TA-Luft

Bei der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) handelt sich um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift und Rechtsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, die die Behörden bei der Genehmigung und wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie bei nachträglichen Anordnungen zu beachten haben.

Hierzu gehören:

  • Allgemeine Grundsätze zum Genehmigungsverfahren (z. B. auch zur Sanierung belasteter Gebiete und zum Schutz besonders empfindlicher Tiere, Pflanzen und
  • Verfahren zur Beurteilung von Immissionen,
  • Standardisierte Verfahren zur Berechnung der Ausbreitung von Emissionen und zur Bestimmung von Schornsteinhöhen,
  • Emissionsgrenzwerte für staub- und gasförmige Luftverunreinigungen sowie besondere Regelungen für krebserzeugende Stoffe,
  • Spezielle Regelungen für verschiedene Anlagen,
  • Anforderungen an die Überwachung von Emissionen und
  • Regelungen für Altanlagen.

siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, TA-Lärm, TA-Siedlungsabfälle

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30.04.2021 / LK