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Staub

In der Luft verteilte feste Teilchen, die je nach Größe in Grobstaub (10 µm < Teilchengröße < 200 µm) und Feinstaub (Teilchengröße < 12 µm) unterschieden werden.

Die Ablagerung des im Atemtrakt deponierten Staubes (nicht ausgeatmeter Staub) erfolgt je nach Art der Staubpartikel

  • in Nase, Rachen, Kehlkopf
  • im Bronchialbaum
  • in den Alveolen (Lungenbläschen)

Feinstaub / Grobstaub

Feinstaub ist die ältere Bezeichnung für den alveolengängigen (= lungengängigen) Anteil (= A-Staub) des Gesamtstaubes (= E-Staub). Bei Feinstaub liegen die Teilchengrößen unterhalb von 12 µm. Die Partikelgröße des A-Staubes liegt im Bereich von etwa 2 bis 4 µm. Eine scharfe Trennung findet nicht statt. Bei Partikelgrößen um 1 µm werden rund 80 % des eingeatmeten Staubes wieder ausgeatmet, bei 3 µm nur rund 20 %. Staubanteile über 4 µm werden größtenteils, je nach Größe, im Nasen-, Rachen- oder Bronchialbereich zurückgehalten und über die Bronchialsekretion wieder nach außen transportiert.
WährendGrobstäube nur für kurze Zeit in der Luft verbleiben, können Feinstäube auch längere Zeit in der Atmosphäre verweilen und dort auch über große Strecken transportiert werden. Staub stammt sowohl aus natürlichen wie auch aus von Menschen beeinflußten Quellen. Staub ist abhängig von der Größe und der ihm anhaftenden Stoffe mehr oder weniger gesundheitsgefährdend.

Allgemeiner Staubgrenzwert (TRGS 900)

In Deutschland ist die Staubabscheidung gesetzlich vorgeschrieben. Immissionswerte sind in der TA-Luft enthalten. Der Staubgrenzwert soll die Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubwirkung verhindern und ist in jedem Fall in Ergänzung stoffspezifischer Luftgrenzwerte einzuhalten. Bei Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwertes ist mit einer Gesundheitsgefährdung nur dann nicht zu rechnen, wenn nach einschlägiger Überprüfung sichergestellt ist, dass mutagene krebserzeugende, fibrogene, toxische oder allergisierende Wirkungen des Staubes nicht zu erwarten sind.

Allgemeiner Staubgrenzwert (alveolengängiger Staubanteil = A-Staub): 6 mg / m3

Techniken der Staubabscheidung

Massenkraftabscheider (z. B. Zyklon)
Umlenkung des Abgases, wobei die Staubpartikel der Umlenkung nur schlecht folgen können und so abgeschieden werden. Ein Verfahren mit schlechtem Wirkungsgrad, da insbesondere die gesundheitsgefährdenden Feinstäube nur schlecht abgeschieden werden.

Nassarbeitende Abscheider (z. B. Venturiwäscher)
In das Abgas wird eine Flüssigkeit gesprüht, deren Tropfen die Staubpartikel binden und somit aus dem Abgas waschen. Das Waschwasser muss anschließend von den Staubpartikeln gereinigt werden.

Elektrofilter
Elektrische Aufladung der Staubpartikel und Umleitung zu den sogenannten Niederschlagselektroden. Elektrofilter haben auch bei den Feinstäuben einen sehr guten Wirkungsgrad und werden deshalb z. B. bei der Reinigung von Kraftwerksabgasen eingesetzt.

Filternde Abscheider
Abscheidung des Staubs mit Gewebefiltern. Die Reinigungswirkung wird verstärkt durch den auf der Anströmseite sich aus den Staubpartikelnselbsttätig aufbauenden "Filterkuchen". Filternde Abscheider besitzen eine noch bessere Reinigungswirkung als Elektrofilter jedoch auch einen höheren Energiebedarf.

15.12.2021 / LK