Natürliche Dauerhaftigkeit
Die natürliche Dauerhaftigkeit des Holzes bzw. Holzproduktes nach DIN EN 350 ist zu bestimmen, wenn die Gebrauchsklasse (GK) in der das Holzprodukt verwendet werden soll zweifelsfrei ermittelt worden ist. Hierüber leitet sich ab, ob das Holz von Natur aus eine ausreichende Dauerhaftigkeit besitzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bewertung die möglichen Gefährdungen entsprechend der jeweiligen GK beinhaltet.
Eine gebrauchsklassenspezifische Zusammenstellung häufig verwendeter Hölzer findet sich in Tabelle 5 der DIN 68800-1 (2011), die nachfolgend als Tabelle 2 aufgeführt ist.
Tabelle 2: Gebrauchsklassen, in denen nach DIN EN 1995-1-1 ohne zusätzliche Holzschutzmaßnahmen verwendet werden dürfen
Holzart | Gebrauchsklasse | ||
Handelsname | Wiss. Name | Splintholz | Kernholz |
| |||
Fichte | Picea abies | 0 | 0 |
Kiefer | Pinus sylvestris | 0 | 0, 1, 2 |
| |||
Ipe | Tabebuia heptaphylla | 0, 1 | 0, 1, 2, 3.1, 3.2, 4 |
Tabelle 2 verdeutlicht, dass das Splintholz ohne zusätzliche Schutzmassnahmen in der Regel nur in Gebrauchsklasse 0 eingesetzt werden kann. Demgegenüber kann ein Kernholz bei entsprechender natürlicher Dauerhaftigkeit (DIN EN 350) ohne zusätzliche Schutzmassnahmen im Kontakt mit Erde oder Süßwasser (GK 4), z. B. Ipe, verwendet werden.
siehe auch Gebrauchsklasse und Holzschutz
15.12.2021 / LK