Kanzerogenitätsindex

Zweck des Kanzerogenitätsindex (KI) ist die Beurteilung des krebserzeugenden Potentials von anorganischen Faserstäuben (künstliche Mineralfasern) nach TRGS 905 (Download). Der Index wird mit Hilfe einer semiempirischen Formel berechnet, der für die einzelne Faserart charakteristisch ist. Er ergibt sich für die jeweils zu bewertende Faser aus der Differenz zwischen der Summe der Massengehalte (in v. H.) der Oxide von Natrium, Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massengehalt (in v. H.) der Aluminiumoxide.
Der Kanzerogenitätsindex stellt ein Maß für die Biolöslichkeit einer Faser dar. Ein hoher KI-Wert weist auf ein geringes krebserzeugendes Potential aufgrund geringer Biobeständigkeit hin. Je kleiner der KI-Wert, desto größer das krebserzeugende Potential der Faser.
Für die Einstufung von Fasern mit erhöhtem Aluminiumgehalt ist der Kanzerogenitätsindex nicht geeignet.
Aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung können sich Fasern einzelner Hersteller unterscheiden, weshalb nicht jedes Nachweisverfahren für alle Fasern in Frage kommt. Die Einstufung muss in solchen Fällen durch geeignete Tierversuche erfolgen.

siehe auch Fasern, Staub, krebserzeugend

Literaturtipp

  • Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden:
    www.baua.de

 

15.12.2021 / LK