GISCODE für Beschichtungsstoffe (Maler und Lackierer)

Der GISCODE für Beschichtungsstoffe umfasst zurzeit 12 Produktgruppen. Die Hersteller ordnen ihre Produkte eigenverantwortlich den jeweiligen Produktgruppen zu und übermitteln GISBAU eine Liste dieser Zuordnungen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern und Technischen Merkblättern aller Farben und Lacke für den Bausektor an GISBAU. 

Die neue Codierung des GISCODES für Beschichtungsstoffe lässt eine Einordnung als "ökologischer je niedriger die Nummerierung" nicht automatisch zu, da rein nach im Arbeitsschutz vergleichbaren Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln eingeordnet wird und nicht mehr nach bestimmten Materialgruppen wie früher. Auch die Lösemittelfreiheit (früher z.B. bei M-DF01 <1g/l)  lässt sich bei den Beschichtungsstoffen nicht mehr am GISCODE (geringster Lösemittelgehalt BSW10 + BSW20 jetzt < 40g/l) ablesen, da es im Sinne von Arbeitsschutzmaßnahmen nicht relevant ist. Neu ist auch ein eigener Code "filmgeschützte" Produkte (früher: Zusatz "F"). Alle Produkte, die (über eine Topfkonservierung hinausgehende) Biozide als Filmschutz gegen Algen und Pilze enthalten, müssen nun in BSW50 (Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, lösemittelhaltig, filmgeschützt) eingestuft werden.
Aus rein arbeitshygienischer Sichtweise sollten demnach wasserbasierte, nicht alkalische oder ätzende Materialien mit einem Lösemittelgehalt von max. 40g/l (BSW10 / BSW20), im Idealfall außerdem konservierungsmittelarm (BSW10)  und ohne zusätzlichen Filmschutz bevorzugt werden.

In Frage kommen für diese Giscodes DispersionsfarbenNaturharzfarbenLeimfarben oder Siliconharzfarben und aufgrund einer Sonderregelung Silikatfarben (s.u., eig. BSW40).

Die am wenigsten umweltbelastenden und immer lösemittel- und konservierungsmittelfreien Kalkfarben tragen jedoch aufgrund ihrer Alkalität den höchsten GISCODE der Beschichtungsstoffe (BSW60). Ähnliches gilt bei den Fassadenfarben für reine Silikatfarben (BSW60; früher: M-SK02) bzw. Dispersionssilikatfarben (BSW40; früher: M-SK01). Eine Ersatzstoffsuche wird allerdings auch in den zugehörigen GISBAU-Datenblättern nicht als zwingend, sondern als "Kann-Regelung" bezeichnet. Eine Sonderregelung gibt es lt. Auskunft GISBAU für Dispersionssilikatfarben im Innenraum. Sie dürfen trotz Alkalität in BSW10 eingestuft werden, wenn sie nicht in EUH208 (kann allergische Reaktionen hervorrufen) eingestuft sind, was für die meisten Innensilikatfarben wohl zutrifft, und wenn nachweislich keine Reizwirkung auf Augen oder Haut besteht. Auf dem Markt sind die Produkte allerdings nicht durchgängig entsprechend codiert.

externe Links
  • Allgemeine Informationen zum GISCODE finden Sie hier: GISCODE
  • den Einstufungskatalog nach dem GISCODE für Beschichtungsstoffe finden Sie hier: Download

 

Stand 30.04.2021 / LK