gefährliche Stoffe
Gefährliche Stoffe sind solche Chemikalien, von denen bestimmte Gefahren aufgrund ihrer physikalischen oder (öko)toxikologischen Eigenschaften ausgehen können.
Im europäischen Chemikalienrecht werden diese Eigenschaften in der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ((EG) Nr. 1272/2008) definiert. In Erzeugnissen müssen gefährliche Stoffe, die keine SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) sind, nicht gekennzeichnet sein.
Ausführliche Erläuterung siehe im Lexikon unter dem Begriff Gefahrstoff.
Siehe auch
- CLP-Verordnung
- Gefahrstoff (= gefährliche Stoffe)
- REACH
- Sicherheitsdatenblatt
- Stoffe, Gemische, Erzeugnisse
- SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe)
Ausführliche Informationen zu REACH und CLP siehe auch
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden
- Informationsportal des Umweltbundesamtes www.reach-info.de
Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de
Quellen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt; BMVBS, Version 2013_3