Materialökologische Anforderungen: Abdichtungen + Rissharze auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen
Informationen zu den Anforderungen an Abdichtungen + Rissharze in Innenräumen
| Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Abdichtungen + Rissharze in Innenräumen Inhalt aufklappen | |
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Die vorliegenden materialökologischen Anforderungen betreffen Produkte, welche als pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlungen im Innenraum für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung eingesetzt werden. Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Flüssigabdichtungen im Innenraum sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Planungshinweis hinsichtlich InnenraumluftqualitätSoll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen" + "Innenraumluft") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" / QN5 umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich im Reiter "Innenraumluft". Im Fall der Flüssigabdichtungen sind ab QN4 nur noch sehr emissionsarme Produkte gemäß Emicode EC1 oder EC1plus zulässig, wobei hier der Emicode EC1 genügt (s.u. "oder"-Regelung). Bei gleicher Eignung sollten jedoch hinsichtlich Innenraumluftqualität Produkte entsprechend Emicode EC1plus bevorzugt werden. Für diese gelten strengere und umfangreichere Grenzwerte in der Emissionsprüfung als für EC1 (z.B. R-Wert! → Lexikon EMICODE). Emicode EC1 oder EC1plus - Was bedeutet die "oder"-Regelung für die Einzelanforderungen zum Gleichwertigkeitsnachweis?Die beiden Emicode-Labels unterscheiden sich in den Emissionsgrenzwerten, EC1plus ist hier strenger als EC1. Die detaillierte Anforderungsbeschreibung zeigt im Fall einer "oder"-Regelung nur die "Schnittmenge" der relevanten Einzelanforderungen beider Labels. Diese sind dann für den Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich, sofern ein Produkt nicht über eines der genannten Labels verfügt. Im Fall von "Emicode EC1 oder EC1plus" bedeutet das, dass nur die Einzelanforderungen für Emicode EC1 nachzuweisen sind. Der einfachste Nachweis bleibt die Vorlage eines gültigen (!) Zertifikats für eines der beiden Labels. Stehen Produkte entsprechend Emicode EC1plus für den jeweiligen Anwendungsfall zur Verfügung, sollten diese im Sinne einer guten Innenraumluftqualität jedoch bevorzugt verwendet werden (s.o. + Reiter Innenraumluft). Hinweise zu den GISCODE-Anforderungen ab QN2Neue GISCODES für Epoxidharz-Produkte / RE0 und RE1 wurden ersetzt zu den GISCODES PU10 + PU20 für Polyurethanharz-Produkte: Ab QN4 Marktverfügbarkeit für Flüssigabdichtungen auf PU-Basis mit Emicode gegeben Allgemeiner Hinweis zum GISCODE-NachweisBeim GISCODE handelt es sich um eine freiwillige Selbsteinstufung durch den Hersteller und nicht um ein Zertifikat, wie z.B. ein Umweltzeichen. Deshalb kann die Einstufung auch über eine entsprechende Aussage in den bereits zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen (SDB, PDB, TM) nachgewiesen werden. Enthalten diese dazu keine Informationen, ist eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich. Hinweis zum GeltungsbereichNachfolgende Anforderungen sind für Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen auf Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA-Basis, die als pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlungen in Innenräumen für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung eingesetzt werden, einzuhalten. |
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| Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Flüssigabdichtungen im Innenraum? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
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Weitere ausführliche Informationen zu Flüssigabdichtungen im Innenraum finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Produktgruppen zu Dichtungen, Abdichtungen und dort z.B. in den Reitern Planungsgrundlagen, Bewertungssysteme, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit Umweltzeichen, GISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe. |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Abdichtungen + Rissharze in Innenräumen auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 11 + QNG-313, Pos. 3.3
| QN | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN1 = QNG |
Dokumentation + Deklaration SVHC | PDB, TM, SDB |
| QN2 | Produkte gemäß GISCODE D1, RE05 / RE10(alt: RE0)3 (s. Det. Übersicht), RE20 / RE30 (alt: RE1)3, RU0,5, RU1, PU104, PU205, PU40 (ALT), PU50 (ALT) oder RMA10. | SDB, Herstellererklärung |
| QN3 = QNG |
||
| QN4 | Produkte gemäß Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R) oder gleichwertig. | Umweltzeichen Emicode oder glw. |
| QN5 |
QN = Qualitätsniveau / QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch: TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung
Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Anforderungen zu den Qualitätsniveaus (QN) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) an die jeweilige Bauproduktgruppe, sowie (mögliche) typische Nachweisdokumente, die üblicherweise zu Dokumentation und Nachweis dienen. Je nach Bauproduktgruppe gelten die gleichen Anforderungen ggf. für mehrere Qualitätsniveaus, siehe Übersichtstabelle. Textbausteine finden sich dann nur für das jeweils höchste QN (z.B. nur QN3 und kein QN2, wenn die Anforderungen von QN2 und QN3 gleich sind).
Die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration sind grundsätzlich einzuhalten.
QNs mit Hyperlinkfunktion verweisen direkt auf die entsprechenden Textbausteine, aktive Anforderungen mit Hyperlinkfunktion auf Seiten zur Produktrecherche.
Bei der mit "= QNG" markierten Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Auch hierfür gelten immer die Mindestanforderungen an die Dokumentation und Deklaration. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Der Planer kann anhand der kurzen Übersicht entscheiden, welche Anforderungsqualität (QN) Planungsziel sein soll. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Unterreitern
Übersichtstabelle | Textbausteine QN ... I QN ...
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt die Einzelanforderung sowie ggf. weitere mögliche Nachweisdokumente zu diesen auf.
Das Icon
kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Produktgruppenspezifische Informationen zu den Anforderungen siehe unten → "Spezifische Hinweise zu Geltungsbereich, Anforderung, Dokumentation + Deklaration"
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA- Beschichtungen für pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlung für Boden- und Wandaufbauten im Innenraum Stand 10/2020 |
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
| Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 11 in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
| QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
| Mindestanforderungen QN1 - QN5 | |||||||||
| Allgemeine Produktdokumentation | + | + | + | + | + |
Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdaten-blatt |
./. | EPD (wenn vorh.) |
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| Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% *Hinweis: SVHC sind ab QN4 über Emicode ausgeschlossen. |
+ | + | + | -* | -* | Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
Emicode (SVHC > 0,1% dürfen in Produkten mit Emicode nicht enthalten sein) | PDB/TM mit Einschränkung1, EPD (wenn vorh.) |
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| Anforderungen ab QN2: | |||||||||
| GISCODE D1, RE0 (alt! jetzt: RE05, RE10)3, RE1 (alt! jetzt: RE20, RE30)3, RU0,5, RU1 oder PU104, PU204(NEU, keine Marktverfügbarkeit für alte Codierung), PU40 (ALT), PU50 (ALT) oder RMA10 *Hinweis: ab QN4 über Emicode erfasst, da nur noch lösemittelfrei und emissionsarm möglich. |
- | + | + | -* | -* |
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GISCODE - Nachweis über: SDB / PDB / TM (sofern Information enthalten) oder Herstellererklärung | Emicode EC1 (auch: EC1-R), EC1plus (auch: EC1plus-R) | - |
| Anforderungen ab QN4 : EMICODE EC1 oder EC1plus2 = mind. EC1 |
oder gleichwertig2 hinsichtlich der Anfoderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC und Formaldehyd | ||||||||
| Ausschluss akut toxischer Produkte | - | - | - | + | + | Emicode EC1 (auch: EC1-R), EC1plus (auch: EC1plus-R) | ./. | SDB, EPD, Herstellererklärung, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
| Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) | - | - | - | + | + | Emicode EC1 (auch: EC1-R), EC1plus (auch: EC1plus-R) | ./. | SDB / EPD (wenn dort keine deklariert sind), PDB/TM mit Einschränkung1 | |
| Ausschluss von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (CMR-Stoffe) |
- | - | - | + | + | Emicode EC1 (auch: EC1-R), EC1plus (auch: EC1plus-R) | ./. | SDB (wenn dort keine deklariert), PDB/TM/EPD mit Einschränkung1 | |
| Ausschluss Methylethylketoxim (MEKO, auch: Butanonoxim) und Butanonoxim abspaltende Produkte | - | - | - | + | + | Emicode EC1 (auch: EC1-R), EC1plus (auch: EC1plus-R) | ./. | Herstellererklärung, PDB/TM/EPD mit Einschränkung1 |
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| Beschränkung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd (mind. EC1) | - | - | - | + | + | Emicode EC1 (auch: EC1-R), EC1plus (auch: EC1plus-R) | ./. | EPD mit Einschränkung1, Emissionsprüfbericht | |
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
| Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
Emicode EC1 oder EC1plus - Was bedeutet die "oder"-Regelung für die Einzelanforderungen zum Gleichwertigkeitsnachweis? Die beiden Emicode-Labels unterscheiden sich in den Emissionsgrenzwerten, EC1plus ist hier strenger als EC1. Die detaillierte Anforderungsbeschreibung zeigt im Fall einer "oder"-Regelung nur die "Schnittmenge" der relevanten Einzelanforderungen beider Labels. Diese sind dann für den Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich, sofern ein Produkt nicht über eines der genannten Labels verfügt. Im Fall von "Emicode EC1 oder EC1plus" bedeutet das, dass nur die Einzelanforderungen für Emicode EC1 nachzuweisen sind. Der einfachste Nachweis bleibt die Vorlage eines gültigen (!) Zertifikats für eines der beiden Labels. Stehen Produkte mit einem Emicode EC1plus für den jeweiligen Anwendungsfall zur Verfügung, sollten diese im Sinne einer guten Innenraumluftqualität jedoch bevorzugt verwendet werden (s. Reiter Innenraumluft). 3 Neue GISCODES für Epoxidharz-Produkte Seit Mai 2018 gibt es neue GISCODES und Einstufungsregeln für Epoxidharz-Produkte, die differenzierter strukturiert sind als vorher. Es gibt zwar keinen strengen Termin für die Umstufung, aber inzwischen (Stand 09/2020) sollte diese weitgehend erfolgt sein. Unter folgendem Link findet man in WECOBIS eine Gegenüberstellung alt-neu mit Weiterleitung zu den jeweiligen Codes in WINGIS-Online. Aus RE0 wird demnach RE05 und RE10, aus RE1 wird RE20 + RE30. Hier sollten jedoch aus arbeitshygienischer Sicht jeweils RE05 und RE20 bevorzugt werden. 4 Vermutlich besteht keine Marktverfügbarkeit in QN2+QN3 für Flüssigabdichtungen auf PU-Basis mit GISCODE PU10 (ALT) oder PU20 (ALT)
Der GISBAU Einstufungskatalog für Polyurethanharz-Produkte wurde mit 01/2023 in einer neuen Version veröffentlicht. Aufgrund der zuvor geänderten Einstufung der in PU-Beschichtungen i.d.R. enthaltenen polymeren Isocyanate, war eine Einstufung in PU10 (ALT) oder PU20 (ALT) aufgrund der erforderlichen Gefahrenhinweise (u.a. H317, H351) lange Zeit nicht mehr möglich. Auf dem Markt befinden sich deshalb vermutlich keine (korrekt) in PU10 (ALT) oder PU20 (ALT) eingestuften PU-Beschichtungen. Diese wurden daher zunächst in PU40 (ALT) bzw. PU50 (ALT) eingestuft. Der GISCODE Einstufungskatalog für Polyurethanharz-Produkte (Stand 01/2023) steht zum Download zur Verfügung. Ab QN4 Marktverfügbarkeit für Flüssigabdichtungen auf PU-Basis mit Emicode gegeben Die o.g. geänderte Einstufung hat keinen Einfluss auf die Emicode-Zertifizierung, die trotzdem mit EC1 oder EC1plus möglich ist.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation
nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend
Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)
Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.
Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte
Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden
Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung
Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration
anzeigen . . .
Abgrenzung Produktgruppe
Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sind für Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen auf Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA-Basis, die als pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlungen in Innenräumen für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung eingesetzt werden, einzuhalten.
Sie gelten nicht für Abdichtungen auf Zementbasis, die nicht einem der in QN2/QN3 genannten GISCODES zugeordnet werden. Abhängig vom Einsatzbereich gelten für diese ggf. eigene materialökologische Anforderungen:
→ Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten.
Auch für vor-Ort verarbeitete Kunstharzbeschichtungen, die als Versiegelungen (Fließbeschichtungen) eingesetzt werden, gelten eigene materialökologische Anforderungen:
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen)
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS 8 und 11
Produktdokumentation
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Emicode) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Abdichtungen + Rissharze in Innenräumen auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 11, QN3 + QNG-313, Pos. 3.3
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN3 werden im Fall der Abdichtungen und Rissharze im Innenraum keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2. Es finden sich deshalb nur unter QN3 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2 automatisch mit erfüllen.
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.
Nachfolgende Anforderungen sind für Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen auf Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA-Basis, die als pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlungen in Innenräumen für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung eingesetzt werden, einzuhalten.
Sie gelten nicht für Abdichtungen auf Zementbasis, die nicht einem der in QN2/QN3 genannten GISCODES zugeordnet werden. Abhängig vom Einsatzbereich gelten für diese ggf. eigene materialökologische Anforderungen:
→ Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten.
Auch für vor-Ort verarbeitete Kunstharzbeschichtungen, die als Versiegelungen (Fließbeschichtungen) eingesetzt werden, gelten eigene materialökologische Anforderungen:
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen)
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS 8 und 11
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.
Die in BNB zugelassenen Beschichtungen mit GISCODE RE1 (neu: RE20, RE30 / Erl. s.u.) sind in den QNG-Anforderungen nicht zugelassen.
Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
zu den GISCODES RE0 + RE1 für Epoxidharz-Produkte:
Seit Mai 2018 gibt es neue GISCODES und Einstufungsregeln für Epoxidharz-Produkte, die differenzierter strukturiert sind als vorher. Es gibt zwar keinen strengen Termin für die Umstufung, aber inzwischen (Stand 09/2020) sollte diese weitgehend erfolgt sein. Unter folgendem Link findet man in WECOBIS eine Gegenüberstellung alt-neu mit Weiterleitung zu den jeweiligen Codes in WINGIS-Online. Aus RE0 wird demnach RE05 und RE10, aus RE1 wird RE20 + RE30. Hier sollten jedoch aus arbeitshygienischer Sicht jeweils RE05 und RE20 bevorzugt werden.
zu den GISCODES PU10 + PU20 für Polyurethanharz-Produkte:
Vermutlich keine Marktverfügbarkeit in QN2+QN3 für Flüssigabdichtungen auf PU-Basis mit GISCODE PU10 (ALT) oder PU20 (ALT)
Der GISBAU Einstufungskatalog für Polyurethanharz-Produkte wurde mit 01/2023 in einer neuen Version veröffentlicht. Aufgrund der zuvor geänderten Einstufung der in PU-Beschichtungen i.d.R. enthaltenen polymeren Isocyanate, war eine Einstufung in PU10 (ALT) oder PU20 (ALT) aufgrund der erforderlichen Gefahrenhinweise (u.a. H317, H351) lange Zeit nicht mehr möglich. Auf dem Markt befinden sich deshalb vermutlich keine (korrekt) in PU10 (ALT) oder PU20 (ALT) eingestuften PU-Beschichtungen. Diese wurden daher zunächst in PU40 (ALT) bzw. PU50 (ALT) eingestuft. Der GISCODE Einstufungskatalog für Polyurethanharz-Produkte (Stand 01/2023) steht zum Download zur Verfügung.
Die o.g. geänderte Einstufung hat keinen Einfluss auf die Emicode-Zertifizierung, die trotzdem mit EC1 oder EC1plus möglich ist.
zum GISCODE-Nachweis:
Beim GISCODE handelt es sich um eine freiwillige Selbsteinstufung durch den Hersteller und nicht um ein Zertifikat, wie z.B. ein Umweltzeichen. Deshalb kann die Einstufung auch über eine entsprechende Aussage in den bereits zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen (SDB, PDB, TM) nachgewiesen werden. Enthalten diese dazu keine Informationen, ist eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen auf Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA-Basis, die als pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlungen in Innenräumen für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung eingesetzt werden, einzuhalten.
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Emicode) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden.
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Einstufung in GISCODE D1, RE0, RU0,5, RU1, PU10, PU20 oder RMA10
Für BNB auch zulässig: RE1
Als Flüssigabdichtungen dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die in GISCODE D1, RE0, RU0,5, RU1 oder PU10, PU20 oder RMA10 eingestuft sind. Für die Anforderungen nach BNB ist zusätzlich eine Einstufung in RE1 möglich.
Hinweis:
Für RE0 und RE1 gibt es neue GISCODE-Einstufungen. Aus RE0 wird RE05 + RE10, aus RE1 wird RE20 + RE30. Gegebenenfalls sind nur noch Produkte mit den neuen Einstufungen erhältlich.
Auch Produkte mit PU10 oder PU20 sind vermutlich nicht zu finden. Diese müssen inzwischen in PU40 oder PU50 eingestuft werden.
→ s.o. Hinweise zur Nutzung + Reiter Erläuterung / Besondere Hinweise und Hintergrundinfos
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Herstellererklärung
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Abdichtungen + Rissharze in Innenräumen auf EP-, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 11, QN5
Produkte gemäß Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R)
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC und Formaldehyd.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN5 werden im Fall der Abdichtungen und Rissharze im Innenraum keine höheren Anforderungen gestellt als für QN4. Es finden sich deshalb nur unter QN5 Textbausteine, die die Anforderungen von QN4 automatisch mit erfüllen.
Nachfolgende Anforderungen sind für Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen auf Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA-Basis, die als pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlungen in Innenräumen für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung eingesetzt werden, einzuhalten.
Sie gelten nicht für Abdichtungen auf Zementbasis, die nicht einem der in QN2/QN3 genannten GISCODES zugeordnet werden. Abhängig vom Einsatzbereich gelten für diese ggf. eigene materialökologische Anforderungen:
→ Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten.
Auch für vor-Ort verarbeitete Kunstharzbeschichtungen, die als Versiegelungen (Fließbeschichtungen) eingesetzt werden, gelten eigene materialökologische Anforderungen:
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen)
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS 8 und 11
Zum Nachweis für "Emicode EC1 oder EC1plus":
Die beiden Emicode-Labels unterscheiden sich in den Emissionsgrenzwerten, EC1plus ist hier strenger als EC1. Die detaillierte Anforderungsbeschreibung zeigt im Fall einer "oder"-Regelung nur die "Schnittmenge" der relevanten Einzelanforderungen beider Labels. Diese sind dann für den Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich, sofern ein Produkt nicht über eines der genannten Labels verfügt. Im Fall von "Emicode EC1 oder EC1plus" bedeutet das, dass nur die Einzelanforderungen für Emicode EC1 nachzuweisen sind. Der einfachste Nachweis bleibt die Vorlage eines gültigen (!) Zertifikats für eines der beiden Labels. Stehen Produkte mit einem Emicode EC1plus für den jeweiligen Anwendungsfall zur Verfügung, sollten diese im Sinne einer guten Innenraumluftqualität jedoch bevorzugt verwendet werden (s. Reiter Innenraumluft).
Anforderungen, für die es im Reiter "Innenraumluft" Anforderungen gibt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können und die durch diese Anforderungen ersetzt werden können, sind mit dem Icon "Innenraumluft" markiert.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -deklaration sowie an die Inhaltsstoffe und Emissionen gemäß Emicode EC1 (-R) oder EC1plus (-R) sind sind für Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen auf Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA-Basis, die als pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlungen in Innenräumen für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung eingesetzt werden, einzuhalten.
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Verwendungsausschluss akut toxischer Produkte
Es dürfen keine Produkte eingesetzt werden, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) in die im Folgenden genannten Kategorien oder H-Sätze eingestuft sind:
- akut toxisch (giftig) der Kategorie Acute Tox 1, Acute Tox. 2 oder Acute Tox. 3
H300: Lebensgefahr bei Verschlucken
H301: Giftig bei Verschlucken
H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt
H311: Giftig bei Hautkontakt
H330: Lebensgefahr bei Einatmen
H331: Giftig bei Einatmen
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (siehe dort Abschnitt 2 / Mögliche Gefahren)
- Herstellererklärung, dass die verwendeten Produkte nicht als akut toxisch eingestuft sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen in den Produkten nicht aktiv eingesetzt werden. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste. Aufgrund der Verwendung von technischen Rohstoffen können jedoch Verunreinigungen von jeweils bis zu 0,1 % nachweisbar sein.
Nachweismöglichkeiten:
- SDB (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1, EC1 R, EC1plus,)
- EPD (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende (CMR-)Stoffe, PBT, vPvB-Stoffe)
Stoffe, die in ihrem Sicherheitsdatenblatt mit Eigenschaften gekennzeichnet sind, die zur Aufnahme in die Kandidatenliste führen können (REACH Art. 57), dürfen in den Produkten nicht als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein. Aufgrund der Verwendung von technischen Rohstoffen können jedoch Verunreinigungen von jeweils bis zu 0,1 % nachweisbar sein.
Dies umfasst beispielsweise erwiesenermaßen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe („KMR-Stoffe“ der Kat. 1A und 1B)
und Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 mit den im Folgenden genannten H-Sätzen eingestuft sind als:
- karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A / Carc. 1B, keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A / Muta. 1B oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A, Repr. 1B
H340: Kann genetische Defekte verursachen.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H350: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Ausgeschlossen sind außerdem:
- Stoffe mit PBT- (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder vPvB- (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) Eigenschaften.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (siehe dort z.B. Abschnitt 3 / Zusammensetzung; Abschnitt 11 / toxikologische Angaben; Abschnitt 12 / Umweltbezogene Angaben)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
Ausschluss bestimmter Oxime
Die Produkte dürfen kein Methylethylketoxim (MEKO, Butanonoxim), Methylisobutylketoxim (MIBKO) oder Acetonoxim enthalten oder diese bei der Härtung freisetzen.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von Lösemitteln
Die Produkte müssen ohne den Zusatz von Lösemitteln (= flüchtige organische Stoffe sowie deren Mischungen mit einem Siedepunkt ≤ 200 °C, die bei Normalbedingungen (20 °C und 1013 hPa) flüssig sind und dazu verwendet werden, andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne sie chemisch zu verändern) hergestellt werden.
Aufgrund von Verunreinigungen der eingesetzten Rohstoffe darf ein Lösemittelanteil von < 0,5 Gewichts-% enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Grenzwerte für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd, Nachweisverfahren nach EMICODE EC1 (-R)
Hinweis: Aufgrund der "oder"-Regelung genügt als Nachweis EC1, weshalb auch nur diese Anforderungen aufgeführt sind.
Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:
- Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6 - C16 (TVOC) ohne Essigsäure
maximal 1 mg je m3 nach 3 Tagen
maximal 0,1 mg je m3 nach 28 Tagen - Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen C16 - C26 (TSVOC)
maximal 0,05 mg je m3 nach 28 Tagen - R-Wert: - (keine Anforderung für EC1)
- Summe VOC ohne NIK-Wert: - (keine Anforderung für EC1)
- krebserzeugende Stoffe der Kategorien 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008
maximal 0,01 mg je m3 nach 3 Tagen, Summe aller C-Stoffe
maximal 0,001 mg je m3 nach 28 Tagen je Einzelwert - Formaldehyd: maximal 0,05 mg je m3 nach 3 Tagen
- Acetaldehyd: maximal 0,05 mg je m3 nach 3 Tagen
- Summe von Formaldehyd und Acetaldehyd: maximal 0,05 mg je m3 nach 3 Tagen
Eine Einhaltung der Anforderungen ist auch dann gewährleistet, wenn zu einem früheren Zeitpunkt als nach 28 Tagen alle Einstufungswerte (28-Tage-Grenzwerte) eingehalten werden, frühestens jedoch nach 10 Tagen, wenn kein Anstieg der Emissionen im Vergleich zur 3-Tage-Prüfung festgestellt wurde
Nachweismöglichkeiten:
Emissions-Prüfbericht gemäß Verfahren zur Prüfung der Emission flüchtiger organischer Verbindungen für die Zeichenvergabe nach EMICODE, siehe GEV - Prüfmethode, auf Basis EN 16516.- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten
Abdichtungen + Rissharze in Innenräumen + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3
| QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN5 |
aus "Lokale Umwelt": Produkte gemäß Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R) oder gleichwertig. |
Umweltzeichen Emicode oder glw. |
| weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
| TBplusi | wie QN5, jedoch beim Emicode nur EC1plus (-R) | Umweltzeichen Emicode EC1plus oder glw. |
| - | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.
Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene". Bei vielen öffentlichen Auftraggebern ist es inzwischen auch ohne Gebäudezertifizierung üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine Raumluftmessung, sog. "Freimessung", durchzuführen.
Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
→ gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = höchstes QN aus 1.1.6 + Zusatzanforderungen Innenraumluft
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN ....
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon
kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA- Beschichtungen für pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlung für Boden- und Wandaufbauten im Innenraum Stand 01/2021 |
Nachweismöglichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene | |||
| Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
| Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
| Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle. |
|
Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) |
| Anforderungen gemäß QN5: Emicode EC1 (-R)2 Erläuterung: Die Anforderung lautet im Originaltext EC1 oder EC1plus, was jedoch dazu führt, dass EC1 als Mindestnachweis genügt. |
Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R) | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
| weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Raumluft beitragen. | |||
| Emicode EC1plus (-R)2 Erläuterung: Für Emicode EC1plus gelten strengere und umfangreichere Grenzwerte. Z.B. wird nur hier der R-Wert zur Beurteilung kombinatorischer Effekte von Stoffen angesetzt, der im AgBB-Bewertungsschema zu den Mindestanforderungen gehört. |
|
Emicode EC1plus (-R) | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht |
|
|
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
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Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
|
|
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Textbausteine / Leistungsbeschreibung
Abdichtungen + Rissharze in Innenräumen / Produktanforderungen Lokale Umwelt + Innenraumluft
Produkte gemäß Emicode EC1plus (-R)
oder gleichwertig hinsichtlich der Anforderungen zu gefährlichen Stoffen und SVHC, sowie VOC und Formaldehyd.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt.
Unterschied ist lediglich die Einschränkung beim Emicode auf EC1plus mit strengeren Anforderungen an die Emissionsgrenzwerte.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe und Emissionen sind gemäß Emicode EC1plus (auch: EC1plus-R) von pastösen oder flüssigen Abdichtungen und rissüberbrückenden Untergrundbehandlungen für Boden- und Wandaufbauten im Innenraum einzuhalten:
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Verwendungsausschluss akut toxischer Produkte
Es dürfen keine Produkte eingesetzt werden, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) in die im Folgenden genannten Kategorien oder H-Sätze eingestuft sind:
- akut toxisch (giftig) der Kategorie Acute Tox 1, Acute Tox. 2 oder Acute Tox. 3
H300: Lebensgefahr bei Verschlucken
H301: Giftig bei Verschlucken
H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt
H311: Giftig bei Hautkontakt
H330: Lebensgefahr bei Einatmen
H331: Giftig bei Einatmen
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (siehe dort Abschnitt 2 / Mögliche Gefahren)
- Herstellererklärung, dass die verwendeten Produkte nicht als akut toxisch eingestuft sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen in den Produkten nicht aktiv eingesetzt werden. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste. Aufgrund der Verwendung von technischen Rohstoffen können jedoch Verunreinigungen von jeweils bis zu 0,1 % nachweisbar sein.
Nachweismöglichkeiten:
- SDB (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1, EC1 R, EC1plus,)
- EPD (wenn dort keine SVHC deklariert sind)
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende (CMR-)Stoffe, PBT, vPvB-Stoffe)
Stoffe, die in ihrem Sicherheitsdatenblatt mit Eigenschaften gekennzeichnet sind, die zur Aufnahme in die Kandidatenliste führen können (REACH Art. 57), dürfen in den Produkten nicht als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein. Aufgrund der Verwendung von technischen Rohstoffen können jedoch Verunreinigungen von jeweils bis zu 0,1 % nachweisbar sein.
Dies umfasst beispielsweise erwiesenermaßen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe („KMR-Stoffe“ der Kat. 1A und 1B)
und Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 mit den im Folgenden genannten H-Sätzen eingestuft sind als:
- karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A / Carc. 1B, keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A / Muta. 1B oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A, Repr. 1B
H340: Kann genetische Defekte verursachen.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H350: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Fd: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Ausgeschlossen sind außerdem:
- Stoffe mit PBT- (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder vPvB- (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) Eigenschaften.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (siehe dort z.B. Abschnitt 3 / Zusammensetzung; Abschnitt 11 / toxikologische Angaben; Abschnitt 12 / Umweltbezogene Angaben)
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
Ausschluss bestimmter Oxime
Die Produkte dürfen kein Methylethylketoxim (MEKO, Butanonoxim), Methylisobutylketoxim (MIBKO) oder Acetonoxim enthalten oder diese bei der Härtung freisetzen.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss von Lösemitteln
Die Produkte müssen ohne den Zusatz von Lösemitteln (= flüchtige organische Stoffe sowie deren Mischungen mit einem Siedepunkt ≤ 200 °C, die bei Normalbedingungen (20 °C und 1013 hPa) flüssig sind und dazu verwendet werden, andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne sie chemisch zu verändern) hergestellt werden.
Aufgrund von Verunreinigungen der eingesetzten Rohstoffe darf ein Lösemittelanteil von < 0,5 Gewichts-% enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R))
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Grenzwerte für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd, Nachweisverfahren nach EMICODE EC1 plus (-R)
Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:
- Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6 - C16 (TVOC) ohne Essigsäure
maximal 0,75 mg je m3 nach 3 Tagen
maximal 0,06 mg je m3 nach 28 Tagen - Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen C16 - C26 (TSVOC)
maximal 0,04 mg je m3 nach 28 Tagen - R-Wert: maximal 1 nach 28 Tagen (ohne Essigsäure)
- Summe VOC ohne NIK-Wert maximal 0,04 mg je m3 nach 28 Tagen
- krebserzeugende Stoffe der Klassen 1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. der Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008
maximal 0,01 mg je m3 nach 3 Tagen, Summe aller C-Stoffe
maximal 0,001 mg je m3 nach 28 Tagen je Einzelwert - Formaldehyd: maximal 0,05 mg je m3 nach 3 Tagen
- Acetaldehyd: maximal 0,05 mg je m3 nach 3 Tagen
- Summe von Formaldehyd und Acetaldehyd: maximal 0,05 mg je m3 nach 3 Tagen
Eine Einhaltung der Anforderungen ist auch dann gewährleistet, wenn zu einem früheren Zeitpunkt als nach 28 Tagen alle Einstufungswerte (28-Tage-Grenzwerte) eingehalten werden, frühestens jedoch nach 10 Tagen, wenn kein Anstieg der Emissionen im Vergleich zur 3-Tage-Prüfung festgestellt wurde.
Hinweis: Die fett markierten Stellen unterscheiden sich zu den Anforderungen des Emicode EC1.
Nachweismöglichkeiten:
Emissions-Prüfbericht gemäß Verfahren zur Prüfung der Emission flüchtiger organischer Verbindungen für die Zeichenvergabe nach EMICODE, siehe GEV Einstufungskriterien und Prüfbedingungen.- Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1plus, EC1plus-R)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Übersicht - Anforderungen Rückbau - Nachweismöglichkeiten
Abdichtungen + Rissharze in Innenräumen und Rückbau, Klimaschutz, ...
| QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN5 |
aus "Lokale Umwelt": Produkte gemäß Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R) oder gleichwertig. |
Umweltzeichen Emicode oder glw. |
| weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
| TBplusi | wie QN5, jedoch beim Emicode nur EC1plus (-R) | Umweltzeichen Emicode EC1plus oder glw. |
| - | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
| weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt": | ||
| - | derzeit keine → QN5 / Lokale Umwelt oder TBplusi / Innenraumluft | - |
QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
- Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
- Globale Umwelt / Klimaschutz
- Sozialstandards
- ...
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen.
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".
Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Epoxidharz-, PU-, Dispersions- und PMMA- Beschichtungen für pastöse oder flüssige Abdichtungen und rissüberbrückende Untergrundbehandlung für Boden- und Wandaufbauten im Innenraum Stand 01/2021 |
Nachweismöglichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ... | |||
| Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung | |||
| tendenzielle Aussagen als Planungshinweis: Flüssigabdichtungen weisen im Allgemeinen eine sehr gute Haftung am Untergrund auf. Im Fall der Belagserneuerung können sie z.B. mit Diamantschleifern entfernt werden. Beim Rückbau lohnt sich dieser Aufwand derzeit aber aus wirtschaftlicher Sicht nicht. Die mit Beschichtungen behafteten mineralischen Baustoffe können in ihrer Recyclingfähigkeit beeinträchtigt werden. |
./. | ./. | |
| Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt | |||
| Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. |
|
Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) |
| Anforderungen gemäß QN5: Emicode EC1 (-R)2 oder EC1plus (-R) Erläuterung: Teil der Zeichenanforderung sind auch Ausschlüsse diverser Stoffe, z.B. SVHC, CMR-Stoffe, die beim späteren Rückbau des Gebäudes zur Einstufung als 'gefährlicher Abfall' führen könnten. |
Emicode EC1 (-R), EC1plus (-R) | EPD/PDB/TM mit Einschränkung1, div. Herstellererklärungen, Emissionsprüfbericht | |
| weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit | |||
| keine weitergehenden Anforderungen | - | - | - |
| weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus | |||
| keine weitergehenden Anforderungen | - | - | - |
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
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Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV): GEV – Einstufungskriterien / Anforderungen an emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte und Vergabe des EMICODE, Stand 27.04.2020
Links zur Produktgruppe
BNB_1.1.6 V2015 konsolidiert
Infos zu BNB und QNG
weitere P & A (Auswahl)
- Planungsziel Innenraumluft
- kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen
- Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA
- Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
WECOBIS-Baustoffinformationen
Zeichen / Labels
Stoff-/Produktgruppen GISBAU
- Giscodes RE05-RE75, alt:RE0-RE3, Epoxidharze / Verlegewerkstoffe
- D1 - Lösemittelfreie Dispersions-Verlegewerkstoffe
- RU0,5 - Kennzeichnungsfreie, lösemittelfreie Polyurethan-Verlegewerkstoffe
- RU1 - Lösemittelfreie Polyurethan-Verlegewerkstoffe
- PU10 - PU-Systeme, gesundheitsschädlich, Total solid
- PU20 - PU-Systeme, gesundheitsschädlich, Augenschäden, Total solid
- RMA10 - Beschichtungen, methylmethacrylathaltig, reizend
Produktdeklarationen- + verzeichnisse
- baubook - Produkte BNB+QNG
- DGNB Navigator - Produkte DGNB, teilw. BNB+QNG über SHI-Produktpass
- Building Material Scout (nur mit Anmeldung)
- SHI-Produktpass - Produkte BNB+QNG (nur eingeschränkt kostenfrei)
- DIBt - Zulassungsdownlad

