Materialökologische Anforderungen: Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen
Informationen zu den Anforderungen an Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen
| Besondere Hinweise und Hintergrundinformationen zu den Anforderungen an Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen Inhalt aufklappen | |
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Im Rahmen der Bewertung nach BNB_BN_1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen ..." + "Lokale Umwelt") werden Anforderungen in Bezug auf 6 Schadstoffgruppen formuliert. Für Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen sind demnach die hervorgehobenen Schadstoffgruppen zu bewerten: 1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) Planungshinweis hinsichtlich InnenraumluftqualitätSoll ein Gebäude nach BNB zertifiziert werden, ist es im Rahmen von Kriteriensteckbrief 3.1.3 (Innenraumlufthygiene, Erläuterungen s.u. "Allgemeine Informationen" + "Innenraumluft") u.a. erforderlich, eine Raumluftmessung durchzuführen. Auch ohne Gebäudezertifizierung ist es inzwischen bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine sog. "Freimessung" durchzuführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Raumluftwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert. In der Regel wird dies mit den Anforderungen unter "Lokale Umwelt" / QN5 umgesetzt. Für eine höhere Planungssicherheit bezüglich der gewünschten Raumluftqualität kann es aber auch sinnvoll sein, höhere Anforderungen an die Produktauswahl zu stellen. Infos und ggf. zusätzliche Anforderungen finden sich im Reiter "Innenraumluft". Im Fall der Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen wird ab QN5 der Gesamtlösemittelgehalt auf 5% begrenzt. Im Bereich der Steinpflege gibt es allerdings auch wasserbasierte und lösemittelfreie Produkte, die i.d.R. als Emulsionen oder Dispersionen bezeichnet werden und bei technischer Eignung bevorzugt ausgewählt werden sollten (s.u.). Anforderungen hierzu → Reiter Innenraumluft / TBplusi Hinweis zur GISCODE-Anforderung GH10 + ggf. geringer ProduktverfügbarkeitNach den GISCODES für Holz- und Steinpflegemittel (GH10 bis GH40) eingestufte Produkte unterscheiden sich laut GISCODE-Einstufungskriterien nur im Aromatengehalt. Sie sind per Definition wasserunlöslich und lösemittelhaltig, für wasserbasierte oder lösemittelfreie Produkte demnach nicht zutreffend. Allgemeiner Hinweis zum GISCODE-NachweisBeim GISCODE handelt es sich um eine freiwillige Selbsteinstufung durch den Hersteller und nicht um ein Zertifikat, wie z.B. ein Umweltzeichen. Deshalb kann die Einstufung auch über eine entsprechende Aussage in den bereits zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen (SDB, PDB, TM) nachgewiesen werden. Enthalten diese dazu keine Informationen, ist eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich. Hinweise zum GeltungsbereichDie folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen nicht filmbildende Imprägnierungen (Steinpflegemittel) zur Vor-Ort-Beschichtung von mineralischen Untergründen, z.B. Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen, im Innenraum. Für vor Ort verarbeitete Kunstharzbeschichtungen (Versiegelungen, Fließbeschichtungen) gelten eigene materialökologische Anforderungen. |
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| Wo finde ich weitere Hilfestellung und Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen? Gibt es auch eine Übersicht mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) oder anderen Deklarationen (z.B. GISCODE, EPD)? Inhalt aufklappen | |
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Weitere ausführliche Informationen zu Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen finden sich in WECOBIS in den jeweiligen Baustoffinformationen und dort z.B. in den Reitern Planungsgrundlagen, BNB-Kriterien, Zeichen & Deklarationen oder zum Lebenszyklus. Im Reiter Zeichen & Deklarationen findet sich eine Übersichtstabelle z.B. mit Umweltzeichen, GISCODES oder Umweltproduktdeklarationen für die jeweilige Produktgruppe. → Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge |
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Übersicht Qualitätsniveau - Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 7 + QNG-313, Pos. 5.11
| QN | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN1 = QNG |
Dokumentation + Deklaration SVHC | PDB, TM, SDB |
| QN2 |
Produkte gemäß GISCODE GH10 (entaromatisiert). Für QNG zusätzlich möglich: |
Herstellererklärung, PDB, TM, SDB |
| QN3 | ||
| QN4 = QNG |
||
| QN5 | Produkte gemäß GISCODE GH10; Beschränkung des Lösemittelgehalts auf unter 5%. |
Herstellererklärung, PDB, TM, SDB |
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung
Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Detaillierte Übersichtstabelle
anzeigen . . .
| Materialökologische Anforderungen Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen / nicht filmbildende Imprägnierungen im Innenraum auf Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen Stand 08/2017 |
Nachweismöglichkeiten entsprechend Anforderung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 | |||||||||
| Kurztext | Anforderungen gemäß Pos. 7 in Qualitätsniveau (QN) | Hauptziel der Anforderung | Standardnachweise entsprechend Anforderung | Umweltzeichen (sofern nicht Standardnachweis) | Sonstige | ||||
| QN1 | QN2 | QN3 | QN4 | QN5 | |||||
| Mindestanforderungen QN1 - QN5 | |||||||||
| Allgemeine Produktdokumentation | + | + | + | + | + | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdaten-blatt (SDB) |
./. | EPD (wenn vorh.) |
|
| Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) > 0,1% | + | + | + | + | + | Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
- | EPD, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
| Anforderungen ab QN2: | |||||||||
| GISCODE GH102 (entaromatisiert) |
- | + | + | + | + | GISCODE - Nachweis über: SDB / PDB / TM (sofern Information enthalten) oder Herstellererklärung | - | - | |
| Anforderungen ab QN5: | |||||||||
| Lösemittelgehalt < 5%2 | - | - | - | - | + | Herstellererklärung, Sicherheitsdatenblatt (SDB) |
- | EPD mit Einschränkung1, Herstellererklärung, ggf. chem. Analysen, PDB/TM mit Einschränkung1 | |
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Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
| Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. | |
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Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein.
2 Hinweis zur GISCODE-Anforderung GH10 + ggf. geringer Produktverfügbarkeit:
Nach den GISCODES für Holz- und Steinpflegemittel (GH10 bis GH40) eingestufte Produkte unterscheiden sich laut GISCODE-Einstufungskriterien nur im Aromatengehalt. Sie sind per Definition wasserunlöslich und lösemittelhaltig, für wasserbasierte oder lösemittelfreie Produkte demnach nicht zutreffend.
Die Produktauswahl an Steinimprägnierungen, die sich diesem GISCODE GH zuordnet, ist noch dazu sehr gering und im Bereich von Lösemittelgehalten unter 5% (Anforderung in QN5) zusätzlich eingeschränkt.
Manche Produkte im Bereich der Steinpflege sind auch in GE10 (lösemittelfrei) oder GE20 (Lösemittel 5-15%) eingestuft. Hierbei handelt es sich um wasserbasierte Produkte (Emulsionen / Dispersionen), die keine Gefahrenkennzeichnung haben und von denen weniger Gesundheitsgefahren ausgehen. Bei gleicher Eignung sollten daher im Sinne von Arbeitshygiene und Innenraumluftqualität Emulsionen bzw. Dispersionen und bei diesen lösemittelfreie Produkte bevorzugt werden. Anforderungen hierzu → Reiter Innenraumluft / TBplusi .
Sie bilden zwar i.d.R. einen sehr dünnen Film, der Übergang zwischen "nicht filmbildend" und "filmbildend" ist allerdings fließend, siehe dazu auch WECOBIS-Baustoffinformationen / Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Übersicht alternative Textbausteine / Allgemeine Produktdokumentation
nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 0, QN1 + QNG-313, Pos. 1.1 / BNB_BN_5.2.2 oder weitergehend
Textbaustein Dokumentation (Mindestanforderung)
Alternative 1 / Anforderungen an die Produktdokumentation für bestimmte Bauprodukte nach Anlage 1 des BNB-Kriteriums 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt" als Mindestanforderung für die Zertifizierung nach BNB, erforderlich auch für den Nachweis der QNG-Anforderungen.
Textbaustein Dokumentation für alle Bauprodukte
Alternative 2 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte nach BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1, höchstes Anforderungsniveau
Textbaustein Dokumentation + Ausschluss von SVHC und Bioziden
Alternative 3 / Produktdokumentation für alle Bauprodukte, weitergehende Anforderung mit Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und von Bioziden für alle Produktgruppen
Auswahl und Anpassung
In der Übersicht werden 3 alternative Textbausteine / Leistungsbeschreibungen für die Produktdokumentation angezeigt und über Links (Hrefs) zum download angeboten. Nachfolgend sind diese kurz beschrieben. Die Textbausteine sind durch den Nutzer zu vervollständigen und an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Die Hinweise zu den einzelnen Textbausteinen sind dabei zu berücksichtigen.
Alternative 1 / Dokumentation (Mindestanforderung) für bestimmte Bauprodukte
Die Produktdokumentation und -deklaration (SVHC und ggf. Biozide) ist als Mindestanforderung (= QN1) für alle im Kriteriensteckbrief BNB 1.1.6 / Anlage 1 aufgeführten Bauproduktgruppen zu erbringen und gilt grundsätzlich, d.h. auch für höhere QNs. Fehlt diese, oder hat sie "Lücken", kann das Gebäude insgesamt nicht nach BNB zertifiziert werden! Die Dokumentation der eingesetzten Produkte und deren Eigenschaften dient dem vollständigen Nachweis der eingebauten Materialien und als Grundlage zur Bewertung der relevanten Bauprodukte. Die qualitative Bewertung der Bauprodukte erfolgt erst ab QN2 bis QN5. Es wird daher nicht empfohlen, allein QN1 als Ziel für die Bauproduktauswahl zu definieren. (produktgruppenspezifisch s.u.)
Die hier beschriebene Dokumentation und Deklaration gehört auch zu den Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). weitere Infos zum QNG → Reiter Erläuterung
Alternative 2 / Dokumentation für alle Bauprodukte
Als weitergehende Anforderung wird eine umfassende Dokumentation für alle verbauten Materialien gefordert. Dies entspricht BNB-Kriterium 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", Seite B1 / höchstes Anforderungsniveau.
Alternative 3 / Dokumentation + Ausschluss SVHC + Ausschluss Biozide
Anstelle der Deklaration wird weitergehend und zusätzlich zur Dokumentation auch der Ausschluss aller SVHC (REACH Artikel 59) und Biozide (außer zur Topfkonservierung) verlangt.
Diese Anforderung entspricht in der Regel auch den bauproduktgruppenspezifischen Einzelanforderungen, die in höheren Qualitätsniveaus nach BNB_BN_1.1.6 jeweils für bestimmte Bauprodukte verlangt werden. Diese über BNB_BN_1.1.6 hinausgehende Anforderung erscheint im Sinne des Schutzes der (lokalen) Umwelt und einer Wiederverwertbarkeit der Baustoffe grundsätzlich sinnvoll.
Spezifische Anforderungsbeschreibung Dokumentation + Deklaration
anzeigen . . .
Abgrenzung Produktgruppe
Die folgenden materialökologischen Anforderungen betreffen nicht filmbildende Imprägnierungen (Steinpflegemittel) zur Vor-Ort-Beschichtung von mineralischen Untergründen, z.B. Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen, im Innenraum. Für vor Ort verarbeitete Kunstharzbeschichtungen (Versiegelungen, Fließbeschichtungen) gelten eigene materialökologische Anforderungen.
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen)
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS 8 und 11
Produktdokumentation
Mindestens vorzulegen sind hierfür:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 7, QN4 + QNG-313, Pos. 5.11
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Für die Erfüllung von QN4 werden im Fall der Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen keine höheren Anforderungen gestellt als für QN2+3. Es finden sich deshalb nur unter QN4 Textbausteine, die die Anforderungen von QN2+3 automatisch mit erfüllen.
Zusätzlich gelten grundsätzlich die Anforderungen an die Dokumentation und Deklaration gemäß QN1.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Bei dieser Anforderung handelt es sich auch um die für diese Produktgruppe relevante Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien für das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) entsprechend QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 313. Hinzu kommen auch hier die Anforderungen an Dokumentation und Deklaration gemäß QN1. Weitere Informationen siehe → Reiter Erläuterung
Die folgenden Textbausteine gelten für nicht filmbildende Imprägnierungen (Steinpflegemittel) zur Vor-Ort-Beschichtung von mineralischen Untergründen, z.B. Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen, im Innenraum. Für vor Ort verarbeitete Kunstharzbeschichtungen (Versiegelungen, Fließbeschichtungen) gelten eigene materialökologische Anforderungen.
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen)
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS 8 und 11.
zum GISCODE-Nachweis:
Beim GISCODE handelt es sich um eine freiwillige Selbsteinstufung durch den Hersteller und nicht um ein Zertifikat, wie z.B. ein Umweltzeichen. Deshalb kann die Einstufung auch über eine entsprechende Aussage in den bereits zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen (SDB, PDB, TM) nachgewiesen werden. Enthalten diese dazu keine Informationen, ist eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für vor Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen (Imprägnierungen, Steinpflegemittel) von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen einzuhalten.
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Einstufung in GISCODE GH0, GH10, GH40
Die für Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen eingesetzten Produkte müssen in GISCODE GH10 (Holz- und Steinpflegemittel, entaromatisiert) eingestuft sein.
Für QNG ist auch eine Einstufung in GISCODE GH0 oder GH40 möglich.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Herstellererklärung
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Die Angaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) beziehen sich auf
- QNG-Anforderungskatalog / Anhangdokument 3.1.3 / Schadstoffvermeidung in Baumaterialien Version 1.3 vom 18.04.2023
Textbaustein / Leistungsbeschreibung
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbeläge nach BNB_BN_1.1.6, Anlage 1, Pos. 7, QN5
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung ..." sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Die folgenden Textbausteine gelten für nicht filmbildende Imprägnierungen (Steinpflegemittel) zur Vor-Ort-Beschichtung von mineralischen Untergründen, z.B. Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen, im Innenraum. Für vor Ort verarbeitete Kunstharzbeschichtungen (Versiegelungen, Fließbeschichtungen) gelten eigene materialökologische Anforderungen.
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen)
→ Kunstharzbeschichtungen (Fließbeschichtungen) - OS 8 und 11.
Hinweis zur Produktverfügbarkeit:
Die Produktverfügbarkeit zu Produkten mit GISCODE GH10 und Lösemittel < 5% ist ggf. sehr gering. Bei einer Erweiterung auf GE10 (Emulsionen, Dispersionen) kann diese evtl. verbessert werden. Da die Produkte, die GE10 zugeordnet werden können, wasserbasiert und lösemittelfrei sind, ist QN5 damit ebenfalls erfüllt.
Erläuterungen und Anforderungen → Reiter Innenraumluft / TBplusi
zum GISCODE-Nachweis:
Beim GISCODE handelt es sich um eine freiwillige Selbsteinstufung durch den Hersteller und nicht um ein Zertifikat, wie z.B. ein Umweltzeichen. Deshalb kann die Einstufung auch über eine entsprechende Aussage in den bereits zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen (SDB, PDB, TM) nachgewiesen werden. Enthalten diese dazu keine Informationen, ist eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich.
Besondere Hinweise + ggf. Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe sind für vor Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen (Imprägnierungen, Steinpflegemittel) von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen einzuhalten.
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Einstufung in GISCODE GH10
Die für Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen eingesetzten Produkte müssen in GISCODE GH10 (Holz- und Steinpflegemittel, entaromatisiert) eingestuft sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- Herstellererklärung
Beschränkung des Lösemittelgehalts auf unter 5 %
Der Lösemittelgehalt muss unter 5 % liegen.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- Herstellererklärung
- EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Übersicht - Anforderungen Innenraumlufthygiene - Nachweismöglichkeiten
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen + Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3
| QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN5 |
aus "Lokale Umwelt": Produkte gemäß GISCODE GH10, |
Herstellererklärung, PDB, TM, SDB |
| weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
| TBplusi | statt QN53 (s. Det. Übersicht): Wasserbasierte und lösemittelfreie Produkte (Emulsionen, Dispersionen). |
Herstellererklärung, PDB, TM, SDB, GISCODE GE10 |
| - | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplusi = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Innenraumluftqualität, die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hins. Innenraumluftqualität hinausgehen.
Der Reiter "Innenraumluft" soll darüber Auskunft geben, inwieweit Anforderungen hinsichtlich Innenraumluftqualität bereits in den Anforderungen zur "Lokalen Umwelt" berücksichtigt sind. Gegebenenfalls werden hier zusätzliche produktgruppenspezifische Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte genannt, die zur weitergehenden Absicherung eines hohen Erfüllungsgrades bei der Bewertung der Raumluftqualität beitragen können. Diese erfolgt im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 „Innenraumlufthygiene". Bei vielen öffentlichen Auftraggebern ist es inzwischen auch ohne Gebäudezertifizierung üblich, vor Aufnahme der Gebäudenutzung eine Raumluftmessung, sog. "Freimessung", durchzuführen.
Darstellung der Ziele hinsichtlich Innenraumluftqualität für alle Projektbeteiligten:
→ gewerkeübergreifender Textbaustein Teil 1 / Planungsziele Innenraumluft
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den produktgruppenspezifischen Textbausteinen Teil 2 über den Link "TBplusi". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sind in diesen Textbausteinen TBplusi vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplusi = höchstes QN aus 1.1.6 + Zusatzanforderungen Innenraumluft
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen. Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen findet man in den Reitern
Übersichtstabelle | Anforderungen / Textbausteine.
Werden keine weitergehenden Anforderungen empfohlen, gibt es keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN ....
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Das Icon
kennzeichnet dabei Anforderungen, welche die Innenraumluftqualität massgeblich verbessern können.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Übersichtstabelle
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| Materialökologische Anforderungen Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen / nicht filmbildende Imprägnierungen im Innenraum auf Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen Stand 01/2021 |
Nachweismöglichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_3.1.3 Innenraumlufthygiene | |||
| Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
| Anforderungen gemäß BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, die bereits zu einer höheren Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
| Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer höheren Qualität der Innenraumluft bei, erleichtert aber ggf. die Suche nach Verursachern von Raumluftproblemen und dient der Qualitätskontrolle. |
|
Zertifizierungsnachweis sofern vorhanden | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) |
| Anforderungen gemäß QN5: GISCODE GH10 (entaromatisiert) 2 und Lösemittelgehalt < 5 % Hinweis: sehr wenige Produkte!3 |
./. | GISCODE - Nachweis über: SDB / PDB / TM (sofern Information enthalten), Herstellererklärung, Sicherheitsdatenblatt (SDB), PDB/TM mit Einschränkung1 |
|
| Weitergehende Anforderungen an besonders emissionsarme Produkte, die zu einer hohen Qualität der Innenraumluft beitragen. | |||
| Wasserbasierte, lösemittelfreie Produkte (Emulsionen, Dispersionen)3 | ./. | Herstellererklärung, Sicherheitsdatenblatt (SDB), PDB/TM mit Einschränkung1, GISCODE GE103 |
|
| eingeschränkt umsetzbar, da i.d.R. keine AgBB-Prüfung vorliegt, eher perspektivisch3: Einhaltung des AgBB-Schemas mit TVOC < 0,3 mg/m3 |
./. | Emissionsprüfbericht gemäß AgBB mit zusätzlichem Nachweis, dass die strengeren Anforderungen an TVOC eingehalten werden. | |
|
|
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
|
|
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
|
|
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Giscode, Emicode, Blauer Engel etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblättern etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen Schadstoffgruppen gemäß Anlage 1 + 2 / BNB Kriterium 1.1.6.. Bei den Einzelanforderungen werden deshalb nur die für die Vergleichbarkeit notwendigen Anforderungen genannt.
3 Hinweis zur GISCODE-Anforderung GH10 + ggf. geringer Produktverfügbarkeit:
Nach den GISCODES für Holz- und Steinpflegemittel (GH10 bis GH40) eingestufte Produkte unterscheiden sich laut GISCODE-Einstufungskriterien nur im Aromatengehalt. Sie sind per Definition wasserunlöslich und lösemittelhaltig, für wasserbasierte oder lösemittelarme Produkte demnach nicht zutreffend.
Die Produktauswahl an Steinimprägnierungen, die sich diesem GISCODE GH zuordnet, ist noch dazu sehr gering und im Bereich von Lösemittelgehalten unter 5% (Anforderung in QN5) zusätzlich eingeschränkt.
Manche Produkte im Bereich der Steinpflege sind auch in GE10 (lösemittelfrei) oder GE20 (Lösemittel 5-15%) eingestuft. Hierbei handelt es sich um wasserbasierte Produkte (Emulsionen / Dispersionen), die keine Gefahrenkennzeichnung haben und von denen weniger Gesundheitsgefahren ausgehen. Bei gleicher Eignung sollten daher im Sinne von Arbeitshygiene und Innenraumluftqualität Emulsionen bzw. Dispersionen und bei diesen lösemittelfreie Produkte bevorzugt werden.
Sie bilden zwar i.d.R. einen sehr dünnen Film, der Übergang zwischen "nicht filmbildend" und "filmbildend" ist allerdings fließend, siehe dazu auch WECOBIS-Baustoffinformationen / Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge
perspektivische Anforderung / Produktverfügbarkeit prüfen:
Durch den zusätzlichen Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des AgBB-Schemas und einem TVOC < 0,3 mg/m3 können Emissionen in die Raumluft zusätzlich geprüft und beschränkt werden. Eine Emissionsprüfung ist bei diesen Produkten, die den Pflegemitteln zugeordnet werden, im Gegensatz zu Oberflächenbeschichtungen von Bodenbelägen (bauaufsichtliche Mindestanforderung) allerdings noch nicht üblich. Der Textbaustein ist eher perspektivisch wünschenswert, wird aber im Unterreiter Anforderungen nicht angeboten.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Textbausteine / Leistungsbeschreibung
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen / Produktanforderungen Innenraumlufthygiene
Wasserbasierte und lösemittelfreie Produkte (Emulsionen, Dispersionen).
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt.
Die Anforderung unter TBplusi kommt in diesem Fall nicht dazu, sondern ersetzt QN5. Mit "lösemittelfrei" und "wasserbasiert" ist QN5 "übererfüllt".
Genaue Erläuterung siehe Detaillierte Übersichtstabelle / Unterreiter Übersicht / Fußnote 3.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
einfügen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe und Emissionen sind für vor Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen (Imprägnierungen, Steinpflegemittel) von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen einzuhalten.
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC)
Deklaration von Stoffen, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Wasserbasierte und lösemittelfreie Produkte
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen müssen wasserbasiert und lösemittelfrei (Emulsionen / Dispersionen) sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM), ggf. Herstellererklärungen mit Angaben zu Lösemittelgehalt
- Einstufung in GISCODE GE10
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Übersicht - weitergehende Anforderungen - Nachweismöglichkeiten
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen und Rückbau, Klimaschutz, ...
| QN / TB | Anforderungen | typische Nachweise |
| QN5 |
aus "Lokale Umwelt": Produkte gemäß GISCODE GH10, |
Herstellererklärung, PDB, TM, SDB |
| weitergehende Anforderungen "Innenraumluft": | ||
| TBplusi | statt QN53 (s. Det. Übersicht): Wasserbasierte und lösemittelfreie Produkte (Emulsionen, Dispersionen). |
Herstellererklärung, PDB, TM, SDB, GISCODE GE10 |
| - | gewerkeübergreifender Textbaustein → Planungsziele Innenraumluft | - |
| weitergehende Anforderungen "Rückbau, Globale Umwelt": | ||
| TBplus | + Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC); + Ausschluss halogenorganischer Verbindungen. 2 (Erl. s. Det. Übersicht) |
SDB, Herstellererklärung |
QN = Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" / TB = Textbaustein / SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH / PDB = Produktdatenblatt / TM = Technisches Merkblatt, auch TD = Technisches Datenblatt / NDB = Nachhaltigkeitsdatenblatt / SDB = Sicherheitsdatenblatt / abZ = allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / LE = Leistungerklärung /
TBplus = mögliche weitergehende Anforderungen / Textbausteine hins. Rückbau, Klima ..., die über die in BNB 1.1.6 ggf. bereits berücksichtigten Anforderungen hinausgehen
Der Reiter "Rückbau, Klima ..." soll darüber Auskunft geben, inwieweit neben "Lokale Umwelt" und "Innenraumluft" Anforderungen hinsichtlich weiterer Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Förderung nachwachsender Rohstoffe, Ressourcenschonung, kreislaufgerechtes Bauen / Cradle-to-Cradle) für die jeweilige Produktgruppe auf Baustoffebene relevant sein und ggf. zusätzlich berücksichtigt werden können. Mögliche Themen sind hier z.B.
- Rückbau, Trennung, Verwertung (in Anlehnung an Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 und darüber hinaus)
- Globale Umwelt / Klimaschutz
- Sozialstandards
- ...
Der Bezug wird jeweils nur zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 "Lokale Umwelt" hergestellt. Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man wie unter "Lokale Umwelt" (mögliche) typische Nachweisdokumente und einen direkten Link zu den Textbausteinen über den Link "TBplus". Die Anforderungen zum höchsten Qualitätsniveau aus BNB_BN_1.1.6 sowie ggf. zur Innenraumlufthygiene (TBplusi) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt:
TBplus = höchstes QN aus 1.1.6 + ggf. TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft) + ggf. Zusatzanforderungen Rückbau, Klima ...
Der Planer kann anhand dieser Übersicht entscheiden, welche zusätzlichen Anforderungen ggf. Planungsziel sein sollen. Dabei ist zu prüfen, ob geeignete Produkte am Markt verfügbar sind, die auch die weiteren Planungsanforderungen erfüllen.
Die Produktverfügbarkeit kann hier ggf. eingeschränkt sein!
Soweit Anforderungen mit Verweis auf Umweltzeichen oder Labels definiert sind, kann über diese nach geeigneten Produkten recherchiert werden.
Werden zusätzliche materialökologische Anforderungen genannt, findet man die Textbausteine / Leistungsschreibung der Anforderungen und detaillierte Anforderungsbeschreibungen im Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine".
Zum Teil - insbesondere bei Anforderungen, die den späteren Rückbau und die sortenreine Trennung ermöglichen sollen - handelt es sich um Planungsanforderungen, die entsprechend im Planungsprozess berücksichtigt und standardmäßig ausgeschrieben werden müssen.
Diese sind ggf. als "projektbezogen / Planungsanforderung" gekennzeichnet.
Werden ausschließlich Planungsanforderungen und / oder keine weitergehenden Anforderungen genannt, gibt es auch keinen Unterreiter "Anforderungen / Textbausteine". In diesem Fall erfolgt lediglich ein Verweis auf die Textbausteine unter "Lokale Umwelt" / QN... bzw. sofern vorhanden TBplusi im Reiter "Innenraumluft".
Nachstehende detaillierte Übersichtstabelle zeigt etwas genauer die ggf. relevanten Einzelanforderung aus "Lokale Umwelt" sowie die ggf. genannten Zusatzanforderung mit Erläuterungen.
Allgemeine Informationen, sowie grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung der Textbausteine, FAQ) siehe oben → Reiter Erläuterung
Detaillierte Übersichtstabelle
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| Materialökologische Anforderungen Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen / nicht filmbildende Imprägnierungen im Innenraum auf Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen Stand 01/2021 |
Nachweismöglichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Anforderungen zu Rückbau, Globale Umwelt, ... | |||
| Kurztext | Hauptziel der Anforderung | Umweltzeichen | Sonstige |
| Kriteriensteckbrief BNB_BN_4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung | |||
| tendenzielle Aussagen als Planungshinweis zur Trennbarkeit: Imprägnierungen verbinden sich funktionsbedingt mit den damit behandelten Steinböden. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden. Im Rückbau treten Imprägnierungen daher gemeinsam mit den rückgebauten Steinböden in Erscheinung. zur Wiederverwendbarkeit: Imprägnierungen behindern in der Regel die Wiederverwendung der beschichteten Steinböden nicht. zur Verwertbarkeit: Imprägnierte Steinböden können in der Regel auch der stofflichen Verwertung (z.B. als Gesteinskörnung) zugeführt werden. Besonders besorgniserregende Substanzen (SVHC) und alogenorganische Verbindungen sollten jedoch als Inhaltsstoffe in den Imprägnierungen vermieden werden. |
./. | ./. | |
| Anforderungen mit dem Ziel einer besseren Verwertbarkeit gemäß den Anforderungen aus BNB_BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt | |||
| Anforderungen gemäß QN1 (Mindestanforderung): Dokumentation Erläuterung: Die Dokumentation selbst trägt zwar noch nicht zu einer besseren Verwertbarkeit bei, bildet aber später die Grundlage zur Beurteilung der Verwertbarkeit. |
|
./. | Produktdatenblatt (PDB), Technisches Merkblatt (TM), Sicherheitsdatenblatt (SDB) + ggf. Nachweise / Herstellererklärungen für weitere Anforderungen, EPD (wenn vorh.) |
| weitergehende Anforderungen im Sinne einer besseren Verwertbarkeit | |||
| + Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) + Ausschluss halogenorganischer Verbindungen2 |
./. | Sicherheitsdatenblatt (SDB), PDB/TM mit Einschränkung1, Herstellererklärungen |
|
| weitergehende umweltorientierte Anforderungen über den Lebenszyklus | |||
| (s.o. Stoffausschlüsse) |
- |
- | - |
|
|
Diese Anforderung dient dem Schutz der lokalen Umwelt (Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft). Inhaltlich eingeschlossen ist auch der Gesundheitsaspekt Arbeitshygiene und im Prinzip auch die Innenraumluft. Diese wird allerdings mit einem eigenen Icon zusätzlich markiert. |
|
|
Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten. Sie trägt damit auch zu einem höheren Erfüllungsgrad bei der Bewertung der Raumluftqualität nach BNB_BN_3.1.3 bei. |
|
|
Mit dieser Anforderung werden auch Umwelt- und Gesundheitsaspekte im Zuge von Rückbau und Verwertung berücksichtigt. |
1 Produktdatenblätter (PDB) oder Technische Merkblätter (TM) folgen keinerlei Regeln und können nur als Nachweis herangezogen werden, wenn die erforderlichen Informationen auch prüfbar (d.h. z.B. das Fehlen von ausgeschlossenen Stoffen muss genannt sein) enthalten sind.
EPD: die angeführten Kriterien sind auch keine standardisierten Parameter einer EPD (Umweltproduktdeklaration) gemäß EN 15804 Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. In der Regel werden solche Informationen - wenn überhaupt - dann auch nur bei Produktdeklarationen und nicht bei Branchendeklarationen zu finden sein. 2 Imprägnierungen für Steinböden sind mit dem heutigen Stand der Technik nicht verwertbar. Sind in den Imprägnierungen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) oder halogenierte Verbindungen enthalten, kann die Verwertbarkeit der Steinfläche herabgesetzt werden.
3 Hinweis zur GISCODE-Anforderung GH10 + ggf. geringer Produktverfügbarkeit:
Nach den GISCODES für Holz- und Steinpflegemittel (GH10 bis GH40) eingestufte Produkte unterscheiden sich laut GISCODE-Einstufungskriterien nur im Aromatengehalt. Sie sind per Definition wasserunlöslich und lösemittelhaltig, für wasserbasierte oder lösemittelarme Produkte demnach nicht zutreffend.
Die Produktauswahl an Steinimprägnierungen, die sich diesem GISCODE GH zuordnet, ist noch dazu sehr gering und im Bereich von Lösemittelgehalten unter 5% (Anforderung in QN5) zusätzlich eingeschränkt.
Manche Produkte im Bereich der Steinpflege sind auch in GE10 (lösemittelfrei) oder GE20 (Lösemittel 5-15%) eingestuft. Hierbei handelt es sich um wasserbasierte Produkte (Emulsionen / Dispersionen), die keine Gefahrenkennzeichnung haben und von denen weniger Gesundheitsgefahren ausgehen. Bei gleicher Eignung sollten daher im Sinne von Arbeitshygiene und Innenraumluftqualität Emulsionen bzw. Dispersionen und bei diesen lösemittelfreie Produkte bevorzugt werden.
Sie bilden zwar i.d.R. einen sehr dünnen Film, der Übergang zwischen "nicht filmbildend" und "filmbildend" ist allerdings fließend, siehe dazu auch WECOBIS-Baustoffinformationen / Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge
perspektivische Anforderung / Produktverfügbarkeit prüfen:
Durch den zusätzlichen Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des AgBB-Schemas und einem TVOC < 0,3 mg/m3 können Emissionen in die Raumluft zusätzlich geprüft und beschränkt werden. Eine Emissionsprüfung ist bei diesen Produkten, die den Pflegemitteln zugeordnet werden, im Gegensatz zu Oberflächenbeschichtungen von Bodenbelägen (bauaufsichtliche Mindestanforderung) allerdings noch nicht üblich. Der Textbaustein ist eher perspektivisch wünschenswert, wird aber im Unterreiter Anforderungen nicht angeboten.
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
Textbausteine / Leistungsbeschreibung
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen / Produktanforderungen incl. Rückbau, Globale Umwelt
Wasserbasierte und lösemittelfreie Produkte (Emulsionen, Dispersionen);
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC);
Ausschluss halogenorganischer Verbindungen.
Im Abschnitt "Textbaustein / Leistungsbeschreibung" sind die Anforderungen als kurze Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Im Abschnitt "Detaillierte Anforderungsbeschreibung" werden die Anforderungen genauer erläutert und mögliche Nachweisdokumente benannt.
Die Textbausteine und Anforderungen können als PDF heruntergeladen und als Anhang zum Leistungsverzeichnis bereitgestellt werden, um damit dem Bieter die Kriterien zum Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem geforderten Umwelt- / Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.
Die Anforderungen zu QN5 / BNB_BN_1.1.6 sowie TBplusi (Zusatzanforderungen Innenraumluft / Reiter Innenraumluft) sind in den Textbausteinen vollständig enthalten, werden also miterfüllt.
Die Anforderung unter TBplusi kommt in diesem Fall nicht dazu, sondern ersetzt QN5. Mit "lösemittelfrei" und "wasserbasiert" ist QN5 "übererfüllt.
Genaue Erläuterung siehe Detaillierte Übersichtstabelle / Unterreiter Übersicht / Fußnote 3.
Anforderungen, die nicht Planungsziel sein sollen, müssen vom Nutzer enstprechend projektspezifisch gestrichen werden.
Besondere Hinweise + Hintergrundinformationen zu den spezifischen Anforderungen und zur Produktgruppe, sowie weitere grundsätzliche Erläuterungen (Inhalte der Reiter, Nutzung, FAQ) siehe auch → Reiter Erläuterung und → Muster-Leistungsverzeichnis mit Beispielen.
Detaillierte Anforderungsbeschreibung
anzeigen . . .
Nachfolgende detaillierte Anforderungen an die Produkt-Dokumentation und -Deklaration sowie an die Inhaltsstoffe und Emissionen sind für vor Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen (Imprägnierungen, Steinpflegemittel) von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen einzuhalten.
Produktdokumentation
gemäß Produktdokumentation BNB_BN_1.1.6, Textbausteine Qualitätsniveau QN1
Die spezifische Anforderungsbeschreibung zur Dokumentation, z.B. abZ oder ähnliches in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauproduktgruppe, ist dabei zu beachten.
Wasserbasierte und lösemittelfreie Produkte
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen müssen wasserbasiert und lösemittelfrei (Emulsionen / Dispersionen) sein.
Nachweismöglichkeiten:
- Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM), ggf. Herstellererklärungen mit Angaben zu Lösemittelgehalt
- Einstufung in GISCODE GE10
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
- EPD (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) nach REACH-Verordnung
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, dürfen nicht enthalten sein. Die Anforderung gilt für alle konstitutionellen Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.
Nachweismöglichkeiten:
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- EPD
- PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Ausschluss halogenorganischer Verbindungen
Halogenorganische Stoffe dürfen nicht im Produkt enthalten sein. Verunreinigungen des Produkts bis zu 0,01 Gew.% (100 ppm) werden toleriert.
Nachweismöglichkeiten:
- Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind, ggf. chem. Analyse
- EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Quellen
Die in WECOBIS abgebildeten materialökologischen Anforderungen und Textbausteine basieren auf Kriteriensteckbriefen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesgebäude / Modul Büro und Verwaltungsbauten - Neubau:
- Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017:
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information) - Kriteriensteckbrief 5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung", verwendete Version / Stand Stand 24.11.2019: Version V 2015 (Textteil)
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