Produktgruppeninformation |
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Ist für einen Eintrag im Ausklappmenü derzeit kein Datenblatt verfügbar, so ist dieser grau und kursiv dargestellt. Trotz der fehlenden Interaktionsmöglichkeit zu solch einem Eintrag muss dieser im Aufklappmenü angezeigt werden, da sonst nicht alle tiefer liegenden Datenblätter auswählbar wären. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BegriffsdefinitionHolzschutzmittel sind verschiedene Biozid-haltige Präparate welche Holz und Holzwerkstoffe vor holzzerstörenden oder holzverfärbenden Schadorganismen (Bläuepilze, Hausschwamm, Insektenlarven) schützen sollen. Grundsätzlich wird zwischen Produkten unterschieden, welche das Holz vorbeugend schützen (vorbeugende Holzschutzmittel) und solche, die einen Befall durch Schadorganismen bekämpfen (bekämpfende Holzschutzmittel). Holzschutzmittel werden als Schutzsalzkonzentrate, Emulsionen oder gebrauchsfertige, teilweise lösemittelhaltige Mittel (Lasuren, Grundierungen) gehandelt. Seit 2004 müssen die bioziden Wirkstoffe auf dem Etikett der Produkte deklariert werden. Je nach gewünschter Schutzwirkung (Oberflächen-/Randschutz oder Tiefschutz) werden die Holzschutzmittel durch unterschiedliche Verfahren (z. B. Streichen, Spritzen, Tauchen oder Kesseldruckimprägnierung) verarbeitet. Penetrierende Tränkverfahren werden in spezialisierten Betrieben durchgeführt, während die Applikation eines Holzschutzmittels durch Streichen auch auf der Baustelle geschehen kann. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wesentliche BestandteileDie meisten Holzschutzmittelpräparate enthalten 1 bis 3 biozide Wirkstoffe. Gebrauchsfertige Mittel wie Grundierungen und Lasuren enthalten nebst den üblichen Bestandteilen von Anstrichstoffen (siehe Holzlasuren) bis zu ca. 1,5% biozide Wirkstoffe. Wässerige Holzschutzmittel enthalten keine bis nur sehr wenig Lösemittel währenddessen lösemittelhaltige Produkte bis zu mehr als 25% Lösemittel enthalten können. Nebst den gebrauchsfertigen Mitteln werden Holzschutzmittel auch als Emulsionen oder Schutzsalzkonzentrate gehandelt. Der Anteil an bioziden Wirkstoffen ist in diesen Präparaten deutlich höher, jedoch werden sie vor ihrer Anwendung verdünnt. Produkte auf der Basis von Steinkohlenteeröl (Schutz von Masten und Eisenbahnschwellen) spielen im Hochbau keine Rolle. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
CharakteristikDie in Holzschutzmitteln enthaltenen bioziden Wirkstoffe sind für Mikroorganismen und Insekten tödlich, wobei die abtötende Wirkung auf Schädlinge auch zeitverzögert sein kann. Durch eine Applikation mit Streichen oder Spritzen bleiben die bioziden Wirkstoffe an der Holzoberfläche. Durch mehrtägiges Eintauchen oder durch eine Kesseldruckimprägnierung dringen die Wirkstoffe bis zu einigen Zentimetern Tiefe in das Holz ein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und GesundheitsrelevanzAuf die Anwendung von Holzschutzmitteln in Innenräumen sollte generell verzichtet werden. Grundsätzlich können biozide Wirkstoffe auch für den Menschen bei dauerndem Kontakt ein Gesundheitsrisiko darstellen. Auch im Außenraum kann nach heutigen Erkenntnissen bei Einhaltung der Holzbauregeln in den meisten Fällen auf einen vorbeugenden Holzschutz verzichtet werden. Bevor Holzschutzmittel zum Einsatz kommen, sollte abgeklärt werden, ob nicht durch die Verwendung von natürlich dauerhaften Holzarten (z. B. Eiche, Robinie) oder durch konstruktive Maßnahmen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Dabei geht es vor allem darum stehendes Wasser in Holzbauteilen zu verhindern. Ebenso sollte Holz, welches einmal nass geworden ist, auch rasch wieder austrocknen können. Für die Ausführung von Holzbauteilen welche häufiger nass werden, sollten Holzarten gewählt werden, welche Witterungseinflüssen länger widerstehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
LieferzustandHolzschutzmittel werden als gebrauchsfertige Produkte (Lasuren, Grundierungen, Beizen) oder als verdünnbare Konzentrate und Emulsionen in Gebinden oder Kanistern geliefert. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)Inwiefern vorbeugende Holzschutzmaßnahmen erforderlich sind, ist von dem Gebrauch eines Holzbauteils abhängig. Gemäß europäischer Norm EN 335 werden außerhalb des marinen Bereichs vier Gebrauchsklassen (GK) unterschieden. Ausschlaggebend für die schützend-dekorative, beziehungsweise schützend-vorbeugende Holzbehandlung sind die Holzfeuchtigkeit und die Einwirkungsdauer, wie in der nachfolgenden Tabelle erläutert.
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Deutsche Bauchemie, Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln, 2. Ausgabe, Juni 2012, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014. Inzwischen liegt die 3. Ausgabe von Mai 2015 vor. Download Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Holz A-Z / Holzschutz, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014 Härig/Klausen/Hoscheid, Technologie der Baustoffe, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 2003 |
Risikobetrachtung Lebenszyklusphasen |
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Planungs- und Ausschreibungshilfen |
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WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen. Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
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Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Holzschutzmittel |
Holzschutzmittel | ||
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Material- ökologische Anforderungen | Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | |
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | Holzschutzmittel | |
Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | |
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) | Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Einordung der Holzschutzmittel hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS | |
Umweltbundesamt (UBA) | Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen und Hölzernen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden. | |
baubook ökologisch ausschreiben | Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Holzschutzmittel finden sich dort Kriterien in der Gruppe der "Beschichtungen und Imprägnierungen". | |
natureplus Ausschreibungstexte / Innenwandfarben | natureplus Ausschreibungstexte zu Holzschutzmittel sind derzeit nicht vorgesehen. | |
Mögliche Nachweis- dokumente | weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | |
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | |
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) | Holzschutzmittel werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%) | |
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | - | |
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Holzschutzmitteln findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Gefahrstoffverordnung / Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich z.B. dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Innerhalb der Gruppe der Holzschutzmittel sind wenn möglich zunächst wasserbasierte Produkte mit dem GISBAU Produkt-Code HSW... den lösemittelbasierten Produkten mit HSL... vorzuziehen. Innerhalb der Gruppen gibt es weitere Abstufungen. Genaue Erläuterungen dazu siehe Reiter Zeichen & Deklarationen bzw. unter "Lebenszyklus" / Reiter → Verarbeitung.
Sofern auf eine Anwendung von Holzschutzmitteln nicht verzichtet werden kann, sollten demnach bei den Holzschutzmittelpräparaten möglichst lösemittelarme, aromatenfreie oder noch besser lösemittelfreie Holzschutzmittel eingesetzt werden. In Bezug auf die darin enthaltenen bioziden Wirkstoffe und ihrer Einstufung hinsichtlich Umwelt und Gesundheitsgefahren sollten die Produkte mit dem geringsten möglichen Risikopotential gewählt werden (s. GISBAU Produktdatenblätter / Ersatzstoffe). Seit der Veröffentlichung der TRGS 618 „Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom (VI)-haltige Holzschutzmittel" im Bundesarbeitsblatt 12/1997 sind aus Gründen des Arbeits- und Umweltschutzes Chrom (VI)-haltige Holzschutzmittel in den Gefährdungsklassen 1 bis 4 (DIN 68800-3) zu ersetzen.
Genaueres dazu siehe Verarbeitung / Arbeitshygienische Risiken (GefStoffV)
Im Außenraum kann nach heutigen Erkenntnissen bei Einhaltung der Holzbauregeln in den meisten Fällen auf einen vorbeugenden Holzschutz verzichtet werden. Bevor Holzschutzmittel zum Einsatz kommen, sollte abgeklärt werden, ob nicht durch die Verwendung von natürlich dauerhaften Holzarten (z. B. Eiche, Robinie) oder durch konstruktive Maßnahmen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Dabei geht es vor allem darum stehendes Wasser in Holzbauteilen zu verhindern. Ebenso sollte Holz, welches einmal nass geworden ist, auch rasch wieder austrocknen können. Für die Ausführung von Holzbauteilen welche häufiger nass werden, sollten Holzarten gewählt werden, welche Witterungseinflüssen länger widerstehen.
Auf die Anwendung von Holzschutzmitteln in Innenräumen sollte generell verzichtet werden. Grundsätzlich können biozide Wirkstoffe auch für den Menschen bei dauerndem Kontakt ein Gesundheitsrisiko darstellen.
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter Bewertungssysteme / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen |
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Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Holzschutzmittel. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übersicht Umweltdeklarationen: Holzschutzmittel |
Holzschutzmittel | ||||
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Umweltzeichen | Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen | |||
Blauer Engel | - | |||
EU-Umweltzeichen (Blume) | - | |||
Österreichisches Umweltzeichen | - | |||
natureplus-Qualitätszeichen (nur für Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen / mind. 85 Masse%) | - | |||
Nordischer Schwan | - | |||
EMICODE / Raumlufthygiene | - | |||
GISBAU Klassifizierungs-system | Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen | |||
Hinweis: Der Produkt-Code für Holzschutzmittel (HSM-...) wurde 2016 abgelöst durch den neuen GISCODE für Holzschutzmittel (HSW.. und HSL..). Es wird hier nicht mehr nach "vorbeugend" und "bekämpfend", sondern nur noch nach "wasserbasiert" und "lösemittelbasiert" unterschieden. In Wecobis findet man unter "Lebenszyklus" im Reiter "Verarbeitung" eine Umstufungstabelle von alt nach neu als Hilfe. | ||||
Holzschutzmittel, wasserbasiert HSW10 Holzschutzmittel, wasserbasiert, organische Wirkstoffe HSW13 Holzschutzmittel, wasserbasiert, Bor-Verbindungen HSW20 Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend HSW23 Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend, Bor-Verbindungen HSW27 Holzschutzmittel, wasserbasiert, reizend, sensibilisierend HSW30 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend HSW33 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, Bor-Verbindungen HSW37 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, sensibilisierend HSW40 Holzschutzmittel, wasserbasiert, ätzend, Kupfer-Verbindungen HSW50 Holzschutzmittel, wasserbasiert, Kupfer -und Chrom-Verbindungen | ||||
GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot) | Die Notwendigkeit der Verwendung von Holzschutzmitteln ist grundsätzlich zu prüfen. Konstruktive Maßnahmen zum Holzschutz sind vorzuziehen. Sofern die Verwendung von Holzschutzmitteln erforderlich ist, sind die wasserbasierten den lösmittelbasierten Produkten vorzuziehen. Wenn möglich sollten immer Produkte mit weniger Gefahrenhinweisen verwendet werden (z.B. ohne Chromverbindungen, ohne reproduktionstoxische Bor-Verbindungen, nicht reizend, ätzend oder sensibilisierend, aromatenfrei) | |||
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) | HSW10 Holzschutzmittel, wasserbasiert, organische Wirkstoffe | HSL10 Holzschutzmittel, lösemittelbasiert, aromatenfrei besser, sofern wasserbasiert möglich: | ||
Umweltprodukt-deklaration (EPD) | Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen | |||
EPD1 | + (nur für Holzschutzmittel welche als Lasuren, Farben oder Grundierungen gehandelt werden) | |||
Branchen-EPD1 | - | |||
Umweltindikatoren | Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen | |||
Ökobau.dat-Datensätze | Datensätze zu Holzschutzmitteln liegen noch nicht vor (Stand 10/2015). Als Annäherung für gebrauchsfertige Präparate kann ein Datensatz für eine Lasur verwendet werden (siehe ÖKOBAUDAT -> 5. Beschichtungen -> 5.6 Lacke und Lasuren -> 5.6.02 Lacksysteme Holzfassade) | |||
Sonstiges | Sonstige freiwillige Produktkennzeichnungen, die Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Produkten liefern können. Inhalt aufklappen | |||
baubook-Deklaration | Die Plattform baubook bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Zu Holzschutzmitteln gibt es dort derzeit keine Produktdeklarationen (Stand 10/2015). |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
Bewertungssystem |
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Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
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BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Einordnung Holzschutzmittel
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Qualitätsniveau (QN) | Anforderungen für tragende Holzbauteile in feuchtigkeitsrelevanten Innenräumen nebst Auskragungen nach außen (gem. Pos. 24+46a) | Anforderungen für außenliegende tragende Holzbauteile (gem. Pos. 25+46a) | Anforderungen für Holzfenster und nichttragende Holbauteile außen (gem. Pos. 26+46a) |
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1 | Dokumentation: Deklaration biozider Wirkstoffe + Begleitdokument gemäß DIN 68800-2 | Dokumentation: Deklaration biozider Wirkstoffe | Dokumentation: Deklaration biozider Wirkstoffe |
2 (zusätzlich zu QN1) | Für GK 0: Holzschutz nur konstruktiv Für GK 1-3: +
| Für GK 1: Holzschutz nur konstruktiv Für GK 2-4: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT + | nur BAUA-zugelassenes Biozidprodukt oder RAL-GZ 830 + |
3 | Für GK 0 und 1: Holzschutz nur konstruktiv Für GK 2-3: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT + | Für GK 1: Holzschutz nur konstruktiv Für GK 2: Holzschutz nur konstruktiv und/oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 Für GK 3-4: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT + | |
4 (zusätzlich zu QN1) | Für GK 0, 1, 2 und 3: Holzschutz nur konstruktiv oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 | Für GK 1: Holzschutz nur konstruktiv Für GK 2-3: Holzschutz nur konstruktiv und/oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 Für GK 4: Zugelassenes Biozidprodukt durch BAUA oder DIBT + | Kein chemischer Holzschutz für Fenster (GK 2) und außenliegende nichttragende Holzbauteile Ausnahme: Fenster (GK3) nur mit Produkten mit BAUA-Zulassung + |
5 (zusätzlich zu QN1 | Für GK 1: Holzschutz nur konstruktiv Für GK 2-4: Holzschutz nur konstruktiv und/oder natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 | ||
Kommentierung Die Anforderungen enthalten planungsrelevante Aspekte, die sich dort bereits entscheiden. Ein Erreichen von QN5 im Bereich der Holschutzmittel ist immer möglich. Der rein konstruktive Holzschutz bzw. durch die natürliche Dauerhaftigkeit der verwendeten Hölzer erreichte Holzschutz ist soweit möglich zu bevorzugen. Auch die Wahl des jeweiligen Biozidprodukts - sofern erforderlich - sollte sowieso immer unter Berücksichtigung des Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV erfolgen. Demnach ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich z.B. dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Innerhalb der Gruppe der Holzschutzmittel sind wenn möglich zunächst wasserbasierte Produkte mit dem GISBAU Produkt-Code HSW... den lösemittelbasierten Produkten mit HSL... vorzuziehen. Innerhalb der Gruppen gibt es weitere Abstufungen. Genaue Erläuterungen dazu siehe Reiter Zeichen & Deklarationen bzw. unter "Lebenszyklus" / Reiter → Verarbeitung. |
2 Die Produktdokumentation (z.B. über Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter) ist die Mindestanforderung, die mindestens für alle durch BNB 1.1.6 betroffenen Produktgruppen erfüllt sein muss. Zusätzlich ist für alle diese Produktgruppen immer auch die Deklaration von SVHC der Kandidatenliste nach REACH (z. B. über Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärung) erforderlich. Produktgruppenabhängig können auch noch andere Nachweise gefordert sein.
Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Eine tabellarische Übersicht mit allen Einzelkriterien für Planung und Ausschreibung ist im neuen Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen für
Holzschutzmittel zu finden. Die Tabelle dort enthält auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte. Außerdem finden sich dort auch die für die verschiedenen Qualitätsniveaus zugehörigen Textbausteine.
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Oberlächenbehandlungen. Siehe dazu Oberflächenbehandlungen im Bestand
Druckimprägniertes Altholz sollte, aufgrund der teilweise schwermetallhaltigen Wirkstoffe, nur in Anlagen mit Rauchgasreinigung verbrannt werden. Ältere Holzbauteile können mit heute verbotenen Wirkstoffen (PCP, Lindan) behandelt worden sein. Behandeltes Holz sollte von anderen Baustoffen getrennt und separat entsorgt werden.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
Holzschutzmittel sollten grundsätzlich nicht in Innenräumen angewendet werden. Jedoch werden maßhaltige Holzbauteile (Fenster und Außentüren aus Holz) in der Regel allseitig mit einem vorbeugenden Holzschutz behandelt. Da es sich jedoch meistens um relativ geringe Belegungsdichten handelt (Verhältnis der behandelten Oberflächen zum Raumvolumen) kann davon ausgegangen werden, dass allfällige Emissionen die Raumluft nur wenig belasten sollten.
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
Holzschutzmittel | möglich | keine |
keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. |
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen". |
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Rückbaubarkeit
Für die Bewertung wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben.
Holzschutzmittel haften funktionsbedingt auf dem Bauteil oder dringen ins Holz ein (Imprägnierung). Sie können nicht getrennt rückgebaut werden.
Sortenreinheit
Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Holzschutzmittel können nicht sortenrein zurückgebaut werden. Sie treten im Rückbau auf Holzoberflächen oder im Holz als Imprägnierung in Erscheinung und verunmöglichen das Recycling der behandelten Holzbauteile.
Verwertbarkeit
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Da Holzschutzmittel immer mit Holzbauteilen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an Holz entsorgt werden.
- Eine stoffliche Verwertung von Holzschutzmitteln ist nicht möglich.
- Die energetische Verwertung von behandelten Holzbauteilen ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.
Quellen
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, verwendete Version / Stand 28.04.2016: BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)
Technisches |
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Technische Regeln (DIN, EN)DIN 68800 EN 335 | |
BauregellisteDas Deutsche Institut für Bautechnik stellt in den Bauregellisten A, B und C die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten sowie bauaufsichtlich geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf. | |
QuellenHärig/Klausen/Hoscheid, Technologie der Baustoffe, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 2003 |
Literaturtipps |
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Deutsche Bauchemie, Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln, 2. Ausgabe, Juni 2012, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014 Bosshard-Farben, Ratgeber Holzschutz, 2013, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014 Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Holzschutz, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014 Härig/Klausen/Hoscheid, Technologie der Baustoffe, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 2003 Marutzky R., Willeitner H. et al., Holzschutz, Praxiskommentar zu DIN 68800 Teile 1 bis 4, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Beuth Verlag GmbH, 2013 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Verbraucherleitfaden Holzschutzmittel, Praktischer Ratgeber, Online-Quelle abgerufen 12.02.2014 BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Holzschutzmittel, Handhabung und sicheres Arbeiten, Ausgabe 11/2009 |
Rohstoffe / Ausgangsstoffe |
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HauptbestandteileGebrauchsfertige Holzschutzmittelpräparate sind oft Lasuren (siehe Holzlasuren) mit einem Anteil an bioziden Wirkstoffen. Daneben sind im Handel auch Konzentrate und Emulsionen erhältlich, welche vor der Verarbeitung verdünnt werden. Grundsätzlich wird zwischen wasserlöslichen und lösemittelverdünnbaren Präparaten unterschieden. Den grössten Marktanteil haben wässerige Holzschutzmittel (Holzschutzmittel-Salze, wasserverdünnbare Holzschutzmittel). Wässerige Holzschutzmittel können entweder gegen Pilz- und/oder Insektenbefall vorbeugend oder gegen Insekten bekämpfend eingesetzt werden. Die bioziden Wirkstoffe liegen als Salze oder organische Wirkstoffe vor. Dazu gehören die Schutzsalzkonzentrate welche sich besonders für die Behandlung von halbtrockenem bis feuchtem Holz eignen. Ebenso gehören zu den wasserverdünnbaren Holzschutzmitteln verschiedene anwendungsfertige Formulierungen wie Holzschutzlasuren und Grundierungen. Holzschutzmittel auf wässeriger Basis werden auch als Emulsionen gehandelt. Bei den Schutzsalzen wird zwischen mobilen und immobilen respektive fixierenden Salzen unterschieden. Löslich bleibende Salze (mobile Salze) finden bei Holz Verwendung, das vor und nach dem Einbau witterungsgeschützt ist. Holz, das stärkerer Auswaschung unterliegt, erfordert die Verwendung fixierender Salzgemische (immobile Verbindungen). Zu den auswaschbaren Salzen gehören Bor-Salze (B-Salze). Fixierende Salze werden auf der Basis von Chrom/Kupfer/Bor hergestellt. Wässerige Holzschutzmittel
(1) Diese Produkte enthalten Chrom (VI)-Verbindungen, die eine krebserzeugende Wirkung besitzen. Sie sind kein biozider Wirkstoff im Rahmen der Biozid-Richtlinie, sondern nur Hilfsstoff zur Fixierung P: gegen Pilze vorbeugend wirksam Iv: gegen Insekten vorbeugend wirksam W: auch für Holz, das der Witterung ausgesetzt ist, jedoch nicht im ständigen Erdkontakt und nicht im ständigen Wasserkontakt steht E: auch für Holz, das extremer Beanspruchung ausgesetzt ist (im ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt sowie bei Schmutzablagerungen in Rissen und Fugen) Ib: Insektenbekämpfung am verbauten Holz M: Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk Lösemittelhaltige Holzschutzmittel wie Imprägnierungen, Grundierungen und Holzschutzlasuren werden gebrauchsfertig geliefert und können daher direkt verarbeitet werden. Sie eignen sich besonders zur Behandlung von trockenem bis halbtrockenem Holz.
P: gegen Pilze vorbeugend wirksam Iv: gegen Insekten vorbeugend wirksam W: auch für Holz, das der Witterung ausgesetzt ist, jedoch nicht im ständigen Erdkontakt und nicht im ständigen Wasserkontakt steht Ib: Insektenbekämpfung am verbauten Holz Gemäss einer Erhebung bei Herstellern sind in folgender Tabelle die am weitesten verbreiteten Wirkstoffe auf dem Markt aufgeführt. Zudem wird die durchschnittliche Konzentration im gebrauchsfertigen Holzschutzmittelpräparat angegeben.
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Umwelt- und GesundheitsrelevanzSämtliche bioziden Wirkstoffe welche in Holzschutzmitteln enthalten sind, sind als gesundheits- und/oder umweltgefährlich eingestuft. Folgende Tabelle gibt für die am häufigsten verwendeten Wirkstoffe die Einstufung sowie die damit verbundenen Gefahrenklassen wieder:
Gewinnung der PrimärrohstoffeHolzschutzmittel werden ausgehend von fossilen und / oder mineralischen Rohstoffen synthetisiert. Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden. VerfügbarkeitMit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffen in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre. Die mineralischen Rohstoffe sind auch langfristig nicht erschöpft, eine Knappheit ist nicht zu erwarten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
QuellenBurkhardt M., Dietschweiler C., Mengenabschätzung von Bioziden in Schutzmitteln in der Schweiz, Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik (UMTEC) im Auftrag des Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2013 Härig/Klausen/Hoscheid, Technologie der Baustoffe, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 2003 Deutsche Bauchemie, Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln, 2. Ausgabe, Juni 2012, Internetquelle abgerufen am 12.02.2014 BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Holzschutzmittel, Handhabung und sicheres Arbeiten, Ausgabe 11/2009 |
Herstellung |
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HerstellungsprozessDie in Holzschutzmitteln enthaltenen bioziden Wirkstoffe sowie die damit versehenen Emulsionen und Konzentrate werden in spezialisierten Betrieben der chemischen Industrie hergestellt. Lasuren und andere Anstrichmittel mit bioziden Wirkstoffen für den Holzschutz werden in Betrieben der Farben- und Lackhersteller formuliert (siehe Farben, Lacke, Lasuren). Für einen Oberflächen- und Randschutz wird das Holz durch Oberflächenverfahren behandelt (siehe Tabelle unten). Bei einem Schutzmittelauftrag vor der Bearbeitung des Holzes ist eine Nachbehandlung der Schnittstellen erforderlich. Ein Tiefenschutz wird durch eine Trogtränkung oder durch ein Druckverfahren erreicht. Bei der Trog- tränkung wird das Holz bis zu mehrtägiger Dauer untergetaucht. Beim Kesseldruckverfahren wird das entrindete und zugeschnittene Holz in einen Druckkessel eingebracht. Nach Erzeugung eines Unterdrucks erfolgt die Einpressung des Schutzmittels unter hohem Druck (etwa 10 bar). Abgesehen von der Anwendung durch Streichen, welches auch auf der Baustelle erfolgen kann, geschieht die Behandlung mit Holzschutzmitteln in spezialisierten Betrieben. Anwendungsverfahren für Holzschutzmittel
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Umweltindikatoren / HerstellungEinheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern. Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze. Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar. Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen. | ||||||||||||||||||||||||||||||
Charakteristische EmissionenEmissionen in der Herstellung von Holzschutzmitteln sind von ihrer Zusammensetzung abhängig. Lösemittelhaltige Holzschutzmittel führen in der Produktion typischerweise zu Lösemittelemissionen, die kontrolliert werden müssen, z. B. durch Absaugung aus geschlossenen Systemen. Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||
QuellenMarutzky R., Willeitner H. et al., Holzschutz, Praxiskommentar zu DIN 68800 Teile 1 bis 4, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Beuth Verlag GmbH, 2013 |
Verarbeitung |
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Technische Hinweise / VerarbeitungsempfehlungenHolzschutzmaßnahmen mit bauaufsichtlich zugelassenen Holzschutzmitteln dürfen nur durch im Holzschutz erfahrene Fachleute und unter Einhaltung der Zulassungsbestimmungen ausgeführt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitshygienische RisikenAllgemeinesWässerige Holzschutzmittel (Schutzmittelsalze und wasserverdünnbare Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen) werden oft als Konzentrat geliefert und vor der Anwendung vor Ort verdünnt. Aufgrund der höheren Konzentration der Wirkstoffe in den Konzentraten ist ihre Verarbeitung mit mehr Risiken verbunden als der Umgang mit gebrauchsfertigen Produkten. Für die Verarbeitung von Holzschutzmitteln wird das Tragen von einem Handschutz und einem Hautschutz empfohlen. Bei der Verarbeitung im Spritzverfahren wird auch ein Atemschutz empfohlen. Chromhaltige Holzschutzmittel dürfen im Streichverfahren nicht verarbeitet werden. Augenschutz und Körperschutz werden für das Verdünnen von Konzentraten oder das Abfüllen empfohlen. Schutzmaßnahmen bei Einlagerungsverfahren
Schutzmaßnahmen beim Streichverfahren
AGW-WerteFür Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte. Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Ebenso existieren Grenzwerte für gewisse biozide Wirkstoffe wie z.B. Borsäure. Eine detaillierte Aufstellung nach GISBAU-Produktecodes findet sich auf WINGIS online unter Produktcodes, Kategorie Holzschutzmittel. REACH / CLPDie REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten. Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht. Sie müssen aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden. Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Seit 01.07.2013 müssen aber zumindest Informationen zu SVHC (> 0,1 Massen-%) für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse), die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen, in / zusammen mit der Leistungserklärung, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung erstellt wird und dem Bauprodukt beigefügt ist, mitgeliefert werden. Allerdings gibt es derzeit im Unterschied z.B. zum Sicherheitsdatenblatt noch kein harmonisiertes Format für die Übermittlung der SVHC-Informationen. Hier können also Nachfragen erforderlich sein. Holzschutzmittel werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAUHinweis: Bekämpfende Holzschutzmittel
Vorbeugende Holzschutzmittel
EmissionenJe nach Holzschutzmitteltyp ist bei der Verarbeitung die Freisetzung von Lösemittel und Bioziden möglich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umweltrelevante InformationenWassergefährdungHolzschutzmittel sind teilweise stark wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 3). Sie sollten deshalb auf keinen Fall in das Grundwasser, Gewässer oder in die Kanalisation gelangen. Entsorgung von RestmaterialReste von Holzschutzmitteln sind Sonderabfälle und müssen bei den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. TransportHolzschutzmittel sind nicht als Gefahrgut gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher keine spezifischen Auflagen. QuellenBG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Holzschutzmittel, Handhabung und sicheres Arbeiten, Ausgabe 11/2009 |
Nutzung |
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Umwelt- und Gesundheitsrisiken NeuzustandSchadstoffabgabe / Emissionen in den InnenraumHolzschutzmittel sollten grundsätzlich nicht in Innenräumen angewendet werden. Jedoch werden maßhaltige Holzbauteile (Fenster und Außentüren aus Holz) in der Regel allseitig mit einem vorbeugenden Holzschutz behandelt. Da es sich jedoch meistens um relativ geringe Belegungsdichten handelt (Verhältnis der behandelten Oberflächen zum Raumvolumen) kann davon ausgegangen werden, dass allfällige Emissionen die Raumluft nur wenig belasten sollten. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Oberflächenbehandlungen formuliert. Schadstoffabgabe / Emissionen in den AußenraumIn der Risikotabelle wird keine Bewertung der Umweltgefährdung des Neuzustands vorgenommen. Die Umweltgefährdung wird durch die Beurteilung der Gefährdung während der Verarbeitung und während der bestimmungsgemäßen Nutzung vollständig abgedeckt. Der Neuzustand wird gemäß Anh. A des Endberichts Juli 2011 betrachtet, um „eine gewisse Wahrscheinlichkeit von Emissionen schwerflüchtiger VOC in den ersten Wochen nach Verarbeitung der Produkte“ zu beurteilen. Dieses Feld sollte deshalb aus der Vorlage entfernt werden. | |
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im SchadensfallBrandfallDa als biozide Wirkstoffe in Holzschutzmitteln auch wasserlösliche Salze eingesetzt werden (z.B. Borsalze) , kann im Brandfall ein gewisses Umweltrisiko nicht ausgeschlossen werden. WassereinwirkungWasserlösliche Salze können durch Wassereinwirkung in die Umwelt gelangen. Untersuchungen in Imprägnierwerken haben ergeben, dass im abtropfenden Regenwasser von nicht witterungsgeschützten behandelten Hölzer teilweise erhöhte Konzentrationen an Kupfer, Chrom und Bor gemessen wurden. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Auswaschung von Schadstoffen aus den behandelten Hölzern vor allem nach der Behandlung bei Wasserkontakt erhöht sein kann und Laufe der Nutzungsdauer abnehmen sollte. | |
Beständigkeit NutzungszustandUnter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“. | |
InstandhaltungUm sicherzustellen dass beschichtete Holzbauteile in ihrer Funktionstüchtigkeit und in ihrem Aussehen erhalten bleiben, sollten sie in regelmäßigen Abständen, gepflegt, kontrolliert und ggf. instand gesetzt werden. Je nach Zustand der Holzbauteile und nach Beschichtungsart (lasierend oder deckend) ergibt sich beim vorbeugenden Holzschutz ein vom Hersteller empfohlener Instandhaltungsintervall. | |
QuellenMarutzky R., Willeitner H. et al., Holzschutz, Praxiskommentar zu DIN 68800 Teile 1 bis 4, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Beuth Verlag GmbH, 2013 D. Wartburg, S. Högger, Auswaschung von Kupfer, Chrom und Bor aus imprägnierten Hölzern, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Zürich, Umweltpraxis Nr. 72, April 2013 www.umweltschutz.zh.ch |
Nachnutzung |
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Wiederverwendung / Wiederverwertung / BeseitigungFür die Verwertung und Beseitigung von Altholz gilt die Altholzverordnung (AltholzV). Mit Holzschutzmittel behandelte Althölzer werden der Altholzkategorie A IV zugeordnet und müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden. Hölzer, bei denen das Holzschutzmittel durch Oberflächenbehandlung aufgebracht wurde, sind in geeigneten Verbrennungsanlagen zu entsorgen. Druckimprägniertes oder langzeitgetauchtes Holz darf nur in Müllverbrennungsanlagen oder in der Zementindustrie verbrannt werden. | ||||||||||||
Umwelt- und Gesundheitsrisiko RückbauMit dem Rückbau sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit verbunden, sofern es sich nicht um Holzbauteile handelt, die einst mit heutzutage verbotenen bioziden Wirkstoffen behandelt wurden (PCP, Lindan, DDT, siehe Altlasten). | ||||||||||||
WiederverwendungEine Wiederverwendung der Holzschutzmittel ist nicht möglich. Mit Holzschutzmittel behandelte Bauteile können nicht wiederverwertet werden. | ||||||||||||
Stoffliche VerwertungEine stoffliche Verwertung von Holzschutzmitteln kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform grundsätzlich nicht in Frage. | ||||||||||||
Energetische VerwertungMit Holzschutzmittel behandelte Holzbauteile können in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und ergeben bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung keine relevanten Emissionen. | ||||||||||||
Beseitigung / Verhalten auf der DeponieHolz und Holzschutzmittel dürfen nicht deponiert werden. | ||||||||||||
EAK-AbfallschlüsselDie Zuordnung von Abfallschlüsseln kann in einzelnen Fällen je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Daher ist im konkreten Fall eine Nachfrage notwendig. Für Holzschutzmittel können folgende EAK-Abfallschlüssel in Frage kommen: Abfälle aus der Holzkonservierung
Abfälle, die im EAK-Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind als gefährliche Abfälle / Sonderabfall eingestuft. | ||||||||||||
QuellenVerordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, Online-Quelle abgerufen am 14.02.2014 |