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Begriffsdefinition

Kunstharzestriche (SR, bzw. "Synthetic Resin Screed") sind Estriche mit Kunstharz (meist Epoxidharz) als Bindemittel, quarzitischen Gesteinskörnungen (feuergetrocknet) und gegebenenfalls Zusatzstoffen.

Kunstharzestriche werden v.a. im Industriebau für höchstbelastete Böden oder Maschinenfundamente eingesetzt.

Wesentliche Bestandteile

Charakteristik

  • sehr hohe Druckfestigkeiten mit bis zu 100 N/mm²
  • hohe Chemikalienbeständigkeit
  • hohe Abriebfestigkeit

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

zu arbeitshygienischen Risiken und Emissionen siehe Kunstharzbodenbeläge auf Reaktionsharzbasis.

Kunstharzestriche unterscheiden sich in der Zusammensetzung von Kunstharzbodenbelägen (Kunstharzbeschichtungen, Fließbeschichtungen) lediglich durch ihren Anteil an quarzitischen Gesteinskörnungen. Die Übergänge sind fließend und die Begriffe werden manchmal auch gleichwertig verwendet.

Baurechtliche Anforderungen hinsichtlich Gesundheitsschutz

Kunstharzestriche gemäß DIN EN 13813, zu denen hinsichtlich Anforderung auch die Kunstharzbodenbeläge gezählt werden, benötigten bis 16.10.2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ der Gruppen Z-156.605 (Fußbodenbeschichtungen) aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Sie umfasste eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas (siehe noch alte Bauregelliste 2015/2, B Teil 1, lfd. Nr. 1.1.5.1). Inhaltlich ist der Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt.
Bindemittel für Kunstharzestriche können sich für den EMICODE qualifizieren. Produkte mit Emicode EC1plus erfüllen die baurechtlichen Anforderungen. Das gilt vermutlich auch für Produkte mit Emicode EC1, allerdings werden dafür nicht alle geforderten Parameter des AgBB-Schemas nachgewiesen.
Inwieweit der Emicode des Bindemittels im Sinne der baurechtlichen Anforderungen als freiwilliger Nachweis verwendet werden kann, ist fraglich.

Lieferzustand

  • Kunstharze flüssig in Mehrwegcontainern
  • Gesteinskörnungen in Säcken

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

  • Heizestrich für Wasser und E-Heizungen
  • Ausgleich von Höhenunterschieden
  • Belegung von Außenflächen auf Balkonen und Terrassen
  • Nutzung in Industrieflächen (chemisch und mechanisch hochbeansprucht)
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Risikobetrachtung Lebenszyklusphasen

 

 

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Planungs- und Ausschreibungshilfen

 

 

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siehe Kunstharzbodenbeläge auf Reaktionsharzbasis.

Kunstharzestriche unterscheiden sich in der Zusammensetzung von Kunstharzbodenbelägen (Kunstharzbeschichtungen, Fließbeschichtungen) lediglich durch ihren Anteil an quarzitischen Gesteinskörnungen. Die Übergänge sind fließend und die Begriffe werden manchmal auch gleichwertig verwendet.

Wichtiger Hinweis für Planung und Ausschreibung / Baurechtliche Anforderungen hinsichtlich Gesundheitsschutz

Kunstharzestriche gemäß DIN EN 13813, zu denen hinsichtlich Anforderung auch die Kunstharzbodenbeläge gezählt werden, benötigten bis 16.10.2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ der Gruppen Z-156.605 (Fußbodenbeschichtungen) aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Sie umfasste eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas (siehe noch alte Bauregelliste 2015/2, B Teil 1, lfd. Nr. 1.1.5.1). Inhaltlich ist der Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt.
Bindemittel für Kunstharzestriche können sich für den EMICODE qualifizieren. Produkte mit Emicode EC1plus erfüllen die baurechtlichen Anforderungen. Das gilt vermutlich auch für Produkte mit Emicode EC1, allerdings werden dafür nicht alle geforderten Parameter des AgBB-Schemas nachgewiesen.
Inwieweit der Emicode des Bindemittels im Sinne der baurechtlichen Anforderungen als freiwilliger Nachweis verwendet werden kann, ist fraglich.

 

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Umweltdeklarationen

 

 

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siehe Kunstharzbodenbeläge auf Reaktionsharzbasis

Kunstharzestriche unterscheiden sich in der Zusammensetzung von Kunstharzbodenbelägen (Kunstharzbeschichtungen, Fließbeschichtungen) lediglich durch ihren Anteil an quarzitischen Gesteinskörnungen. Die Übergänge sind fließend und die Begriffe werden manchmal auch gleichwertig verwendet.

Wichtiger Hinweis für Planung und Ausschreibung / Emicode + Baurechtliche Anforderungen hinsichtlich Gesundheitsschutz

Kunstharzestriche gemäß DIN EN 13813, zu denen hinsichtlich Anforderung auch die Kunstharzbodenbeläge gezählt werden, benötigten bis 16.10.2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ der Gruppen Z-156.605 (Fußbodenbeschichtungen) aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Sie umfasste eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas (siehe noch alte Bauregelliste 2015/2, B Teil 1, lfd. Nr. 1.1.5.1). Inhaltlich ist der Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt.
Bindemittel für Kunstharzestriche können sich für den EMICODE qualifizieren. Produkte mit Emicode EC1plus erfüllen die baurechtlichen Anforderungen. Das gilt vermutlich auch für Produkte mit Emicode EC1, allerdings werden dafür nicht alle geforderten Parameter des AgBB-Schemas nachgewiesen.
Inwieweit der Emicode des Bindemittels im Sinne der baurechtlichen Anforderungen als freiwilliger Nachweis verwendet werden kann, ist fraglich.

Referenz

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Bewertungssystem

 

 

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Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung der Kunstharzestriche
Stand 05/2019

siehe Kunstharzbodenbeläge auf Reaktionsharzbasis

Kunstharzestriche unterscheiden sich in der Zusammensetzung von Kunstharzbodenbelägen (Kunstharzbeschichtungen, Fließbeschichtungen) lediglich durch ihren Anteil an quarzitischen Gesteinskörnungen. Die Übergänge sind fließend und die Begriffe werden manchmal auch gleichwertig verwendet.

Wichtiger Hinweis für Planung und Ausschreibung / Baurechtliche Anforderungen hinsichtlich Gesundheitsschutz

Kunstharzestriche gemäß DIN EN 13813, zu denen hinsichtlich Anforderung auch die Kunstharzbodenbeläge gezählt werden, benötigten bis 16.10.2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ der Gruppen Z-156.605 (Fußbodenbeschichtungen) aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Sie umfasste eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas (siehe noch alte Bauregelliste 2015/2, B Teil 1, lfd. Nr. 1.1.5.1). Inhaltlich ist der Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt.
Bindemittel für Kunstharzestriche können sich für den EMICODE qualifizieren. Produkte mit Emicode EC1plus erfüllen die baurechtlichen Anforderungen. Das gilt vermutlich auch für Produkte mit Emicode EC1, allerdings werden dafür nicht alle geforderten Parameter des AgBB-Schemas nachgewiesen.
Inwieweit der Emicode des Bindemittels im Sinne der baurechtlichen Anforderungen als freiwilliger Nachweis verwendet werden kann, ist fraglich.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Von den nach BNB-Kriterium 4.1.4 bewerteten Bauelementen sind für Estriche Gründungen und Decken relevant. Diese bestehen im Verwaltungsbau überwiegend aus Beton oder Stahlbeton.

Rückbaubarkeit

Für die Bewertung gemäß BNB 4.1.4 wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreinen Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist.

Sortenreiner Rückbau von Estrichen ist aufwändig, aber im Vergleich zu Putz- oder Mauermörteln aufgrund der höheren Schichtdicke leichter realisierbar. In den Estrich eingebundene Heizungsrohre oder Bewehrung bzw. am Ausbruchmaterial anhaftende Dämmstoffe, Trennschichten oder Oberflächenaufbauten (Fliesen etc.) erschweren die sortenreine Verwertung.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit

Sortenreinheit

Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt. Eine hohe Sortenreinheit z. B. durch homogene Baustoffe und leicht trennbare Bauteilschichten führt tendenziell zur Aufwertung in der Bewertung nach Kriterium 4.1.4.

Kunstharzestriche werden meist als Bestandteil mineralischen Bauschutts deponiert, üblicherweise erfolgt keine sortenreine Trennung.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit

Verwertbarkeit

Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Eine stoffliche Verwertung von Kunstharzestrich ist bei sortenreinem Rückbau und je nach organischem Anteil möglich. In der Regel ist jedoch von der Deponierung auszugehen.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Calciumsulfatestrich Nicht möglich Theoretisch möglich1 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2
Gussasphaltestrich Nicht möglich Bedingt möglich3 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2
Kunstharzestrich Nicht möglich Bedingt möglich4 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2 5
Magnesiaestrich Nicht möglich Bedingt möglich6 Theoretisch möglich7 Momentan der übliche Beseitigungsweg2 5
Zementestrich Nicht möglich Bedingt möglich6 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (sortenrein: Inertabfall)
Fertigteilestrich Theoretisch möglich Bedingt möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Die größeren Schichtdicken im Vergleich zu Gipsputzen gestatten theoretisch einen selektiven Rückbau. Sortenrein rückgebaute Calciumsulfatestriche können dem Gipskreislauf wieder zugeführt werden.
2 je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in jeweilige Deponieklasse
3 Aufgrund der aufwändigen Trennung von anderen Bauteilen und der Verfügbarkeit von Bitumen wird im Hochbau ein Recycling von bituminösen Produkten derzeit nicht durchgeführt.

4 Stoffliche Verwertung ist je nach organischem Anteil möglich. Sortenrein rückgebaute Estriche könnten dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden.

5 ev. Vorbehandlung notwendig

6 Sortenrein rückgebaute Estriche könnten dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Die stoffliche Verwertung erfolgt hauptsächlich im Rahmen der Aufbereitung von Bauschutt.
7 je nach organischen Anteilen

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Stoffliche Verwertung, Energetische Verwertung

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Technisches

 

 

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Baustoffklasse nach DIN 4102-1

B 1 (schwer entflammbar)

Beständigkeit

Abnahme der Beständigkeit bei höheren Temperaturen, i.d.R. Zersetzung bei T > 100°C

Referenz

Technische Regeln (DIN, EN)

Siehe Mörtel + Estriche

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Literaturtipps

 

 

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Rohstoffe / Ausgangsstoffe

 

 

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Hauptbestandteile

Kunstharzestrich 2.1.1

Reaktionsharzestrich1
Rohstoffe für den Kunstharzestrich sind normalerweise lösemittelfreie Kunstharze, feuergetrocknete quarzitische Gesteinskörnungen (Mehraufwand gegenüber normal feuchter Gesteinskörnung: ca. 200 MJ/t) sowie gegebenenfalls Zusatzstoffe zur Verbesserung bestimmter Eigenschaften (organische Füllstoffe zur Erhöhung der elektrischen Leitfähigkeit, etc.).

Bindemittel
i. d. R. lösemittelfreie 2K-Reaktionsharze, Kunstharze (z. B. Epoxidharze (EP), Polyurethan (PUR), Polyacrylate (PMMA), Polyesterharz (UP)) + Härter

Gesteinskörnungen
feuergetrocknete Quarzsande (→ natürliche Gesteinskörnungen)

ggf. Zusatzstoffe
zur Verbesserung späterer Eigenschaften, z. B. organische Füllstoffe zur Erhöhung der elektrischen Leitfähigkeit

ggf. Farbpigmente

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Bindemittel

  • Epoxidharze(EP)
    Rohstoffquellen für die Herstellung von Epoxidharzen sind Erdöl und Erdgas, zu einem geringen Teil wird Kohle verwendet.
  • Polyurethan (PUR)
    Rohstoffquellen für Isocyanate und Polyole sind zum größten Teil Erdöl und Erdgas. Bei den Polyolen werden z.T. auch nachwachsende Rohstoffe eingesetzt. Im Vergleich zu anderen Kunststoffen ist der Verbrauch an mineralischen Rohstoffen für Polyurethane hoch.
  • Polymetacrylate (PMMA)
    Alle Polyacrylate, auch Polymethylmethacrylat (PMMA) werden fast ausschließlich aus fossilen Rohstoffen hergestellt.

Gesteinskörnungen (feuergetrockneter Quarz)
Gesteinskörnungen (auch Quarz) werden ausschließlich im Tagebau (Abbau in Gruben oder Nassbaggerung in Seen) gewonnen. Damit verbunden sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.

Verfügbarkeit

Bindemittel
Rohstoffquellen für die Herstellung von Reaktionsharzen sind fast ausschließlich fossile Rohstoffe wie Erdöl und Erdgas, deren Lagerstättenkapazitäten endlich sind.

Gesteinskörnung
Natürliche Gesteinskörnungen (auch Quarz) sind (noch) in ausreichendem Maß vorhanden.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Hierzu liegen derzeit keine Informationen vor.

Radioaktivität

Natürlich Radionuklide in Baustoffen können vorkommen in Abhängigkeit von Material und Zuschlagstoffen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelas­tungen werden in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der radioaktiven Stoffe in Baumaterialien durchge­führt. Nach einer Studie des BfS wurden in Deutschland keine zu Bauzwecken verwendbaren Materialien festgestellt, die infol­ge erhöhter Uran- und Radiumkonzentrationen zu höhe­ren Konzentrationen des Radon-222 (Radon) in Räumen führen könnten.

Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils industrieller Rückstände als Zuschlag zu beachten, siehe ausführliche BfS-Informationen zu Baustoffen unter http://www.bfs.de/de/ion/anthropg/baustoffe.html.

Kunstharzestriche enthalten keine relevanten Rohstoffe mit radioaktiven Eigenschaften.

Quellen

1Enzyklo (Online-Quelle), zuletzt aufgerufen am 19.02.2014

 
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Herstellung

 

 

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Prozesskette

Herstellungsprozess

Kunstharzestrich (SR) wird ausschließlich auf der Baustelle nach den Angaben des Herstellers verarbeitet.
Die Kunstharze werden in Mehrwegcontainern, die Gesteinskörnungen mit der gewünschten Sieblinie oder in einzelnen Kornfraktionen in Säcken auf die Baustelle gebracht.
Dort wird das meist lösemittelfreie Kunstharz bei Raumtemperatur mit den Gesteinskörnungen, dem Härter und ggf. Zusatzstoffen vermischt. Die Rezeptur muss dabei genau auf den jeweiligen Verwendungszweck und die Verarbeitungsbedingungen abgestimmt sein und exakt eingehalten werden, um Mischfehler und damit Härtungsstörungen zu vermeiden.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.

Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze.
Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren

Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.

Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.

Energieaufwand

Die Energie, die bei der Verarbeitung (Mischen, Verteilen, Verdichten, Glätten) von Kunstharzestrichen verbraucht wird, ist im Vergleich zur Energiemenge während der Herstellung der Harze im Allgemeinen gering. Die Menge der Energie bei der Verarbeitung ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten bzw. Verdichtungseinrichtungen.

Charakteristische Emissionen

Bei der Herstellung von Kunstharzestrichen kommt es zu Lärm- und Staubemissionen.

Über eine eventuelle Schadstoffabgabe liegen keine Informationen vor. Die Verarbeitung der Kunstharze auf der Baustelle ist anspruchsvoll. Unsachgemäß verarbeitete Produkte können noch über lange Zeit Schadstoffe abgeben und zu massiven Gesundheitsbelästigungen führen.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Beim Umgang mit den Binder- und Härter-Komponenten gelten umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen, entsprechende Produkte (Klebstoffe usw.) sind nach GefStoffV gekennzeichnet.

Risiken bei der Verarbeitung von Acrylharzen als Bindemittel sind im Vergleich zu den 2K-Reaktionsharzen (Polyurethanharze, Epoxidharze) jedoch verhältnismäßig gering. Bei allen Epoxidharzen beispielsweise besteht die Gefahr der Sensibilisierung. Bei der Anwendung von Epoxidharzen auf der Baustelle ist der Kontakt mit den flüssigen Komponenten und dem angemischten Harz unbedingt zu vermeiden (Hautschutz, Augenschutz). Weitere Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen und Gefährdungen sind ggf. in den zugeordneten Bauproduktgruppen enthalten.

Maßnahmen Umweltschutz

Bei der Herstellung und Verarbeitung von Kunstharzestrichen auf der Baustelle ist zu gewährleisten, dass keine Kontamination des Bodens oder Wassers erfolgen kann.

Transport

Die Kunstharze werden in Mehrwegcontainern, die Gesteinskörnungen mit der gewünschten Sieblinie oder in einzelnen Kornfraktionen in Säcken auf die Baustelle gebracht.

Kunstharzestriche werden in Deutschland von diversen Unternehmen an verschiedenen Standorten hergestellt, so dass ein Transport auf nationaler Ebene mit relativ kurzen Transportwegen möglich ist.

 
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Verarbeitung

 

 

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Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Die Verarbeitung von Kunstharzestrichen ist anspruchsvoll. Der frische Estrich wird auf dem vorbereiteten, trockenen Untergrund aufgebracht, verteilt und geebnet. Ein Verdichten ist nur eingeschränkt notwendig. Wichtig bei der Verarbeitung von Kunstharzestrichen ist die Temperatur, die vom Kunstharztyp abhängt. Folgende Mindesttemperaturen (Luft, Untergrund, Mörtel) müssen im Regelfall eingehalten werden:

PMMA             > -10°C
EP und PUR    > 8°C
UP                  > 10°C

Des Weiteren ist es notwendig, dass die Luft- und Untergrundtemperaturen (Bauteiltemperatur) mindestens 3 K über dem Taupunkt liegen.1 Kunstharzestrich wird normalerweise als Verbundestrich einschichtig (Schichtdicke 5 bis 30 mm) aufgebracht. Er kann, sofern es der Untergrund zulässt, fugenlos verlegt werden und kann im Allgemeinen bei Temperaturen von 15-25°C nach 8 bis 12 Stunden begangen und nach 3 spätestens 7 Tagen voll belastet werden.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Für die Verbesserung der Oberflächeneigenschaften wird der Kunstharzestrich mit Schleif- oder Glättmaschinen bearbeitet. Hierbei entstehen Lärmemissionen, die Arbeitsschutzmaßnahmen wie Ohrenschutz für die Arbeiter erforderlich machen. Der entstehende Staub wird mit in den Schleifmaschinen eingebauten Absauganlagen aufgefangen.

AGW-Werte

Hierzu liegen derzeit keine Informationen vor.

Die Epoxidharze enthalten nach Herstellerangaben sehr geringe Mengen an Epichlorhydrin. In Arbeitsplatzmessungen konnte Epichlorhydrin aber nicht nachgewiesen werden.

REACH / CLP

Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.

Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.

Kunstharzestriche werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Für Kunstharzestrich liegt keine Einstufung nach GISBAU in WINGIS online vor.

Für Epoxidharz gibt es folgenden Produkt-Code: RE1 - Epoxidharzprodukte, lösemittelfrei, sensibilisierend. 
Generell kann Harz als "reizend" und der Härter als "reizend" oder "ätzend" eingestuft sein.

Emissionen

Über eventuelle Emissionen liegen keine Informationen vor. Die Verarbeitung der Kunstharze auf der Baustelle ist anspruchsvoll. Unsachgemäß verarbeitete Produkte können noch über lange Zeit Schadstoffe abgeben und zu massiven Gesundheitsbelästigungen führen. Deshalb sind Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster und Türen öffnen) durchzuführen und auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle abzusaugen.

Umweltrelevante Informationen

Energiebedarf

Kunstharzestrich muss nicht verdichtet werden, deshalb wird Energie nur beim Mischen zu einem verarbeitbaren Estrich und beispielsweise zum Pumpen des Estrichs verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten und Pumpen.

Wassergefährdung

Der ausgehärtete Kunstharzestrich ist nach der chemischen Reaktion mit dem Härter physiologisch unbedenklich. Elutionen von Inhaltsstoffen sind zwar in der Praxis nicht bekannt aber auch nicht ausgeschlossen. Dieses Thema ist Teil aktueller Forschung.

Quellen

1 Neroth G., Vollenschaar D.; Wendehorst Baustoffkunde, Vieweg + Teubner Verlag, 27. Auflage, 2012

 
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Nutzung

 

 

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Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Während der Aushärtung geben Kunstharzestriche VOC in die Luft ab. Während der Trocknungsphase ist Wert auf gute Belüftung zu legen.

Die Verarbeitung von mehrkomponentigen Reaktionsharzen ist anspruchsvoll. Bei unsachgemäßer Verarbeitung können durch ungenügende oder chemisch unvollständige Aushärtung längerfristige, geruchsintensive Emissionen entstehen. Zu möglichen Problemen in der Verarbeitung zählen ungenaue Dosierung, Verarbeitungsfehler, einsetzender Regen, zu hohe Luftfeuchtigkeit oder zu tiefe Umgebungstemperaturen.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Kunstharzestriche gemäß DIN EN 13813, zu denen hinsichtlich Anforderung auch die Kunstharzbodenbeläge gezählt werden, benötigten bis 16.10.2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ der Gruppen Z-156.605 (Fußbodenbeschichtungen) aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Sie umfasste eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas (siehe noch alte Bauregelliste 2015/2, B Teil 1, lfd. Nr. 1.1.5.1). Inhaltlich ist der Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt.
Bindemittel für Kunstharzestriche können sich für den EMICODE qualifizieren. Produkte mit Emicode EC1plus erfüllen die baurechtlichen Anforderungen. Das gilt vermutlich auch für Produkte mit Emicode EC1, allerdings werden dafür nicht alle geforderten Parameter des AgBB-Schemas nachgewiesen.
Inwieweit der Emicode des Bindemittels im Sinne der baurechtlichen Anforderungen als freiwilliger Nachweis verwendet werden kann, ist fraglich.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Der Bindemittelanteil im Kunstharzestrich ist brennbar.

Bei der Verbrennung von Kunstharzestrich mit Epoxidharz-Bindemittel entstehen Formaldehyd und  Phenole. In einigen Fällen werden aus Gründen des Brandschutzes bromierte Komponenten zur Herstellung des Epoxidharzes eingesetzt. Dann kann es zur Entstehung weiterer giftiger Brandgase kommen.

Bei der Verbrennung von Kunstharzestrich mit Polyurethan-Bindemittel wird viel Qualm entwickelt. Durch thermischen Abbau der Polyurethane bilden sich teilweise die Isocyanate zurück. Aufgrund des Stickstoffanteils im Produkt entsteht im Brandfall sehr giftige Blausäure. Die Brandgase von PU haben ein großes Geruchsgefährdungspotential.

Kunstharzestrich mit Polyacrylat-Bindemittel brennt nahezu rückstandsfrei.

Wassereinwirkung

Kunstharzestriche mit Epoxidharz-Bindemittel sind sehr gut wasserbeständig. Bei rückwertiger Durchfeuchtung besteht allerdings die Gefahr von Blasenbildung und Ablösung vom Untergrund.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Instandhaltung

Bei sachgemäßer Herstellung sind Kunstharzestriche frei von Instandhaltung. Aufgetragene Anstriche, Beschichtungen oder Bodenbeläge müssen aber gegebenenfalls erneuert werden.

 
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Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Rückbau von Kunstharzestrichen kann es zu Staubentwicklung kommen.

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Kunstharzestrichen ist aufgrund des guten Verbundes mit dem Untergrund nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Sortenrein rückgebauter Kunstharzestrich kann abhängig vom verwendeten Bindemittel dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Über eine Umsetzung in der Praxis oder Verwertungsquoten v.a. wegen des hohen Aufwands bei den geringen Schichtdicken ist derzeit jedoch nichts bekannt.

Die stoffliche Verwertung von Duroplasten (PUR, EP) ist generell schwierig, da diese Kunststoffe nicht eingeschmolzen werden können. Ein werkstoffliches Recycling von Polyurethanen (PUR) und Epoxidharzen (EP) aus Bau- und Abbruchabfällen findet daher derzeit nicht statt. Eine stoffliche Verwertung von altem Acrylglas zu PMMA aus Recyclaten ist technisch möglich, erfordert aber eine hohe Sortenreinheit, die im Estrich nicht gegeben ist.

Energetische Verwertung

Produkte aus Polyacrylaten und Epoxidharz besitzen einen relativ hohen Heizwert und sollten daher in Verbrennungsanlagen mit hohem Energienutzungsgrad energetisch verwertet werden. Spezielle Emissionen oder Rückstände sind, abgesehen von geringen Mengen Flammschutzmittel, nicht zu erwarten.

Aufgrund des Stickstoffgehalts von PUR entsteht ein großer Anteil von Stickoxiden, die mittels aufwendiger Entstickungsverfahren (Katalysatoren) aus den Rauchgasen entfernt werden müssen. Wegen der enthaltenen Flammschutzmittel erzeugt die Verbrennung der Polyurethan-Kunststoffe halogenhaltige Rückstände, die deponiert werden müssen.

Bei vielen mineralischen Baustoffen, die Kunstharze als Bindemittel oder Beschichtung enthalten, ist eine energetische Verwertung abhängig vom Anteil organischen Materials.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Abfälle, die Kunstharze z.B. als Beschichtung oder Klebstoff enthalten und nicht verwertet werden können, müssen ggf. vor einer Ablagerung zur Reduzierung des organischen Anteils thermisch behandelt werden.

Über das Langzeitverhalten von Kunstharzen in Deponien sind keine Informationen verfügbar.

EAK-Abfallschlüssel

17 07 01 gemischte Bau- und Abbruchabfälle
17 02 03 Kunststoffe (Bau- und Abbruchabfälle)

(gemäß KrW-/AbfG, BestüVAbfV, überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung)