Organische Bindemittel im Bestand

Produktgruppeninformation

   
  Welche Inhalte findet man in den Datenblättern zum Bestand in WECOBIS? Was ist der Unterschied zu den Standard-Datenblättern? Inhalt aufklappen
 

In den Standard-Datenblättern in WECOBIS findet man Informationen zu aktuell am Markt befindlichen Bauprodukten. Da es sich bei diesen aktuellen Produkten für den Neubau in aller Regel nicht um dieselben handelt, die man im zur Renovierung anstehenden Bestand vorfindet und die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen, wurde die Trennung der Materialgruppen Neubau - Bestand in WECOBIS vorgenommen. Die Darstellung in WECOBIS folgt hier jedoch nicht der üblichen Darstellung mit Lebenszyklus, sondern beschränkt sich auf die für Renovierungsmaßnahmen relevanten Informationen.

Im Bestand können sich unterschiedliche ältere Baumaterialien befinden, die nicht mehr auf dem Markt sind, aber nach wie vor mit Schadstoffen belastet sein können. Diese können bereits durch ihr Vorhandensein, aber insbesondere bei unsachgemäßer Bearbeitung, Rückbau (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) und bei der Beförderung bis zur Annahmestelle (Entsorgungsanlage) sowohl die Gesundheit als auch die Umwelt gefährden.
In WECOBIS beschränken sich die Informationen an dieser Stelle auf Hinweise zu solchen Schadstoffen, die in der jeweiligen Produktgruppe in der Bausubstanz auftreten können. Dies soll als Orientierungshilfe dienen, kann jedoch eine fachliche Abklärung vor Ort durch einen entsprechenden Sachverständigen nicht ersetzen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt auf seiner Website bereits eine sehr gute Arbeitshilfe für den kontrollierten Rückbau kontaminierter Bausubstanz, den Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, zur Verfügung. Das kostenlose Online-Informationssystem bietet zahlreiche Informationen zur Erkundung, Bewertung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Baustoffen. Auf die dort geführte umfangreiche Sammlung von Datenblättern wird an den jeweiligen Stellen verwiesen.

  Übersicht zur allgemeinen Vorgehensweise bei Verdachtsmomenten. Inhalt aufklappen
 

1. Gebäudebegehung durch sachkundige Personen
2. Repräsentative Probenahme und Analyse verdächtiger Materialien, des Hausstaubs
    und/oder der Raumluft
3. Erstellung eines Schadstoffkatasters und eines Sanierungskonzepts
4. Durchführung der Sanierung und Kontrolle des Sanierungserfolgs
5. Entsorgung des schadstoffbelasteten Materials

  Infos zur Schadstoffanalyse des Bestandes. Inhalt aufklappen
  Da eine Unterscheidung schadstoffhaltiger und schadstoffreier Baustoffe in der Regel schwierig sein wird, muss im Zweifel von einer Schadstoffbelastung ausgegangen werden und die (eventuell) kontaminierten Bauteile untersucht und beprobt werden.

Einen ersten Anhaltspunkt, ob Schadstoffe verwendet worden sind, liefert das Baujahr des Gebäudes und die Zeiträume, in denen Umbauten, Sanierungen und Einbauten vorgenommen worden sind, da die gesundheitsgefährdeten und inzwischen verbotenen Schadstoffe jeweils in bestimmten Zeiträumen verbaut wurden.

Eine Bestandsanalyse mit qualifizierten Beprobungen und Beurteilungen kontaminierter Gebäudeteile durch eine sachverständige Person gibt genauere Auskunft und sollte frühzeitig vor der Bearbeitung, dem Rückbau bzw. der Entsorgung alter Baumaterialien durchgeführt werden.
→ Broschüre "Schadstopp" des Gesamtverbands Schadstoffsanierung e.V. mit Basisinformationen zu den häufigsten Gebäudeschadstoffen
  Liste von Schadstoffen, deren Einsatz für Neubauten bereits verboten ist oder in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland verboten sein wird. Inhalt aufklappen
   
Asbest 1969 (DDR) und 1979 (BRD) Verbot von Spritzasbest
1982 Verbot sonstiger schwachgebundener Asbestprodukte im Baubereich
1992 Verbot von Asbestzementprodukten im Hochbau
PCB 1978 Verwendungsverbot in offenen Systemen
1989 Verbot der Verwendung und des Inverkehrbringens PCB-haltiger Produkte
PCP 1989 Herstellungs-, und Verwendungsverbot
Lindan 2002 Verwendungsverbot seit 1998 als Pflanzenschutzmittel und in Europa, kein Produktionsverbot
DDT 1972 (BRD) und 1989 (DDR) Herstellungs-, und Verwendungsverbot
PAK 1991 Verbot von Teerölen für die Verwendung als Holzschutzmittel: Teerölverordnung
„Alte“ KMF 2000 Herstellungs- und Verwendungsverbot
Blei 1973 Verwendungsverbot von Bleirohren (ab 1.12.2013 verschärfter Grenzwert für Trinkwasser: Trinkwasserverordnung 2013)
1989 Verbot von Bleiweiss
2012 Verbot Bleimennige als Rostschutz
FCKW 2000 Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot für FCKW
2001 Verwendungsverbot für teilhalogenierte FCKW in allen Kälte- und Klimaanlagen, ab 2002 in allen fest eingebauten Klimaanlagen < 100 kW
bzw. ab 2004 in allen kombinierten Klimaanlagen- und Wärmepumpensystemen
2010 Verwendungsverbot für unverarbeitete teilhalogenierte FCKW zur Instandhaltung / Wartung bereits existierender Kälte- und Klimaanlagen
2015 Verbot aller teilhalogenierten FCKW
HBCD 2017 als Flammschutzmittel in EPS/XPS-Dämmstoffen
→ Broschüre "Schadstopp" des Gesamtverbands Schadstoffsanierung e.V. mit Basisinformationen zu den häufigsten Gebäudeschadstoffen
  Übersicht zu den Risiken durch schadstoffbelastete Bauprodukte. Inhalt aufklappen
 

Risiken durch das Vorhandensein von schadstoffbelasteten Bauprodukten

Je nach Art der Schadstoffbelastung kann die Innenraumluft durch lungengängige Fasern oder gas- bzw. dampfförmige Chemikalien Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit haben.

Ob die Innenraumluft belastet ist, kann durch eine Innenraumluftmessung festgestellt werden. Die ermittelten Innenraumluftwerte können mit den vom Umweltbundesamt im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegten verglichen werden und so eine gesundheitliche Beurteilung von Konzentrationen einer Chemikalie in der Innenraumluft ermöglichen.

Risiken bei der Bearbeitung und dem Rückbau von schadstoffbelasteten Bauprodukten

Bei Abbruch- und Rückbauarbeiten oder auch beim Bearbeiten von Bauteilen (schleifen, fräsen o.ä.) sind inhalative Gefahren von großer Bedeutung. Neben hoher gesundheitsgefährdender Staubentwicklung kommt es bei schadstoffbelasteten Bauprodukten noch zu einem zusätzlichen Gefährdungspotenzial durch stofflich oder biologischen Kontaminationen. Bei Tätigkeiten mit solchen Kontaminationen kann sich für den Bearbeiter ohne Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ein hohes Gesundheitsrisiko ergeben.

Daher sollten Arbeiten an schadstoffbelasteten Bauprodukten nicht von Privatpersonen ohne die entsprechende Fachkenntnis zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt werden.

Risiken durch unsachgemäße Beförderung zur Abfallentsorgungsstelle

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG ist primär derjenige Abfallerzeuger, durch dessen Tätigkeit die Abfälle erzeugt werden. Das kann der Bauunternehmer sein, der den Baustoff ausbaut. Aber auch der Bauherr kann als privater Abfallerzeuger auftreten, wenn er den Baustoff selbst ausbaut zur Entsorgungsstelle bringt oder den Bauunternehmer nicht damit beauftragt hat.

Der Abfallerzeuger haftet für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Abfällen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass diese entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und dem dazu gehörigen Regelwerk richtig deklariert und seiner Schadstoffbelastung entsprechend eingestuft werden.

Für die korrekte Deklaration und Einstufung der Abfallarten stehen dem privaten Abfallerzeuger die Abfallberater der Städte und Kommunen zur Beratung zur Verfügung.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt auf seiner Website bereits eine sehr gute Arbeitshilfe für den kontrollierten Rückbau kontaminierter Bausubstanz, den Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, zur Verfügung. Auf eine dort geführte Sammlung von Datenblättern und Informationen wird daher umfangreich verwiesen.

Organische Bindemittel im Bestand - Vorkommen von Schadstoffen

Bitumen werden vor allem in Abdichtungsmassen und –bahnen, Isolier- und Klebstoffen als Bindemittel eingesetzt. Im Detail sind folgende Komponenten im Bereich von Bodenplatten, Wänden, Decken, Fußböden und Dächern relevant bzw. besteht für diese ein Verdachtsmoment hinsichtlich einer Verunreinigung oder Gefährdung durch Schadstoffe:

Die allgemeine Vorgehensweise bei Verdachtsmomenten wird wie folgt beschrieben:

  • Gebäudebegehung durch sachkundige Personen
  • Repräsentative Probenahme und Analyse verdächtiger Materialien, des Hausstaubs und/oder der Raumluft
  • Erstellung eines Schadstoffkatasters und eines Sanierungskonzepts
  • Durchführung der Sanierung und Kontrolle des Sanierungserfolgs
  • Entsorgung des schadstoffbelasteten Materials

Konkrete Angaben zur Vorgehensweise bei Verdacht auf Schadstoffbelastungen durch bitumenhaltige Produkte sowie weiterführende Hinweise zu Probenahmegrundsätzen und –verfahren sowie insbesondere auch zum Arbeitsschutz finden sich in den bzw. über die Datenblätter des „Schadstoffratgeber Gebäuderückbau“ für die relevanten Bauteile Bodenplatten und Fundamente, Wände, Decken, Fußbodenaufbau und Dach.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche der in BK_1.1.6 genannten Schadstoffgruppen möglicherweise bei organischen Bindemitteln im Bestand auftreten können.

Schadstoffgruppe

Organische Bindemittel

Asbest

Bitumen

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Bitumen

Bitumen enthielten bis ca. 1981 Teer und demzufolge PAK in relevanten Mengen. Teer- oder bitumenhaltige Parkettklebstoffe waren bis in die 1970er Jahre Stand der Technik, Klebstoffe für Holzpflaster bis 1999. Letztere wurden vor allem im industriellen und gewerblichen Bereich eingesetzt [Berg]. Details siehe → Datenblatt 502 Benzo(a)pyren (BaP) PAK (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe). Vgl. auch → Bitumen/Verarbeitung/Arbeitshygienische Risiken/Allgemeines

Bitumenhaltige Klebstoffe oder Bodenplatten können Asbest als Armierung enthalten. Details siehe auch → Bestand Elastische Bodenbeläge/PVC/Asbesthartfliesen bzw. …/Vinyl-Asbestplatten und Asbest- und Teerhaltige Klebstoffe

Quellen

Alexander Berg, Gesamtverband Schadstoffsanierung (Hrsg.), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, Köln, Müller, 2010

Organische Bindemittel im Bestand
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Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB + Materialien im Bestand in WECOBIS

Die Trennung der Materialgruppen Neubau - Bestand wurde vorgenommen, da es sich bei den am Markt befindlichen Produkten für den Neubau in aller Regel nicht um dieselben handelt, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.

Die Darstellung in WECOBIS beschränkt sich bei Bauproduktgruppen im Bestand im Reiter BNB-Kriterien auf die Einordnung hinsichtlich Kriteriensteckbrief BNB_BK_1.1.6. Dieser ist relevant für Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen können.

Die Einordnung von Materialien im Neubau mit Informationen zu weiteren Kriteriensteckbriefen (1.1.6, 3.1.3, 4.1.4) finden sich in den Standard-Datenblättern zur jeweiligen Produktgruppe (siehe auch rechter Navigationsbalken) im Reiter BNB-Kriterien.

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Einordnung Organischer Bindemittel im Bestand

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche der in BK_1.1.6 genannten Schadstoffgruppen möglicherweise bei organischen Bindemitteln im Bestand auftreten können.

Schadstoffgruppe gemäß BNB_BK_1.1.6 ggf. schadstoffbelastete Organische Bindemittel im Bestand
1. Asbest Bitumen
2. Polychlorierte Biphenyle (PCB) -
3. Holzschutzmittel (HSM) / Biozide:
Pentachlorphenol (PCP), Lindan, DDT
-
4. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Bitumen
5. Alte künstliche Mineralfasern (KMF) -
6. Blei

-

7. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) -
8. Flammschutzmittel (zurückgestellt)1 (k.A. / Bewertung zurückgestellt)1
9. Weichmacher (zurückgestellt)1 (k.A. / Bewertung zurückgestellt)1
10. Formaldehyd -
11. Schimmelpilze Konstruktionsabhängig, für die Produktgruppe nicht relevant
12. Radon aus Baustoffen (zurückgestellt)1 (k.A. / Bewertung zurückgestellt)1
13. Taubenkot (zurückgestellt)1 (k.A. / Bewertung zurückgestellt)1
14. Feinstaub (zurückgestellt)1 (k.A. / Bewertung zurückgestellt)1
- : nichts bekannt für Bitumen

1Die Schadstoffgruppen 8 Flammschutzmittel, 12 Radon, 13 Taubenkot, 14 Feinstaub sind derzeit zurückgestellt.

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