Produktgruppeninformation |
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BegriffsdefinitionVoranstriche sind Stoffgemische mit Bitumen als Bindemittel. Sie werden kalt angewendet und können grundsätzlich zwei verschiedene Funktionen einnehmen:
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Wesentliche BestandteileBitumenmassen, häufig auch als Bitumenlack oder Bitumenlösungen bezeichnet, sind der klassische Voranstrich auf Lösemittelbasis. Die Bitumenemulsion ist die Alternative, die vor allem auch aus lufthygienischen Gründen entwickelt wurde. Durch chemische Hilfsstoffe wird das an sich wasserunlösliche Bitumen in eine kolloide Form von mikroskopisch kleinen Tröpfchen gebracht, mit denen sich eine homogene wässrige Lösung herstellen lässt. Die heutigen Bitumenemulsionen sind in bauphysikalischer und verarbeitungstechnischer Hinsicht den Bitumenmassen praktisch gleichwertig. | |
CharakteristikBitumenvoranstriche werden kalt angewendet und trocknen innerhalb von Stunden nach der Anwendung aus. Bei niedrigen Temperaturen um den oder unter dem Gefrierpunkt und bei hoher Feuchtigkeit können bituminöse Voranstriche nur eingeschränkt oder gar nicht angewendet werden. | |
LieferzustandGebinde mit flüssiger Emulsion, Masse gebrauchsfertig oder zur Verdünnung mit Wasser. | |
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)Grundsätzlich sind beide Arten von bituminösen Voranstrichen (Bitumenmassen und Bitumenemulsionen) überall dort anzuwenden, wo bituminöse Dichtungsbahnen, Dampfbremsen, Dampfsperren, Gussasphalt oder andere bituminöse Baustoffe gut auf dem Untergrund haften sollen. Dies kann insbesondere bei Dampfsperren auf dem Flachdach und Abdichtungen auf Beton unter Terrain und im Tiefbau gelten. Während früher für metallische Untergründe nur Bitumenlack empfohlen wurde, sind die heutigen Bitumenemulsionen auch für Kupfer, Aluminium oder Chromstahlbleche geeignet. Alternativen hinsichtlich Umwelt- und GesundheitsrelevanzAus luft- und arbeitshygienischen Gründen sowie gemäß Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung sollten heute ausschließlich Bitumenemulsionen verwendet werden. Die Anwendung von Bitumenemulsionen erfordert jedoch eine weitsichtige Planung und Erfahrung. Bei niedrigen Temperaturen und hoher Feuchtigkeit sind Bitumenemulsionen nur eingeschränkt anwendbar. | |
Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter deutscher Hersteller und Händler. |
Risikobetrachtung Lebenszyklusphasen |
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Planungs- und Ausschreibungshilfen |
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WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen. Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
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Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Abdichtungsanstriche |
Bituminöse Voranstriche | Flüssigfolien | Gussasphalt und Asphaltmastix | ||
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Material- ökologische Anforderungen | Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | |||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitbar | Flüssigabdichtungen im Innenraum | Flüssigabdichtungen im Außenraum | |
Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | |||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) | Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung der jeweiligen Abdichtungsanstriche hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS | |||
Umweltbundesamt (UBA) | Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen und Hölzernen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden. | |||
baubook ökologisch ausschreiben | Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bituminöse Voranstriche und Flüssigfolien finden sich Produktdeklarationen unter Abdichtstoffe und Klebemassen. Für Gussasphalt und Asphaltmastix gibt es dort derzeit keine Kriterien. | |||
natureplus Ausschreibungstexte | natureplus Ausschreibungstexte zu Abdichtungsanstrichen sind derzeit nicht vorgesehen. | |||
Mögliche Nachweis- dokumente | weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | |||
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | |||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) | Abdichtungsanstriche werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%). | |||
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Abdichtungsanstrichen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Gefahrstoffverordnung / Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich z.B. dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen (s. Reiter Zeichen & Deklarationen). Aus luft- und arbeitshygienischen Gründen sollten innerhalb der Gruppe der bituminösen Voranstriche falls technisch möglich immer Bitumenemulsionen mit dem GISBAU Produkt-Code BBP10 verwendet werden. (→ Verarbeitung).
Planungshinweis
Die Anwendung von Bitumenemulsionen erfordert gegebenenfalls eine längerfristige (Termin-)Planung aufgrund von Verwendungseinschränkungen bei niedrigen Temperaturen und hoher Feuchtigkeit.
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter Bewertungssysteme / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen |
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Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Abdichtungsanstriche. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übersicht Umweltdeklarationen: Abdichtungsanstriche |
Bituminöse Voranstriche | Flüssigfolien | Gussasphalt und Asphaltmastix | ||
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Umweltzeichen | Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen | |||
Blauer Engel weil emissionsarm | DE-UZ 115 Lösemittelarme Dachanstriche und Bitumenkleber (gilt nur für Produkte, die im Außenraum verwendet werden) | - | - | |
EU-Umweltzeichen (Blume) | - | |||
Österreichisches Umweltzeichen | - | |||
natureplus-Qualitätszeichen | x (nur für Produkte aus nachwachsenden bzw. mineralischen Rohstoffen) | |||
Nordischer Schwan | - | |||
EMICODE / Raumlufthygiene (nur lösemittelfrei möglich) | - | EC1plus (sehr emissionsarm) bis EC2 (emissionsarm) | - | |
GISBAU Klassifizierungs-system | Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen | |||
kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung: BBP10 Bitumenemulsionen | Die Einteilung in Gruppen orientiert sich bei den Flüssigfolien am eingesetzten Kunststoff: Giscodes PU10 bis PU60, PU-SystemeGiscodes RE0 bis RE3, Epoxidharz-BeschichtungsstoffeGiscodes RMA10 bis RMA20, Methylmethacrylat-BeschichtungsstoffeGiscodes SB-STY10 bis SB-STY30, UP-Systeme Es gibt auch dispersionsbasierte Produkte (z.B. für Wände und Böden in Nassräumen), die dann den GISCODES D1 - D7 (Verlegewerkstoffe) zugeordnet werden können. | - | ||
GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot) | Nur bei lösemittelarmen (Lösemittel <= 3%) Bitumenemulsionen (GISCODE BBP10) nicht erforderlich. Falls der Einsatz von lösemittelhaltigen Bitumenmassen technisch begründet ist, ist zumindest die Verwendung aromatenarmer Produkte (GISCODE BBP20) gegenüber den gesundheitsschädlichen bzw. lösemittelreichen Produkten vorzuziehen. | außer bei D1 immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) | - | |
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) | Falls technisch möglich, ist der Einsatz von lösemittelarmen Bitumenemulsionen grundsätzlich dem Einsatz von lösemittelhaltigen Bitumenmassen sowie der Heißverarbeitung von Bitumen vorzuziehen. | In der Regel sind die Systeme mit der niedrigsten numerischen Bezeichnung zumindest diejenigen mit den wenigsten / geringsten Gesundheitsgefahren innerhalb einer Produktgruppe. Können dispersionsbasierte Systeme eingesetzt werden, so sind diese zu bevorzugen, D2 ist noch lösemittelarm und aromatenfrei. | - | |
Umweltprodukt-deklaration (EPD) | Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen
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EPD1 | + | + | - | |
Branchen-EPD1 | - | - | - | |
Umweltindikatoren | Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen
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Ökobau.dat-Datensätze | siehe 6. Kunststoffe / 6.7 Dichtmassen / 6.7.4 Bitumen / Bitumen Emulsion und Bitumen Kaltkleber | siehe 5. Beschichtungen / 5.8 Reaktionsharze / 5.8.03 Reaktionsharze auf Methacrylatbasis | siehe 1. Mineralische Baustoffe / 1.5 Asphalt / 1.5.02 Gussassphalt | |
Sonstiges | Sonstige freiwillige Produktkennzeichnungen, die Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Produkten liefern können. Inhalt aufklappen | |||
baubook-Deklaration | Die Plattform baubook bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bituminöse Voranstriche und Flüssigfolien finden sich Produktdeklarationen unter Abdichtstoffe und Klebemassen. Für Gussasphalt und Asphaltmastrix gibt es derzeit keine Produktdeklarationen. |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier ggf. als vorhanden markierten EPDs oder Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..
Bewertungssystem |
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Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
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BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Einordnung der Bituminösen Voranstriche
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Qualitätsniveau (QN) | Anforderungen an Bituminöse Voranstriche für den Einsatz in Bituminösen Verbundabdichtungen beim Umkehrdach | Anforderungen an Bituminöse Voranstriche für sonstige Einsätze |
1 (= Mindestanforderung) | Produktdokumentation1 incl. Deklaration von SVHC der Kandidatenliste > 0,1 Gew.-% | |
2 (zusätzlich zu QN1) | Verwendung von Produkten, die in die Kategorie von GISCODE BBP10, BBP20 oder BBP 30 fallen. | Verwendung von Produkten, die in die Kategorie von GISCODE BBP10 oder BBP20 fallen |
3 (zusätzlich zu QN1) | ||
4 (zusätzlich zu QN1) | Verwendung von Produkten, die in die Kategorie von GISCODE BBP10 fallen | |
5 (zusätzlich zu QN1) | ||
Kommentierung | Es ist möglich2, mit entsprechenden Produkten aus der Gruppe der Bituminösen Voranstriche die Anforderungen bis einschließlich QN5 zu erfüllen. In Verbundabdichtungen sind lediglich Bituminöse Voranstriche ausgeschlossen, die als gesundheitsschädlich und/oder aromatenreich gekennzeichnet sind. Lösemittelreich in Verbindung mit aromatenarm ist hier noch zulässig. Bei allen anderen Anwendungen sind ab QN4 nur noch lösemittelarme (max. 3%) und aromatenfreie Produkte gemäß Definition Giscode zugelassen. |
Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Eine tabellarische Übersicht mit allen Einzelkriterien für Planung und Ausschreibung ist im neuen Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen für Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitbar zu finden. Die Tabelle dort enthält auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte. Außerdem finden sich dort auch die für die verschiedenen Qualitätsniveaus zugehörigen Textbausteine.
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Dichtungen, Abdichtungen. Siehe dazu Dichtungen, Abdichtungen im Bestand.
Die an dieser Stelle beschriebenen bituminösen Voranstriche (= aktuell am Markt verfügbare Produktgruppen) enthalten normalerweise keine Problemstoffe, welche bei der Sanierung relevant sind. Ältere bituminöse Voranstriche (vor 1980) können Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Sollten die Anstriche im Zuge einer Sanierung entfernt werden, können Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sein. Es sind die geltenden Gesetze und Regelwerke zu beachten.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
Einordnung der bituminösen Voranstriche
Bituminöse Voranstriche werden in der Regel außen und nicht in bewohnten Innenräumen eingesetzt. Aus diesem Grund spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 in der Regel keine Rolle. Sollte ein derartiger Voranstrich trotzdem in einem beheizten Innenraum vorhanden sein, sind VOC-Emissionen grundsätzlich möglich. Es sollten dann zumindest, sofern technisch möglich, immer lösemittelarme Bitumenemulsionen gemäß GISCODE BBP 10 verwendet werden.
Auch der Blauer Engel (DE-UZ 115) für lösemittelarme Dachanstriche und Bitumenkleber gilt nur für Produkte, die im Außenraum verwendet werden.
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Rückbaubarkeit
Für die Bewertung wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreinen Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist.
Bituminöse Voranstriche haften bedingt durch ihre Funktion auf dem Untergrund. Die Rückbaubarkeit ist grundsätzlich nicht gegeben.
Sortenreinheit
Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Bituminöse Voranstriche können nicht sortenrein zurückgebaut werden. Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.
Verwertbarkeit
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Hochwertige Verwertung | Minderwertige Verwertung | Energetische Verwertung | Deponierung |
Die Produktgruppe kann nicht getrennt verwertet werden |
Hochwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Minderwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Energetische Verwertung | Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet. |
Deponierung | Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert. |
Da bituminöse Voranstriche immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.
- Eine stoffliche Verwertung ist bei bituminösen Voranstrichen nicht möglich.
- Die energetische Verwertung von bituminösen Voranstrichen ist möglich und führt bei vorschriftsgemäßer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.
- Bituminöse Voranstriche können als Anhaftungen auf Bauteilen in die Deponie gelangen. Die Abbauprodukte stellen eine Belastung für die Deponieabwässer dar.
Quellen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Stand 10/2015 (Online-Quelle in Überarbeitung)
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle), abgerufen 29.10.2014
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle),abgerufen 29.10.2014
Gesamtverband Schadstoffsanierung GbR (Hrsg.), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, Rudolf Müller GmbH&Co. KG, Köln, 2010
Technisches |
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Technische DatenDaten in der Tabelle zitiert aus [Willems et al 2006]
Der wesentliche Unterschied zwischen Bitumenmassen und Bitumenemulsionen ist die höhere Trocknungszeit des wässrigen Systems. | |||||||||||||||
Baustoffklasse nach DIN 4102-1B2 BeständigkeitBeständig gegenüber wässrigen Laugen, Säuren und Salzen. Beschränkt beständig gegenüber organischen Lösemitteln, Benzinen und Mineralölen. | |||||||||||||||
CE-Zeichenseit 2005 | |||||||||||||||
Technische Regeln (DIN, EN)
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BauregellisteDas Deutsche Institut für Bautechnik stellt in den Bauregellisten A, B und C die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten sowie bauaufsichtlich geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf. Nach Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder wird die Bauregelliste bekannt gegeben. Erwerb und weiterführende Informationen zu Bauregelliste und ihren Regelungsbereichen siehe unter → www.dibt.de | |||||||||||||||
QuellenWillems, W. M., Schild, K., Dinter, S. (2006) Vieweg Handbuch Bauphysik, Hrsg: Friedr. Vieweg & Sohn Verlag, Wiesbaden, Teil 1 |
Literaturtipps |
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Bucheli, Th., Müller, St.R., Vögelin, A. und Schwarzenbach, R.P. (1998): Bituminous Roof Sealing Membranes as Major Sources of the Herbicide (R,S)-Mecoprop in Runoff Waters: Potential Contamination of Groundwater and Surface Waters, Env. Science & Techn. Vol. 32, No 22, p. 3465, 1998, New York Blaich, J. (1999): Bauschäden Analysen und Vermeidung, Fraunhofer IRB Verlag/EMPA, Stuttgart Birkner, Ch., et. al. (2007): Technische Regeln für die Ausführung von Polymer- und Bitumenbahnen, vdd Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V., Frankfurt/Main Willems, W. M., Schild, K., Dinter, S. (2006) Vieweg Handbuch Bauphysik, Hrsg: Friedr. Vieweg & Sohn Verlag, Wiesbaden, Teil 1 |
Rohstoffe / Ausgangsstoffe |
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HauptbestandteileVoranstriche bestehen hauptsächlich aus Bitumen, einem Bestandteil des Erdöls, der je nach Anforderung leicht modifiziert oder mit einem Kunststoff – meistens Elastomeren – vermischt wird. Die Lösemittel stammen ebenfalls aus der Erdöldestillation, während die erforderlichen Hilfsstoffe aus der chemischen Industrie stammen.
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Umwelt- und GesundheitsrelevanzGewinnung der PrimärrohstoffeDie Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle ist mit Umweltrisiken verbunden. VerfügbarkeitMit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich das Potential zur Gewinnung von Bitumen als Nebenprodukt der Ölförderung in wenigen Jahrzehnten. Aus Kohle kann nur stark aromatenhaltiges und somit krebserregendes Pech (Teer) gewonnen werden. Jedoch werden die zusätzlich zu den heute genutzten Ölvorkommen vorhandenen Schweröl- und Bitumen-Lager auf rund 600 Milliarden Barrel geschätzt (Meyer et al. 2003). Diese werden im Falle einer zunehmenden Ölknappheit stärker ausgebeutet und auch zur Energiegewinnung genutzt werden. RadioaktivitätBituminöse Voranstriche enthalten keine radioaktiven Rohstoffe. Bituminöse Voranstriche sind zu dünnflächig aufgetragen, um als Radonsperre wirken zu können. Radon gelangt aus dem Untergrund zuerst in die Kellergeschosse eines Gebäudes und von dort in das restliche Gebäude. Über die Entstehung von Radon im Untergrund und die damit einhergehende Radonproblematik informiert der Lexikonbegriff natürliche Strahlenexposition ausführlich. Weitere Informationen zur Radioaktivität sind auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz abrufbar. Landinanspruchnahme (Landuse)Die Erdölgewinnung für Bitumen ist mit geringem Flächenverbrauch für die Erdölgewinnung und die Raffineriestandorte verbunden. Durch Leckagen während der Erdöl-Förderung oder des -Transports können allerdings die Ökosysteme beträchtlicher Flächen langfristig geschädigt werden. | |||||||||||||||
QuellenGISBAU (2012): Produktgruppenbeschreibungen GISCODES BBP Hoffmann, B. (2004): Experimentelle und theoretische Untersuchungen über die Emanation und Migration von Radon in Baustoffen und Bauwerksabdichtungen, Dissertation, Saarbrücken Kasser, Ulrich (2012): Erfahrungswerte Keller, G. et al (2001): Radon permeability and radon exhalation of building materials, in: The Science of the Total Environment 272, S. 85-89 Meyer, Richard F., Attanasi, Emil D. (2003): Heavy Oil and Natural Bitumen – Strategic Petroleum Resources, U.S. Geological Survey Fact Sheet 70-03 |
Herstellung |
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Prozesskette | ||||||||||||
HerstellungsprozessDie Herstellung der Voranstriche besteht im Wesentlichen aus dem Mischen der Komponenten im großen Rührwerk mit anschließendem Abfüllen des formulierten Produktes. Bei der Herstellung von Bitumenmassen werden das Bitumen, Lösemittel und die Additive wie z. B. Gesteinsmehle verrührt. Die Prozessbedingungen wie Temperatur und Druck müssen so gewählt werden, dass sich das Bitumen vollständig im Lösemittel auflöst. Der entscheidende Schritt bei der Herstellung von Bitumenemulsionen ist die Herstellung der Emulsion. Das Bitumen soll mit festgelegter Tröpfchengröße in Wasser eingemischt werden. Da Bitumen nicht wasserlöslich ist, muss die Mischung durch die Beigabe von Emulgatoren aufrecht erhalten werden. Emulgatoren sind Moleküle mit einem wasserlöslichen und einem fettlöslichen Ende. Die fettlöslichen Enden lagern sich um die Bitumentröpfchen an, während die wasserlöslichen Enden im Wasser gelöst sind. Als Emulgatoren können anionische und kationische Tenside zum Einsatz kommen. Zur Herstellung anionischer Emulsionen wird das Bitumen mit Fettsäuren gemischt und in Lauge eingerührt. Die Emulsion entsteht spontan im Verseifungsprozess. Kationische Emulsionen entstehen durch intensives einrühren des Bitumens in die bereits hergestellte Seife in Rotor-Stator-Maschinen. Ebenfalls zugemischt werden die weiteren Additive wie Gesteinsmehle, Biozide oder Lösemittel. | ||||||||||||
Umweltindikatoren / HerstellungEinheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern. Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Life-Datensätze. Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar. Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen. EnergieaufwandBei gleichen Verbrauchsmengen und Randbedingungen sind Bitumenmassen in der Herstellung rund doppelt so energieintensiv wie Emulsionen. Graue EnergieDaten über den kumulierten nicht erneuerbaren Primärenergieaufwand (Graue Energie) für die Herstellung von Anstrichen auf Bitumenbasis sind auf Ökobau.dat verfügbar. Der Verbrauch an Voranstrich ist für Bitumenemulsionen und Bitumenmassen etwa gleich und hängt stärker von der Saugfähigkeit des Untergrundes als von der Zusammensetzung des Produktes ab. Für Bitumenmassen kann stellvertretend der Datensatz für Bitumen-Kaltkleber aus Ökobau.dat verwendet werden.
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Charakteristische EmissionenBei der Herstellung von Bitumenmassen stellen die Dämpfe der eingesetzten organischen Lösemittel eine mögliche Gesundheitsgefährdung dar. | ||||||||||||
Maßnahmen GesundheitsschutzBei der Herstellung von Bitumenmassen ist auf die Gefährdung durch organische Lösemittel zu achten. Bei unzureichender Belüftung kann ein Atemschutz angebracht sein. Ebenfalls sind Handschuhe und Schutzbrillen zu tragen. Bei Kaltverarbeitung von Bitumen genügt ein Hautschutz. Für die Heißverarbeitung sind Schutzmaßnahmen gegen Dämpfe und Aerosole angezeigt. | ||||||||||||
Maßnahmen UmweltschutzVon den eingesetzten Lösemitteln kann eine Wassergefährdung ausgehen. | ||||||||||||
TransportDer Transport von fossilen Rohstoffen (Bindemittel, Lösemittel, Hilfsstoffe) ist generell mit langen Transportwegen und Umweltrisiken durch Leckagen behaftet. In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert. Da jedoch Bindemittel, Lösemittel sowie Hilfsstoffe in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in bituminösen Voranstrichen) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von bituminösen Voranstrichen. | ||||||||||||
Verarbeitung |
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Arbeitshygienische RisikenAllgemeinesBei der Verarbeitung von Bitumenmassen stellen die Dämpfe der eingesetzten organischen Lösemittel oder die Aufnahme derselben über die Haut eine mögliche Gesundheitsgefährdung dar. AGW-WerteBitumen: kein Arbeitsplatzgrenzwert (Stand 2012) Für Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Informationen zu den vorhandenen Lösemitteln und geltenden Arbeitsplatzgrenzwerten sind den Sicherheitsdatenblättern der Produkte zu entnehmen. Eine detaillierte Aufstellung findet sich auch in den GISBAU Produktdatenblättern auf WINGIS online (s. GISBAU Produkt-Codes / Kategorie kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung). REACH / CLPDie REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten. Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Bituminöse Voranstriche werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein. Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAUBituminöse Voranstriche werden gemäß GISBAU in sieben Produkt-Codes eingeteilt. Die erste Unterscheidung wird zwischen Bitumenemulsionen und Bitumenmassen getroffen. Bitumenemulsionen (BBP10) enthalten deutlich weniger organische Lösemittel als Bitumenmassen und sind in der Anwendung immer den Bitumenmassen vorzuziehen, falls technisch möglich (Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV). Die Bitumenmassen unterscheiden sich im Aromatengehalt der eingesetzten Lösemittel, dem Lösemittelgehalt und der Gesundheitsschädlichkeit. Aromaten sind Lösemittel, die besonders gut über die Haut aufgenommen werden. Als gesundheitsschädlich eingestufte Bitumenmassen (BBP40, BBP50, BBP60, BBP70) können bei unzureichender Belüftung und fehlenden Schutzmaßnahmen Gesundheitsschäden mit langanhaltender Wirkung verursachen, im Extremfall mit Todesfolge. Lösemittelhaltige Bitumenmassen (BBP20, BBP40, BBP60) enthalten bis zu 25% Lösemittel, lösemittelreiche Bitumenmassen (BBP30, BBP50, BBP70) bis zu 70%. Ihr Einsatz in Innenräumen sollte unterlassen werden. Auch im Außenraum ist auf ausreichende Frischluftzufuhr zu achten oder ein Atemschutz einzusetzen. Zudem ist der Umgang mit offenen Flammen zu unterlassen, bis sich die Lösemitteldämpfe verzogen haben. Es sind mehrere Fälle von Verpuffungen und Explosionen durch unsachgemäßen Umgang mit lösemittelhaltigen bituminösen Voranstrichen bekannt. [Rühl 2006]
EmissionenIn der nachfolgenden Zusammenstellung sind die Lösemittel- bzw. VOC-Emissionen der Voranstriche denjenigen des Heißbitumens (Bitumenklebemasse) gegenübergestellt, das in gewissen Fällen eine Alternative darstellt. Meistens wird jedoch bei der Anwendung von Heißbitumen vorgängig auf den mineralischen Untergrund ein Voranstrich appliziert. Die Lösemittelemissionen lassen sich aus den Lösemittelgehalten der Produkte ableiten, da das gesamte Lösemittel funktionsgemäß während und nach der Verarbeitung verdunstet. Bitumenmassen sind auch im Vergleich zu anderen Bauchemikalien oder zu Lacken und Farben außerordentlich emissionsintensiv.
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Umweltrelevante InformationenWassergefährdungBei der Lagerung und bei der Anwendung von Voranstrichen ist eine gewisse Wassergefährdung durch Leckagen, durch den unsorgfältigen Umgang auf der Baustelle mit hohem Grundwasserspiegel oder in der Nähe von Gewässern vorhanden. Die Gefährdung ist nur bis zum Austrocknen der Anstriche gegeben.
Wegen der Lösemittel sind Bitumenmassen wassergefährdender als Bitumenemulsionen. Bei den Bitumenemulsionen sind es eventuell vorhandene Hilfsstoffe, die eine gewisse Gefährdung verursachen können. Allerdings werden Bitumenemulsionen vor der Austrocknung durch Niederschläge viel leichter weggewaschen als Bitumenmassen auf Lösemittelbasis. QuellenGISBAU (2006): Gesprächskreis BITUMEN, Sachstandsbericht 2006, Hrsg.: R. Rühl (Red.) |
Nutzung |
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Umwelt- und Gesundheitsrisiken NeuzustandSchadstoffabgabe / Emissionen in den InnenraumBei Innenanwendung von Bitumenemulsionen zum Beispiel in Tiefgaragen können die enthaltenen Lösemittel zu VOC-Emissionen führen. | |
Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer NutzungSchadstoffabgabe / Emissionen in den InnenraumVOC: Die längerfristige Abgabe von Schadstoffen in die Luft ist bei Innenanwendungen zu beachten. Aufgrund von Einzelmessungen und aufgrund der chemischen Zusammensetzung ist eine Abgabe von Bestandteilen des Bitumens über größere Zeiträume in die Luft nicht auszuschließen. Bei Voranstrichen auf bituminöser Basis, die in der Regel mit mehreren anderen Schichten überdeckt sind und normalerweise nicht in beheizten Innenräumen angewendet werden, ist dieses Risiko als gering zu betrachten. Schadstoffabgabe / Emissionen in den AußenraumDie folgenden Hilfsstoffe, die in den Bitumenemulsionen als Emulgatoren eingesetzt werden (< 3 %) müssen zu den umweltgefährdenden Stoffen gezählt werden:
Diese können im Prinzip über sehr lange Zeitperioden auch ausgewaschen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein ständiger Kontakt mit Wasser. Da Voranstriche immer mit mehr oder weniger mächtigen Konstruktionen überdeckt sind, ist dieses Risiko einer Schadstoffabgabe ins Wasser sehr gering. Das Bitumen selbst enthält keine umweltrelevanten Bestandteile, bzw. eine Auswaschung eventueller toxischer Substanzen konnte bislang nicht beobachtet werden (WGK 0, nicht wassergefährdend). | |
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im SchadensfallBrandfallFür bituminöse Voranstriche ist durch die Verbindung mit dem Untergrund kein spezifisches Brandrisiko vorhanden. Bitumen als solches sind schwer entzündbar. Sobald größere Bitumenmengen in Brand geraten, führen sie zu schwer löschbaren Bränden mit starker Rauchentwicklung. WassereinwirkungAusgehärtete bituminöse Voranstriche sind wasserbeständig. | |
Beständigkeit NutzungszustandDie Beständigkeit des Bitumens ist schon aufgrund seiner Entstehungsgeschichte über geologische Zeiträume in Erdöltiefenlagern relativ hoch. Jedoch sind die Bedingungen in den Erdöllagern nicht dieselben wie in den Anwendungsbereichen des Hochbaus. Insbesondere wirken während der Nutzung im Außenraum Sauerstoff und UV-Strahlung auf das Bitumen ein. In der Praxis ist eine Versprödung des Bitumens zu beobachten. Wahrscheinlich durch das allmähliche Verdunsten von Bestandteilen über größere Zeiträume zieht sich der Bitumenfilm zusammen und an der Oberfläche sind Rissbildungen festzustellen. Es entsteht die sogenannte Elefantenhaut. Gegenüber wässrigen Laugen, Säuren und Salzen ist Bitumen beständig. Gegenüber organischen Lösemitteln, Benzinen und Mineralölen ist Bitumen im Gegensatz zu Steinkohleteer nur beschränkt beständig. Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“. | |
Nachnutzung |
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Umwelt- und Gesundheitsrisiko RückbauBituminöse Voranstriche verbleiben auf den Bauteilen, auf welche sie ursprünglich aufgebracht wurden. Von bituminösen Voranstrichen gehen bei gesetzeskonformer Entsorgung der Abfälle keine speziellen Umwelt- und Gesundheitsrisiken aus. | ||||
WiederverwendungEine Wiederverwendung von bituminösen Voranstrichen ist nicht möglich. | ||||
Stoffliche VerwertungEine stoffliche Verwertung von reinem Bitumen ist grundsätzlich möglich. Er kann grundsätzlich in allen Anwendungsbereichen des Asphalt im Tiefbau verwertet werden. Bei Voranstrichen, die funktionsgemäß an beiden Schichten gut haften sollen, ist das Recycling jedoch keine Option. | ||||
Energetische VerwertungBituminöse Voranstriche fallen im Rückbau nicht getrennt an. Falls Sie auf organischen Materialien anhaften (z. B. Dachbahnen) ist eine energetische Verwertung denkbar. | ||||
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie→ auch Bitumen Funktionsgemäß haften bituminöse Voranstriche vor allem auf mineralischen Abfällen an. Damit sind sie als organischer Anteil im mineralischen Abfall gemäß Gewerbeabfallverordnung anzusehen. Diese Abfälle dürfen nur auf Deponien abgelagert werden, wenn sie Grenzwerte für den organischen Anteil einhalten und wenn sie nicht verwertet werden können. Gemäß Anhang 3 der Deponie-Verordnung sind 3 Masse-% organisches Material erlaubt für Deponien der Deponieklasse I und 5 Masse-% für Deponien der Deponieklasse II. Ein Abbau des Bitumen unter Deponiebedingungen wird höchstens in geologischen Zeiträumen erfolgen. | ||||
EAK-AbfallschlüsselFür nicht ausgetrocknete Bitumenmassen:
Für Bitumenemulsionen:
Für gemischte Abfälle, die beim Rückbau anfallen, gilt der Abfallcode der Hauptkomponente. Voranstriche fallen im Rückbau typischerweise nicht getrennt an. | ||||
QuellenVerordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012). Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012 LAGA (2003): Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (Download) |