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Begriffsdefinition

Fasern für Mineralwolle-Dämmstoffe (MW) werden aus Schmelzen von Glas, Natursteinen oder Schlacken (Hochofenschlacke aus der Metallgewinnung) hergestellt, weshalb Mineralwolle-Dämmstoffe unter den anorganischen Dämmstoffen zur Gruppe der Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern (KMF) gehören. Je nach Ausgangsstoff werden Dämmstoffe aus KMF auch als Glas- Stein- oder Schlackenwolle bezeichnet. Aufgrund der Vielfalt von möglichen Rohstoffmischungen wird jedoch i.d.R. allgemein von Mineralwolle-Dämmstoffen gesprochen. Die Dämmwirkung wird durch den Einschluss ruhender Luft in den Faserzwischenräumen erzeugt.

Mineralwolle-Dämmstoffe stellen mit ca. 54% den Hauptanteil am Dämmstoffmarkt in Deutschland. Schlackenwolle findet im Baubereich kaum noch Verwendung und wird daher nicht weiter beschrieben.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Die Bewertung von lungengängigen Faserstäuben aus Mineralwolle-Dämmstoffen hinsichtlich ihres Krebsrisikos  wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. In der Folgezeit wurden Veränderungen bei den Fasern vorgenommen, um das Problem zu vermeiden. Detaillierte Informationen zu Faserstäuben und zum Umgang mit künstlichen Mineralfasern nach derzeitiger Gesetzeslage siehe ->Verarbeitung.

Lieferzustand

- Matten (Rollen + Platten), Filze
- lose als Schüttung/Blaswolle, Stopfwolle

Färbung:
- Glaswolle-Dämmstoffe gelb (Stopfwolle weiß)
- Steinwolle-Dämmstoffe braun

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Einblasdämmstoffe aus Mineralwolle dürfen nur von lizensierten Fachbetrieben verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung sind die geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu beachten.

Verwendung in Bauteilen aus Holz nach DIN 68800-2 bei DZ (Zwischensparrrendämmung, DIN 4108-10) oder bei WH (Dämmung vonHolzrahmen-und Holztafelbauweise, DIN 4108- 10):

Mineralwolle-Dämmstoffe nach DIN EN 13162 dürfen als einziger Dämmstoff ohne weiteren Nachweis in DZ oder WH im Bereich der Gefährdungsklasse 0 (GK 0) nach DIN 68800-2: 1996-05 verwendet werden. Das heißt, dass z.B. bei Zwischensparrendämmung kein chemischer Holzschutz notwendig ist.

genaue Erläuterung → Anwendungsbereiche Dämmstoffe

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Risikobetrachtung Lebenszyklusphasen

 

 

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Planungs- und Ausschreibungshilfen

 

 

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Referenz

Referenz

Referenz

Gefahrstoffverordnung

Referenz

Referenz

Referenz

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Umweltdeklarationen

 

 

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Referenz

Referenz

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Bewertungssystem

 

 

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Technisches

 

 

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Technische Daten

Mineralwolle-Dämmstoffe / Glaswolle
Ausgewählte Produkte: 1) Klemmfilz Fassaden-dämmplatte Trennwand-platte Trittschall-dämmplatte
Technische Regeln DIN EN 13162 DIN EN
13162
DIN EN
13162
DIN EN
13162
Rohdichte [kg/m³]  15 - 20 25  15  70
Druckspannung bei 10% Stauchung bzw. Druckfestigkeit [kPa] k.A.  k.A.   k.A. k.A. 
Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit λd [W/mK]
(gemäß Anhang zu den Übereinstimmungszertifikaten)
0,035
0,040
0,035  0,040 0,035
0,040
Zuschlagsfaktor 2) bezogen auf:
λd = 0,040 W/m²K
λd = 0,035 W/m²K

1
0,875

1
0,875

1
0,875

1
0875
Wärmespeicherkapazität c [J/(kg*K)] 840  840   840 840 
Richtwert der Dampfdiffusionswiderstandszahl μ nach
DIN 4108-4
 1
Langzeitwasseraufnahme - - -
Baustoffklasse nach DIN 4102 A1  A1 A1 A2
Euroklasse nachDIN EN 13 501 A1  A1 A1 A2,s1,d0
Beständigkeit resistent gegen Verrottung, Ungeziefer, Pilzbefall
Anwendungsgebiete 5)
Zulassung für Gefährdungsklasse 0 nach DIN 68 800-2 + + + +
Decke, Dach nach DIN 4108-10 DAD - - - -
DAA - - - -
DUK - - - -
DZ + - - -
DI - - + -
DEO - - - -
DES - - - + (sh)
Wand nach DIN 4108-10 WAB - + - -
WAA - - - -
WAP - - - -
WZ - - - -
WH + - - -
WI - - + (zk) -
WTH - - - -
WTR - - + -
Perimeter nach DIN 4108-10 PW - - - -
PB - - - -

 

Mineralwolle-Dämmstoffe / Steinwolle
Ausgewählte Produkte: 1) Zwischensparren-Dämmung Flachdach-platte Außenwand-Dämmung für VHF Außenwand-Dämmung für WDVS
Technische Regeln DIN EN
13162
DIN EN 13162 DIN EN
13162
DIN 4108-10
DIBt (ETAG 004)
Rohdichte [kg/m³] 45 150   50 - 60 90 - 110
Druckspannung bei 10% Stauchung bzw. Druckfestigkeit [kPa]  k.A. k.A. k.A. k.A.
Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit λd [W/mK]
(gemäß Anhang zu den Übereinstimmungszertifikaten)
 0,035 0,040   0,035  0,035
Zuschlagsfaktor 2) bezogen auf:
λd = 0,040 W/m²K
λd = 0,035 W/m²K

-
0,875

1
-

-
0,875

-
0,875
Wärmespeicherkapazität c [J/(kg*K)]  840 840 840  840
Richtwert der Dampfdiffusionswiderstandszahl μ nach
DIN 4108-4
 1  1  1  1
Langzeitwasseraufnahme  -  3
Baustoffklasse nach DIN 4102 A1  A1  A1 A1
Euroklasse nachDIN EN 13 501  A1  A1 A1 A1
Beständigkeit resistent gegen Verrottung, Ungeziefer, Pilzbefall
Anwendungsgebiete 5)
Zulassung für Gefährdungsklasse 0 nach DIN 68 800-2 + + + +
Decke, Dach
nach DIN 4108-10
DAD - - - -
DAA - + (dm) - -
DUK - - - -
DZ + - - -
DI - - - -
DEO - - - -
DES - - - -
Wand nach DIN 4108-10 WAB - - + -
WAA - - - -
WAP - - - +
WZ - - - -
WH + - - -
WI - - - -
WTH - - - -
WTR - - - -
Perimeter nach DIN 4108-10 PW - - - -
PB - - - -

Anmerkungen:

1) Die angegebenen Werte gelten beispielhaft für einzelne Produkte und können herstellerbedingt differieren
2) Der Zuschlagsfaktor berücksichtigt die unterschiedliche Dämmleistung der einzelnen Dämmstoffe (= Bemessungswert für die Wärmeleitfähigkeit). Ein Dämmstoff A mit λD = 0,03 (W/mK) erbringt z.B. mit einer Dicke von 75mm die gleiche Dämmleistung wie ein Dämmstoff B mit λD = 0,04 (W/mK) und einer Dicke von 100mm. Der Zuschlagsfaktor beträgt in diesem Beispiel 0,75. Will man z.B. den Primärenergieaufwand für zwei unterschiedliche Dämmstoffarten vergleichen, muss diesem Sachverhalt Rechnung getragen werden. Hat z.B. Dämmstoff A mit λD = 0,03 (W/mK) einen Primärenergieaufwand von 3.500 MJ/m³ und Dämmstoff B mit λD = 0,04 (W/mK) einen Primärenergieaufwand von 2.900 MJ/m³, muss für Dämmstoff A 3.500*0,75 = 2.650 MJ/m³ mit 2.900 MJ/m³ für Dämmstoff B verglichen werden.
5) Die angegebenen Anwendungsgebiete gelten für die ausgewählten Produkte und nicht für die gesamte Produktgruppe (dazu siehe Anwendungsbereiche Dämmstoffe incl. Erläuterung der Kurzzeichen)

Referenz

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN EN 13 162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW)

CE-Zeichen

seit März 2003

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Literaturtipps

 

 

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Kluger, N.; Wolf im Schafspelz; BG Bau aktuell 2_2008

Abfallratgeber Bayern; Künstliche Mineralfasern KMR; Februar 2008 (Download)

Pfundstein, M; Gellert, R.; Spitzner, M.H.; Rudolphi, A.; Detail Praxis / Dämmstoffe – Grundlagen, Materialien, Anwendungen; 2007;Institut für internationale Architektur-Dokumentation GmbH & Co. KG; München

Zwiener, G.; Mötzl, H.; Ökologisches Baustoff-Lexikon; 2006; C.F. Müller Verlag; Heidelberg

KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung; Informationsbroschüre „Umweltverträglichkeit von Gebäudedämmstoffen“;06/2003; Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

 
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Rohstoffe / Ausgangsstoffe

 

 

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Hauptbestandteile

  Glaswolle: Steinwolle:
Basismaterial: 23-45 M-% Fäden aus Borosilikatglas (65% Quarzsand, Soda, Dolomit, Kalkstein, Borax, Feldspat, Natriumsulfat) 
siehe Basisgläser
40-50 M-% Fäden aus Gesteinen:
Diabas oder Basalt + Dolomit, Kalkstein, Zement, Koks
Rezyklat / Verwertung von Produktionsabfällen: 50-70 M-% Altglas und
Faserabfälle
aus der Besäumung der Dämmstoffe, Produktionsabfälle aus Filtern, Glasbruch (Scherben aus eig. Produktion)
45-60 M-% Formsteine aus Zerfaserungsabfällen, div. Wolle-Abfällen und Aschen, Zement, Korrekturstoffen
Bindemittel: 5-7 M-% Phenol-Formaldehyd- + Harnstoff-Formaldehydharze.
Gesteppte Matten enthalten kein Bindemittel.
1 – 3,5 M-% harnstoffmodifizierte Phenol-Formaldehydharze mit Ammoniakzusatz
Staubbindung / ggf. Hydrophobierung:

aliphatsche Mineralöle / ggf. Silikonöle 

Kaschierung:

z.B. Alufolie, Glasvlies, Kraftpapiere  

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Mineralwolle-Dämmstoffe werden überwiegend aus mineralischen Rohstoffen hergestellt, die in Deutschland noch flächendeckend und ausreichend vorhanden sind. Die Gewinnung der mineralischen Rohstoffe erfolgt hauptsächlich im Tagebau. Damit verbunden sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.
Zur Herstellung von Soda siehe Basisgläser.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Bei der Herstellung von Glaswolle können bis zu 60% des Hauptbestandteils Borosilikatglas durch Altglas, Faserabfälle aus der Besäumung der Dämmstoffe, Produktionsabfälle aus Filtern oder Glasbruch (Scherben aus eig. Produktion) ersetzt werden. Dadurch werden Rohstoffe und in gewissem Umfang Wärmeenergie im Schmelzprozess gespart.

Bei der Herstellung von Steinwolle werden bis zu 60% des Hauptbestandteils Gesteine durch zementgebundene Formsteine aus den während der Steinwollefertigung anfallenden Produktionsreststoffen (Schlacken, Wollverschnitt, Aschen) sowie Baustellenverschnitt und weiteren Korrekturstoffen zum Einstellen der definierten Schmelzezusammensetzung und –viskosität ersetzt.

 
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Herstellung

 

 

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Prozesskette

Steinwolle-Dämmstoffe

Glasfaser-Dämmstoffe

Herstellungsprozess

Die Rohstoffe werden gemischt, bei 1200°C - 1400°C geschmolzen und durch feine Düsen geblasen, geschleudert oder gezogen (Zerfaserung). Im Moment der Faserbildung wird das in Wasser gelöste Bindemittel (Kunstharzgemisch), die Mineralöle und ggf. Silikonemulsionen in den Faserstrom eingesprüht. Der dabei schlagartig entstehende Wasserdampf entzieht der Schmelze soviel Energie, dass diese durch die rasche Abkühlung glasig erstarrt. Die Gespinstwolle wird anschließend in einem Härteofen ausgehärtet. Beim Aushärten vernetzen die Kunstharze zu Duroplasten. Ggf. folgt das Aufbringen von Kaschierungen bevor die Matten mittels Sägen in Form gebracht werden.
Aus 1m3 Rohstoff werden dabei beispielsweise ca. 100m3 Steinwolle gewonnen.

Umweltindikatoren / Herstellung

Referenz

Energieaufwand

Wegen der hohen erforderlichen Temperaturen ist ein hoher Energiebedarf für die Schmelze notwendig. Dieser dominiert die Produkt-Ökobilanz der Glas- und Steinwolle. Bei Glaswolle kommen merkliche Anteile aus der Sodaherstellung hinzu. Über den Lebenszyklus dominiert hingegen der Einspareffekt an Energie in mit Mineralwolle beheizten Gebäuden bei weitem den Herstellenergieaufwand.

Graue Energie

Glaswolle: 41 MJ/kg (= 492-3.280 MJ/m³)
(50-70% Altglas, Rohdichte 12-80 kg/m³)
Steinwolle: 15,7 MJ/kg (= 471-1.727 MJ/m³)
(Rohdichte 30-110 kg/m³)
Werte für Platten, Produktion CH (Rohstoffe importiert). Der Schmelzprozess wird in der Schweiz mit Strom durchgeführt. Aufgrund des geringen Wirkungsgrades des elektrischen Stroms führt dies zusammen mit anderen Faktoren zu einem vergleichsweise hohen Wert der Grauen Energie.
Quelle:
Büro für Umweltchemie (Hrsg.); Graue Energie von Baustoffen; 1998; Zürich

 
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Verarbeitung

 

 

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Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Bei der Herstellung und Verarbeitung von KMF können lungengängige Fasern freigesetzt werden. Im Gegensatz zu Asbestfasern tritt bei künstlichen Mineralfasern keine Längsspaltung der Fasern auf, Brüche erfolgen nur quer zur Längsachse.

Umgang mit künstlichen Mineralfasern nach derzeitiger Gesetzeslage 

Verwendung von neuen Produkten mit einem KI >= 40 oder einer Faserhalbwertszeit

TRGS 500 Schutzmaßnahmen: Für den Umgang sind die Arbeitsschutzmaßnahmen TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" zu beachten. Durch gröbere Fasern bzw. Faserbruchstücke kann es zu mechanischer Einwirkung (Jucken) auf die Haut, die oberen Atemwege und die Augen kommen.
Arbeitsplatzgrenzwert AGW (früher MAK-Wert):
Allgemeiner Staub-Grenzwert
A-Staub: 3 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub)
E-Staub: 10 mg/m³ (Einatembare Fraktion, früher: Gesamtstaub)
Stoff-/Produktgruppen GISBAU:
Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube frei von Krebsverdacht)

Voraussetzungen sind bei Produkten mit dem
RAL-Gütezeichen
RAL-GZ 388 erfüllt

 

 

 Verwendung von neuen Produkten mit einem KI < 40 oder einer
Faserhalbwertszeit > 40 Tage
Nicht mehr zulässig seit Inkrafttreten der KMF-Verbotsverordnung! 

   

Verwendung von Produkten unbekannter Einstufung
Nicht mehr zulässig seit Inkrafttreten der KMF-Verbotsverordnung! 

   

Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten:
Montage / Demontage = zerstörungsfreier Ausbau nach TRGS 521

TRGS 521,
4 Schutzmaßnahmen
Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten:
Beim Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten liegen i.d.R. keine Unterlagen darüber vor, wie die Produkte einzustufen sind und welche Faserkonzentrationen dabei auftreten werden. Ist die Einstufung nicht bekannt, ist von kanzerogenen Faserstäuben der Kategorie K2 auszugehen.
Bei zerstörungsfreiem Ausbau gilt Abschnitt 4 der TRGS 521 mit der Auflistung von Tätigkeiten, zugeordneten Expositionskategorien 1 - 3 und Arbeitsschutzmaßnahmen.
Stoff-/ Produktgruppen GISBAU : Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend)

 Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten:
Abbruch = nicht zerstörungsfreier Ausbau nach TRGS 521 

Der nicht zerstörungsfreie Ausbau widerspricht dem allgemeinen Minimierungsgebot der GefstoffV, weshalb entsprechende Arbeiten auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben müssen und vorrangig die Demontage der faserhaltigen Produkte geprüft werden muss.

Literatur:
- TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (Download)
- TRGS 500 Schutzmaßnahmen (Download)
- Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) / Handlungsanleitung, BG BAU, 09/2008 (Download)

Entwicklung der Bewertung des Krebsrisikos durch künstliche Mineralfasern und deren Verbesserungen

 
1980 Einstufung der künstlichen Mineralfasern in Gruppe III B der MAK-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als "möglicherweise krebserzeugend".
1993 Erstmalige Festlegung einer Technischen Richtkonzentration als Grenzwert für lungengängige Fasern (Fasern "kritischer Abmessung") = WHO-Fasern:
Definition:

WHO-Fasern:
Länge > 5μm, Dicke < 3μm, Länge : Dicke > 3 : 1

Grenzwert:

TRK-Wert "> TRK-Wert  500.000 Fasern / m³
(ab 1999: 250.000 Fasern / m³)
Anm.: In der neuen GefStoffV ist der Begriff TRK-Wert nicht mehr enthalten, da er den Schutzinhalt des Begriffs ‚ Arbeitsplatzgrenzwert ’ nicht erfüllt.

   
Mai 1994 Neues Bewertungsschema vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) zur Einstufung von lungengängigen Fasern, veröffentlicht in der TRGS 905:
 

Bewertung der lungengängigen Fasern nach TRGS 905 über die Berechnung des Kanzerogenitätsindex KI :

Bewertung:

KI >= 40 = frei von Krebsverdacht, keine Einstufung
KI > 30 und < 40 = krebsverdächtig EG-Kategorie K3 gemäß GefstoffV
KI < 30 = krebserzeugend EG-Kategorie K2 gemäß GefstoffV
 

oder:
Nachweis einer sehr geringen Biobeständigkeit der Fasern durch Tierversuche (Intraperitonealtest = Einspritzen einer hohen Faserdosis in die Bauhöhle)

   
1995
Hersteller von KMF-Dämmstoffen entwickelten daraufhin neue Fasern, die als "KI-40 Mineralwolle" oder Mineralwolle "mit guter Biolöslichkeit" auf den Markt kamen.
Okt. 1996
Umgang mit
Faserstäuben
TRGS 521 "Faserstäube"
Konkretisierung der Umgangsbestimmungen mit künstlichen Mineralfasern, Einstufung und Bewertung über KI oder durch Nachweis gemäß TRGS 905.
Nov. 1997 EG-Richtlinie zur Einstufung künstlicher Mineralfasern gegen das Votum Deutschlands mit Freizeichnungskriterien, die eine Verschlechterung des bereits bestehenden Schutzniveaus in Deutschland befürchten lassen.
Juli 1998
rechtsverbindliche Verordnung zum Umgang
mit krebserzeugenden Faserstäuben
Die Bundesregierung lehnt die EU-Einstufung ab und ergänzt die GefstoffV "> GefstoffV  durch die Dritte Änderungsverordnung mit Anhang V Nr.7.
Die Änderungsverordnung gilt ausschließlich für den Umgang mit künstlichen Mineralfasern, wenn dabei lungengängige Fasern freigesetzt werden können und nicht anhand eines der genannten Einstufungs-/ Freizeichnungskriterien nachgewiesen ist, dass die Fasern keine krebserzeugende Wirkung besitzen:
Einstufung

Freizeichnungskriterien gemäß Anhang V Nr. 7.1 GefstoffV

  Ein geeigneter Intraperitonaltest hat keine Anzeichen von übermäßiger Kanzerogenität zum Ausdruck gebracht.
Nach Biobeständigkeitsuntersuchungen mit WHO-Fasern beträgt die Halbwertszeit Der Kanzerogenitätsindex KI ist >= 40
   
Okt. 1998 Anlage 4 zur TRGS 521 zum Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten der Einstufung K2 oder K3: Tätigkeitsauflistung mit Zuordnung von Schutzstufen und Arbeitsschutzmaßnahmen (Geltungsbereich Montage/Demontage = zerstörungsfreier Ausbau)
April 1999
Kennzeichnung
Aufnahme des Gütezeichens "Erzeugnisse aus Mineralwolle" (Faserstäube frei von Krebsverdacht nach GefstoffV Anhang V Nr.7) in die RAL-Gütezeichenliste unter der Reg.Nr. RAL-GZ 388.
01.06.2000 KMF-Verbotsverordnung für Erzeugnisse aus Mineralwolle, die keines der Einstufungskriterien gemäß GefstoffV Anhang V Nr.7 erfüllen.
Mai 2002 TRGS 521 zur Anpassung an Anhang 5 Nr.7 GefstoffV,
in Zweifelsfällen gilt vorrangig die GefstoffV.
 
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Nutzung

 

 

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Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Die Faserstaubbelastung in Gebäuden während der Nutzung war Gegenstand einer Untersuchung eines Arbeitskreises, der auf Initiative des Umweltbundesamtes und des ehem. Bundesgesundheitsamtes gegründet wurde. Als Ergebnis dieser 1994 veröffentlichten Studie, bei der 24 Objekte untersucht wurden, kann festgehalten werden, dass sich die Faserstaubbelastung bei ordnungsgemäßer Verbauung von Mineralwolle-Dämmstoffen (dichte Dampfsperre, dichte Verkleidung z.B. Gipskartonplatten) gegenüber der "natürlichen Faserbelastung" nicht erhöht. Die Außen- und Innenluft enthält immer einen Anteil natürlicher oder künstlicher Fasern aus Gips, Kunststoff, Textil, Zellulose oder Gesteinen.
Eine mäßige Erhöhung der Faserkonzentration wurde beobachtet, wenn die Mineralwolleerzeugnisse im Luftaustausch mit dem Innenraum stehen.
Deutlich erhöhte Faserkonzentrationen wurden dagegen bei bautechnischen Mängeln und bei offenen Konstruktionen, z.B. offenen Akustikdecken ohne dichten Rieselschutz, festgestellt. Die Faserstaubkonzentrationen betrugen dabei einige Tausend Fasern pro m³, sind jedoch um Größenordnungen geringer als die Konzentrationen von u.U. einigen hunderttausend Fasern beim Ein- oder Ausbau.

Aus einer gemeinsamen Stellungnahme von ehem. Bundesgesundheitsamt, Umweltbundesamt und Bundesanstalt für Arbeitsschutz zur Innenraumbelastung durch KMF:
"Von Rausreiß- und Entsorgungsaktionen der bereits eingebauten Materialien ist i.d.R. dringend abzuraten. Eine Sanierung dürfte nur in Fällen sinnvoll sein, bei denen ungünstige Umstände zusammenkommen."

Allerdings sollte ein ungenügender Rieselschutz z.B. von Akustikdecken umgehend instandgesetzt werden, um die Faserbelastung zu reduzieren.

Das Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22 der GefStoffV beinhaltet kein Gebot, bereits vorhandene Dämmungen aus alter Mineralwolle zu entfernen.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Gefährdungen für Wasser, Luft und Boden aus eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen sind nach heutigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Bei Temperaturen über 200°C beginnt der Abbau der Phenolharzbindung. Mit Formaldehyddämpfen und in der Folge mit dem Auftreten von Reizerscheinungen ist zu rechnen. Die Rauchentwicklung ist sehr gering.

Wassereinwirkung

Feuchteeinwirkung verschlechtert die Dämmeigenschaften. Nach lang anhaltender Wassereinwirkung ist der Dämmstoff auszutauschen.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.

Datenbank als PDF

 
DatenblattansichtMineralwolle-Dämmstoffe
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Nachnutzung

 

 

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Das Datenblatt wird in dem entriegelten, grünen Feld eingefügt.

 

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Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Zum Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffen bzw. zerstörungsfreiem und nicht zerstörungsfreiem Ausbau siehe oben Umgang mit künstlichen Mineralfasern.
Mineralwolle-Dämmstoffe, die nach dem 01.06.2000 (Inkrafttreten der KMF-Verbotsverordnung) gekauft wurden, werden als nicht krebserzeugend und damit nicht gefährlicher Abfall eingestuft.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch in jüngster Zeit „ältere“ KMF-Materialien (z.B. Lagerreste) verbraucht wurden und in anderen europäischen Staaten noch Produkte der „älteren Generation“ mit Absatzmarkt außerhalb der EU gefertigt werden.
Mineralwolle-Dämmstoffe, die vor dem 01.06.2000 gekauft wurden sind als krebserzeugend und damit als gefährlicher Abfall einzustufen, sofern nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine nicht krebserzeugende Mineralwolle handelt (z.B. RAL-Gütezeichen seit 1999).

Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend den Expositionkategorien nach TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle sind einzuhalten.
Gefährliche Faserstäube dürfen gemäß TRGS 521 grundsätzlich nicht freigesetzt werden, soweit dies nach dem Stand der Technik vermeidbar ist. Die Arbeitsverfahren und Geräte müssen daher ein staubarmes Entfernen gewährleisten. Abfall, Verschnitt und lose Verpackungen sollen sofort in geeigneten Behältnissen gesammelt werden. Die Behältnisse sind entweder mit einer Kennzeichnung zu versehen oder die entsprechenden Informationen müssen gemäß TRGS 201 an den Entsorger/Verwerter übermittelt werden.
Genaue Erläuterung zu Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorgehensweise bei der Entsorgung
Siehe Stoff-/Produktgruppen GISBAU: Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend)

Das Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22 der GefStoffV beinhaltet kein Gebot, bereits vorhandene Dämmungen aus alter Mineralwolle zu entfernen.

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung neuer Mineralwolle-Dämmstoffe ist bei zerstörungsfreiem Ausbau theoretisch möglich.

Stoffliche Verwertung

Sortenreine KMF-Abfälle (Verschnitte, Produktionsreste) werden von den Herstellern zur Verwertung angenommen und dem Herstellungsprozess wieder zugeführt.
Eine Firma in Hessen bietet ein auch vom Landesamt für Umweltschutz anerkanntes stoffliches Verwertungsverfahren für KMF an. Bei dem Verfahren wird ein Porosierungsmittel gewonnnen, das als Zusatzmittel bei der Ziegelherstellung Verwendung findet.
Ein Dämmstoff-Recycling aus Baustellen- bzw. Bauabbruchabfällen wird derzeit nur für Steinwolle angeboten. Ein Hersteller bietet einen Abfallrücknahme-Service für sortenreine Steinwolleabfälle aus Baustellenverschnitt und aus der Flachdachsanierung („Alt gegen Neu“) unabhängig von Alter oder Hersteller der ausgebauten Steinwolleprodukte an.

Die Abtrennung von Kaschierungen ist unter Berücksichtigung der Faserfreisetzung derzeit nur unter hohem Aufwand durchführbar, der in der Regel gegenüber dem erzielten Nutzen unverhältnismäßig ist. Entsprechende Verwertungsanlagen, die z. B. auf eine stoffliche Verwertung der Aluminiumfolien abzielen, sind derzeit nicht bekannt.

Energetische Verwertung

nicht möglich (Heizwert: 0 MJ/kg)

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Steinwolle-Dämmstoffe können aufgrund des geringeren organischen Anteils i.d.R. ohne weitere Behandlung auf Deponieklasse I+II (Zuordnungwerte Nr. 2) abgelagert werden. In den meisten Fällen wird für Glaswolle-Dämmstoffe trotz der höheren Werte derzeit noch kein Unterschied gemacht, da die duroplastischen Bindemittel der Mineralfaser-Dämmstoffe auch bei erhöhten Temperaturen auf der Deponie nur sehr zögernd reagieren.
Eine Deponierung von Glaswolle-Dämmstoffen mit einem höheren Bindemittelgehalt ist nicht ohne vorherige thermische Behandlung zur Reduzierung des organischen Anteils möglich (siehe Beseitigung).

Für die Ablagerung von Mineralwolle-Abfällen, deren kanzerogenes Potential nicht sicher ausgeschlossen werden kann, gelten umfangreiche Maßnahmen, um einen emissionsarmen Einbau in die Deponie bzw. eine emissionsarme Übernahme an der Abfallbehandlungsanlage zu gewährleisten. Die Deponiebetreiber haben für die Verbringung jeweils Verfahrensvorschriften erlassen. I.d.R. werden alte mineralische Dämmstoffe ohne Nachweise als gefährlich eingestuft und es sind geschlossene Säcke vorgeschrieben. KMF, die gegenüber dem Deponie- oder Anlagenbetreiber nachweislich als nicht krebserzeugend eingestuft werden, insbesondere neuere KMF aus dem kontrollierten Rückbau, Verschnitte etc., KMF mit dem RAL-Gütezeichen, werden als nicht gefährlich eingestuft.

EAK-Abfallschlüssel

10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
10 11 03 Glasfaserabfall
17 Bau- und Abbruchabfälle
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 06 03* Mineralwolle-Abfälle / Faserstäube krebserzeugend
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

siehe auch Lexikon / Abfallschlüssel