Öle und Wachse für Holzoberflächen

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Unter den Begriffen „Öl“ und "Wachs" sind sehr viele verschiedene Produkte am Markt erhältlich, denn eine normative Festlegung gibt es nicht. Wie auch bei anderen Oberflächenbeschichtungen geht der Trend weg von reinen Bindemitteln zu immer komplexeren Zusammensetzungen, in denen beliebige Kombinationen von Bindemitteln gleichzeitig vorliegen können.

Klassische Wachse bestehen im Wesentlichen aus Wachs und Lösemittel. Daneben bezeichnen manche Hersteller auch lack- oder lasurähnliche Produkte als Wachse, die keine Eigenschaften herkömmlicher Wachse mehr haben und hier nicht betrachtet werden.
Wachsemulsionen können auch als Pflegemittel klassifiziert sein (z.B. GISCODE GE10). Informationen zu diesen Produkten befinden sich in WECOBIS unter Bauschlussreinigung und Erstpflegemittel.

Im ursprünglichen Sinne werden unter dem Begriff „Öl“ Imprägnieröle verstanden, die schon seit Urzeiten für die Holzimprägnierung verwendet werden. Die Imprägnierung setzt das Saugverhalten des Holzes herab, die Oberflächenstruktur bleibt jedoch optisch und haptisch erhalten. Eine Schicht wie beim Lackieren bildet sich nicht aus. Optisch erkennt man die Imprägnierung an der hohen Anfeuerung. Für die Herstellung von Imprägniermitteln werden ungesättigte Öle (vor allem Leinöl) verwendet, die aushärten bzw. trocknen, indem sie mit Luftsauerstoff reagieren (oxidative Trocknung).

Die Eigenschaften der oxidativen Trocknung können auf Kunstharze (Alkyde) übertragen werden, wenn sie mit Leinölfirnis chemisch modifiziert werden. Es entstehen ölmodifizierte Alkyde, welche das Holz zwar nicht so gut imprägnieren wie Leinöl, aber gute Filmbildner sind. Deshalb handelt es sich hierbei dann meistens schon um film- bzw. schichtbildende Systeme. Der Übergang ist hier fließend. Alkyd-Systeme werden mit Lösemitteln verdünnt, um verarbeitbar zu sein.
Dünnschichtig aufgetragene, stark mattierte schichtbildende Alkyd-Systeme können optisch ebenfalls ein sehr natürliches Oberflächenbild ergeben. Sie werden daher häufig auch unter dem Überbegriff Öl vertrieben. Schichtbildende Systeme erkennt man daran, dass überstehendes Material nicht auspoliert werden muss. Informationen zu diesen schichtbildenden Systemen befinden sich in WECOBIS unter Ölfarben und Naturharzlacke oder Alkydharzlackfarben.

UV-härtende Systeme benötigen zum Aushärten UV-Strahlung. Diese dringt nur sehr beschränkt in das Holz. Bei UV-härtenden Ölen handelt es sich daher schon von der Chemie her eher um hoch mattierte Dünnschichtlackierungen mit natürlichem Oberflächenbild.

Im vorliegenden Datenblatt werden oxidativ trocknende Produkte auf Basis von pflanzlichen Ölen oder ölmodifizierten Alkydharzen für die Holzimprägnierung (= nicht schichtbildend) beschreiben.

Wesentliche Bestandteile

Imprägnieröle für Holzoberflächen enthalten als Bindemittel pflanzliche Öle bzw. ölmodifizierte Kunstharze.
Das am meisten verwendete pflanzliche Öl ist Leinöl, es kommen aber auch Sonnenblumenöl, Holzöl, Distelöl und andere pflanzliche Öle in Frage.
Imprägnieröle auf Kunstharzbasis basieren auf ölmodifizierten Alkydharzen. Dabei handelt es sich um mehrwertige aus Erdöl destillierte Alkohole, deren Alkoholgruppen mit pflanzlichen Fettsäuren (Leinol, Ricinusöl, etc.) verestert wurden.

Damit das Öl ausreichend schnell trocknet, werden ihm Trockenstoffe ("Sikkative") zugesetzt. Dabei entsteht der sogenannte Firnis. Übliche Sikkative sind Metallseifen auf Basis von Cobalt-, Mangan- oder Zirconium. Es handelt sich dabei meist um Octoate (Salze der 2-Ethylhexansäure), um Naphthenate (Salze der Naphthensäuren) oder - bei Pflanzenölen - um Salze von natürlich vorkommenden Fettsäuren. Cobalt- und Zirconiumsalze werden oft in Kombination verwendet, da Zirkonium verhindert, dass zugesetzte Pigmente Cobalt binden und so dem Polymerisationsprozess entziehen. Reine Pflanzenöle gibt es auch ohne Zugabe von Sikkativen (längere Trocknungszeit).

Weitere Inhaltsstoffe können Füllstoffe, Pigmente und weitere Zusatzstoffe sein. Häufig werden Ölen und Wachsen als Hautverhinderungsmittel noch Oxime (Butanonoxim, Pentanonoxim) zugesetzt. 

Bei den Zweikomponentenölen werden Härter in Form von Isocyanaten zugegeben. Dadurch wird die oxidative Aushärtung beschleunigt und die Beständigkeit des Beschichtungssystems gesteigert.

Wachse basieren auf Bienenwachs, Pflanzenwachs (z.B. Carnaubawachs) und/oder Paraffinwachs (auf Erdölbasis). Die häufig in den Rezepturen zu findenden "Mikrowachse" sind spezielle Paraffinwachse mit einem Erstarrungspunkt zwischen 70 und 80 °C und Kettenlängen von bis zu 75 Kohlenstoff-Atomen.

Der Lösemittelgehalt der Öle und Wachse variiert in einer großen Bandbreite von lösemittelfrei bis stark lösemittelhaltig. Als Lösemittel werden aus Erdöl hergestellte Kohlenwasserstoffgemische (Testbenzin, Naphtha, Isoaliphate, etc.) oder Terpene aus Baumharzen (Terpentin) und Citrusschalen eingesetzt.

Charakteristik

Öle und Wachse werden verwendet, um Holzböden und andere Holzoberflächen zu imprägnieren und vor Schmutz zu schützen. Die Imprägnieröle dringen in die Poren des Holzes ein, ohne diese zu verstopfen, wodurch das Holz diffusionsfähig bleibt. Die Wachsschicht schützt vor Schmutz, indem sie sich in die kleinen Unebenheiten der Oberfläche absetzt und eine glattere Oberfläche bildet, die leichter pflegbar ist und vor mechanischer Abnutzung schützt. Beim Ölen und Wachsen bleibt der matte Charakter des Holzes erhalten. Im Laufe der Zeit bildet sich eine natürlich anmutende Patina heraus. Die Beschichtung kann durch Nachölen und Nachwachsen immer wieder aufgefrischt werden.

Die Produkte weisen in der Regel einen milden Geruch auf, der mt zunehmender Aushärtung weniger wird. Eine geölte Oberfläche kann aber auch noch über Wochen riechen.

Trocknende Öle können sich selbstentzünden. Getränkte Lappen und andere faserige Stoffe sollten deshalb in einem geschlossenen Metallbehälter oder in Wasser aufbewahrt werden.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Umweltrelevanz

Die meisten Produkte dürfen, was das Bindemittel anbelangt (pflanzliche Öle wie Leinöl, Sonnenblumenöl, Holzöl, Distelöl etc.), als natürlich angesehen werden. Die Gewinnung dieser nachwachsenden Rohstoffe ist tendeziell mit geringeren Umweltrisiken verbunden als die Gewinnung von fossilen Rohstoffe.

Öle auf Basis von Alkydharzen sind aufgrund der Herstellung aber chemische Syntheseprodukte, auch wenn sie durch die zusätzliche Verwendung von Leinöl einen im Vergleich zu anderen Kunstharzen hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aufweisen. Bei synthetischen Ölen und Wachsen können bei der Verarbeitung, Renovierung oder Entsorgung Mikroteilchen in die Umwelt gelangen. Die Problematik von Mikroplastik im Meer ist bekannt, für die Auswirkungen an Land gibt es noch keine Daten, unangenehme Erkenntnisse können aber nicht mehr ausgeschlossen werden. Über die Wirkung unterschiedlicher Additive auf die Umwelt, die vor allem synthetischen Produkten beigemengt werden, ist zum großen Teil noch wenig bekannt. Insbesondere Tenside und Sikkative sind oft akut oder chronisch gewässergefährdend.

Gesundheitsrelevanz

In Imprägnierölen und Wachsen können Stoffe enthalten sein, die bei der Verarbeitung z.B. die Haut reizen oder zu Allergien führen können. Von den Lösemitteln, den Oximen und den Sikkativen können darüber hinausgehende Gesundheitsgefahren ausgehen:

  • Häufig werden Ölen und Wachsen als Hautverhinderungsmittel noch Oxime (Butanonoxim, Pentanonoxim) zugesetzt. Butanonoxim kann nach neueren Erkenntnissen Krebs auslösen (Carc. 2, H351). Ersatzstoffe für Butanonoxim werden seit Jahren erprobt. Einige Hersteller verwenden alternativ 2-Pentanonoxim. 2-Pentanonoxim ist weniger flüchtig als Butanonoxim und wurde bisher nicht als krebsverdächtig eingestuft. Allerdings ist die Datenlage zur Toxizität von 2-Pentanonoxim deutlich schlechter als die von Butanonoxim.
    Es sollten daher vorsichtshalber oximfreie Produkte verwendet werden. In der GISBAU-Klassifizierung sind oximfreie Öle und Wachse mit dem Zusatz "+", z.B. Ö10+, gekennzeichnet.
  • Isocyanate in Zweikomponentenölen erfordern aufgrund arbeitshygienischer Risiken Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung. Sie sind u.a. stark reizend und sensibilisierend. Insbesondere HDI kann bei Kontakt während der Verarbeitung zu einem allergischen Hautexzem führen.
    Zweikomponentenöle sollten daher besser vermieden werden. In der GISBAU-Klassifizierung sind Produkte mit isocyanathaltigem Härter mit dem Zusatz "DD", z.B. Ö10/DD+, Ö40/DD+, gekennzeichnet.
  • Auch terpentinhaltige Öle bergen arbeisthygienische Risiken bei der Verarbeitung. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Terpentinöl reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. In der GISBAU-Klassifizierung sind terpentinhaltige Öle und Wachse in Ö80 - Ö100 eingestuft.
  • Naphtha als Lösemittel ist wegen seines Benzolgehaltes nicht selten als krebserregend, jedenfalls aber als aspirationstoxisch (H304) eingestuft.
    Vollständig lösemittelfreie Produkte (0%) sind mit Ö10 gekennzeichnet (ggf. mit den o.g Zusätzen). Mit GISCODE Ö20 als lösemittelarm eingestufte Produkte dürfen max 5% Lösemittel enthalten. Alternative Lösemittel zu Terpentin und Naphtha sind z.B. Isoaliphate.

Lieferzustand

In flüssiger Form in Metallgebinden, auch 2-komponentig

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Der Hauptanwendungsbereich von Ölen und Wachsen sind Holz- und Parkettböden bei wenig starker Beanspruchung. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich sind Möbel und sonstige Holzoberflächen im Innenraum.
Geölte und/oder gewachste Oberflächen lassen sich in Teilbereichen reparieren, ohne dass man wie bei Versiegelungen die Übergänge sehen kann. Farbunterschiede können zwar auch bei geölten Flächen auftreten, verschwinden aber meist mit der Zeit wieder. Pigmentierte Imprägnieröle eignen sich deshalb auch sehr gut zur transparenten Flächenanfärbung von Bodenbelägen, da es durch das Auspolieren keine Überlappungsbereiche gibt, in welchem mit höherer Farbgebung zu rechnen ist.
Der Pflegeaufwand ist bei beanspruchten geölten Böden höher als bei versiegelten. Dies ist in einem Privathaushalt kaum wahrnehmbar, in öffentlichen Gebäuden müssen dagegen die Kosten für das regelmäßige Nachölen und Wachsen einkalkuliert werden.

Quellen

www.wingis-online.de – GISBAU-Information zu Ölen und Wachsen, Zugriff am 28.12.2016

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft / Servicebereich - GISBAU Einstufungskataloge, Kriterien für die Zuordnung von Produkten zu den entsprechenden Produkt-Codes/ GISCODES:
Einstufung nach dem GISCODE für Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden (Stand 07/2016) Download

Netzwerk Parkett / überregionale Plattform für Parkettleger und mit der Parkettverlegung und -bearbeitung beschäftigter Firmen und Personen: Oberflächenbehandlung von Parkett und Holzböden

Öle und Wachse für Holzoberflächen
Öle und Wachse für Holzoberflächen

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • Hinweise zu möglichen Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung und zu Alternativen

Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Imprägnierungen
Stand 12/2018

    Öle und Wachse für Holzoberflächen

Imprägniermittel für mineralische Bodenbeläge

       
  Material-
ökologische Anforderungen
Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Öle und Wachse zur Behdandlung von Holzoberflächen

 

Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen

  Mögliche Quellen Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) des BMI /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Imprägnierung hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen und Hölzernen Bodenbelägen, Bodenbelagsklebstoffen, sowieTapeten und Raufaser finden.
baubook ökologisch ausschreiben

Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden.

Für Öle und Wachse finden sich Kriterien unter "Beschichtungen und Imprägnierungen". Zu "Beschichtungen für mineralische Bodenbeläge" gibt es derzeit keine Kriterien.
natureplus Ausschreibungstexte +  +
  Mögliche Nachweis-
dokumente
weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben: Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden?
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Produkte für die Imprägnierungen werden als Gemische eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC - -
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) aus Gesundheits-
schutzgründen

Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden sowie für elastische Bodenbeläge benötigen auch weiterhin bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen. Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.

abZ der Gruppen
Z-157.10 (Beschichtungen f. Parkette &  Holzfußböden)
Z-157.20 (Beschichtungen f. elastische Bodenbeläge)
Z-157.30 (Beschichtungen f. Korkbodenbeläge)

 -
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen.

 

Gefahrstoffverordnung

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. So muss nach TRGS 617 der Einsatz lösemittelhaltiger Produkte technisch begründet sein. Für Öle und Wachse lassen sich Unterschiede innerhalb der Produktgruppe an den GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES "Ö10 ... Ö100" feststellen. 

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Wenn möglich sollten lösemittelfreie Produkte verwendet werden (GISCODE Ö10, Ö10+). Ist der Einsatz von lösemittelhaltigen Ölen und Wachsen unvermeidlich, sollten zumindest lösemittelarme, entaromatisierte Produkte verwendet werden (Ö20, Ö20+).
Butanonoxim steht im Verdacht krebserregend zu sein. Oximfreie Produkte sind an den mit "+" gekennzeichneten GISCODES zu erkennen. 
Isocyanate (MDI, PMDI, TDI) stehen im Verdacht, Krebs auslösen zu können (EG-Kategorie 3, H351) und sind als sensibilisierend einzustufen. Isocyanathaltige Produkte sind am GISCODE-Zusatz "DD" zu erkennen und daran, dass es sich dabei um Zweikomponentenprodukte handelt.

Detaillierte Erläuterung siehe Reiter Übersicht / Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Eine genaue Liste aller GISCODES für Öle und Wachse findet man in der Übersichtstabelle im Reiter Zeichen & Deklarationen.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Öle und Wachse für Holzoberflächen

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Öle und Wachse. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Öle und Wachse für Holzoberflächen
Stand 12/2018

   

Öle

Wachse
       
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel
weil emissionsarm /
DE-UZ 12a
Schadstoffarme Lacke

./.
(Beschichtungsstoffe ohne Lackeigenschaften sind vom Geltungsbereich ausgenommen)

./.
(Wachse sind vom Geltungsbereich ausgenommen)

EU-Umweltzeichen (Blume) für Innen- und Außenfarben und –lacke

./.
(Öle und Wachse sind vom Geltungsbereich ausgenommen)

./.
(Öle und Wachse sind vom Geltungsbereich ausgenommen)

Österreichisches Umweltzeichen /

Richtlinie UZ 01 für Lacke, Lasuren und Holzversiegelungslacke

./.
(nur für Lacke, Lasuren und Versiegelungen definiert)

./.
(Produkte, mit mehr als 10 % Wachsanteil, sind vom Geltungsbereich der Richtlinie UZ01 ausgeschlossen)

natureplus-
Qualitätszeichen /
RL0703 Öle und Wachse

+
(derzeit nur 1 Produkt zertifiziert)

+
(derzeit nur 1 Produkt zertifiziert)

  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   
GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Öle und Wachse, lösemittelfrei (Lösemittelgehalt 0%)

Öle und Wachse, lösemittelarm (Lösemittelgehalt max. 5%)

Öle und Wachse, lösemittelhaltig (Lösemittelgehalt bis zu 15%)

Öle und Wachse, stark lösemittelhaltig (Lösemittelgehalt mehr als 15%)

 

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

Nur bei lösemittelfreien und oximfreien Produkten (Ö10+) ist die Prüfung von Alternativen nicht erforderlich (Substitutionspflicht). Bei allen anderen Produkten sollten Alternativen geprüft und der Einsatz technisch begründet sein.

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

Verwendung von lösemittel-, oxim-, isocyanatfreien, entaromatisierten Produkten (--> Ö10+)

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD
- -
Branchen-EPD - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

Datensätze zu Ölen und Wachsen liegen noch nicht vor.

  Sonstige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Ein Modul zur Deklaration von BNB_BN_1.1.6-Kriterien ist in Vorbereitung.
Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklaration Für Öle und Wachse finden sich Produktdeklarationen unter --> Beschichtungen und Imprägnierungen
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

 

Öle und Wachse für Holzoberflächen

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung der Öle und Wachse
Stand 12/2018

Für die Bewertung nach Kriterium BNB_BN_1.1.6 werden sechs potenzielle Schadstoffgruppen betrachtet. Für die Einordnung der Öle und Wachse gemäß 1.1.6 sind die hervorgehobenen Schadstoffgruppen relevant:

1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können (für Anwendungen in Kontakt mit Boden oder Wasser)
3 Schwermetalle (evtl. Pigmente)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide

Öle und Wachse werden in 1.1.6 über folgende Einsatzbereiche adressiert (s. BNB_BN_1.1.6 Anlage 1 / Allgemeine Anforderungsliste, Anlage 2 / Anforderungen an Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften):

  • Pos. 23 Vor-Ort und werkseitig* verarbeitete Oberflächenbeschichtungen / Öle und Wachse für Holzoberflächen von Parkett, Treppen, Holzverkleidungen (innen und außen), Türen etc.

* für werkseitig verarbeitete Oberflächenbeschichtungen gelten dieselben Anforderungen wie für Vor-Ort-verarbeitete Oberflächenbeschichtungen, wenn Nachweise zur Einhaltung der 31.BIMSchV bzw. TA-Luft nicht in schriftl. Form vorgelegt werden können.

Im Folgenden werden die Anforderungen an die Verwendung von Ölen und Wachsen dargestellt.

Qualitätsniveau (QN)

Anforderungen an Öle und Wqachse als Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen auf Holzoberflächen (gem. Pos. 23)

1 (= Mindestanforderung)

Produktdokumentation1 inkl. Deklaration von SVHC der Kandidatenliste > 0,1 Gew.-%

Hinweis:
Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen. Sie umfasst bereits eine Emissionsprüfung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.

2 (zusätzlich zu QN1)

Einhaltung AgBB-Bewertungsschema

Hinweis:
abZ mit Nachweis AgBB  für Beschichtungen von Parketten und Holzfußböden baurechtlich vorgeschrieben, daher immer erforderlich, d.h. bereits ab QN1.

und GISCODE Ö10 oder Ö20 oder Ö40

3 (zusätzlich zu QN1)

Einhaltung AgBB-Bewertungsschema

Hinweis:
abZ mit Nachweis AgBB  für Beschichtungen von Parketten und Holzfußböden baurechtlich vorgeschrieben, daher immer erforderlich, d.h. bereits ab QN1.

und GISCODE Ö10 oder Ö20

4 (zusätzlich zu QN1)

5 (zusätzlich zu QN1)

Einhaltung AgBB-Bewertungsschema und TVOC max. 0,25 mg/m3 nach 28 Tagen

und GISCODE Ö10

Kommentierung

Die meisten anzutreffenden Öle und Wachse sind in GISCODE Ö60 eingestuft (siehe z.B. www.wingis.de). Diese stark lösemittelhaltigen Öle und Wachse erfüllen nur die Mindestanforderung. Es gibt aber auch eine Auswahl an Ölen mit GISCODE Ö10, Ö20 und Ö40. Öle mit einem Lösemittelgehalt zwischen 5 und 15 % (GISCODE Ö40) können jedoch höchstens noch die Anforderungen bis QN2 erfüllen, sofern sie das AgBB-Bewertungsschema einhalten, was möglich sein sollte.

Was Öle und Wachse zur Oberflächenbeschichtung von Bodenbelägen betrifft, so müssen diese die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas sowieso bereits über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) nachweisen. Die Verwendung von Oberflächenbeschichtungen für Bodenbeläge ohne abZ ist baurechtlich nicht zulässig. Eine Liste aller aktuell zugelassenen Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden, die demnach das AgBB-Schema einhalten, findet man beim DIBt (download Liste).

Die Anforderungen ab QN3 können nur noch von lösemittelfreien oder lösemittelarmen, entaromatisierten Ölen und Wachsen erfüllt werden.  Die Anforderungen von QN5 können nur noch von lösemittelfreien Produkten mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich TVOC eingehalten werden, was mit lösemittelfreien Produkten wahrscheinlich sowieso erreicht wird. Die Marktverfügbarkeit für diese Produkte ist allerdings überschaubar.

Tabelle: Anforderungen an die Verwendung von Ölen und Wachsen

1 Die Produktdokumentation (z.B. über Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter) ist die Mindestanforderung, die für alle durch BNB 1.1.6 betroffenen Produktgruppen erfüllt sein muss. Zusätzlich ist für alle diese Produktgruppen immer auch die Deklaration von SVHC der Kandidatenliste nach REACH (z.B. über Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärung) erforderlich.

Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Eine tabellarische Übersicht mit allen Einzelkriterien für Planung und Ausschreibung ist im neuen Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen für Öle und Wachse zu finden. Die Tabellen dort enthalten auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte. Außerdem finden sich dort auch die für die verschiedenen Qualitätsniveaus zugehörigen Textbausteine (auch als pdf-Download).

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Oberflächenbehandlungen. Siehe dazu Oberflächenbehandlungen im Bestand.

Die an dieser Stelle beschriebenen Öle und Wachse (= aktuell am Markt verfügbare Produktgruppen) enthalten keine Problemstoffe, welche bei der Sanierung relevant sind. 

Bis ca. in die 1980-er Jahre verwendete Öle können bleihaltige Sikkative enthalten.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

Öle und Wachse können geruchsintensive Abbau- oder Zersetzungsprodukte über längere Zeit freisetzen. Es handelt sich dabei beispielsweise um Hexanal, das beim Trocknungsprozess von Leinölfettsäure entsteht. Wird die Farbe sachgemäß verarbeitet (Filmdicke, Trocknungszeit, gute Versorgung mit Sauerstoff), ist das Risiko gering.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende
Formaldehyd-­Emissionen
Alkydharzlackfarben hoch keine
Ölfarben und Naturharzlacke möglich keine
Polyurethanharze lösemittelhaltig hoch keine
Dispersionslackfarben möglich keine
Polyurethanharze wasserverdünnbar möglich keine
Öle und Wachse möglich keine
Imprägnierungmittel für mineralische Bodenbeläge hoch keine
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen".
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Rückbaubarkeit

Für die Bewertung wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben.

Öle und Wachse haften funktionsbedingt auf dem unterliegenden Bauteil und können nicht getrennt rückgebaut werden.

Sortenreinheit

Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.

Öle und Wachse können nicht sortenrein zurückgebaut werden. Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.

Verwertbarkeit

Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden. 

Da Öle und Wachse immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.

  • Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich.
  • Die energetische Verwertung ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.
  • Öle und Wachse können als Anhaftungen auf Bauteilen in die Deponie gelangen. Abbauprodukte stellen eine Belastung für die Deponieabwässer dar.

Quellen

Kriteriensteckbrief 1.1.6 "Risiken für die lokale Umwelt", verwendete Version / Stand 28.09.2017: 
BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Textteil)
Anlage 1 / Übersichtstabelle aller Qualitätsanforderungen gemäß QN 1 bis 5 (sortiert nach Bauproduktgruppen)
Anlage 2 / Ergänzung zu Anlage 1: Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (nur zur Information)

Kriteriensteckbrief 3.1.3 "Innenraumlufthygiene", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN_3.1.3 Version V 2015

Kriteriensteckbrief 4.1.4 "Rückbau, Trennung und Verwertung", verwendete Version / Stand 01.03.2017: BNB_BN 4.1.4 Version V2015

Öle und Wachse für Holzoberflächen

Technisches

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

Für Öle und Wachse zur Beschichtung von Holzoberflächen gibt es keine allgemein anerkannte Regel der Technik (DIN oder EN).

Öle und Wachse für die Beschichtung von Parketten und Holzfußböden benötigen in Deutschland auch weiterhin bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen. Diese umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Das gilt grundsätzlich für die Beschichtung von Bodenbelägen (auch Lacke oder andere Bodenbeläge)

abZ der Gruppen:
Z-157.10 (Beschichtungen f. Parkette &  Holzfußböden)
Z-157.20 (Beschichtungen f. elastische Bodenbeläge) 
Z-157.30 (Beschichtungen f. Korkbodenbeläge)

-> Liste zugelassener Produkte beim DIBt

Öle und Wachse für Holzoberflächen
Öle und Wachse für Holzoberflächen

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Imprägnieröle für Holzoberflächen enthalten pflanzliche Öle bzw. ölmodifizierte Kunstharze und Trockenstoffe (Metallseifen). Weitere Inhaltsstoffe können Lösemittel, Füllstoffe, Pigmente, sowie weitere Zusatzstoffe sein. Der Lösemittelgehalt variiert in einer großen Bandbreite von lösemittelfrei bis meist stark lösemittelhaltig.

Beispielhafte Zusammensetzung nach Funktionen 

Imprägnieröl auf Basis pflanzlicher Öle lösemittelhaltig lösemittelfrei
Bindemittel:

30,0% Leinöl
13,0% Kolophonium

>99% Leinöl, Sonnenblumenöl, Rizinenöl
Pigmente: 25,0% Titandioxid  -
Füllmittel: 17,0% Feldspat  -
Lösemittel: 14,8% Terpentinöl (pflanzlich), alternativ: Isoaliphate (fossil)  -
Trockenmittel: 0,2% Co- und Zr-Naphthenat <<1% Cobalt-, Zirkonium- oder Mangan-Fettsäuren
ggf. Hautverhinderungsmittel: Oxime (z.B. Butanonoxim, Pentantonoxim), aber auch oximfrei möglich, z.B. Giscode Ö40+ Oxime (z.B. Butanonoxim, Pentantoxim), aber auch oximfrei möglich, z.B. Giscode Ö10+

 

Beispielhafte Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft

 Imprägnieröl auf Basis pflanzlicher Öle lösemittelarm lösemittelfrei
fossil:  0,2 % 0 %
mineralisch: 42 % 1 %
nachwachsend: 57,8 % 99 %

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Die eingesetzten Rohstoffe für Öle und Wachse sind sehr vom einzelnen Produkt abhängig. Viele der verwendeten Rohstoffe (Leinöl, Terpentinöl, Kolophonium, Bienen- und Carnaubawachs) stammen aus nachwachsenden Rohstoffen.
Bienenwachs ist ein Stoffwechselprodukt der Honigbiene. Carnaubawachs wird aus den Blättern der in Brasilien wachsenden Carnaubapalme gewonnen. Paraffin ist ein Produkt der Erdölindustrie.
Das in Imprägnierölen am meisten verwendete Bindemittel, Leinöl, wird aus den Leinsamen, die weltweit fast überall angebaut werden, gewonnen.
Alkydharze haben zwar durch die Verwendung von Leinöl einen im Vergleich zu anderen Kunstharzen hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen, sind aber aufgrund der Herstellung chemische Syntheseprodukte.
Die Lösemittel Naptha und Testbenzine werden aus fossilen Rohstoffen wie Erdöl, Erdgas und Kohle gewonnen.
Das in Naturfarben als Lösemittel eingesetzte Citrusschalenöl wird durch Wasserdampfdestillation von Citrusfruchtschalen (Abfälle der Fruchtsaftherstellung) gewonnen.
Das ebenfalls pflanzlich basierte Lösemittel Terpentinöl wird durch Destillation aus dem Balsam (Terpentin) von Kiefern und  Lärchen gewonnen. Das Destillat wird vom Wasser getrennt und von Verunreinigungen gereinigt.
Nach dem Abdestillieren von Terpentinöl und Wasser aus dem Balsam verbleibt das Kolophonium . Das Kolophonium wird mit Glycerin verestert, um es einsatzfähig zu machen. Glycerin fällt als Abfallprodukt in vielen technischen Prozessen, in denen tierische oder pflanzliche Fette verarbeitet werden, an. 
Titandioxid, in weiß pigmentierenden Ölen eingesetzt, wird in konventionellen, aufwendigen Titanerzaufbereitungsanlagen hergestellt. Die meisten Naturfarbenhersteller bemühen sich bei den Buntpigmenten hauptsächlich wenig verarbeitete Erdfarben einzusetzen.
Füllstoffe werden durch Mahlen von Kalk oder anderen natürlichen Gesteinen hergestellt.

Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe (Alkydharze, Naptha, Additive) ist tendenziell mit höheren, die Gewinnung der nachwachsenden Rohstoffe und mineralischen Füllstoffe mit geringeren Umweltrisiken verbunden.

Verfügbarkeit

Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffe in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre.
Die mineralischen Rohstoffe sind auch langfristig nicht erschöpft, eine Knappheit ist nicht zu erwarten.
Nachwachsende Rohstoffe sind definitionsgemäß unerschöpflich. Die benötigte Produktionsfläche steht jedoch in Konkurrenz zu Naturräumen und den Anbauflächen für Lebensmittel oder anderen technischen Produkten und ist nur begrenzt verfügbar.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Bei der Herstellung von Ölen und Wachsen für Holzoberflächen werden üblicherweise keine Reyclingmaterialien in relevantem Ausmaß eingesetzt. Produktionsabfälle werden in modernen Industriebetrieben wo möglich genutzt.

Radioaktivität

Radioaktivität ist im Zusammenhang mit Ölen und Wachsen nicht relevant.

Öle und Wachse für Holzoberflächen

Herstellung

Herstellungsprozess

Die Herstellung von Ölen und Wachsen aus Naturharzen unterscheidet sich grundsätzlich von den chemischen Produktionen. Es handelt sich um einfache Prozesse wie Destillationen, Extraktionen und mechanische Verarbeitungen wie Pressen, Mahlen, Reinigen und Trocknen. Rohe Pflanzenöle werden durch Kochen zu Standölen mit besseren technischen Eigenschaften veredelt. Diese Prozesse finden hauptsächlich in gewerblichen Betrieben statt, in denen keine Gefahrstoffe verwendet werden.
Die Verarbeitung zu fertigen Produkten beinhaltet das Einwägen und Mischen der Ausgangsstoffe gemäß Rezeptur. Anschließend werden die Komponenten in Gebinde eingefüllt und zur Auslieferung auf Paletten verpackt.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank ÖKOBAUDAT des BMI liefern. Die ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Life-Datensätze.

Weiterführende Informationen zur ÖKOBAUDAT im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → ÖKOBAUDAT / Umweltindikatoren

Energieaufwand

Bei Ölen und Wachsen ist die Herstellung des Bindemittels (Öle, Wachse, Harze) und des Lösemittels energiebestimmend. Je naturnaher ein Produkt ist, desto niedriger ist vermutlich der Energieaufwand. Bei weiß pigmentierenden Ölen kann Titandioxid einen wesentlichen Anteil am Energiebedarf einnehmen. Die Füllstoffe und die Hilfsstoffe haben nur eine untergeordnete Bedeutung. 

Charakteristische Emissionen

Emissionen in der Herstellung von Farben und Lacken sind von deren Zusammensetzung abhängig. Öle und Wachse für die Holzbodenbeschichtung sind aus so unterschiedlichen Stoffen zusammengesetzt, dass es fast unmöglich ist, charakteristische Emissionen, die aus allen Ölen oder Wachsen emittieren, fest zu machen. Prinzipiell gilt: Es kann hauptsächlich emittieren, was hineingegeben wurde: Lösungsmittel, falls vorhanden; Terpene, falls vorhanden; Styrol in geringen Mengen, falls vorhanden.
Lösemittelemissionen müssen z. B. durch Absaugung aus geschlossenen Systemen kontrolliert werden.
Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden.

Transport

Der Transport der Ausgangsstoffe ist generell mit längeren Transportwegen und größeren Umweltrisiken behaftet. In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert.

Öle und Wachse für Holzoberflächen

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Aufgetragen werden Öle und Wachse mittels Streichen, Rollen, Spritzen, Spachteln oder Wischen.

Imprägnieröle erfordern besondere Sachkenntnisse bei der Verarbeitung. Wegen der oxidativ-chemischen Trocknung dürfen sie nicht zu dick aufgetragen werden und erfordern längere Trocknungszeiten als physikalisch trocknende Systeme. Bei Zimmertemperatur beträgt die Trocknungszeit 7 bis 12 Std. Bei sehr niedrigen Temperaturen trocknen Öle nicht richtig aus.

Generell gelten für die Verarbeitung drei Grundregeln:

  1. Dem Holz sollte so viel Öl, wie es aufnehmen kann, zur Verfügung gestellt werden. „Sparsamer Verbrauch“ bringt mitunter kein gutes Ergebnis.
  2. Öl, welches das Holz nicht aufnehmen kann, muss noch flüssig wieder abgenommen werden: Überschüssiges Material wird nach ca. 5 bis 10 Minuten - mit der Maschine oder manuell - abgenommen bzw. in noch saugfähige Stellen im Boden vertrieben. Es dürfen keine Glanzstellen stehen bleiben.
  3. Sowohl während des Auftragens als auch während der Trocknung ist auf ausreichende Belüftung zu achten.

Parkettwachs wird mit Lappen, Spachtel oder Waffeltuch gleichmäßig dünn auftragen und nach der völligen Trocknung poliert, bis Seidenglanz entsteht.

Flüssige Produktreste sollten bei einer Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgegeben oder nach den jeweils örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

In Imprägnierölen und Wachsen können Stoffe enthalten sein, die z.B. die Haut reizen oder zu Allergien führen können. Gesundheitsgefahren können von den Lösemitteln ausgehen: Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Terpentinöl reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesem Stoff haben. Naphtha-Verbindungen sind wegen ihres Benzolgehaltes nicht selten als krebserregend, jedenfalls aber als aspirationstoxisch (H304) eingestuft. Alternative Lösemittel sind z.B. Isoaliphate (auf Erdölbasis).

Das in manchen Imprägnierölen als Hautverhinderungsmittel verwendete Butanonoxim kann nach neueren Erkenntnissen Krebs auslösen. Deshalb sollten möglichst oximfreie Öle und Wachse verwendet werden (GISCODE mit dem Zusatz "+", z.B. Ö10+). 

Als Sikkative werden häufig Kobaltsalze, meist Co-Oktanoat, eingesetzt, welche die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und Allergien hervorrufen können (H360 und H317). Zunehmend werden kobaltfreie oder mit anderen Hilfstrockenstoffen (wie z.B. Calcium-, Zirkonium- oder Zinkoktoat) versetzte Kobaltsalze eingesetzt, sodass der Kobaltanteil sehr niedrig (<0,1%) gehalten werden kann. Zirkoniumoktanoat kann das Kind im Mutterleib schädigen (H360f). In erster Linie werden die Trockenstoffe aber nur beim Abschleifen von Altanstrichen freigesetzt (Atemschutz tragen) .

Isocyanate in Zweikomponentenölen erfordern aufgrund arbeitshygienischer Risiken Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung. Sie sind u.a. stark reizend und sensibilisierend. Insbesondere HDI kann bei Kontakt während der Verarbeitung zu einem allergischen Hautexzem führen.
Zweikomponentenöle sollten daher besser vermieden werden. In der GISBAU-Klassifizierung sind Produkte mit isocyanathaltigem Härter mit dem Zusatz "DD", z.B. Ö10/DD+, Ö40/DD+, gekennzeichnet.

Beim Erwärmen oder Versprühen können explosive Dampf-/Luftgemische entstehen. Bei der Verarbeitung muss auf ausreichenden Hautschutz geachtet werden. Beim Schleifen sind Maßnahmen zu treffen, die die exponierten Personen von Staub, Feinstaub und Schadstoffen aus der alten Beschichtung schützen.

Ölgetränkte Tücher oder Schleifstaub können sich auf Grund der natürlichen Eigenschaften von oxidativ trocknenden Ölen selbstentzünden. Dies führt immer wieder zu Brandfällen. Sie sollten daher in verschließbaren Metallgefäßen aufbewahrt oder im Freien auf nicht brennbarem Untergrund ausgebreitet getrocknet werden.

AGW-Werte

Für Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Für Öle relevante Lösemittel weisen folgende AGW bzw. Gefahrstoffeinstufungen auf (GISBAU-Informationen):
Kohlenwasserstoffe aromatenfrei:

  • AGW: 600 mg/m³

 Kohlenwasserstoffe aromatenarm:

  • AGW: 250 mg/m³

Kohlenwasserstoffe aromatenreich:

  • AGW: 100 mg/m³

Terpentinöl:

  • AGW: 28 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
  • Bemerkung Y (TRGS900)

    • Gefahr der Hautresorption (H)
    • Gefahr der Sensibilisierung (S)

D-Limonen:

  • AGW: 28 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
  • Bemerkung Y (TRGS900)
    • Gefahr der Hautresorption (H)
    • Gefahr der Sensibilisierung (S)

     

2-Butanonoxim:

  • AGW: 1 mg/m³ bzw. 0,3 ml/m³ (ppm)
  • Bemerkung Y (TRGS900)

    • Gefahr der Hautresorption (H)
    • Gefahr der Sensibilisierung (S)

  •  GHS-CMR-Einstufung

    • Carc. 2; H351: Karzinogenität, Kategorie 2

 

REACH / CLP

Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.

Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.

Öle und Wachse werden als Gemische eingestuft.

Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Öle und Wachse, lösemittelfrei (Lösemittelgehalt 0%)

Öle und Wachse, lösemittelarm (Lösemittelgehalt max. 5%)

Öle und Wachse, lösemittelhaltig (Lösemittelgehalt bis zu 15%)

Öle und Wachse, stark lösemittelhaltig (Lösemittelgehalt mehr als 15%)

Umweltrelevante Informationen

Für Produktreste und Abfälle aus der Verarbeitung kommen folgende EAK/AVV-Abfallschlüssel in Frage (GISBAU-Informationen):

Produktreste:

  • 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
  • 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen

Ausgetrocknete Produktreste:

  • 080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen

Ölgetränkte Putzlappen bzw. Pads:

  • 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Transport

Öle und Wachse sind nicht als Gefahrgut gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher keine spezifischen Auflagen.

Quellen

www.wingis-online.de – GISBAU-Information zu Ölen und Wachsen, Zugriff am 28.12.2016

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft / Servicebereich - GISBAU Einstufungskataloge, Kriterien für die Zuordnung von Produkten zu den entsprechenden Produkt-Codes/ GISCODES:
Einstufung nach dem GISCODE für Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden (Stand 07/2016) Download

Netzwerk Parkett / überregionale Plattform für Parkettleger und mit der Parkettverlegung und -bearbeitung beschäftigter Firmen und Personen: Oberflächenbehandlung von Parkett und Holzböden

Öle und Wachse für Holzoberflächen

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Die Abspaltungsprodukte, welche bei der oxidativen Reaktion von Ölen entstehen, können stark riechen. Es handelt sich dabei beispielsweise um Hexanal, das beim Trocknungsprozess von Leinölfettsäure entsteht. Der Geruch wird mt zunehmender Aushärtung weniger, eine geölte Oberfläche kann aber noch über Wochen riechen. Gute Versorgung der geölten Oberfläche mit Sauerstoff verkürzt die Trockenzeit. Die Geruchsentwicklung ist außerdem von den Gegebenheiten des Bodens abhängig.

Öle und Wachse, die Lösemittel enthalten, geben diese im Zuge des Trocknungsprozesses an die Raumluft ab.

Butanonoxim, das manchen Produkten als Hautverhinderungsmittel beigegeben wird, steht im Verdacht krebserzeugend zu sein. Von der US-amerikanische Umweltschutzbehörde (EPA 2002) wurden drei unterschiedliche Alkyd-Farben, die Butanonoxim enthielten, in Versuchskammern getestet. Über 68% des in der aufgetragenen Farbe enthaltenen Butanonoxims gelangten dabei nach dem Auftragen in die Innenraumluft, davon über 90% innerhalb der ersten 10h nach dem Auftragen der Farbe.

Wenig bekannt ist über eine Vielzahl weiterer Additive, die insbesondere in synthetischen Ölen und Wachsen vorkommen und emittieren können.

Während der Verarbeitung und Trocknung des Öles sollte auf ausreichende Lüftung geachtet werden. Achtung: auch schnell härtende Öle können bis zur vollständigen Aushärtung einige Tage bis Wochen benötigen.

Beschichtung von Parketten und Holzfußböden

Öle und Wachse für die Beschichtung von Parketten und Holzfußböden benötigen in Deutschland auch weiterhin bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen. Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.

abZ der Gruppen:
Z-157.10 (Beschichtungen f. Parkette &  Holzfußböden)
-> Liste zugelassener Produkte beim DIBt

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Viele Lösemittel (VOC) sind für die Bildung von bodennahem Ozon verantwortlich. Es sollten daher möglichst lösemittelfreie oder lösemittelarme Produkte verwendet werden.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Die meisten Öle weisen einen Geruch auf, der zumeist als mild wahrgenommen wird. Öle auf Basis pflanzlicher Produkte können z.B. nach Leinöl, Orangenschalenölen oder anderen ätherischen Ölen riechen. Wenn das Öl auf großen Flächen oder im Inneren von Möbeln aufgetragen wurde, kann der Geruch mitunter sehr lange und intensiv wahrgenommen werden. Manche Menschen vertragen generell keinen Leinölgeruch. Wird die Farbe sachgemäß verarbeitet (Filmdicke, Trocknungszeit, gute Durchlüftung), ist das Risiko der Geruchsbelästigung gering.

Manche Menschen reagieren allergisch auf Inhaltsstoffe der Öle und Wachse.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Aus ausgehärteten Öl- und Wachsbeschichtungen auf Bodenbelägen in Innenräumen sollten keine relevante Schadstoffe an den Außenraum freigesetzt werden.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Im Brandfall des mit Ölen und Wachsen beschichteten Holzbodens sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.

Wassereinwirkung

Während der Nutzungsphase sind keine besonderen Risiken für die Umwelt durch Wassereinwirkung zu erwarten.

Beständigkeit Nutzungszustand

Die Renovierbarkeit von geölten und gewachsten Flächen ist ein großer Vorteil gegenüber versiegelten. Geölte und gewachste Oberflächen lassen sich in Teilbereichen reparieren, ohne dass man die Übergänge sehen kann. Falls doch Farbunterschiede auftreten, verschwinden sie meist mit der Zeit wieder. Geölte und gewachste Bodenbeläge können daher trotz des vergleichsweise hohen Pflegeaufwands eine hohe Beständigkeit aufweisen.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.

Datenbank als PDF

Instandhaltung

Geölte Holzböden erfordern in der Regel mehr Pflege als versiegelte. Loser Schmutz, Staub und Sand sollte regelmäßig mit einem Haarbesen, Mop oder Staubsauger entfernt werden. Vorgeschaltete Schmutzfallen können hohen Schmutzeinbringungen entgegenwirken. Stehendes Wasser (z.B. unter Blumentöpfen) sollte vermieden werden, da es irreversible Veränderungen verursacht. Verfärbungen durch Rotwein etc. bleichen für gewöhnlich wieder aus.

Zur Reinigung genügt in den meisten Fällen eine milde Seife. Von den Herstellern werden oft auch eigene Pflegeprodukte für geölte Holzböden angeboten, die stofflich mit der Zusammensetzung der Ölbehandlung kompatibel sind. Bei guter Pflege der geölten und gewachsten Böden entwickelt sich eine ansehnliche Patina.

Wenn die Oberfläche nur geölt ist, kann das gleiche Öl zur Nachbehandlung genutzt werden. Anfänglich ist eine Nachpflege in kürzeren Intervallen zu empfehlen. Allerdings sollte dies in Maßen geschehen. Zu oftmalige Nachpflege kann auch eine klebrige Oberfläche verursachen.

Viele Pflegeprodukte enthalten erhebliche Mengen Lösemittel. Zu oftmaliges Nachbehandeln bzw. Reinigen mit chemischen Produkten kann die gesamte Umweltbilanz des Bodenbelags deutlich herabsetzen. Für eine gesunde Raumluft und eine günstige Ökobilanz sollte deshalb bei der Auswahl des Bodenöls bereits auf die Zusammensetzung der Pflegeprodukte geachtet werden.

Die Entfernung der Ölschichten mit starker Seifenlauge erspart ein Abschleifen und die damit verbundene Staubentwicklung.

Quellen

EPA (2002): Inside IAQ, EPA’s Indoor Air Quality Research Update. Environmental Protection Agency. EPA/000/X-00/000 Fall/Winter 2002. Zitiert nach: Umweltbundesamt (2015)

Umweltbundesamt (2015): Bekanntmachung des Umweltbundesamtes: Richtwerte für Butanonoxim in der Innenraumluft, Bundesgesundheitsbl 2015 - 58:505-512. DOI 10.1007/s00103-015-2132-7 (Zugriff am 28.12.2016) Download 

Öle und Wachse für Holzoberflächen

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Mit dem Rückbau sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit verbunden.

Wiederverwendung

Beschichtungen können nicht wiederverwendet werden.

Eine Öl- oder Wachsbeschichtung behindert in der Regel die Wiederverwendung des beschichteten Holzbodens nicht. Die Beschichtung kann abgeschliffen oder mit starker Seifenlauge entfernt werden und die neue Oberfläche steht dann für eine neuerliche Beschichtung zur Verfügung.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung von Beschichtungen kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform grundsätzlich nicht in Frage. Mit Ölen und Wachsen behandelte Hölzer und Holzwerkstoffe werden möglicherweise in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt.

Energetische Verwertung

Mit Ölen oder Wachsen behandelte Hölzer oder Holzwerkstoffe werden i.d.R. in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet. Bei vorschriftsmäßiger Reinigung des Rauchgases sind keine relevanten umweltgefährdenden Emissionen zu erwarten.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Öle und Wachse bzw. die mit ihnen behandelten Hölzer oder Holzwerkstoffe dürfen nicht deponiert werden. Sie gehören zu den organischen Materialien und müssen verbrannt werden.

EAK-Abfallschlüssel

vgl. auch Farben, Lacke, Lasuren

Unverarbeitete und unausgehärtete Öle und Wachse

08 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb, Anwendung und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

(Gemäß KrW-/AbfG, BestbüAbfV besonders überwachungsbedürftige Abfälle)

Ausgehärtete Produktreste
Ausgehärtete Produktreste gelten nicht mehr als Problemmüll und können mit dem Restmüll entsorgt werden.

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 28.12.2016