Polymerisatharzfarben

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Polymerisatharzfarben, auch Fassadenmattfarben genannt, sind Farben, in denen das Bindemittel in organischen Lösemitteln gelöst vorliegt. Sie enthalten kein Wasser als Lösemittel. Bei den Bindemitteln handelt es sich in den meisten Fällen um Kombinationen verschiedener Kunstharze (z.B. Acrylate,  Styrol, Vinyltoluol, Polyvinylchlorid). Obwohl es sich um chemisch verwandte Bindemittel handelt, bilden Polymerisatharzfarben aufgrund der Teilchengröße und der Lösemittel kompaktere Filme als Dispersionsfarben. Sie sind deshalb auch für anspruchsvollere Anwendungen vorgesehen. Der Vielfalt an Bindemitteltypen steht eine ebensolche Vielfalt an technischen Eigenschaften gegenüber.

Wesentliche Bestandteile

Die wesentlichen Bestandteile von Polymerisatzharzfarben sind Bindemittel (Kunstharze), LösemittelFüllstoffe/Pigmente und Hilfsstoffe.

Charakteristik

Polymerisatharzfarben werden hauptsächlich für die Beschichtung von mineralischen Fassaden eingesetzt. Trotz des starken Aufkommens von wasserverdünnbaren Farben (Dispersionsfarben) haben sich die Polymerisatharzfarben gut auf dem Markt gehalten. Verantwortlich dafür sind ihre zum Teil sehr guten technischen Eigenschaften. Polymerisatharzfarben dringen aufgrund ihrer im Vergleich zu Dispersionsfarben viel kleineren Kunstharzteilchen tiefer in den Untergrund ein, was die Haftung und die Reinigungsfähigkeit des Farbfilmes stark verbessert.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Polymerisatharzfarben sind lösemittelbasiert (Lösemittelgehalt 30-40%) und enthalten Weichmacher, für Fassaden i.d.R. auch Biozide. Als umwelt- und gesundheitsfreundlichere Alternativen sollten in Innenräumen lösemittelfreie, weichmacherfreie und möglichst auch konservierungsmittelfreie Farben verwendet werden, für Fassaden sollten möglichst biozidfreie Produkte verwendet werden.
weitere Informationen:
→ Reiter Planungsgrundlagen / Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Lieferzustand

Polymerisatharzfarben werden in Metallgebinden geliefert.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

grundsätzliche Anwendungsbereiche von Polymerisatharzfarben im Vergleich zu anderen Farben, Lacken, Lasuren siehe Anwendungsbereiche Farben, Lacke, Lasuren

  Innen Außen
Beanspruchung gering stark  
Putze x + +
Gips x +  
Gipskarton, Papier, Tapeten x +  
Beton x + +
Faserzement x + +
Massivholz - - -
Holzwerkstoffe x + 0
Stahl x 1) + 1) + 1)
Stahl verzinkt x + +
Aluminium 0 2) 0 2) 0 2)
+
geeignet
x
möglich, aber nicht gebräuchlich
-
nicht geeignet
0
bedingt geeignet
1)
nur mit entsprechender Grundierung
2)
Anwendung im Einzelfall abzuklären

Der Hauptanwendungsbereich von Polymerisatharzfarben sind mineralische Fassaden, aber auch Anstriche auf feuerverzinkten oder rostschutzgrundierten Stahlflächen im Aussenbereich sowie stark beanspruchte mineralische Untergründe im Innenraum (Böden) sind möglich. Die Verwendung von reiner Grundierung ist nur bei stark saugenden und schlecht verfestigten mineralischen Fassadenuntergründen (z.B. alte Kalkputzfassaden) notwendig. Für normale Untergründe wird dem ersten Anstrich je nach Saugfähigkeit des Untergrundes bis maximal 50% Grundierung oder wenig Verdünner beigemischt.

ausführliche Erläuterungen zu  Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Planungsgrundlagen

Anstrichaufbau

Polymerisatharzfarbe 400 g/m² Zwei Anstriche, Standardrezeptur

Beim angegebenen Anstrichaufbau handelt es sich um einen Standardaufbau für eine mineralische Fassade. Die produktbedingten Abweichungen können erheblich sein.

Quellen

Eigene Datensammlung, Büro für Umweltchemie

Polymerisatharzfarben
Polymerisatharzfarben

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Wand- und Deckenfarben, innen und außen

Stand 02/2022

   

Dispersionsfarben

Naturharzfarben

Kalkfarben

Leimfarben

Polymerisatharz-
farben
Siliconharz-
farben

Silikatfarben

             
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Innenwand- / Deckenfarben
---
nur Dispersionsfarben:
Außenwandfarben

Innenwand- / Deckenfarben
---
nur Kalkfarben (nicht geeignet für stark exponierte Stellen):
Außenwandfarben

Außenwandfarben
---
(lösemittelbasiert; Anwendung im Innenraum nicht üblich)

Außenwandfarben
---
Innenwand- / Deckenfarben (kein Hauptanwendungs-
bereich; Erfüllbarkeit der höchsten Anforderung unsicher)

Innenwand- / Deckenfarben
---
Außenwandfarben
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Wand- und Deckenfarbe hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Wand- und Deckenfarben finden sich dort Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Wandfarben.

natureplus Ausschreibungshilfen

Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Wand- und Deckenfarben werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) - - - - -
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Wand- und Deckenfarben findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Gefahrstoffverordnung

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem

GISCODES für Wand- und Deckenfarben, innen + außen

Details zum neuen GISCODE siehe Lexikon → GISCODE für Beschichtungsstoffe (Maler und Lackierer)

Aus rein arbeitshygienischer Sichtweise sollten wasserbasierte, nicht alkalische oder ätzende Produkte mit einem Lösemittelgehalt von max. 40g/l (BSW10 / BSW20), im Idealfall außerdem konservierungsmittelarm (BSW10) und ohne zusätzlichen Filmschutz bevorzugt werden.
In Frage kommen für BSW10 Dispersionsfarben, Naturharzfarben und aufgrund einer Sonderregelung Silikatfarben (s.u., eig. BSW40), für BSW 20 auch Leimfarben oder Siliconharzfarben. Polymerisatharzfarben sind lösemittelbasiert (BSL20, BSL30).

Die am wenigsten umweltbelastenden und immer lösemittel- und konservierungsmittelfreien Kalkfarben tragen hier jedoch aufgrund ihrer Alkalität (Arbeitshygiene) den höchsten GISCODE der Beschichtungsstoffe (BSW60). Ähnliches gilt für reine Silikatfarben (BSW60; früher: M-SK02) bzw. Dispersionssilikatfarben als Fassadenfarben (BSW40; früher: M-SK01). Eine Ersatzstoffsuche wird allerdings auch in den zugehörigen GISBAU-Datenblättern nicht als zwingend, sondern als "Kann-Regelung" bezeichnet. Eine Sonderregelung gibt es lt. Auskunft GISBAU für Dispersionssilikatfarben im Innenraum. Sie dürfen trotz Alkalität in BSW10 eingestuft werden, wenn sie nicht in EUH208 (kann allergische Reaktionen hervorrufen) eingestuft sind, was für die meisten Innensilikatfarben wohl zutrifft, und wenn nachweislich keine Reizwirkung auf Augen oder Haut besteht. Auf dem Markt sind die Produkte allerdings nicht durchgängig entsprechend codiert.

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Innenwand- und Deckenfarben

Bei den Innenwandfarben sollten möglichst emissionsarme, lösemittel- und konservierungsmittelfreie Produkte zur Anwendung kommen. Im Bereich der Innenwand- und Deckenfarben gibt es dafür zahlreiche emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 102, natureplus-Qualitätszeichen, eco-INSTITUT-Label) → Reiter Zeichen & Deklarationen

Die grundsätzlich lösemittelfreien Kalkfarben (auch Kalk-Kaseinfarben → Leimfarben), reine Silikatfarben (=2K-Silikatfarben) sind deutlich weniger umwelt- und gesundheitsbelastend als alle anderen Produktgruppen und gehören zu den aus ökologischer Sicht vorteilhaftesten Produkten. Aufgrund ihrer Alkalität (s.o. BSW60, arbeitshygienische Schutzmaßnahmen erforderlich) wirken sie zudem pilzhemmend und benötigen daher auch keine Konservierungsmittel, was für Allergiker relevant sein kann.
Dispersionsfarben
und Naturharzfarben gehören zu den wenig umwelt- und gesundheitsbelastenden Farbsystemen. Es sollten jedoch lösemittelfreie und konservierungsmittelfreie Produkte (= ohne Topfkonservierung) bevorzugt werden. Als gleichwertige Alternative können Dispersionssilikatfarben (=1K-Silikatfarben) betrachtet werden. Sie sind i.d.R. lösemittelfrei und aufgrund ihrer Alkalität i.d.R. auch konservierungsmittelfrei. Leimfarben sind etwas weniger umweltbelastend, enthalten jedoch normalerweise Konservierungsmittel (außer Kalk-Kaseinfarben s.o. oder Leimfarben in Pulverform) und sind weniger beanspruchbar.
weitere Informationen zu Konservierungsmitteln in Wandfarben:
WECOBIS Artikel zu besonderen Themen / Isothiazolinone in Bauprodukten

Siliconharzfarben enthalten meistens geringe Mengen Lösemittel, der Hauptanwendungsbereich ist allerdings auch die Fassade und nicht der Innenraum. Lösemittelfreie Siliconharzprodukte für Innenwände und -decken sind nur wenige auf dem Markt. Sie enthalten aber meist noch Konservierungsmittel.
Polymerisatharzfarben enthalten Lösemittel (30-40%) sowie Weichmacher (1-8%) und sollten daher in Innenräumen vermieden werden. Ihre Verwendung ist dort aber auch nicht üblich.

Fassadenfarben

Bei den Fassadenfarben sollten bevorzugt wasserbasierte, weichmacherfreie und biozidfreie Systeme verwendet werden. Biozide können bei fast allen Produktgruppen vorkommen (GISCODE BSW 50). Nur Kalkfarben, die leider nur noch selten als Fassadenfarbe verwendet werden, sind bereits aufgrund ihrer Alkalität bakterizid und daher i.d.R. biozidfrei.  Es gibt aber auch bei allen anderen Produkgruppen zumindest biozidfreie Varianten. Viele biozidfreie Produkte findet man bei den Silikat-, Dispersionssilikat- oder Dispersionsfarben. Bei den Siliconharzfarben enthalten die meisten Produkte Biozide. Ähnliches gilt für Polymerisatharzfarben, sie sind außerdem lösemittelbasiert (30-40% Lösemittel) und enthalten Weichmacher (1-8%), die durch Abwitterung in die Umwelt gelangen. Biozidhaltige Fassadenfarben kann man z.B. an dem Zusatz „filmgeschützt", „enthält Filmschutzmittel", „Schutz gegen Algen und Pilze" erkennen.
Biozide verhindern den Befall der Fassade mit Mikroorganismen nicht (sie werden über kurz oder lang ausgewaschen), sondern zögern ihn nur hinaus. Für die Umwelt bedeutet die Freisetzung der Biozide ein öko- und humantoxikologisches Risiko.
Scheint der Einsatz von Bioziden aufgrund der Umgebungsbedingungen unvermeidlich, sollten die Wirkstoffkombinationen bestmöglich auf die lokalen Bedingungen und auf die jeweiligen Beschichtungssysteme abgestimmt werden. Verkapselte Biozide werden vor allem im ersten Jahr deutlich weniger ausgewaschen. Eine Feldstudie an zwei baugleichen Einfamilienhäusern verglich die Abschwemmraten verkapselter und unverkapselter Biozide (Breuer et al., 2012b). Aus der Fassade mit dem verkapselten Biozid wurden nur 10 % der Wirkstoffmenge ausgewaschen, die aus der Fassade mit unverkapseltem Biozid ausgewaschen wurde.
weitere ausführliche Informationen:
→ WECOBIS / Biozide - Strategien zur Vermeidung an Gebäuden
→ Umweltbundesamt / Biozideinsatz an Fassaden - Merkblatt 1-5

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Polymerisatharzfarben

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Wand- und Deckenfarben, innen und außen

Stand 04/2022

   

Dispersionsfarben

Silikatfarben

Kalkfarben

Naturharzfarben

Leimfarben
(= Kasein- + Lehmfarben)

Polymerisatharzfarben

Siliconharzfarben

             
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 102
Emissionsarme Wandfarben (Ausgabe 2019)3

+

+

(nur 1K-Silikatfarben / Dispersionssilikatfarben im Geltungsbereich, keine 2K)

x

(nicht im Geltungsbereich)

 

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt)

x

(Erfüllbarkeit unsicher)

Österreichisches Umweltzeichen /

Richtlinie UZ 17 für Wandfarben, innen

+ +

(+)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt)

x

(Erfüllbarkeit unsicher)
EU Ecolabel (Blume) /
Innen- und Außenfarben und -lacke
+ +

+

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt)

 

x

(Erfüllbarkeit unsicher, Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

Nordic Swan Ecolabel /
Indoor paints an varnishes

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

x

x
natureplus Umweltzeichen / Wandfarben
(nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

-

(nicht im Geltungsbereich)

+

 

Kalkfarben, auch leimvergütet:
+

----
Naturharz-, Leimfarben:
(+)

x

 

x

 

eco-INSTITUT-Label / Farben

+

+

Kalkfarben, Lehmfarben:
+

----
Naturharz- bzw. Leimfarben:
(+)

x

x

EMICODE / Raumlufthygiene

-

-

-

-

-

Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (Verfügbarkeit nicht prüfbar, da unübersichtlich / keine Sortierung der zertifizierten Produkte mehr möglich)

(+)
Verfügbarkeit nicht prüfbar

(+)
Verfügbarkeit nicht prüfbar

Kalkfarbe:
(+)

----
Lehm-, Naturharz-, Leimfarbe:
(+)

x

x

  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   
GISBAU Produkt-Code / GISCODE

BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

BSW20 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert
---
mit Bioziden gegen Algen und Pilze:
BSW50 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, lösemittelhalltig, filmgeschützt

1K-Silikatfarben:
BSW40 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch

ggf. bei Innenwandfarben:
BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

2K-Silikatfarben:
BSW60 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch, ätzend
---
mit Bioziden gegen Algen und Pilze:
BSW50 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, lösemittelhalltig, filmgeschützt

Kalkfarben:
BSW60 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch, ätzend

Naturharzfarben:
BSW10
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

BSW20
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert

Leimfarben:
BSW20
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert
(Codierung noch nicht am Markt sichtbar, da Leimfarben im alten System noch keinem Code zugeordnet werden konnten)

BSL20
Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert, aromatenfrei, gekennzeichnet

BSL30
Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert, aromatenhaltig, gekennzeichnet

Hinweis:
Biozide können immer enthalten sein (nur über SDB, nicht über den GISCODE ablesbar)

BSW20
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert

---
mit Bioziden gegen Algen und Pilze:
BSW50 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, lösemittelhalltig, filmgeschützt

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

Hinweis:
Aus rein arbeitshygienischer Sichtweise sollten wasserbasierte, nicht alkalische oder ätzende Materialien ohne Filmschutz bevorzugt werden. Die neue Codierung des GISCODES für Beschichtungsstoffe lässt eine Einordnung als "ökologischer je niedriger die Nummerierung" nicht automatisch zu, da rein nach im Arbeitsschutz vergleichbaren Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln eingeordnet wird und nicht mehr nach bestimmten Materialgruppen wie früher.
Kalkfarben sind beispielsweise die am wenigsten umwelt- und gesundheitsbelastenden Farben, wenn man den gesamten Lebenszyklus betrachtet. Sie enthalten weder Lösemittel noch Konservierungsmittel, tragen hier aber aufgrund ihrer Alkalität den höchsten Giscode BSW60. Eine Ersatzstoffsuche wird allerdings auch in den Gisbau-Datenblättern nicht als zwingend, sondern als "Kann-Regelung" bezeichnet.

Detaillierte Informationen s. Reiter Planungsgrundlagen / Gefahrstoffverordnung

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm
BSW40 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch

ggf. bei Innenwandfarben:
BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

Kalkfarben:
BSW60 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch, ätzend

Naturharzfarben:
BSW10
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

Leimfarben:
BSW20
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert

BSL10
Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert,
aromatenfrei

wenn möglich andere Produktgruppe wählen:
BSW10 oder BSW20

BSW10
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1
+

+

Kalk- / Leimfarben: -

Silikatfarben: +
+ +
Branchen-EPD1 - - - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

5.4.01 Dispersion (Fassadenfarbe)
5.5.02 Innenfarben (Dispersionsfarbe, scheuerfest)

5.4.02 Silikat-Dispersion (Fassadenfarbe)

5.5.02 Innenfarben (Kalkfarbe) -

5.4.03 Silikonharz (Fassadenfarbe)

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklarationen siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Wandfarben
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist inzwischen etwas größer, aber nicht mehr mit vertretbarem Aufwand prüfbar, da keine Filtermöglichkeit mehr innerhalb der Bauprodukte besteht.

3 Hinweise zur aktuellen Version Blauer Engel DE-UZ 102 / Ausgabe 2019, gültig bis 2027 (ersetzte Ausgabe 2015, gültig bis 12/2020)
Die Vergabekriterien für einen Blauen Engel werden immer nur für eine befristete Zeit von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Diese beträgt i.d.R. 3-5 Jahre, kann aber auch verlängert werden. Anschließend gibt es eine Neuversionierung, für die die Hersteller auch wieder neue Anträge stellen und Nachweise erbringen müssen. Vor der endgültigen Einführung der Neuversion (und "Abschaltung" der Altversion) gibt es eine Übergangsfrist, in der dann eine alte und eine neue Version gleichzeitig existieren und auch noch beide gültig sind. Die Zahl der zur Verfügung stehenden neu zertifizierten Produkte ist abhängig von der Anzahl der gestellten Neuanträge, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem damit verbundenen jeweiligen Prüfungsfortschritt beim RAL. Auf der Seite des Blauen Engel findet man eine vollständige Liste der Vergabekriterien mit Angabe der jeweiligen Laufzeit.
Für die alte Ausgabe des DE-UZ 102 von 2015 ist die Übergangsfrist beispielsweise mit dem 31.12.2020 abgelaufen. Für die Neuversion (Ausgabe 2019) gab es relativ lange nur wenige Produkte, was ggf. auch an der neuen Anforderung "konservierungsmittelfrei" lag. Iinzwischen ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeit einer Version dürfen Produkte, die bis zum Ablaufdatum produziert wurden (hier: 12/2020), noch mit dem Blauen Engel der Vorversion abverkauft werden.

 

Polymerisatharzfarben

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Wand- und Deckenfarben, innen + außen

Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
5 Innenwand- / Deckenfarben → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Dispersionsfarben, Silikat-/Dispersionssilikatfarben (1K) ja ja ja ja ja
  2K-Silikatfarben, Kalkfarben, Leimfarben
(*jeweils mit Gleichwertigkeitsnachweis zum Blauen Engel)
ja ja ja* ja* ja*
  lösemittelfreie Siliconharzfarben (selten) ja ja nein nein nein
  Siliconharzfarben, Polymerisatharzfarben ja nein nein nein nein
6a Außenwandfarben → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Dispersionsfarben, Silikat-/Dispersionssilikatfarben, Kalkfarben, Siliconharzfarben ja ja ja ja ja
  Polymerisatharzfarben ja nein nein nein nein
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Innenwand- / Deckenfarben Inhalt aufklappen
 

Bereits ab QN2 müssen die Produkte lösemittel- und weichmacherfrei nach VdL-RL 01 sein. Damit verbunden sind auch diverse Stoffausschlüsse. Kalkfarben, Leimfarben und Silikat-/Dispersionssilikatfarben können diese Anforderungen leicht erfüllen. Auch bei den Dispersionsfarben sind die meisten Produkte lösemittelfrei. Die meisten Siliconharzfarben und viele Naturharzfarben enthalten hingegen Lösemittel, die Anzahl lösemittelfreier Produkte ist eher gering. Polymerisatzharzfarben enthalten Weichmacher (1-8%) und sind lösemittelbasiert. Sie können daher bereits die Anforderungen ab QN2 nicht mehr erfüllen. Ihr Einsatz im Innenraum ist allerdings auch eher unüblich.
Ab QN3 müssen die Anforderungen gemäß Blauer Engel DE-UZ 102 erfüllt werden. Aus der Gruppe der Dispersionsfarben findet man hier zahlreiche, aus der Gruppe der Dispersionssilikatfarben (=1K-Silikatfarben) noch eher wenige zertifizierte Produkte (Stand 05/2021). Reine Silikatfarben (2K-Silikatfarben) sind derzeit nicht für den Blauen Engel zertifiziert, könnten die Anforderungen aber ebenfalls erfüllen. Dasselbe gilt für Kalkfarben und Leimfarben, sie fallen aber nicht in den Geltungsbereich des BE. Für Kalk-, Leim-, 2K-Silikat- und ggf. auch 1K-Silikatfarben müsste also der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht werden, was aber leicht möglich sein sollte. Auch Naturharzfarben fallen nicht in den Geltungsbereich des Blauen Engels DE-UZ 102. Es gibt aber auch nur wenige lösemittelfreie (<0,1% bzw. <1g/l Lösemittel) Produkte, die meisten Naturharzfarben enthalten 1-7% Lösemittel. Für lösemittelfreie Naturharzfarben sollte der Gleichwertigkeitsnachweis aber ebenfalls möglich sein. Ob dieser für die wenigen lösemittelfreien Siliconharzfarben erbracht werden kann, ist unsicher.

zu den Anforderungen und Textbausteinen

  Außenwandfarben Inhalt aufklappen
 

Hinweis: kein Anwendungsbereich für Naturharzfarben und Leimfarbe

Mit steigendem QN wird der zulässige VOC-Gehalt von <40g/l ab QN2 stetig reduziert bis auf <20g/l in QN5. Die Farben müssen aber nicht lösemittelfrei (<0,1% bzw. <1g/l Lösemittel) sein. Ab QN2 sind außerdem schwermetallhaltige Pigmente und Sikkative ausgeschlossen und ab QN4 Biozide nur noch zur Topfkonservierung und nicht mehr zum Filmschutz gegen Algen und Pilze zulässig.
Polymerisatharzfarben können bereits aufgrund ihres hohen Lösemittelgehaltes (30-40%, VOC-Gehalt max. 430 g/l) die Anforderungen ab QN2 nicht erfüllen. Aus allen anderen Produktgruppen sollten sich Produkte finden lassen, die alle Anforderungen bis QN5 erfüllen können. Kalkfarben sind sowieso lösemittelfrei (keine VOC) und wirken bereits aufgrund ihrer Alkalität bakterizid. Sie benötigen daher keine Biozide gegen Algen und Pilze. Alle anderen Produktgruppen können Biozide zum Schutz gegen Algen und Pilze enthalten. Eine ausreichende Zahl biozidfreier Produkte kann man jedoch bei den Silikat-, Dispersionssilikat- oder Dispersionsfarben finden. Bei den Siliconharzfarben enthalten wiederum die meisten Produkte Biozide. 
Biozidhaltige Fassadenfarben kann man z.B. an dem Zusatz „filmgeschützt", „enthält Filmschutzmittel", „Schutz gegen Algen und Pilze" erkennen.

zu den Anforderungen und Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Wandfarben, innen + außen
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Innenwand-/Deckenfarben
Außenwandfarben

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Wand- und Deckenfarben im Bestand

Für Wand- und Deckenfarben findet man die entsprechenden Informationen gesammelt für die ganze Obergruppe unter Oberflächenbehandlungen im Bestand.

Abgesehen von Kalkfarben und den meisten Leimfarben können auch aktuelle Farben, Lacke oder Lasuren schwermetallhaltige Pigmente enthalten, die bei einem späteren Rückbau entsorgungsrelevant sein können. Bei Produkten mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 102, natureplus-Qualitätszeichen, eco-INSTITUT-Label) sind diese und andere Schadstoffe über den Anforderungskatalog ausgeschlossen. → Reiter Zeichen & Deklarationen

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Wand- und Deckenfarben

In den meisten Anwendungsfällen können lösemittelfreie Wandfarben zum Einsatz kommen, die eine deutlich geringere Umwelt- und Gesundheitsbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen als lösemittelhaltige Produkte.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
lösemittelfreie Produkte:
Dispersionsfarben lösemittelfrei1, Naturharzfarben lösemittelfrei, Kalkfarben1, Leimfarben1, Silikat-/Dispersionssilikatfarben (1K) lösemittelfrei1, 2K-Silikatfarben
keine keine
Produkte mit ggf. geringem Lösemittelgehalt (LM):
Dispersionsfarben (0-2% LM), Naturharzfarben (0-7%LM), Siliconharzfarben (0-3%), Silikat-/Dispersionssilikatfarben (1K) (0-1,7%)
möglich keine
lösemittelhaltige Produkte:
Polymerisatharzfarben (30-40% LM)
hoch keine
 
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
 
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen".
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Im Bereich der Innenwand- und Deckenfarben gibt es auch zahlreiche emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 102, natureplus-Qualitätszeichen, eco-INSTITUT-Label)

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Farben, Lacke, Lasuren

Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.

Farben, Lacke und Lasuren können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.

Da Farben, Lacke und Lasuren immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.

  • Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden oder führen ggf. zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen. Dies gilt z.B. für Holzbaustoffe, wenn die Beschichtungen halogenorganische Verbindungen enthalten. Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffen, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden.
  • Die energetische Verwertung von Wandfarben, die nicht rein mineralisch sind (z.B. Kalkfarben), oder Lacken ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.

 

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Rückbaubarkeit

Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.

Sortenreinheit

Farben, Lacke und Lasuren können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.

Verwertbarkeit

Da Farben, Lacke und Lasuren immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.

  • Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden oder führen ggf. zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen. Dies gilt z.B. für Holzbaustoffe, wenn die Beschichtungen halogenorganische Verbindungen enthalten. Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffen, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden.
  • Die energetische Verwertung von Wandfarben, die nicht rein mineralisch sind (z.B. Kalkfarben), oder Lacken ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Polymerisatharzfarben

Technisches

Technische Daten

Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ: mittlere bis geringe Dampfdurchlässigkeit, µ = 100 - 1500

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

Die Begriffe Harz / Kunstharz sind in DIN 55958 (Harze) definiert, der Begriff Polymerisatharz ist im deutschen Normenwerk nicht näher definiert.

Polymerisatharzfarben

Literaturtipps

 Umweltbundesamt: Schadstoffarme Lacke - Geltungsbereich und Anforderungen, Umweltbundesamt, 1997, Berlin

ökoscience AG: Vergleichende ökologische Bewertung von Anstrichstoffen im Baubereich Band 1: Methode, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1992, Bern

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, Büro für Umweltchemie, 1995, Zürich

Polymerisatharzfarben

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Polymerisatharzfarben 2.1.1 neu

Abb. 1 / Zusammensetzung nach Funktionen

Als Bindemittel wird eine Vielzahl von Kunstharzen mit durchschnittlich etwa 13 % in der gebrauchsfertigen Farbe verwendet. Bei Bodenfarben ist der Bindemittelgehalt durchschnittlich etwas höher als bei Fassadenfarben. Der Gehalt an Pigmenten und Füllstoffen liegt zwischen 40 und 55 %, wobei in weißen Polymerisatharzfarben 20 bis 30 % Titandioxid als Weißpigment enthalten sind. Als Lösemittel kommen Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Ether und Ester im Bereich von 30 bis 40 % zum Einsatz. Polymerisatharzfarben enthalten verhältnismäßig hohe Mengen Weichmacher (v.a. Chlorparaffine, aber auch Phtalate) sowie weitere Hilfsstoffe in geringen Mengen.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Polymerisatharzfarben 2.1.2 neu

Abb. 2 / Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft

Gewinnung der Primärrohstoffe

Polymerisatharzfarben bestehen je etwa zur Hälfte aus fossilen und mineralischen Rohstoffen. Die Bindemittel, die Lösemittel und der überwiegende Teil der Hilfsstoffe stammen aus Erdölfraktionen. Die Pigmente, v.a. die Weißpigmente, werden aus Metallerzen in verhältnismäßig energieintensiven Prozessen gewonnen. Als Füllstoffe werden Gesteinsmehle aus Kalk oder Feldspat eingesetzt.
Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden.

Verfügbarkeit

Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffe in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre.
Die mineralischen Rohstoffe sind auch langfristig nicht erschöpft, eine Knappheit ist nicht zu erwarten.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Die Verwendung von Sekundärrohstoffen in der Produktion von Polymerisatharzfarben ist evtl. denkbar, wird jedoch in der Praxis gegenwärtig nicht umgesetzt. Produktionsabfälle werden in modernen Industriebetrieben wo möglich genutzt. Detaillierte Informationen für die Farbenproduktion liegen jedoch nicht vor.

Radioaktivität

Radioaktivität ist für Farben und Lacke nicht relevant.

Quellen

Eigene Datensammlung, büro für umweltchemie

Polymerisatharzfarben

Herstellung

Prozesskette

Prozess Polymerisatharzfarben

Herstellungsprozess

Die Herstellung der Bindemittel für Polymerisatharzfarben erfolgt vorwiegend in großen Chemieindustriebetrieben. Es handelt sich um eine Reihe von chemischen Syntheseprozessen, bei denen auch verschiedene  Gefahrstoffe (z. B. Blausäure, Vinylchlorid,  Ethylenoxid), z. T. mit eindeutig krebserzeugender Wirkung, Verwendung finden. Die Herstellung der Pigmente und Füllstoffe ist nicht produktgruppenspezifisch.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Wichtigste Einflussgrößen für den Energieaufwand von Polymerisatharzfarben sind die Mengen der Bindmittel, der organischen Lösemittel und der Weißpigmente. Die Art der Bindemittel, die Füllstoffe und die Hilfsstoffe haben nur eine untergeordnete Bedeutung.

Graue Energie

  Dispersionsfarben Polymerisatharzfarben Siliconharzfarben
[MJ/m²] 12 - 13 15 - 20 (8 - 12)*

* Grobabschätzung

Die Bandbreite der Grauen Energie ergibt sich aus den produktbedingten Abweichungen in den Rezepturen und bezieht sich auf einen Standardaufbau für eine weiße Fassadenfarbe auf mineralischem Untergrund.

Belastungszahl BZ gemäß BUWAL-Methode

Der BZ-Indikator ist das Ergebnis einer in der Schweiz entwickelten Bewertungsmethode der Umweltbelastung während der Herstellung und Verarbeitung von Anstrichstoffen und basiert auf der Stoff- und Energiebilanzierung.

  Dispersionsfarben Polymerisatharzfarben Siliconharzfarben
BZ [-/m²] 14 - 17 27 - 36 (10 - 14)*

* Grobabschätzung

Die Unterschiede in der Grauen Energie und in der Umweltbelastung zu Dispersionsfarben als vergleichbare Anstrichsysteme für Fassaden sind signifikant. Sie werden durch den hohen Lösemittelgehalt der Polymerisatharzfarben verursacht. Da mit dem BZ-Wert auch die Verarbeitung bewertet wird, gehören die stark aromatenhaltigen Polymerisatharzfarben auch in diesem Lebensabschnitt zu den umweltbelastendsten Anstrichen im Hochbau. Bei stark aromatenhaltigen Polymerisatharzfarben verursachen diese bis zu 40 % der BZ. Zu Siliconharzfarben wurden bislang keine umfassenden Stoff- und Energiebilanzen erstellt, weshalb zuverlässige Daten zur Berechnung der Primärenergie und des BZ-Indikators fehlen. Aufgrund der fehlenden Lösemittel, des Bindemittelgehalts und einer Grobabschätzung der Siliconharze, kann man davon ausgehen, dass Siliconharzfarben in Bezug auf die Graue Energie und den BZ-Indikator deutlich weniger umweltbelastend sind als Polymerisatharzfarben.

Polymerisatharzfarben gehören zu den rohstoff- und herstellungsintensiven Anstrichstoffen.

Charakteristische Emissionen

Emissionen in der Herstellung von Farben sind von deren Zusammensetzung abhängig. Lösemittelhaltige Farben führen in der Produktion typischerweise zu Lösemittelemissionen, die kontrolliert werden müssen, z. B. durch Absaugung aus geschlossenen Systemen. Mineralische Füllstoffe können zu Staubemissionen führen. Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden. Die Emissionen der Kunststoffherstellung (Bindemittel) sind in den Kunststoff-Kapiteln eingehend beschrieben.

Transport

Der Transport jener Ausgangsstoffe welche auf fossilen Rohstoffe basieren (Bindemittel, Lösemittel, Hilfsstoffe) ist generell mit längeren Transportwegen und größeren Umweltrisiken behaftet als der Transport der Ausgangsstoffe welche auf mineralischen Rohstoffe basieren (Füllstoffe, Pigmente). In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert. Da jedoch Bindemittel, Lösemittel, Pigmente sowie Hilfsstoffe in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in Farben) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von Farben.

Quellen

ökoscience AG: Vergleichende ökologische Bewertung von Anstrichstoffen im Baubereich Band 1: Methode, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1992, Bern

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, Büro für Umweltchemie, 1995, Zürich

Polymerisatharzfarben

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Polymerisatharzfarben stellen keine besonderen Anforderungen an die Verarbeitung.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Polymerisatharzfarben können durch Einatmen der Dämpfe oder Aufnahme über die Haut zu Gesundheitschäden führen. Die in Polymerisatharzfarben enthaltenen Lösemittel können die Augen und die Haut reizen sowie vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsstörungen und Übelkeit verursachen. Zudem entfetten sie die Haut.

AGW-Werte

Für Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte. Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Informationen zu den Grenzwerten finden sich in den GISBAU Produktdatenblättern (hier: M-PL01, M-PL02, M-PL03, M-PL04) jeweils unter "Grenzwerte und Einstufungen".

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >=  0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

GISBAU Produkt-Codes

GISCODE Bezeichnung Kennzeichnung Inhaltsstoffe / Kriterien
BSL20 Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert, aromatenfrei, gekennzeichnet H226, H302, H335, H336, H412, EUH066, EUH208, GHS02, GHS07 Kohlenwasserstoffgemische mit Aromatenanteil im Produkt bis 1%, Lösemittel < 400 g/l, Konservierungsmittel, Hautverhinderungsmittel Butanonoxim und Actonoxim bis 0.1%
BSL30 Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert, aromatenhaltig, gekkenzeichnet H226, H302, H312, H315, H332, H335, H336, H373, H412, EUH066, EUH208, GHS02, GHS07, GHS08 Kohlenwasserstoffgemische mit Aromatenanteil im Produkt grösser 1%, Lösemittel < 400 g/l, Konservierungsmittel, Hautverhinderungsmittel Butanonoxim und Actonoxim bis 0.1%

Emissionen

  Dispersionsfarben Polymerisatharzfarben   
[g/m²] 4 - 8 120 - 160 0 - 5

Die Lösemittelemissionen von Polymerisatharzfarben sind verglichen mit Dispersionsfarben und Siliconharzfarben als möglichen Alternativen auf Wasserbasis viel höher.

Umweltrelevante Informationen

Wassergefährdung

Polymerisatharzfarben können gemäß VwVwS (Einstufung aufgrund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe) als “schwach wassergefährdend“ oder als “wassergefährdend“ eingestuft werden.

Entsorgung von Restmaterial

Reste müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.
Restentleerte Kunststoffgebinde können thermisch oder stofflich verwertet werden. Auf einer vorbildlichen Baustelle werden keine Gebinde in die Kanalisation ausgewaschen. Die umweltgerechten Entsorgungsleistungen beim Arbeiten mit Farben sind bereits in der Ausschreibung für alle Unternehmen festzulegen.

Transport

Polymerisatharzfarben sind als Gefahrgut gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher spezifische Auflagen.

Quellen

Eigene Berechnungen und Daten, büro für umweltchemie

Datenbank für wassergefährdende Stoffe, Umweltbundesamt

Polymerisatharzfarben

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Farben formuliert.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

TVOC: Geruchsintensive oder gesundheitsschädliche Abbau- oder Zersetzungsprodukte aus Polymerisatharzfarben wurden bisher nicht festgestellt, es fehlen allerdings zuverlässige Untersuchungen.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Umweltrelevante Bestandteile

Umweltrelevante Bestandteile können durch Abwitterung, Versprödung, Diffusion oder bei der Renovierung (z.B. durch Schleifen) in die Umwelt gelangen. Zudem können alle buntpigmentierten Polymerisatharzfarben, insbesondere die kräftig leuchtenden Pigmente, umweltrelevante Schwermetalle wie Chrom, KobaltNickel, Blei oder Cadmium enthalten.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Im Brandfall sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.

Wassereinwirkung

Wassereinwirkung

Es sind keine besonderen Risiken für die Umwelt zu erwarten. Polymerisatharzfarben enthalten keine gemäß Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtigen Bestandteile, welche wasserlöslich sind.

Beständigkeit Nutzungszustand

Mechanische Beständigkeit
Abriebfestigkeit Abwaschbar- und Scheuerbeständigkeit Härte und Kratzfestigkeit
sehr gut gut gut
Alterungsverhalten
Vergilbungsneigung Witterungsbeständigkeit
keine sehr gut

Polymerisatharzfarben haben eine gute mechanische Beständigkeit und ein günstiges Alterungsverhalten. Sie neigen zur Kreidung, was aber auch Vorteile hat. Polymerisatfarben zeigen einen deutlichen Selbstreinigungseffekt durch Abwaschen der ausgekreideten Schichten von Fassadenfarben. Dieser Effekt wird auch als Edelkreidung bezeichnet.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Instandhaltung

Polymerisatharzfarben lassen sich aufgrund ihrer guten Haftung auf dem Untergrund leicht mit Hochdruckgeräten reinigen. Die Renovierbarkeit ist wegen der Empfindlichkeit gegenüber Lösemitteln eingeschränkt. Der Aufwand für eine vollständige Entfernung des Farbfilms ist hoch.

Quellen

Daten und eigene Berechnungen, büro für umweltchemie. Zürich

Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, AgBB-Bewertungsschema 2012, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) (2010), Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, Stand Oktober 2010, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

Polymerisatharzfarben

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil und werden normalerweise im Verbund rückgebaut. Sie selbst verursachen dann i.d.R. keine besonderen Umwelt- und Gesundheitsrisiken beim Rückbau. Beim Abschleifen vorhandener Farbschichten sind die üblichen Staubschutzmaßnahmen erforderlich, auch aufgrund evtl. enthaltener schwermetallhaltiger Pigmente.
→ siehe dazu auch Oberflächenbehandlungen im Bestand

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Farben, Lacken und Lasuren ist nicht möglich. Oberflächenbehandlungen von Bauteilen können die Wiederverwendung erschweren.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung von Farben, Lacken und Lasuren kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform (Anhaftung an anderen Baustoffen) grundsätzlich nicht in Frage.

Mit Farben behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden, was zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen führen kann. Dies gilt insbesondere für mineralische Baustoffe. Beschichtete Vollgipsplatten können beispielsweise nicht verwertet werden. Auch alle anderen mineralischen Baustoffe (z.B. Mauerwerk, Beton) können nur beschränkt als Recyclingbaustoffe verwertet werden, wenn sie in großem Maße insbesondere mit bunten Farben beschichtet sind.
Mit Beschichtungen behandelte Holzbaustoffe werden in der Regel in "A2 / verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, ohne  halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel" mit guter Verwertbarkeit eingestuft. Sind den Anstrichen halogenorganische Verbindungen beigemengt, sind die rückgebauten Holzbaustoffe in "A3 / Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel" einzustufen, welche in der Regel nicht stofflich verwertet werden.
Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffe, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden. Holzwerkstoffe werden i.d.R. energetisch verwertet, was durch die Beschichtung ebenfalls nicht beeinträchtigt wird.

Energetische Verwertung

Abgesehen von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) können Farben, Lacke und Lasuren in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und führen bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe (z.B. Holzwerkstoffe) werden demnach auch nicht in ihrer energetischen Verwertbarkeit beeinträchtigt.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Reine Farben, Lacke und Lasuren (z.B. Farbreste) dürfen nicht deponiert werden. Da die Anstrichstoffe auf anderen Materialien anhaften, die je nach Material deponiert werden, können sie dennoch in Deponien gelangen. Abbauprodukte können eine Belastung für die Deponieabwässer darstellen. Die geringste Belastung wäre von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) zu erwarten.

EAK-Abfallschlüssel

Unverarbeitete und unausgehärtete Farben, Lacke, Lasuren

08 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen (rein mineralische Farben, z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben)

Abfälle, die im EAK-Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind als gefährliche Abfälle gemäß §48 KrWG eingestuft.

Abgesehen von rein mineralischen Farben können in allen Produkten gesundheits-, luft- oder wassergefährdende Stoffe enthalten sein. Sie müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.

Ausgehärtete Produktreste
Ausgehärtete Produktreste gelten nicht mehr als Problemmüll und können mit dem Restmüll entsorgt werden.

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012