Gipsputz

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Putze der Mörtelgruppe P IV (Gipsmörtel, Gipssandmörtel, Gipskalkmörtel und Kalkgipsmörtel) haben als Bindemittel Baugips oder eine Kombination von Baugips und Baukalk.

Wesentliche Bestandteile

  • Bindemittel (Gips, z. T. Kalk)
  • Gesteinskörnung
  • Ggf. Zusatzstoffe und Zusatzmittel

Charakteristik

Gipsputze werden aus Gipsmörtel hergestellt und sind als Innenwandputz sowie Innendeckenputz für Räume üblicher Luftfeuchte einschließlich der häuslichen Küchen und Bäder, nicht jedoch für Nassräume geeignet. (Eine Anwendung in Feuchträumen und auf feuchten Untergründen ist wegen der fehlenden Wasserbeständigkeit von Gips nicht möglich.)

Der Auftrag erfolgt in aller Regel einlagig mit mindestens 1 cm Putzdicke.

Kennzeichen von Gipsputzen ist ein offenporiges Gefüge mit relativ großen Kapillaren, die einen schnellen Transport von flüssigem Wasser und damit auch ein schnelles Austrocknen ermöglichen. In der Erhärtungsphase ist ein Quellen feststellbar. Gipsputze zeigen keine Schwindverformung.

Bei einem Brand und bei hohen Temperaturen verdampft das Kristallwasser im Gips. Die verbleibende „mürbe“ Gipsschicht bleibt als wärmedämmende Lage rissefrei auf dem Untergrund erhalten.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Bei der Verarbeitung von Gipsputz bestehen keine besonderen Gesundheits- oder Umweltgefahren. Gipsputze sind nicht kennzeichnungspflichtig nach Gefahrstoffverordnung. Sollte den Gipsputzen jedoch Kalkhydat zugesetzt werden, ist dessen Ätzwirkung bei der Verarbeitung zu beachten. Entsprechende arbeitshygienische Maßnahmen sind zu ergreifen. (siehe Datenblatt Kalkputz)

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gips wirkt als Störstoff beim mineralischen Recycling (Verunreinigung mineralischer Baustoffe, ggf. hohe Entsorgungskosten). Reine Kalk- oder Lehmputze sind hinsichtlich Recycling vorteilhaft, gefolgt von Kalk-Zement- oder Zementputzen.
Die Befestigung von Elektroleitungen mit Gips / Gipsputz ist schadensträchtig im Zusammenhang mit Zementputz oder Beton (Spritzbewurf) bei Feuchtigkeitseinwirkung und sollte deshalb vermieden werden.

Lieferzustand

  • Pulverförmig als Trockenputzmörtel
  • Plastische Konsistenz als Frischmörtel

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

  • Innenwandputz
  • Innendeckenputz
  • nur für dauerhaft trockene Bereiche (Räume üblicher Luftfeuchte einschließlich der häuslichen Küchen und Bäder, nicht jedoch für Nassräume geeignet)
Gipsputz
Gipsputz

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • Hinweise zu möglichen Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung und zu Alternativen

Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Putzmörtel
Stand 12/2017

    Putzmörtel (WECOBIS: Gipsputz,  Kalkputz, Kunstharzputz, Leichtputz, Siliconharzputz, Silikatputz, Zementputz)
     
  Material-
ökologische Anforderungen
Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Fassadenputze

verwandt: Außenwandfarben, Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen

Für Putzmörtel im Innenraum gibt es derzeit keine materialökologischen Anforderungen in WECOBIS.
  Mögliche Quellen Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) des BMI /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumlufthygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Putzmörtel hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen und Hözernen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden.
baubook ökologisch ausschreiben Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Putzmörtel finden sich Kriterien in der Gruppe "Mauer- und Putzmörtel → Außenputze" und "Mauer- und Putzmörtel → Innenputze".

natureplus Ausschreibungstexte

→ Ausschreibungshilfen Putze
Hinweis: Kunstharzputze können die Kriterien definitionsgemäß nicht erfüllen (zu hoher Anteil an synthetischen Inhaltsstoffen).

  Mögliche Nachweis-
dokumente
weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben: Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden?
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Putzmörtel werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%)
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Putzmörteln findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen.

Gefahrstoffverordnung

Gipsputze sind nicht kennzeichnungspflichtig nach Gefahrstoffverordnung. Sollte den Gipsputzen jedoch Kalkhydat zugesetzt werden, ist dessen Ätzwirkung bei der Verarbeitung zu beachten. Entsprechende arbeitshygienische Maßnahmen sind zu ergreifen. (siehe Datenblatt Kalkputz)

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gips wirkt als Störstoff beim mineralischen Recycling (Verunreinigung mineralischer Baustoffe, ggf. hohe Entsorgungskosten). Reine Kalk- oder Lehmputze sind hinsichtlich Recycling vorteilhaft, gefolgt von Kalk-Zement- oder Zementputzen.
Die Befestigung von Elektroleitungen mit Gips / Gipsputz ist schadensträchtig im Zusammenhang mit Zementputz oder Beton (Spritzbewurf) bei Feuchtigkeitseinwirkung und sollte deshalb vermieden werden.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Gipsputz

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Putzmörtel. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Putzmörtel
Stand 02/2018

    Gipsputz Kalkputz Kunstharzputz Leichtputz Siliconharzputz Silikatputz Zementputz
                 
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel
weil emissionsarm /
DE-UZ 198
Emissionsarme Putze für den Innenraum (Ausgabe 2015)
x
(Gipsputze sind im Geltungs-
bereich ausge-
schlossen)

+

+

+

+
(derzeit kein Produkt, innen auch nicht üblich)

+

+
(derzeit kein Produkt)

Blauer Engel
weil umweltgerechter Wärmeschutz /
DE-UZ 140 Wämedämm-
verbundsysteme
./.
(keine Anwendung
im WDVS)

+
(in WDVS i.d.R. Kalk-Zement-Putz)

+

./.
(keine
Anwendung
im WDVS)

+

+

+
(in WDVS i.d.R. Kalk-Zement-Putz)

EU-Umweltzeichen (Blume) - - - - - - -
Österreichisches Umweltzeichen
- - -

-

-

- -
natureplus-
Qualitätszeichen /
RL 0800ff
-
(RL0802 in Planung)

+
RL 0801 Putzmörtel für Innen

+
RL0805 Putzmörtel für Außen-
anwendung

 

x
(RL0805
schreibt
mineralische Bindemittel vor)

+
RL 0806 Wärme-
dämmputz-
mörtel

x
(RL 0805
schreibt mineralische Bindemittel vor)

+
RL 0801
Putzmörtel
für Innen

+
RL0805
Putzmörtel
für Außen-
anwendung
(derzeit kein
zertifiziertes
Produkt)

+
RL 0805
Putzmörtel für Außen-
anwendung (derzeit kein zertifiziertes Produkt)

-
RL 0801
Putzmörtel für Innen
(Zement als Bindemittel
nicht im Geltungs-
bereich)

  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   
GISBAU Produkt-Code / GISCODE

CP1 Spachtel-
massen auf Calciumsulfat-
basis
CP2... reizend
CP3 ... Calciumoxid-
gehalt < 3%

falls Zement enthalten:
ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm

falls Zement enthalten: ZP1 Zement-
haltige Produkte, chromatarm

M-DF01 Dispersions-
farben, lösemittelfrei

M-DF02 Dispersions-
farben

 

falls Zement enthalten:
ZP1 Zement-
haltige Produkte, chromatarm

M-SF01
Siliconharz-
farben,
wasserver-
dünnbar

M-SK01 1K-Silikatfarben

gelegentlich auch
zu finden: BSW (Beschichtungs-
stoffe wasserbasiert): BSW10 (konservierungs-
mittelarm), BSW20, BSW40 (alkalisch) oder BSW60 (alkalisch, ätzend)

ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 + + + + + + +
Branchen-EPD1 + + + + + - +
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Bei den Produkten sind auch Angaben zu technischen Eigenschaften, wie Anwendungsgebiete oder technische Kennwerte, zu finden, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden. Die produktspezfischen Werte entstammen Umweltproduktdeklarationen (EPD = Environmental Product Declaration). Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

-> 1. Mineralische Baustoffe -> 1.4 Mörtel und Betone -> 1.4.04 Putz und Putzmörtel:

+

+

+

+

-

-

-

  Sonstige Produkt-
Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Ein Modul zur Deklaration von BNB_BN_1.1.6-Kriterien ist in Vorbereitung. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklaration siehe baubook / "Mauer- und Putzmörtel → Außenputze" und "Mauer- und Putzmörtel → Innenputze"
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

Gipsputz

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung der Gipsputze
Stand 12/2017

Für Putzmörtel im Innenraum gibt es derzeit in BNB_BN_1.1.6 keine materialökologischen Anforderungen, adressiert sind lediglich Fassadenputze.

Da Gipsputzmörtel nur im Innenraum angewendet werden, bestehen derzeit keine Einschränkungen bei der Erfüllung der Anforderungen von Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier die für Qualitätsniveau 1 grundsätzlich geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Putzmörtel werden für die in BNB-Kriterium 4.1.4 genannten Bauelemente Keller-Außenwände, Außen- und Innenwände eingesetzt. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Massivbaustoffe BetonKalksandsteineLehmbaustoffePorenbeton und Ziegel.

Rückbaubarkeit

Für die Bewertung gemäß BNB 4.1.4 wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreinen Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist.

Putzmörtel fallen mit Mauerwerk- oder Betonwänden als Verbundstoffe an. Eine Trennung von Putzschicht und Putzgrund ist aufwändig; diese zielt auf die Verwertung des Massivbaustoffes, nicht des Putzes, ab. In der Regel ist nicht von sortenreinem Rückbau auszugehen.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit

Sortenreinheit

Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt. Eine hohe Sortenreinheit z. B. durch homogene Baustoffe und leicht trennbare Bauteilschichten führt tendenziell zur Aufwertung in der Bewertung nach Kriterium 4.1.4.

Gipsputz wird als Bestandteil mineralischen Bauschutts deponiert; üblicherweise erfolgt keine sortenreine Trennung.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit

Verwertbarkeit

Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Grundsätzlich können Bauprodukte aus Gips wieder in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt werden. Bei Gipsputz verhindert jedoch die geringe Schichtdicke einen sortenreinen Rückbau und damit die hochwertige Verwertung. Bei der Aufbereitung von Mauerwerk als Betonzuschlag stellt Gips einen Störstoff dar, da die Sulfate die Betonqualität negativ beeinflussen. In der Regel ist daher von der Deponierung auszugehen.

Für eine Wieder- und Weiterverwendung von verputztem Mauerwerk nach erfolgtem Rückbau fehlt derzeit die praktische Erfahrung.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Gipsputz Nicht möglich Bedingt möglich1 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2
Kunstharzputz Nicht möglich Nicht möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2 3
Leichtputz Nicht möglich Bedingt möglich4 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2 3
Zementputz Nicht möglich Bedingt möglich4 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2
Kalkputz Nicht möglich Bedingt möglich4 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

Gips stellt bei der Aufbereitung von Mauerwerk als Betonzuschlag einen Störstoff dar.
2 als Bestandteil des Mauerwerks bzw. je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in die jeweilige Deponieklasse
3 ev. Vorbehandlung notwendig
4 Eine stoffliche Verwertung findet aus wirtschaftlichen Gründen nur in Form der Aufbereitung von gemischtem Mauerwerksabbruch/Bauschutt statt, wobei hier der Putz eine Verunreinigung darstellt und die Qualität vermindert.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Stoffliche Verwertung, Energetische Verwertung

Quellen

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2014_1, (Online-Quelle in Überarbeitung)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle),abgerufen 29.10.2014

Gipsputz

Technisches

Technische Daten

Die Rohdichte des ausgehärteten Gipsputzes schwankt entsprechend der Anmachwassermenge, das bei Erhärten entweicht und Poren im Gips hinterlässt (800 bis 1200 kg/m³)

Gipsputz ohne Zuschlag / Putzmörtel aus Kalkgips, Gips, Anhydrit und Kalkanhydrit

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

A1 / A2 (bei erhöhten Kunststoffanteilen)

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

A1 / A2-s1, d0

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN EN 13279

 

Gipsbinder und Gips-Trockenmörtel

                        -1

2008

Teil 1: Begriffe und Anforderungen

                        -2

2013

Teil 2: Prüfverfahren

DIN EN 13963

2011

Materialien für das Verspachteln von Gipsplatten-Fugen - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 14496

2006

Kleber auf Gipsbasis für Verbundplatten zur Wärme- und Schalldämmung und Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren

WTA Merkblatt E 2-11-07/D

2007

Gipsmörtel im Mauerwerksbau und an Außenfassaden

siehe auch Putzmörtel

Gipsputz

Literaturtipps

Auf der Website des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. finden sich diverse Merkblätter und Publikationen u.a. zu Umwelt- und Naturschutz, z.B.:

  • Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e.V.; Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009, Darmstadt (Download)

  • PE International GmbH: Datenprojekt Grunddatensätze Gips und Gipsprodukte im Netzwerk Lebenszyklusdaten / Projektbericht im Rahmen des Forschungsvorhabens FKZ 01 RN 0401 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Download); Hrsg.: Forschungszentrum Karlsruhe - Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse - Zentralabteilung Technikbedingte Stoffströme, Leinfelden-Echterdingen Karlsruhe August 2007

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich

Heer B.; Schubert P.: Umweltverträglichkeit und Wiederverwertbarkeit von Mauerwerkbaustoffen, S. 757-776, Mauerwerk-Kalender, Ernst & Sohn Verlag, 1999

Landesinstitut für Bauwesen+angewandte Bauschadensforschung: Umweltbewußte Bauteil- und Baustoffauswahl, LBB NRW (Hrsg.), 1993, Aachen

Schubert P.; Heer B.; Institut für Bauforschung: Umweltverträgliche Verwertung von Mauerwerk-Baureststoffen, F 497, 1997, Aachen

Gipsputz

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Gipsputz 2.1.1 a b

Bindemittel
Gips (Naturgips oder Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA)),

Kalk (Luft-, Wasserkalk)

Gesteinskörnung
Natürliche Gesteinskörnungen (Sand, Kalksteinmehl)

Wasser

Ggf. Zusätze
Betonzusatzmittel, Betonzusatzstoffe
z. B.: Methylcellulose, Blähperlit

Tabelle 3 der DIN 18 550 Teil 2 gibt die Mischungsverhältnisse verschiedener Bindemittel mit Sand in Raumanteilen für Baustellenmörtel an. Weicht die Putzmörtelzusammensetzung von dieser Tabelle ab, so ist eine Eignungsprüfung erforderlich.

Mischungsverhältnisse in Raumteilen, nach Tab. 3, DIN 18 550 Teil 2

Mörtelgruppe

Mörtelart Baukalke Putz-u.
Mauer-
binder
Ze-
ment
Baugipse An-
hydrit
Sand 1)
Luftkalk
Wasserkalk
Hydr.
Kalk
Hoch
hydr.
Kalk
Stuck-
gips
Putz-
gips
Kalk-
teig
Kalk
hydr.
P IV a Gipsmörtel             1,0 3)    
P IV b Gipssand-
mörtel
            1,0 3)
oder
1,0 3)
  1,0
bis 3,0
P IV c Gipskalkmörtel 1,0 oder 1,0         0,5 bis 1,0
oder
1,0 bis 2,0
  3,0
bis 4,0
P IV d Kalkgipsmörtel 1,0 oder 1,0         0,1 bis 0,2
oder
0,2 bis 0,5
  3,0
bis 4,0
1)
Die Werte dieser Tabelle gelten nur für mineralische Zuschläge mit dichtem Gefüge.
3)
Um die Geschmeidigkeit zu verbessern, kann Weißkalk in geringen Mengen, zur Regelung der     Versteifungszeiten können Verzögerer zugesetzt werden.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Naturgips / Naturanhydrit
Die Naturgipsreserven sind begrenzt. Der Abbau erfolgt im Tagebau oder unter Tage. Damit verbunden sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.

Gesteinskörnung
Gesteinskörnungen werden ausschließlich im Tagebau (Abbau in Gruben oder Nassbaggerung in Seen) gewonnen. Damit verbunden sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.

Verfügbarkeit

Naturgips / Naturanhydrit
Gips- und Anhydrit-Lagerstätten sind weltweit verbreitet. In Deutschland befinden sich umfangreiche erkundete und genehmigungsfähige Sulfatrohstoff-Lagerstätten insbesondere in den Bundesländern Thüringen und Baden-Württemberg.1

Gesteinskörnung
Natürliche Gesteinskörnungen sind (noch) in ausreichendem Maß vorhanden.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

REA-Gips
Die zukünftige Versorgungsmöglichkeit durch REA-Gips als Ersatz für Naturgips lässt sich derzeit nicht prognostizieren, da unklar ist, wieweit die für die weitere Verfügbarkeit dringend notwendige Modernisierung von Kohlekraftwerken durch Neubau- oder Retrofit-Maßnahmen erfolgt und/oder statt dessen andere Energieträger zum Einsatz kommen (Gas, Kernkraft, regenerative Energien), die keinen REA-Gips liefern.

Die meisten Gipswerke befinden sich in der Nähe der Gips-Abbaustätten bzw. inzwischen auch direkt an Großkraftwerkstandorten.

Synthetischer Anhydrit2
Synthetischer Anhydrit ist ein Nebenprodukt bei der Herstellung von Flusssäure aus Flussspat (CaF2) und Schwefelsäure. Der Vorteil von synthetischem Anhydrit gegenüber dem natürlichen Vertreter ist die gleichbleibend hohe Qualität.

Radioaktivität

In jedem Baumaterial aus mineralischen Rohstoffen ist ein natürlicher Anteil an Radionukliden enthalten. Dieser Anteil ist abhängig von der geologischen Herkunft und der Beschaffenheit des Materials.

Radionukleide können zu einer Strahlenexposition durch Gamma-Strahlung oder durch Inhalation von Radon-und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten erfolgen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen werden in Deutschland daher seit mehr als 40 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der natürlichen Radioaktivität in Baumaterialien durchgeführt. In einer Studie des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) wurden in Deutschland keine Baumaterialien festgestellt, die zu einer erhöhten Strahlenexposition durch radioaktive Strahlung oder Radon in Räumen führen könnten. Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind daher aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich, siehe ausführliche BfS-Informationen zu natürlichen Radionukleiden in Baustoffen. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils an Reststoffen aus industriellen Prozessen wie z. B. Schlacken, Schlämme oder Stäube zu beachten.

Produkte wie Putze, Mörtel oder Estriche tragen aufgrund ihrer geringen Dicke nur unwesentlich zur Strahlenexposition der Bewohner bei.

Gipsputz

Herstellung

Prozesskette

Prozesskette und Herstellung siehe Putzmörtel

Herstellungsprozess

Der Herstellungsprozess besteht bei Putzmörtel, und somit auch bei Gipsputzen, aus folgenden Verfahrensstufen:

  • Antransport der Ausgangsstoffe
  • Dosieren
  • Mischen
  • Fördern
  • ggf. Zwischenlagern in Silos
  • Verpacken als Sackware oder Abfüllen in einen Baustellensilo

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.

Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze. Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren

Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.

Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.

Energieaufwand

Bei der Verarbeitung von Gipsputzen wird Energie beim Mischen verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten.

Charakteristische Emissionen

Bei der Herstellung eines Trockenmörtels im Werk fallen aufgrund von Einhausungen und Filteranlagen etc. keine Emissionen an. Bei der Herstellung des frischen Putzmörtels durch Mischen von Trockenmörtel und Wasser direkt auf der Baustelle fallen Lärm- und Staubemission für die Umgebung an.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Es sollte persönliche Schutzausrüstung (Augen-, Atem- und Gehörschutz) getragen werden.

Maßnahmen Umweltschutz

Es liegen keine Informationen vor, dass auf der Baustelle besondere Umweltschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen. Im Werk werden Emissionen durch Einhausung verringert.

Transport

Putzmörtel werden in Deutschland von diversen Unternehmen an verschiedenen Standorten hergestellt, so dass ein Transport auf nationaler Ebene mit relativ kurzen Transportwegen möglich ist.

Gipsputz

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Gips- und Gipskalkputze sind i. a. gut und einfach bauseitig verarbeitbar. Sie werden meist maschinell als Spritzputz aufgetragen. In der Regel werden sie in einer Putzdicke von mindestens 1 cm aufgetragen, größere Putzdicken werden frisch in frisch hergestellt.1

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Umwelt- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen bei der Verarbeitung von Gipsputz sind nicht bekannt. Nach Angabe des Bundesverbandes der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V. werden Gipskalkputze in Deutschland grundsätzlich nur mit einem Anteil von Kalkhydrat unter 5% hergestellt. Bei einem Anteil von Kalkhydrat >5% handelt es sich um eine einstufungspflichtige Zubereitung nach GefstoffV. → Kalkputz

Bei der Arbeit mit Gipsputzen als Sack- oder Siloware kann es zu einer Staubentwicklung kommen → Atemschutzmasken tragen.

AGW-Werte

Sackware:
AGW-Wert beim Mischen beträgt 6 mg/m³ gemessen an der alveolengängigen Fraktion.

REACH / CLP

Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.

Gipsputze werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Produkt bezogene Informationen hierzu finden sich dann in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) des Herstellers.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Für Gipsputz liegt keine Einstufung nach GISBAU in WINGIS online vor. Für Calciumsulfat werden folgende Angaben in WINGIS-online gemacht:

  • „Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Atemwege und Augen reizen: z. B. Brennen, Augentränen.“

Emissionen

Bei der Verarbeitung von trockenem Gipsputz kann es zu einer Staubentwicklung kommen.
Es liegen keine Informationen vor, nach denen es bei der Verarbeitung von bereits mit Wasser angemischten Gipsputzen zu Emissionen kommt.

Umweltrelevante Informationen

Energiebedarf

Bei der Verarbeitung von Gipsputz wird Energie beim Mischen zu einem verarbeitbaren Mörtel, und zum Pumpen/Spritzen verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten und Pumpen.

Wassergefährdung

Elutionen von Inhaltsstoffen aus Gipsputzen während der Verarbeitung sind nicht bekannt.

Quellen

1Zwiener, Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon, 2006, 3. Auflage, C.F. Müller Verlag, Heidelberg

Gipsputz

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Gipsputze schaffen in der Nutzungsphase ein günstiges Raumklima, insbesondere aufgrund guter Sorptionsfähigkeit. Die Putzoberfläche wird als warm empfunden.

Eine Belastung der Raumluft durch VOC ist bei organischen Zusätzen von Fertiggipsputzen möglich.
Gips- und Kalkgipsputze verhalten sich bezogen auf das Innenraumklima chemisch und elektrisch neutral.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Gipsputze bergen in der Regel keine brandrelevante Gefährdung.

Wassereinwirkung

Es sind keine Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu erwarten.

Beständigkeit Nutzungszustand

Die Dauerhaftigkeit eines Putzes hängt i.w. von folgenden Faktoren ab:

  • Zusammensetzung
  • Festigkeit
  • Wassersaugvermögen
  • Verformungsmodul
  • Putzuntergrund und Vorbereitung
  • Auftrag
  • Kantenanschluss
  • Nachbehandlung
  • Wartung und Pflege
  • u. a. m.

Die in Normen gestellten Anforderungen an wasserabweisende Putze werden von Putzen aus Werktrockenmörteln in der Praxis i. d. R. deutlich unterschritten.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Instandhaltung

Abplatzungen oder Fehlstellen von Putzen können instandgesetzt werden, indem der geschädigte (eventuelle mit Salzen belastete) Putz entfernt und die Wand neu verputzt wird. Gegebenenfalls müssen Salzgehalte erst durch Aufbringen eines Opferputzes/Entsalzungskompressen aus dem Mauerwerk entfernt werden. Darüber hinaus können auch nachträglich Hydrophobierungsmittel aufgebracht werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit durch den Putz zu verhindern.

Gipsputz

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Ausbau ist auf ausreichenden Staubschutz zu achten (s. Verarbeitung). Die Möglichkeit des Absaugens sollte geprüft werden.

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Gipsputzen ist nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Infolge ihrer Feuchteempfindlichkeit, den damit verbundenen Festigkeitsschwankungen, sowie der Volumenunbeständigkeit (Sulfatreaktionen mit anderen Baustoffen: Gipstreiben) sind Gipsputze bzw. mit Gips verunreinigter Bauschutt nur bedingt wiederverwertbar.
U. u. kann eine Reduzierung des Gipsanteils notwendig werden, was in Bauschutt-Sortieranlagen möglich ist (z. B. Korngröße 16 - 32 mm / kein nennenswerter Gipsanteil, Korngröße 8 - 16 mm / geringer Gipsanteil).

Für Abfälle mit hohem Gipsanteil (z.B. durch getrennte Erfassung der Gipsabfälle) besteht eine Verwertungsmöglichkeit im Einsatz bei Rekultivierungsmaßnahmen im Bergbau. Abfälle mit niedrigem Gipsanteil (z. B. gemischter Mauerwerksabbruch) können im Landschafts- und Wegebau verwertet werden.

Eine stoffliche Verwertung von gipshaltigem Bauschutt als recyclierte Gesteinskörnung ist nur bis zu einem Sulfatgehalt, berechnet als SO3, von max. 1%, bezogen auf die gesamte Gesteinskörnung, möglich, d. h. Recyclingzuschläge (recyclierte Gesteinskörnungen) können bis ca. 4% Gips-Anteil eingesetzt werden. Überschreitungen dieses Anteils sind z. B. zu erwarten, wenn Gipsbauplatten oder Estriche auf Calciumsulfatbasis in größeren Mengen zusammen mit dem Mauerwerksabbruch aufbereitet werden.

Bei der Aufbereitung und Verwertung von gipshaltigem Bauschutt als Schüttungsmaterial sind Verwertungsmöglichkeiten an Einsatzorten zu suchen, an denen der LAGA-Zuordnungswert Z2 für Sulfat (600mg/l) im natürlichen Boden oder Gestein erheblich überschritten ist (z.B. Naturgipslagerstätten = 1450 mg/l Sulfat).

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Besteht keine Möglichkeit zur Verwertung, müssen gipshaltige Abfälle (nach einer Trennung vom verwertbaren Bauschuttanteil) auf abgedichteten Deponien der Deponieklasse I oder II gemäß TA Siedlungsabfall abgelagert werden.

EAK-Abfallschlüssel

Bau- und Abbruchabfälle

170101 Beton (Bau- und Abbruchabfälle)
170104 Baustoffe auf Gipsbasis (bei hohem Gipsanteil)
170701 gemischte Bau- und Abbruchabfälle (gemäß KrW-/AbfG, BestüVAbfV, überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung)