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Leichtputz

Begriffsdefinition

Leichtputze sind mineralisch gebundene Putze der Mörtelgruppe PI oder PII (Kalk-, bzw. Kalkzementputze) mit begrenzter Rohdichte (zwischen 600 und 1300 kg/m³) und mit Anteilen an mineralischen und/oder organischen Zuschlägen mit porigem Gefüge.

Als Wärmedämmputz werden solche Putze bezeichnet, bei denen die Wärmeleitzahl λ ≤ 0,2 W/mK beträgt (als Rechenwert). Dies ist der Fall, wenn die Trockenrohdichte des erhärteten Mörtels ρ ≤ 0,6 kg/dm³ ist.
Als Zuschlag werden vorwiegend expandiertes Polystyrol (siehe auch Wärmedämmputz mit EPS) oder mineralische Leichtzuschläge (siehe auch Wärmedämmputz mit mineralischen Leichtzuschlägen) verwendet. Es können auch organische und mineralische Zuschläge kombiniert werden.

Seit der Energiekrise 1973 und der damit verbundenen Erhöhung der Wärmeschutzanforderungen ging der Entwicklungstrend verstärkt in Richtung wärmedämmender Baumaterialien. Damit notwendig wurde die Entwicklung eines an die Eigenschaften des Leichtmauerwerks (Leichtbetonsteine) angepassten Leichtputzes. Dieser stimmt somit in seiner Festigkeit und in seiner Verformungsfähigkeit mit einem Mauerwerk mit hoher Wärmedämmung und geringer Festigkeit überein.
Die folgenden Wärmeschutzverordnungen mit den weiter gestiegenen bauphysikalischen und technischen Anforderungen bewirken, dass der Einsatz der Normalputze zugunsten der Leicht- und Wärmedämmputze abnahm. Mit den nun weiter steigenden Anforderungen scheiden die Wärmedämmputze wieder aus einigen Anwendungsbereichen aus, da andere Konstruktionslösungen (z. B. zweischaliges Mauerwerk, hinterlüftete Wärmedämmfassade) bessere Dämmwerte liefern.

Wesentliche Bestandteile

  • Bindemittel (Zement, Kalk, Gips)
  • Leichte Gesteinskörnung (z. B. Bims, Blähglas, Blähton, EPS)
  • Wasser
  • Ggf. Zusatzstoffe und Zusatzmittel

Charakteristik

Die mittlere Dicke von Putzsystemen, die allgemeinen Anforderungen genügen, muss außen 20mm (zulässige Mindestdicke 15mm) und innen 15mm (zulässige Mindestdicke 10mm) betragen. Dabei soll Leichtputz als Unterputz außen i. d. R. eine mittlere Dicke von 15mm aufweisen.

Ein Wärmedämmputzsystem besteht aus aufeinander abgestimmtem, wärmedämmendem Unterputz (i. d. R. d = 20 - 100 mm) und einem ein- oder zweischichtigen, wasserabweisenden Oberputz (d = 8 - 15 mm). Dieser dient der optischen Gestaltung und dem Schutz vor Feuchtigkeit und erhöht zugleich den Widerstand gegen mechanische Einwirkungen. Der Oberputz kann mineralischer Zuschlag beinhalten. Beide Putze sind aus Werktrockenmörtel nach DIN 18 557 hergestellt sind. Bei mehrlagigem Oberputz gehört ein Ausgleichsputz (d ≥ 5 mm) zum System.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Da Leichtputze ggf. Zement und Kalk als Bindemittel enthalten, sind sie nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig mit den GHS-Symbolen für „Gefahr“ GHS05 und GHS07.

Es gelten folgende H-Sätze zur Gesundheitsgefährdung:

  • H318 Verursacht schwere Augenschäden
  • H335 Kann die Atemwege reizen
  • H315 Verursacht Hautreizungen

Diese Angaben gelten für den trockenen pulverförmigen Putzmörtel und den frischen Putzmörtel. Im abgebundenen Zustand, das heißt ausgehärteten Zustand, gehen keine Gesundheitsgefahren von Putzmörteln aus.

Lieferzustand

  • Pulverförmig als Trockenputzmörtel
  • Plastische Konsistenz als Frischmörtel

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

  • Außen- und Innenputz auf Untergründen mit geringer Festigkeit und Steifigkeit
  • Verputzen von Leichtziegelmauerwerk, Porenbeton, Leichtbetonsteinen und XPS (extrudiertes Polystyrol)-Platten
  • Als Wärmedämmputz im Außenraum zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften einer einschaligen Außenmauer
  • Sonderzwecke: Sanierputz, Akustikputz, Bestandteile von Renovierputzsystemen

Die Bindemittel Zement und Kalk in Putzmörteln führen zu Verätzungen der Haut und der Augen!!!

Hinweise für die ökologische Produktauswahl

Für Produkte mit Umweltproduktdeklaration (Environmental Product Declaration, EPD) liegen umfassende Informationen zu wichtigen Umweltwirkungen wie z.B. Ressourcenverbrauch, globaler Treibhauseffekt, Ozonabbau oder Versauerung von Böden und Gewässern vor (genaue Erläuterungen siehe Lexikon und Textteil „Umweltproduktdeklarationen“). Diese bilden die Datengrundlage für die ökologische Gebäudebewertung.

Produkte mit dem natureplus-Qualitätszeichen  unterliegen einer Prüfung von Kriterien hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz, die den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen. Für Wärmedämmputzmörtel sind Vergaberichtlinien in Vorbereitung (Stand 02/2010 / genaue Erläuterungen siehe Zeichen / Labels)

Die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) ist seit dem 17. Januar 2005 verboten. (weitere Informationen siehe Verarbeitung, Grundstoff Zement und zementhaltige Produktgruppen)

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Risikobetrachtung Lebenszyklusphasen

 

 

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Planungs- und Ausschreibungshilfen

 

 

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Referenz

Referenz

Gefahrstoffverordnung

Da Leichtputze ggf. Zement und Kalk als Bindemittel enthalten, sind sie nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig mit den GHS-Symbolen für „Gefahr“ GHS05 und GHS07.

Es gelten folgende H-Sätze zur Gesundheitsgefährdung:

  • H318 Verursacht schwere Augenschäden
  • H335 Kann die Atemwege reizen
  • H315 Verursacht Hautreizungen

Diese Angaben gelten für den trockenen pulverförmigen Putzmörtel und den frischen Putzmörtel. Im abgebundenen Zustand, das heißt ausgehärteten Zustand, gehen keine Gesundheitsgefahren von Putzmörteln aus.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Referenz

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Umweltdeklarationen

 

 

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Referenz

 

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Bewertungssystem

 

 

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Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

Referenz

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

Referenz

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Referenz

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

Referenz

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

Referenz

Quellen

Referenz

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Technisches

 

 

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Technische Daten

Druckfestigkeit des Festmörtels bei Wärmedämmputz:

Unterputz:    ≥ 0,40 N/mm²
Oberputz:    ≥ 0,80 N/mm² (höchstens 3,0 N/ mm²)

Kennwerte für Außenputz nach E DIN 18550-1:2013-08, Tabelle 6:
Leichtputz Typ I / Leichtputz Typ II

Referenz

Technische Regeln (DIN, EN)

→ auch Putzmörtel

DIN EN 13055

2012

Leichte Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel, Einpressmörtel, bitumengebundene Mischungen, Oberflächenbehandlungen und für ungebundene und gebundene Anwendungen

                        -1

2002

Teil 1: Leichte Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel und Einpressmörtel

                        -2

2004

Teil 2: Leichte Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen sowie für ungebundene und gebundene Verwendung

ZDB Leichtputze

2008

Fachinformation - Eignung von Leichtputzen als Ansetz- und Verlegefläche für Wandbeläge mit und ohne Verbundabdichtungen

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Literaturtipps

 

 

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Institut Bauen und Umwelt e.V. / Service / Downloads von Broschüren / Produktgruppenregeln (PCR) / Umweltproduktdeklarationen (EPD)

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich

Schubert P.; Heer B.; Institut für Bauforschung: Umweltverträgliche Verwertung von Mauerwerk-Baureststoffen, F 497, 1997, Aachen

Riechers H.-J.: Werkmörtel für den Mauerwerksbau, S. 513-529, Mauerwerk-Kalender, Ernst & Sohn Verlag, 1997

ifib TH Karlsruhe, HAB Weimar, ESU+ETH Zürich: Baustoffdaten-Ökoinventare, 1995, Karlsruhe/Weimar/Zürich

Landesinstitut für Bauwesen+angewandte Bauschadensforschung: Umweltbewußte Bauteil- und Baustoffauswahl, LBB NRW (Hrsg.), 1993, Aachen

 
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Rohstoffe / Ausgangsstoffe

 

 

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Hauptbestandteile

Leichtputz 2.1.1

Es ist zu beachten, dass die Dichten für die Leichtzuschläge sehr stark variieren. Damit ist keine exakte Prozentangabe der Menge möglich.

Bindemittel
Kalk, Zement, Putz- und Mauerbinder bzw. bauaufsichtlich zugelassene mineralische Bindemittel

Gesteinskörnungen
mineralisch: Sand (z. B. Kalksteinsand, Kalksteinmehl), Blähperlit, Naturbims, Blähton, Blähglas, Blähglimmer 

organisch: Expandiertes Polystyrol, Sägemehl
Natürliche Gesteinskörnungen
Wärmedämmputz mit mineralischen Leichtzuschlägen

Wasser

Ggf. Zusätze
Leichtputz (z. B. Blähglasgranulat, Methylcellulose, Luftporenbildner, Hydrophobierungsmittel) Wärmedämmputz (rass, Flugasche, Hochofenschlacke, Luftporenbildner, Abbinderegler, Haftungsverbesserer, Hydrophobierung)

Der Anteil der organischen Zusätze darf 2% der Gesamtmasse nicht überschreiten.
→ BetonzusatzmittelBetonzusatzstoffe 

Mischungsverhältnis
z. B. 75% Sand, 10% Kalk, 10% Portlandzement, 3% Blähglasgranulat

Werkfrischmörtel
Werkfrischmörtel zur Herstellung von Leichtputz darf keine organischen Zuschläge mit porigem Gefüge enthalten.

Sanierputz
Mineralische Bindemittel, Leichtzuschläge, Sande, Zusatzmittel zur Erzielung der Wasserabweisung, Porenbildung und optimalen Verarbeitungseigenschaften.

Akustikputz
Mineralische Bindemittel, mineralische Leichtzuschläge, Zusatzmittel zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit und Haftfestigkeit.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Zement / Kalk
Die Rohstoffe (Kalkstein, Ton, Dolomit und Kalkmergel) werden ausschließlich im Tagebau gefördert:

Leichte Gesteinskörnung
Die Rohstoffe für Blähglimmer, Blähperlit oder Bims werden im Tagebau gewonnen.

Genauere Informationen siehe Grundstoffe Kalk, Zement, Natürliche Gesteinskörnungen, Leichte Gesteinskörnungen

Verfügbarkeit

Zement
Die Rohstoffe sind (noch) in ausreichendem Maße vorhanden. Teilweise muss ein Teilrohstoff (Quarz, Kalk), der in den Abbaustätten nicht (mehr) vorhanden ist, aus der weiteren Umgebung angeliefert werden. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Umwelt (höherer Energieverbrauch, erhöhte Lärm- und Schadstoffemission, etc.). Teilweise werden auch Sekundärrohstoffe wie Kalkschlämme oder Gießerei-Altsande verwendet. Statt des reinen Portlandzementes (CEM I) werden inzwischen standardmäßig Portlandkomposit- bzw. -hüttenzemente (CEM II bzw. CEM III) angeboten und verwendet, um Primärrohstoffe zu schonen.

Kalk
Die Rohstoffe sind in Deutschland noch in ausreichendem Maße vorhanden (z. B. fränkischer und schwäbischer Jura, Eifel, Fichtelgebirge).

Gesteinskörnung
Rohstoffe für leichte Gesteinskörnungen (z. B. Bims, Blähglas (abhängig von Altglasmenge)) sind in Deutschland nur noch begrenzt verfügbar. Dadurch kann es z. T. zu langen Transportwegen kommen.

Genauere Informationen siehe Grundstoffe Kalk, Zement, Natürliche Gesteinskörnungen, Leichte Gesteinskörnungen

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Der Einsatz von Sekundärrohstoffen, wie Wärmedämmputz mit Altglasgranulat (Blähglasgranulat), ist möglich und eine umweltschonende Maßnahme. Ein späteres Recycling ist hiermit kaum möglich.

Der Ersatz von neuem EPS durch Alt-EPS (Sekundärrohstoff z. B. aus Verpackungsmaterial) in Wärmedämmputzen ist ressourcensparend. Das Abfallproblem wird hier jedoch nicht behoben, sondern nur verlagert bzw. erschwert.

Radioaktivität

Natürlich Radionuklide in Baustoffen können vorkommen in Abhängigkeit von Material und Zuschlagstoffen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelas­tungen werden in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der radioaktiven Stoffe in Baumaterialien durchge­führt. Nach einer Studie des BfS wurden in Deutschland keine zu Bauzwecken verwendbaren Materialien festgestellt, die infol­ge erhöhter Uran- und Radiumkonzentrationen zu höhe­ren Konzentrationen des Radon-222 (Radon) in Räumen führen könnten.

Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils industrieller Rückstände als Zuschlag zu beachten, siehe ausführliche BfS-Informationen zu Baustoffen unter http://www.bfs.de/de/ion/anthropg/baustoffe.html.

 
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Herstellung

 

 

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Prozesskette

Prozesskette siehe Putzmörtel

Herstellungsprozess

Der Herstellungsprozess besteht bei Putzmörtel, und somit auch bei Leichtputzen, aus folgenden Verfahrensstufen:

  • Antransport der Ausgangsstoffe
  • Dosieren
  • Mischen
  • Fördern
  • ggf. Zwischenlagern in Silos
  • Verpacken als Sackware oder Abfüllen in einen Baustellensilo

Umweltindikatoren / Herstellung

Referenz

Energieaufwand

Bei der Verarbeitung von Leichtputzen wird Energie beim Mischen verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten. Die Mischenergie ist im Vergleich zur Energie für die Herstellung und Aufbereitung der Ausgangsstoffe (z. B. Brennen und Mahlen des Bindemittels Zement oder Kalk, Blähen von Ton, Glas etc) vergleichsweise gering.

Der Energieaufwand (Primärenergieinhalt PEI) bis zur Verarbeitung eines konventionellen Leichtputzes (Kalk-Zement-Außenputz leicht) beträgt beispielhaft 1,51 MJ/kg.

Charakteristische Emissionen

Bei der Herstellung eines Trockenmörtels im Werk fallen aufgrund von Einhausungen und Filteranlagen etc. keine Emissionen an. Bei der Herstellung des frischen Putzmörtels durch Mischen von Trockenmörtel und Wasser direkt auf der Baustelle fallen Lärm- und Staubemission für die Umgebung an.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Es sollte persönliche Schutzausrüstung (Augen-, Atem- und Gehörschutz) getragen werden.

Maßnahmen Umweltschutz

Es liegen keine Informationen vor, dass auf der Baustelle besondere Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Im Werk werden Emissionen durch Einhausung verringert.

Transport

Putzmörtel werden in Deutschland von diversen Unternehmen an verschiedenen Standorten hergestellt, so dass ein Transport auf nationaler Ebene mit relativ kurzen Transportwegen möglich ist.

 
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Verarbeitung

 

 

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Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Leichtputze sind i. a. gut und einfach bauseitig verarbeitbar. Sie werden meist maschinell als Spritzputz aufgetragen.

Hinsichtlich der Maschinenverarbeitbarkeit bieten gerade diese leichten Baustoffe den Vorteil, die Belastung der Verschleißteile an den Putzmaschinen im Vergleich zu den klassischen Materialien deutlich zu reduzieren. Desweitern wurden von den Herstellern der Putzmaschinen Zusatzgeräte entwickelt, um auch die besonders leichten Werkmörtel in den Maschinen verarbeitbar zu halten und optimal aufzuschließen. 

Da der Aufbau von Wärmedämmputzsystemen nicht der allgemeinen Grundregel entspricht, wonach das Festigkeitsgefälle nach außen abnehmen soll, muss die Festigkeit von Ober- und Unterputz aufeinander abgestimmt sein, um Schäden zu vermeiden.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Wenn der Leichtputz die Bindemittel Kalk oder Zement enthält, gehen Gesundheitsgefahren nach heutigem Kenntnisstand überwiegend von der stark alkalischen Lösung aus, die sich beim Anmachen des Kalkes bzw. Zements mit Wasser bildet (pH-Wert 12,5 bis 13,5) und Reizungen verursacht.

Bei der Verarbeitung kalk- und zementhaltiger Produkte sind persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich (u. a. Augenschutz, Handschutz, Hautschutz, Körperschutz).

Allergische Hautreaktionen auf Chromat (sogenannte „Maurerkrätze“) sind heutzutage nicht mehr zu erwarten, da die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) seit dem 17. Januar 2005 verboten ist.

AGW-Werte

  • Alveolengängige Fraktion: A – Staub 3 mg/ m³ (Feinstaub)
  • Einatembare Fraktion: E – Staub 10 mg/ m³ (Gesamtstaub)
  • Portlandzement: Staub 5 mg/ m³ gemessen in der einatembaren Fraktion nach TRGS 900

REACH / CLP

Leichtputze werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

 

Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Produkt bezogene Informationen hierzu finden sich dann in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) des Herstellers.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm
ZP2 Zementhaltige Produkte, nicht chromatarm
Die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) ist seit dem 17. Januar 2005 verboten

Emissionen

Bei der Verarbeitung von trockenem Leichtputz kann es zu einer Staubentwicklung kommen.
Es liegen keine Informationen vor, nach denen es bei der Verarbeitung von bereits mit Wasser angemischten Leichtputzen zu Emissionen kommt.

Umweltrelevante Informationen

Energiebedarf

Bei der Verarbeitung von Leichtputz  wird Energie beim Mischen zu einem verarbeitbaren Mörtel, und zum Pumpen/Spritzen verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten und Pumpen.

Wassergefährdung

Eine Wassergefährdung wird durch das Eindringen von verdünnten Kalk- oder Zementsuspension (Waschwasser) in Boden, Gewässer und Kanalisation verursacht, da basische Bestandteile ausgelaugt oder ausgewaschen werden können. Deshalb ist eine Kontamination zu vermeiden (WGK 1: schwach wassergefährdend).

 
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Nutzung

 

 

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Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Umwelt- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen im Neuzustand und während der Nutzung sind nicht bekannt. Grundsätzlich besteht bei Mauerwerkbaustoffen - Mauersteine, Mauermörtel sowie Innen- und Außenputze auf Mauerwerk - die Möglichkeit, dass schädliche Salze und/oder Schwermetalle durch Einwirkung von Feuchtigkeit, wie z. B. Niederschlagswasser oder Grundwasser, ausgewaschen werden. Unter praxisrelevanten Bedingungen sind allerdings nur sehr geringe Auslaugraten zu erwarten, da die Inhaltsstoffe fest in die Bindermatrix eingebunden sind. Emissionen von Inhaltsstoffen sind nicht relevant.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Leichtputze bergen in der Regel keine brandrelevante Gefährdung. Bei Zugabe von z. B. Polystyrol als leichte Gesteinskörnung erfolgt die Einstufung in die Baustoffklasse A2. Abtropfen/Abfallen von brennendem Material ist aber nicht zu erwarten.

Wassereinwirkung

Es sind keine Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu erwarten.

Beständigkeit Nutzungszustand

Die Dauerhaftigkeit eines Putzes hängt i. w. von folgenden Faktoren ab:

  • Zusammensetzung
  • Festigkeit
  • Wassersaugvermögen
  • Verformungsmodul
  • Putzuntergrund und Vorbereitung
  • Auftrag
  • Kantenanschluss
  • Nachbehandlung
  • Wartung und Pflege
  • u. a. m.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Instandhaltung

Abplatzungen oder Fehlstellen von Putzen können instandgesetzt werden, indem der geschädigte (eventuelle mit Salzen belastete) Putz entfernt und die Wand neu verputzt wird. Gegebenenfalls müssen Salzgehalte erst durch Aufbringen eines Opferputzes/Entsalzungskompressen aus dem Mauerwerk entfernt werden. Darüber hinaus können auch nachträglich Hydrophobierungsmittel aufgebracht werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit durch den Putz zu verhindern.

 
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Nachnutzung

 

 

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Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Ausbau ist auf ausreichenden Staubschutz zu achten (s. Verarbeitung). Die Möglichkeit des Absaugens sollte geprüft werden.

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Leichtputzen ist nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung im Rahmen der Aufbereitung von Bauschutt als rezyklierte Gesteinskörnung für Beton ist, mineralische Gesteinskörnungen vorausgesetzt, grundsätzlich möglich.

Bei der Verwendung von organischen Leichtzuschlägen ist eine stoffliche Verwertung problematisch.

Bei Rückbau und Verwertung von Mörteln, die Dispergiermittel, Tenside, Entschäumer oder Hydrophobierungsmittel enthalten, sind aufgrund der geringen bzw. schwer eluierbaren Anteile keine umweltschädigenden Auswirkungen zu erwarten.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Leichtmörtel müssen am Ende ihrer Lebensdauer auf einer Deponie abgelagert werden. Sie können als Bauschutt auf Deponieklasse I (hauptsächlich für mineralische Abfälle) abgelagert werden.

Seit Ablauf der Übergangsfristen der TA-Siedlungsabfall ist eine Deponierung von Leichtputzen mit EPS-Zuschlägen abh. vom organischen Anteil / Masse-% ohne vorherige thermische Behandlung nicht mehr möglich.

EAK-Abfallschlüssel

Bau- und Abbruchabfälle

170101  Beton (Bau- und Abbruchabfälle)
170701  gemischte Bau- und Abbruchabfälle (gemäß KrW-/AbfG, BestüVAbfV, überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung)