Recyclingbeton

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Normalbeton mit Anteilen an rezyklierter Gesteinskörnung. Die Abkürzung „R-Beton“ ist ebenfalls gebräuchlich.

Wesentliche Bestandteile

Charakteristik

Frischbeton

Fertigteilbeton

Recyclingbetone mit  rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 erfüllen alle geforderten Eigenschaften in gleicher Weise wie konventionelle Beton gleicher Betongüte.

Lebenszyklus

Die Rohstoffe zur Herstellung der rezyklierten Gesteinskörnungen werden aus Baustellen- und Abbruchmaterialien von Gebäuden, Straßen oder anderen Bauwerken gewonnen. Die Aufbereitung zu Recycling-Baustoffen erfolgt in mobilen oder stationären Anlagen. Aufbereiteter Betonbruch wird überwiegend beim Bau von Trag­ und Frostschutzschichten im Straßenbau eingesetzt1. Für den Einsatz im Recyclingbeton stehen nur begrenzte Mengen zur Verfügung stehen.

Aus ökonomischer Sicht rechnet sich der Einsatz von rezyklierten Gesteinskörnungen für Transportbetonwerke und Objekte in Ballungsräumen, wo viel rückgebaut wird und die Transportkosten für natürliche Körnung hoch sind4.

Rezyklierte Gesteinskörnungen, die in Recyclingbeton eingesetzt werden, dürfen keine Störstoffe enthalten, die die Festigkeitsentwicklung von Beton negativ beeinflussen. So kann Gips den Erstarrungsbeginn von Beton beeinflussen und bei ungünstigen Bedingungen zu Sulfattreiben führen. Es gilt daher ein Grenzwert für den Gehalt an löslichem Sulfat in rezyklierter Gesteinskörnung für Beton. 

Die Verarbeitung von Recyclingbeton mit Typ 1 oder Typ 2-Körnung unterscheidet sich (nach Rezeptur-Anpassung im Transportbetonwerk) nicht von der Verarbeitung von Normalbeton aus natürlichen Gesteinskörnungen. In der Nutzungsphase verhält sich Recyclingbeton nicht anders wie konventioneller Beton3. Die Prüfung der umwelttechnischen Eignung von rezyklierten Gesteinskörnungen regeln DIN 4226-101 und DIN 4226-102.

Bei der Nachnutzung von Recyclingbeton besteht gegenüber Beton mit natürlicher Gesteinskörnung keine Besonderheiten. Es gelten die gleichen Voraussetzungen.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Durch den Einsatz von mineralischem Recyclingmaterial werden wertvoller Deponieraum und Primärressourcen (Sand, Kies, Splitt) geschont. Trotz hoher Abfallströme und einer Recyclingrate von 78 % tragen rezyklierte Gesteinskörnungen nur einen Anteil von 12,7 % (2016) des Bedarfs an Gesteinskörnungen in Deutschland bei1. Der überwiegende Anteil der rezyklierten Gesteinskörnungen wird beim Bau von Trag­ und Frostschutzschichten im Straßenbau eingesetzt. Die Verwertung bei der Beton- und Asphaltherstellung liegt bei ca. 20 %, der überwiegende Anteil davon bei der Asphaltherstellung. Die Verfügbarkeit von Recyclingbeton ist daher in Deutschland noch nicht flächendeckend gegeben, wächst aber kontinuierlich4.

Der Energieaufwand und die damit verbundenen Umweltbelastungen für die Herstellung von rezyklierten Gesteinskörnungen sind durch die Transporte und den Energieaufwand für die Aufbereitung geprägt. Sie liegen in der gleichen Größenordnung wie bei der Herstellung von natürlichen Gesteinskörnungen2. Je näher der Anfallsort ab Bau- und Abbruchabfällen an Aufbereitungsanlage und Betonwerk liegt, desto geringer sind die Transportentfernungen und damit die ökologischen Belastungen.
Der höhere Wasseranspruch von ungewaschenen rezyklierten Gesteinskörnungen kann ein erhöhtes Vorhaltemaß und damit einen erhöhten Fließmitteleinsatz bedingen. Die Herstellung von Recyclingbeton verursacht aber vor allem dann höhere Umweltbelastungen, wenn höhere Zementanteile oder ökologisch weniger vorteilhafte Zementtypen (CEM I) benötigt werden. Rezepturoptimierung und der Einsatz von Fließmittel können das vermeiden2.

Hinsichtlich der möglichen Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt verhält sich Recyclingbeton wie konventioneller Beton3.

Natürlich vorkommende Gesteine, die geogen bedingt Asbestminerale enthalten, dürfen nach der Gefahrstoffverordnung verwendet werden, wenn sie weniger als 0,1 Gew-% Asbest enthalten. Dies gilt grundsätzlich auf beim Wieder-Inverkehrbringen. Abfälle, die Asbest aus technischen Anwendungen enthalten, dürfen dagegen nicht rezykliert werden, auch wenn der Anteil der Fasern unter 0,1 Gew-% liegt5. Hinsichtlich des Gefährdungspotenzials macht es keinen Unterschied, ob eine Asbestfaser aus einer technischen Anwendung oder als geogener Bestandteil eines Gesteins entstammt. Im Bericht über den Erfahrungsaustausch zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten [6] wird daher gefordert, dass das Inverkehrbringen von natürlichen asbesthaltigen Gesteinen unabhängig vom Massegehalt ebenfalls nicht mehr zulässig sein sollte. Mehr zu Asbestvorkommen in Recyclingmaterial in Rezyklierten Gesteinskörnungen.

Hinweise für die Produktauswahl

Der Leitfaden zum Einsatz von R-Beton aus Baden-Württemberg3 fasst wichtigste Punkte für Bauherr*innen und Architekt*innen zusammen:

  1. Recyclingbeton kann in allen Bauteilen und Tragwerken eingesetzt werden, bei denen eine Beton-Druckfestigkeit bis einschließlich C30/37 gefordert wird. Die zulässigen Betonsorten können der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton entnommen werden.
  2. Mit dem Einsatz von Recyclingbeton tragen Sie zur Ressourcenschonung und zum nachhaltigen Bauen bei.
  3. Die Ausschreibung von Recyclingbeton schafft neue Nachfragen und Märkte. Das Standardleistungsbuch bietet entsprechende Einträge
  4. Der Betonhersteller darf bis zu 45 % der Gesteinskörnung durch Recyclingmaterial ersetzen, das den Normen DIN EN 12620, DIN 4226-101 und DIN 4226-102 genügt.
  5. Der Hersteller der Gesteinskörnung muss in der Lage sein, Gesteinskörnungen aus Recyclingmaterial nach den o. g. DIN herzustellen. Dies hat er durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen.
  6. Für Spannbeton und viele Verkehrsbauwerke ist R-Beton nicht zugelassen.

Das IBO-Prüfzeichen fordert für Transportbetone einen Mindestanteil an Recycling-Gesteinskörnungen abhängig von der Betonsorte. Das CSC-Zertifikat des Concrete Sustainability Council Unternehmen vergibt eine ergänzende Zertifizierung für Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen („R-Modul“), wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Für das Österreichische Umweltzeichen müssen im fertigen Produkt entweder nachwachsende Rohstoffe oder Recyclate enthalten. sein. Näheres siehe Reiter Zeichen & Deklarationen

QUBA (Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH) vergibt ein Qualitätssiegel für die Herstellung und verordnungs- und normgemäße Verwendung von Sekundärbaustoffen.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Hochbau, Tiefbau, Infrastruktur-, Ingenieur- und Industriebau

Recyclingbeton ist in Deutschland für viele Expositionsklassen und bis einschließlich der Betonfestigkeitsklasse C30/37 uneingeschränkt einsetzbar. Hinsichtlich der Eigen­ und Fremdüberwachung bestehen keine zusätzlichen Anforderungen. Lediglich im Lieferverzeichnis und auf dem Lieferschein muss zur besseren Erkennung jeder Betonhersteller dies eindeutig kennzeichnen4.

In Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 dürfen nur rezyklierte Gesteinskörnungen von Typ 1 („Betonbruch“) und Typ 2 („Mauerwerksbruch“) verwendet werden. Die zulässigen Anteile an rezyklierten Gesteinskörnungen im Beton sind in Abhängigkeit vom Anwendungsbereich begrenzt.

Anwendungsbereich   Kategorie der Gesteinskörnung
Alkali-Richtlinie DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Typ 1 Typ 2
WO (trocken) XC1 ≤ 45 Vol.-% ≤ 35 Vol.-%
WF (feucht) 1) 2) X0
XC1 bis XC4
XF1 und XF3 3, Beton mit hohem
Wassereindringwiderstand
≤ 35 Vol.-% ≤ 25 Vol.-%
XA1 ≤ 25 Vol.-% ≤ 25 Vol.-%

Tabelle: Zulässige Anteile rezyklierter Gesteinskörnungen in Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2

1) Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen nur möglich bei bekannter Herkunft und unbedenklicher Alkaliempfindlichkeitsklasse der darin enthaltenen Gesteinskörnungen bzw. wenn bei unbekannter Herkunft in einem Gutachten eine unbedenkliche Alkaliempfindlichkeitsklasse bestätigt wird.
2) Bei zusätzlicher häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen (Feuchtigkeitsklasse WA) ist die Verwendung von rezyklierter Gesteinskörnung nur möglich, wenn ein Gutachten eine unbedenkliche Alkaliempfindlichkeitsklasse für die Gesteinskörnung bestätigt.
3) bei diesen Expositionsklassen sind Taumittel ausgeschlossen, daher ist auch hier eine uneingeschränkte Anwendung möglich4.

Quellen

1 KWB - Kreislaufwirtschaft Bau, „Mineralische Bauabfälle Monitoring 2016". Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2016. 2019.  [zuletzt abgerufen am 08.09.2020]

2 Müller Anette: Potenzialstudie zur Umsetzung eines Re-/Upcyclingkonzeptes im Gebiet der IRR GmbH – Schwerpunkt mineralische Baustoffe. Studie im Auftrag der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH. Schlussbericht, 15.10.2017.

3 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Baden-Württemberg: Leitfaden zum Einsatz von R-Beton. September 2017. (zuletzt abgerufen am 28.01.2022)

4 Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung – R-Beton. Zement-Merkblatt Betontechnik B 30, 11.2021. [zuletzt abgerufen am 28.01.2022]

5 LAGA (Bundes/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall): Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“. Stand Juni 2015. (zuletzt aufgerufen am 8.9.2022)

6 LAGA (Bundes/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) / Bericht des Erfahrungsaustausches zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten an den Ausschuss für Abfalltechnik (ATA) der LAGA. April 2020. (zuletzt aufgerufen am 8.9.2022)

 

Recyclingbeton
Recyclingbeton
Recyclingbeton

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Beton, Betontrennmittel, Betonzusatzmittel, Betonzusatzstoffe

Stand 04/2023

   

Beton:
Ortbeton
Betonfertigteile
Bewehrter Beton
Betonwerksteine
Recyclingbeton

Gesteins-körnung

Zement

Betontrennmittel
(keine eigene Produktgruppe in WECOBIS,
Ortbeton
Betonertigteile)

Betonzusatzmittel

Betonzusatzstoffe
               
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 178 / Biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten (Ausgabe 2014) ./. ./. ./.

+

./.

./.

Blauer Engel DE-UZ 216 / Umweltfreundliche Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbelag im Freien

+

(derzeit nur
Bodenbelagsplatten)

-

(indirekt / nur für Beton-
waren)

./.

./.

./.

./.

CSC-Zertifikat5

+

Zertifiziert werden Unternehmen der Transportbeton- und Betonfertigteilindustrie. Die Zertifizierung umfasst sowohl das Betonunternehmen bzw. -werk als auch dessen Lieferkette.
Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 39: mineralisch gebundene Bauprodukte2  (+) - -  ./.  -  -

IBO-Prüfzeichen3

+

(Betonfertigteile + Transportbeton)

- - - - -
EU Ecolabel (Blume) /
Schmierstoffe
./. ./. ./. + ./. ./.
Nordic Swan Ecolabel - - - - - -
natureplus Umweltzeichen / Dacheindeckungen

+

(Betondachsteine)

-

-

-

- -
eco-INSTITUT-Label - - - - - -
Cradle to Cradle4 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit)

+

(z.B. Betonsteine, Fertigteile)

- - - - -
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

- -          -

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

- - - ab BTM 30 erforderlich bei BZM 50 erforderlich (enthält Formaldehyd) -
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) - - - BTM 01 Betontrennmittel-Emulsionen, kennzeichnungsfrei BZM 10 Betonzusatzmittel, kennzeichnungsfrei -
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 + - +  - -  -
Branchen-EPD1 + - +  - +
(in Kategorie "Grundstoffe und Vorprodukte") 
 -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

1.3.05. Betonfertigteile und Betonwaren
1.4.01. Beton

Für Recyclingbeton gibt es derzeit keine Datensätze in ÖKOBAUDAT.

1.2.01. Sand und Kies

1.1.01 Zement

- 1.4.06. Betonzusatzmittel

1.2.08. Kraftwerksnebenprodukte

Für die anderen Betonzusatzstoffe (Gesteinsmehl, Silicastaub, Trass) gibt es derzeit keinen eigenen Gliederungspunkt in ÖKOBAUDAT.

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklarationen

siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Ortbetone
siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Mauer- & Putzmörtel

+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V.

2Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 39: mineralisch gebundene Bauprodukte
„Im fertigen Produkt müssen entweder nachwachsende Rohstoffe oder Recyclate enthalten sein.
Zumindest eine der folgenden Fraktionen muss mit nachstehenden Mengen im Produkt enthalten sein:

  • mineralische Recyclate: 25 Massen%
  • nichtmetallische Recyclate: 15 Massen%
  • metallische Recyclate: 5 Massen%
  • nachwachsende Rohstoffe: 20 Massen%

An die Recyclate gelten folgende Anforderungen:

  • Als Recyclat gelten jene Materialien, die nach Gebrauch und geeigneter Aufbereitung wieder als Rohstoffe eingesetzt werden. Eigene Produktionsabfälle, die wieder in der Herstellung Verwendung finden, gelten nicht als Recyclat.
  • Der Anteil an Verunreinigungen im Recyclat darf maximal 1 Massen% betragen. Kontaminierte Böden, Bauteile und Baurestmassen sowie gefährliche Abfälle gemäß Abfallverzeichnisverordnung dürfen nicht als Rohstoffe verwendet werden.
  • Bei der Verwendung mineralischer Recyclate müssen die Anforderungen der Richtlinie für Recycling-Baustoffe (Ausgabe Jänner 2016, brv.at) bzw. der Richtlinie für Recycling-Baustoffe aus Hochbau-Restmassen eingehalten werden.

IBO-Prüfzeichen für Transportbetone
Transportbetone müssen abhängig von der Betonsorte einen Mindestanteil an Recycling-Gesteinskörnungen nachweisen:

Betonsorte Mindestanteil RC-Gesteinskörnung in M-%
bezogen auf Gesamtmenge der Gesteinskörnung
Sauberkeitsschicht (C8/C10) 70
Sauberkeitsschicht (C12/C15) 45
C08/10 X0 60
C12/15 X0 25
C16/20 XC1, C16/20 XC2
C20/25 XC1, C20/25 XC2 12
C25/30 XC1, C25/30 XC2

Die RC-Gesteinskörnungen müssen der ÖNORM B 3140 und der Recycling-Baustoffverordnung (RBV) entsprechen und als Gesteinskörnung zur Herstellung von Betonen klassifiziert sein (Qualitätsklasse H-B nach RBV).
Das Produkt wird einer Prüfung auf organische Bestandteile, Metalle/Metalloide sowie auf radioaktive Nukleide / Strahlung unterzogen.
4 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!
5 CSC-Zertifikat
Unternehmen der Beton-, Zement- und Rohstoffindustrie können ein CSC-Zertifikat des Concrete Sustainability Council erwerben. In Deutschland wird das CSC-Zertifikat vom Bundesverband Transportbeton (BTB) betrieben. Das CSC-Zertifikat wird von BREEAM, LEED und der DGNB anerkannt.
Für Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen (R-Beton) gibt es eine ergänzende Zertifizierung durch das sogenannten „R-Modul“. Anforderungen (Musskriterien) an den Erwerb des CSC-R Moduls sind:

  • Das Betonwerk selbst muss CSC-zertifiziert auf dem Niveau Silber oder höher zertifiziert sein und über ein dokumentiertes Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001) verfügen (Musskriterien).
  • Die Recyclingmaterialien müssen aus rückverfolgbaren Quellen stammen (Musskriterium).
  • Das Betonwerk muss sicherstellen, dass der Verbrauch an Recyclingmaterial konkret erfasst wird und die Gesamtmenge an Recyclingmaterial, die für die Produktion von Recyclingbeton verwendet wurde, offengelegen.
  • Das gesamte extern bezogene R-Material muss nach den entsprechenden lokalen Normen (z.B. DIN EN 12620) zertifiziert sein.
  • Es muss ein Mindestgehalt an Recyclingmaterial eingesetzt werden. Der Mindestgehalt muss 10 Volumen-% des Volumens der Gesteinskörnungsfraktion(en), die ganz oder teilweise durch R-Material ersetzt werden darf, betragen.

Betonhersteller mit einer gültigen Zertifizierung nach dem CSC-R-Modul können auf der CSC-Standortkarte gefunden werden. Aktuell (Jänner 2022) sind Betonwerke in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg nach dem CSC-R-Modul zertifiziert. 

Quellen

2  Österreichisches Umweltzeichen Richtlinie UZ 39: mineralisch gebundene Bauprodukte. Version 6.0. Ausgabe vom 1. Jänner 2020. (zuletzt aufgerufen am 23.08.2022)

3 IBO-Prüfzeichen für Bauprodukte: Kriterien zur Zertifizierung von Transportbeton. Version 1.0.1-201901, Jänner 2019. Hrsg: IBO – Österreichisches Institut für Bauen und Ökologie GmbH.  (zuletzt aufgerufen am 23.08.2022)

5 Technisches Handbuch – R-Modul. Concrete Sustainability Council Hrsg: Bundesverband Transportbeton (BTB). Stand: 10.12.2020.  (zuletzt aufgerufen am 28.01.2022

Recyclingbeton
Recyclingbeton

Technisches

Technische Daten

Die technischen Daten von Recyclingbeton unterscheiden sich nicht von konventionellen Betonen.

Frischbeton
Fertigteilbeton

Beständigkeit

einer AKR Beaufschlagung von Säuren z. B. im Abwasserbereich.

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

Die DAfStB-Richtlinie "Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620" regelt die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen in Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen ist auf dem Beton-Lieferschein zu vermerken („Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen“). Für die Inverkehrsetzung ist eine Leistungserklärung inkl. CE-Kennzeichnung gemäß BauPVO mit Verweis auf DIN 4226-101 erforderlich.

In DIN 4226-101 werden rezyklierte Gesteinskörnungen > 2 mm entsprechend ihrer stofflichen Zusammensetzung in 4 Typen eingeteilt. In Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 dürfen nur die Gesteinskörnungen Typ 1 und Typ 2 verwendet werden. Recyclingbetone mit rezyklierten Gesteinskörnungen von Typ 1 und Typ 2 erfüllen alle gemäß Norm geforderten Eigenschaften in gleicher Weise wie konventionelle Beton gleicher Betongüte.

Geltende Normen und Richtlinien für Recyclingbeton1,2

Norm / Richtlinie

Inhalt

DAfStb-Richtlinie2

Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620

DIN EN 12620

Gesteinskörnungen für Beton

DIN 4226-1011

Rezyklierte Gesteinskörnungen für Beton nach DIN EN 12620, Teil 101: Typen und geregelte gefährliche Substanzen

DIN 4226-102

Rezyklierte Gesteinskörnungen für Beton nach DIN EN 12620, Teil 102: Typprüfung und Werkseigene Produktionskontrolle

DAfStb-Richtlinie

Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)

1 In DIN 4226-101 werden rezyklierte Gesteinskörnungen (> 2 mm) entsprechend ihrer stofflichen Zusammensetzung in 4 Typen eingeteilt. In Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 dürfen nur die Gesteinskörnungen Typ 1 und Typ 2 verwendet werden.
2 Diese DAfStb-Richtlinie regelt die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen in Beton. Sie begrenzt die Zugabemenge von RC­Gesteinskörnung und beschränkt die Verwendbarkeit des Betons mit RC­Gesteinskörnung auf die Festigkeitsklasse ≤ C30/37 und die Expositionsklasse auf einen Bereich, in dem sich der RC-Beton in seinen Eigenschaften und seiner Verarbeitbarkeit nicht, oder nicht wesentlich, von Beton mit primärer Gesteinskörnung unterscheidet1.

Rezyklierte Gesteinskörnungen müssen nach DIN EN 12620 bezeichnet und gekennzeichnet werden. Eine Leistungserklärung sowie CE-Kennzeichnung gemäß BauPVO mit Verweis auf DIN 4226-101 sind erforderlich.

Weitere technische Regeln siehe

→ Frischbeton
→ Fertigteilbeton

Technische Innovation3

Die Rahmenbedingungen für die Herstellung von Recyclingbeton (selektiver Rückbau der Gebäude; technische Ausstattung der Recycler; hochwertigere Fließmittel) haben sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Die Praxiserfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass höhere Anteile an RC-Gesteinskörnung bzw. höhere Anteile an „Mischabbruchgranulat“ in den Rezepturen möglich sein sollten. In Untersuchungen wurden spezielle Rezepturen für Recyclingbeton in Druckfestigkeiten bis C35/45 und für einen höheren chemischen Angriff (XA2) oder Angriff mittels Tausalz (XD2) entwickelt. Die derzeit in den Regelwerken gesetzten Beschränkungen zum Einsatz von rezyklierten Gesteinskörnungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.

Quellen

1 Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung – R-Beton. Zement-Merkblatt Betontechnik B 30, 11.2021. (zuletzt abgerufen am 28.01.2022)

2 Online Quelle - Betontechnische Daten / Gesteinskörnungen für Beton

3 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Baden-Württemberg: Leitfaden zum Einsatz von R-Beton. September 2017. (zuletzt abgerufen am 28.01.2022)

Recyclingbeton

Literaturtipps

Leitfaden zum Einsatz von R-Beton. Hrsg: Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.(zuletzt abgerufen am 28.01.2022)

Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung – R-Beton. Zement-Merkblatt Betontechnik B 30, 11.2021. (zuletzt abgerufen am 28.01.2022)

Stürmer Sylvia: R-Betone mit RC-Körnungen aus Mauerwerkbruch – Eigenschaften und Anwendungsbeispiele. Hochschule Konstanz. Vortrag Weimar, 25./26.09.2019.  (zuletzt aufgerufen am 28.01.2022)

Recyclingbeton
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