Lösemittel-Klebstoffe

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Lösemittel-Klebstoffe enthalten einen in einem organischen Lösemittel gelösten Grundstoff auf Polymerbasis (Kunstharz) oder in seltenen Fällen auf Naturharzbasis.

Wesentliche Bestandteile

Lösemittel-Klebstoffe sind gelöst in Lösemitteln wie Benzin, Ketone, Ester oder Aromaten. Der Lösemittelgehalt liegt bei den marktüblichen Produkten zwischen 30 und 85 %. Sie können aus unterschiedlichen Harzkomponenten sowie aus unzähligen Harzkombinationen zusammengesetzt sein. Die wichtigsten sind Vinylacetat-Polymere, Vinylpropionat-Polymere, Acrylat-Polymere und Copolymere Polyacrylate sowie natürliche oder synthetische Kautschuke.

→  Elastomere

Charakteristik

Lösemittel-Klebstoffe binden physikalisch ab (Verdunsten der Lösemittel), sind kalthärtend und plastomer. Sie sind stets 1-Komponenten-Klebstoffe. Je nach Klebstoff, Werkstoff und Anforderungen kann die Verklebung entweder als Nassverklebung (einseitiger Auftrag) oder im Kontaktverfahren (beidseitiger Auftrag) erfolgen. Im letzten Fall spricht man von Kontakt-Klebstoffen. Auch Haftklebstoffe gehören meistens zu den Lösemittel-Klebstoffen. Sie werden einseitig aufgetragen und sind in der Regel mehr oder weniger wiederablösbar.

Lieferzustand

Lösemittel-Klebstoffe werden als 1K-Klebstoffe in luftdichten Gebinden geliefert.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Lösemittel-Klebstoffe können theoretisch für fast alle Textil-, Elastomer- und Holz-Bodenbeläge verwendet werden. Nur für die Verklebung von Polyolefinbelägen sind sie nicht geeignet.

Gemäß TRGS 610 (Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich) ist "die Verwendung von stark lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen für den Bodenbereich grundsätzlich nicht mehr notwendig. Es wird empfohlen im gewerblichen und im nicht gewerblichen Bereich stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich nicht mehr einzusetzen."
Ihre Anwendung sollte aus luft- und arbeitshygienischen Gründen auf Spezialfälle beschränkt bleiben:

  • zum Verlegen von großformatigen Parkettelementen und Massivdielen, evtl. für bestimmte Holzarten* (Exotenhölzer)
  • für Parkett und andere Holzarten in Verbindung mit Gussasphalt-, Anhydrit- und Gipsestrichen*
  • zum Verlegen von PVC-/Gummiprofilen
  • beim Verlegen auf formgebenden Untergründen wie z.B. Treppen
  • in Spezialfällen wie z.B. verformten Belagsfliesen

* Bei Unterböden aus Magnesia-Steinholz (Altbestand) oder Anhydrit- bzw. Gips-gebundenen Estrichen kann z.B. durch Spachteln des Bodens in ausreichender Schichtdicke auf stark lösemittelhaltige Klebstoffe verzichtet werden.

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Der hohe Lösemittelgehalt der Lösemittel-Klebstoffe stellt ein luft- und arbeitshygienisches Risiko dar. Für die meisten Anwendungsbereiche können lösemittelfreie oder lösemittelarme Dispersions-Klebstoffe verwendet werden. Sie sind den Lösemittel-Klebstoffen ebenbürtig, stellen jedoch luft- und arbeitshygienisch eine deutlich geringere Belastung dar.

Quellen

Eigene Datensammlung, büro für umweltchemie

Lösemittel-Klebstoffe
Lösemittel-Klebstoffe

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Klebstoffe

Stand 02/2022

    Dispersions-Klebstoffe Epoxidharz-Klebstoffe Lösemittel-Klebstoffe Polyurethan-Klebstoffe Silanmodifizierte Polymere (SMP) Kleister
               
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
---
Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
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Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA
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Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade
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Dispersions- + PU-Klebstoffe im Außenraum
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Tapetenkleber

Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
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Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
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Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
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Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
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Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA
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Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade
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Dispersions- + PU-Klebstoffe im Außenraum

Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
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Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
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Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA
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Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade

Tapetenkleber
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Klebstoffe hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Klebstoffe finden sich Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Kleb- und Füllstoffe.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Klebstoffe werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. → z.B. Nachweis zu gefährlichen Stoffen / Gefahreneinstufungen, SVHC >= 0,1 Gew.-%, VOC-Gehalt, Emissionen während der Verarbeitung

Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC für Fliesen-Klebstoffe gemäß EN 12004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten + ggf. für Klebstoffe in Sonderkonstruktionen -
Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen

Bodenbelagsklebstoffe benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nach wie vor* eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
abZ der Gruppen:
Z-155.10 (Parkettbodenbelagsklebstoffe)
Z-155.20 (Universalbodenbelagsklebstoffe)

Eine Liste aller aktuell zugelassenen Bodenbelagsklebstoffe findet man beim DIBt (download Liste). Von Lösemittel-Klebstoffen können die Anforderungen vermutlich nicht eingehalten werden.

*Hinweis: Das EuGH-Urteil, das bestimmte abZ außer Kraft setzte, hat für Bodenbelagsklebstoffe keine Relevanz, da sie keiner hEN unterliegen (s. Lexikonbegriff abZ).

 -
(keine Verwendung als Bodenbelagsklebstoff)
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Klebstoffen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Übersicht Lebenszyklusinformationen: Klebstoffe

Stand 10/2015

    Dispersions-Klebstoffe Epoxidharz-Klebstoffe Lösemittel-Klebstoffe Polyurethan-Klebstoffe Silanmodifizierte Polymere (SMP) Kleister
               
  Rohstoffe Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe)
   
Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft
Anteil fossiler Rohstoffe 40-60 M-% 40-60 M-% 70-100 M-% 60-80 M-% 48 M-% 0-2%
Anteil mineralischer Rohstofffe 30-40 M-% 30-40 M-% 0-30 M-% 20-40 M-% 52 M-% -
Anteil erneuerbarer Rohstoffe 10-20 M-% 10-20 M-% - - -

98-100 M-%

Charakteristische Inhaltsstoffe
Bindemittel Kunst- oder Naturharze Epoxidharze + Härter (Amine) Polyolefin-Copolymere Isocyanatpolymere
2K: + Härter (Alkohole oder Öle)
silanmodifizierte Polymere Carboxymethylcellulose
Lösemittel 0-5% 0- >5% 30-85% 0-10% - -
  Herstellung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung)
  ÖKOBAUDAT-Datensätze Datensätze zu Klebstoffen liegen noch nicht vor (Stand 05/2021). Eine Einordnung im Gliederungssystem ist derzeit nicht vorgesehen.
  Verarbeitung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
  Verarbeitungsweise / Lieferzustand 1K-Klebstoffe, flüssig 2K-Klebstoffe, flüssig 1K-Klebstoffe, flüssig 1K- und 2K-Klebstoffe, flüssig 1K-Klebstoffe, flüssig Pulver zum Anrühren mit Wasser
  Abbindemechanismus physikalisches Abbinden:
Verdunsten d. Wassers
chem. Abbinden:
Reaktion zwischen Harz und Härter
physikalisches Abbinden: Verdunsten des Lösemittels chem. Abbinden:
Reaktion zwischen Harz und Härter (2K) bzw. Luftfeuchtigkeit (1K)
chem. Abbinden (Reaktion zwischen Klebstoff und Luftfeuchtigkeit) physikalisches Abbinden:
Verdunsten d. Wassers
  Arbeitshygienische Risiken (siehe im Detail Reiter Zeichen & Deklarationen) bei lösemittelfreien Produkten (D1) gering mindestens reizend (RE0), zum Teil erheblich

erheblich

 

bei 1K (RU0,5) gering,
bei 2K-Systemen zum Teil erheblich
gering gering
  Nutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
   
VOC-/SVOC-Emissionen möglich (ggf. Lösemittel, Weichmacher) möglich (ggf. Lösemittel, Weichmacher) hoch möglich (ggf. Lösemittel, Weichmacher) möglich (ggf. Weichmacher) keine
  Nachnutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung)
   
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit Die Rückbaubarkeit von Klebstoffen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben.
Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit Klebstoffe müssen als Anhaftungen entsorgt werden und sind daher nicht verwertbar.

Gefahrstoffverordnung

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem

GISCODES für Klebstoffe

Für Klebstoffe gibt es unterschiedliche GISCODE-Einstufungskataloge, die in Frage kommen können.
Übersicht mit Einordnung der verschiedenen Klebstoffe u.a. in die jeweiligen GISCODES:
→ Reiter Zeichen & Deklarationen / Übersichtstabelle - GISBAU Klassifizierungssystem

Aus arbeitshygienischer Sichtweise ist immer zu prüfen, ob 1-komponentige (z.B. Dispersions-Klebstoffe, Kleister, Silanmodifizierte-Polymerklebstoffe, z.T. Polyurethan-Klebstoffe) statt 2-komponentiger (= Harz + Härter, Epoxidharz- und z.T. Polyurethan-Klebstoffe) Produkte eingesetzt werden können, was in vielen Fällen möglich ist.
Lösemittelfreie Produkte, z.B. Kleister oder Produkte mit GISBAU Produkt-Code D1 (lösemittelfreier Dispersions-Verlegewerkstoff), RS10 (Verlegewerkstoff, methoxysilanhaltige = Silanmodifizierte-Polymerklebstoffe, häufig auch als Hybrid-Klebstoffe bezeichnet) oder RU0,5 (einkomponentiger Polyurethan-Verlegewerkstoff, kennzeichnungsfrei, lösemittelfrei), sind zu bevorzugen. Die Verarbeitung von Epoxidharz-, 2K-Polyurethan- oder Lösemittel-Klebstoffen stellt grundsätzlich eine Gesundheitsgefährdung dar, weshalb der Einsatz von Alternativen immer zu prüfen ist.

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Als Klebstoffe sollten bevorzugt 1-komponentige, lösemittelfreie und schadstoffarme Produkte zur Anwendung kommen. Insbesondere in Innenräumen sollte zudem auf möglichst emissionsarme Produkte geachtet werden. Produkte mit Umweltzeichen, z.B. Blauer Engel DE-UZ 113 oder EMICODE EC1plus, erfüllen zahlreiche Anforderungen zu VOC und gefährlichen Stoffen, die auch über das AgBB-Bewertungsschema (s.u.) hinausgehen.
→ Reiter Zeichen & Deklarationen

Aus ökologischer Sicht gibt es keine besseren Klebstoffe als Kleister. Sie sind gesundheitlich unbedenklich und weisen kein Umweltgefährdungspotential auf. Der Anwendungsbereich ist jedoch auf das Befestigen von Tapeten beschränkt.

Abgesehen vom Kleister als Tapetenkleber gibt es im Hochbau aus dem Bereich der Klebstoffe keine umwelt- oder gesundheitsfreundlicheren Alternativen zu lösemittelfreien Dispersions-Klebstoffen (GISCODE D1), von denen es für die meisten Anwendungsbereiche auch geeignete Produkte gibt. Dispersions-Klebstoffe sind zwar in Wasser dispergiert, können aber auch Lösemittel enthalten. Ähnliche ökologische Eigenschaften wie lösemittelfreie Dispersions-Klebstoffe weisen die grundsätzlich lösemittelfreien silanmodifizierten Polymerklebstoffe (häufig auch als SMP- oder Hybrid-Klebstoffe bezeichnet) auf, sofern weichmacherfreie Produkte mit GISCODE RS10 verwendet werden. SMP-Klebstoffe können Methanol emittieren (AGW wird bei GISCODE RS10 i.d.R. eingehalten), enthalten z.T. Weichmacher (weichmacherfreie Systeme sind erhältlich) und ggf. kennzeichnungspflichtige Katalysatoren (Produkte mit GISCODE RS10 sind kennzeichnungsfrei). Allerdings unterscheiden sich die Dispersions-Klebstoffe in ihrer Gebrauchstauglichkeit und den möglichen Anwendungsbereichen von den Silanmodifizierten Polymerklebstoffen.

Epoxidharz-Klebstoffe sind grundsätzlich 2-komponentig (= Harz + Härter). Beide Komponenten enthalten reizende Substanzen. Eine Sensibilisierung durch Hautkontakt ist möglich. Entsprechend sind bei der Verarbeitung umfangreiche Schutzmaßnahmen (Handschuhe, lange Kleidung, Atemschutz) notwendig. Die Harzkomponente ist giftig für Wasserorganismen und darf nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.
Die Verarbeitung von 2-komponentigen Reaktionsharzen ist zudem anspruchsvoll. Bei unsachgemäßer Verarbeitung können durch ungenügende oder chemisch unvollständige Aushärtung längerfristige Emissionen entstehen.
Polyurethan-Klebstoffe gibt es ein- oder 2-komponentig. Sie können bei der Verarbeitung Augen, Atmungsorgane und Haut reizen sowie eine allergische Reaktion durch Einatmen auslösen (Sensibilisierung). Bei sensibilisierten Personen kann eine Exposition bereits in sehr geringen Konzentrationen zu allergischen Reaktionen führen. Aerosole (feinste Partikel in der Luft) von PUR-Klebstoffen stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Diese Gefährdung ist beim Spritzen oder Sprühen relevant und erfordert zusätzliche Arbeitsschutzmassnahmen.
Es gibt allerdings auch einkomponentige, kennzeichnungsfreie, lösemittelfreie Polyurethan-Verlegwerkstoffe (GISCODE RU0,5). Diese sind einfacher in der Verarbeitung und weisen geringere ökologische Risiken auf.

Der hohe Lösemittelgehalt der Lösemittel-Klebstoffe stellt ein luft- und arbeitshygienisches Risiko dar. Gemäß TRGS 610 (Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich) ist "die Verwendung von stark lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen für den Bodenbereich grundsätzlich nicht mehr notwendig. Es wird empfohlen im gewerblichen und im nicht gewerblichen Bereich stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich nicht mehr einzusetzen."
Ihre Anwendung sollte aus luft- und arbeitshygienischen Gründen auf Spezialfälle beschränkt bleiben (s. Allgemeines / Anwendungsbereiche). In Aufenthaltsräumen ist die Verwendung von Lösemittel-Klebstoffen als Bodenbelagsklebstoff aufgrund der bauaussichtlichen Anforderungen (s.u. abZ) sowieso ausgeschlossen, da das AgBB-Bewertungsschema vermutlich nicht eingehalten werden kann.

Der Einsatz von Epoxidharz-Klebstoffen, 2-komponentigen Polyurethan-Klebstoffen oder Lösemittel-Klebstoffen ist in der Regel technisch begründet.
Gerade bei der Auswahl von Bodenbelägen sollte daher für eine ökologische Baustoffwahl der notwendige Klebstoff bereits in der Planungsphase in die Materialentscheidungen einbezogen werden.

Hinweis zu bauaufsichtlichen Anforderungen für Bodenbelagsklebstoffe

Bei allen Bodenbelagsklebstoffen, die in Aufenthaltsräumen eingesetzt werden sollen, ist darauf zu achten, dass eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ der Gruppen Z-155.10 / Parkettbodenbelagsklebstoffe oder Z-155.20 / Universalbodenbelagsklebstoffe) mit Aussagen zum Gesundheitsschutz vorliegt (baurechtliche Anforderung!). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Bodenbelagsklebstoffe, die demnach das AgBB-Schema einhalten, findet man beim DIBt (download Liste).

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Lösemittel-Klebstoffe

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Klebstoffe

Stand 04/2022

   

Dispersions-Klebstoffe

Epoxidharz-Klebstoffe Lösemittel-Klebstoffe Polyurethan-Klebstoffe Silanmodifizierte Polymere (SMP)
auch: Hybrid-Klebstoff
Kleister
               
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 113 Bodenbelags-
klebstoffe und andere Verlegewerkstoffe
(Ausgabe 2019)

+

(nur lösemittelfreie Produkte)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe / 2K-Klebstoffe nicht im Geltungsbereich)

x

(nicht emissionsarm möglich / definitionsgemäß nicht lösemittelfrei)

2K-Klebstoffe:
-

(aufgrund der Inhaltsstoffe + nicht im Geltungsbereich)

----
lösemittelfreie 1K-Klebstoffe:
(+)

+ -
Österreichisches Umweltzeichen -
- - - - -

EU Ecolabel (Blume)

- - - - - -

Nordic Swan Ecolabel

- - - - - -
natureplus Umweltzeichen
(
nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)
(+)

x

x x x (+)
eco-INSTITUT-Label / Kleber und Klebstoffe + (+) x (+) (+) (+)
EMICODE /
EC1plus (sehr emissionsarm) -
EC2 (emissionsarm)
/ Raumlufthygiene (nur lösemittelfrei möglich)
+
(nur lösemittelfreie Produkte)
+
(nur lösemittelfreie Produkte)

x

(nicht emissionsarm / nicht lösemittelfrei möglich)
+
(nur lösemittelfreie Produkte)
+ -
Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit)

(+)

(ggf. Produktverfügbarkeit für Material Health)

x

(+)

(ggf. Produktverfügbarkeit für Material Health)

-
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Dispersionsprodukte:
Verlegewerkstoffe
D1 - D3
(alt: D4-D7
)
Epoxidharze:
RE05 - RE75
(alt: RE0-RE3)
Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe
S0,5 - S2
(alt: S3-S6
)

Polyurethan-Klebstoffe / -Vorstriche
RU0,5 - RU2
(alt: RU3-RU4)

---

PU-Systeme (punkt- und linienförmige Verklebungen)
PU10 - PU60

MS-Polymere / Produkte auf Basis silanfunktioneller Prepolymere
RS10

-

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

bei D1 nicht erforderlich immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) immer erforderlich (Einsatz soll gemäß TRGS 610 auf Spezialfälle beschränkt sein)

Klebstoffe / Vorstriche:
bei RU0,5, RU1 nicht erforderlich

---
PU-Systeme:
immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein)
nicht erforderlich

-

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

D1 (kennzeichnungsfrei, lösemittelfrei) RE05 (Epoxidharz-dispersionen)

S0,5 (lösemittel-kontrolliert, leicht-entzündlich)

Anwendung nur in Spezialfällen!

RU0,5 (kenn-zeichnungsfrei, lösemittelfrei)

RS10 (kenn-zeichnungsfrei, lösemittelfrei) -
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 - - - - - -
Branchen-EPD1 (+)
dispersionsbasierte Produkte
- - - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze -
Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklarationen

siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Kleb- und Füllstoffe

+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V.

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Lösemittel-Klebstoffe

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Klebstoffe als Verlegewerkstoffe

Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
 10a Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten2 → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
 

mineralische Fliesenkleber, silanmodifizierte Polymerklebstoffe,
lösemittelfreie Dispersions-Klebstoffe, lösemittelfreie Polyurethan-Klebstoffe, lösemittelfreie Epoxidharz-Klebstoffe (nach Ersatzstoffprüfung → GefStoffV)

ja ja ja ja ja
  lösemittelarme oder lösemittelhaltige Produkte aus der Gruppe der:
Dispersions-KlebstoffePolyurethan-Klebstoffe, Epoxidharz-Klebstoffe
stark lösemittelhaltig:
Lösemittel-Klebstoffe (nur im Spezialfall → GefStoffV)
 ja  nein nein nein  nein
 10b Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge2 → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  silanmodifizierte Polymerklebstoffe, lösemittelfreie Dispersions-Klebstoffe ja ja ja ja ja
  lösemittelfreie 1K-Polyurethan-Klebstoffe
*mit Gleichwertigkeitsnachweis zum Blauen Engel
ja ja ja ja* ja*
  lösemittelfreie Polyurethan-Klebstoffe, lösemittelfreie Epoxidharz-Klebstoffe (nach Ersatzstoffprüfung → GefStoffV)  ja ja  ja nein  nein
  lösemittelarme oder lösemittelhaltige Produkte aus der Gruppe der:
Dispersions-KlebstoffePolyurethan-Klebstoffe, Epoxidharz-Klebstoffe
stark lösemittelhaltig:
Lösemittel-Klebstoffe (nur im Spezialfall → GefStoffV)
 ja  nein nein nein  nein
 12 Tapetenkleber QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Kleister (bis QN4 ohne weitere Nachweise), lösemittelfreier Dispersions-Klebstoffe ja ja ja ja ja
  ggf. lösemittelhaltiger Klebstoff  ja  nein nein nein  nein
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten Inhalt aufklappen
 

Für das Verlegen von Fliesen und Platten sollten bevorzugt mineralische Fliesenkleber (Pulverkleber, die mit Wasser angerührt werden) zur Verwendung kommen. Bis einschließlich QN3 müssen diese keine besonderen Anforderungen erfüllen. Erst ab QN4 ist mindestens ein Emicode EC1 erforderlich, wofür aber ausreichend Produkte zur Verfügung stehen.
Nur wenn keine mineralischen Fliesenkleber eingesetzt werden können, sollten andere lösemittelfreie Produktgruppen (SMP-KlebstoffeDispersions-Klebstoffe, Polyurethan-Klebstoffe) zum Einsatz kommen, für die ebenfalls Produkte mit Emicode zur Verfügung stehen.
Der Blaue Engel DE-UZ 113, der auch als Nachweis möglich ist, gilt zwar auch für Fliesenklebstoffe, allerdings sind derzeit (05/2021) kaum Produkte für diesen Anwendungsfall zertifiziert.
Auch für Epoxidharz-Klebstoffe stehen lösemittelfreie Produkte mit Emicode zur Verfügung. Allerdings sollten diese aufgrund der damit verbunden Gesundheitsrisiken nur im technischen Ausnahmefall verwendet werden. Selbst für lösemittelfreie Epoxidharz-Klebstoffe mit GISCODE RE20 (alt: RE1) ist gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV die Verwendung von Ersatzstoffen zu prüfen.

Da bereits ab QN2 lösemittelfreie Produkte erforderlich sind, kann mit Lösemittel-Klebstoffen höchstens die Mindestanforderung QN1 (Produktdokumentation, Deklaration SVHC) erfüllt werden. Ihre Anwendung sollte aber aus luft- und arbeitshygienischen Gründen sowieso auf Spezialfälle beschränkt bleiben.

zu den Anforderungen und Textbausteinen

  Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge Inhalt aufklappen     
 

Es ist gut möglich, mit entsprechenden Produkten aus der Gruppe der Dispersions-Klebstoffe oder silanmodifizierten Polymerklebstoffe die Anforderungen bis einschließlich QN5 zu erfüllen.  Die Produkte müssen zwar ab QN4 umfangreiche stoffliche Anforderungen gemäß Blauer Engel DE-UZ 113 erfüllen, dafür sind aber ausreichend Produkte dieser Produktgruppen zertifiziert. Auch entsprechende Produkte aus der Gruppe der lösemittelfreien 1K-Polyurethan-Klebstoffe können im Prinzip alle Anforderungen erfüllen, allerdings ist derzeit (05/2021) kein Produkt aus dieser Gruppe für den Blauen Engel zertifiziert, weshalb der Gleichwertigkeitsnachweis erbracht werden müsste.
2K-Produkte (Polyurethan-KlebstoffeEpoxidharz-Klebstoffe) sind nicht im Geltungsbereich des Blauen Engels und enthalten i.d.R. Inhaltsstoffe, die die Anforderungen des Blauen Engels nicht erfüllen können, entsprechende Produkte können maximal die Anforderungen bis einschließlich QN3 (Emicode) erfüllen.
Hinweis:
Bodenbelagsklebstoffe benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen. Sie umfasst eine Emissionsprüfung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Diese Anforderung wird durch den Emicode EC1 (Anforderung QN3) nicht vollständig abgedeckt. Eine Liste der zugelassenen Produkte findet man beim DIBt. Aktuelle Hinweise und Hintergrundinformationen u.a. zu diesem Thema findet man in den WECOBIS P&A / Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge / Reiter Erläuterung

zu den Anforderungen und Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Klebstoffe als Verlegewerkstoffe

1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.
2 Die Anforderungen betreffen Vor-Ort-verarbeitete Verlegewerkstoffe. Für werkseitig verarbeitete Verlegewerkstoffe (z.B. für Fertigbodenelemente) gelten dieselben Anforderungen wie für Vor-Ort-verarbeitete Verlegewerkstoffe, wenn Nachweise zur Einhaltung der 31.BIMSchV bzw. TA-Luft nicht in schriftl. Form vorgelegt werden können.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen für Planung und Ausschreibung sind in den WECOBIS Planungs- & Ausschreibungshilfen (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
werkseitig aufgebrachte Verlegewerkstoffe
Tapetenkleber

P&A zu punkt- und linienförmigen Verklebungen:
Dispersions- und PU-Klebstoffe im Außenraum
Kleb- + Dichtstoffe in Innenräumen incl. TGA
Kleb- + Dichtstoffe zur Herstellung der Luftdichtigkeit der Fassade

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Klebstoffe im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe. Für Klebstoffe siehe dazu Klebstoffe im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Klebstoffe

In den meisten Anwendungsbereichen gibt es lösemittelfreie, 1-komponentige (1K-) Klebstoffe als gleichwertige Alternativen, die eine deutlich geringere Umwelt- und Gesundheitsbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen als lösemittelhaltige oder 2-komponentige (2K-) Produkte.

Klebstoffe, die als Bodenbelagsklebstoffe verwendet werden, benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Diese Regelung für Bodenbelagsklebstoffe ist nicht vom EuGH-Urteil betroffen und gilt weiterhin. 
Eine Liste von Bodenbelagsklebstoffen mit abZ kann auf der Seite des DIBt heruntergeladen werden. Von Lösemittel-Klebstoffen können die Anforderungen vermutlich nicht eingehalten werden.
DIBt - Verzeichnis zugelassener Bodenbelagsklebstoffe

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen

Kleister

keine keine

lösemittelfreie 1K-Produkte1,2:
silanmodifizierte Polymerklebstoffe2 (SMP / 0% Lösemittel), Dispersions-Klebstoffe2 (<0,5% Lösemittel), Polyurethan-Klebstoffe (1K, 0% Lösemittel)

lösemittelfreie 2K-Produkte1:
Epoxidharz-Klebstoffe, Polyurethan-Klebstoffe (2K)

möglich keine
lösemittelarme Produkte (< 5% Lösemittel):
Dispersions-Klebstoffe (1K), Epoxidharz-Klebstoffe (2K), Polyurethan-Klebstoffe (2K)
möglich keine

lösemittelhaltige Produkte:
Dispersions-Klebstoffe (1K, LM <=10%), Epoxidharz-Klebstoffe (2K, LM >5%), Polyurethan-Klebstoffe (2K, LM >10%), Lösemittel-Klebstoffe (1K, LM >10%)

hoch keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen".
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Beim Einsatz lösemittelfreier Klebstoffe entstehen keine bzw. kaum Lösemittelemissionen. Jedoch können höhersiedende Stoffe (z.B. Weichmacher, Lösungsvermittler, hochsiedende Lösemittel) an die Raumluft abgegeben werden. Da diese Stoffe durch den verklebten Belag hindurchdiffundieren, ist eine Belastung der Raumluft über längere Zeit möglich. Auch bei unsachgemäßer Verarbeitung (Temperatur, Feuchtigkeit, Mischungsverhältnis 2-komponentiger Produkte) kann es zu erhöhten Emissionen und Geruchsbelästigungen kommen.
Eine möglichst geringe Belastung kann z.B. durch emissionsgeprüfte Produkte mit Blauem Engel DE-UZ 113 oder EMICODE EC1plus erreicht werden.
2 Im Bereich der Dispersions- oder SMP-Klebstoffe gibt es emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Blauem Engel DE-UZ 113. Sie sind grundsätzlich lösemittelfrei und 1-komponentig. Produkte mit EMICODE EC1plus unterliegen einer ähnlich strengen Emissionsprüfung und sind ebenfalls lösemittelfrei, können aber auch 2-komponentig sein. 

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Klebstoffe

Rückbaubarkeit

Die Rückbaubarkeit von Klebstoffen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Klebstoffe haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.

Sortenreinheit

Klebstoffe können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.

Verwertbarkeit

Da Klebstoffe immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.

  • Eine stoffliche Verwertung ist bei Klebstoffen nicht möglich.
  • Die energetische Verwertung von reinen Klebstoffabfällen ist möglich und führt bei vorschriftsgemäßer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen. Sofern die Klebstoffe als Anhaftungen zusammen mit anderen brennbaren Abfällen entsorgt werden, stellt die energetische Verwertung den besten Entsorgungsweg dar.
  • Klebstoffe können als Anhaftungen auf Bauteilen in die Deponie gelangen. Die Abbauprodukte stellen eine Belastung für die Deponieabwässer dar.

weitere Informationen zur Nachnutzung (z.B. Deponieverhalten, Abfallschlüssel)

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Lösemittel-Klebstoffe

Technisches

Technische Daten

Die relevantesten technischen Eigenschaften von Klebstoffen im Baubereich umfassen Zugscherfestigkeit, Haftzugfestigkeit, Trocknungszeit, Topfzeit, und Haltbarkeit. Da die Eigenschaften bei Klebstoffen sehr produktspezifisch sind, müssen genauere Angaben aus den jeweiligen technischen Merkblättern der Produkte entnommen werden.

Eigenschaften der Klebstoffe / Lösemittel-Klebstoffe

Abbindemechanismus:

physikalisch

Erhärtungstyp:

kalthärtend

Mech. Eigenschaften:

grundsätzlich plastomer

Auszug aus: Übersichtstabelle Oberbegriff Klebstoffe

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN EN 923: Klebstoffe – Begriffe und Definitionen

Für die Anwendung von Klebstoffen bestehen anwendungsspezifische Normen. Für die wichtigsten Anwendungsbereiche wird untenstehend eine Auswahl wiedergegeben.

Bodenbeläge

DIN EN 14259: Klebstoffe für Bodenbeläge - Anforderungen an das mechanische und elektrische Verhalten

Parkett

DIN EN 14293: Klebstoffe - Klebstoffe für das Kleben von Parkett auf einen Untergrund - Prüfverfahren und Mindestanforderungen

Fliesen und Platten

DIN EN 12004: Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifizierung und Bezeichnung

Rohrleitungssysteme

DIN EN 14680: Klebstoffe für drucklose thermoplastische Rohrleitungssysteme – Festlegungen

DIN EN 14814: Klebstoffe für Druckrohrleitungssysteme aus thermoplastischen Kunststoffen für Fluide – Festlegungen

Lösemittel-Klebstoffe

Literaturtipps

Autorenkollektiv: „Adhesives“ in „Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry“, 5. Auflage. Wiley (2010), online-Quelle

DELO Industrie Klebstoffe: 'BOND it - Nachschlagewerk zur Klebtechnik` 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007, 190 S.

Gerd Habenicht: Kleben. Grundlagen, Technologie, Anwendungen. 6., aktualisierte Aufl. Springer Verlag, Heidelberg (2009) ISBN 978-3-540-85264-3

Gerhard Fauner, Wilhelm Endlich: Angewandte Klebtechnik. Hanser Fachbuchverlag, München/Wien (1997), ISBN 3-446-12767-4

Hermann Onusseit: Klebstoffe der Natur. Anwendung und Perspektiven für die Technik. In: Biologie in unserer Zeit. 5/34/2004, S. 307-314, Industrieverband Klebstoffe e.V.: Handbuch Klebstoffe 1998/2000

Irving Skeist (Hrsg.): Handbook of Adhesives. 3. Auflage. Van Nostrand Reinhold, New York 1990.

Wilhelm Endlich: Kleb- und Dichtstoffe in der modernen Technik. Ein Praxishandbuch der Kleb- und Dichtstoffanwendung. Vulkan-Verlag, Essen 1998

Lösemittel-Klebstoffe

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Lösemittel-Klebstoffe 2.1.1 neu

Abb.1: Zusammensetzung nach Funktionen

Die Vielfalt der Rezepturen bei den Lösemittel-Klebstoffen ist außerordentlich groß und ausgesprochen vom Bindemittel abhängig. Mehr als 75% der Inhaltsstoffe von Lösemittel-Klebstoffen stammen aus der Kunststoffindustrie (Bindemittel, Hilfsstoffe) und der Grundstoffchemie (Lösemittel).

Lösemittel-Klebstoffe

Richtrezeptur

Rohstoffherkunft

15-40%           Kunst- oder Naturharz

Aus fossilen Rohstoffen hergestellte Kunstharze wie Polyacrylate, Styrolacrylate, Polyvinylacetate, Styrol-Butadienkautschuk SRR (Elastomere), Chloroprenkautschuk und viele andere mehr; selten Naturharze wie Kolophonium und Balsamharze

30-85%           Lösemittel

Aus Erdöl gewonnene Destillate wie Benzine, Paraffine, Glykole oder Alkohole, häufig auch Methanol, Ester

  0-30%           Füllstoffe

Aus mineralischen Rohstoffen gewonnene Gesteinsmehle (Kreide, Talkum)

  0-10%           Hilfsstoffe

Meistens aus fossilen Rohstoffen hergestellte Weichmacher, Stabilisatoren, Antioxidantien, Verdicker; keine Topfkonservierungsmittel (Biozide)

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Lösemittel-Klebstoffe 2.1.2 neu

Abb.2: Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft

Gewinnung der Primärrohstoffe

Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden.

Verfügbarkeit

Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffen in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre.

Die mineralischen Rohstoffe (Gesteinsmehl, Glassand) sind auch langfristig nicht erschöpft, eine Knappheit ist nicht zu erwarten.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Die Verwendung von Sekundärrohstoffen in der Produktion von Klebstoffen ist evtl. denkbar, wird jedoch in der Praxis gegenwärtig nicht umgesetzt, außer vielleicht in der Herstellung von Kleister. Produktionsabfälle werden in modernen Industriebetrieben wo möglich genutzt. Detaillierte Informationen für die Klebstoffproduktion liegen jedoch nicht vor.

Radioaktivität

Radioaktivität spielt für Lösemittel-Klebstoffe keine Rolle.

Quellen

U. Kasser, interne Datensammlung büro für umweltchemie

Greenpeace, Erdöl – Gefahr für Umwelt, Klima, Menschen, Hamburg, 2002

Umweltbundesamt, Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland, Stand Dezember 2011, Berlin, 2012

Bundesverband Braunkohle DEBRIV, Gewinnung der Braunkohle, online-Quelle abgerufen am 24.7.2012

Lösemittel-Klebstoffe

Herstellung

Prozesskette

Herstellungsprozess

Die Bindemittel der Lösemittel-Klebstoffe sind identisch oder ähnlich den Bindemitteln der Dispersions-Klebstoffe. Sie sind chemisch und technologisch der Synthese von Kunststoffen zuzuordnen und unter Polystyrol, Polyacrylate und Elastomere beschrieben. Die Verarbeitung zu Klebstoffen beinhaltet das Einwägen und Mischen der Ausgangsstoffe gemäß Rezeptur. Anschließend werden die Klebstoffe in Gebinde eingefüllt und zur Auslieferung auf Paletten verpackt.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Der Energieaufwand für die Herstellung von Lösemittel-Klebstoffe unterscheidet sich im Vergleich zu den Dispersions-Klebstoffen durch die 300-500g Lösemittel, die an die Stelle des Wassers in Dispersions-Klebstoffen treten. Deshalb sind sie im Durchschnitt etwa 20 MJ/kg energieintensiver als die Dispersions-Klebstoffe.

Graue Energie

In der nachfolgenden Tabelle ist die Graue Energie (Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) für die Herstellung der Bestandteile von Klebstoffen und den formulierten Produkten abgeschätzt. Die Berechnung geht von der in jeder Produktgruppe angenommenen Richtrezeptur aus und darf nur als Grobabschätzung betrachtet werden.

Die in der Tabelle aufgezeichneten Werte müssen im konkreten Fall auf die Flächeneinheit umgerechnet werden. Doch auch bei einer flächenbezogenen Betrachtung ändern sich die relativen Unterschiede in der Grauen Energie der Produktgruppen nicht. Vor allem bei den leistungsfähigen PUR- und Epoxidharz-Klebstoffen ist die Graue Energie relevant. Die Lösemittelemission (vgl. Pkt. Verarbeitung) muss zusätzlich bewertet werden. Diese Art Umweltbelastung wird durch die Graue Energie nicht abgedeckt.

Grobabschätzung der Grauen Energie von Klebstoff-Produktgruppen

 

Dispersions-

Klebstoffe

Kleister

Lösemittel-

Klebstoffe

Polyurethan-

Klebstoffe

Epoxidharz-

Klebstoffe

Bindemittel

/Hilfsstoffe [MJ/kg]

80-120

20-30

80-120

100-110

140-150

Lösemittel [MJ/kg]

50-80

-

50-80

50-80

50-80

Füllstoffe [MJ/kg]

1-5

1-5

1-5

1-5

5-10

Wasser [MJ/kg]

< 0.1

< 0.1

-

-

-

Klebstoff-

Produkte [MJ/kg]

30-50

3-8

50-70

60-80

95-115

Charakteristische Emissionen

Emissionen in der Herstellung von Klebstoffen sind von der Zusammensetzung des Klebstoffs abhängig. Lösemittelhaltige Klebstoffe führen in der Produktion typischerweise zu Lösemittelemissionen, die kontrolliert werden müssen, z. B. durch Absaugung aus geschlossenen Systemen. Mineralische Füllstoffe können zu Staubemissionen führen. Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden. Die Emissionen der Kunststoffherstellung (Bindemittel) sind in den Kunststoff-Kapiteln eingehend beschrieben.

Transport

Der Transport jener Ausgangsstoffe welche auf fossilen Rohstoffen basieren (Bindemittel, Lösemittel, Hilfsstoffe) ist generell mit längeren Transportwegen und größeren Umweltrisiken behaftet als der Transport der Ausgangsstoffe welche auf mineralischen Rohstoffen basieren (Füllstoffe). In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert. Da jedoch Bindemittel, Lösemittel sowie Hilfsstoffe in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in Klebstoffen) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von Klebstoffen.

Quellen

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, Büro für Umweltchemie, 1995, Zürich

Lösemittel-Klebstoffe

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Die Verarbeitung von Lösemittel-Klebstoffen stellt keine besonderen Anforderungen. Die Material- und Raumtemperatur muss mindestens 18°C betragen. Diese Temperatur muss bis zur Erzielung ausreichender Klebfestigkeit (bis zu 7 Tagen) beibehalten werden. Stark saugende Untergründe sind eventuell vorzustreichen.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Die Verarbeitung von Lösemittel-Klebstoffen ist mit arbeitshygienischen Risiken verbunden. Für alle Lösemittel-Klebstoffe ist Hand-, Haut- und Augenschutz empfohlen. Für Produkte mit höheren Lösemittelgehalten ist ein Atemschutz erforderlich.

AGW-Werte

Für Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Eine detaillierte Aufstellung nach GISBAU Produkt-Codes findet sich auf WINGIS online unter Produktcodes, Kategorie Verlegewerkstoffe.

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >=  0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Lösemittel-Klebstoffe können gemäß folgenden Einstufungskatalogen der GISBAU in GISCODES eingeordnet werden:

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Die Verarbeitung von Lösemittel-Klebstoffen stellt aufgrund des hohen Lösemittelgehalts eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Ein zusätzliches Risiko ist die Gefahr des Auftretens von Explosionen und Bränden beim  Einsatz lösemittelhaltiger Klebstoffe, insbesondere in geschlossenen oder schlecht gelüfteten Räumen. Die Details der Gesundheitsgefährdung und der erforderlichen Schutzmaßnahmen findet man in den entsprechenden GISBAU Produktdatenblättern S0,5-S2.
Es ist daher immer zu prüfen, ob der Einsatz weniger gefährlicher Produkte, z.B.  lösemittelfreier Dispersions-Klebstoffe (D1), silanmodifizierter Polymerklebstoffe (RS10) oder 1-komponentiger lösemittelfreier Polyurethan-Klebstoffe (RU0,5) möglich ist. (s. GISBAU  Produktdatenblätter / Ersatzstoffe)

Emissionen

Der Lösemittelgehalt der Lösemittel-Klebstoffe reicht von 30 bis 85%. Er ist von der Art der Polymerbestandteile und vom Anwendungsbereich (Untergrund) abhängig. Generelle Aussagen über den Lösemittelgehalt der Klebstofftypen sind nicht möglich.

Auftragsmenge 300-500 g/m² für elastische Bodenbeläge

Lösemittelgehalt 30%

Lösemittelgehalt 50%

Lösemittelgehalt 75%
(z.B. Kontaktklebstoffe)

Lösemittelemissionen g/m²

90-150

150-250

225-375

Umweltrelevante Informationen

Wassergefährdung

Lösemittel-Klebstoffe enthalten Bindemittel und Lösemittel welche gemäß VwVwS (Einstufung aufgrund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe) als “schwach wassergefährdend“ oder als “wassergefährdend“ eingestuft werden.

Entsorgung von Restmaterial

Nicht ausgehärtete Reste müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.

Restentleerte Metallgebinde können als Metallschrott verwertet werden. Auf einer vorbildlichen Baustelle werden keine Gebinde in die Kanalisation ausgewaschen. Die umweltgerechten Entsorgungsleistungen beim Arbeiten mit Klebstoffen sind bereits in der Ausschreibung für alle Unternehmen festzulegen.

Transport

Lösemittel-Klebstoffe sind als Gefahrgut mit UN-Nummer 1133 gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher spezifischen Auflagen (s. WINGIS online GISBAU Produktcodes).

Lösemittel-Klebstoffe

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Parkettklebstoffe und Universalklebstoffe für Bodenbeläge formuliert.

Um das Emissionsverhalten von Produkten zuverlässig beschreiben zu können, wurde 1997 von der GEV (Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e.V., Düsseldorf) das Klassifizierungssystem EMICODE eingeführt. Klebstoffe mit EMICODE-Klassierungen EC1plus, EC1 oder EC2 weisen deutlich tiefere Emissionen auf, als im AgBB-Bewertungsschema gefordert.

Lösemittel-Klebstoffe können sich aufgrund ihres hohen Lösemittelgehalts für einen EMICODE nicht qualifizieren.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

TVOC: Bei Lösemittel-Klebstoffen kommt es nicht selten zu länger andauernden Emissionen, da die Lösemittel durch den verklebten Bodenbelag hindurchdiffundieren. Zudem können Weichmacher, andere Hilfsstoffe oder hochsiedende Lösemittel über einen langen Zeitraum austreten.

Weitere mögliche Emissionen sind:

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Bei einer Außenanwendung sind die gleichen Emissionen wie bei der Innenanwendung möglich.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Im Brandfall sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.

Wassereinwirkung

Lösemittel-Klebstoffe sind im ausgehärteten Zustand nicht wasserlöslich. Es sind deshalb keine besonderen Risiken für die Umwelt zu erwarten.

Beständigkeit Nutzungszustand

Lösemittel-Klebstoffe sind auch bei erhöhter Feuchtigkeit dauerhaft und beständig. Eine Erweichung des Klebers findet nicht statt.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

In der Datenbank finden sich allerdings nur Informationen zu ggf. verklebten Bodenbelägen. Klebstoffe werden hier nicht geführt.

Instandhaltung

Verklebte Bauprodukte lassen sich nur schlecht voneinander trennen. Nach einer Trennung muss der Untergrund verspachtelt und verschliffen werden.

Quellen

Daten und eigene Berechnungen, büro für umweltchemie. Zürich

Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, AgBB-Bewertungsschema 2012, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) (2010), Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, Stand Oktober 2010, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

Lösemittel-Klebstoffe

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Klebstoffe haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil und werden normalerweise im Verbund rückgebaut. Sie selbst verursachen dann i.d.R. keine besonderen Umwelt- und Gesundheitsrisiken beim Rückbau.
→ siehe dazu auch Klebstoffe im Bestand

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Klebstoffen ist nicht möglich. Klebeverbindungen von Bauteilen können die Wiederverwendung der Bauteile erschweren oder verhindern.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung von Klebstoffen kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform grundsätzlich nicht in Frage. Mit Klebstoffen behandelte Baustoffe werden in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt. Dies kann zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen führen. Dies gilt insbesondere für Gipsbaustoffe, Mauerwerk und Beton.

Energetische Verwertung

Ausgehärtete Klebstoffe können in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und ergeben bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung keine relevanten Emissionen.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Reine Klebstoffe dürfen nicht deponiert werden. Klebstoffe können aber als organische Verunreinigung mineralischer Baustoffe auf die Deponie gelangen, wo sie über längere Zeiträume abgebaut werden und ggf. die Deponieabwässer belasten. Allein Kleister führen in der Deponie zu keinen Problemen. Spezifische Untersuchungen zum Verhalten der Stoffgruppe in Inertstoff-Deponien sind jedoch nicht vorhanden.

EAK-Abfallschlüssel

Die Zuordnung von Abfallschlüsseln kann in einzelnen Fällen je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Daher ist im konkreten Fall eine Nachfrage notwendig.

Für Klebstoffabfälle können folgende EAK-Abfallschlüssel in Frage kommen:

Klebstoffabfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
Siedlungsabfälle einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen

Abfälle, die im EAK-Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind als gefährliche Abfälle gemäß §48 KrWG eingestuft.

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012