Gussasphalt und Asphaltmastix

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Gussasphalt und Asphaltmastix sind Beläge und Beschichtungen, in denen mineralische Zuschlagstoffe durch Bitumen gebunden sind. Sie sind von den Bestandteilen her den Straßenbelägen sehr ähnlich, unterscheiden sich für die Verwendung im Hochbau jedoch vor allem in der Korngröße der mineralischen Zuschläge und im Bitumen-Gehalt.

Wesentliche Bestandteile

Der Bitumengehalt der beiden Hochbaustoffe Gussasphalt und Asphaltmastix ist höher als bei Straßenasphalt und die mineralischen Zuschläge sind von der Korngrößenverteilung her so bemessen, dass ein möglichst dichter und kompakter Baustoff entsteht. Als Bindemittel zum Einsatz kommen sämtliche Bitumenarten vom Oxidationsbitumen, über Destillationsbitumen, Polymerbitumen bis zum Hochvakuumbitumen. Sowohl Gussasphalt als auch Asphaltmastix werden heiß verarbeitet und viele Eigenschaften sind denjenigen des Bitumens sehr ähnlich.

  • Gussasphalt enthält weniger Bindemittel und gröbere Zuschläge.
  • Asphaltmastix enthält mehr Bindemittel und feinere mineralische Zuschläge.

Damit sind die verschiedenen Abdichtungseigenschaften und entsprechend die Anwendungsbereiche der beiden nahe verwandten, oft in Kombination eingesetzten Baustoffe vorgegeben.

Wird eine Dichtungsschicht aus Gussasphalt auf Beton im Außenraum aufgebracht, so wird der Beton üblicherweise mit einem Epoxidharz versiegelt.

Charakteristik

Gussasphalt und Asphaltmastix bilden nach dem Aushärten einen kompakten Körper und sind sehr beständig. Sie sind ohne Zusatz von Bioziden wurzelfest. Gussasphalt und Asphaltmastix benötigen eine Aushärtungszeit von einigen Stunden. Für die Verarbeitung muss der Untergrund frostfrei sein.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

In der nachfolgenden Tabelle sind die Hauptanwendungsbereiche von Gussasphalt als Abdichtungssystem auf Flachdächern in Abhänglichkeit von der Nutzung und der Unterkonstruktion aufgezeichnet. Dabei wird zwischen geeigneten, möglichen und nicht geeigneten Anwendungsbereichen unterschieden. Die Asphaltmastix kommt nur in Kombination mit Gussasphalt zur Verbesserung der Abdichtungseigenschaften zur Anwendung.

Anwendungsbereiche von Gussasphalt als Flachdachabdichtungssystem

 
Nutzung:
 

Unterkonstruktion:
 
 
Nackt, mit leichter Schutzschicht
 
 
Nicht begehbar mit Beschwerung
 
 
Begehbar
 
 
Befahrbar
 
 
Erdüber-
 
schüttet
 
 
Massiv ohne Wärmedämmung
 
 
geeignet 1)
 
 
geeignet 1)
 
 
geeignet 1)
 
 
geeignet 2)
 
 
geeignet 1)
 
 
Massiv vorfabriziert ohne Wärmedämmung
 
 
möglich 1)
 
 
möglich 1)
 
 
nicht
geeignet
 
 
nicht
geeignet
 
 
geeignet 1)
 
 
Holz oder Spanplatten
 
 
möglich 1)
 
 
möglich 1)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Massiv mit Wärmedämmung
 
 
nicht geeignet
 
 
möglich 3)
 
 
möglich 3)
 
 
möglich 3)
 
 
möglich 3)
 
 
Profilblech mit Wärmedämmung
 
 
nicht geeignet
 
 
möglich, nicht gebräuchlich
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorfabrizierte Wärmedämm-
 
elemente
 
 
nicht geeignet
 
 
möglich, nicht gebräuchlich
 
 
möglich, nicht gebräuch-
 
lich
 
 
nicht geeignet
 
 
nicht geeignet
 
1) 1 Lage lose mit Gleit- oder Trennlage 20 - 30 mm
2) Spezielle Konstruktionen erforderlich
3) 2 Lagen lose, Asphaltmastix, Gussasphalt mit Gleit- oder Trennlage 35 - 55 mm

Der Hauptanwendungsbereich von Gussasphaltabdichtungen liegt bei massiven Unterkonstruktionen ohne Wärmedämmung und bei intensiver Nutzung bzw. Belastung des Systems. Gussasphalt ist frei bewitterbar und mechanisch relativ widerstandsfähig. Die kurze Verarbeitungszeit und rasche Benutzbarkeit sind weitere Vorteile. Gussasphalt kann auch als Estrichmasse zum Einsatz kommen.

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Bitumen sind weder gesundheits- noch umweltgefährdend. In den Hauptanwendungsbereichen gibt es keine echten Alternativen. Bei den anderen möglichen Anwendungsbereichen sind es Bitumen-Dichtungsbahnen oder Polymerbitumen-Dichtungsbahnen. Bitumenbeschichtungen sind energieintensive Systeme. Falls die Verwendung von (biozidfreien) Dichtungsbahnen technisch möglich ist, ist diese vorzuziehen.

Quellen

Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen bga (2007): Informationen über Gussasphalt, Gussasphalt von A bis Z, Heft 47, Online-Quelle

Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen bga (2012): Informationen über Gussasphalt, Bauwerksabdichtungen, Heft 49, Online-Quelle

Gussasphalt und Asphaltmastix
Gussasphalt und Asphaltmastix

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Abdichtungsanstriche und -beläge

Stand 04/2022

    Bituminöse Voranstriche
Flüssigfolien Gussasphalt und Asphaltmastix
         
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet

Flüssigabdichtungen auf EP, PU-, Dispersions-, PMMA-Basis in Innenräumen

-

  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB)  /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Abdichtungsanstriche hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden.  Für Bituminöse Voranstriche und Flüssigfolien finden sich Produktdeklarationen unter Abdichtstoffe und Klebemassen. Für Gussasphalt und Asphaltmastix gibt es dort derzeit keine Deklarationen.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen. Ausschreibungstexte zu Abdichtungsanstrichen sind derzeit nicht vorgesehen. 
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen 
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Abdichtungsanstriche werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%).
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Abdichtungsanstrichen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Gefahrstoffverordnung

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Bitumen sind weder gesundheits- noch umweltgefährdend. In den Hauptanwendungsbereichen gibt es keine echten Alternativen. Bei den anderen möglichen Anwendungsbereichen sind es Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen oder Polymerbitumen-Dichtungsbahnen. Bitumenbeschichtungen sind energieintensive Systeme. Falls die Verwendung von (biozidfreien) Dichtungsbahnen technisch möglich ist, ist diese vorzuziehen.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Gussasphalt und Asphaltmastix

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Abdichtungsanstriche und -beläge

Stand 04/2022

    Bituminöse Voranstriche
 Flüssigfolien Gussasphalt und Asphaltmastix
         
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel - - -
Österreichisches Umweltzeichen   -    - -
EU Ecolabel (Blume) - -
Nordic Swan Ecolabel    -    - -
natureplus Umweltzeichen
(nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

x

x

x

EMICODE /
EC1plus (sehr emissionsarm) bis
EC2 (emissionsarm)
/ Raumlufthygiene (nur lösemittelfrei möglich)
 - + -
Cradle to Cradle2 / 
Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit)
- -
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

kaltverarbeitbare Bitumenprodukte in der Bauwerksabdichtung:

BBP10 Bitumenemulsionen
BBP20 - Bitumenmassen, aromatenarm, lösemittelhaltig
BBP30 - Bitumenmassen, aromatenarm, lösemittelreich
BBP40 - Bitumenmassen, aromatenarm, gesundheitschädlich, lösemittelhaltig
BBP50 - Bitumenmassen, aromatenarm, gesundheitschädlich, lösemittelreich
BBP60 - Bitumenmassen, aromatenreich, gesundheitschädlich, lösemittelhaltig
BBP70 - Bitumenmassen, aromatenreich, gesundheitschädlich, lösemittelreich

Die Einteilung in Gruppen orientiert sich bei den Flüssigfolien am eingesetzten Kunststoff:

Giscodes PU10 bis PU60, PU-Systeme;
Giscodes RE0 bis RE3,
Epoxidharz-Beschichtungsstoffe;
 
Giscodes RMA10 bis RMA20, Methylmethacrylat-Beschichtungsstoffe;
Giscodes SB-STY10 bis SB-STY30, UP-Systeme

Es gibt auch dispersionsbasierte Produkte (z.B. für Wände und Böden in Nassräumen), die dann den GISCODES D1 - D3 (Verlegewerkstoffe) zugeordnet werden können.

-

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

Nur bei lösemittelarmen (Lösemittel <= 3%) Bitumenemulsionen (GISCODE BBP10) nicht erforderlich. Falls der Einsatz von lösemittelhaltigen Bitumenmassen technisch begründet ist, ist zumindest die Verwendung  aromatenarmer Produkte (GISCODE BBP20) gegenüber den gesundheitsschädlichen bzw. lösemittelreichen Produkten vorzuziehen. außer bei D1 immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) -

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

BBP10 Bitumenemulsionen

Falls technisch möglich, ist der Einsatz von lösemittelarmen Bitumenemulsionen grundsätzlich dem Einsatz von lösemittelhaltigen Bitumenmassen sowie der Heißverarbeitung von Bitumen vorzuziehen.

In der Regel sind die Systeme mit der niedrigsten numerischen Bezeichnung zumindest diejenigen mit den wenigsten / geringsten Gesundheitsgefahren innerhalb einer Produktgruppe. Können dispersionsbasierte Systeme eingesetzt werden, so sind diese zu bevorzugen, D2 ist noch lösemittelarm und aromatenfrei. -
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

 

   
EPD1 + + -
Branchen-EPD1 - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

 

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

5.3.01 Bitumenbeschichtungen
6.7.04 Bitumen Emulsion und Bitumen Kaltkleber

5.8.03 Reaktionsharze auf Methacrylatbasis 1.5.02 Gussassphalt

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklaration siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Abdichtstoffe und Klebmassen
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier ggf. als vorhanden markierten EPDs oder Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..
2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Gussasphalt und Asphaltmastix

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Gussasphalt und Asphaltmastix

Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)

Für Gussasphalt und Asphaltmastix gelten zur Zeit keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich BNB-Kriterium 1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier mindestens die gemäß Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte (s.u. Link zu Textbausteinen).
Die vollständige Dokumentation der verbauten Materialien ist ein wichtiger Baustein des kreislauffähigen Bauens. In BNB_5.2.2 "Qualitätssicherung der Bauausführung" wird damit das höchste Anforderungsniveau erfüllt.

Anforderungen bestehen für kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen und Polymerbitumenbahnen (s.u.).

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
QN1 Produktdokumentation als übergeordnete Anforderung
Bitumenbeschichtungen, kalt verarbeitet
Polymerbitumenbahnen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen im Bestand

Für Abdichtungsbahnen, Abdichtungsanstriche und Dampfsperren findet man die entsprechenden Informationen gesammelt für die ganze Obergruppe unter Dichtungen, Abdichtungen im Bestand.

Neue Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen enthalten kein Teer (PAK) mehr, bis 1980 war dies teilweise der Fall. Auch alte Polymerbitumen-Dichtungsbahnen enthalten nach derzeitigem Kenntnisstand keine Schadstoffe, welche in der bestehenden Bausubstanz relevant sein könnten.
Kunststoff-Dichtungsbahnen können Weichmacher auf Phtalatbasis (DEHP) enthalten. Gemäß EU Verordnung Nr. 143/2011 vom 17. Februar 2011 wird DEHP als reproduktionstoxisch klassifiziert. Seit dem  21. Januar 2015 ist das Inverkehrbringen und der Gebrauch der Substanz ohne Zulassung verboten.
Bei Flüssigfolien als Bauprodukte handelt es sich um eine relativ neue Entwicklung. Sie enthalten keine der für BNB_BK_1.1.6 relevanten Schadstoffe.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
bituminöse Voranstriche1 möglich keine
Flüssigfolien2 möglich keine
Gussasphalt und Asphaltmastix3 möglich keine
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen4 keine keine
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen4

keine

keine
Kunststoff-Dichtungsbahnen5 möglich keine
Bitumen-Dachbahnen keine keine
Kunststoff-Dachbahnen keine keine
Bitumen-Dampfsperren6 keine keine
Kunststoff-Dampfsperren6 keine keine
 
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
 
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Bituminöse Voranstriche werden in der Regel außen und nicht in bewohnten Innenräumen eingesetzt. Aus diesem Grund spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 in der Regel keine Rolle. Sollte ein derartiger Voranstrich trotzdem in einem beheizten Innenraum vorhanden sein, sind VOC-Emissionen grundsätzlich möglich. Es sollten dann zumindest, sofern technisch möglich, immer lösemittelarme Bitumenemulsionen gemäß GISCODE BBP10 verwendet werden.
2 Sofern Flüssigfolien als Alternative zu konventionellen Abdichtungen im Außenraum eingesetzt werden, sind sie für die Beurteilung von BNB 3.1.3 nicht relevant. Bei Flüssigfolien, die im Innenraum eingesetzt werden, sind VOC-Emissionen möglich. Insbesondere in Folge von unsachgemäßer Verarbeitung sind Emissionen zu erwarten. Eine möglichst geringe Belastung kann z. B. durch die Verwendung von Produkten mit dem EMICODE EC1plus "sehr emissionsarm" erreicht werden.
Sofern Gussasphalt und Asphaltmastix als Abdichtung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle.
Bei Gussasphaltestrichen im Innenraum können VOC-Emissionen nicht ausgeschlossen werden.
4  Sofern Bitumendichtungsbahnen gemäß ihrer vorgesehenen Anwendung im Außenraum eingesetzt werden, spielen sie für die Bewertung nach BNB 3.1.3 keine Rolle.
5 Polyolefin-/EPDM-Dichtungsbahnen: Aufgrund der Zusammensetzung sind keine relevanten Emissionen zu erwarten.
PVC-/ EVA-Dichtungsbahnen: Der in PVC- und EVA-Bahnen möglicherweise eingesetzte Weichmacher DEHP (Di(ethylhexyl)phthalat) kann über längere Zeit abgebaut werden. Das Reaktionsprodukt 2-Ethylhexanol ist ein VOC und kann in die Raumluft gelangen. Messungen für PVC-Beläge älteren Datums [Zellweger et al., 1997] zeigen, dass diese erhebliche VOC-Emissionen aufweisen können. Für neu eingebaute PVC-Dichtungsbahnen sind messbare VOC-Emissionen zu erwarten.
6 Bitumen- und Kunststoff-Dampfsperren werden bei Ständerkonstuktionen in der Regel zwischen der Wärmedämmung und der Innenverkleidung der Aussenwände eingesetzt. Bei massiven Wänden oder Decken liegen sie zwischen der Wand, bzw. Decke und der Wärmedämmung. Sie bilden die dampfundurchlässige Trennschicht zwischen Innen- und Aussenraum. Sie können je nach Konstruktion mit der Innenraumluft in Kontakt stehen. Als Quelle relevanter Innenraumbelastungen sind Dampfsperren jedoch wenig wahrscheinlich. Bei unsachgemässer Verarbeitung könnten höchstens die Verklebungen zu Emissionen führen.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Dichtungen, Abdichtungen

Rückbaubarkeit Geringer Rückbauaufwand => hoher Rückbauaufwand
Konstruktionsweise lose Verlegung mechanische Fixierung (vollflächige) Verklebung
Bituminöse Voranstriche1, Flüssigfolien2, Gussasphalt, Asphaltmastix     X
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen     X
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen  X X X
Bitumen-Dachbahnen, Kunststoff-Dachbahnen   X X
Bitumen-Dampfsperren3, Kunststoff-Dampfsperren    X  X

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit
1Bituminöse Voranstriche haften bedingt durch ihre Funktion auf dem Untergrund. Die Rückbaubarkeit ist grundsätzlich nicht gegeben.
Bituminöse Voranstriche können nicht sortenrein zurückgebaut werden. Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.
2 Flüssigfolien haften auf dem Untergrund, weshalb ihr Rückbau grundsätzlich mit einem besonders hohen Aufwand verbunden ist.
3 Bitumen-Dampfsperren werden nur an den Nähten verklebt und punktuell mechanisch fixiert oder vollflächig verklebt. In Falle der mechanischen Fixierung ist der Rückbau mit einem mittleren Aufwand verbunden. Falls die Dampfsperren vollflächig verklebt werden, so ist die Trennung aufwändig bis unmöglich. Bitumen-Dampfsperren bestehen zudem aus einem Trägermaterial (Vlies, Gewebe) mit Deckschichten aus Polymerbitumen und einer mineralischen Bestreuung oder Abdeckung mit einem Kunststofffaservlies. Sie sind somit ein Stoffgemisch und lassen sich nur mit erheblichen Aufwand in sortenreine Fraktionen auftrennen.

Verwertungs-/ Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Flüssigfolien nicht möglich nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Gussasphalt, Asphaltmastix möglich 1 möglich 1 nicht möglich möglich
Oxidationsbitumen-Dichtungsbahnen nicht möglich nicht möglich  momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Polymerbitumen-Dichtungsbahnen nicht möglich in Ausnahmefällen 2 momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Kunststoff-Dichtungsbahnen nicht möglich möglich sofern Rücknahmesystem vorhanden 3 momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Bitumen-Dachbahnen nicht möglich  nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
Kunststoff-Dampfsperren nicht möglich in Ausnahmefällen 4 momentan der übliche Beseitigungsweg nicht zulässig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Porduktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert

1 Nur möglich sofern frei von Schadstoffen (PAK). Gegenwärtig ist jedoch Bitumen als Nebenprodukt der Erdöldestillation relativ kostengünstig und das Angebot an Asphaltabbruch aus dem Straßenbau groß, so dass für eine Verwertung von Gussasphalt und Asphaltmastix kein ökonomischer Anreiz besteht.
2 Für Polymerbitumenbahnen sind derzeit nur kleinere Anlagen in Betrieb. Ein Rücknahmesystem welches von Herstellern angeboten wird, ist derzeit noch nicht vorhanden.
3 Für Kunststoff-Dichtungsbahnen existiert ein europäisches Rücknahmesystem, das derzeit jedoch nur für PVC- und EVA-Bahnen ein kostenlose Rücknahme anbietet. Angesichts der hohen Anteile Weichmacher und Stabilisatoren ist das PVC-Recycling jedoch aus ökologischer Sicht mit Vorbehalt zu betrachten. Es gibt gute Gründe dafür, die umweltgefährdenden Bestandteile zu vernichten resp. kontrolliert abzulagern (Filterstaub) als sie einer weiteren Nutzung zuzuführen. Bei homogenen Kunststoff-Dichtungsbahnen ist im besten Fall eine minderwertige Verwertung möglich. Sofern dies nicht möglich ist, können sie einer energetischen Verwertung zugeführt werden.
4 Nur für homogene Dachbahnen möglich (z.B. PE-Spinnvlies) und sofern eine Rücknahmesystem vorhanden ist.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Gesamtverband Schadstoffsanierung GbR (Hrsg.), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, Rudolf Müller GmbH&Co. KG, Köln, 2010

Gussasphalt und Asphaltmastix

Technisches

Technische Daten

   
Gussasphalt
 
 
Asphaltmastix
 
 
Baustoffklasse nach DIN 4102-1
 
 
B1
 
 
nicht normiert
 
 
Euroklasse nach DIN EN 13501-1
 
 
B – s1 "schwerentflammbar"
 
 
Wärmeleitfähigkeit
 
 
0.7 - 0.9 W/mK
 
vermutlich etwas geringer
 
Dampfdiffusionswiderstand
 
 
praktisch dampfdicht
 
 
Rohdichte
 
 
2200 - 2600 kg/m³
 
 
2000 - 2300 kg/m
 

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN 18195 Bauwerksabdichtungen (Verarbeitungsnorm)
DIN 18354 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Gussasphaltarbeiten
DIN EN 12591 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Anforderungen an Straßenbaubitumen
DIN EN 12597 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Terminologie
DIN EN 12970 Gussasphalt und Asphaltmastix für Abdichtungen - Definitionen, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 13305 Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Spezifikationsrahmen für Hartbitumen für industrielle Anwendungen
DIN EN 13813

Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen

DIN EN 14023

Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Rahmenwerk für die Spezifikation von polymermodifizierten Bitumen

Gussasphalt und Asphaltmastix

Literaturtipps

Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen bga (2007): Informationen über Gussasphalt, Gussasphalt von A bis Z, Heft 47, 2007, Online-Quelle

Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen bga (2012): Informationen über Gussasphalt, Bauwerksabdichtungen, Heft 49, 2012, Online-Quelle

Blaich, J. (1999): Bauschäden Analysen und Vermeidung, Fraunhofer IRB Verlag/EMPA, Stuttgart.

Bundesanstalt für Straßenwesen (2010): Erfahrungssammlung über die Verwendung von Fertigprodukten und Zusätzen zur Temperaturabsenkung von Asphalt, Bergisch-Gladbach, November 2010

GISBAU (2013): GISBAU Information Bitumen, Unternehmer-Version 01/2013.24, Online-Quelle

GISBAU (2006): Gesprächskreis Bitumen, Sachstandsbericht

Knecht, U., Stahl, S.,Woitowitz, H.-J. (o. A.): Handelsübliche Bitumensorten: PAH-Messgehalte und temperaturabhängiges Emissionsverhalten unter standardisierten Bedingungen, In: Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, S. 429 – 434.

Spickenheuer, A., et al. (2010): Exposition gegenüber Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen in der Humanstudie Bitumen. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed; 45: 305

Vital, J.-D. (1996): Wahl eines Flachdachsystems aus der Sicht der Bauherrschaft, Sonderdruck aus "Schweizer Ingenieur und Architekt", Nr. 38, Zürich.

Welge, P., et al. (2010): Mikrokernraten in Lymphoyten von Beschäftigten, die gegenüber Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen exponiert waren - Untersuchungen im Rahmen der Humanstudie Bitumen. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed; 45: 305

Gussasphalt und Asphaltmastix

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Gussasphalt und Asphaltmastix 2.1.1 a b

Gussasphalt und Asphaltmastix bestehen hauptsächlich aus mineralischen Bestandteilen unterschiedlicher Korngrößen. Splitt weist die größten Körner mit einem Durchmesser von zwei bis einigen Millimetern auf. Feiner sind die Sande mit Korngrößen von 0 bis 5 mm. Die Füller sind Gesteinsmehle mit den feinsten Körner von weniger als 0.63 Millimetern Durchmesser.

Das Bindemittel besteht aus Bitumen, einem Bestandteil des Erdöls, das je nach Anforderung leicht modifiziert oder mit einem Kunststoff, meistens Elastomeren vermischt wird. Die wichtigste Modifizierung von Hartbitumen besteht in der Beigabe von viskositätsreduzierenden Additiven. Diese ermöglichen eine Verarbeitung bei tieferen Temperaturen. Als viskositätsreduzierende Additive werden Montanwachs, Paraffine oder kunststoffmodifizierte Bitumen eingesetzt. Montanwachse werden aus Harzen und Wachsen abgestorbener Pflanzen gewonnen, die in Braunkohlelagerstätten eingelagert wurden. Paraffine sind langkettige, überwiegend unverzweigte Kohlenwasserstoffe im Erdöl.

Zudem kann Naturaspahlt eingesetzt werden. In Deutschland wird das sogenannte Trinidad-Epuré eingesetzt. Dabei handelt es sich um einen Naturasphalt, der auf der Insel Trinidad aus dem Pitch Lake (zu deutsch "Pechsee") gewonnen wird.

Die unten stehende Tabelle fasst die typischen Rezepturen für Gussasphalt und Asphaltmastix zusammen.

 
 
 
 
Gussasphalt
 
 
Asphaltmastix
 
    
6.5 - 9 % weiche Bitumen oder Hochvakuumbitumen mit 2 % Naturasphalt
 
 
13-16 % weiche Bitumen oder Hochvakuumbitumen mit 2 % Naturasphalt
 
 
Füller
 
 
20 % Gesteinsmehle
 
 
25 % Gesteinsmehle
 
 
Sande
 
 
20 - 35 %
 
 
40 - 50 %
 
 
Splitt
 
 
35 - 55 %
 
 
15 %
 

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

pitch Lake CCncnd by Christine und David Schmitt

Bild des Pitch Lake in La Brea, Trinidad. Foto von Christine und David Schmitt, veröffentlicht unter "CreativeCommons non-commercial no derivatives"-Lizenz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden. Die mineralischen Komponenten werden im Tagebau gewonnen, was zu bleibenden Terrainveränderungen führt.

Eine Besonderheit stellt die Gewinnung des Naturasphalts aus dem Pitch Lake in Trinidad dar (siehe Bild oben). Der "See" wird durch ein oberflächig aufstoßendes natürliches Bitumenlager gebildet. Der Naturasphalt kann direkt abgebaut und in Gussasphalt verwendet werden. Das Gemisch besteht zu rund 55% aus Bitumen und zu 45% aus mineralischen Bestandteilen.

Verfügbarkeit

Die Rohstoffverfügbarkeit des Bindemittels Bitumen ist an die Erdölförderung gekoppelt. Es existieren auch Naturasphaltvorkomen, jedoch in weit geringerem Masse. Ein Ende der Erdölförderung würde auch das Ende des in großen Mengen als Nebenprodukt verfügbaren Bitumens bedeuten. Jedoch werden die zusätzlich zu den heute genutzten Ölvorkommen vorhandenen Schweröl- und Bitumen-Lager auf rund 600 Milliarden Barrel geschätzt (Meyer et al. 2003). Diese werden im Falle einer zunehmenden Ölknappheit stärker ausgebeutet und auch zur Energiegewinnung genutzt werden.

Der gewichtsbezogene Hauptanteil in Gussasphalt und Asphaltmastix ist mineralischen Ursprungs. Es handelt sich um fein gemahlene Gesteine (Füllstoffe), Sande und gebrochene Gesteine (Splitt): Rohstoffe, die alle relativ gut verfügbar sind.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Grundsätzlich kann Bitumen wieder eingeschmolzen werden, womit einer erneuten Verwendung von Produktionsabfällen nichts entgegen steht. Rückgebaute Beläge können wieder verwendet werden, wenn der Teeranteil den gesetzlichen Anforderungen genügt (siehe dazu auch die Informationen zur Nachnutzung).

Radioaktivität

Für mineralische Rohstoffe kann eine gewisse Radioaktivität nicht ausgeschlossen werden. Bei der Verwendung im Außenraum kann jedoch von einer vernachlässigbaren Problematik ausgegangen werden. Weit wichtiger ist das Risiko des Radonausgasung aus dem Untergrund. Bitumenabdichtungen können das Eindringen dieser Gase ins Gebäude verhindern. Radon gelangt aus dem Untergrund zuerst in die Kellergeschosse eines Gebäudes und von dort in das restliche Gebäude. Über die Entstehung von Radon im Untergrund und die damit einhergehende Radonproblematik informiert der Lexikonbegriff natürliche Strahlenexposition ausführlich.

Bei Neubauten in Gebieten mit erhöhter Radon-Belastung soll die Belastung am Baustandort abgeklärt werden. Falls eine erhöhte Radonbelastung festgestellt wird, sind Maßnahmen vorzusehen, um die Belastung des Innenraums mit Radon niedrig zu halten. Asphaltbeschichtungen, Flüssigfolien und alle Abdichtungsbahnen sind grundsätzlich für die Radonabdichtung geeignet. Wesentlich für den Erfolg der Maßnahme ist die Radon-dichte Ausführung aller Anschlüsse und Nähte.

Im Bestand steht als Alternativen zur Abdichtung des Baugrundes die Abdichtung des Erdgeschosses gegenüber dem Keller mit Absaugung der Kellerluft zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Radioaktivität sind auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz abrufbar.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Bitumen-Produktion ist mit geringem Flächenverbrauch für die Erdölgewinnung und die Raffineriestandorte verbunden,Durch Leckagen während der Erdöl-Förderung oder des Erdöl-Transports können allerdings die Ökosysteme beträchtlicher Flächen längerfristig geschädigt werden.

Der Abbau der mineralischen Komponenten erfolgt im Tagebau (Steinbruch), was zu einer großflächigen Landschaftsveränderung führen kann.

Quellen

Bundesanstalt für Straßenwesen (2010): Erfahrungssammlung über die Verwendung von Fertigprodukten und Zusätzen zur Temperaturabsenkung von Asphalt, Bergisch-Gladbach, November 2010

GISBAU (2006): Sachstandsbericht Gesprächskreis Bitumen

GISBAU (2013): GISBAU Information Bitumen, Unternehmer-Version 01/2013.24, Online-Quelle

Informationen zu Radon in Gebäuden: Online-Quelle

Meyer, Richard F., Attanasi, Emil D. (2003): Heavy Oil and Natural Bitumen – Strategic Petroleum Resources, U.S. Geological Survey Fact Sheet 70-03, August 2003, Online Version 1.0. Online-Quelle

Gussasphalt und Asphaltmastix

Herstellung

Prozesskette

Prozesskette Gussasphalt und Asphaltmastix

Herstellungsprozess

Die Herstellung von Gussasphalt und Asphaltmastix besteht im Wesentlichen aus dem Mischen der Komponenten. Das Zusammenfügen der Komponenten erfolgt bei Temperaturen von 200 - 250 °C, da das Bitumen bei der Mischung flüssig sein muss. Die mineralischen Bestandteile werden mit Ausnahme des Füllers vor dem Mischen etwas über die Mischtemperatur erhitzt. Die Füller werden kalt oder vorerhitzt auf rund 80-100 °C beigegeben. Das Bitumen wird bereits vor der Mischung bei Temperaturen um 200 °C flüssig gelagert.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Daten über den kumulierten Energieaufwand für die Herstellung von Gussasphalt und Asphaltmastix sind in Ökobau.dat verfügbar. Die Transporte von der Herstellung zur Baustelle sind in den Daten nicht enthalten. Je nach Logistik und Transportdistanzen zwischen Gussasphaltwerk und Baustelle dürfte dieser Wert großen Schwankungen unterliegen und kann den Energieaufwand signifikant erhöhen. Gussasphalt wird vom Verarbeiter heiß zur Verarbeitungsstelle transportiert. Die Transportfahrzeuge sind mit einer Heizung ausgestattet. Dies erhöht den Energieaufwand für den Transport zusätzlich.

In der Ökobau.dat sind keine Hintergrundinformationen über die Erstellung der Sachbilanz einsehbar. Bei den Datensätzen für Gussasphalt und Asphaltmastix handelt es sich zudem um nicht verifizierte Angaben. Es bleibt unklar, inwiefern der Energiegehalt des Bitumens selbst in der Bilanz berücksichtigt wurde. Eine frühere Abschätzung des Energieaufwandes in Wecobis ging von wesentlich höheren Werten für den nicht-regenierbaren Energieaufwand zwischen 6.3-7.8 MJ/kg für die Gussasphaltherstellung und 9.8 - 11.3 MJ/kg für die Herstellung von Asphaltmastix aus.

Unter dem Titel "Graue Energie" wird der Energieaufwand für zwei konkrete Abdichtungssysteme unter Verwendung der Daten aus Ökobau.dat berechnet.

Graue Energie

Der Verbrauch bzw. die Schichtdicke an Gussasphalt oder Asphaltmastix hängt vom jeweiligen Anwendungsbereich ab. In der folgenden Tabelle ist die Graue Energie einer Standardanwendung und eine Anwendung mit erhöhten Anforderungen berechnet. 

 
 
 
 
Verbrauch
 
 
Primärenergieaufwand nicht-regenerierbar1)
 
 
Gussasphalt pro kg (ohne Transport zur Baustelle)
 
 
-
 
 
4.3 MJ / kg
 
 
Asphaltmastix pro kg (ohne Transport zur Baustelle)
 
 
-
 
 
3.8 MJ / kg
 
 
Transport auf Baustelle und Verarbeitung (Abschätzung aufgrund Baustellensituation)2)
 
 
-
 
 
ca. 3 MJ / kg
 
 
Einschichtige Abdichtung lose 25 mm
 
- Gussasphalt
- Transport auf Baustelle und Einbau

Total

 
 
 
 
59 kg / m²
 
 
 
 
~ 250 MJ / m2
 
~ 170 MJ / m2
 
~ 420 MJ / m2
 
 

2 Lagen Abdichtung lose 40 mm   
- Asphaltmastix 10 mm
- Gussasphalt 30 mm
- Transport auf Baustelle und Einbau

Total

 
 

 
22 kg / m²
71 kg / m²
93 kg / m²

 
 

 
~   80 MJ / m²
~ 310 MJ / m²
~ 280 MJ / m2

~ 670 MJ / m²

 

1) Quelle: Oekobau.dat

2) Quelle: Kasser et al. (1999)

Die Gussasphaltabdichtungssysteme müssen im Vergleich zu Dichtungsbahnen als energieintensive Abdichtungsschichten angesehen werden. Sie sind unter dem Aspekt der Energieintensität auf diejenigen Anwendungen zu beschränken, die von der mechanischen Belastung her ein solches System erfordern.

Charakteristische Emissionen

Heißes Bitumen emittiert Kohlenwasserstoffe in die Luft. Die Kohlenwasserstoffe können als Dämpfe und als Aerosole auftreten.

Transport

Die Asphaltherstellung erfolgt in Deutschland in meist mittelständischen Betrieben, den Asphaltmischwerken. Gemäß Gesprächskreis Bitumen der GISBAU sind rund 700 Betriebe in Deutschland tätig. Die Bitumenherstellung erfolgt dagegen in rund 7 Raffinerien. Bitumentransporte von den Raffinerien zu den Asphaltmischwerken erfolgen in wärmeisolierten Tankwagen mit einer Temperatur von rund 200° C. Vom Asphaltmischwerk zur Baustelle werden Gussasphalt oder Asphaltmastix in beheizten Rührwerkskesseln transportiert.

Quellen

Kasser, Ueli, Pöll, Michael (1999): Graue Energie von Baustoffen, Büro für Umweltchemie, 2. Auflage

Gussasphalt und Asphaltmastix

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Seit 2008 dürfen in Deutschland nur noch Gussasphalte mit abgesenkten Verarbeitungs-Temperaturen eingebaut werden. Die Emissionen sanken im Vergleich zu herkömmlichen Asphalten drastisch. Tiefere Verarbeitungstemperaturen bedeuten zudem einen geringeren Energieverbrauch. Die nun gemessenen Emissionen liegen bei rund 10 mg/m3 für Kohlenwasserstoffe in der Atemluft. Für Bitumen wird eine abgeleitete Konzentration von 2.9 mg/m3 angenommen. Den Verarbeitern von Gussasphalten werden durch die GISBAU Vorsorgeuntersuchungen im Zweijahres-Rhythmus empfohlen.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Heißbitumen ist nach GefStoffV nicht als gesundheitsschädlich kennzeichnungspflichtig
(→ Bitumen). Bei der Verarbeitung von Heißbitumen entstehen jedoch Dämpfe und Aerosole, die zu Gesundheitsschädigungen führen können.

Gussasphalt wird flüssig eingebaut. Er weist Temperaturen von maximal 230° C auf. Die arbeitshygienischen Risiken gehen zum einen von den Kohlenwasserstoff-Emissionen in die Atemluft, zum anderen von der Temperatur des Asphalts aus. Hände und Körper sind vor der Hitze zu schützen. In Innenräumen ist auf eine ausreichende Belüftung zu achten.

AGW-Werte

Für Bitumen sind keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festgelegt. Die TRGS 900 legt jedoch Grenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische fest. Heißbitumen ist heute nicht mehr mit Teer verschnitten und wird deshalb nicht mehr als krebserzeugend eingestuft.

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >=  0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Für den "Einbau von Gussasphalt" existiert eine Gefahrstoffbeschreibung in WINGIS online. Es werden jedoch keine GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben.
Heißbitumen ist nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht kennzeichnungspflichtig.

Emissionen

Seit 2008 dürfen nur noch Gussasphalte mit viskositätsreduzierenden Zusätzen verarbeitet werden. Diese Gussasphalte weisen deutlich geringere Bitumen-Dampf und Aerosol-Emissionen auf als frühere nicht viskositätsreduzierte Gussasphalte. Messungen der GISBAU zeigen Luftkonzentrationen von unter 10 mg / m3.

 

Gussasphalt und Asphaltmastix

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Nach der Verarbeitung härten Gussasphalt und Asphaltmastix innert weniger Stunden aus. In dieser Zeit treten noch VOC-Emissionen auf.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Da das Bindemittel im Gussasphalt nicht wassergefährdend ist (WGK 0) und die Produkte keine Hilfsstoffe enthalten, kann eine Wassergefährdung ausgeschlossen werden.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Die längerfristige Abgabe von Schadstoffen in die Luft ist bei Innenanwendungen zu beachten (Gussasphalt als Bodenbelag). Aufgrund von Einzelmessungen und aufgrund der chemischen Zusammensetzung ist eine Abgabe von Bestandteilen des Bitumens über größere Zeiträume in die Luft nicht auszuschließen.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Gussasphalt und Asphaltmastix enthalten keine Hilfsstoffe. Das Bitumen selbst enthält keine umweltrelevanten Bestandteile, bzw. ein Auswaschen eventueller toxischer Substanzen konnte bislang nicht beobachtet werden (WGK 0, nicht wassergefährdend)

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Asphaltbeläge sind schwer entzündbar. Erst nach längerer Brandeinwirkung kann sich der Asphalt entzünden. Dank des geringen Bitumengehalts tragen Asphaltbeläge jedoch nur wenig zur Brandlast bei.

Wassereinwirkung

Asphalt ist unempfindlich gegenüber Wassereinwirkung.

Beständigkeit Nutzungszustand

Die Beständigkeit des Bitumens ist schon aufgrund seiner Entstehungsgeschichte relativ hoch. Die Bedingungen in den Erdöllagern sind jedoch nicht dieselben wie in den Anwendungsbereichen des Hochbaus. Im Hochbau wirken Sauerstoff und UV-Strahlen auf den Asphhalt ein. In der Praxis ist die Versprödung des Bitumens zu beobachten. Wahrscheinlich durch das allmähliche Verdunsten von Bestandteilen über längere Zeiträume zieht sich die oberste Schicht zusammen und an der Oberfläche sind Rissbildungen festzustellen. Durch Witterungseinflüsse werden diese Rissbildungen gefördert.

Gegenüber wässrigen Laugen, Säuren und Salzen ist Gussasphalt und Asphaltmastix beständig. Organische Lösemittel, Benzine und Mineralöle vermögen Bitumen im Gegensatz zum Steinkohleteer bis zu einem gewissen Maße anzugreifen.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.

Datenbank als PDF

Instandhaltung

Die Pflege von Gussasphalt und Asphaltmastix ist einfach. Die Reinigung kann mit allen handelsüblichen Reinigungsmitteln und auch mit Reinigungsmaschinen erfolgen. Dehnungsfugen sind hingegen nicht wartungsfrei und müssen zugänglich bleiben.

Quellen

Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen bga (2012): Informationen über Gussasphalt, Bauwerksabdichtungen, Heft 49, 2012, Online-Quelle

Gussasphalt und Asphaltmastix

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Der Rückbau von Gussasphaltbelägen ist dann mit Risiken behaftet, wenn das Alter des Belages darauf hindeutet, dass der Belag Steinkohle-Teer enthalten könnte. Der Teer-Gehalt  ist in diesem Fall vor dem Rückbau mittels Schnelltest abzuklären. Teerhaltiger Asphalt lässt sich mit etwas Erfahrung auch am Geruch erkennen. Falls teerhaltige Beläge rückgebaut werden, ist auf ausreichenden Atem- und Hautschutz zu achten. Die Entsorgung muss als Sonderabfall erfolgen.

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Gussasphalt oder Asphaltmastix ist nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung von Gussasphalt ist grundsätzlich möglich und kann zusammen mit dem Straßenaufbruch in geeigneten Anlagen zu neuem Heißmischgut verarbeitet werden. Voraussetzung dafür ist ein einfacher Ausbau, der nur bei lose verlegten Gussasphaltschichten gewährleistet ist. Gussasphalt aus dem Estrichbau ist jedoch meist zu verunreinigt für ein Recycling und muss als Bauschutt entsorgt werden. Eine weitere Voraussetzung ist die Teerfreiheit. Diese Voraussetzung ist für viele Beläge im heutigen Rückbau nicht gegeben.

Z. Zt. besteht ein Überangebot an altem Straßenaufbruch (der teilweise noch teerhaltig ist) und der neue Rohstoff Bitumen als Koppelprodukt der Erdölraffinerien gilt nicht als knapp. Deshalb bestehen aus der Sicht der Ökonomie keine Anreize, Gussasphalt zu recyclieren, v.a. in den kleinen Mengen, die im Hochbau anfallen. Ökologisch macht die stoffliche Verwertung jedoch Sinn.

Energetische Verwertung

Mit einem Bitumengehalt von max 15 % hat der Gussasphalt praktisch keinen Heizwert. Eine energetische Verwertung ist deshalb nicht sinnvoll.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Für Asphalt auf Bitumen oder Teerbasis gelten die Grenzwerte für den organischen Anteil gemäss DepV für die Deponieklassen I - III nicht. Ein Abbau des Bitumens unter Deponiebedingungen dürfte in Anbetracht der Entstehungsgeschichte des Bitumens höchstens in geologischen Zeiträumen erfolgen. Emissionen in Folge von Ablagerungen des Gussasphalts auf Deponien können in zivilisatorischen Zeiträumen ausgeschlossen werden.

EAK-Abfallschlüssel

17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen,
die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen