Bodenbeläge aus Holz

Produktgruppeninformation

Holzfußboden

Begriffsdefinition

Bodenbeläge aus Holz gibt es seit mehr als 3000 Jahren. Sie haben sich vom einfachen Bretterboden bis zum hochwertigen Parkett, einem komplexen Industrieprodukt, entwickelt.
Der wichtigste Holzbodentyp ist das Parkett, von dem diverse Konstruktionen existieren. Dies zeigt sich auch in der Vielzahl von Produktbezeichnungen wie Mosaikparkett, Stabparkett, Riemenparkett, Tafelparkett, Massivparkett und Hochkant-Lamellenparkett.
Daneben spielen auch Hobeldielen (Riemenböden, Schiffböden) eine Rolle.
Weitere Holzbodentypen sind Holzpflaster, Grob- und Feinspanplatten sowie Furnierböden.

Neben den massiven Parkettarten haben in den letzten Jahren vermehrt die mehrschichtigen Parkettelemente an Bedeutung gewonnen. Sie bestehen aus einer Trägerschicht aus Massivholz oder Holzwerkstoff und einer Nutzschicht aus Hartholz. Mehrschichtparkett gibt es als Dreischicht-Elemente und als Zweischicht-Stäbe. Die Nutzschicht, auch „Deckschicht“ oder „Laufschicht“ genannt, besteht immer aus Vollholz. Die darunter liegenden Schichten können auch aus Sperrholz oder Holzwerkstoffen bestehen.

Mehrschichtige Parkettelemente werden oft auch als „Fertigparkett“ bezeichnet, weil sie mit fertiger Oberflächenbehandlung geliefert werden. Auch bei den massiven Hobeldielen ist ein Trend zu mehrschichtigen, fertig versiegelten Fußbodenelementen festzustellen.

Wesentliche Bestandteile

Wesentliche Bestandteile sind Holz bzw. Holzwerkstoffe. Massive Parkettbodenbeläge werden häufig aus Eiche, Buche, Ahorn oder Esche hergestellt. Hobeldielen (Riemenböden) werden meist aus Nadelholz (Fichte, Kiefer, Lärche, in geringeren Mengen auch aus Tropenholz) hergestellt.

Die Mittellagen und Gegenzüge von Mehrschichtparkett bestehen hauptsächlich aus massivem Nadelholz (Fichte, Kiefer, Lärche). Es kommen auch Sperrholzplatten oder Faserplatten (MDF, HDF) zur Anwendung. Für die Verleimung von Nutzschicht, Mittellage und Gegenzug werden kunstharzbasierte Klebstoffe wie Polyurethan-, Polyvinylacetat- oder Formaldehydharz-Klebstoffe verwendet. Landhausdielen sind in der Zusammensetzung mit Fertigparkett vergleichbar. 

Gebräuchliche Oberflächenbeschichtungen sind Öle, Wachse, Lacke.

Charakteristik

Die wichtigsten Eigenschaften von Bodenbelägen aus Holz sind die Erneuerbarkeit der Rohstoffe, die geringe Wärmeableitung (fußwarm) und bei massiven Bodenbelägen die Renovierbarkeit.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Die Herstellung von Bodenbeläge aus Holz ist vergleichsweise wenig umweltbelastend.
Mehrschichtigen Produkte (Fertigparkett, Landhausdielen) benötigen zusätzlich Klebstoffe und gelegentlich Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Faserplatten, und verursachen dadurch höhere Umweltbelastungen als die massive Ausführungen. Trägerschicht aus Holzwerkstoffen wie Sperrholz, MDF oder Spanplatten können außerdem Formaldehyd in die Raumluft emittieren.
Bei der Verwendung von Hölzern aus nicht-heimischen Wäldern, insbesondere bei Tropenhölzern, kann ein Raubbau nicht ausgeschlossen werden. Man sollte für solche Bodenbelägen daher ein FSC-Zertifikat verlangen.
Für die Oberflächenbehandlung und Verklebung sollten schadstoff- und lösemittelfreie Produkte gewählt werden.

Für die Oberflächenbehandlung und Verklebung sollten möglichst schadstoff- und emissionsarme Produkte gewählt werden. Dies gilt für die zur Anwendung kommenden Lacke (→ Farben, Lacke, Lasuren) ebenso wie für Öle und Wachse (→  Öle und Wachse für Holzoberflächen).
Die Aufbringung von Beschichtungen im Werk lässt sich gut kontrollieren und allfällige VOC-Emissionen aus der Beschichtung können direkt bei der Prüfkammeruntersuchung des auslieferfertigen Produkts bestimmt werden. Der Nachteil von werksseitigen Beschichtungen ist, dass dabei die Beschichtung nicht selbst gewählt werden kann.

Ein mit Parkettlack versiegelter Holzboden ist in der Regel pflegeleichter als ein geölter Parkettboden. Die Imprägnierung mit Öl hat umgekehrt den Vorteil, dass sie jederzeit aufgefrischt werden kann.

Lieferzustand

Massivparkett (Einschicht-Parkett)

Stabparkett besteht aus 14, 15, 16 oder 22 mm dicken Massivholz-Parkettstäben oder Parkettriemen. Sie sind zwischen 250 mm und 600 mm lang und zwischen 60 mm und 80 mm breit. Stabparkett wird auf Estriche oder Trockenunterböden geklebt oder auf Blindböden genagelt.

Holzpflaster besteht aus kleinen, nicht imprägnierten Holzklötzen, die zu gepflasterten Flächen verlegt werden.

Massiver Dielenboden ist eine der ältesten und einfachsten Formen eines Holzbodens. Es handelt sich im Prinzip um Bretter aus Laub- oder Nadelholz, die auf den Untergrund geschraubt oder genagelt werden. Ein Verkleben von Massivholzdielen ist nicht möglich.

Mosaikparkett besteht aus einzelnen Vollholzlamellen von 8 mm Dicke, einer Breite bis 25 mm und Längen bis zu 165 mm. Die Lamellen werden als Verlegeeinheiten geliefert, indem sie zum Beispiel durch ein Klebenetz auf der Unterseite zusammen gehalten werden. Mosaikparkett wird im Verlegemuster "Englischer Verband" angeboten.

Hochkantlamellenparkett: Wie der Name schon sagt, werden die Holzlamellen - die in ihren Abmessungen den Mosaikparkett-Stäbchen entsprechen - senkrecht gestellt. Sie werden als Verlegeeinheiten auf den Unterboden geklebt. Durch die hochkant angeordneten Lamellen ergibt sich eine Parkettdicke bis zu 25 mm.

Mehrschicht-Parkett

Die Dicke der Nutzschicht beträgt mindestens 2,5 mm. Bei den Dreischicht-Elementen beträgt sie in der Regel 3 – 4 mm und bei den Zweischicht-Stäben 4 – 5 mm. Die Dreischicht-Elemente sind zwischen 10 und 22 mm dick, häufig sind es 14 oder 15 mm. Die Dicke der Zweischicht-Stäbe beträgt in der Regel 10 – 11 mm. Dreischichtelemente sind zwischen 100 und 240 mm breit und zwischen 1.200 und 2.400 mm lang.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Bodenbeläge aus Holz können vielseitig eingesetzt werden. Die Hauptanwendungsbereiche sind der Wohnungsbau (Neu- und Altbauten), Verwaltungsbauten (Büro, Sitzungsräume), Veranstaltungsgebäude (Theater, Sport- und Mehrzweckhallen), Schulen, Kindergärten, Kirchen, Gaststätten und Hotels, Kaufhäuser, Läden und Gewerbebetriebe. Im Nassbereich sollten Holzböden nicht verwendet werden.

 
Typ
 


Beanspruchung
 
 
Hobeldielen (Riemenboden)
 
 
Mehrschichtparkett, Hobeldielen
 
 
Massive Parkette1)
 
 
Hochkant-Lamellen-
Parkett
 
 
Holzpflaster (Hirnholz)
 
 
Wohnen
 
 
geeignet
 
 
geeignet
 
 
geeignet
 
 
geeignet, zunehmend gebräuchlich
 
 
geeignet RE3
 
 
Verwaltung, Gewerbe
 
 
nicht
geeignet
 
 
möglich2
 
 
möglich2
 
 
geeignet
 
 
geeignet RE3, WE4
 
 
Industrie
 
 
nicht
geeignet
 
 
nicht
geeignet
 
 
nicht
geeignet
 
 
geeignet2
 
 
geeignet WE4, GE5
 
1)
Massive Parkette: Stabparkett, Riemenparkett, Tafelparkett, Massivparkett, Mosaikparkett.
2)
Die Eignung muss im Einzelfall abgeklärt werden.
3)
Holzpflaster RE: "repräsentativer rustikaler Fußboden in Verwaltungsräumen und Versammlungsstätten (...) sowie in Hobbyräumen und im Wohnbereich" (DIN 68702).
4)
Holzpflaster WE: widerstandsfähiger und fußelastischer Fußboden in Werkräumen ohne Fahrzeug- und Staplerverkehr. Bei Klotzhöhen ab 40mm ist WE auch für Fahrzeug- und Staplerverkehr geeignet.
5)
Holzpflaster GE: für den gewerblichen und industriellen Bereich, an das besondere Anforderungen hinsichtllich Schub- und Zugbeanspruchung durch Stapler- und Fahrverkehr mit hoher Frequenz und/oder Momentbelasten zu stellen sind.

Der Anwendungsbereich von Bodenbelägen aus Holz ist von der Härte und Dicke der Nutzschicht sowie der Oberflächenbehandlung abhängig. Höhere Beanspruchungen im Verwaltungs- und Gewerbebereich sind mit harten Laubhölzern, dicken Nutzschichten und widerstandsfähigeren Oberflächenbehandlungen möglich.

Marktsituation

Der Trend geht dabei eindeutig weg von den massiven Parkettarten in Richtung Fertigparkett
Marktsituation Bodenbeläge Deutschland
Die deutsche Parkettindustrie ist im Verband der deutschen Parkettindustrie e.V. (VDP) mit Sitz in Bad Honnef organisiert.

Quellen

Parkett.de / Parkettarten

Bodenbeläge aus Holz
Bodenbeläge aus Holz

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge

Stand 02/2022

    Bodenbeläge aus Holz Laminat-Bodenbeläge
       
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen
---
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
---
werkseitige Oberflächenbeschichtungen
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Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen
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Öle und Wachse zur Behandlung von Holzoberflächen
Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen
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Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
---
werkseitige Oberflächenbeschichtungen
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge finden sich dort Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Boden- und Wandbeläge.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Die meisten Bodenbeläge fallen in den Geltungsbereich der BauPVO (s. Listung in Bauregelliste B Teil 1 /  1.18).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) + +
Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen

Parkette und Holzfußböden (Fertigparkett / Mehrschichtparkett), Laminate und Verbundbodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Werden Parkette oder Holzfußböden vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen verwendet, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Fuß- und Sportböden und Zubehör
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise

ehemals abZ der GruppeZ-156.607 (Parkette u. Holzfußböden), Z-156.610 (Verbundbeläge), Z-156.612 (Bambus)

ehemals abZ der Gruppe Z-156.606 (Laminate)
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Übersicht Lebenszyklusinformationen: Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge

    Bodenbeläge aus Holz Laminat-Bodenbeläge
Hobeldiele
Mehrschichtparkett mit MDF-Platte
         
  Rohstoffe Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe)
   
Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft (gemäß Beispielrezeptur)
Anteil fossiler Rohstoffe 1-2 M-% 15 M-%  16,5 M-%
Anteil mineralischer Rohstofffe 0 M-% 0 M-%  0,5 M-%
Anteil erneuerbarer Rohstoffe 98 - 99 M-% 85 M-%  83 M-%
Charakteristische Inhaltsstoffe
Nutzschicht Massivholz Massivholz kunstharzgetränktes Papier
Trägerschicht keine z.B. MDF-Platte HDF-Platte
Beschichtung Öle, Wachse, Lacke Öle, Wachse, Lacke Bestandteil der Nutzschicht
Problematische Inhaltsstoffe
Potenziell gefährliche Inhaltsstoffe Wenn, dann in der Beschichtung (z.B. bestimmte Weichmacher, Lösemittel), bei Mehrschichtparkett und Laminatböden auch in den Klebstoffen möglich.
Sonstiges
Verwendung von erneuerbaren und Sekundär-Rohstoffen

Hobeldielen bestehen fast ausschließlich aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz.

Die Bodenbeläge bestehen überwiegend aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz, wenn auch ein beträchtiger Anteil an synthetischen Rohstoffen enthalten ist.
Nachhaltige Gewinnung

Die Hölzer sollten aus nachhaltiger Gewinnung stammen.

  Herstellung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung)
  Ökobilanz für die Herstellung

Derzeit keine Datensätze für Hobeldielen vorhanden.

Ökobau.dat:
→ 3 Holz / 3.3 Holzböden / 3.3.02 Parkett

Daten gem. Rüter & Diederichs 2012:
1 m² Mehrschichtparkett

Ökobau.dat: → 3 Holz / 3.3 Holzböden / 3.3.01 Laminat
  Maßnahmen Gesundheitsschutz

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeiter im Parkettwerk können mögliche Emissionen von Holzstaub oder VOC (aus dem Bindemittel oder der Beschichtung) erfordern.

  Verarbeitung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
   Arbeitshygienische Risiken

Bei der Verarbeitung ist die Konzentration von Holzstaub in der Luft auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hartholzstäube (z.B. von Buchen- und Eichenholz) können beim Menschen Krebs erzeugen, der Staub sonstiger Hölzer ist als krebsverdächtig (krebserregend Kategorie 3) eingestuft. Bestimmter Holzstäube können außerdem sensibilisierend wirken.

Hobeldielen werden meist genagelt/geschraubt. VOC-Emissionen können bei der Oberflächenbeschichtung vor Ort auftreten.

Arbeitshygienische Risiken können durch VOC-Emissionen aus dem Klebstoff oder der Oberflächenbeschichtung vor Ort verursacht werden. Laminatböden werden meist schwimmend verlegt. Die VOC-Emissionen aus den geringen Leimmengen bieten normalerweise keine arbeitshygienischen Risiken.
  Nutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
   
Emissionen

Massive Holzbodenbeläge können im frischen Zustand natürlich im Holz vorkommende VOC freisetzen. VOC-Emissionen auch aus der Beschichtung möglich.

Mehrschichtparkette können je nach verwendetem Beschichtungssystem, Klebstoff- oder Holzwerkstofftyp Formaldehyd und weitere VOC emittieren.

Emissionen aus den Deckschichten von Laminatböden werden nur in geringem Umfang festgestellt. Formaldehydemissionen aus der Holzwekstoffplatte möglich.

In Deutschland war bis 16.10.2016 die Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas Teil der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ).  Eine Reihe von Bodenbelägen aus Holz ist mit Umweltzeichen, welche in der Regel die VOC- und Formaldehydemissionen von Bodenbelägen aus Holz oder Holzwerkstoffen überprüfen, ausgezeichnet.
Durch die bauaufsichtliche Zulassung war die Formaldehyd-Emission auf max. 0,1 ppm im Prüfraum (E1) begrenzt. Es sollten jedoch Werte von 0,05 ppm und niedriger angestrebt werden.

  Nachnutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung)
   
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit Schwimmend verlegte oder genagelte/geschraubte Bodenbeläge mit intakter Oberfläche und ausreichender Dicke können mit vertretbarem Aufwand ausgebaut und wiederverwendet werden.
Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit

Hobeldielen könnten - ggf. nach Abschleifen der Oberflächenbeschichtung - stofflich verwertet werden.

Die stoffliche Verwertung von Mehrschichtparketten und Laminatnöden ist nur bedingt möglich (Verunreinigung durch Beschichtung, Leime). und wird nicht praktiziert.

Typischer Entsorgungsweg Verbrennung
Energiegewinnung möglich?  ja (in dafür zugelassenen Anlagen, hoher Heizwert)

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Bodenbeläge aus Holz

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge

Stand 04/2022

    Bodenbeläge aus Holz
Laminat-Bodenbeläge
       
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können.
Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 176  / Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume (Ausgabe 2013)
+ +
Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 07
Holz, Holzwerkstoffe und Fußbodenbeläge aus Holz
+ (+)
EU Ecolabel (Blume) / Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis (+)

+

Nordic Swan Ecolabel / Floor coverings (Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe) (+)
Produktverfügbarkeit nicht prüfbar

(+)
Produktverfügbarkeit nicht prüfbar

natureplus Umweltzeichen /  Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen RL0209 (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

+

 

-

eco-INSTITUT-Label /
Bodenbeläge

+

+
Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit)

(+)

(+)
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Bodenbeläge aus Holz und Laminat-Bodenbeläge sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung.

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 
Inhalt aufklappen

   
EPD1 - +
Branchen-EPD1 - +
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen.
Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze 3.3.02. Parkett 3.3.01. Laminat
Hinweis:
Da sich die Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt, eine Aussage zur Verfügbarkeit von Datensätzen kann nicht gemacht werden. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann nach Datensätzen über die Gliederungspunkte gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden.
Inhalt aufklappen
   
baubook-Deklarationen siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Boden- und Wandbeläge
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Bodenbeläge aus Holz

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen

Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
2b Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Bodenbeläge aus Holz, Laminat-Bodenbeläge ja ja ja ja ja
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen Inhalt aufklappen
 

Die Anforderung gemäß Pos. 2b gilt nur für Mehrschicht- bzw. Fertigparkett. Entsprechende Produkte aus Holz und Laminat, die die Anforderungen bis QN3 erfüllen, sind vielfach zu finden. Die ab QN2 geforderte Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas entspricht sowieso der bauaufsichtlichen Mindestanforderung.
Bei Verwendung der entsprechenden Produkte ist es auch möglich, die Anforderungen bis einschließlich QN5 (Blauer Engel DE-UZ 176 oder gleichwertig) zu erfüllen. Es gibt einige Produkte aus Holz, die mit dem Blauen Engel DE-UZ 176 ausgezeichnet sind (Stand Mai 2022) und die Anforderungen damit automatisch erfüllen. Die über den Blauen Engel gestellten Anforderungen werden z.B. auch von Produkten mit dem natureplus Umweltzeichen oder mit dem Österreichischen Umweltzeichen erfüllt. Produkte ohne eines dieser Umweltzeichen müssen die entsprechenden Anforderungen des Blauen Engels einzeln nachweisen.
→ zu den Anforderungen und Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Bodenbeläge aus Holz + Laminat-Bodenbeläge 
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Bodenbeläge aus Holz und/oder Holzwerkstoffen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bodenbeläge im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Bodenbeläge. Siehe dazu Bodenbeläge im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
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Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Bodenbeläge aus Holz + Laminat-Bodenbeläge

Parkette und Holzfußböden (Fertigparkett / Mehrschichtparkett), Laminate und Verbundbodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Werden Parkette oder Holzfußböden vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen verwendet, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Fuß- und Sportböden und Zubehör
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise

Bei den Bodenbelägen aus Holz und Laminat-Bodenbelägen gibt es zudem emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 176), detaillierte Informationen siehe Reiter "Zeichen & Deklarationen".

Um das Risiko für Emissionen zu minimieren bzw. die Quelle für auftretende Emissionen zu finden, muss immer der gesamte Fußbodenaufbau betrachtet werden. Emissionen können aus den Holzwerkstoffen auftreten, aus den Deckschichten aus kunstharzgetränktem Papier werden nur geringe Emissionen festgestellt. Gegebenenfalls können Emissionen aus der Oberflächenversiegelung auftreten. Auch Verlegewerkstoffe können verschiedene Substanzen emittieren. Bevorzugt sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit Blauem Engel DE-UZ 113 oder  EMICODE EC1plus verwendet werden.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
Bodenbeläge aus Holz1 möglich möglich
Laminat-Bodenbeläge2 möglich möglich
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Massive Holzbodenbeläge können im frischen Zustand natürlich aus Holz vorkommende VOC-Emissionen im Innenraum verursachen. Verleimte Bodenbeläge (Mehrschichtparkett, verleimte Parkettstäbe in Dielenform) können je nach verwendetem Klebstoff- oder Holzwerkstofftyp während der Nutzung Formaldehyd und weitere VOC emittieren. Vor allem bei Mehrschichtparkett mit Spanplatten oder Faserplatten als Trägerschichten sind erhöhte Formaldehydemissionen möglich.
Bodenbeläge aus Holz gelangen werkbeschichtet oder roh zur nachträglichen Oberflächenbehandlung auf die Baustelle. Fertigparkett und Landhausdielen werden in der Regel beschichtet ausgeliefert (UV-Acrylat, geölt). Bei den Massivholzböden wird die Oberflächenbehandlung meistens auf der Baustelle vorgenommen. Die zur Oberflächenbehandlung oft eingesetzten Lacke, Lasuren, Öle und Wachse können vor allem in den ersten Wochen flüchtige organische Verbindungen (VOC) emittieren.
2 Laminate werden vorwiegend schwimmend verlegt. Für bestimmte Anwendungsbereiche (z.B. bei erhöhten Anforderungen an den Trittschallschutz, bei Verlegung auf Fußbodenheizung, etc.) können Laminatbodenbeläge auch vollflächig verklebt werden. Im Allgemeinen werden dafür lösemittel- und wasserfreie PU-Klebstoffe eingesetzt, aus denen schwerflüchtige organische Substanzen (SVOC) emittieren können. Bei der Verklebung von Laminatböden sollten daher nach Möglichkeit sehr emissionsarme Kleber (EMICODE EC1 oder EC1plus) verwendet werden (→ Verarbeitung).
Bei Laminatböden wurde festgestellt, dass die Emission von VOC und Formaldehyd durch eine Fußbodenheizung gestiegen war [Zwiener/Mötzl].

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
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Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung elastische, textile, mineralische, Laminat-, Holz-Bodenbeläge

Die Rückbaubarkeit von Bodenbelägen hängt stark von der Art der Verlegung ab.

Rückbaubarkeit

>> zunehmender Rückbauaufwand >>

Verlegeart

lose verlegt

verspannt

vernagelt

streifenweise verklebt

vermörtelt

vollflächig verklebt

Elastische Bodenbeläge 1,2

(x)
z.T. möglich als Fertigdielen

 

 

 

 

x

Textile Bodenbeläge 1,2

x

x

x

x

 

x

Mineralische
Bodenbeläge
2,3

 

 

 

 

x

x

Bodenbeläge aus Holz: Dielenboden

 

 

 x

 

 

 

Bodenbeläge aus Holz: Massivparkett

 

 

 x

x

 

x

Laminat-Bodenbeläge, Fertigparkett 2,4

x

 

 

x

 

x

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit

1 Da Elastische Bodenbeläge i. d. R. vollflächig verklebt werden, ist deren Rückbau mit hohem Aufwand verbunden. Aufgrund der daraus resultierenden Beschädigung des Bodenbelags ist eine Weiterverwendung nicht möglich. Definierte Trennvliese können hier ggf. zu besserer Trennbarkeit beitragen.
2 Zu beachten ist hier allerdings die Lebensdauer der Beläge, die z.B. bei textilen Bodenbelägen mit ca. 10 Jahren, Laminat-Bodenbelägen mit ca. 20 Jahren, bei einem (verklebten) Massivholzparkett oder mineralischen Belägen hingegen mit über 50 Jahren veranschlagt wird.
3 Die Demontage von mineralischen Bodenbelägen ist mit hohem Aufwand verbunden. Ein Ausnahme bilden Lehmböden, die normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden können.
4 Laminat-Bodenbeläge werden fast immer schwimmend verlegt. Bei verklebtem Laminat ist eine zerstörungsfreie Trennung und damit eine Wiederverwendung nicht möglich.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Elastische Bodenbeläge
Elastomer-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Linoleum-Bodenbeläge  Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Polyolefin-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
PVC-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung  Möglich, Rücknahmesysteme vorhanden, steigend1 wegen fehlender ökologischer Behandlungsalternativen Thermische bzw. mechanische Abfallbehandlung in mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen momentan der übliche Beseitigungsweg2 Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser Bedingt möglich3 Möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser Bedingt möglich3 Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Mineralische Bodenbeläge
Keramik-Fliesen und
-Platten
Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Kunststein Theoretisch möglich4 Bedingt möglich5 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg6
Lehmböden möglich7 möglich7 nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg
Naturstein Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Holz und Laminat-Bodenbeläge
Bodenbeläge aus Holz Möglich, wenn vom Untergrund trennbar3 Bedingt möglich3 Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Fertigpakett,
Laminat-Bodenbeläge
Möglich3 Bedingt möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt. Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.
2 Geringer Energiegewinn; hauptverantwortlich für Chloreintrag in Verbrennungsanlagen
3 Je nach Verlegungsart. Verunreinigungen durch Kleber oder Beschichtungen können auftreten.
4 Intakte Fliesen/Steine könnten gesäubert und wiederverwendet werden.
5 Zementgebundene Kunststeine können als Splittersatz stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.
6
Zementgebundene Werksteine können als Inertabfall, kunstharzgebundene Steine je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in Deponien der Klasse I bis III bzw. erst nach Vorbehandlung deponiert werden.

7 Lehmböden haben hier deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Estrichen:Lehmböden können normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden.Sie können durch Wasserzugabe wiederaufbereitet und neu geformt werden. Die Polsterhölzer und Holzfußböden können sortenrein von der Lehmmischung getrennt werden. Voraussetzung für die hervorragende Recyclingfähigkeit der Lehmbaustoffe ist, dass der Lehm nicht mit anderen Bindemitteln wie z.B. Zement vermengt wird. Die Zugabe anderer Bindemittel ist in der traditionellen Stampflehmbauweise in Mitteleuropa nicht üblich, ist aber immer wieder Forschungsgegenstand.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Mötzl, Pladerer et al.: Assessment of Buildings and Constructions (ABC) – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Berichte aus Energie- und Umweltforschung, 30.12.2009.

Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006

Bodenbeläge aus Holz

Technisches

Technische Daten

Die technischen Daten von Holzfußböden sind vom verwendeten Holztyp abhängig. Laubhölzer sind im Vergleich zu Nadelhölzern widerstandsfähiger gegenüber Feuer und haben eine höhere Härte und Dichte.

Die Rohdichte des Holzes schwankt mit der Holzfeuchte. Bei einer Holzfeuchte von 12 % (Normalfeuchte in beheizten Innenräumen) umfasst die Rohdichte in Abhängigkeit von der Holzart einen Bereich zwischen 500 kg/m³ und 1000 kg/m³.

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

B1, B2

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

C fl-s1, Dfl-S1

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN  EN 13226

Holzfußböden - Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder, Ausgabe 2009-09

DIN  EN 13227

Holzfußböden - Massivholz-Lamparkettprodukte, Ausgabe 2003-06 einschließlich Berichtigung 1:2007-09

DIN  EN 13488

Holzfußböden - Mosaikparkettelemente, Ausgabe 2003-05

DIN  EN 13489

Holzfußböden - Mehrschichtparkettelemente, Ausgabe 2003-05

DIN  EN 13629

Holzfußböden - Massive Laubholzdielen und zusammengesetzte massive Laubholzdielen-Elemente, Ausgabe 2012-06

DIN  EN 13990

Holzfußböden - Massive Nadelholz-Fußbodendielen, Ausgabe 2004-04

DIN  EN 14761

Holzfußböden - Massivholzparkett - Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz, Ausgabe 2008-09

Quellen

Wikipedia / Holz

Pech, Anton; Pöhn, Christian: Bauphysik. Band 1 von Baukonstruktionen / Baukonstruktionen. Springer DE, 2004.

IBO (Hrsg.): Passivhaus-Bauteilkatalog: Ökologisch bewertete Konstruktionen. SpringerArchitektur, Dritte korr. Auflage 2009.

Bodenbeläge aus Holz

Literaturtipps

Rüter, S; Diederichs, S:2012, Ökobilanz Basisdaten für Bauprodukte aus Holz, Hamburg, Johann Heinrich von Thünen Institut, Institut für Holztechnologie und Holzbiologie, Abschlussbericht.

Statistisches Bundesamt: Produktion im produzierendem Gewerbe 1996 - 1998, Bodenbeläge, Statistisches Bundesamt, 2000, Wiesbaden

H. Epple: Böden und Bodenbeläge, Schweizerischer Architekten- und Ingenieur-Verein, 1988, Zürich

Umweltbundesamt: Formaldehydarme Produkte aus Holz/Holzwerkstoffen, Umweltbundesamt, 1988, Berlin

Fachzeitschrift Baubiologie + Bauökologie, Gesund Bauen + Wohnen Nr.66, 1/99

Fußböden, vom Naturstein bis zum Kunststoff, Verbraucherzentrale, 1998

Wege zum Gesunden Bauen, Holger König, Ökobuch-Verlag 1997;

Öko Haus Heft - ; Öko-HAUS (Kork) Heft 1 12/ 1999

ÖKO-TEST Jahrbuch Bauen, Wohnen, Renovieren für 2008

Test: Fertigparkett; 07.01.2008

ÖKO-TEST Ratgeber Bauen, Wohnen, Renovieren 7: 2005

Test: Fußbodenbeläge und -kleber, 11.04.2005

ÖKO-TEST Jahrbuch Bauen, Wohnen, Renovieren für 2004

Test: Gütezeichen/Prüfzeichen, Bodenbeläge, 12.01.2004

Umweltbundesamt, Handbuch umweltfreundliche Beschaffung, Vahlen Verlag, Januar 1999

Handbuch für die Abfall- und Umweltberatung Band I, Bauen, Wohnen, Heimwerkerbedarf, Hrgs. Bundesverband für Umweltberatung e.V.

Stiftung Warentest 5/2003 „Bodenbeläge“ S. 70-74

Mötzl, H., Bauer, B., et al.: Planungsleitfaden: Ökologische Baustoffauswahl, Interreg III A - Projekt Ökologisches Bauen und Beschaffen für Kommunen in der Bodensee-Region, IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH, 2007

Nebel, B.: Ökobilanzierung von Holzfußböden, Dissertation, Holzforschung München, Herbert Utz Verlag, München 2003

Werner, F.; Richter, K. (1997): Ökologische Untersuchung von Parkettfussböden. Betrachtung von Mosaik-Klebeparkett, Fertigparkett, 2-schichtig und Fertigparkett, 3-schichtig. EMPA Dübendorf, Abteilung Holz, 1997

ökoscience AG: Vergleichende ökologische Bewertung von Anstrichstoffen im Baubereich Band 2: Daten, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1995, Bern

Chudacoff M.; von Däniken A.: Ökobilanzen der Komponenten von Parkettbehandlungsmitteln, ökoscience Beratungs AG, 1996, Zürich

Zellweger, C. et al: Schadstoffemissionsverhalten von Baustoffen. Methodik und Resultate, Bundesamt für Energiewirtschaft, 1995, Zürich

Bodenbeläge aus Holz

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Bodenbeläge aus Holz 2.1.1

Massive Parkettbodenbeläge (Stabparkett, Massivparkett, Mosaikparkett, Hochkant-Lamellenparkett) und die Nutzschichten von Mehrschichtparkett (Fertigparkett) werden wegen der großen Härte hauptsächlich aus Eiche, Buche, Ahorn und Esche hergestellt. In seltenen Fällen wird auch Tropenholz verwendet.

Die Mittellagen und Gegenzüge von Mehrschichtparkett bestehen meist aus massivem Nadelholz (Fichte, Kiefer, Lärche). Für die Verleimung von Nutzschicht, Mittellage und Gegenzug werden kunstharzbasierte Klebstoffe wie Polyurethan-, Polyvinylacetat- oder Formaldehydharz-Klebstoffe verwendet.
Landhausdielen sind in der Zusammensetzung mit Fertigparkett vergleichbar.

Hobeldielen (Riemenböden) werden in der Regel aus Nadelholz (Fichte, Kiefer, Lärche, z. T. auch Tropenholz) hergestellt. Nadelhölzer haben verglichen mit Laubhölzern kleinere Astquerschnitte und lassen sich darum gut zu großen Elementen verarbeiten.

 
System-
beispiele
 
 
Hobeldielen
Massive Parkette1)
 
 
Mehrschichtparkett, Landhausdielen
 
 
Fertig-
parkett
 
 
Anzahl Schichten
 
 
1
 
 
2-3
 
 
2
 
 
2-3
 
 
2
 
 
Trägerschicht, Mittellage, Gegenzug
 
 
keine
 
 
Massiv-
holz
 
    
Faserplatten (MDF, HDF), Massivholz2)
 
 
Massivholz
 
 
Nutzschicht
 
 
Massivholz
 
 
Massivholz
 
 
Massivholz
 
 
Bindemittelgehalt [%]
 
 
0-1
 
 
3-4
 
 
5-10
 
 
10-15
 
 
ca. 22
 
 
gebräuchliche Oberflächenbehandlungen
 
  

1) Stabparkett, Massivparkett, Mosaikparkett Tafelparkett, Hochkant-Lamellen-parkett
2) Bei 3-Schichtparkett Gegenzug aus Massivholz

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Bodenbeläge aus Holz 2.1.2

Gewinnung der Primärrohstoffe

Bei der Gewinnung von Holz können durch den Einsatz schwerer Maschinen und umweltschädigender Treib- und Schmiermittel, großflächige Abholzung, weite Transportwege u. a. schwere Umweltbelastungen auftreten. Für eine nachhaltige Bewirtschaftung müssen Forstwege, Maschinen, Abholzung, Aufforstung und Pestizideinsatz möglichst naturverträglich gestaltet bzw. eingesetzt werden. In manchen Ländern sind Regeln der nachhaltigen Holzbewirtschaftung rechtsverbindlich verankert (z. B.: in Deutschland, Österreich und der Schweiz). Bei der Verwendung von heimischen Hölzern kann daher in der Regel von einer vergleichsweise nachhaltigen Gewinnung ausgegangen werden.

Tropenhölzer stammen aus den tropischen und subtropischen Wäldern in Asien, Afrika und Lateinamerika. Mehr als die Hälfte der natürlichen Tropenwaldfläche ist bereits verloren und nach wie vor werden jährlich rund 16 Millionen Hektar Tropenwald durch Raubbau vernichtet. Durch eine FSC-CoC-Zertifizierung wird für den Kunden sichergestellt, dass Produkte aus Holz oder Holzwerkstoffen als FSC-zertifiziert nur dann in den Handel gelangen, wenn sie aus FSC-zertifizierter Waldbewirtschaftung stammen.

Quelle: www.baubook.at/oea

Verfügbarkeit

Die biogenen Rohstoffe sind derzeit ausreichend verfügbar.

Die Bindemittel, welche z. B. für die Trägerplatten bei Mehrschichtparkett eingesetzt werden, bestehen aus fossilen, begrenzt verfügbaren Rohstoffen.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Bei der Produktion anfallende Holzreste sind für die Spanplattenerzeugung oder als Brennmaterial verwertbar.

Radioaktivität

Holz-Bodenbeläge enthalten keine relevanten Rohstoffe mit radioaktiven Eigenschaften.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Landinanspruchnahme für die Bereitstellung der biogenen Rohstoffe ist gering.

Umwelt- und Sachbilanzindikatoren für die Rohstoffbereitstellung

Für die Rohstoffbereitstellung für Halbwaren aus Holz (siehe Bauprodukte aus Holz) werden in WECOBIS zusätzlich Ökobilanzergebnisse für den gesamten Lebenszyklus nach DIN EN 15804 bereitsgestellt (Rüter & Diederichs 2012). Sie gehen auf produktionsmengengewichtete Durchschnittsbildungen vieler Werke zurück und beanspruchen so für Deutschland hohe Repräsentativität. Daten zu Umweltauswirkungen, Ressourceneinsatz und Abfallaufkommen der Rohstoffbereitstellung (Modul A1 nach DIN EN 15804) von 1 m² Massivholzparkett und 1 m² Mehrschichtparkett liegen ebenfalls vor.

Quellen

Rüter, S; Diederichs, S:2012, Ökobilanz Basisdaten für Bauprodukte aus Holz, Hamburg, Johann Heinrich von Thünen Institut, Institut für Holztechnologie und Holzbiologie, Abschlussbericht.

Bodenbeläge aus Holz

Herstellung

Prozesskette

Prozess-Parkett

Herstellungsprozess

Die verschiedenen Parkettarten aus Massivholz (Mosaikparkett, Stabparkett, Riemenparkett, Tafelparkett, Massivparkett, Hochkant-Lamellenparkett) werden in Parkettwerken hergestellt. Stammholz wird in der Sägerei entrindet, eingeschnitten und gelagert. Die luftgetrocknete Schnittware wird grob zugeschnitten (Besäumen, Kappen) und mit thermischer Energie, nicht selten aus Holzabfällen, mit Strom oder fossilen Brennstoffen auf ca. 10 % Holzfeuchtigkeit getrocknet. Danach werden in mehreren Schritten die Parkettelemente (Lamellen, Stäbe, Riemen, Tafeln) zugeschnitten, je nach Parkettart mit Nut und Kamm/Feder versehen und nach Qualitäten sortiert. Um eine rationelle Verlegung zu ermöglichen werden die einzelnen Parkettelemente in der Regel zu größerer Verlegeeinheiten zusammengefügt. Dies geschieht beispielsweise durch thermoplastische Klebenetze (Mosaikparkett), die nach der Verlegung leicht entfernt werden können oder durch Verleimung von Parkettstäben zu größeren Verlegeeinheiten in Dielenform. In der Regel werden die Verlegeeinheiten mit roher Oberfläche ausgeliefert und erst auf der Baustelle mit einer Oberflächenbehandlung versehen. Es sind aber auch Verlegeeinheiten mit werkseitiger Oberflächenbehandlung möglich.

Zur Herstellung von Fertigparkett (Mehrschichtparkett) wird Stammholz in der Sägerei entrindet, eingeschnitten und gelagert. Die rohe, luftgetrocknete Schnittware für die Nutzschicht und das Trägermaterial werden grob zugeschnitten (Besäumen, Kappen) und mit thermischer Energie aus Holzabfällen, mit Strom oder fossilen Brennstoffen auf ca. 10 % Holzfeuchtigkeit getrocknet. Danach werden die Nutzschicht und das Trägermaterial zugeschnitten, verleimt, auf Verlegegröße zugeschnitten und mit Nut und Feder versehen. In der Regel wird im Parkettwerk eine Oberflächenversiegelung angebracht, aber auch unbehandelte Fertigparkettelemente zur nachträglichen Oberflächenbehandlung auf der Baustelle sind möglich.

Die Herstellung von Hobeldielen geschieht im Hobelwerk. Stammholz wird in der Sägerei entrindet, eingeschnitten und gelagert. Die lufttrockene Schnittholz-Brettware gelangt ins Hobelwerk und wird mit thermischer Energie aus Holzabfällen, mit Strom oder fossilen Brennstoffen auf ca. 10 % Holzfeuchtigkeit getrocknet. Danach erfolgt die Endverarbeitung durch Hobeln der Ober- und Unterseite sowie Fräsen von Nut und Feder. Eine werkseitige Oberflächenbehandlung ist nicht üblich. Die Herstellung von Landhausdielen ist mit derjenigen von Fertigparkett vergleichbar.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Der kumulierte Primärenergieaufwand von Bodenbelägen aus Holz besteht vor allem aus dem Aufwand für das Zuschneiden und Zusammenfügen der einzelnen Bodenbelagselemente. Die Holzgewinnung spielt eine untergeordnete Rolle. Je nach Herkunft des Holzes haben auch die Transporte einen gewissen Einfluss. Die Herstellungsenergie von Bodenbelägen aus Massivholz ist für die meisten Einbaudicken verhältnismäßig gering. Deutlich energieintensiver sind die Fertigparkettbeläge (Mehrschichtparkett) und die dicken Massivparkettbeläge aus kleinen Elementen (Hochkant-Lamellenparkett).

Für die technische Trocknung wird relativ viel Energie benötigt, die meistens ressourcenschonend durch die im Sägewerk anfallenden Hackschnitzel (Sekundärrohstoff aus nachwachsenden Rohstoffen) bereitgestellt wird.

Charakteristische Emissionen

VOC-Emissionen sind aus der Holztrocknung, bei der Verklebung und aus der Beschichtungsstation möglich.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeiter im Parkettwerk können mögliche Emissionen von Holzstaub oder VOC (aus dem Bindemittel oder der Beschichtung) erfordern.

Nach derzeitigem Stand der Technik kann mit einigen Ausnahmen als Schichtmittelwert eine Konzentration für Holzstaub in der Luft am Arbeitsplatz (Schichtmittelwert) von 2 mg/m³ oder weniger einzuhalten. Sofern  in  Arbeitsbereichen  ein  Schichtmittelwert von  2  mg/m³  nicht  eingehalten  wird,  ist  persönliche  Schutzausrüstung  zur Verfügung zu stellen (Bekanntmachung des BMAS zu Holzstaub (TRGS 553 und EG-Richtlinie 2004/37/EG) vom 2. November 2006, Az. IIIb3-35140-2)

Transport

Der Transport des Rohfrieses zum Bodenbelagshersteller beträgt je nach Art 110 - 730 km. Durch die Verwendung regional verfügbaren Holzes könnenTransportwege gering gehalten werden.

Quellen

Rüter, S; Diederichs, S:2012, Ökobilanz Basisdaten für Bauprodukte aus Holz, Hamburg, Johann Heinrich von Thünen Institut, Institut für Holztechnologie und Holzbiologie, Abschlussbericht.

Bodenbeläge aus Holz

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Befestigungsarten

Die älteste Art der Verlegung von Holzböden ist das Nageln oder Schrauben auf den Untergrund aus Holz. Die einzelnen Bodenbelagselemente werden durch die Nut genagelt/geschraubt oder direkt durch die Oberfläche auf den Untergrund geschraubt.

Bei der schwimmenden Verlegung werden die einzelnen Bodenbelagselemente auf eine trittschalldämmende Unterlage verlegt und nur in Nut und Feder miteinander verleimt. Eine Befestigung mit dem Untergrund erfolgt nicht. Eine weitere Möglichkeit der schwimmenden Verlegung ist die Verwendung eines Bügelsystems, wobei die Bodenbelagselemente über einen Metallbügel und eine Nut an der Unterseite miteinander verbunden werden.

Für das vollflächige Verkleben stehen verschiedene Arten von Klebstoffen zur Verfügung. Im Regelfall sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit EMICODE EC1 oder zumindest GISCODE D1 verwendet werden.

Weitere Informationen zu Verlegewerkstoffen siehe ⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen“

Oberflächenbehandlung

Bodenbeläge aus Holz gelangen werkversiegelt oder roh zur nachträglichen Oberflächenbehandlung auf die Baustelle. Fertigparkett und Landhausdielen werden in der Regel werkversiegelt ausgeliefert (UV-Acrylat, geölt). Bei den massiven Holzböden wird die Oberflächenbehandlung meistens auf der Baustelle vorgenommen. Zur Spachtelung von unbehandelten Parkettoberflächen können wässrige und lösemittelverdünnbare Produkte verwendet werden. Die lösemittelverdünnbaren Produkte verursachen aufgrund des hohen Lösemittelgehaltes eine deutlich größere Umweltbelastung als die wässrigen Systeme.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Bei der Verarbeitung ist die Konzentration von Holzstaub in der Luft auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hartholzstäube (z.B. von Buchen-  und  Eichenholz) können beim Menschen Krebs erzeugen (TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV"), der Staub sonstiger Hölzer ist als krebsverdächtig (krebserregend Kategorie 3) eingestuft (TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe".
Schutzmaßnahmen einschließlich Wirksamkeitskontrolle bei allen Tätigkeiten, bei denen Holzstaub  entsteht, beschreibt die TRGS 553 "Holzstaub",
Wegen der möglichen sensibilisierenden Wirkung bestimmter Holzstäube wird in der TRGS 553 außerdem auf die TRGS 401 „Gefährdung  durch Hautkontakt  - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“, TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe“ und die TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“ verwiesen.

Arbeitshygienische Risiken können außerdem bei der Verklebung und bei der bauseitigen Beschichtung von Bodenbelägen aus Holz auftreten. Detailliertere Informationen:
⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen“,
⇒ Datenblatt Klebstoff,
Stoff-/Produktgruppen GISBAU (Bodenbeläge) sowie
TRGS 610 (Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Ersatzverfahren und Klebstoffe für den Bodenbereich).

AGW-Werte

Nach dem derzeitigen Stand der Technik muss eine Konzentration für Holzstaub in der Luft am Arbeitsplatz (Schichtmittelwert) von 2 mg/m³ oder weniger eingehalten werden (TRGS 553).
Bei Tätigkeiten, bei denen der Schichtmittelwert von 2 mg/m³ nicht eingehalten wird, sind vorrangig alle Möglichkeiten weiterer Minimierung durch technische Schutzmaßnahmen auszuschöpfen. Sind alle Möglichkeiten weiterer technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen ausgeschöpft und kann der Schichtmittelwert von 2 mg/m³ dennoch nicht eingehalten werden, ist den Beschäftigten zu tragende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Parkettschleifmaschinen gehören zu den Maschinen, an denen gemäß TRGS 553 immer Atemschutz getragen werden muss, wobei die TRGS 553 in einer Fußnote anführt, dass es bereits Maschinen gibt, die den 2 mg/m3-Wert einhalten.

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Für Holz-Bodenbeläge gibt es keine GISBAU-Einstufung.

GISBAU-Einstufung für Verlegewerkstoffe sind im Datenblatt „Bodenbeläge“ in der Rubrik „Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU“  zu finden, nähere Informationen unter http://www.wingis-online.de/wingisonline/GISCodes.aspx?GGID=1.

Emissionen

Arbeitshygienisch relevante Emissionen (VOC, SVOC) können bei der Verklebung und Oberflächenbeschichtung auftreten. Auf Baustellen sind Absaugemöglichkeiten häufig nicht vorhanden, so dass beim Ablängen oder Schleifen Holzstaubemissionen auftreten können (siehe vorherige Kapitel).

Umweltrelevante Informationen

Befestigung

Der Vergleich zwischen Verklebung und Nagel-/Schraubbefestigung zeigt, dass die zweite Option weitaus umweltfreundlicher ist. Und zwar sowohl bei der Herstellung (Einbau), als auch in der Entsorgung.

Die ausgewiesenen Werte beziehen sich auf einen Quadratmeter verlegten Boden.

Quelle: Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie. IBO-Datenbank 2005.

Oberflächenbehandlung

Eine aussagekräftige Methode zur Beurteilung der Umweltbelastung von Oberflächenbehandlungen ist die BZ-Methode (Umweltbelastungszahl) des BUWAL (→  Farben, Lacke, Lasuren). Sie ist das Ergebnis einer in der Schweiz entwickelten Bewertungsmethode der Umweltbelastung während der Herstellung und Verarbeitung von Anstrichstoffen und basiert auf der Stoff- und Energiebilanzierung.

Dunkel schraffierte Materialien sind "ökologisch interessant", hell schraffierte als "ökologisch bedingt interessant" gekennzeichnet.

Quelle: eco-devis 664, Bodenbeläge aus Holz, Kork und Laminat, www.eco-bau.ch

Weitere Informationen zu Risiken und Schutzmaßnahmen → Stoff-/Produktgruppen GISBAU sowie die TRGS 610 (Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Ersatzverfahren und Klebstoffe für den Bodenbereich).

Energiebedarf

Der Energiebedarf für die Verarbeitung ist vernachlässigbar.

Transport

Die Auslieferung des fertigen Produkts hat vergleichsweise geringe Auswirkungen auf die Ökobilanzierung von Holzfußböden.

Quellen

Holzforschung München (Hrsg.): Ökobilanzierung Holzfußböden. 2., überarbeitete Auflage, August 2002. (c) 2002 Barbara Nebel

Bodenbeläge aus Holz

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Massive Holzbodenbeläge verursachen im frischen Zustand natürlich aus Holz vorkommende VOC-Emissionen im Innenraum (Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier). Verleimte Bodenbeläge (Mehrschichtparkett, verleimte Parkettstäbe in Dielenform) können je nach verwendetem Klebstoff- oder Holzwerkstofftyp während der Nutzung Formaldehyd und weitere VOC emittieren. Eine weitere potenzielle VOC-Quelle sind zur Oberflächenbehandlung eingesetzte → LackeÖle und Wachse.

Parkette und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, mussten in Deutschland bis 16.10.2016 zusätzlich zum CE-Zeichen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Grundlage für die Erteilung dieser Zulassung war aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Durch eine vom DIBt anerkannte Prüfstelle wurde die Überwachung und Kontrolle der Produktspezifikation gewährleistet und mit dem Testat „Ü“ (steht für Übereinstimmung) bestätigt. 

Vor allem bei Mehrschichtparkett mit Spanplatten oder Faserplatten als Trägerschichten sind erhöhte Formaldehydemissionen möglich. Durch die bauaufsichtliche Zulassung ist die Formaldehyd-Emission auf max. 0,1 ppm im Prüfraum (E1) begrenzt. Es sollten jedoch Werte von 0,05 ppm und niedriger angestrebt werden.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Bodenbeläge aus Holz enthalten keine umweltrelevanten Bestandteile. Sie werden außerdem in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

siehe Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

siehe Neuzustand

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Holz zeichnet sich durch ein gut vorhersagbares Brandverhalten aus, bei dem keine außergewöhnlich problematischen Schadstoffe freigesetzt werden. Toxische Stoffe wie Halogene oder Schwermetalle können in seltenen Fällen über Beschichtungen und Klebstoffe eingebracht werden.

Wassereinwirkung

Es bestehen keine Umwelt- oder Gesundheitsrisiken im Schadensfall durch Wassereinwirkung.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Bodenbeläge aus Holz fallen unter die Bauproduktgruppe Deckenbeläge (Code Nr. 352.811), für die eine Nutzungsdauer von mehr als 50 Jahren angegeben wird.

Die Beständigkeit von Bodenbelägen aus Holz ist vom Holztyp und von der Art der Oberflächenbehandlung abhängig. Holz ist beständig gegen schwache Säuren und Basen sowie gegen die meisten Chemikalien. Bodenbeläge aus Holz sind empfindlich gegen Feuchtigkeit. Bei geölten und gewachsten Böden können leicht Flecken entstehen.

Instandhaltung

Grundsätzlich sollte das Reinigungskonzept an die Nutzung angepasst und Reinigungs- und Pflegeempfehlungen des Herstellers beachtet werden. Bei den Reinigungsmitteln ist die Ergiebigkeit zu berücksichtigen. Umweltzeichen können eine Orientierungshilfe über die Umweltverträglichkeit bieten.

Die regelmäßige Entfernung von losem Schmutz erhöht die Lebensdauer der Oberfläche und des Holzbodenbelages. Lose Verschmutzungen lassen sich trocken oder mit einem feuchten Tuch aufwischen. Für die Entfernung von haftendem Schmutz eignen sich Spray-Reinigungs-Systeme.

Massive Holzbodenbeläge und Mehrschichtparkett mit mindestens 5 mm Nutzschicht sind im Vergleich zu anderen Bodenbelägen auf einfache Art erneuerungsfähig. Sie können mehrmals geschliffen und mit einer neuen Oberflächenbehandlung versehen werden. Geölte und gewachste Oberflächen lassen sich mit geringem Aufwand auffrischen. Sie erfordern allerdings einen höheren Pflegeaufwand als versiegelte Oberflächen. Bei Fertigparkett und Landhausdielen ist die Renovierbarkeit eingeschränkt und von der Dicke der Nutzschicht abhängig.

Bodenbeläge aus Holz

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Rückbau von Holzböden ist mit keinem besonderen Umwelt- oder Gesundheitsrisiko zu rechnen.

Wiederverwendung

Verklebte Bodenbeläge aus Holz können nicht wiederverwendet werden. Dagegen lassen sich im Bügelsystem schwimmend verlegte oder genagelte/geschraubte Bodenbeläge mit intakter Oberfläche und ausreichender Dicke mit geringem Aufwand ausbauen und theoretisch wiederverwenden.

Stoffliche Verwertung

Gegen die stoffliche Verwertung, z. B. in der Spanplattenindustrie, spricht die Verunreinigung mit Klebstoffen und Beschichtung.

Energetische Verwertung

Bodenbeläge aus Holz haben einen Heizwert von 17-18 MJ/kg und können energetisch verwertet werden. Dabei entstehen keine oder nur sehr geringe Mengen an problematischen Rückständen (z. B. aus Oberflächenbehandlungen).

EAK-Abfallschlüssel

17

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

17 02 01

Holz

Umwelt- und Sachbilanzindikatoren der Nachnutzungsphase

Für die Nachnutzung von Holzhalbwaren (siehe Bauprodukte aus Holz) werden in WECOBIS zusätzlich Ökobilanzergebnisse nach DIN EN 15804 bereitsgestellt (Rüter & Diederichs 2012). Sie gehen auf produktionsmengengewichtete Durchschnittsbildungen vieler Werke zurück und beanspruchen so für Deutschland sehr hohe Repräsentativitäten. Daten zur Nachnutzungsphase (Module C2-D nach DIN EN 15804) von 1 m² Massivholzparkett und 1 m² Mehrschichtparkett liegen ebenfalls vor.

Der Berechnung der Umweltauswirkungen, Ressourceneinsätze und des Abfallaufkommens der Nachnutzungsphase liegt für das Produkt die Annahme einer thermischen Verwertung in einem Biomassekraftwerk mit einem Gesamtnutzungsgrad von 35 % und einer Effizienz der Kraftwärmekopplung von 23 % zugrunde. Dabei werden bei der Verbrennung von 1 t Holz (atro) (bei etwa 18% Feuchte) etwa 1231 kWh Strom und 2313 MJ nutzbare Wärme erzeugt. Sie stellen das Wiederverwendungs-, Rückgewinnungs- oder Recyclingpotential dar.

Quellen

Rüter, S; Diederichs, S:2012, Ökobilanz Basisdaten für Bauprodukte aus Holz, Hamburg, Johann Heinrich von Thünen Institut, Institut für Holztechnologie und Holzbiologie, Abschlussbericht.