Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Gipsplatten mit Vliesarmierung bestehen aus einem abgebundenen Gipskern, verstärkt mit Matten aus gewebten oder vliesförmig angeordneten anorganischen und/oder organischen Fasern. Der Gipskern kann aufgeport sein und Zusätze zur Erzielung bestimmter Eigenschaften enthalten. Es dürfen auch Zusatzmittel, Füllstoffe und im Kern verteilte Fasern vorhanden sein. Wesentliche Platteneigenschaften resultieren aus der Verbundwirkung von Gipskern und Vliesummantelung, wobei das Vlies als Armierung der Zugzone wirkt und in Verbindung mit dem Gipskern den Gipsplatten die erforderliche Festigkeit und Biegesteifigkeit verleiht. Zu Kennzeichnungszwecken erhalten diese Platten die Bezeichnung GM.1
Lieferzustand
Standardabmessungen [mm]:
Dicke 12,5 - 30 (mehrlagig bis 70), Länge 2000, Breite 1250 2
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
Die Platten sind für Bereiche im Trockenbau geeignet, für die erhöhte Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz oder Streckfestigkeit bestehen.3
Quellen
1,2,3 Bundesverband der Gipsindustrie e. V, Berlin, 2013
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien
- Informationen zum Einsatz von REA-Gips (= Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) statt Naturgips
Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Bauplatten aus Gips
Stand 01/2016
Gipsfaserplatten | Gipsplatten | Gipsplatten mit Vliesarmierung | ||
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Material- ökologische Anforderungen | Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | |||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | Textbausteine in WECOBIS basieren derzeit auf dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt). Kriteriensteckbrief 1.1.6 stellt derzeit keine Anforderungen an Bauplatten aus Gips. | |||
Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | |||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) | Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung der jeweiligen Bauplatten aus Gips hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS | |||
Umweltbundesamt (UBA) | Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser, sowie zu hölzernen Bodenbelägen, Paneelen und Türen finden. | |||
baubook ökologisch ausschreiben | Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bauplatten aus Gips finden sich Kriterien in der Gruppe der Bauplatten / Gipsbauplatten. | |||
natureplus Ausschreibungstexte | - | - | - | |
Mögliche Nachweis- dokumente | weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | |||
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | |||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) | Bauplatten aus Gips werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung. Die meisten Bauplatten aus Gips fallen in den Geltungsbereich der BauPVO (s. Listung in Bauregelliste B Teil 1). | |||
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | + | + | + | |
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Bauplatten aus Gips findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Einsatz von REA-Gips (= Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) statt Naturgips
Genaue Erläuterungen zur Entstehung von REA-Gips siehe Gips
Für die industrielle Anwendung des REA-Gipses bestanden anfangs erhebliche Akzeptanzprobleme, da Entschwefeln gedanklich mit Entgiften verbunden wurde. Nach dem Ergebnis einer mehrjährigen Studie (Beckert-Studie) ist REA-Gips ein naturidentischer Stoff und kann nach heutigem Kenntnisstand gefahrlos zur Herstellung, Verarbeitung und Anwendung von Baustoffen verwendet werden.
Diese und weitere Untersuchungen zu Nutzung und Entsorgungsmöglichkeiten haben dazu beigetragen, dass der Rohstoff REA-Gips von der OECD-Abfallliste und aus dem Europäischen Abfallkatalog gestrichen und im Rahmen der von der EU-Kommission zur Novellierung der Abfallrahmen-Richtlinie untersuchten Beispiele als Produkt anerkannt wurde.
Der Gesamtgipsbedarf kann derzeit weder mit Natur- noch rein mit REA-Gips gedeckt werden. Die künftige Verfügbarkeit von REA-Gips steht in engem Zusammenhang mit der Zukunft der Kohlekraftwerke, aus denen er im Wesentlichen stammt.
Nach Herstellerangabe wird so viel REA-Gips wie möglich verarbeitet. Zur wirtschaftlichen Verarbeitung und um Transportkosten einzusparen, wurden bereits Gipswerke in der Nähe von Kraftwerken errichtet. Die meisten bestehenden Gipswerke befinden sich aus denselben Gründen in Naturgipsabbaugebieten.
Zwangsläufig wird ein Teil der Bauplatten aus Gips zu 100% aus REA-Gips, ein Teil zu 100% aus Naturgips, ein Teil aus gemischten Anteilen hergestellt.
Da aus diesem Grund kein Hersteller von Bauplatten aus Gips garantieren kann, welcher Rohstoff im Einzelfall eingesetzt wird, kann eine Forderung nach Naturgips-freien Bauplatten nach derzeitigem Stand der Technik nicht erfüllt werden.3
Seitens verschiedener Umweltzeichen und Labels wird trotzdem für eine Auszeichnung ein Nachweis für einen überwiegenden Anteil an REA-Gips in den Bauplatten aus Gips gefordert. Diese Forderung begründet beispielsweise natureplus e.V. damit, dass die REA-Gips und Sekundärgipsquellen derzeit nicht vollständig ausgenutzt werden und der Abbau von Naturgips Steinbruch / Tagebau im Einzelfall erhebliche Eingriffe in die Landschaft nach sich ziehen und wertvolle Biotope zerstören kann. 4
Seitens der Gipsindustrie wird dagegen angeführt, dass die Eingriffe nur temporär sind und die Abbauflächen nach der Nutzung renaturiert oder rekultiviert werden. Zukünftig soll ein Biodiversitätsmanagement für die Betriebsphase der Steinbrüche entwickelt werden. Es wird zudem auf einen positiven Effekt auf die Artenvielfalt innerhalb der in Deutschland vorherrschenden Kulturlandschaft durch die Abbauflächen in Form von Steinbrüche verwiesen.5
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter Bewertungssysteme / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet WECOBIS im Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen im Nutzerhandbuch Planungs- & Ausschreibungshilfen.
Quellen
1,2,3,5,6,7 Bundesverband der Gipsindustrie e.V, Berlin, 2013
4, natureplus e.V., Fakten u. Hintergründe z. Thema Naturgipsabbau und Artenschutz
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Bauplatten aus Gips. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Leistungserklärungen oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Ausschreibung) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Bauplatten aus Gips
Stand 10/2015
Gipsfaserplatten | Gipsplatten | Gipsplatten mit Vliesarmierung | ||
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Umweltzeichen | Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen | |||
Blauer Engel weil emissionsarm | - | - | - | |
EU-Umweltzeichen (Blume) | - | - | - | |
Österreichisches Umweltzeichen | - | - | - | |
natureplus-Qualitätszeichen / RL 1000ff (nur für Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen / mind. 85 Masse%) | RL 1001 Gipsfaserplatten (noch kein Produkt zertifiziert) | RL 1002 Gipsplatten (noch kein Produkt zeritifiziert) | - | |
Nordischer Schwan | - | - | - | |
GISBAU Klassifizierungs-system | Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen | |||
Bauplatten sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung. | ||||
Umweltprodukt-deklaration (EPD) | Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen | |||
EPD1 | Branchen-EPDs s.u. | Branchen-EPDs s.u. | Branchen-EPDs s.u. | |
Branchen-EPD1 | Branchen-EPDs der Forschungsvereinigung der Gipsindutrie e.V. zu allen Platten und diversen Wandkonstruktionen (Systemdeklarationen für Metallständerwände incl. Mineralwolle-Dämmstoff und Zubehör wie Anschlussprofilen, Schrauben, Nägeln und Anschlussdichtungen) (Download) | |||
Umweltindikatoren | Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen | |||
Ökobau.dat-Datensätze | Datensätze zu allen Bauplatten aus Gips: siehe 1. Mineralische Baustoffe -> 1.3 Steine und Elemente -> 1.3.13 Gipsplatten | |||
Sonstiges | Sonstige freiwillige Produktkennzeichnungen, die Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Produkten liefern können. Inhalt aufklappen | |||
baubook-Deklaration | Die Plattform baubook bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Gipsfaserplatten und Gipskartonplatten finden sich Produktdeklarationen unter Bauplatten / Gipsbauplatten. |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. | |
Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung der Bauplatten aus Gips
Stand 01/2016
Für Bauplatten aus Gips gelten zur Zeit keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich BNB-Kriterium BN_1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier die grundsätzlich für die Erfüllung der Anforderungen für Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte.
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Bauplatten, siehe dazu Bauplatten im Bestand.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
Einordnung der Bauplatten aus Gips
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
Gipsfaserplatten | keine1 | keine1 |
Gipsplatten | keine1 | keine1 |
Gipsplatten mit Vliesarmierung | keine1 | im Einzelfall möglich2 |
keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. |
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. |
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
Es müssen aber auch die Hilfsstoffe, der gesamte Wandaufbau und alle unter diese Gruppe fallenden Produkte betrachtet werden.
Insbesondere pasteuse Mörtel, Kleber, Spachtelmassen staubbindenden Anstrichen und Imprägnierungen enthalten in der Regel Kunstharzbindemittel. Hier kann die VOC- / Formaldehyd-Emission sehr unterschiedlich ausfallen.
Für Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung nach EN 14190 und für Brandschutzprodukte (Brandschutzbekleidungen und Brandschutzbeschichtungen) nach ETA / ETAG 018 ist ist bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ zum Gesundheitsschutz vorzulegen.
2 Nach dem Handbuch Gebäudeschadstoffe und Gesunde Innenraumluft, Herausgeber Zwiener / Lange, Berlin 2012, können Glasfaser-Vliesumantelungen, Vliesarmierungen oder Vliesauflagen aufgrund ihrer Bindemittel Formaldehyd abgeben. Entsprechend der Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009, Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e. V., können aber alle hier angeführten Bauplatten aus Gips als sehr schadstoffarm in Bezug auf VOC und Formaldehyd angesehen werden.
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Einordnung der Bauplatten aus Gips
Rückbau und sortenreine Trennung
Die Rückbaubarkeit und die Sortenreinheit Gipsbauplatten hängt von der Art der Gesamtkonstruktion des Bauteils ab. Trockenbau mit Bauplatten aus Gips ermöglicht in der Regel eine einfache, wirtschaftliche Änderungen beim raumbildenden Ausbau und entsprechend einen einfachen Rückbau.
Ständerwände und Deckenkonstruktionen lassen sich in der Regel weitgehend sortenrein trennen.
Auch aufgeklebte Trockenputze lassen sich weitgehend von mineralischen Untergründen trennen, allerdings bleiben anhaftende Gipsreste.
Rückbaubarkeit | Geringer Rückbauaufwand → hoher Rückbauaufwand | |||||
Konstruktion | auf Unterkonst. | auf Unterkonst. verdeckt befestigt | auf Unterkonst. | punktförmig | im Dünnbett mineralisch | vollflächig |
Gipsfaserplatten | (x)1 |
| x | x | x | (x)2 |
Gipsplatten | (x)1 |
| x | x | x | (x)2 |
Gipsplatten mit Vliesarmierung | (x)1 |
| x | x | x | (x)2 |
Hochdruck-Schichtpressstoff- | x | x |
| x |
| x |
Faserzement-Tafeln | x | x | x |
|
| (x)2 |
Silikat-Brandschutzplatten | (x)1 |
| x | x | x | (x)2 |
2 z. B. als Untergrund für aufgeklebte und auflaminierte dekorative Oberflächen. Der Rückbau des entstehenden Verbundwerkstoffes in seine einzelnen Bestandteile wird in der Regel wirtschaftlich kaum möglich sein. Verwertbarkeit
Bauplatten aus Gips lassen sich selten zerstörungsfrei entfernen, so dass eine Wiederverwendung der Platten selten in Frage kommt. Sie haben zudem in der Regel störende Altanstriche oder Beschichtungen anhaften.
Eine Wiederaufbereitung zur erneuten Produktion von Bauplatten aus Gips finden für Produktionsabfälle und Verschnitte statt. Nach Herstellerangaben ist die Sammlung und Zwischenlagerung von Rückbauabfällen im Vergleich zum Preis des Massenproduktes Bauplatte aus Gips sehr aufwendig. Ein Recyclingsystem zur Verwertung von Abbruchgips, Gipsplatten und Baustellenabfälle befindet sich noch im Aufbau. Nach Aussage des Bundesverband der Gipsindustrie e.V. können aber bis Ende 2014 circa die Hälfte der anfallenden Rückbauabfälle wiederverwertet werden.
In beschränktem Umfang besteht für weitgehend sortenreine und behandelte Gipsplattenabfälle auch die Verwertungsmöglichkeit bei Rekultivierungsmaßnahmen im Bergbau.
Verwertungs- / Beseitigungswege | Hochwertige Verwertung | Minderwertige Verwertung | Energetische Verwertung | Deponierung |
Gipsfaserplatten | x | nicht möglich | x | |
Gipsplatten | x | x | nicht möglich | x |
Gipsplatten mit Vliesarmierung | x | x | nicht möglich | x |
Hochdruck-Schichtpressstoffplatten | x | x | nicht zulässig | |
Faserzement-Tafeln | x | x | nicht möglich | x |
Silikat-Brandschutzplatten | (x)1 | (x)1 | nicht möglich | x |
Hochwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Minderwertige Verwertung | Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt. |
Energetische Verwertung | Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet. |
Deponierung | Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert. |
Weitere Informationen siehe Reiter Bauplatten aus Gips / Nachnutzung - Stoffliche Verwertung
Quellen
GIPS-Datenbuch 2013, Bundesverband der Gipsindustrie e. V., Berlin, www.gips.de
Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009, Darmstadt, Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e. V.
Gebäudeschadstoffe und Gesunde Innenraumluft, Herausgeber Gerd Zwiener und Frank-Michael Lange, Erich Schmidt Verlag GmbH+Co, Berlin 2012
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter bnb-nachhaltigesbauen BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle), abgerufen 10/2014
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter bnb-nachhaltigesbauen BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle), abgerufen 10/2014
Technisches
Baustoffklasse nach DIN 4102-1
A1 (nicht brennbar)
Euroklasse nach DIN EN 13501-1
A1
Technische Regeln (DIN, EN)
DIN EN 15238-1 Faserverstärkte Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1: Gipsplatten mit Vliesarmierung
Kurzzeichen für Gipsfaserplatten nach DIN EN 15238-1:
GM | = Gipsplatte mit Vliesarmierung |
GM-H1, GM-H2 | = GM mit verringerter Wasseraufnahmefähigkeit |
GM-F | = GM mit verbessertem Gefügezusammenhalt bei hohen Temperaturen |
GM-I | = GM mit erhöhter Oberflächenhärte |
GM-R | = GM mit erhöhter Festigkeit |
Bauregelliste
Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt in den Bauregellisten A, B und C die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten sowie bauaufsichtlich geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf.
Nach Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder wird die Bauregelliste bekannt gegeben. Erwerb und weiterführende Informationen zu Bauregelliste und ihren Regelungsbereichen siehe unter → www.dibt.de
Eine Darstellung und Erläuterungen zur Klassifizierung von Bauprodukten siehe im Lexikon → Klassifizierung von Bauprodukten
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Bindemittel: | ca. 95% gebrannter Gips = Stuckgips (Naturgips oder REA-Gips) |
davon Rezyklat: | REA-Gips in unterschiedlichen Anteilen; gipshaltige Produktionsrückstände; z. T. auch saubere Baustellenabfälle (Reste, beschädigte Platten, Verschnitt) |
Wasser | |
Armierung: | ca. 5% Glasvlies |
davon Rezyklat: | 100% Altpapier |
ggf. im Gipskern: | Glasfasern |
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gewinnung der Primärrohstoffe
Rohstoffe sind Naturgips und REA-Gips, siehe Gips + Bauplatten aus Gips
Verfügbarkeit
Die Hauptbestandteile Naturgips und REA-Gips (Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) sind nur begrenzt vorhanden. Der Einsatz von REA-Gips schont die natürlichen Gips-Ressourcen und verhindert die Deponierung des hochwertigen Materials.
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
REA-Gips siehe oben
Gipshaltige Produktionsrückstände (Schleifstäube, Gipsschlamm) werden nach Herstellerangabe dem Fertigungsprozess zu 100% wieder zugeführt.
Radioaktivität
Radionuklide in Baumaterialien
Natürlich Radionuklide in Baustoffen können vorkommen in Abhängigkeit von Material und Zuschlagstoffen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen werden in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der radioaktiven Stoffe in Baumaterialien durchgeführt. Nach einer Studie des BfS wurden in Deutschland keine zu Bauzwecken verwendbaren Materialien festgestellt, die infolge erhöhter Uran- und Radiumkonzentrationen zu höheren Konzentrationen des Radon-222 (Radon) in Räumen führen könnten.
Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils industrieller Rückstände als Zuschlag zu beachten, siehe ausführliche BfS-Informationen zu Baumaterialien.
Die verschiedenen Bauplatten aus Gips, somit auch die Gipsplatten mit Vliesarmierung tragen aufgrund ihrer möglichen Dosisbeiträge und ihrer geringen Gesamtschichtdicke nur unwesentlich zur Strahlenexposition der Bewohner bei.
Landinanspruchnahme (Landuse)
Das Flächenäquivalent für Gips- und Anhydritsteinabbau für die gesamte Gipserzeugung in der BRD liegt unterhalb von 1% des Flächenäquivalents für Bausand- und Baukiesabbaus, kann im Einzelfall aber einen erheblichen Eingriff in die Landschaft darstellen, siehe Bauplatten aus Gips.
Sonstiges
Glasfasern
Die bei den Gipsplatten mit Vliesarmierung eingelegten Glasvliese und die z.T. im Gipskern zugefügten Glasfasern verbessern den Gefügezusammenhalt im Brandfall. Nach Angabe des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. handelt es sich hier grundsätzlich um Endlosfilamentfasern (auch Glasfaserrovings genannt), deren Durchmesser über 3 μm liegt (Nenndurchmesser 8, 10 und 13 μm) und deren Be- oder Verarbeitung auch keine Änderung dieses Durchmessers bewirkt.
Es handelt sich damit nach heutigem Kenntnisstand nicht um möglicherweise krebserregende Fasern.
Quellen
1,2 Bundesverband der Gipsindustrie e. V.
3 Bundesamt für Strahlenschutz, Fachbereich Strahlenschutz und Umwelt
4 Dr. Werner Gwosdz, Dr. Simone Röhling,
Flächenbedarf für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen
Herstellung
Herstellungsprozess
Gipsplatten mit Vliesarmierung werden im gleichen Verfahren hergestellt wie Gipsplatten DF. Anstelle des Kartons wird das Glasvlies eingearbeitet, siehe auch Gipsplatten1
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.
Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze.
Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren
Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.
Graue Energie
glasfaseramierte Gipsplatte 4,3 MJ/kg (Rohdichte 1.000 kg/m³ = 4.300 MJ/m³), Produkt Schweiz 2
Maßnahmen Gesundheitsschutz
Der Transport des Gipses erfolgt im Regelfall über geschlossene Rohrleitungen. Zur Reduzierung von Staubemissionen werden Absauganlagen eingesetzt.3
Transport
Der Transport des Gipses erfolgt im Regelfall über geschlossene Rohrleitungen. Zur Reduzierung von Staubemissionen werden Absauganlagen eingesetzt.3
Quellen
1,4, 5 Bundesverband der Gipsindustrie e. V.
2, Umweltsystemdeklarationen (EPD) Metallständerwände mit Gipsplatten/Gipsfaserplatten und
Nichttragende Trennwände aus Gips-Wandbauplatten, Bundesverband der Gipsindustrie e. V.
Herausgeber Institut Bauen und Umwelt (IBU)
3 Kasser Ueli, Pöll Michael: Ökologische Bewertung mit Hilfe der Grauen Energie,
Schriftenreihe Umwelt Nr. 307 Ökobilanzen, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) (Hrsg.), 1999
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Gipsplatten sind leicht zu bearbeiten, siehe Bauplatten aus Gips
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Die Verarbeitung ist identisch mit Gipsplatten.
AGW-Werte
Arbeitsplatzgrenzwert AGW (früher: MAK-Wert) Calciumsulfat (Gips)
A-Staub: 6 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub)
Allgemeiner Staub-Grenzwert
A-Staub: 3 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub)
E-Staub: 10 mg/m³ (Einatembare Fraktion, früher: Gesamtstaub)2
REACH / CLP
Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht. Sie müssen aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden. Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen.
Allerdings müssen seit 01.07.2013 zumindest SVHC (> 0,1 Massen-%) in allen Bauprodukten (Gemische und Erzeugnisse), die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen, über eine Leistungserklärung, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung erstellt wird und dem Bauprodukt beigefügt ist, gekennzeichnet sein.
Gipsplatten mit Vliesarmierung werden als Erzeugnis eingestuft.
Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten finden sich unter www.reach-info.de.
Emissionen
Staubentwicklung ist bei der Verarbeitung möglich.
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Die Anforderungen nach dem AgBB-Bewertungsschema hinsichtlich aller dort aufgeführten Kriterien werden deutlich unterschritten, siehe Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Eingebaute Bauplatten aus Gips stehen einsatzbedingt nicht in Kontakt zum Außenraum2.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Schadstoffbelastungen / Emissionen in den Innenraum sind nicht messbar, siehe Bauplatten aus Gips
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Gipsplatten mit Vliesarmierung sind hinsichtlich Brandverhalten in der Regel A1 (= nicht brennbar).
Wassereinwirkung
Bei dauerhafter Feuchtigkeits- oder Wassereinwirkung können Konstruktionen aus Gipsplatten durch Wasseraufnahme geschädigt oder zerstört werden. Zum Gesundheitsrisiko in Folge von Schimmelbildung siehe Bauplatten aus Gips / Reiter Nutzung.
Beständigkeit Nutzungszustand
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
→ Datenbank als PDF
Quellen
siehe Bauplatten aus Gips
Nachnutzung
Wiederverwendung / Wiederverwertung / Beseitigung
Eine möglichst weitgehende Trennung gipshaltiger Baustoffreste und Abbruchmaterialien von anderen Materialien ist unbedingt notwendig, siehe Bauplatten aus Gips
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Verunreinigung anderer mineralische Abbruchfraktionen , Emission von Staub und Schimmelpilzsporen sind zu vermeiden, siehe Bauplatten aus Gips
Wiederverwendung
Wiederverwendung ist kaum möglich, siehe Bauplatten aus Gips
Stoffliche Verwertung
siehe Bauplatten aus Gips
Eine Wiederaufbereitung zur erneuten Produktion von Gipsplatten ist für Gipsplatten mit Vliesarmierung möglich, da das Glasvlies in den Aufbereitungsanlagen nicht zerkleinert wird und sich so mechanisch von Gipsanteilen trennen lässt. Hierzu wird eine Zuführung zu den Anlagen, die auch für Gipsplatten geeignet sind und Gips und Karton trennen, empfohlen.
Energetische Verwertung
nicht möglich
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Deponie der Klasse I und II gemäß Abfallablagerungsverordnung, siehe Bauplatten aus Gips
EAK-Abfallschlüssel
10 13 | Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen |
10 13 06 | Teilchen und Staub |
17 | Bau- und Abbruchabfälle |
17 08 02 | Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen |
siehe auch Lexikon / Abfallschlüssel
Quellen
siehe Bauplatten aus Gips