Tagebau

Im Gegensatz zum Untertagebau ist Tagebau die offene Abbauform von Rohstoffen aus der Erde. Beim Tagebau führt das Abtragen der Vegetationsschicht zu Beeinträchtigungen der Flora und Fauna. Des weiteren kann es bei großen Abbaugebieten zu Störungen der geologischen Grundlage kommen. Deshalb werden in Deutschland an die Ausweisung neuer Abbaugebiete im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie Forderungen an Ausgleichsflächen und Renaturierungsprogramme (siehe auch Rekultivierung) gestellt. Teilweise muss Grundwasser abgesenkt werden, wodurch schwere ökologische Schäden entstehen können. Großräumiger Tagebau führt zur großflächigen Zerstörung von Landschaft und Siedlungen. Durch den Abbau werden große Mengen an Staub freigesetzt.

Nach dem Erschöpfen des Abbaumaterials werden zumindest in Deutschland die Flächen rekultiviert. Über den Wert der rekultivierten Flächen herrscht Uneinigkeit.
Da wegen der Verbauung von Bächen und Flüssen Rohböden (z. B. Kiesbänke) weitgehend verschwunden sind, werden immer öfter ausgediente Kiesgruben nicht rekultiviert sondern als Lebensraum z. B. für (bedrohte) Pionierpflanzen erhalten.

Beim Abbau kann es durch erdölhaltige Produkte der Abbaugeräte (Bagger, LKW) zu Verunreinigungen des Niederschlags- und Grundwassers kommen. In Deutschland werden Emissionsgrenzwerte (Luft, Lärm) für die mit dem Abbau verbundenen Vorgänge (Sprengung, Schutterbetrieb, Verladung etc.), in Anlehnung an die TA-Luft und die TA-Lärm im Zuge der Abbaugenehmigung, festgelegt.

15.12.2021 / LK