Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt. Auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regal täglich achtstündigen Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
In Deutschland wurde der AGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingeführt und löst damit den MAK-Wert ( Maximaler Arbeitskonzentrations-Wert) ab. Die AGW-Werte dienen dem Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz und werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) veröffentlicht.

externe Links
  • Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können Sie die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 hier herunterladen: (Download)
  • Ebenfalls  können dort alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de

 

29.03.21 / LK