Kunststein-Bodenbeläge

Produktgruppeninformation

Kunststeinfußboden

Begriffsdefinition

Als Kunststein werden künstlich hergestellte Werksteine bezeichnet, die aus Bindemittel (meist Zement) und Gesteinskörnungen hergestellt wurden. Die übliche Form des Kunststeins ist der Betonwerkstein.

Terrazzo ist die Bezeichnung für einen vor Ort hergestellten, fugenlosen Betonboden. Hier werden dekorative Zuschlagstoffe auf eine meist zementgebundene Estrich-Unterlage aufgetragen. Im Anschluss an die Trocknung erhält der Terrazzo durch Schleifen und Polieren seine endgültige, glänzende Oberfläche. Auf Terrazzo wird der Begriff Kunststein jedoch nicht angewendet.

Dagegen handelt es sich bei „Terrazzo-Platten“ um relativ moderne, terrazzo-ähnlich aufgebaute Betonwerksteine, die als Formatplatten mit fertig geschliffener Oberfläche in Werken hergestellt und vor Ort in einem Mörtelbett verlegt und verfugt werden.

Agglo-Marmore sowie Quarzwerkstoffe sind künstliche Steine, bei denen statt Zement Kunstharz als Bindemittel eingesetzt wird. Als Gesteinskörnungen für Agglo-Marmor werden zumeist Marmore oder Kalksteine verschieden großer Körnungen sowie Farbpigmente verwendet. Dadurch können diese Kunststeine Marmor täuschend ähnlich sehen.

Betonsteine und Betonwerksteine gibt es auch in vielfältiger Anwendung für den Außenraum. Im vorliegenden Datenblatt werden schwerpunktmäßig Kunststeine für den Innenraum beschrieben.

Oberflächen

Die Sichtflächen werden mit unterschiedlichsten Technologien (Schleifen, Feinschleifen, Polieren, Sandstrahlen, Flammstrahlen, Auswaschen, Feinwaschen, Absäuern, etc.) bearbeitet (siehe auch DIN 18500-1).

 

Wesentliche Bestandteile

Betonwerkstein besteht aus langsam bindendem Zement, reinem Sand und der so genannten Sichtkörnung aus verschiedenen Gesteinen (Marmor, Kalk, Travertin o.ä.).
Kunstharzwerkstein wird aus Polyesterharz und Marmor- oder Granitkörnung hergestellt.

Charakteristik

Durch die Beimischung unterschiedlicher Gesteinskörnungen und Farbpigmente bei der Herstellung sind Betonwerksteine in vielfältigen Varianten, Formgebungen und Farbgebungen erhältlich.

Beläge aus Kunstharzwerkstein verfügen über eine große Verschleiß- und Abriebfähigkeit, Biegebruchfestigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen chemische Einflüsse. Im Vergleich zum Naturstein sind größere Plattenabmessungen bei geringeren Dicken möglich, was sich natürlich auf das Gewicht auswirkt. Bei Bedarf lässt sich der Bodenbelag auch abschleifen und ist somit langlebig.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Die Herstellung der Kunstharze ist mit hohen Umweltbelastungen bzw. -risiken verbunden und nach der Nutzung liegen Gemische aus anorganischen und organischen Materialien vor, die vor der Deponierung einer aufwendigen Mineralisierung unterworfen werden müssen.

Bei der Auswahl von Betonwerksteinen unter ökologischen Gesichtspunkten sind die Umweltbelastungen aus der Zementherstellung und die Herkunft der verwendeten Gesteine (wegen der benötigten Transportenergie) die wichtigsten Merkmale. Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Mögliche Dosisbeiträge durch Gammastrahlung und Radonexhalation aus Baumaterialien siehe Radioaktivität.

Lieferzustand

Standardplattendicke für Plattenbeläge: 3,0 cm.
Bei größeren Formaten und für Belagstufen: 4,0 oder 5,0 cm, je nach Bauobjekt und Lastannahme.

Plattenformate: Grundsätzlich ist jedes beliebige Maß herstellbar. Bei großen Plattendimensionen ergeben sich zwangsläufig größere Plattendicken. Bei Platten, die aus Rohtafeln zugeschnitten werden, sind Formate, die sich ohne nennenswerten Verschnitt herstellen lassen, empfehlenswert.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Betonwerksteine können sowohl im Innen- als auch im Außenraum verwendet werden. Bei Innenbelägen werden die Oberflächen in der Regel feingeschliffen. Durch die Oberfläche sind die Ablagerungsmöglichkeiten von Schmutz und Staub minimiert, ohne dass es zu Einschränkungen bei der Rutschsicherheit kommt. Kunststein-Bodenbeläge eignen sich sehr gut in Kombination mit Fußbodenheizungen.

Quarzstein zeichnet sich durch seine extreme Widerstandsfähigkeit, Säurebeständigkeit, Keimfreiheit und Härte aus und ist daher für Abdeckungen mit extremer Beanspruchung, z.B. in Gastbetrieben, Geschäften, Krankenhäusern und in öffentlichen Einrichtungen, geeignet.

Quellen

Baunetzwissen / Kunststeine aus Quarzwerkstoff

Kunststein-Bodenbeläge
Kunststein-Bodenbeläge

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Mineralische Bodenbeläge

Stand 02/2022

    Keramikfliesen und -Platten Kunststein-Bodenbeläge Naturstein-Bodenbeläge
         
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Textbausteine in WECOBIS basieren auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Dieser stellt derzeit keine Anforderungen an mineralische Bodenbeläge. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung von mineralischen Bodenbelägen → Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten und Beschichtungen von Natur- und Betonwerksteinbodenbelägen.

  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Bodenbeläge hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für mineralische Bodenbeläge finden sich dort Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Boden- und Wandbeläge.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Mineralische Bodenbeläge werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Die meisten Bodenbeläge fallen in den Geltungsbereich der BauPVO (s. Listung in Bauregelliste B Teil 1 /  1.18).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) + + +
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte

Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu mineralischen Bodenbelägen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Übersicht Lebenszyklusinformationen: Mineralische Bodenbeläge

    Keramikfliesen und -Platten Kunststein-Bodenbeläge / Betonwerkstein kunstharzgeb. Kunststein-Bodenbeläge Naturstein-Bodenbeläge
           
  Rohstoffe Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe)
   
Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft (gemäß Beispielrezeptur)
Anteil fossiler Rohstoffe 0 M-% 0 M-% 5 M-% 0 M-%
Anteil mineralischer Rohstofffe 100 M-% 100 M-% 95 M-% 100 M-%
Anteil erneuerbarer Rohstoffe 0 M-% 0 M-% 0 M-% 0 M-%
Charakteristische Inhaltsstoffe
Hauptbestandteile Ton und Kaolin, ev. weitere mineralische Zuschlagstoffe Gesteinskörnungen, Zement (ca. 25 Masseprozent) Gesteinskörnungen, Polyesterharze (ca. 5 Masseprozent)  Naturstein
Beschichtung Glasur Die Beschichtung wird meist erst nach der Verlegung ausgeführt und ist daher nicht Produktbestandteil.
Problematische Inhaltsstoffe
Potenziell gefährliche Inhaltsstoffe Früher wurden teilweise Glasuren mit radioaktiven oder schwermetallhaltigen Verbindungen eingesetzt. Solche Fälle sind in Deutschland aber schon lange nicht mehr bekannt geworden. In vulkanischen Gesteinen (z.B. Granit), kann die spezifische Aktivität natürlicher Radionuklide von Bedeutung sein.
Die Beschichtung kann Lösemittel oder andere problematische Inhaltsstoffe einhalten.
Sonstiges
Verwendung von erneuerbaren und Sekundär-Rohstoffen

Gebrannter Bruch kann zu Steinmehl gemahlen und dem Rohstoffgemenge wieder zugesetzt werden.

Recyclingmaterial kann als Gesteinskörnung eingesetzt werden. nicht möglich
  Herstellung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung)
   ÖKOBAUDAT-Datensätze → 1. Mineralische Baustoffe / 1.3 Steine und Elemente / 1.3.07 Fliesen und Platten Derzeit keine Ökobau.dat-Datensätze vorhanden. → 1. Mineralische Baustoffe / 1.3 Steine und Elemente / 1.3.08 Naturwerkstein
Energiebedarf für die Herstellung Wegen des Brennvorgangs ist ein hoher Energie-aufwand für die Herstellung von Fliesen erforderlich. Der Energiebedarf für den Brennvorgang ist abhängig von der Fliesenart (v.a. Gewicht), der Brenntechnik (Brennofen, Brenntemperaturen, Anzahl der Brände), der Energieeffizienz des Herstellwerkes und der Qualität des Rohstoffgemisches. Der Energieaufwand für die Herstellung des Bindemittels (Zement bzw. Polyesterharz) ist hoch. Die Gesteinskörnungen werden mit geringem Aufwand hergestellt. Es ist keine Energie für einen Brennprozess erforderlich.
  Verarbeitung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
  Arbeitshygienische Risiken

Beim Schneiden der Fliesen bzw. Platten oder beim Anmachen des Fliesenmörtels kann es zu Staubbelastungen kommen, welche über den Expositionsgrenzwerten liegen. Neben E-Staub (einatembare Fraktion) und A-Staub (alveolengängie Fraktion) entsteht auch alveolengängiger Quarzstaub (kann Krebserkrankungen der Atemwege verursachen). Zur Verminderung der Staubbelastung können die Belagsmaterialien z.B. nass geschnitten, entstehender Staub direkt erfasst und die Baustelle gereinigt werden.

  Terrazzo muss nach Erhärten geschliffen werden, wobei eine erhebliche Lärm- und Staubbelastung für VerarbeiterInnen entsteht.  
  Nutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
   
Emissionen

In einer Studie des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurden für die Baustoffgruppe Fliesen/Platten/Steingut sehr geringe Radonexposition gemessen.

Die Radionuklidkonzentration in den Ausgangsstoffen für Beton zeigt geologisch bedingt eine hohe Variabilität.
Bei Kunststeinen sind die im Vergleich zu sonstigen Betonanwendungen geringen Einsatzmengen zu beachten.

Die vom BfS untersuchten Granite sind selbst bei großflächiger Anwendung in Gebäuden uneingeschränkt verwendbar.

Andere Emissionen aus mineralischen Bodenbelägen sind nicht zu erwarten.

Geruch

Mineralische Bodenbeläge weisen keinen Geruch auf.

  Nachnutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung)
   
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit Eine Rückgewinnung verklebter Bodenbeläge ist wegen der guten Haftung am Untergrund nicht bzw. nur mit großem Aufwand möglich. Intakte Fliesen bzw. Steine könnten gesäubert und wiederverwendet werden.
Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit

Gemahlene sortenreine Elementreste können als Magerungsmittel in der Produktion verwertet werden. Fliesenbruch kann auch als Splittersatz verwendet werden (Downcycling).

Verwertung als Splittersatz möglich.

Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.

Verwertung als Splittersatz möglich.
Typischer Entsorgungsweg Deponierung (Inertstoffdeponien)
Energiegewinnung möglich? nein
 

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Kunststein-Bodenbeläge

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Mineralische Bodenbeläge

Stand 08/2023

    Keramikfliesen und -Platten
Kunststein-Bodenbeläge Lehmböden Naturstein-Bodenbeläge
           
  Umweltzeichen Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen
   
Blauer Engel / Umweltzeichen der Bundesregierung - - - -
Österreichisches Umweltzeichen - - - -
EU Ecolabel (Blume) / (EU) 2021/476 Richtlinie für Hartbeläge

(+)

(+) - (+)
Nordic Swan Ecolabel - -

-

-

natureplus Umweltzeichen (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)  -

-

- -
eco-INSTITUT-Label /
Bodenbeläge
- - - +
Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit) - - - -
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Mineralische Bodenbeläge sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu arbeitshygienischen Risiken (z.B. durch Staub beim Schneiden) siehe Reiter Verarbeitung.

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 + - - +
Branchen-EPD1 + - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

1.3.07. Fliesen und Platten

-

1.4.03 Estrich trocken
Stahmpfehmböden / Lehmschüttungen: derzeit kein Datensatz + keine wirklich gut geeignete Kategorie

1.3.08. Naturwerkstein

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen
   
baubook-Deklarationen

Derzeit (Stand 02/22) sind keine mineralischen Bodenbeläge bzw. Lehmestriche oder -schüttungen deklariert.
andere Bodenbeläge siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Boden- und Wandbeläge
Estriche siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Estriche
Schüttungen siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Schüttungen & Gesteinskörnungen

+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Kunststein-Bodenbeläge

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung rein mineralischer Bodenbeläge

Stand 11/2023 (Steckbriefversion V 2015)

Für rein mineralische Bodenbeläge, wie z.B. Keramik-Fliesen und -Platten, Natur- und Betonwerksteine oder Lehmböden, gelten zur Zeit keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich BNB-Kriterium 1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier mindestens die gemäß Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte (s.u. Link zu Textbausteinen).
Die vollständige Dokumentation der verbauten Materialien ist ein wichtiger Baustein des kreislauffähigen Bauens. In BNB_5.2.2 "Qualitässicherung der Bauausführung" wird damit das höchste Anforderungsniveau erfüllt.

Für die Verlegung und Beschichtung mineralischer Bodenbeläge gibt es ggf. eigene Anforderungen (s.u.).

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
QN1 Produktdokumentation als übergeordnete Anforderung
Verlegewerkstoffe für Fliesen und Platten
Beschichtungen von Natur- und Betonwerkstein-Bodenbelägen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bodenbeläge im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Bodenbeläge. Siehe dazu Bodenbeläge im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Mineralische Bodenbeläge

Mineralische Bodenbeläge sind aufgrund ihrer Bestandteile hinsichtlich Emissionen von Formaldehyd und VOC nicht relevant. In eine ganzheitliche Betrachtung müssen jedoch der gesamte Fußbodenaufbau, die Verarbeitung des Bauproduktes sowie notwendige Beschichtungen einbezogen werden.

Verlegewerkstoffe können verschiedene Substanzen emittieren; dies sind vor allem flüchtige organische Verbindungen (VOC). Mineralische Bodenbeläge werden üblicherweise mit Hilfe von Fliesenklebern oder -mörteln auf Zementbasis verlegt, welche im Vergleich zu anderen Verlegewerkstoffen geringe Emissionen in die Raumluft verursachen. Formaldehyd aus Zusätzen im Klebstoff ist möglich, aber selten.

Produkte zur Imprägnierung und Oberflächenbehandlung von mineralischen Bodenbelägen können hohe Lösemittelgehalte aufweisen. Zur Minimierung von umwelt- und raumluftbelastenden Stoffen sollten Produkte aus Acryl gegenüber mehrkomponentigen Epoxidharz- und Polyurethanbeschichtungen bevorzugt eingesetzt werden [ÖkoKauf Wien].

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung elastische, textile, mineralische, Laminat-, Holz-Bodenbeläge

Die Rückbaubarkeit von Bodenbelägen hängt stark von der Art der Verlegung ab.

Rückbaubarkeit

>> zunehmender Rückbauaufwand >>

Verlegeart

lose verlegt

verspannt

vernagelt

streifenweise verklebt

vermörtelt

vollflächig verklebt

Elastische Bodenbeläge 1,2

(x)
z.T. möglich als Fertigdielen

 

 

 

 

x

Textile Bodenbeläge 1,2

x

x

x

x

 

x

Mineralische
Bodenbeläge
2,3

 

 

 

 

x

x

Bodenbeläge aus Holz: Dielenboden

 

 

 x

 

 

 

Bodenbeläge aus Holz: Massivparkett

 

 

 x

x

 

x

Laminat-Bodenbeläge, Fertigparkett 2,4

x

 

 

x

 

x

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit

1 Da Elastische Bodenbeläge i. d. R. vollflächig verklebt werden, ist deren Rückbau mit hohem Aufwand verbunden. Aufgrund der daraus resultierenden Beschädigung des Bodenbelags ist eine Weiterverwendung nicht möglich. Definierte Trennvliese können hier ggf. zu besserer Trennbarkeit beitragen.
2 Zu beachten ist hier allerdings die Lebensdauer der Beläge, die z.B. bei textilen Bodenbelägen mit ca. 10 Jahren, Laminat-Bodenbelägen mit ca. 20 Jahren, bei einem (verklebten) Massivholzparkett oder mineralischen Belägen hingegen mit über 50 Jahren veranschlagt wird.
3 Die Demontage von mineralischen Bodenbelägen ist mit hohem Aufwand verbunden. Ein Ausnahme bilden Lehmböden, die normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden können.
4 Laminat-Bodenbeläge werden fast immer schwimmend verlegt. Bei verklebtem Laminat ist eine zerstörungsfreie Trennung und damit eine Wiederverwendung nicht möglich.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Elastische Bodenbeläge
Elastomer-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Linoleum-Bodenbeläge  Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Polyolefin-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
PVC-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung  Möglich, Rücknahmesysteme vorhanden, steigend1 wegen fehlender ökologischer Behandlungsalternativen Thermische bzw. mechanische Abfallbehandlung in mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen momentan der übliche Beseitigungsweg2 Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser Bedingt möglich3 Möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser Bedingt möglich3 Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Mineralische Bodenbeläge
Keramik-Fliesen und
-Platten
Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Kunststein Theoretisch möglich4 Bedingt möglich5 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg6
Lehmböden möglich7 möglich7 nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg
Naturstein Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Holz und Laminat-Bodenbeläge
Bodenbeläge aus Holz Möglich, wenn vom Untergrund trennbar3 Bedingt möglich3 Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Fertigpakett,
Laminat-Bodenbeläge
Möglich3 Bedingt möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt. Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.
2 Geringer Energiegewinn; hauptverantwortlich für Chloreintrag in Verbrennungsanlagen
3 Je nach Verlegungsart. Verunreinigungen durch Kleber oder Beschichtungen können auftreten.
4 Intakte Fliesen/Steine könnten gesäubert und wiederverwendet werden.
5 Zementgebundene Kunststeine können als Splittersatz stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.
6
Zementgebundene Werksteine können als Inertabfall, kunstharzgebundene Steine je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in Deponien der Klasse I bis III bzw. erst nach Vorbehandlung deponiert werden.

7 Lehmböden haben hier deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Estrichen:Lehmböden können normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden.Sie können durch Wasserzugabe wiederaufbereitet und neu geformt werden. Die Polsterhölzer und Holzfußböden können sortenrein von der Lehmmischung getrennt werden. Voraussetzung für die hervorragende Recyclingfähigkeit der Lehmbaustoffe ist, dass der Lehm nicht mit anderen Bindemitteln wie z.B. Zement vermengt wird. Die Zugabe anderer Bindemittel ist in der traditionellen Stampflehmbauweise in Mitteleuropa nicht üblich, ist aber immer wieder Forschungsgegenstand.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

„ÖkoKauf Wien“ Kriterienkatalog 08004: Oberflächenbehandlungen mineralischer Bodenbeläge. 13. Mai 2013. Abrufbar unter Oberflächenbehandlungen mineralischer Bodenbeläge (Online-Quelle) abgerufen 30.10.2014

Mötzl, Pladerer et al.: Assessment of Buildings and Constructions (ABC) – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Berichte aus Energie- und Umweltforschung, 30.12.2009

Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006

Kunststein-Bodenbeläge

Technisches

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

A1

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

A1 fl

Beständigkeit

Sehr strapazierbar, dauerhaft

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN 18500-1 Betonwerkstein - Begriffe, Anforderungen, Prüfung. 2022-10
DIN 18333

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Betonwerksteinarbeiten, 2019-09

DIN EN 13748-1 Terrazzoplatten - Teil 1:Terrazzoplatten für die Verwendung im Innenraum, 2005-08
Deutsche Fassung EN 13748-1:2004 + A1:2005 + AC:2005
DIN EN 13748-2 Terrazzoplatten - Teil 2: Terrazzoplatten für die Verwendung im Außenraum, 2005-03
Deutsche Fassung EN 13748-2:2004

Kunstharzgebundene Steine:
Für kunstharzgebundene Steine wie den Agglo-Marmor gibt es keine gültige DIN- bzw. EN-Norm. Zumeist wird für diese die DIN für Betonwerkstein als Referenz herangezogen.

Kunststein-Bodenbeläge

Literaturtipps

H.J. Krolkiewicz: Der Instandhaltungsplaner, Haufe Verlag Freiburg, 2008

Strahlenschutzverordnung, Volltextversion auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz

www.bfs.de

Zwiener, G. und Mötzl, H. : Ökologisches Baustoff-Lexikon, C.F. Müller Verlag, 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2006, 560 Seiten

Ökobilanzdaten im Baubereich, Stand Dezember 2008, KBOB / eco-bau / IPB 2009/1

Bodenbeläge im Bürobau: Vergleich über 50 Jahre. KBOB/IPB-Empfehlung 2000/1, KBOB/IPB (Hrsg.), 2000.

Archiv: „Empfehlungen 1999 - 2003“, Bodenbeläge im Bürobau - Vergleich über 50 Jahre, Nr. 2000/1

Fachzeitschrift Baubiologie + Bauökologie, Gesund Bauen + Wohnen Nr.66, 1/99

Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (GSF), Mensch + Umwelt, Strahlung im Alltag, 7. Ausgabe 1991

www.helmholtz-muenchen.de/

Fußböden, vom Naturstein bis zum Kunststoff, Verbraucherzentrale, 1998

König, H.: Wege zum Gesunden Bauen, Ökobuch-Verlag 1997

Leitfaden für nachhaltiges Bauen und Renovieren, Centre de Ressources des Technologies pour l’Environnement (CRTE), Luxemburg, 2007 (v 1.1)

Mötzl, H., Bauer, B., et al.: Planungsleitfaden: Ökologische Baustoffauswahl, Interreg III A - Projekt Ökologisches Bauen und Beschaffen für Kommunen in der Bodensee-Region, IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH, 2007

Stiftung Warentest 5/2003 „Bodenbeläge“ S. 70-74

 

 

Kunststein-Bodenbeläge

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Kunststein-Bodenbeläge 2.1.1

Betonwerkstein wird aus langsam bindendem Zement, reinem Sand und der so genannten Sichtkörnung aus verschiedenen Gesteinen (Marmor, Kalk, Travertin o. ä.) hergestellt. Der Anteil des Zementes am Gesamtprodukt beträgt ca. 25 Gewichts%.

Als Zuschläge für Agglo-Marmor werden zumeist Marmore oder Kalksteine verschieden großer Körnungen sowie Farbpigmente verwendet. Als Bindemittel werden Kunstharze verwendet.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Kunststein-Bodenbeläge 2.1.2

Gewinnung der Primärrohstoffe

Die Gesteinskörnungen werden im Tagebau gewonnen, gewaschen und klassiert. Im Steinbruch sind Maßnahmen zur Vorkehrungen zum Schutz der Oberfläche und zur Sicherung der Oberflächennutzung zu treffen. Die Gewinnung der Gesteine ist mit Lärm- und Staubemissionen, oftmals in sensiblen Regionen, verbunden. Nach Beendigung des Abbaues sind Rekultivierungen bzw. Renaturierungen erforderlich.

Portlandzement (CEM I) besteht zu mindestens 95 % aus Portlandzementklinker, der durch Brennen von gemahlenen Kalk-, Ton- bzw. Mergelgesteinen bei Temperaturen von etwa 1450 °C hergestellt wird.

Die mineralischen Rohstoffe weisen einen natürlichen Gehalt an Quarz auf (siehe →  Herstellung / 2.2.5 Maßnahmen zum Gesundheitsschutz).

Verfügbarkeit

Die Rohstoffe für die Herstellung zementgebundener Kunststeine sind in ausreichendem Maße vorhanden.

Bei kunstharzgebundenen Kunststeinen werden begrenzt verfügbare fossile Rohstoffe für die Herstellung des Bindemittels benötigt.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Im Werk anfallender inerter Produktionsausschuss (Bruch, Fehlprodukte, Abschnitte) wird vor Ort gebrochen und der Produktion wieder zugeführt.

Radioaktivität

In jedem Baumaterial aus mineralischen Rohstoffen ist ein natürlicher Anteil an Radionukliden enthalten. Dieser Anteil ist abhängig von der geologischen Herkunft und der Beschaffenheit des Materials.

Radionukleide können zu einer Strahlenexposition durch Gamma-Strahlung oder durch Inhalation von Radon-und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten erfolgen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen werden in Deutschland daher seit mehr als 40 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der natürlichen Radioaktivität in Baumaterialien durchgeführt. In einer Studie des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) wurden in Deutschland keine Baumaterialien festgestellt, die zu einer erhöhten Strahlenexposition durch radioaktive Strahlung oder Radon in Räumen führen könnten. Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind daher aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich, siehe ausführliche BfS-Informationen zu natürlichen Radionukleiden in Baustoffen. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils an Reststoffen aus industriellen Prozessen wie z. B. Schlacken, Schlämme oder Stäube zu beachten.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Gewinnung der Rohstoffe im Tagebau kann das Landschaftsbild beeinträchtigen und nimmt Land über mehrere Jahrzehnte in Anspruch.

Beispiel für beanspruchte Menge für Kalksteinabbau. Der Steinbruch belegt eine Fläche von 165.000 m2 und produziert 350.000 t jährlich bei einer Abbauzeit von 20 Jahren und einer Regenerationszeit von 5 Jahren. Das Ausmaß der Flächenbelegung kann folgendermaßen quantifiziert werden: 165.000 m2 · 25 a) / (350.000 t/a · 20 a = 0,59 m2/t. Pro Tonne Kalkstein werden somit über einen Zeitraum von 25 Jahren 0,59 m2 Fläche in Anspruch genommen.

Quellen

Netzwerk Lebenszyklusdaten, Arbeitskreis Methodik, Methodik-Handbuch, Karlsruhe (Aug. 2008)

BGIA-Report 8/2006: Quarzexpositionen am Arbeitsplatz. Hrsg: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft (HVBG). Zugriff: [abgerufen im September 2013]

Gehrcke, K., Hoffmann, B., Schkade, U., Schmidt, V., Wichterey, K. (Bundesamt für Strahlenschutz): Natürliche Radioaktivität in Baumaterialien und die daraus resultierende Strahlenexposition. 20. Nov. 2012. 

Kunststein-Bodenbeläge

Herstellung

Prozesskette

prozesskette kunststein

Herstellungsprozess

Die Herstellung der zementgebundenen Kunststeine erfolgt in handwerklichen Kleinserien. Sie bestehen aus zwei unterschiedlich zusammengesetzten mineralischen Mischungen für die Sichtkornschicht und für die Tragschicht. Die beiden Schichten werden im Verbund produziert.

  • Die Mischung für die Deckschicht wird mit Gesteins-Splitt, dem Bindemittel Zement und Zementfarben unter Zugabe von Anmachwasser erdfeucht hergestellt. In vorbereitete Formen aus Metall, Holz oder Gips wird diese Masse eingebracht und anschließend eingestampft oder gerüttelt.
  • Die zweite Mischung für die Tragschicht aus Beton (Zement und Kies) wird plastisch hergestellt, über die erste Mischung eingebracht und gegen statische Beanspruchungen, sofern diese erwartet werden, durch die Einlage von Baustahl armiert.

Nach dem Aushärten werden die Sichtflächen entweder scharriert oder geschliffen bzw. nach dem Schleifvorgang gegen offene Poren gespachtelt.

Für die Herstellung von Agglo-Marmor werden große Marmor-Körnungen und Marmor-Bruchstücke mit Kunstharz vermengt, in eine Form eingegossen und durch Vibration verdichtet. Die Blöcke härten aus und werden nach der Erhärtung wie Natursteine zu Rohtafeln mit Steinsägen aufgeteilt und weiterverarbeitet. Die Rohtafeln werden vornehmlich zu Fußbodenplatten auf entsprechende Maße gesägt.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Der Energieaufwand für die Zementherstellung ist hoch, der Anteil des Zementes am Gesamtprodukt beträgt ca. 25 Gewichts%.
Durch das hohe Gewicht wird relativ viel Energie für den Transport verwendet.

Charakteristische Emissionen

Bei der Herstellung von zementgebundenen Kunststeinen treten keine charakteristischen Emissionen auf.
Die Zementherstellung ist mit charakteristischen Emissionen in die Atmosphäre verbunden.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in der Betonwerksteinfertigung betreffen v.a. den Staubschutz.

Die verarbeiteten mineralischen Rohstoffe weisen einen natürlichen Gehalt an Quarz auf. Der Quarzgehalt ist von der Gesteinsart abhängig. Marmor ist zum Beispiel nahezu quarzfrei, Granit dagegen quarzhaltig. Insbesondere beim Rüttel und Stampfen der erdfeuchten Betonmischung und bei der Nachbearbeitung ausgehärteter Betonerzeugnisse kann durch Zerkleinerung der quarzhaltigen Mineralstoffe Quarz-A-Staub freigesetzt werden. Eine Entstaubung vom „Rütteltisch” durch Absaugen ist kaum möglich. Das Strahlen der Betonoberflächen erfolgt üblicherweise in geschlossenen Anlagen mit Staubabsaugung und Aufbereitung des im Kreislauf verwendeten nicht silikogenen Strahlmittels (BGIA-Report 8/2006).

In der TRGS 559 „Mineralische Stäube“, Anlage 1, Tabelle 1 werden typische Tätigkeiten mit mineralischen Stäuben aus verschiedenen Branchen drei Expositionskategorien (1-3) zugeordnet. Tätigkeiten der Betonindustrie sind unter "1 Betonindustrie" gelistet. Die gelisteten Tätigkeiten fallen in die Expositionsklassen 1 bis 3.

Weiteres zu Quarzstaub → Verarbeitung / 2.3.2.2 AGW-Werte

Maßnahmen Umweltschutz

In der Betonwerksteinfertigung sind keine besonderen Maßnahmen zum Umweltschutz erforderlich.

Transport

Für die Herstellung von Kunststeinen werden ästhetisch anspruchsvolle Gesteine verwendet und so weite Transportwege von großen Massen erforderlich.

Quellen

BGIA-Report 8/2006: Quarzexpositionen am Arbeitsplatz. Hrsg: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft (HVBG). Online-Quelle [abgerufen im September 2013]

Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 559 „Mineralischer Staub“ [abgerufen im September 2013]

Kunststein-Bodenbeläge

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Kunststein-Bodenbeläge werden in der Regel mit Fliesenkleber oder -mörtel auf Zementbasis verlegt, welche im Vergleich zu anderen Verlegewerkstoffen geringe Emissionen in die Raumluft verursachen. Werden synthetische Klebstoffe verwendet, ist auf emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit GISCODE D1 bzw. EMICODE EC1 zu achten. Weitere Informationen zu Verlegewerkstoffen siehe ⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen“

Die chemische Oberflächenbehandlung wird meist nach der Verlegung ausgeführt. Bodenbeläge aus Betonwerkstein werden - wenn gewünscht - nach dem Einbau poliert (Glanzbildung, Poliereffekt) oder auch kristallisiert. Hierbei werden Fluate (chemisch reagierende Salze der Kieselfluorwasserstoffsäure) in Wasser gelöst auf Betonwerkstein- und Terrazzooberflächen aufgebracht. Sodann reagieren diese mit Kalkverbindungen des Zementsteins und u.U. auch des Zuschlags, wodurch harte und porendichte Oberflächen entstehen. Hierdurch wird die Widerstandsfähigkeit der Oberflächen erhöht, die Wiederanschmutzung erheblich verzögert und die Pflege vereinfacht. Die Struktur des Oberflächenbelages bleibt erhalten. Eine solche Behandlung muss in Abhängigkeit von dem eingesetzten Produkt nach den Herstellerangaben erfolgen.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Beim Bearbeiten von Kunststeinen oder Anmachen des Fliesenmörtels kann es zu Staubbelastungen kommen. Neben E-Staub (einatembare Fraktion) und A-Staub (alveolengängie Fraktion) entsteht auch alveolengängiger Quarzstaub, da die enthaltenen Gesteine Quarze als natürliche Verunreinigungen enthalten. Der Quarzgehalt ist von der Gesteinsart abhängig. Marmor ist zum Beispiel nahezu quarzfrei, Granit dagegen quarzhaltig. Einatembarer Quarz kann Krebserkrankungen der Atemwege verursachen (BGIA-Report 8/2006).
Zur Verminderung der Staubbelastung können Kunststeine z. B. nass geschnitten, entstehender Staub direkt erfasst und die Baustelle gereinigt werden.

Seit 2005 müssen zementhaltige Fliesenkleber grundsätzlich chromatarm sein (maximaler Gehalt an löslichen Chrom-VI 2 mg/kg). Das Risiko an "Maurerkrätze" zu erkranken ist dadurch stark vermindert (WINGIS online). Gesundheitsgefahren gehen von der Alkalität (hoher pH-Wert) zementhaltiger Mörtel aus.

AGW-Werte

Allgemeine Staubgrenzwerte:

  • 10 mg/m3 mineralischer Staub, einatembare Fraktion (E-Staub)
  • 3 mg/m3 mineralischer Staub, alveolengängige Fraktion (A-Staub)

Da Quarzstaub mit Erscheinen der TRGS 906 als krebserzeugend K1 eingestuft wurde, ist der ursprüngliche Arbeitsplatzgrenzwert von 0,15 mg/m3 nicht mehr rechtsgültig. In der Handlungs­anleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGI/GUV-I 504-1.1, Juni 2009) werden daher Arbeitsverfahren genannt, bei denen der Arbeitgeber eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G 1.1 Mineralischer Staub, Teil 1: Quarzhaltiger Staub) durchführen lassen muss. Pflichtuntersuchungen sind bei „Schleif-, Schneid- (Trenn-), Schlitz- und Fräsarbeiten von quarzhaltigen Materialien mit schnell laufenden Maschinen“ erforderlich. Bei anderen Arbeiten mit Quarzstaubkontakt sind G 1.1 Untersuchungen anzubieten (BG Bau, 2011).

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Für Kunststein-Bodenbeläge gibt es keine GISBAU-Einstufung.

GISBAU-Einstufung für Verlegewerkstoffe sind im Datenblatt  „Bodenbeläge“ in der Rubrik ⇒ „Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU“  zu finden, nähere Informationen unter http://www.wingis-online.de/wingisonline/GISCodes.aspx?GGID=1.

Informationen zu Fliesenlegearbeiten, zu denen die Kunststeinverlegung in diesem Fall gezählt werden kann, sind in www.wingis-online.de unter Bau-Bereich "Fliesenlegearbeten", zu „Tätigkeiten mit quarzhaltigen mineralischen Stäuben“ unter Bau-Bereich „Hochbau“ zu finden.

Emissionen

Aus Natursteinen emittieren - mit Ausnahme von Staub (siehe Rubrik „AGW“) - auch bei der Bearbeitung keine gesundheitsgefährdenden Substanzen.

Terrazzo muss nach Erhärten geschliffen werden, wobei eine erhebliche Lärm- und Staubbelastung für VerarbeiterInnen entsteht.

Umweltrelevante Informationen

Der Energiebedarf für die Verarbeitung ist vernachlässigbar (allenfalls für Schneiden der Steine und Anmischen des Fliesenklebers mit elektrischen Geräten).

Transport

Die Kunststeine werden über sehr weite Entfernungen mit den unterschiedlichsten Beförderungsmitteln transportiert, weshalb hier keine konkreten Aussagen getroffen werden können.

Quellen

Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 559 „Mineralischer Staub“ [abgerufen im September 2013]

Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV. [abgerufen im September 2013]

Kunststein-Bodenbeläge

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Siehe Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Siehe Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Aufgrund der Abwesenheit flüchtiger Stoffe verhalten sich Kunststeine unproblematisch hinsichtlich Emissionen von Schadstoffen in den Innenraum.

Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Mögliche Dosisbeiträge durch Gammastrahlung und Radonexhalation aus Baumaterialien siehe Radioaktivität.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Zementgebundene Kunststein-Bodenbeläge emittieren bei der Außenanwendung keine schädlichen Stoffe in den Außenraum (Luft, Boden, Wasser).

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Zementgebundene Kunststeine sind nicht brennbar und stellen im Brandfall daher keine Brandlast dar. Im Brandfall entstehen daher keine umwelt- und gesundheitsschädigenden Gase.

Wassereinwirkung

Es bestehen keine Umwelt- oder Gesundheitsrisiken im Schadensfall durch Wassereinwirkung.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Kunststein-Bodenbeläge fallen unter die Bauproduktgruppe Deckenbeläge (Code Nr. 352.311 bzw. 352.512), für die eine Nutzungsdauer von mehr als 50 Jahren angegeben wird.

Kunststeine sind säure- und fleckempfindlich.

Instandhaltung

Grundsätzlich sollte das Reinigungskonzept an die Nutzung angepasst und Reinigungs- und Pflegeempfehlungen des Herstellers beachtet werden. Bei den Reinigungsmitteln ist die Ergiebigkeit zu berücksichtigen. Umweltzeichen können eine Orientierungshilfe über die Umweltverträglichkeit bieten. Zweckmäßig geplante Schmutzschleusen reduzieren den Reinigungsaufwand beträchtlich.

Die Unterhaltsreinigung von Kunststeinböden erfolgt durch Trockenreinigung, Feucht- und Nasswischverfahren mit Allzweckreiniger oder Alkoholreiniger. Zementgebundene Kunststein-Bodenbeläge sind gegen Säuren empfindlich.

Bei der Grundreinigung – sofern erforderlich – sind mögliche Gesundheits- oder Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe wie Lösemittel zu vermeiden.

Der Einsatz von aggressiven Abrasivstoffen (z. B. Pads mit zu starkem Abrieb) kann Verkratzungen verursachen.

Quellen

 

 

Kunststein-Bodenbeläge

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Kunststeine enthalten keine gesundheitsgefährdenden Stoffe. Beim Rückbau heute hergestellter Kunststein-Bodenbeläge ist - außer bei Staubentwicklung - mit keinem besonderen Umwelt- oder Gesundheitsrisiko zu rechnen.

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung ist wegen der guten Haftung am Untergrund kaum möglich. Intakte Steine können gesäubert und wieder verwendet werden.

Stoffliche Verwertung

Zementgebundene Kunststeine können als Splittersatz stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.

Energetische Verwertung

Nicht relevant (kein Heizwert).

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Zementgebundene Werksteine können auf Inertstoffdeponien abgelagert werden.

Die in kunstharzgebundenen Steinen enthaltenen organischen Bestandteile müssen vor der Deponierung mineralisiert werden. Da die organischen Bindemittel nur in geringen Anteilen vorhanden sind, benötigt deren Mineralisation beträchtlichen Energieaufwand.

EAK-Abfallschlüssel

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von Verunreinigten Standorten)
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen,
die unter 17 01 06 fallen