Dämmstoffe

Produktgruppeninformation

Sie befinden sich in einem WECOBIS-Oberbegriff mit übergeordneten Informationen. Detailliertere Informationen, z.B. zum Lebenszyklus und zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz, findet man in den untergeordneten Produktgruppen.
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Einteilungssystematik

Die Einteilung der Dämmstoffe in WECOBIS erfolgt pragmatisch in Dämmstoffe aus mineralischen, nachwachsenden und synthetischen Rohstoffen. Zusätzlich findet man dämmstoffübergreifende Informationen in folgenden Datenblättern:

Rohstoffbasis Dämmwirkung
durch den Einschluss ruhender Luft
in (Faser-) Zwischenräumen
Dämmwirkung
durch den Einschluss ruhender Luft / Gase
in abgeschlossenen Zellen
anorganisch aus mineralischen Rohstoffen
  Holzwolledämmplatten  Blähgranulat-Dämmstoffe
  Mineralwolle-Dämmstoffe Calciumsilikat-Dämmplatten
    Hochleistungsdämmstoffe
    Schaumglas-Dämmstoffe 
    Vermiculite-Dämmstoffe
organisch aus nachwachsenden Rohstoffen
  Flachs/Hanf-Dämmstoffe Kork-Dämmstoffe 
  Holzfaserdämmplatten  
  Holzwolledämmplatten  
  Schafwolle-Dämmstoffe  
  Strohdämmstoffe  
  Zellulose-Dämmstoffe  
organisch aus synthetischen Rohstoffen
  Polyesterfaser-Dämmstoffe (PES)  Expandierter Polystyrolschaum (EPS)
    Extrudierter Polystyrolschaum (XPS)
    Polyurethan-Hartschaum (PUR/PIR)
    Flexibler Elastomerschaum / Kautschuk-Dämmstoff
    Melamin- und Phenolharzschäume
    Spritzschaum (PUR, UF) 
    Montageschäume
Dämmstoffe
Dämmstoffe
Dämmstoffe
Dämmstoffe
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Dämmstoffe
Dämmstoffe
Dämmstoffe
Dämmstoffe
Dämmstoffe
Dämmstoffe

Nachnutzung

Weiterverwendung

Bei der Sanierung von Dämmungen wie zum Beispiel von Wärmedämmverbundsystemen kann geprüft werden, ob ein vorhandenes Dämmsystem erhalten und mit neuen Platten „aufgedoppelt“ werden kann. Die alten Dämmplatten können nicht mehr zugelassene Stoffe enthalten (z.B. EPS-Platten das Flammschutzmittel HBCD -> Dämmstoffe im Bestand). Beim späteren Rückbau der Fassadendämmung fallen in diesem Fall schadstoffhaltige und schadstofffreie Dämmstoffabfälle gemeinsam an. Das Aufdoppeln sollte daher gemeinsam mit einem Rückbaukonzept in einem „Gebäudepass“ dokumentiert werden, und es sollte sichergestellt werden, dass der neue Dämmstoff bei einem späteren Rückbau schadstofffrei vom alten Dämmstoff getrennt werden kann. Bei vollflächig verklebten und verdübelten Systemen wie dem Wärmedämmverbundsystem wird das aus heutiger Sicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu bewerkstelligen sein.

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Rückbau von derzeit am Markt erhältlichen Dämmstoffen sind – unter Beachtung der jeweiligen Einbausituation und möglicher Staubemission – keine Baustoff-spezifischen gesundheitlichen Risiken zu erwarten.

Beim Rückbau von Dämmstoffen aus dem Bestand ist auf potenzielle Kontaminationen durch mittlerweile verbotene oder nur noch eingeschränkt zugelassene Schadstoffe zu achten (siehe Dämmstoffe im Bestand).

Weiterverwendung

Bei der Sanierung von Dämmungen wie zum Beispiel von Wärmedämmverbundsystemen kann geprüft werden, ob ein vorhandenes Dämmsystem erhalten und mit neuen Platten „aufgedoppelt“ werden kann. Die alten Dämmplatten können nicht mehr zugelassene Stoffe enthalten (z.B. EPS-Platten das Flammschutzmittel HBCD -> Dämmstoffe im Bestand). Beim späteren Rückbau der Fassadendämmung fallen in diesem Fall schadstoffhaltige und schadstofffreie Dämmstoffabfälle gemeinsam an. Das Aufdoppeln sollte daher gemeinsam mit einem Rückbaukonzept in einem „Gebäudepass“ dokumentiert werden, und es sollte sichergestellt werden, dass der neue Dämmstoff bei einem späteren Rückbau schadstofffrei vom alten Dämmstoff getrennt werden kann. Bei vollflächig verklebten und verdübelten Systemen wie dem Wärmedämmverbundsystem wird das aus heutiger Sicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu bewerkstelligen sein.

Wiederverwendung

Dämmstoffe können wiederverwendet werden, wenn sie trocken sind, unzerstört und sauber ausgebaut und getrennt gesammelt wurden. Das ist zum Beispiel bei lose verlegten Dämmstoffen möglich. Auch sortenrein abgesaugte Einblasdämmstoffe könnten wiederverwendet werden. Die Wiederverwendung von Dämmstoffen ist wegen der hohen technischen Anforderungen jedoch selten.

Eine Wiederverwendung von verklebten Dämmstoffen (z.B. aus Wärmedämmverbundsystemen) ist aufgrund des Zustands der rückgebauten Platten in der Regel ausgeschlossen.

Stoffliche Verwertung

Einem breiten Recycling der mengenmäßig relevanten Dämmstoffe aus Bestandsgebäuden (Mineralwolle- und Kunststoff-Dämmstoffe) steht aktuell die potenzielle Belastung mit mittlerweile verbotenen Schadstoffen entgegen (siehe Dämmstoffe im Bestand). Dämmstoffe aus dem Rückbau werden daher in der Regel bei den Sammel- und Rücknahmesystemen präventiv ausgeschlossen. Das hat Auswirkungen auf die Rücknahmemengen.

Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder andere nicht so häufig oder erst seit kurzem eingesetzte Dämmstoffe steht die geringe Menge an anfallenden Abfällen einem etablierten Rücknahmesystem und Recyclingverfahren entgegen.

Verbrennung

Für Dämmstoffe aus synthetischen oder nachwachsenden Rohstoffen, die beim Rückbau anfallen, ist die Verbrennung derzeit das gängige Verfahren.

Diese Dämmstoffe haben einen hohen Heizwert pro Kilogramm, wegen der geringen Roh- bzw. Schüttdichte aber einen vergleichsweisen geringen Heizwert pro Kubikmeter. In Verbrennungsanlagen, die hauptsächlich auf die Abfallbehandlung und einen hohen Durchsatz ausgelegt sind, ist die Verbrennung von Leichtstofffraktionen damit eher nachteilig.

Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen haben keinen bzw. einen sehr geringen Heizwert aus organischen Zusatzstoffen und werden daher, wenn dann nur als Verunreinigungen organischer Abfallfraktionen verbrannt.

Deponierung

Eine Deponierung kommt nur für Dämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen in Frage. Die Deponierung von Dämmstoffen aus synthetischen oder nachwachsenden Rohstoffen ist wegen des hohen organischen Anteils seit dem 01.05.2005 ohne thermische / energetische Vorbehandlung nicht mehr erlaubt.

EAK-Abfallschlüssel für Dämmstoffe

siehe auch Lexikon Abfallschlüssel

Abfallschlüssel Abfallbezeichnung
17 Bau- und Abbruchabfälle
17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält1)
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

*Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt 
1)zum Beispiel (H)FCKW in alten Kunststoff-Dämmstoffen, alte Mineralfasern, die als krebserzeugend eingestuft sind (Dämmstoffe im Bestand)

Quellen

Fortentwicklung und Evaluierung des BNB-Kriteriensteckbriefs 4.1.4 Rückbau, Trennung, Verwertung. 

Forschungsprogramm. Anlage 4 Nachnutzung von Baustoffen. Hildegund Figl, Maria Fellner, Caroline Thurner.

IBO – Österreichisches Institut für Bauen und Ökologie GmbH, Wien. Zukunft Bau, Aktenzeichen SWD 10.08.17.7-20.36 (ID 88). Berichtsdatum: 31. Januar 2024. (Online-Quelle)