Natürliche Dauerhaftigkeit

Die natürliche Dauerhaftigkeit des Holzes bzw. Holzproduktes nach DIN EN 350 ist zu bestimmen, wenn die Gebrauchsklasse (GK) in der das Holzprodukt verwendet werden soll zweifelsfrei ermittelt worden ist. Hierüber leitet sich ab, ob das Holz von Natur aus eine ausreichende Dauerhaftigkeit besitzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bewertung die möglichen Gefährdungen entsprechend der jeweiligen GK beinhaltet.

Eine gebrauchsklassenspezifische Zusammenstellung häufig verwendeter Hölzer findet sich in Tabelle 5 der DIN 68800-1 (2011), die nachfolgend als Tabelle 2 aufgeführt ist.

Tabelle 2: Gebrauchsklassen, in denen nach DIN EN 1995-1-1 ohne zusätzliche Holzschutzmaßnahmen verwendet werden dürfen

Holzart

Gebrauchsklasse

Handelsname

Wiss. Name

Splintholz

Kernholz

 

Fichte

Picea abies

0

0

Kiefer

Pinus sylvestris

0

0, 1, 2

 

Ipe

Tabebuia heptaphylla

0, 1

0, 1, 2, 3.1, 3.2, 4

Tabelle 2 verdeutlicht, dass das Splintholz ohne zusätzliche Schutzmassnahmen in der Regel nur in Gebrauchsklasse 0 eingesetzt werden kann. Demgegenüber kann ein Kernholz bei entsprechender natürlicher Dauerhaftigkeit (DIN EN 350) ohne zusätzliche Schutzmassnahmen im Kontakt mit Erde oder Süßwasser (GK 4), z. B. Ipe, verwendet werden.

siehe auch Gebrauchsklasse und Holzschutz

15.12.2021 / LK