Personen prüfen die energetische Sanierung eines Daches

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Noch nie waren Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien so lohnend und einfach. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie dabei: einfach, klar und verlässlich.

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Einleitung

Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.

Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionszuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Die Antragsstellung für die Heizungsförderung bei der KfW ist seit 27. Februar 2024 unter „meine.kfw.de“ möglich (Details und Daten für alle Antragstellergruppen siehe FAQ A.1). Für Heizungstausch-Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden, kann alternativ eine Übergangsregelung genutzt werden: Der Heizungstausch kann beauftragt, umgesetzt und der Förderantrag dann – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Der Antrag muss in dem Fall bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt für alle Antragstellergruppen. Nach Ablauf dieser Übergangsregelung muss die Förderzusage wieder vor bzw. mit dem Vorhabenbeginn erfolgen. Durch die verpflichtende Aufnahme einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag ist diese Anforderung automatisch erfüllt, da der Vorhabenbeginn so erst durch die Förderzusage ausgelöst wird.

Die technische Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA ist seit 1. Januar 2024 möglich.

Die Förderung unterstützt die Bürgerinnen und Bürgern dabei, ihr Zuhause zukunftsfest zu machen und künftig - auch durch die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels auf den Gebäudesektor - deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden.

Video: BEG-Förderung kurz erklärt

BEG-Förderung kurz erklärt

Neues GEG: Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude Bild vergrößern

© BMWK, Stand 12/2023

Infografik: Ab 2024: Erhöhte Förderung für den Heizungstausch

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Cover der PDF "Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten"

Faktenblatt

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG): die wichtigsten Fakten

Informationen in Deutsch und weiteren Sprachen

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Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 1. Januar 2024

Für den Heizungstausch sind folgende Investitionszuschüsse erhältlich:

  • eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragstellergruppen; für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich; für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/ einhalten;
  • ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst auf 17% ab 1. Januar 2029;
  • sowie ein Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%. Darüber hinaus kann für Biomasseheizungen ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden.

Für weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind auch künftig bis zu 20% Förderung erhältlich: 15% Grundförderung plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).

Vermieterinnen und Vermieter erhalten ebenfalls die Grundförderung, ggf. zuzüglich Effizienz-Bonus oder Emissionsminderungszuschlag. So profitieren indirekt auch Mieterinnen und Mieter. Die Kosten, von denen Vermietende durch die Förderung entlastet werden, dürfen sie nicht über die Miete umlegen. So wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen gedämpft.

Neu erhältlich sein wird ein Kreditangebot – zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro – für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Einen detaillierten Überblick finden Sie hier.

Wichtig zu wissen: Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung – neu bei der KfW – ist seit dem 27. Februar 2024 möglich. Daher gilt für die Heizungsförderung vorher bereits eine Übergangsregelung: Antragstellerinnen und Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann ausnahmsweise nachträglich nachholen. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden.

Cover der PDF "Förderung für den Heizungstausch auf einen Blick (BEG)"

Publikation: Förderung für den Heizungstausch auf einen Blick (BEG)

Unterstützung für die Wärmewende (Stand: 26.02.2024)

PDF, 448 KB

Öffnet PDF "Förderung für den Heizungstausch auf einen Blick (BEG)" in neuem Fenster.

Struktur

Struktur der BEG

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit vier Teilprogrammen aufgeteilt:

Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

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Infografik als PDF-Download (PDF, 38 KB)

Die BEG umfasst vier BEG-Teilprogramme:

  • „Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden“,
  • „Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden“ sowie
  • „Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden“.
  • „Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden“

Überblick

Die wichtigsten Infos zur BEG

Über zinsgünstigte Kredite plus Tilgungszuschuss gefördert werden auch systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude) sowie klimafreundliche Neubauten (BEG Klimafreundlicher Neubau). Diese Förderkredite können bei der KfW beantragt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG)

Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Bei den Richtlinien für die systemische Förderung bleibt alles beim Alten, die Förderrichtlinien „BEG Wohngebäude“ und „BEG Nichtwohngebäude“ ändern sich nicht. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus und erreicht die in den technischen Mindestanforderungen definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzgebäude-Stufe. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.

Fördersätze

In der Kreditförderung werden Tilgungszuschüsse sowie attraktive zinsgünstige Kredite gewährt.

Fördersätze für systemische Sanierungen

StandardKlassen
(nicht untereinander kumulierbar)
Boni
(zusammen max. 20 %, kumulierbar mit Klassen)
Systemische Maßnahmen
Sanierung Kredit
Tilgungs­zuschussZuschuss
(nur Kommunen)
EE 1)NH 2)WPB 3)Serielle Sanierung
(nur WG) 4)
EH Denkmal5 %20 %5 %5 %--
EH 85 (nur WG)5 %20 %5 %5 %--
EH 7010 %25 %5 %5 %10% (nur EE-Klasse)-
EH 5515 %30 %5 %5 %10 %15 %
EH 4020 %35 %5 %5 %10 %15 %

Disclaimer: Darstellung zu Informationszwecken; verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bei der Sanierung von Wohngebäuden 120.000 Euro je Wohneinheit in der Grundförderung, und 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen einer EE- oder NH-Klasse.

Bei Nichtwohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 2.000 Euro/ Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 10 Millionen Euro.

Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
www.kfw.de/beg
www.bafa.de/beg

Eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten rund um die BEG finden Sie auch in unserem FAQ Bereich. Die BEG-Richtlinien sind hier veröffentlicht.

Mit dem Sanierungsrechner können Sie mithilfe weniger Eckdaten eine Abschätzung des derzeitigen Energieeffizienzzustands Ihres Gebäudes erstellen lassen und erste Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Fußnoten zur Tabelle „Fördersätze für systemische Sanierungen”

1) Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.

2) Ein Effizienzgebäude erreicht die NH-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt wurde. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ werden auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen veröffentlicht: ..

3) Als Worst Performing Building anerkannt wird ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Der Bonus für die Worst-Performing Buildings wird gewährt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40, EH/EG 55 oder EH/EG 70 saniert werden. Dieser ist mit dem EE- und dem NH-Bonus (sobald Zertifizierung verfügbar) kombinierbar.

4) Serielle Sanierung bezeichnet die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Es wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung gewährt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt).

Energieberatung

Energieberatung bei Gebäude-Sanierungen

Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Maßnahmen zur Gebäude-Sanierung oder Modernisierung. Denn sie hilft, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Hierfür bietet Ihnen das BMWK passende Unterstützung an.

Eine Einstiegsberatung zum Thema Energieeffizienz und Erneuerbare Energien erhalten Sie über die Energieberatung der Verbraucherzentralen. Vertiefende Beratungsangebote werden über die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die Energieberatung für Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme (EBN) mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der Beratungskosten finanziell unterstützt.

Danach treffen Sie die Entscheidung, welche Maßnahmen zur Gebäude-Sanierung bzw. -Modernisierung sie umsetzen wollen. Dabei hilft Ihnen auch eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte, die für Sie passende Förderung auszuwählen.

Damit Maßnahmen nach den Vorgaben der BEG umgesetzt werden, gibt es auch Zuschüsse für die Fachplanung und Baubegleitung.

Informationen zur Energieberatung

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Video: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

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Weitere Förderprogramme

  • Förderdatenbank

    In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

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