Bauprodukte Detail

Elastische, textile und Laminatbodenbeläge

Elastische, textile und Laminatbodenbeläge fallen in den Anwendungsbereich der EN 14041:2004/AC:2006, unter anderem zählen dazu:

Polyvinylchlorid (PVC)- und Kautschuk-Bodenbeläge: Sie können homogen oder heterogen gestaltet sein. In der Regel bestehen sie aus einer Nutzschicht, optionalen Zwischenschichten und einem Trägermaterial.

Textile Bodenbeläge: Sie bestehen aus einer Nutzschicht, einem Träger sowie einem Rücken oder einer Schwerbeschichtung. Sie werden vollflächig verlegt.

Laminatbodenbeläge: Sie bestehen in der Regel aus einer Nutzschicht aus Melaminharzen oder Lacksystemen mit verschieden bedruckten Dekorschichten, Trägerplatten aus hochverdichteten Holzfaserplatten und einem Gegenzug. Laminatbodenbeläge können rückseitig mit einer Dämmschicht kaschiert sein.

Verbundbeläge: Sie können aus den verschiedensten Materialien bestehen. Eine Nutzschicht ist dabei auf eine Trägerplatte aufkaschiert. Darunter befindet sich ein Gegenzug. Auch eine zusätzliche Dämmschicht kann vorhanden sein.

Bauaufsichtlicher Rahmen

Bauaufsichtlich relevant sind elastische, textile und Laminatbodenbeläge, wenn sie in Aufenthaltsräumen und baulich nicht davon abgetrennten Räumen eingesetzt werden, da Emissionen aus diesen Produkten die Innenraumluftqualität beeinflussen.

Für diese Produkte wurden bis Oktober 2016 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen zum Nachweis des Gesundheitsschutzes erteilt. Infolge der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rechtssache C-100/13 werden für diese Produkte, wenn sie die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Die Produkte dürfen nicht mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden.

Entsprechend der Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) der Länder bestehen Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen, vgl. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), A 3.2.1, Anhang 8.

Für Bodenbeläge, die in den Anwendungsbereich der EN 14041:2004/AC:2006 fallen, können keine Leistungen hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) auf Grundlage dieser Norm erklärt werden. Zur Ausweisung von Leistungen bezüglich der Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen kann z.B. eine ETA beantragt werden.

Des Weiteren besteht entsprechend der MVV TB, Abschnitt D 3 "Technische Dokumentation nach § 85a Abs. 2 Nr. 6 MBO" die Möglichkeit, Gutachten zum Nachweis der Erfüllung der Bauwerksanforderungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes für elastische, textile und Laminatbodenbeläge zu erstellen.

Für textile Bodenbeläge kann der Nachweis der bauaufsichtlichen Anforderungen auf Grundlage der Technischen Regel für Textile Bodenbeläge erfolgen, vgl. Anhang 9 der MVV TB. Dabei kann es sinnvoll sein, eine qualifizierte Stelle entsprechend Artikel 43 der EU-Bauproduktenverordnung einzuschalten.

In diesem Bereich erstellt das DIBt Europäische Technische Bewertungen (ETA) und Gutachten zum Nachweis der Erfüllung der Bauwerksanforderungen bezogen auf den Gesundheitsschutz.

MVV TB Anhang 8

Europäische Technische Bewertung

Um das ETA-Verfahren einzuleiten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formblatt aus. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, einschließlich der Fristen, erst zu laufen beginnt, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Für die Zusammenstellung der hierfür benötigten Angaben sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Freiwilliges Gutachten

Bei lückenhaften harmonisierten Normen können Sie auf freiwilliger Basis Angaben zu Produktleistungen machen, die von der betreffenden Norm nicht erfasst sind. Das DIBt bietet eine unabhängige Bestätigung zusätzlicher Leistungsangaben in Form freiwilliger Gutachten.

abZ

Z
Neubescheid
E
Ergänzungsbescheid
Ä
Änderungsbescheid
V
Verlängerungsbescheid
G
Geltungsdauer bis
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. Geltungsdauer
von / bis
"REGUPOL ballistic FH-45" REGUPOL BSW GmbH Am Hilgenacker 24 57319 Bad Berleburg Z-156.608-522 Z: 02.03.2022
G: 02.03.2027
Verbundbodenbeläge "Drytile" Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG Servaisstraße 9 53347 Alfter-Witterschlick Z-156.610-1696 Z: 06.01.2022
G: 06.01.2027
Regelungsgegenstand Antragsteller Bescheid-Nr. ausgestellt am
REGUPOL everroll ultimate REGUPOL Germany GmbH & Co. KG Am Hilgenacker 24 57319 Bad Berleburg ETA-21/0943 06.12.2023