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Umweltfreundliche Innenputze (DE-UZ 198)

Innenputz, Innenputze

 Emissionsarme Putze für den Innenraum

Innenputze kommen ähnlich wie Wandfarben großflächig in Innenräumen zum Einsatz. Deshalb ist es wichtig, dass die Produkte emissionsarm und auch sonst gesundheitsverträglich sind. Die Jury Umweltzeichen hat auf der Dezembersitzung 2018 die neue Kriterien für die Innenputze beschlossen. Die wichtigste Neuerung ist, dass Innenputze mit dem Blauen Engel nicht mehr mit bioziden Wirkstoffen konserviert werden dürfen. Die Hersteller müssen hierzu einen analytischen Nachweis erbringen. Unter den Hinweisen auf dem Gebinde und im Technischen Merkblatt wird ein Hinweise zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbrauchern um das Tragen einer Schutzbrille ergänzt.

Da diese neuen Anforderungen für noch sichere Produkte weitgehende Veränderungen in der Produktion bedürfen, hat Jury Umweltzeichen im Dezember die Verlängerung der noch aktuell gültigen Vergabekriterien bis zum 31.12.2020 beschlossen. Somit wird den Herstellern die Möglichkeit eingeräumt, die Formulierung Ihrer Innenputze auf konservierungsmittelfrei umzustellen.“