Zementestrich

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Zementestriche (CT) sind Estriche aus Zement, Gesteinskörnung und Wasser, sowie gegebenenfalls Zusätzen.

Zementestrich mit Gesteinskörnungen aus Naturstein und geschliffener Oberfläche wird als Terrazzo bezeichnet.
Hartstoffestriche sind Industrieestriche auf der Basis von Zementestrichen (ab CT C65) mit trockenen Einstreuungen oder direkter Verwendung hochfester Gesteinskörnungen (meist natürliche Gesteinskörnungen, Metallspäne). Er findet in der Regel im zweischichtigen Aufbau für höchstbelastbare Industrieböden Verwendung.
Zementestriche mit sehr weicher Konsistenz bei der Verarbeitung (hoher Fließmittelgehalt, hoher w/z-Wert etc.) sind auch als Fließestriche (→ auch Calciumsulfat-Fließestrich) erhältlich.

Wesentliche Bestandteile

  • Zement
  • Wasser
  • Gesteinskörnung (Größtkorn i.d.R 8 mm)
  • Ggf. Zusatzstoffe und Zusatzmittel

Charakteristik

  • Teil des Fußbodenaufbaus

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Da Zementestrich Zement als Bindemittel enthält, ist er nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig mit den GHS-Symbolen für „Gefahr“ GHS05 und GHS07.

Es gelten folgende H-Sätze zur Gesundheitsgefährdung:

  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H335 Kann die Atemwege reizen.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.

Diese Angaben gelten für den trockenen pulverförmigen Zementestrich und den frischen Zementestrich. Im abgebundenen Zustand, das heißt ausgehärteten Zustand, gehen keine Gesundheitsgefahren von Zementestrich aus.

 

Lieferzustand

  • pulverförmig als Werktrockenmörtel 
  • plastische bis fließfähige Konsistenz als Nassmörtel

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

  • Höhenausgleich
  • Unterlage für Bodenbelag
  • Lastverteilung auf einer Dämmschicht
  • Fußboden (ohne Belag)
  • Aufnahme von Installationsleitungen
  • Terazzo
Zementestrich
Zementestrich
Zementestrich
Zementestrich

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung der Zementestriche
Stand 05/2019

BNB-Kriterium 1.1.6 stellt derzeit keine Anforderungen an Zementestriche. Die gemäß Qualitätsniveau 1 für alle adressierten Produkte geforderte Dokumentation wird trotzdem empfohlen.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Von den nach BNB-Kriterium 4.1.4 bewerteten Bauelementen sind für Estriche Gründungen und Decken relevant. Diese bestehen im Verwaltungsbau überwiegend aus Beton oder Stahlbeton.

Rückbaubarkeit

Für die Bewertung gemäß BNB 4.1.4 wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreinen Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist.

Sortenreiner Rückbau von Estrichen ist aufwändig, aber im Vergleich zu Putz- oder Mauermörteln aufgrund der höheren Schichtdicke leichter realisierbar. In den Estrich eingebundene Heizungsrohre oder Bewehrung bzw. am Ausbruchmaterial anhaftende Dämmstoffe, Trennschichten oder Oberflächenaufbauten (Fliesen etc.) erschweren die sortenreine Verwertung.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit

Sortenreinheit

Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt. Eine hohe Sortenreinheit z. B. durch homogene Baustoffe und leicht trennbare Bauteilschichten führt tendenziell zur Aufwertung in der Bewertung nach Kriterium 4.1.4.

Zementestriche werden als Bestandteil mineralischen Bauschutts deponiert oder verwertet, üblicherweise erfolgt keine sortenreine Trennung.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit

Verwertbarkeit

Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Sortenrein rückgebaute Zementestriche könnten dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen findet eine stoffliche Verwertung jedoch hauptsächlich im Rahmen der Aufbereitung von Bauschutt statt. In der Regel ist von der Deponierung auszugehen.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Calciumsulfatestrich Nicht möglich Theoretisch möglich1 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2
Gussasphaltestrich Nicht möglich Bedingt möglich3 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2
Kunstharzestrich Nicht möglich Bedingt möglich4 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2 5
Magnesiaestrich Nicht möglich Bedingt möglich6 Theoretisch möglich7 Momentan der übliche Beseitigungsweg2 5
Zementestrich Nicht möglich Bedingt möglich6 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (sortenrein: Inertabfall)
Fertigteilestrich Theoretisch möglich Bedingt möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg2
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Die größeren Schichtdicken im Vergleich zu Gipsputzen gestatten theoretisch einen selektiven Rückbau. Sortenrein rückgebaute Calciumsulfatestriche können dem Gipskreislauf wieder zugeführt werden.
2 je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in jeweilige Deponieklasse
3 Aufgrund der aufwändigen Trennung von anderen Bauteilen und der Verfügbarkeit von Bitumen wird im Hochbau ein Recycling von bituminösen Produkten derzeit nicht durchgeführt.

4 Stoffliche Verwertung ist je nach organischem Anteil möglich. Sortenrein rückgebaute Estriche könnten dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden.

5 ev. Vorbehandlung notwendig

6 Sortenrein rückgebaute Estriche könnten dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Die stoffliche Verwertung erfolgt hauptsächlich im Rahmen der Aufbereitung von Bauschutt.
7 je nach organischen Anteilen

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Stoffliche Verwertung, Energetische Verwertung

Quellen

Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU): Umwelt-Produktdeklaration Mineralische Werkmörtel: Estrichmörtel - Zementestrich. Ausstellungsdatum 07.02.2014. Online verfügbar bei IBU - Institut Bauen und Umwelt / Download EPD, abgerufen am 11.03.2015

Zementestrich

Technisches

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

A1 (nicht brennbar)

Färbung

grau

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

Siehe Mörtel + Estriche

AGI A 12-1

1997

Industrieböden - Industrieestriche - Ergänzungen zu DIN 18560: Zementestrich, zementgebundener Hartstoffestrich

DIN 1100

2004

Hartstoffe für zementgebundene Hartstoffestriche - Anforderungen und Prüfverfahren

ZEMENT-MERKBLATT B 19

2010

Zementestrich

Quellen

Zement-Merkblatt / Betontechnik / B 19 7.2015 - Zementestrich (Download)

Zementestrich

Literaturtipps

Institut Bauen und Umwelt e.V. / Service / Downloads von Broschüren / Produktgruppenregeln (PCR) / Umweltproduktdeklarationen (EPD)

Zement-Merkblatt / Betontechnik / B 19 7.2015 - Zementestrich (Download)

Unger, A.: Fussbodenatlas; 8. Auflage, 2008

Scholz/Hiese: Baustoffkenntnis; 16. Auflage, 2007; Werner Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH), Köln

Zwiener, G.; Mötzl, H.; Ökologisches Baustoff-Lexikon; 2006; C.F. Müller Verlag; Heidelberg

Zementestrich

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Zementestrich 2.1.1

Bindemittel
Zement (300 - 450 kg/m³)

Gesteinskörnungen
natürliche Gesteinskörnung (1.600 - 2.200 kg/m³)

Wasser
ggf. Zusatzmittel: → Betonzusatzmittel, z. B. Fließmittel (→ Betonverflüssiger, Verzögerer, Beschleuniger, (Zementschnellestrich), zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit (z. B. zur Herstellung von Fließestrich) und/oder der späteren Eigenschaften.

ggf. Farbpigmente (z. B. für Terrazzo)

Zementestriche werden nach den Erkenntnissen der Betontechnologie gemischt. Die Zusammensetzung ist auf die estrichspezifischen Eigenschaften abgestimmt (z. B. höherer Sandanteil, kleineres Größtkorn (< 16 mm, i. d. R. 8 mm), bessere Fließfähigkeit). Der Zementgehalt richtet sich nach der gewünschten Festigkeitsklasse.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Zement
Die Rohstoffe (Kalkstein, Ton und Kalkmergel) werden ausschließlich im Tagebau gefördert:

Gesteinskörnung
Gesteinskörnungen werden ausschließlich im Tagebau (Abbau in Gruben oder Nassbaggerung in Seen) gewonnen. Damit verbunden sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.

Verfügbarkeit

Zement
Die Rohstoffe sind (noch) in ausreichendem Maße vorhanden. Teilweise muss ein Teilrohstoff (Quarz, Kalk), der in den Abbaustätten nicht (mehr) vorhanden ist, aus der weiteren Umgebung angeliefert werden. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Umwelt (höherer Energieverbrauch, erhöhte Lärm- und Schadstoffemission, etc.). Teilweise werden auch Sekundärrohstoffe wie Kalkschlämme oder Gießerei-Altsande verwendet. Statt des reinen Portlandzementes (CEM I) werden inzwischen standardmäßig Portlandkomposit- bzw. -hüttenzemente (CEM II bzw. CEM III) angeboten und verwendet, um Primärrohstoffe zu schonen. 

Gesteinskörnung
Natürliche Gesteinskörnungen sind (noch) in ausreichendem Maß vorhanden.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Zement
Teilweise werden Sekundärrohstoffe wie Kalkschlämme oder Gießerei-Altsande verwendet. Statt des reinen Portlandzementes (CEM I) werden inzwischen standardmäßig Portlandkomposit- bzw. -hüttenzemente (CEM II bzw. CEM III) angeboten und verwendet, um Primärrohstoffe zu schonen.

Radioaktivität

In jedem Baumaterial aus mineralischen Rohstoffen ist ein natürlicher Anteil an Radionukliden enthalten. Dieser Anteil ist abhängig von der geologischen Herkunft und der Beschaffenheit des Materials.

Radionukleide können zu einer Strahlenexposition durch Gamma-Strahlung oder durch Inhalation von Radon-und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten erfolgen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen werden in Deutschland daher seit mehr als 40 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der natürlichen Radioaktivität in Baumaterialien durchgeführt. In einer Studie des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) wurden in Deutschland keine Baumaterialien festgestellt, die zu einer erhöhten Strahlenexposition durch radioaktive Strahlung oder Radon in Räumen führen könnten. Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind daher aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich, siehe ausführliche BfS-Informationen zu natürlichen Radionukleiden in Baustoffen. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils an Reststoffen aus industriellen Prozessen wie z. B. Schlacken, Schlämme oder Stäube zu beachten.

Produkte wie Putze, Mörtel oder Estriche tragen aufgrund ihrer geringen Dicke nur unwesentlich zur Strahlenexposition der Bewohner bei.

Zementestrich

Herstellung

Prozesskette

Prozesskette Zementestrich

Herstellungsprozess

Zementestrich kann entweder im Werk oder direkt auf der Baustelle gemischt werden. Wird der Estrich im Werk gemischt, fallen durch die vorhandene Einhausung weniger Lärm- und Staubemission für die Umgebung an.
Anlagen zur Wiedernutzung des Rest- und Waschwasser sind meist vorhanden. Dieses entsteht beim Reinigen der Mischer und Transportfahrzeuge und kann entweder sofort oder mit Hilfe von Verzögerern, Wasch- oder Recyclinghilfen (→ auch Betonzusatzmittel) auch am nächsten Tag als Zugabewasser verwendet werden.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.

Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze.
Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren

Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.

Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.

Energieaufwand

Bei der Verarbeitung von Zementestrichen wird Energie beim Mischen verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten.

Graue Energie

Zementestrich: 2.600 - 3200 MJ/m³
(13 - 20 % Zement; 0,15% Zusatzmittel)

Hierbei werden durchschnittlich 50 bis 75% für die Förderung und Herstellung des Zements benötigt, der Rest ergibt sich aus den Gesteinskörnungen und den Zusatzstoffen sowie dem Verbrauch der Mischmaschine, dem Transport und der Verarbeitung des frischen Estrichmörtels.

Quelle:
Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich

Für die Energiebilanz ist es unerheblich, wo der Estrich gemischt wird, da entweder die Rohstoffe oder der frische Estrich zur Baustelle transportiert werden müssen.

Charakteristische Emissionen

Bei der Herstellung eines Zementestriches direkt auf der Baustelle fallen Lärm- und Staubemission für die Umgebung an.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Es sollte persönliche Schutzausrüstung (Augen-, Atem- und Gehörschutz) getragen werden.

Maßnahmen Umweltschutz

Es liegen keine Informationen vor, dass auf der Baustelle besondere Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Im Werk werden Emissionen durch Einhausung verringert.

Transport

Zementestriche kommen meist als fertiges Trockengemisch entweder als Sackware, als Siloware oder als Werkfrischmörtel im Transportmischer auf die Baustelle.

Zementestriche werden in Deutschland von diversen Unternehmen an verschiedenen Standorten hergestellt, so dass ein Transport auf nationaler Ebene mit relativ kurzen Transportwegen möglich ist.

Zementestrich

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Der frische Zementestrich kann durch seine weich-plastische Konsistenz leicht verteilt und geglättet werden (Mörtellehre, Abziehlatte, Glättmaschine).

Während der ersten 3 Tage darf die Estrichtemperatur 5°C nicht unterschreiten. Er ist vor Zugluft und zu schneller Austrocknung zu schützen (Verwendung von PE-Folien mit einem erhöhten, in der Regel auch wegen der Verschmutzung nicht recyclingfähigen Abfallaufkommen). Des Weiteren sind starke Erwärmung oder Starkregen zu vermeiden. Die Oberfläche darf nicht mit Zement gepudert und nicht genässt werden und das Aufbringen eines Feinmörtels zum Glätten ist unzulässig.1

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Gesundheitsgefahren gehen nach heutigem Kenntnisstand überwiegend von der stark alkalischen Lösung aus, die sich beim Anmachen des Zements mit Wasser bildet (pH-Wert 12,5 bis 13,5) und Reizungen verursacht.

Bei der Verarbeitung zementhaltiger Produkte sind persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich (u.a. Augenschutz, Handschutz, Hautschutz, Körperschutz).

Allergische Hautreaktionen auf Chromat (sogenannte „Maurerkrätze“) sind heutzutage nicht mehr zu erwarten, da die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) seit dem 17. Januar 2005 verboten ist.

AGW-Werte

Portlandzement (staub)
5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion

REACH / CLP

Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.

Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.

Zementestriche werden als Gemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm
ZP2 Zementhaltige Produkte, nicht chromatarm
Die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) ist seit dem 17. Januar 2005 verboten.

Emissionen

Bei der Verarbeitung von trockenem Zementestrich kann es zu einer Staubentwicklung kommen.

Es liegen keine Informationen vor, nach denen es bei der Verarbeitung von bereits mit Wasser angemischten Zementestrichen zu Emissionen kommt.

Umweltrelevante Informationen

Energiebedarf

Bei der Verarbeitung von Zementestrich wird Energie beim Mischen zu einem verarbeitbaren Estrich, zum Pumpen und Verdichten verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten, Pumpen und Verdichteinrichtungen.

Wassergefährdung

Eindringen von verdünnter Zementsuspension (Waschwasser) in Boden, Gewässer und Kanalisation muss aufgrund Freisetzung basischer Bestandteile durch Auslaugen / Auswaschen vermieden werden (WGK 1: schwach wassergefährdend). Hierzu zählen keine Bodeninjektionen oder dergleichen, bei denen die Zemente bzw. Zementmörtel aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer schnellen Erhärtung kaum eine lang andauernde Beeinträchtigung darstellen.

Quellen

1Scholz/Hiese: Baustoffkenntnis; 17. Auflage, 2011; Werner Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH), Köln

Zementestrich

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Umwelt- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen im Neuzustand und während der Nutzung sind nicht bekannt. Im Nutzungszustand sind die Inhaltsstoffe als feste Stoffe gebunden. Emissionen von Inhaltsstoffen sind nicht relevant (→ auch Beton).

Durch die normalerweise vorhandene Nutzschicht auf dem Estrich (z. B. Fliesen, Bodenbeläge, Beschichtungen) bzw. aufgrund der hohen Festigkeiten spielt ein ansonsten auftretender staubförmiger Abrieb keine Rolle.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Zementestrich birgt keine brandrelevante Gefährdung.

Wassereinwirkung

Es sind keine Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu erwarten.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Instandhaltung

Bei sachgemäßer Herstellung sind Zementestriche frei von Instandhaltung. Aufgetragene Anstriche, Beschichtungen oder Bodenbeläge müssen aber gegebenenfalls erneuert werden.

Zementestrich

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Rückbau von Zementestrichen kann es zu Staubentwicklung kommen.

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Zementestrichen ist nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung im Rahmen der Aufbereitung von Bauschutt als rezyklierte Gesteinskörnung für Beton ist grundsätzlich möglich.

Bei Rückbau und Verwertung von Mörteln, die Dispergiermittel, Tenside, Entschäumer oder Hydrophobierungsmittel enthalten, sind aufgrund der geringen bzw. schwer eluierbaren Anteile keine umweltschädigenden Auswirkungen zu erwarten.

Energetische Verwertung

Eine energetische Verwertung von Zementestrichen ist aufgrund der mineralischen Natur nicht möglich.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Eine Deponierbarkeit von Zementprodukten ist problemlos möglich bei ausschließlich mineralischen Zuschlägen.

EAK-Abfallschlüssel

Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen

10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis
mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme

Bau- und Abbruchabfälle

17 01 01 Beton (Bau- und Abbruchabfälle)
17 07 01 gemischte Bau- und Abbruchabfälle

(gemäß KrW-/AbfG, BestüVAbfV, überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung)