Produktgruppeninformation |
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BegriffsdefinitionRecyclinghilfen für Waschwasser (RH) ermöglichen die Wiederverwendung von Waschwasser, welches beim Reinigen von Mischfahrzeugen und Mischern aufgefangen wird. | |
Wesentliche Bestandteile
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CharakteristikZugegeben zum Waschwasser, verzögern Recyclinghilfen die Reaktion des Zementes und verhindern so das Erhärten im Mischer oder in der Mischtrommel von Transportbetonfahrzeugen. | |
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und GesundheitsrelevanzEs sind keine wichtigen Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz bekannt. | |
Lieferzustandwässrige Lösungen | |
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
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Risikobetrachtung Lebenszyklusphasen |
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Planungs- und Ausschreibungshilfen |
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WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen. Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
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Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Betonzusatzmittel |
Betonzusatzmittel | ||
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Material- ökologische Anforderungen | Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | |
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | An Betonzusatzmittel stellt der BNB-Kriterienkatalog 1.1.6 keine Anforderungen. Deshalb gibt es für diese Produktgruppe auch keine Textbausteine im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen". | |
Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | |
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) | Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung der jeweiligen Betonzusatzmittel hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS | |
Umweltbundesamt (UBA) | Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden. | |
baubook ökologisch ausschreiben | Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Betonzusatzmittel finden sich Kriterien unter Ortbetone / Betonzusatzmittel. | |
natureplus Ausschreibungstexte | naturepus Ausschreibungstexte zu Betonzusatzmittel sind derzeit nicht vorgesehen. | |
Mögliche Nachweis- dokumente | weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | |
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | |
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) | Betonzusatzmittel werden als Stoff oder Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%). | |
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Betonzusatzmittel findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Gefahrstoffverordnung / Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich z.B. dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen (s. Reiter Zeichen & Deklarationen).
Zitronensäure ist gemäß GefStoffV kennzeichnungspflichtig: Xi – reizend.
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter Bewertungssysteme / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen |
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Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Betonzusatzmittel. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB), Leistungserklärungen oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Ausschreibung) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übersicht Umweltdeklarationen: Betonzusatzmittel |
Betonzusatzmittel | ||
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Umweltzeichen | Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen | |
Blauer Engel weil emissionsarm | - | |
EU-Umweltzeichen (Blume) | - | |
Österreichisches Umweltzeichen | - | |
natureplus-Qualitätszeichen | - | |
Nordischer Schwan | - | |
GISBAU Klassifizierungs-system | Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen | |
→ BZM 1 / "Betonzusatzmittel, kennzeichnungsfrei" | ||
GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot) | - | |
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) | BZM 1 / "Betonzusatzmittel, kennzeichnungsfrei" | |
Umweltprodukt-deklaration (EPD) | Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen | |
EPD1 | - | |
Branchen-EPD1 | + (in Kategorie "Grundstoffe und Vorprodukte") | |
Umweltindikatoren | Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen | |
Ökobau.dat-Datensätze | siehe 1. Mineralische Baustoffe / 1.4 Mörtel und Beton / 1.4.06 Betonzusatzmittel: Betonzusatzmittel Betonverflüssiger und Fließmittel - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Dichtungsmittel - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Erhärtungsbeschleuniger - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Erstarrungsbeschleuniger - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Luftporenbildner - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Verzögerer - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l | |
Sonstiges | Sonstige freiwillige Produktkennzeichnungen, die Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Produkten liefern können. Inhalt aufklappen | |
baubook-Deklaration | Die Plattform baubook bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Betonzusatzmittel gibt es derzeit keine Produktdeklarationen (Produktgruppe "Ortbetone / Betonzusatzmittel"). |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier ggf. als vorhanden markierten EPDs oder Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..
Bewertungssystem |
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Technisches |
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BeständigkeitFruchtsäuren sind biologisch abbaubar. | |
Technische Regeln (DIN, EN) | |
BauregellisteDas Deutsche Institut für Bautechnik stellt in den Bauregellisten A, B und C die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten sowie bauaufsichtlich geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf. | |
Literaturtipps |
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Deutsche Bauchemie e.V.: Sachstandsbericht Betonzusatzmittel und Umwelt, Mai 2011 Zement-Merkblatt Betontechnik B3 (9.2005) „Betonzusätze – Zusatzmittel und Zusatzstoffe“ Scholz/Hiese: Baustoffkenntnis; 16. Auflage, 2007; Werner Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH), Köln |
Rohstoffe / Ausgangsstoffe |
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HauptbestandteileAls Rohstoffe für Recyclinghilfen dienen wässrige Zubereitungen aus Phosphonsäure und Fruchtsäuren (z.B. Zitronensäure, Apfelsäure und Milchsäure). | |
Umwelt- und GesundheitsrelevanzGewinnung der PrimärrohstoffeFür Recyclinghilfen werden organische Derivate der Phosphonsäure eingesetzt. Bevorzugt wird 2-Phosphanobutan-1,2,4-tricarbonsäure (PBTC) eingesetzt. Phosphonsäure erhält man aber auch durch Hydrolyse von Phosphor(III)-chlorid. Fruchtsäuren sind vielfach in Früchten vorkommende organische Säuren. Bekannte Vertreter sind Zitronensäure, Apfelsäure und Milchsäure. Für Recyclinghifen wird überwiegend Zitronensäure eingesetzt. VerfügbarkeitHierzu liegen derzeit keine Informationen vor. Verwendung von Recyclingmaterialien / ProduktionsabfällenHierzu liegen derzeit keine Informationen vor. | |
Herstellung |
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HerstellungsprozessFür Recyclinghilfen werden organische Derivate der Phosphonsäure eingesetzt. Bevorzugt wird 2-Phosphanobutan-1,2,4-tricarbonsäure (PBTC) eingesetzt. Phosphonsäure erhält man aber auch durch Hydrolyse von Phosphor(III)-chlorid. Fruchtsäuren sind organische Säuren, die durch biotechnologische Verfahren wie Fermentation oder enzymatische Oxidation synthetisiert werden. | |
Umweltindikatoren / HerstellungEinheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern. Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze. Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar. Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen. | |
Charakteristische EmissionenHierzu liegen derzeit keine Informationen vor. | |
Verarbeitung |
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Arbeitshygienische RisikenAllgemeinesPhosponsäure (50%-ige Lösungen)
Fruchtsäuren
AGW-WerteNicht eingestuft. REACH / CLPDie REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten. Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Betonzusatzmittel und damit auch Recyclinghilfen werden als Zubereitungen bzw. Gemische eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Produkt bezogene Informationen hierzu finden sich dann in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) des Herstellers. Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAUFür Zitronensäure werden folgende Angaben in WINGIS-online gemacht: Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Verdauungswege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen. Kann Gesundheitsstörungen wie Augenschaden verursachen EmissionenEs sind keine Informationen zu schädlichen Emissionen bekannt. | |
Umweltrelevante InformationenWassergefährdungPhosphonsäuren werden in die Wassergefährdungsklasse: 1 "schwach wassergefährdend" eingestuft. Bei sachgemäßer Verwendung werden keine Störungen in biologischen Kläranlagen verursacht. Zitronensäure ist leicht wasserlöslich. Fruchtsäuren können aber in Wassergefährdungsklasse: 0 "nicht wassergefährdend" eingestuft werden. |
Nutzung |
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Umwelt- und Gesundheitsrisiken im SchadensfallWassereinwirkungRecyclinghilfen werden, wie andere Zusatzmittel auch, an der Oberfläche der Hydratationsprodukte adsorbiert und in den Zemenstein eingebunden. Über das Eluationsverhalten liegen noch keine Angaben vor. | |
Nachnutzung |
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Wiederverwendung / Wiederverwertung / BeseitigungBei der Wiederverwertung von Altbeton mit Recyclinghilfe ist nach heutigem Kenntnisstand keine Beeinträchtigung der Umwelt und des neuen Betons zu erwarten. | ||||||||
Stoffliche VerwertungBei der Wiederverwertung von Altbeton mit Recyclinghilfe ist nach heutigem Kenntnisstand keine Beeinträchtigung der Umwelt und des neuen Betons zu erwarten. | ||||||||
Beseitigung / Verhalten auf der DeponieDer Einsatz von Recyclinghilfen in Mörtel und Beton beeinträchtigt nach derzeitigen Informationen nicht deren Deponierbarkeit. | ||||||||
EAK-Abfallschlüssel
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