Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Recyclinghilfen für Waschwasser (RH) ermöglichen die Wiederverwendung von Waschwasser, welches beim Reinigen von Mischfahrzeugen und Mischern aufgefangen wird.
Recyclinghilfen für Restbeton (RB) ermöglichen die Wiederverwendung von Restbeton bis zu einer Liegezeit von 72 Stunden.
Wesentliche Bestandteile
- Phosphonsäure
- Fruchtsäuren
Charakteristik
Zugegeben zum Waschwasser, verzögern Recyclinghilfen die Reaktion des Zementes und verhindern so das Erhärten im Mischer oder in der Mischtrommel von Transportbetonfahrzeugen.
Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Es sind keine wichtigen Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz bekannt.
Lieferzustand
wässrige Lösungen
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
- Recycling von Transportbeton
- Aufbereitung von Waschwasser
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- Hinweise zu möglichen Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung und zu Alternativen
Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Betonzusatzmittel
Stand 06/2015
Betonzusatzmittel | ||
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Material- ökologische Anforderungen | Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | |
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | An Betonzusatzmittel stellt der BNB-Kriterienkatalog 1.1.6 keine Anforderungen. Deshalb gibt es für diese Produktgruppe auch keine Textbausteine im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen". | |
Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | |
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) | Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung. Einordung der jeweiligen Betonzusatzmittel hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS | |
Umweltbundesamt (UBA) | Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden. | |
baubook ökologisch ausschreiben | Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Betonzusatzmittel finden sich Kriterien unter Ortbetone / Betonzusatzmittel. | |
natureplus Ausschreibungstexte | naturepus Ausschreibungstexte zu Betonzusatzmittel sind derzeit nicht vorgesehen. | |
Mögliche Nachweis- dokumente | weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | |
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | |
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) | Betonzusatzmittel werden als Stoff oder Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%). | |
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Betonzusatzmittel findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Gefahrstoffverordnung / Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich z.B. dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen (s. Reiter Zeichen & Deklarationen).
Zitronensäure ist gemäß GefStoffV kennzeichnungspflichtig: Xi – reizend.
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter Bewertungssysteme / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMI
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Betonzusatzmittel. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB), Leistungserklärungen oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Ausschreibung) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Betonzusatzmittel
Stand 06/2015
Betonzusatzmittel | ||
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Umweltzeichen | Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen | |
Blauer Engel weil emissionsarm | - | |
EU-Umweltzeichen (Blume) | - | |
Österreichisches Umweltzeichen | - | |
natureplus-Qualitätszeichen | - | |
Nordischer Schwan | - | |
GISBAU Klassifizierungs-system | Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen | |
→ BZM 1 / "Betonzusatzmittel, kennzeichnungsfrei" | ||
GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot) | - | |
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) | BZM 1 / "Betonzusatzmittel, kennzeichnungsfrei" | |
Umweltprodukt-deklaration (EPD) | Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen | |
EPD1 | - | |
Branchen-EPD1 | + (in Kategorie "Grundstoffe und Vorprodukte") | |
Umweltindikatoren | Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen | |
Ökobau.dat-Datensätze | siehe 1. Mineralische Baustoffe / 1.4 Mörtel und Beton / 1.4.06 Betonzusatzmittel: Betonzusatzmittel Betonverflüssiger und Fließmittel - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Dichtungsmittel - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Erhärtungsbeschleuniger - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Erstarrungsbeschleuniger - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Luftporenbildner - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l HTML - XML Betonzusatzmittel Verzögerer - Deutsche Bauchemie e.V. (DBC); 1 kg, Dichte: 1 - 1,6 kg/l | |
Sonstiges | Sonstige freiwillige Produktkennzeichnungen, die Informationen zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Produkten liefern können. Inhalt aufklappen | |
baubook-Deklaration | Die Plattform baubook bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Betonzusatzmittel gibt es derzeit keine Produktdeklarationen (Produktgruppe "Ortbetone / Betonzusatzmittel"). |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
1 Die hier ggf. als vorhanden markierten EPDs oder Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..
Technisches
Beständigkeit
Fruchtsäuren sind biologisch abbaubar.
Technische Regeln (DIN, EN)
Bauregelliste
Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt in den Bauregellisten A, B und C die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten sowie bauaufsichtlich geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf.
Nach Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder wird die Bauregelliste bekannt gegeben. Erwerb und weiterführende Informationen zu Bauregelliste und ihren Regelungsbereichen siehe unter → www.dibt.de
Eine Darstellung und Erläuterungen zur Klassifizierung von Bauprodukten siehe im Lexikon → Klassifizierung von Bauprodukten
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Als Rohstoffe für Recyclinghilfen dienen wässrige Zubereitungen aus Phosphonsäure und Fruchtsäuren (z.B. Zitronensäure, Apfelsäure und Milchsäure).
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Gewinnung der Primärrohstoffe
Für Recyclinghilfen werden organische Derivate der Phosphonsäure eingesetzt. Bevorzugt wird 2-Phosphanobutan-1,2,4-tricarbonsäure (PBTC) eingesetzt. Phosphonsäure erhält man aber auch durch Hydrolyse von Phosphor(III)-chlorid.
Fruchtsäuren sind vielfach in Früchten vorkommende organische Säuren. Bekannte Vertreter sind Zitronensäure, Apfelsäure und Milchsäure. Für Recyclinghifen wird überwiegend Zitronensäure eingesetzt.
Verfügbarkeit
Hierzu liegen derzeit keine Informationen vor.
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Hierzu liegen derzeit keine Informationen vor.
Herstellung
Herstellungsprozess
Für Recyclinghilfen werden organische Derivate der Phosphonsäure eingesetzt. Bevorzugt wird 2-Phosphanobutan-1,2,4-tricarbonsäure (PBTC) eingesetzt. Phosphonsäure erhält man aber auch durch Hydrolyse von Phosphor(III)-chlorid.
Fruchtsäuren sind organische Säuren, die durch biotechnologische Verfahren wie Fermentation oder enzymatische Oxidation synthetisiert werden.
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.
Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze.
Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren
Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.
Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.
Charakteristische Emissionen
Hierzu liegen derzeit keine Informationen vor.
Verarbeitung
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
Phosponsäure (50%-ige Lösungen)
- nicht kennzeichnungspflichtig
- toxikologisch unbedenklich
- nicht reizend
- keine erbgutverändernde Eigenschaft festgestellt
Fruchtsäuren
- toxikologisch unbedenklich
- in konzentrierter Form reizend
- keine erbgutverändernde Eigenschaft festgestellt
- biologisch abbaubar
- Bioakkumulation ausgeschlossen
- Zitronensäure Kennzeichung gemäß GefStoffV: Xi - reizend
AGW-Werte
Nicht eingestuft.
REACH / CLP
Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.
Betonzusatzmittel und damit auch Recyclinghilfen werden als Zubereitungen bzw. Gemische eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.
Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Produkt bezogene Informationen hierzu finden sich dann in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) des Herstellers.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
Für Zitronensäure werden folgende Angaben in WINGIS-online gemacht:
Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Verdauungswege, Augen und Haut: z.B. Husten, Atemnot, Augentränen, Brennen. Kann Gesundheitsstörungen wie Augenschaden verursachen
Emissionen
Es sind keine Informationen zu schädlichen Emissionen bekannt.
Umweltrelevante Informationen
Wassergefährdung
Phosphonsäuren werden in die Wassergefährdungsklasse: 1 "schwach wassergefährdend" eingestuft. Bei sachgemäßer Verwendung werden keine Störungen in biologischen Kläranlagen verursacht.
Zitronensäure ist leicht wasserlöslich. Fruchtsäuren können aber in Wassergefährdungsklasse: 0 "nicht wassergefährdend" eingestuft werden.
Nachnutzung
Wiederverwendung / Wiederverwertung / Beseitigung
Bei der Wiederverwertung von Altbeton mit Recyclinghilfe ist nach heutigem Kenntnisstand keine Beeinträchtigung der Umwelt und des neuen Betons zu erwarten.
Stoffliche Verwertung
Bei der Wiederverwertung von Altbeton mit Recyclinghilfe ist nach heutigem Kenntnisstand keine Beeinträchtigung der Umwelt und des neuen Betons zu erwarten.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Der Einsatz von Recyclinghilfen in Mörtel und Beton beeinträchtigt nach derzeitigen Informationen nicht deren Deponierbarkeit.
EAK-Abfallschlüssel
16 05 09 | gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 06 05 07 oder 16 05 08 fallen |
17 01 01 | Beton |
17 01 07 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle (wenn nicht sortenrein rückbaubar) |
10 13 14 | Betonabfälle und Betonschlämme |