TA-Lärm

Bei der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) handelt sich um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift und Rechtsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, die die Behörden bei der Genehmigung und wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie bei nachträglichen Anordnungen zu beachten haben.

Die TA Lärm fordert die Einhaltung   

  • der Vorsorgepflicht (fortschrittliche Lärmminderungstechnik) sowie
  • der Schutzpflicht (Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen).

Zur Konkretisierung der Schutzpflicht enthält sie sowohl Bestimmungen über Messungen und Beurteilung der Geräusche als auch Immissionsrichtwerte. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb neuer Anlagen darf nur erteilt werden, wenn diese Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. In unterschiedlichen Bereichen sind jeweils Immissionsrichtwerte in dB(A) für Tag und Nacht sind festgesetzt.

In einigen Bundesländern werden aufgrund von Erlassen die Kriterien der VDI-Richtlinie 2058 bei der Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, ergänzend herangezogen.

siehe auch Bundesimmissionsschutzgesetz, TA-Luft, TA-Siedlungsabfälle

12.04.21 / LK