KEA

Der kumulierte Energieaufwand (KEA) ist nach der VDI-Richtlinie 4600 definiert als "die Gesamtheit des primärenergetisch bewerteten Aufwands, der im Zusammenhang mit der Herstellung, Nutzung und Beseitigung eines ökonomischen Gutes (Produkt oder Dienstleistung) entsteht bzw. diesem ursächlich zugewiesen werden kann."
Dieser Energieaufwand stellt die Summe der Kumulierten Energieaufwendungen für die Herstellung (KEAH), die Nutzung (KEAN) und die Entsorgung (KEAE) des ökonomischen Gutes dar, wobei für diese Teilsumme anzugeben ist, welche Vor- und Nebenstufen mit einbezogen sind.
In einem Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes wurde der KEA methodisch weiterentwickelt.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung in KEASumme (gesamter KEA) sowie die Komponenten:

KEAnichterneuerbar = fossile + nukleare Primärenergien
KEAerneuerbar = regenerative Primärenergien
KEAandere = energetisch genutzte Reststoffe (z. B. Müll)

Weiterhin klammert der fortentwickelte KEA den Energieinhalt von Brennstoffen aus, die stofflich genutzt werden (z. B. Bauholz), und setzt definitiorisch den Nutzungsgrad jeder Primärenergiegewinnung auf 100 % (z. B. Bergbau, Solarzelle, Wasserkraftwerk).

siehe auch Graue Energie, Primärenergie

15.12.2021 / LK