Deponie

Eine Deponie ist eine Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden. Gemäß § 27 Krw-/AbfG dürfen Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen behandelt, gelagert oder abgelagert (deponiert) werden. Die TA-Siedlungsabfall regelt im Einzelnen die Anforderungen, die an Deponien und an die Zuordnung von Abfällen zu Deponien gestellt werden. Für die Ablagerung von Siedlungsabfällen (und damit auch Bauabfällen) gibt es zwei Deponieklassen.

Deponieklasse I: Für Abfälle mit sehr geringem organischen Anteil (Glühverlust ≤ 3 Masse-%), bei denen im Auslaugversuch (siehe auch Elution) nur sehr geringe Mengen an Schadstoffen freigesetzt werden.
(früher: Mineralstoff- bzw. Inertstoffdeponie)
Deponieklasse II: Für Abfälle mit höherem organischen Anteil (Glühverlust ≤ 5 Masse-%), und höherer Schadstofffreisetzung als Deponieklasse I, daher auch höhere Anforderungen an die Grund- und Oberflächenabdichtung.

Die Zuordnungskriterien von Deponiegut zu Deponieklassen der TA-Si (Anhang B) müssen grundsätzlich eingehalten werden. Zulässige Abweichungen sind in Anhang A definiert. So ist z. B. die Überschreitung des Glühverlustes um max. 50 % (z.B. Glühverlust bei Deponieklasse II 7,5 %) erlaubt.

Auch in Zukunft werden "Sonderabfalldeponien" weiterexistieren.
Diese werden dann in oberirdische Deponien (SAD) und Untertagedeponien (UTD) für besonders überwachungsbedürftige Abfälle unterschieden.


siehe auch Beseitigung, Entsorgung, Abfallschlüssel

20.04.2021 / LK