Holz + Holzwerkstoffe

Holz + Holzwerkstoffe

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Allgemeine Informationen

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Produktdefinition

Begriffsdefinition

Holzwerkstoffe sind platten- oder auch stabförmige Produkte, die durch das Zusammenfügen von zerkleinertem Holz (Bretter, Furniere, Stäbchen, Stäbe, Späne, Fasern, Wolle) meist unter Zugabe von Bindemitteln (→  Bindemittel Holzwerkstoffe) und weiteren Hilfs- und Zusatzstoffen wie Holzschutzmittel, Flammschutzmittel, Hydrophobierungsmittel, Härter etc. hergestellt werden. Das Zerkleinern durch Zersägen, Schälen, Spalten, Zerspanen, Zerhacken oder Zerfasern und anschließendes Zusammenfügen bewirkt dabei eine Vergleichmäßigung der richtungsabhängigen Holzeigenschaften, so dass Holzwerkstoffe im Unterschied zu Vollholz geringere Eigenschaftsstreuungen und eine weitgehende Isotropie in Plattenebene aufweisen.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Anwendung
 
Material
Stützen,
Träger
 
tragende/
aussteifende
Beplankung
Trocken-
estrich
Innen-
ausbau
Möbel
Massivholzplatte (ein-/mehrschicht)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sperrholz:
 
 
 
 
 
 
X
 
 
 
 
X
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Spanplatten:
 
 
 
 
 
 
X
 
 
 
 
X
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Faserplatten:
 
 
 
 
 
Faserplatten hart, mittelhart, extrahart
 
X
 
 
 
 
 
 
 
 

 X soweit für das Bauwesen zugelassen

Poröse Holzfaserplatten →  Dämmstoffe / Holzfaserdämmplatten

Einteilungssystematik

Je nach Art und Grad der Zerkleinerung, des Bindemitteltyps und der Verdichtung werden Holzwerkstoffe in die nachfolgenden Gruppen eingeteilt:

Leimholz (= Massivholzplatten mit ein- und mehrschichtigem Aufbau, {SWP = solid wood panel}) :
Einzelne schmale in der Länge keilgezinkte Lamellen, die zu Platten unterschiedlicher Länge, Breite und Dicke verleimt werden.

Brettschichtholz:
Aus mindestens drei Brettern oder Brettlagen bestehendes Nadelholz, dessen gehobelte Breitseiten parallel übereinander liegen und zu einem Gesamtquerschnitt verleimt sind.

Sperrholz:
Aus mindestens drei aufeinander geleimten Holzlagen aufgebaut, deren Faserrichtungen gegeneinander versetzt sind, um in Plattenebene einen Absperreffekt (Kompensation des unterschiedlichen Schwindverhaltens in Längs- und in Querrichtung) zu erzielen. Nach Art der Mittellage wird es unterschieden in Furniersperrholz aus mindestens drei Lagen von ausschließlich parallel zur Plattenebene angeordneten Furnieren, Stäbchensperrholz aus einer Mittellage aus hochkantgestellten zusammengeleimten Schälfurnierstreifen und einer beidseitig aufgebrachten Deckfurnierschicht sowie Stabsperrholz (früher: Tischlerplatte) mit einer Mittellage aus gesägten zusammengeleimten Vollholzleisten, auf der beidseitig ebenfalls ein Deckfurnier aufgebracht ist.

Furnierschichtholz:
In der Regel faserparallel geschichtete und wasserfest verleimte Furniere, denen aus Stabilitätsgründen bei größeren Breiten querverlaufende Furnierblätter beigemengt werden.

Furnierstreifenholz:

Zusammensetzung aus schmalen, dünnen, langen Furnierstreifen, die wasserfest zu größeren Plattenbalken verleimt werden und dann in Standardabmessungen zu langen Balken aufgetrennt werden und als stabförmige Bauteile Verwendung finden.

Spanplatten:
Nach Art der Herstellung wird unterschieden in Flachpressplatten, die durch das Streuen beleimter Späne auf eine plane Unterlage und anschließendes Pressen quer zur Plattenebene entstehen, sowie Strangpressplatten, die durch Stopfen von beleimten Spänen in einen Pressschacht mit den Abmessungen der späteren Plattendicke und Plattenbreite hergestellt werden, wobei diese beidseitig mit Furnieren, Sperrholz, Flachpressplatten oder harten Holzfaserplatten aus statischen Gründen beplankt werden müssen.
Daneben gibt es bei Flachpressplatten die Unterscheidung nach Art des Bindemittels, organisch (Kunstharz) bzw. mineralisch (Portland-, Magnesiazement, Gips).

Faserplatten:
Unterscheidung je nach Rohdichte in poröse Holzfaserplatten (nicht bituminiert/bituminiert), mittelharte Holzfaserplatten wozu auch die MDF-Platten (Medium Density Fibreboard) zählen und harte bzw. extraharte Holzfaserplatten. Sie werden im Nassverfahren, bei dem der Zusammenhalt der Fasern und Faserbündel weitgehend auf dem holzeigenen Bindemittel Lignin und einer natürlichen Faserbindung durch Verfilzung beruht, oder im Trockenverfahren mit Kunstharzen als Bindemittel hergestellt.

Holzwolle-Leichtbauplatten:
Unter geringem Pressdruck aus langfaseriger Fichtenholzwolle und einem mineralischen Bindemittel (Portlandzement, Magnesit) hergestellt.

Beschreibungssystematik

Holzverbrauch zur Produktion von Schnittholz und Holzwerkstoffen:

Rundholzverbrauch der wichtigsten Holzbe- und -verarbeiter in Deutschland (2002)
Abnehmer Menge(1.000 m3) Anteile (%)
Sägewerke 30 700 71,77
Spanplattenwerke 4 118 9,63
Zellstoff- und Holzstoffindustrie 3 948 9,23
Faserplattenwerke 3 638 8,50
Furnierwerke 217 0,51
Sperrholzwerke 154 0,36
Summe 42.775 100
Quelle: www.verbraucherministerium.de/

Je nach Endprodukt ist eine unterschiedliche Menge an eingesetztem Rundholz bzw. Industrierestholz erforderlich.

2003 wurden rund 18,2 Millionen Kubikmeter Schnittholz in Deutschland produziert, davon waren 17 Millionen Kubikmeter Nadelschnittholz.
Quelle: http://www.infoholz.de

 

Einschnitt und Anfall von Sägenebenprodukten (2002)

Abnehmer der Sägenebenprodukt (SNP) – Sortimente (2002)

Quelle: Holzrohstoffbilanz Deutschland – Bestandsaufnahme 2002; Zentrum Holzwirtschaft, Arbeitsbereich Ökonomie der Holz- und Forstwirtschaft, Hamburg 2004

Hinweise für die ökologische Produktauswahl

  • Bauliche, konstruktive Maßnahmen und Holzartauswahl sollten vor der Oberflächenbehandlung und dem chemischen Holzschutz stehen.
  • Einheimische Holzarten (europäische) bevorzugen (möglichst kein Tropenholz). Gezielt Hölzer aus
    nachhaltig bewirtschafteten Wäldern einsetzen. Dazu die international kontrollierten FSC- oder PEFC- Label beachten.
  • Chemischen Holzschutz nur anwenden, wenn baulicher Holzschutz zum Feuchte- und Witterungsschutz nicht anwendbar ist. In Innenräumen keine Holzwerkstoffe anwenden, die mit chemischen Holzschutzmitteln behandelt wurden.
  • Bei Holzwerkstoffen wie Span-, MDF-, Sperrholz- oder Multiplexplatten
    sicherstellen, dass die Formaldehydgrenzen eingehalten werden und auf formaldehydarme Produkte (z.B. mit dem RAL-UZ 38 und 76 ausgezeichnete) zurückgreifen. Bei „formaldehydfreien“ Platten nicht auf isocyanatgebundene zurückgreifen. Hinweis UZ 76
  • Lösemittelarme Oberflächenbehandlung anstreben.
  • Bei der Herkunft des Holzes darauf achten, dass z.B. zusätzliche Transportenergie notwendig ist. Energieaufwand
  • Bindemittel ⇒  Bindemittel Holzwerkstoffe
  • Verarbeitung ⇒  Holzstaub
  • Hilfs- und Zuschlagstoffe, →  auch Holzschutzmittel

 

Zeichen / Labels

***[Produktgruppe]*** Stand 10/ 2008 Internet-Adresse
Umweltzeichen (Blauer Engel) + http://www.blauer-engel.de/
EU-Umweltzeichen (Blume)  - http://www.eco-label.com/
Österreichisches Umweltzeichen  + http://www.umweltzeichen.at/
GISBAU Produkt-Code - http://www.wingis-online.de/wingisonline/
Gütezeichen RAL-GZ + http://www.ral.de/
natureplus-Qualitätszeichen + http://www.natureplus.org/
Zeichen / Labels aus Programmen für spezielle Produktgruppen:
FSC-Siegel  + http://www.fsc-deutschland.de/
Emicode - http://www.emicode.com/
GUT-Signet ./. http://www.gut-ev.org/
+ Zeichen / Label für diese Produktgruppe vorhanden
- Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./. Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen


Blauer Engel RAL-UZ 38

Emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen zur Nutzung in Innenräumen.

Diese Vergabegrundlage gilt für im Innenraum einzusetzende verwendungsfertige Endprodukte (z.B. Möbel, Innentüren, Paneele, Böden mit lackierter Oberfläche, Laminatböden, Fertigparkett, Linoleum auf Basis Holzmehl), die überwiegend, d.h. zu mehr als 50 Vol-%, aus Holz, Holzmehl und/oder Holzwerkstoffen (Spanplatten, Tischlerplatten, Faserplatten, Furnierplatten, jeweils unbeschichtet oder beschichtet) hergestellt werden.

Fensterrahmen und Halbzeuge fallen nicht in den Geltungsbereich.

Es wird der gesamte Lebensweg von Produkten aus Holz und Holzwerkstoffen unter Berücksichtigung ökologischer und gesundheitlicher Aspekte betrachtet, welche die Rohstoffe, die Produktion und Verwertungsmöglichkeiten beinhaltet.

Der Einsatz von Holz aus nachhaltiger Fortwirtschaft und von emissionsarmen Holzwerkstoffen wird gefördert.

Das RAL-UZ 38 vom April 2002 (weil emissionsarm) ersetzt das davor gültige RAL-UZ 38 (weil formaldehydarm) das zum 31.12.2000 ausgelaufen ist. Das neue Umweltzeichen erfüllt strengere Anforderungen und verbindet gesundheitliche und ökologische Kriterien. Die Freisetzung von Schadstoffen wie Lösemitteln, Formaldehyd und Weichmachern ist begrenzt.

Die vollständige Vergabegrundlage für das Umweltzeichen RAL-UZ 38 zum download:
http://www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/vergabegrundlage.php?id=55

Umweltzeichen (Blauer Engel) RAL-UZ 76
Emissionsarme Holzwerkstoffplatten (Febr. 2006)

Diese Vergabegrundlage gilt für im Innenraum einzusetzende (unbeschichtete oder beschichtete) Holzwerkstoffplatten. Als Bindemittel sind PF-Harze, PMDI-Harze, TF-Harze, Aminoplastharze und Polyvinylacetat-Leime (PVAc) zugelassen:

  • Spanplatten gemäß DIN 68761, 68762, 68763, 68764, 68765; DIN EN 312*
  • Tischlerplatten gemäß DIN 68705; DIN EN 13353*
  • Faserplatten gemäß DIN 68754, bzw. entsprechende CEN-Normen. DIN EN 622-2 und -3*
  • Mitteldichte Faserplatten (MDF) gemäß Industrienorm Euro MDF Board EMB 7/1990. DIN EN 622-5*
  • Furniersperrholzplatten gemäß DIN 68705. DIN EN 636*
  • Massivholzplatten gemäß DIN EN 12775, DIN EN 13017-1,-2, DIN EN 13353-1, -2, -3 und DIN EN 13354.
  • OSB-Platten gemäß DIN EN 300.
  • Weitere Spanplatten
    • Spanplatten für den Möbel- und Innenausbau
* neue Normen hier ergänzt, die im RAL-UZ 76 genannten Normen sind teilweise nicht mehr aktuell, ungültig, gesperrt oder sogar ganz zurückgezogen.

Es wird der gesamte Lebensweg von Produkten aus Holz und Holzwerkstoffen unter Berücksichtigung ökologischer und gesundheitlicher Aspekte betrachtet, welche die Rohstoffe, die Produktion und Verwertungsmöglichkeiten beinhaltet. Emissionsarme Holzwerkstoffplatten, die mit dem Blauen Engel RAL-UZ 76 gekennzeichnet sind, erfüllen die Anforderungen des Zeichens an die Begrenzung von Emissionen und gefährlichen Inhaltsstoffen, an die Gebrauchstauglichkeit sowie dass Holz für Massiv- und Sperrholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft und nicht aus Urwäldern stammt.

Grenzwerte Formaldehyd: Ausgleichskonzentration von 0,05 ppm Formaldehyd im Prüfraum

Holzwerkstoffplatten mit phenolhaltigen Bindemitteln dürfen eine Konzentration von 14 μg/m³ Phenole im Prüfraum nicht überschreiten.

Die vollständige Vergabegrundlage für das Umweltzeichen RAL-UZ 76 zum download:
http://www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/vergabegrundlage.php?id=12

Nur wenige Hersteller bieten Holzwerkstoffplatten nach UZ 76 an, so dass es für Verbraucher schwierig ist, solche Platten zu beschaffen. Einige der beim Umweltzeichen (Blauer Engel) RAL UZ 76 genannten Produktanbieter haben die Produktion solcher Platten wieder eingestellt.

Österreichisches Umweltzeichen UZ 07 (01.07.06)

Holz und Holzwerkstoffe

Holz und Holzwerkstoffe primär geeignet zur Verwendung in Innenräumen und daraus hergestellte Elemente wie z.B. Türblätter, Türfriese, Wand- und Deckenelemente in rohem, oberflächen- oder tiefenbehandeltem Zustand.

Stabförmige Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen für tragende, konstruktive Zwecke werden von dieser Richtlinie nicht erfasst.

Die Vergabegrundlage kann in Kurz- und Langfassung herunter geladen werden unter:
http://www.umweltzeichen.at/kriterien

natureplus-Qualitätszeichen RL0200
Holz und Holzwerkstoffe

Diese Vergaberichtlinie für die Produktgruppe „Holzwerkstoffplatten“ enthält die Anforderungen für nicht oberflächenbehandelte Holzwerkstoffplatten zur Auszeichnung mit dem Qualitätszeichen natureplus. Dazu zählen
• Poröse Holzfaserplatten > 230 kg/m³ (1) (Vergaberichtlinie 0201)
• Spanplatten für das Bauwesen (Vergaberichtlinie 0202)
• OSB-Platten für das Bauwesen (Vergaberichtlinie 0203)
• Sperrholzplatten (Vergaberichtlinie 0204)
• Massivholzplatten (Vergaberichtlinie 0205)
• Spanplatten für Möbel (Vergaberichtlinie 0206)
• MDF-Platten (Mitteldichte Faserplatten) (Vergaberichtlinie 0207)
• HDF-Platten (Hartfaserplatten) (Vergaberichtlinie 0208)
• Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen (Vergaberichtlinie 0209)
• Naturbelassenes Vollholz (Vergaberichtlinie 0210)
• Holz- und Holzleimbauteile für konstruktive Zwecke (Vergaberichtlinie 0211)
(1) Poröse Holzfaserplatten < 230 kg/m³ werden in der RL0104 unter Dämmstoffen aus nachwachsenden
Rohstoffen geregelt.

Produkte mit diesem Zeichen bestehen überwiegend aus nachwachsenden oder naturschonend gewonnenen Rohstoffen. Anspruchsvolle Prüfungen und europaweit strengste Grenzwerte für gesundheitsbedenkliche Stoffe garantieren die Unbedenklichkeit der zertifizierten Produkte. Voraussetzungen für die Vergabe sind z.B. die Betrachtung des Produkt-Lebenswegs von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung, strenge Schadstoffgrenzwerte und eine Deklaration sämtlicher Inhaltsstoffe.

Vergaberichtlinie: RL0200 Holz und Holzwerkstoffen
http://www.natureplus.org/uploads/tx_usernatureplus/RL0200Holzwerkstoffe.pdf

 RAL-Gütezeichen:

RAL (Reichsausschuss für Lieferbedingungen) legt in einem Anerkennungsverfahren gemeinsam mit Herstellern und Anbietern, Handel und Verbrauchern, Prüfinstituten und Behörden die Anforderungen für die jeweiligen Gütezeichen fest. Die Gütezeichen basieren auf Produkt- und leistungsspezifischen individuellen Qualitätskriterien, die alle wichtigen und sinnvollen Anforderungen an die besondere Qualität erfüllen. Sie werden durch RAL veröffentlicht und sind jedermann zugänglich.
Gütezeichen werden durch von RAL anerkannte Gütegemeinschaften an Hersteller und Dienstleister vergeben, die die jeweils festgelegten strengen Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Reine Übereinstimmung mit nationalen oder EU-Normen sowie mit sonstigen gesetzlichen Standards sind keinesfalls ausreichend für ein RAL Gütezeichen, sondern die Güteanforderungen müssen immer ein Mehr nachweisen als eine wie auch immer ausgestaltete europäische Konformität.

Im Baubereich (Holzwerkstoffe) sind folgende Gütezeichen vergeben:

RAL-GZ 274 (Nov 08): Handel mit Holz und Holzprodukten
RAL-GZ 402 (Feb 07): Blockhausbau
RAL-GZ 404 (Jul 06): Treppen und Gelenderbau
RAL-GZ 405 (Aug 08): Ingenieurholzbau
RAL-GZ 411 (Dez 03): Imprägnierte Holzbauelemente
RAL-GZ 422 (Mai 03): Holzhausbau
RAL-GZ 427 (Okt 02): Brettstapel- und Dübelholz
RAL-GZ 428 (Okt 03): Recyclingholz
RAL-RG 426 Teil 1, 2 und 3 (Feb 02): Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen, Teil 1: Türblätter,Teil 2: Türzargen und Teil 3: Feucht- und Nassraumtüren

Umweltproduktdeklarationen

***[Produktgruppe]*** Stand 10/ 2008 Internet-Adresse
PCR-Dokument +  www.bau-umwelt.com
Branchen-EPD +   www.bau-umwelt.com
+ für diese Produktgruppe vorhanden
- für diese Produktgruppe nicht vorhanden

Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU)
(vormals AUB)

IBU Produktdeklarations-Regeln (PCR): Holzwerkstoffe

IBU Umweltdeklarationen (EPD):

  • Egger Holzwerkstoffe - Eurostrand OSB, OS'Brace
  • Egger Holzwerkstoffe - Spanplatten
  • Egger Holzwerkstoffe - Leichtbauplatte
  • Egger Holzwerkstoffe - Mittel- und hochdichte Faserplatten

Technische Daten (Auswahl)

 

 

Rohdichte der einzelnen Holzwerkstoffe

Quelle: Planungshandbuch Holzwerkstoffe, Ambrozy, H. G., Giertlová, Z. (2005)

Technische Regeln (DIN, EN)

Massivholzplatten (SWP) DIN EN 13353 (Sept. 2003)

SWP/1: Trockenbereich, tragend und nicht tragend
SWP/2: Feuchtbereich, tragend und nicht tragend
SWP/3: Außenbereich, tragend und nicht tragend

Furnierstreifenholz (LVL) DIN EN 14374 (Feb. 2005)

LVL 1: Feuchtbereich, tragend
LVL 2: Außenbereich, tragend
LVL 3: Trockenbereich, hoch belastbar, tragend

Sperrholzplatten: Furniersperrhölzer + Tischlerplatten DIN EN 636 (Nov.  2003)

EN 636-1 G: Trockenbereich, nicht tragend (leichte Verkleidungen, Möbel, Innenausbau)
EN 636-2 G: Feuchtbereich, nicht tragend (Bad, Küche, Dachausbau)
EN 636-3 G: Außenbereich , nicht tragend
EN 636-1 S: Trockenbereich, tragend auch hochbelastbar
EN 636-2 S: Feuchtbereich, tragend auch hochbelastbar
EN 636-3 S: Außenbereich, tragend

Folgende Furniersperrholz- und Tischlerplatten-Typen, -Merkmale und -Bezeichnungen sind dafür seit 1. Juni 2006 nicht mehr gültig: FU, TI, SR, ST, STAE, BFU, BFU BU, BST, BST-BU, BSTAE, BSTAE BU sowie damit verbundene Klebstofffestigkeiten (Holzwerkstoffklassen) IF, AW, 20, 100, 100G
Folgende Normen sind in diesem Zusammenhang vollständig oder teilweise ungültig, gesperrt oder ganz zurückgezogen:
DIN 68705 Teile 1-5, DIN 68708, DIN 68 800 T.2, DIN EN 313 T.1, DIN EN 314 T.1-2, DIN EN 315, DIN EN 13936

Flachpressplatten DIN EN 312 (Nov. 2003):

P1: Trockenbereich, nicht tragend, leichte Verkleidungen
P2: Trockenbereich, nicht tragend, Möbel und Innenausbau (kunststoffbeschichtet: MFB)
P3: Feuchtbereich, nicht tragend
P4: Trockenbereich, tragend
P5: Feuchtbereich, tragend
P6: Trockenbereich, tragend, hoch belastbar
P7: Feuchtbereich, tragend, hoch belastbar

Folgende Spanplatten-Typen, -Merkmale und -Bezeichnungen sind dafür seit 1. Juni 2006 nicht mehr gültig: FPY, FPO, KF, LF, LMD, LR, LRD, SR, SR1, SR2, SV, SV1, SV2,TSV1, TSV2 sowie damit verbundene Klebstofffestigkeiten V20, V 100, V 100 G
Folgende Normen sind in diesem Zusammenhang vollständig oder teilweise ungültig, gesperrt oder ganz zurückgezogen: DIN 68761, DIN 68762, DIN 68763, DIN 68764 T.1-2, DIN 68765

Strangpressplatten DIN EN 14755 (2006):

Vollplatten: ESL (light) Trockenbereich, nicht tragend für leichte Verkleidungen, ES für Möbel und Innenausbau
Röhrenplatten: ETL (light) Trockenbereich, nicht tragend für leichte Verkleidungen, ET für Möbel und Innenausbau

OSB-Platten DIN EN 300 (2004):

OSB/1: Trockenbereich, nicht tragend
OSB/2: Trockenbereich, tragend
OSB/3: Feuchtbereich, tragend (nicht tragend möglich)
OSB/4: Feuchtbereich, tragend, hoch belastbar

zementgebundene Spanplatten DIN EN 634-1+2 (1995)

tragend, Trocken-, Feucht- und Außenbereich

harte Faserplatten DIN EN 622-2 (2004-7):

HB (kunststoffbeschichtet MFB): Trockenbereich, nicht tragend
HB-H: Feuchtbereich, nicht tragend
HB.E: Außenbereich, nicht tragend
HB.LA: Trockenbereich, tragend
HB.HLA1: Feuchtbereich, tragend
HB.HLA2: Feuchtbereich, tragend, hoch belastbar

mittelharte Faserplatten DIN EN 622-3 (2004-7):

MBL (light): Trockenbereich, nicht tragend für leichte Verkleidungen
MBH (heavy): Trockenbereich, nicht tragend für Möbel und Innenausbau
MBL-H und MBH-H: Feuchtbereich, nicht tragend
MBL.E und MBH.E: Außenbereich, nicht tragend
MBH-LA1: Trockenbereich, tragend
MBH.HLS1: Feuchtbereich, tragend
MBH.LA2: Trockenbereich, tragend, hoch belastbar
MBH.HLS2: Feuchtbereich, tragend, hoch belastbar

mitteldichte Faserplatten (MDF) DIN EN 622-5 (1997-5):

L-MDF (light) und UL-MDF (ultra light): Trockenbereich, nicht tragend für leichte Verkleidungen
MDF und kunststoffbeschichtet MFB (MDF): Trockenbereich, nicht tragend für Möbel und Innenausbau
MDF-H und MDF.RWH: Feuchtbereich, nicht tragend
MDF.LA: Trockenbereich, tragend
MDF.HLS: Feuchtbereich, tragend

poröse Faserplatten DIN EN 622-4 (1997-8):

SB: Trockenbereich, nicht tragend
SB.H: Feuchtbereich, nicht tragend
SB.E: Außenbereich, nicht tragend
SB.LS: Trockenbereich, tragend
SB.HLS: Feuchtbereich, tragend

Bauregelliste

Bauregelliste A Teil 1
3.2 Holzwerkstoffe und andere Plattenwerkstoffe

CE-Zeichen

Seit 1. Juni 2006

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

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Hauptbestandteile

Hilfs- und Zuschlagstoffe:

Härter bzw. Härtungsbeschleuniger:

Aminoplaste (Harnstoff- und Melaminharze) erfordern Härter, um die Harze bei der Herstellung in die Endstufe der Aushärtung überzuführen. Sie sind bei der Verwendung von Harnstoff- und Harnstoff-Melamin-Formaldehydharz notwendig. Im Allgemeinen werden geringe Anteile (0,5 bis 4% des Leimharzes) von Ammoniumchlorid, Ammoniumsulfat, Ammoniumnitrat, Ammoniumpersulfat, Schwefelsäure, Eisensulfat, oder Aluminiumsulfat eingesetzt.

Alkalisch kondensierte Phenolharze erfordern keine Härter. Bei ihnen kommt als Beschleuniger zur Verkürzung der Presszeiten eine 50%ige Lösung von Kaliumcarbonat (Pottasche) zum Einsatz. Daneben sind Härtungsbeschleuniger noch Resorcinol, Alkylencarbonate, Guanidincarbonat, Halbester organischer Dicarbonsäuren, aber auch Naturprodukte wie Tannine und Quebracho.

Hydrophobierungsmittel:

Als Hydrophobierungsmittel für ein vermindertes Quellverhalten bei Feuchteänderungen werden Paraffine und Wachse mit einem Anteil von 0,3 bis 2 %, bezogen auf das Trockengewicht der Holzwerkstoffe, verwendet. (z.B. Mobilcer 739 der Mobil AG)

Holzschutzmittel:

Informationen hierzu stehen im Bereich Bauproduktgruppen/Oberflächenbehandlungen/Holzschutzmittel.

Baulich konstruktivem Holzschutz ist immer Vorr ang zu geben.
⇒ Holzschutzmittel, baulicher Holzschutz

Flammschutzmittel:

Durch Zumischung von Flammschutzmitteln bei der Herstellung kann die Baustoffklasse B 1 (schwerentflammbar) erreicht werden. Als Flammschutzmittel sind Bor- und Phosphorverbindungen (Ammoniumphosphate) üblich.

Mit der 30. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt) zur Richtlinie 67/548/EWG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe) wurden Borate und Borsäure als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 (R60-61) aufgenommen. Die Übergangsfrist endet am 30.05.2009, so dass spätestens ab dem 01. Juni 2009 die in der 30. ATP vorgesehenen Änderungen rechtswirksam sein werden.

Farbstoffe:

Holzwerkstoffe unterschiedlicher Normtypen werden gelegentlich mit Farbstoffen eingefärbt, um die Gefahr einer Verwechslung zu mindern. Üblich sind grüne oder rote Einfärbungen für bauaufsichtlich im HWK 100 Anwendungsbereich zugelassene Platten mit Harnstoff-Melaminharz-Mischverleimung oder Isocyanatbindung. Phenolharzverleimte Platten besitzen ein braune Eigenfärbung (Spanplatten) bzw. braune Leimfugen (Sperrhölzer) durch das Bindemittel.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Bei der Schnittholzherstellung fallen daneben noch Späne, Hackschnitzel, Schwarten und Spreißel sowie Rinde an, die entweder durch energetische Verwertung für die Holztrockenkammern Verwendung finden oder Rohstoff für die Span- und Faserplattenfertigung sind.

Anteile der einzelnen Produkte und Nebenprodukte bei der Schnittholzherstellung, bezogen auf die Menge des eingesetzten Rundholzes:

 
Nadelholz
Laubholz
Schnittholz
61,8 %
66,1 %
Schwarten und Spreißel
--
4,6 %
Hackschnitzel
13,7 %
7,2 %
Sägespäne
14,5 %
10,1 %
Rinde
10,0 %
12,0 %

Das Restholz-Sortiment (Schwarten und Spreißel) hat durch die neueren Technologien beim Einschnitt von Holz (z.B. Profiliertechnik) eine abnehmende Bedeutung.

Einheimische Holzarten (europäische) sollten bevorzugt werden (möglichst kein Tropenholz). Gezielt Hölzer aus
nachhaltig bewirtschafteten Wäldern einsetzen. Dazu die international kontrollierten FSC- oder PEFC- Label beachten.

Herstellung

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Umweltindikatoren

Folgende Datensätze aus Ökobau.dat sind verfügbar und durch Anklicken abrufbar:

 
 

Nicht in Ökobau.dat vorhandene Daten mit gleichen Systemgrenzen (Lebenszyklus) Wiege bis Werkstor:

  Brettschichtholz Hartfaserplatte
Inhaltsstoffe Holz, Bindemittel Holz, Bindemittel
erneuerbarer
Energieaufwand [MJ/kg]
20,99 27,22
nicht erneuerbarer
Energieaufwand [MJ/kg]
6,43 12,68
Treibhauspotenzial
[kg CO2 äq/kg]
-0,98 -1,68
Versauerungspotenzial
[kg SOx äq/kg]
0,0022 0,00188
Photosmog
[kg Ethylenäq/kg]
0,00015 0,00012
Datenquelle der obigen Umweltindikatoren: Ecoinvent Datenbank v1.3, 2006 sowie Leitfaden für nachhaltiges Bauen und Renovieren, Centre de Ressources des Technologies pour l’Environnement (CRTE), 2007 v 1.

Werden ausländische Hölzer verwendet (z.B. Okume aus Gabun, Ahorn aus Kanada, Fichte aus Finnland) erhöht sich der Energieaufwand um bis zu 5 MJ/kg.

Energetische Verwertung der Produktionsabfälle

Die bei der Herstellung und Verarbeitung von Holzwerkstoffen anfallenden Produktionsabfälle (Restholz = Verschnittreste, Sägespäne, Rinden u.ä.) können i.d.R. in den Betrieben selbst stofflich oder energetisch verwertet werden. Insbesondere bei der Spanplattenherstellung können viele Holzreststoffe bei der Plattenproduktion als Rohstoffe eingesetzt werden.

Verarbeitung

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Umweltrelevante Informationen

verschiedene Holzstäube können krebserregend sein.

Nutzung

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Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Abhängig vom Einsatz und Menge von Bindemitteln in den Holzwerkstoffen.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

x

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank  mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
-> Datenbank als PDF

Pflege, Wartung

Abhängig von der Oberflächenbehandlung.

Nachnutzung

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Wiederverwendung

Grundsätzlich lassen sich Hölzer und Holzwerkstoffe, die bei der Demontage bestehender Konstruktionen anfallen, wiederverwenden, sofern sie sich problemlos aus dem Verbund trennen lassen. Bei der Wiederverwendung älterer Holzwerkstoffe sind jedoch ggf. höhere Formaldehyd-Emissionen zu bedenken.

Von entscheidender Bedeutung für die Wiederverwendung und Wiederverwertung von Holz und Holzwerkstoffen ist jedoch grundsätzlich eine etwaige Kontamination mit chemischen Holzschutzmitteln. Liegen keine Unterlagen oder Kenntnisse (z.B. Historie des Gebäudes, Einsatzzweck) über mögliche Belastungen der Althölzer vor, kann dies nur im Labor festgestellt werden. Ein schneller Nachweis, z.B. auf der Baustelle, ist nicht möglich. Derzeit werden Schnellanalyseverfahren entwickelt, die beim Eingang an der Verwertungsstelle eingesetzt werden können.

Eine Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung belasteter Althölzer zur erneuten Herstellung von Holzwerkstoffen verbietet sich dann aufgrund des unkontrollierten Schadstoffeintrags in neue Werkstoffe oder Bauteile.

Die rechtlichen Grundlagen für die Entsorgung von Gebrauchtholz sind der »Verordnung über die Entsorgung von Altholz vom 15. August 2002 (BGBl. I Nr. 59 vom 23.8.2002 S. 3302)« zu entnehmen. 

Stoffliche Verwertung

Forschung / Entwicklung:

Ausgediente Span- und Faserplatten mit UF-Harzen als Bindemittel können nach einem vom Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) entwickelten Verfahren stofflich recycelt werden. Seit 1996 ist dieses Verfahren in der Praxis realisiert und seit Ende 1997 liegt die Recyclingkapazität bei etwa 100.000 t atro-Span (atro = absolut trocken). Weitere Verfahren, auch solche, bei denen die Holzzellstoffe chemisch oder chemomechanisch aufgeschlossen werden, sind momentan Gegenstand von Untersuchungen oder werden in Pilotanlagen auf ihre industrielle Tauglichkeit hin getestet.

Bei der Kompostierung von Span- und Faserplatten erhält man mikrobiologisch Kultursubstrate für den Gartenbau und die Landwirtschaft. Der freigesetzte organische Stickstoff aus den UF-Harzen aktiviert das Wachstum der Mikroorganismen und stellt einen nützlichen Nährstoff der Kompostierung und für die Vegetation dar.

Zusammen mit der Forschungsanstalt Geisenheim und dem WKI wird die mikrobielle Umsetzung von Resthölzern und Spanplatten zu Torfersatzstoffen untersucht.

Energetische Verwertung

Derzeit erscheint es noch sinnvoll, Holzwerkstoffe zu verbrennen und energetisch zu nutzen.

Die Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung, AltholzV) regelt die Verwertung (stofflich und energetisch) und die Beseitigung von Altholz in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird unter dem Begriff Altholz Industrierestholz und Gebrauchtholz verstanden, soweit diese Hölzer Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sind.

Die Altholzverordnung trat am 1. März 2003 in Kraft und wurde im Bundesgesetzblatt am 23. August 2002 veröffentlicht (BGBl I, Nr. 59, S. 3302 – 3317). Hintergrund der Altholzverordnung ist die Ausweitung des Abfallrechts, insbesondere der Abfallverwertungsmaßnahmen durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die im KrW-/AbfG allgemein gehaltenen Abfallverwertungsmaßnahmen werden in den Verordnungen konkretisiert. Da der Altholzanfall in der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende Menge erreicht (ca. 8 Mio. t/a).

Die Altholzverordnung regelt die gängigen Verwertungsverfahren für Altholz:

  • die Aufbereitung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen
  • die Herstellung von Aktivkohle/Industrieholzkohle
  • die Erzeugung von Synthesegas als Chemierohstoff
  • die energetische Verwertung von Altholz (z. B. Altholzverstromung).

Die Altholzverordnung teilt Altholz in verschiedene Kategorien ein, die hinsichtlich der Entscheidung für eine Verwertung oder Beseitigung wichtig sind:

Kategorie Bezeichnung Herkunft (Beispiele) Verwertung/Beseitigung
A I Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz, praktisch nicht verunreinigt Möbel aus Massivholz ohne Leimplatten Geeignet für stoffliche Verwertung (z. B. Fertigung neuer Spanplatten)
A II Verleimtes, beschichtetes, lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel Leimholzplatten, Möbel ohne PVC-Anteile, Innentüren, Dielen Geeignet für stoffliche Verwertung (z. B. Fertigung neuer Spanplatten)
A III Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen Thermische Verwertung in einer geeigneten Anlage
A IV Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann Bahnschwellen, Leitungsmasten, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Zäune, Gartenmöbel aus Holz Thermische Verwertung in einer geeigneten Anlage
PCB-Altholz Altholz, das mit Mitteln behandelt ist, die polychlorierte Biphenyle (PCB) enthalten Mit Steinkohlenteerölen imprägnierte Masten, Bahnschwellen, Dämmplatten Beseitigung auf einer geeigneten Sonderabfall-Deponie

Bei der Verbrennung von halogenhaltigen Verbindungen wie PVC-beschichteten Hölzern oder Holzwerkstoffen können bei einer unkontrollierten Verbrennung mehr oder weniger große Mengen an Dioxinen und Furanen im Abgas entstehen. Die höchsten Konzentrationen ergeben sich beim Einsatz halogenhaltiger Materialien wie Ammoniumchlorid-gehärteter bzw. PVC-beschichteter Spanplattenreste. Sowohl die weitgehende Substitution halogenhaltiger Stoffe bei der Holzverarbeitung (z.B. PVC-Umleimer) als auch die Optimierung der Verbrennungsprozessführung können zu einer deutlichen Verbesserung der Emissionssituation beitragen.

Messungen weisen darauf hin, dass die Dioxinbelastung bei der Verbrennung von Holz viel stärker von der Verbrennungsqualität abhängig ist als von der Belastung mit chemischen Verunreinigungen.

Heizwert Holz und Holzwerkstoffe (Holzfeuchtegehalt ca. 15%) ca. 16,5 MJ/kg

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Nach der TA-Siedlungsabfall dürfen seit dem 01.06.2005 keine organischen Materialien deponiert werden. Daher steht eine große Menge Altholz / Gebrauchtholz zur Verwertung an.

EAK-Abfallschlüssel

Bau- und Abbruchabfälle
Unbehandelte bzw. mit nicht schadstoffhaltigen Holzschutzmitteln behandelte Gebrauchthölzer:
17 02 01 Holz

Mit schadstoffhaltigen Holzschutzmitteln behandelte Gebrauchthölzer:
17 02 99D1 Holz, Glas und Kunststoff mit schädlichen Verunreinigungen
(Gemäß KrW-/AbfG, BestbüAbfV besonders überwachungsbedürftige Abfälle)

Abfälle aus der Holzverarbeitung
03 01 03 Späne, Abschnitte, Verschnitt von Holz, Spanplatten und Furniere

Literatur

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Ambrozy, H. G., Giertlová, Z.: Planungshandbuch Holzwerkstoffe, Technologie – Konstruktion – Anwendung, Springer-Verlag, Wien, 2005

Leitfaden für nachhaltiges Bauen und Renovieren, Centre de Ressources des Technologies pour l’Environnement (CRTE), 2007 v 1.

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Leitfaden nachhaltiges Bauen, 2001

Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV), Altholzverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), zuletzt geändert durch Artikel 2a der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Symposium über branchenspezifische Emissionen, Oldenburg Verlag, 1981, München

Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen, 1995

Holz als Bau- und Brennstoff. Eine ökologische Bewertung, Bundesamt für Konjunkturfragen, 1991, Bern

Cheret, P.; Heim, F.; Radovic, B: Holzbau Handbuch Reihe 1 Teil 1 Folge 3, Bauen mit Holzwerkstoffen, Arbeitsgemeinschaft Holz e.V., 1997, Düsseldorf

Arbeitsgemeinschaf Holz e.V. (Hrsg.): Informationsdienst Holz Holzbau Handbuch R4-T4-F1 Konstruktive Holzwerkstoffe, Arbeitsgemeinschaft Holz e.V., 1997, Düsseldorf

Damm, H: Holzwerkstoffe, Potential für die Zukunft in: Mikado 4/96, 1996

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) (Hrsg.): Holzschutzmittelverzeichnis. Verzeichnis der Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung – Auflistung der Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen – Auflistung der Bläueschutzmittel nach VDL-Richtlinie. 55. Auflage 2007,  Erich Schmidt Verlag, Berlin ISBN 978-3-503-10029-3

Deutsches Institut für Bautechnik: Richtlinien über die Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffen bezüglich der Formaldehydabgabe (DIBt-Richtlinie 100), Deutsches Institut für Bautechnik, 1994

Diel, F. (Hrsg.): Innenraumbelastungen. Erkennen, Bewerten, Sanieren, Bauverlag GmbH, 1993, Wiesbaden, Berlin