konstitutionelle Bestandteile

Der Begriff "konstitutionelle Bestandteile" wird oft im Zusammenhang mit Stoffausschlüssen genannt. Im weitesten Sinn sind damit Bestandteile gemeint, die im Produkt eine Funktion erfüllen. Allerdings ist "konstitutionell" kein genormter Begriff, sodass jeweils eine genaue Definition erforderlich ist.

Konstitutionelle Bestandteile gemäß Definition Blauer Engel

Mit dem Blauen Engel ausgezeichnete Produkte dürfen bestimmte jeweils benannte Stoffe oder Zubereitungen nicht als konstitutionelle Bestandteile enthalten oder abspalten. Konstitutionelle Bestandteile sind dort wie folgt definiert:

"Konstitutionelle Bestandteile sind Stoffe, die dem Vorprodukt oder dem Produkt zugegeben werden und dort unverändert verbleiben, um bestimmte Produkteigenschaften zu erreichen oder zu beeinflussen und solche, die als chemische Spaltprodukte zur Erzielung der Produkteigenschaften erforderlich sind. Auf ein Minimum reduzierte Restmonomere fallen beispielsweise nicht darunter. Sind bestimmte Verunreinigungen als besonders problematisch bekannt, werden diese in einer eigenen Anforderung adressiert."

15.12.2021 / LK