Elastomer-Bodenbeläge

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Elastomer-Bodenbeläge gehören zu den elastischen Bodenbelägen. Sie bestehen aus Synthesekautschuk und / oder Naturkautschuk. Synonyme Bezeichnungen für Elastomer-Bodenbeläge sind Gummi-Bodenbeläge oder Kautschuk-Bodenbeläge. Katuschuk bezeichnet dabei das nicht vulkanisierte Material, Gummi das vulkanisierte.

Im Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge e. V., kurz FEB, haben sich 14 namhafte Unternehmen der Branche zusammengeschlossen. Diese repräsentieren über 95 % der Hersteller elastischer Bodenbeläge im deutschsprachigen Raum.

Marktsituation Bodenbeläge Deutschland

Wesentliche Bestandteile

Für die Produktion von Elastomer-Bodenbelägen werden häufig die Elastomere Styrol-Butadien Kautschuk (SBR),  Naturkautschuk (NR) oder Nitril-Butadien Kautschuk (NBR) verwendet. Daneben können auch andere Elastomerarten zum Einsatz kommen. Neben dem Kautschuk-Polymer enthalten Elastomerbeläge mineralische Füllstoffe und verschiedene Additive. Als Trägermaterial sind Kork oder Schaumstoffe möglich.

Charakteristik

Elastomer-Bodenbeläge sind extrem strapazierfähig, dauerelastisch, maßstabil und nahezu abriebfest. Sie werden daher für Räume mit starker Beanspruchung verwendet. Sie sind dampfdicht, nicht feuchteregulierend und weisen eine hohe Feuchtebeständigkeit auf. Elastomer-Bodenbeläge sind auf Grund ihrer dichten, geschlossenen Oberfläche ohne nachträgliche Beschichtungen einfach zu reinigen.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Bauaufsichtliche Anforderungen

Elastomer-Bodenbeläge benötigten wie alle Elastischen Bodenbeläge bis 16.10.2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon  abZ). Sie umfasste eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Inhaltlich ist der Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt (s.u. mögliche Nachweise). Produkte mit dem Blauen Engel DE-UZ 120 erfüllen strengere materialökologische Anforderungen als die bauaufsichtlichen Mindestanforderungen.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
DIBt / Flyer Technische Nachweise

Oberflächenbeschichtung

Elastomer-Bodenbeläge benötigen keine zusätzliche Oberflächenbeschichtung. Dies ist ein Vorteil gegenüber alternativen Bodenbelägen, bei denen eine Oberflächenbeschichtung erforderlich ist und welche im Laufe der Lebenszeit erneuert werden muss, wenn sie unerwünschte Nutzungsspuren aufweist.

Lieferzustand

Elastomerbeläge kommen als homogene oder heterogene, ein- oder mehrschichtige Bahnen oder Platten in typischen Dicken zwischen 2 und 4 mm in den Handel. Erhältlich sind auch Formteile, wie Formtreppen und Abschlussprofile sowie Spezialbeläge, die bis 22 mm dick sind. Die Oberflächenstruktur der Elastomerbeläge kann glatt oder profiliert sein.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

In Abhängigkeit von der Rezeptur und dem Herstellungsverfahren können Elastomer-Bodenbeläge für unterschiedliche Anwendungsbereiche konfektioniert werden.

Die Anwendungsbereiche von elastischen Bodenbelägen werden nach DIN EN ISO 10874 in Beanspruchungsklassen unterteilt. Die Produkte sind mit den entsprechenden Ziffern gekennzeichnet:

  • Wohnen: mäßig/gering (21), normal/mittel (22), normal (22+), stark (23)
  • Gewerblich: mäßig (31), normal (32), stark (33), sehr stark (34)
  • Leichtindustriell: mäßig (41), normal (42), stark (43)

Die Beanspruchungsklasse wird durch den Belagsaufbau und die Belagsdicke bestimmt.

 
Anwendungsbereich
 
 
Wohnen
 
Klasse 21 - 23
 
 
Gewerblich
 
Klasse 31 - 34
 
 
Leichtindustriell
 
Klasse 41 - 43
 
 
Ebene Elastomer-Bodenbeläge (DIN EN 1817)
 
     
Ebene Elastomer-Bodenbeläge mit Schaumstoffbeschichtung (DIN EN 1816)      
Profilierte Elastomer-Bodenbeläge
(DIN EN 12199)
     
 
= Produkte der entsprechenden Belagstypen erhältlich

Elastomer-Bodenbeläge eignen sich für Einsatzbereiche mit starken bis extremen Anforderungen (z. B. Flughäfen, Mehrzweckhallen, Schalterhallen, Kaufhäuser, Lagerräume, Produktionshallen). Elastomerbeläge sind auch in Räumen mit großer Feuchtigkeit einsetzbar. Aufgrund ihres hohen Preises werden sie hauptsächlich im Gewerbe- und Industriebereich eingesetzt.

Quellen

Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006

Hinweis:
Es gibt inzwischen eine neuere 4. Auflage 2018 von Marquardt / Linden

Elastomer-Bodenbeläge
Elastomer-Bodenbeläge

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Elastische Bodenbeläge

Stand 02/2022

    Elastomer-Bodenbeläge Linoleum-Bodenbeläge Polyolefin-Bodenbeläge PVC-
Bodenbeläge

Kork-Bodenbeläge
(noch nicht in WECOBIS)
             
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Elastische Bodenbeläge
---
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Elastischen Bodenbeläge hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
+ + + PVC-Bodenbeläge erfüllen das UBA-Kriterium 3.1 Halogene prinzpiell nicht, da PVC eine halogenorganische Verbindung ist. +
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Elastische Bodenbeläge finden sich dort Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Boden- und Wandbeläge.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Elastische Bodenbeläge werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Die meisten Bodenbeläge fallen in den Geltungsbereich der BauPVO.
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) + + + + +
Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen

Elastische Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
DIBt / Flyer Technische Nachweise

ehemals abZ der Gruppen Z-156.602 (Kautschuk) ehemals abZ der Gruppen Z-156.604 (Linoleum) ehemals abZ der Gruppen Z-156. ehemals abZ der Gruppen Z-156.603 (PVC) ehemals abZ der Gruppen Z-156.613 (Kork)
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Elastischen Bodenbelägen findet sich im Reiter "Zeichen & Deklarationen". Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Übersicht Lebenszyklusinformationen: Elastische Bodenbeläge

    Elastomer-Bodenbeläge Linoleum-Bodenbeläge Polyolefin-Bodenbeläge PVC-Bodenbeläge
           
  Rohstoffe Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe)
   
Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft
Anteil fossiler Rohstoffe 35 M-% < 1 M-% 40 M-% 35 M-%
Anteil mineralischer Rohstofffe 65 M-% 30 M-% 60 M-% 65 M-%
Anteil erneuerbarer Rohstoffe 0 M-% 70 M-% 0 M-% 0 M-%
Charakteristische Inhaltsstoffe
Bindemittel (Synthese-) Kautschuk Linolzement (Leinöl, Kolophonium) Polyolefin-Copolymere Polyvinylchlorid (PVC)
Problematische Inhaltsstoffe
reproduktionstoxische Phthalate Der Einsatz von Weichmachern und damit von Phthalaten ist nicht erforderlich. möglich, z.B. DEHP
Cadmium-, Blei- oder Zinn-stabilisatoren Der Einsatz von Hitzestabilisatoren ist nicht erforderlich. möglich
Sonstiges
Verwendung von Recyclingmaterialien ggf. Mahlgut als Füllstoffe geschrotetes Aluminium Mahlgut als Füllstoffe Mahlgut als Füllstoffe
  Herstellung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung)
  ÖKOBAUDAT-Datensätze 6.2.02 Kunststoffe / Bodenbeläge / Gummi/Kautschuk Bodenbeläge 6.2.04 Kunststoffe /
Bodenbeläge /
Linoleum-Bodenbeläge
6.2.03 Kunststoffe /
Bodenbeläge /
Synth. Thermoplaste / Polyolefin
6.2.01 Kunststoffe /
Bodenbeläge /
PVC-Bodenbeläge
  Verarbeitung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
  Arbeitshygienische Risiken Elastische Bodenbeläge werden in der Regel vollflächig verklebt. Arbeitshygienische Risiken können durch VOC-Emissionen aus dem Klebstoff verursacht werden.
  Nutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
   
Emissionen Elastische Bodenbeläge können flüchtige organische Verbindungen (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen emittieren. In Deutschland war bis 16.10.2016 die Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas Teil der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (genaue Erläuterung siehe Lexikon  abZ). Eine Reihe von elastischen Bodenbelägen (ausgenommen PVC-Bodenbeläge) ist mit Umweltzeichen, welche in der Regel die VOC- und Formaldehydemissionen aus elastischen Bodenbelägen überprüfen, ausgezeichnet.
  Nachnutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung)
   
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit Aufgrund der vollflächigen Verklebung Elastischer Bodenbeläge ist der Rückbauaufwand hoch, eine Weiterverwendung nicht (bzw. nur mit großem Aufwand) möglich.
Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit möglich; Recycling aus wirtschaftlicher Sicht zur Zeit noch nicht attraktiv möglich; zunehmendauf Grund des politischen Drucks. Umweltnoxen im Bestand
Typischer Entsorgungsweg Verbrennung Thermische bwz. mechanische Abfallbehandlung1
Energiegewinnung möglich? bedingt (niedriger Heizwert) ja (hoher Heizwert) bedingt (niedriger Heizwert) sehr bedingt (niedriger Heizwert, hoher Chloranteil)

1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt (http://www.pvcrecyclingfinder.com/pvc-recycling.html, Zugriff am 23.10.2014). Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Elastomer-Bodenbeläge

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Elastische Bodenbeläge

Stand 04/2022

    Elastomer-Bodenbeläge Linoleum-Bodenbeläge Polyolefin-Bodenbeläge PVC-Bodenbeläge Kork-Bodenbeläge
(noch nicht in WECOBIS)
             
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können.
Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 120 Elastische Fußbodenbeläge (Ausgabe 2011)
+
+ +
(auch andere Kunststoff-Bodenbeläge)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe)
+
Österreichisches Umweltzeichen /
Richtlinie UZ 42
Elastische Fußbodenbeläge (2019)
+ + (+)
(derzeit nur andere Kunststoff-Bodenbeläge zertifiziert)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe)
(+)

EU Ecolabel (Blume) -
- - - -
Nordic Swan Ecolabel / Floor coverings (Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe) x (+)
Produktverfügbarkeit nicht prüfbar
x x x
natureplus Umweltzeichen / Elastische Boden- und Wandbeläge RL1200 (nur für Produkte aus nachwachachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) (+) (+)

x
(Produkt aus Kunststoff)

x
(Produkt aus Kunststoff)
(+)
eco-INSTITUT-Label /
Bodenbeläge
- (+)  +  (+)
lt. Hersteller "Vinyl ohne PVC"
(+)
Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit) +2 +2 (+) - (+)
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
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GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Elastische Bodenbeläge sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung.

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 
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EPD1 + + + + +
Branchen-EPD1 + + - + -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen.
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ÖKOBAUDAT-Datensätze 6.2.02. Gummi/Kautschuk Bodenbeläge 6.2.04. Linoleum-Bodenbeläge 6.2.03. Synth. Thermoplast / Polyolefin 6.2.01. PVC-Bodenbeläge 3.3.03. Kork
Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden.
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baubook-Deklarationen

siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Elastische Bodenbeläge

+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Elastomer-Bodenbeläge

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Elastische Bodenbeläge

Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
2a Elastische Bodenbeläge → Erläuterungen s.u. QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Elastomer-, Linoleum- und Polyolefin-Bodenbeläge,
Kork-Bodenbeläge
ja ja ja ja ja
  PVC-Bodenbeläge ja ja ja nein nein
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Elastische Bodenbeläge Inhalt aufklappen
 

Ab QN2 sind nur noch PVC-Bodenbeläge zulässig, die ohne reproduktionstoxische Phthalate und ohne Cadmium- und Blei-Stabilisatoren auskommen. Ab QN4 ist die Verwendung von PVC-Bodenbelägen ausgeschlossen.

Ansonsten ist es möglich, bei Verwendung der entsprechenden Produkte, mit allen anderen elastischen Bodenbelägen die Anforderungen bis einschließlich QN5 (Blauer Engel DE-UZ 120 oder gleichwertig) zu erfüllen. Einige Elastomer-, Linoleum- und Polyolefin-Bodenbeläge sind mit dem Blauen Engel DE-UZ 120 ausgezeichnet (Stand Mai 2022). Das gilt auch für die in WECOBIS noch nicht enthaltenen Kork-Bodenbeläge, die ebenfalls zu den Elastischen Bodenbelägen gehören.

→ zu den Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Elastische Bodenbeläge
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen für Planung und Ausschreibung sind in den WECOBIS Planungs- & Ausschreibungshilfen (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Elastische Bodenbeläge

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bodenbeläge im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Bodenbeläge. Siehe dazu Bodenbeläge im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Elastische Bodenbeläge

Elastische Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise

Bei den elastischen Bodenbelägen gibt es viele emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 120), detaillierte Informationen siehe Reiter "Zeichen & Deklarationen".
Um das Risiko für Emissionen zu minimieren bzw. die Quelle für auftretende Emissionen zu finden, muss allerdings der gesamte Fußbodenaufbau betrachtet werden. Auch Verlegewerkstoffe können verschiedene Substanzen emittieren. Bevorzugt sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit Blauem Engel DE-UZ 113 oder  EMICODE EC1plus verwendet werden.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
Elastomer-Bodenbeläge1
möglich  keine
Linoleum-Bodenbeläge1 möglich  keine
Polyolefin-Bodenbeläge1 möglich  keine
PVC-Bodenbeläge möglich  keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Für Produkte dieser Produktgruppe gibt es Umweltzeichen für besonders emissionsarme Produkte, detaillierte Informationen dazu siehe Reiter "Zeichen & Deklarationen".

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung elastische, textile, mineralische, Laminat-, Holz-Bodenbeläge

Die Rückbaubarkeit von Bodenbelägen hängt stark von der Art der Verlegung ab.

Rückbaubarkeit

>> zunehmender Rückbauaufwand >>

Verlegeart

lose verlegt

verspannt

vernagelt

streifenweise verklebt

vermörtelt

vollflächig verklebt

Elastische Bodenbeläge 1,2

(x)
z.T. möglich als Fertigdielen

 

 

 

 

x

Textile Bodenbeläge 1,2

x

x

x

x

 

x

Mineralische
Bodenbeläge
2,3

 

 

 

 

x

x

Bodenbeläge aus Holz: Dielenboden

 

 

 x

 

 

 

Bodenbeläge aus Holz: Massivparkett

 

 

 x

x

 

x

Laminat-Bodenbeläge, Fertigparkett 2,4

x

 

 

x

 

x

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit

1 Da Elastische Bodenbeläge i. d. R. vollflächig verklebt werden, ist deren Rückbau mit hohem Aufwand verbunden. Aufgrund der daraus resultierenden Beschädigung des Bodenbelags ist eine Weiterverwendung nicht möglich. Definierte Trennvliese können hier ggf. zu besserer Trennbarkeit beitragen.
2 Zu beachten ist hier allerdings die Lebensdauer der Beläge, die z.B. bei textilen Bodenbelägen mit ca. 10 Jahren, Laminat-Bodenbelägen mit ca. 20 Jahren, bei einem (verklebten) Massivholzparkett oder mineralischen Belägen hingegen mit über 50 Jahren veranschlagt wird.
3 Die Demontage von mineralischen Bodenbelägen ist mit hohem Aufwand verbunden. Ein Ausnahme bilden Lehmböden, die normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden können.
4 Laminat-Bodenbeläge werden fast immer schwimmend verlegt. Bei verklebtem Laminat ist eine zerstörungsfreie Trennung und damit eine Wiederverwendung nicht möglich.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Elastische Bodenbeläge
Elastomer-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Linoleum-Bodenbeläge  Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Polyolefin-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
PVC-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung  Möglich, Rücknahmesysteme vorhanden, steigend1 wegen fehlender ökologischer Behandlungsalternativen Thermische bzw. mechanische Abfallbehandlung in mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen momentan der übliche Beseitigungsweg2 Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser Bedingt möglich3 Möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser Bedingt möglich3 Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Mineralische Bodenbeläge
Keramik-Fliesen und
-Platten
Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Kunststein Theoretisch möglich4 Bedingt möglich5 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg6
Lehmböden möglich7 möglich7 nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg
Naturstein Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Holz und Laminat-Bodenbeläge
Bodenbeläge aus Holz Möglich, wenn vom Untergrund trennbar3 Bedingt möglich3 Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Fertigpakett,
Laminat-Bodenbeläge
Möglich3 Bedingt möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt. Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.
2 Geringer Energiegewinn; hauptverantwortlich für Chloreintrag in Verbrennungsanlagen
3 Je nach Verlegungsart. Verunreinigungen durch Kleber oder Beschichtungen können auftreten.
4 Intakte Fliesen/Steine könnten gesäubert und wiederverwendet werden.
5 Zementgebundene Kunststeine können als Splittersatz stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.
6
Zementgebundene Werksteine können als Inertabfall, kunstharzgebundene Steine je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in Deponien der Klasse I bis III bzw. erst nach Vorbehandlung deponiert werden.

7 Lehmböden haben hier deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Estrichen:Lehmböden können normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden.Sie können durch Wasserzugabe wiederaufbereitet und neu geformt werden. Die Polsterhölzer und Holzfußböden können sortenrein von der Lehmmischung getrennt werden. Voraussetzung für die hervorragende Recyclingfähigkeit der Lehmbaustoffe ist, dass der Lehm nicht mit anderen Bindemitteln wie z.B. Zement vermengt wird. Die Zugabe anderer Bindemittel ist in der traditionellen Stampflehmbauweise in Mitteleuropa nicht üblich, ist aber immer wieder Forschungsgegenstand.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Mötzl, Pladerer et al.: Assessment of Buildings and Constructions (ABC) – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Berichte aus Energie- und Umweltforschung, 30.12.2009.

Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006

Elastomer-Bodenbeläge

Technisches

Technische Daten

Flächengewicht [kg/m²] 3.3

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

B1 - B2

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

Bfl-s1, Cfl-s1, Cfl-s2, Efl

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN EN 1816 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene und heterogene ebene Elastomer-Bodenbeläge mit Schaumstoffbeschichtung; Deutsche Fassung EN 1816:2010
DIN EN 1817 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene und heterogene ebene Elastomer-Bodenbeläge; Deutsche Fassung EN 1817:2010
DIN EN 12199

Elastische Bodenbeläge - Spezifikationen für homogene und heterogene profilierte Elastomer-Bodenbeläge; Deutsche Fassung EN 12199:2010

DIN EN 14521 Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für ebene Elastomer-Bodenbeläge mit oder ohne Schaumunterschicht mit einer dekorativen Schicht; Deutsche Fassung EN 14521:2004
DIN EN ISO 10874 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung; Deutsche Fassung EN ISO 10874:2012
DIN EN 14041 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften;
Deutsche Fassung EN 14041:2004+AC:2005+AC:2006

Quellen

Pech, Anton; Pöhn, Christian: Bauphysik. Band 1 von Baukonstruktionen / Baukonstruktionen. Springer DE, 2004.

Elastomer-Bodenbeläge

Literaturtipps

König, H.: Wege zum Gesunden Bauen, Ökobuch-Verlag 1997;

Günther Albrecht et al.: Life cycle assessment study on resilient floor coverings, Fraunhofer-Institut für Lebensmitteltechnologie und Verpackung, 1997

Stiftung Warentest 5/2003 „Bodenbeläge“ S. 70-74

Mötzl, H., Bauer, B., et al.: Planungsleitfaden: Ökologische Baustoffauswahl, Interreg III A - Projekt Ökologisches Bauen und Beschaffen für Kommunen in der Bodensee-Region, IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH, 2007

Statistisches Bundesamt: Produktion im produzierendem Gewerbe 1996 - 1998, Bodenbeläge, Statistisches Bundesamt, 2000, Wiesbaden

Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006

Beseke, F. / Internetseite der deutschen Bodenlegerbranche, 2000:

Elastomer-Bodenbeläge

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Elastomer-Bodenbeläge 2.1.1

Zusammensetzung eines Elastomer-Bodenbelags gemäß Richtrezeptur

Naturkautschukanteil: keine Angabe

Quelle: ERMFI (2013)

Stofferläuterung Ausgangsstoffe

Elastomer-Bodenbeläge bestehen vorwiegend aus Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR), Nitril-Butadien-Kautschuk (NBR) sowie Sonderqualitäten aus Ethen-Propen-Terpolymer (EPDM).

Naturkautschukböden aus weitestgehend natürlichen Rohstoffen finden kaum mehr Anwendung. Dem Synthesekautschuk wird aber Naturkautschuk zugegeben, damit er das Material geschmeidiger macht.

Als mineralische Füllstoffe werden z. B. Kreide, Kieselgur, Tonerdegel zugegeben. Es werden anorganische und organische Pigmente eingesetzt.

An Zusatzstoffen können Vulkanisationsbeschleuniger (organ. Schwefel- und Stickstoffverbindungen), Beschleunigungsaktivatoren (ZnO, PbO), Verteiler (ZnO, MgCO3, Kieselsäure) zur Erhöhung des Elastizitätsmoduls, Weichmacher (niedermolekulare Polymerisate, Paraffine), Alterungsschutzmittel und Haftmittel beigegeben werden.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Elastomer-Bodenbeläge 2.1.2

Zusammensetzung eines Elastomer-Bodenbelags nach Rohstoffherkunft

Anmerkung: Die Pigmente wurden zu den mineralischen Stoffen gezählt. Es können aber auch Pigmente aus fossilen Rohstoffen zum Einsatz kommen. Der durchschnittliche Anteil an Naturkautschuk ist nicht bekannt.

Gewinnung der Primärrohstoffe

Styrol-Butadien-Rubber (Abk. SBR) wird durch Copolymerisation von Butadien und Styrol unter Mitwirkung vieler Hilfsstoffe hergestellt. Das Verhältnis Butadien zu Styrol beträgt dabei ca. 3:1.

Die anorganischen Füllstoffe werden entweder im Tagebau (Kreide) oder in technischen Prozessen (Tonerdegel, Kieselgur) gewonnen.

Verfügbarkeit

SBR besteht aus fossilen, begrenzt verfügbaren Rohstoffen. Für die mineralischen Füllstoffe und die anorganischen Pigmente dürfte eine gute Verfügbarkeit gegeben sein.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Der Einsatz von Produktionsabfällen ist nach Aufbereitung in der Produktion möglich.

Radioaktivität

Elastomer-Bodenbeläge enthalten keine relevanten Rohstoffe mit radioaktiven Eigenschaften.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Landinanspruchnahme für die Bereitstellung von fossilen Rohstoffen ist hoch.

Quellen

ERFMI (2013): Environmental Product Declaration: Homogeneous and heterogeneous smooth rubber floor coverings according to EN 1817. ERFMI (European Resilient Flooring Manufacturers’ Institute). Hrsg: Institut für Bauen und Umwelt (IBU). 01.04.2013

Elastomer-Bodenbeläge

Herstellung

Prozesskette

Prozess-Gummi

Herstellungsprozess

Zur Herstellung der Elastomer-Bodenbeläge aus SBR wird plastifiziertes Emulsions-SBR unter Zugabe der Additive bei Temperaturen um 50 °C gewalzt. Die klassische Vernetzung erfolgt mit elementarem Schwefel unter Zusatz von Vulkanisationsbeschleunigern. Durch die Zugabe von Alterungsschutzmitteln werden Elastomer-Bodenbeläge gegen den Einfluss von Licht und Sauerstoff geschützt. Weichmacher sind nicht erforderlich.

Die Herstellung von Elastomer-Bodenbelägen ist relativ einfach und beinhaltet wenig chemische Prozesse. Die Produktbestandteile (Kautschuk, Füllstoffe, Pigmente, Additive) werden vermischt und nachfolgend unter Wärme und Druck auf Kalandern zu Bahnen verpresst. Bei größeren Materialdicken werden mehrere Schichten zum fertigen Bodenbelag unter Druck und Temperatur miteinander verbunden. Fliesen- und Plattenware wird in Hochdruckpressen bei hoher Temperatur gepresst. Allen Elastomer-Bodenbelägen ist gemeinsam, dass sie nach der Herstellung der Bahn oder Platte vulkanisiert werden. Dabei wird der Kautschuk mit Hilfe von Vulkanisierchemikalien (z. B. Schwefel) unter Druck und Temperatur vernetzt und erhält so seine materialtypischen, elastomeren Eigenschaften. Eine Oberflächenbehandlung wird bei Bodenbelägen aus Kautschuk nicht vorgenommen.

Besondere Risiken sind bei der Herstellung von Elastomer-Bodenbelägen nicht vorhanden. Die wesentlichen Risiken sind in der chemischen Herstellung von Synthesekautschuk (Butadien,  Styrol) zu lokalisieren.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Der Energieeinsatz zur Herstellung von Synthesekautschuk beträgt 160 MJ/m².

Der kumulierte Primärenergieaufwand für die Herstellung von Elastomer-Bodenbelägen ist vom Anteil Synthesekautschuk, vom Anteil der verschiedenen Additive und der Verarbeitung zum fertigen Bodenbelag abhängig. Die Füllstoffe und auch der Naturkautschukanteil haben vermutlich nur einen geringen Einfluss. Allerdings sind auch bei den Füllstoffen Materialien mit verhältnismäßig aufwendigem Herstellungsprozess und entsprechendem Primärenergieaufwand möglich (z.B. Russ). Die Datenlage ist für Elastomer-Bodenbeläge allgemein unbefriedigend. Es sind keine repräsentativen und zuverlässigen Daten zur Herstellungsenergie verfügbar. Für die meisten Inhaltstoffe und auch die Verarbeitung gibt es nur Einzelwerte. Man ist auf chemisch-technische Analogieüberlegungen angewiesen.

System-beispiele  
Elastomer-Bodenbelag mit Naturkautschuk und hohem mineralischem Füllstoffanteil
 
 
Elastomer-Bodenbelag ohne Naturkautschuk und niedrigem mineralischem Füllstoffanteil
 
 
Polyolefin-
 
Boden-
belag
 
 
Linoleum-
 
Boden-
belag
 
 
PVC-
 
Boden-
belag
 

Dicke [mm]

 
2
 
 
4
 
 
2
 
 
2-6
 
 
2-3
 
 
Primärenergie-
aufwand
Rohstoffe [MJ/m²]
 
 
70-80
 
 
260-270
 
 
95-145
 
 
27-65
 
 
95-145
 
 
Oberflächen [MJ/m²]
 
 
0
 
 
0
 
 
1
 
 
0.5-1.5
 
 
1
 
 
Verarbeitung [MJ/m²]
 
 
55-65
 
 
100-110
 
 
10-20
 
 
15-20
 
 
15-25
 
 
Summe [MJ/m²]
 

130-140

65-375

115-160

 
42-85
 

115-165

 
Summe [MJ/kg]
 
 
35-45
 
 
60-65
 
35-90 17-18 45-55

Der kumulierte Primärenergieaufwand von Elastomer-Bodenbelägen pro Flächeneinheit ist hauptsächlich von der Belagdicke anhängig. Eine gewisse Rolle spielen die in der Herstellung relativ energiearmen mineralischen Füllstoffe und der Naturkautschuk. Sie reduzieren den massenbezogenen Primärenergieaufwand.

In der Tabelle (Quelle ECOBIS2000) ist der kumulierte Primärenergieaufwand für typische Elastomer-Bodenbeläge den Werten für Polyolefin-, Linoleum- und PVC-Bodenbelägen gegenübergestellt. Bei vergleichbarer Dicke ist der Primärenergieaufwand ähnlich wie bei den anderen Kunststoffbodenbelägen (Polyolefin, PVC), jedoch deutlich höher als derjenige von Linoleum.

Graue Energie

Quelle: eco-devis 663, Ökologische Leistungsbeschreibungen; NPK 663, Beläge in Linoleum, Kunststoffen, Textilien und dgl., www.eco-devis.ch/deutsch/

Charakteristische Emissionen

Die Herstellung von SBR aus den Ausgangsstoffen Styrol und Butadien ist mit einer Vielzahl von Umweltbelastungen verbunden. Die Ausgangsstoffe werden aus fossilen Rohstoffen (Erdöl oder Erdgas) gewonnen und haben hohe humantoxische Relevanz. Emissionsseitig dominieren Kohlenwasserstoffemissionen in die Luft.

Bei der Vulkanisation von SBR bilden sich Nitrosamine, die stark krebserzeugend sind und z. B. in Lagerhallen nachgewiesen wurden. Eine Belastung durch Nitrosamine in den Produktionsstätten und im Bereich der Lager kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Die einzuhaltenden Arbeitsplatzgrenzwerte für Chemikalien werden regelmäßigen durch Messungen überprüft. In den Lärmbereichen an Schwermaschinen wird Gehörschutz benutzt. Die Anhebung von Lasten (Rohstoffen) wird in vielfältiger Weise durch geeignete Hebehilfen unterstützt.

Transport

Elastomer-Bodenbeläge werden in verschiedenen Ländern Europas (z. B. Finnland, Italien) produziert. Die Rohstoffe werden zum Teil über weite Transportwege geliefert.

Elastomer-Bodenbeläge

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Elastomer-Bodenbeläge werden vollflächig auf den Untergrund verklebt. Je nach Belagsart, vorgesehenem Einsatzbereich und Beanspruchungsgrad werden drei unterschiedliche Klebemittel verwendet:

  • Reaktionsklebstoffe (Zwei-Komponentenkleber)
  • Dispersionsklebstoff (Einseitkleber)
  • Kontaktkleber (Synthesekautschuk)

Wann immer möglich, sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit EMICODE EC1 oder zumindest GISCODE D1 verwendet werden.

Weitere Informationen zu Verlegewerkstoffen siehe⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen“

Während der Verlegung und Abbindezeit des Klebstoffs ist eine direkte Sonnenbestrahlung zu vermeiden. Kleberflecken sind mit Flüssigwachs sofort zu entfernen. Die Feuchtreinigung ist erst nach Abbinden des Klebers, in der Regel nach 48 Stunden, durchzuführen.

Die Bahnen werden thermisch mit Schweißschnüren oder chemisch mit 2-Komponenten-Fugenmassen verfugt.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Arbeitshygienische Risiken können bei folgenden Arbeitsschritten bei der Verlegung von PVC-Bodenbelägen auftreten:

AGW-Werte

Bei der Bearbeitung ist allenfalls der allgemeine Staubgrenzwert zu beachten (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, §2.4):

  • 10 mg/m3 einatembare Fraktion (E-Staub)
  • 3 mg/m3 alveolengängige Fraktion (A-Staub)

wobei von einer geringen Staubexposition ausgegangen werden kann.

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft BAU (GISBAU) enthält keine GISCODE-Einstufung für Elastomer-Bodenbeläge.

GISBAU-Einstufung für Verlegewerkstoffe sind im Datenblatt „Bodenbeläge“ in der Rubrik „Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU“  zu finden, nähere Informationen unter http://www.wingis-online.de/wingisonline/GISCodes.aspx?GGID=1

Informationen zu Bodenbelagsarbeiten sind in www.wingis-online.de unter Bau-Bereich "Bodenbelagsarbeiten" zu finden. Das Kapitel enthält Informationen zu Verarbeitung von Estrichen, Klebstoffen, Reparatur- und Vergussmassen, Oberflächenbeschichtungen, Spachtelmassen, Verdünnern sowie Vorstrichen / Grundierungen.

Emissionen

Arbeitshygienisch relevante Emissionen (VOC, SVOC) können bei der Verklebung und beim Verfugen mit 2-Komponenten-Fugenmasse auftreten (siehe auch Technische Hinweise/Verarbeitungsempfehlungen).

Das thermische Verfugen mit Schweißschnüren verursacht keine arbeitshygienisch relevanten Emissionen von flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffen (VOC).

Umweltrelevante Informationen

Der Energiebedarf für die Verarbeitung ist vernachlässigbar.

Transport

Der Transport zum Endverbraucher erfolgt nahezu ausschließlich per LKW. Elastomer-Bodenbeläge sind an wenigen Produktionsorten hergestellte Beläge, mit weiten Transportwegen ist daher zu rechnen. In den Umwelt-Produktdeklarationen von ERFMI wird eine Auslieferweite von 2000 km angenommen.

Quellen

ERFMI (2013): Environmental Product Declaration: Homogeneous and heterogeneous smooth rubber floor coverings according to EN 1817. ERFMI (European Resilient Flooring Manufacturers’ Institute). Hrsg: Institut für Bauen und Umwelt (IBU). 01.04.2013

Elastomer-Bodenbeläge

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Elastische Bodenbeläge nach DIN EN 14041, die für die Verwendung in Aufenthaltsräumen in Deutschland vorgesehen sind, mussten bis 16.10.2016 zusätzlich zum CE-Zeichen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Grundlage für die Erteilung dieser Zulassung war aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Durch eine vom DIBt anerkannte Prüfstelle wurde die Überwachung und Kontrolle der Produktspezifikation gewährleistet und mit dem Testat „Ü“ (steht für Übereinstimmung) bestätigt. 

Elastomer-Bodenbeläge verbreiten über längere Zeit ihren typischen Gummigeruch. Die geruchsbildenden Stoffe konnten zum Teil identifiziert werden. Es handelt sich um typische Nebenprodukte der Styrol-Butadien-Synthese.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Elastomer-Bodenbeläge werden in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Bekannte Emissionen aus Elastomer-Bodenbelägen sind krebserzeugende Nitrosamine sowie verschiedene VOC, darunter Vinylcyclohexen und 4-Phenylcyclohexen. Vinylcyclohexen wird im Körper zum Diepoxid abgebaut und ist daher gemäß CLP-Verordnung (H 351) als krebserzeugend (Kat. 2) eingestuft. 4-Phenylcyclohexen ist sehr geruchsintensiv.

Elastomer-Bodenbeläge können umweltrelevante Bestandteile enthalten, die durch Diffusion, Auswaschung oder Abrasion (Abrieb, Abtrag) in die Umwelt gelangen können. Dass bei gewissen Pigmenten heute noch schwermetallhaltige Verbindungen zum Einsatz kommen, ist eher unwahrscheinlich.

Ein Reihe von Elastomer-Bodenbelägen sind mit dem "Blauen Engel" oder dem "Österreichischen Umweltzeichen" ausgezeichnet.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Elastomer-Bodenbeläge werden in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Kautschukbeläge sind nach DIN 4102, Teil 1 als schwer entflammbar eingestuft. Da sie frei von PVC und Halogenen sind, setzen sie im Brandfall keinen Chlorwasserstoff frei. Darüber hinaus sind spezielle Brandschutzqualitäten erhältlich, die hohe brandhemmende Eigenschaften besitzen und eine extrem niedrige Flammenausbreitung aufweisen.

Quelle: baunetzwissen

Wassereinwirkung

Es bestehen keine Umwelt- oder Gesundheitsrisiken im Schadensfall durch Wassereinwirkung.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Elastomer-Bodenbeläge fallen unter die Bauproduktgruppe Deckenbeläge (Code Nr. 352.711), für die eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angegeben wird.

Elastomer-Bodenbeläge sind glutbeständig (Zigarettenkippen). Sie sind beständig gegen die gebräuchlichsten Säuren und Laugen. Je nach Zusammensetzung sind Elastomerbeläge empfindlich gegen Öle, Fette und Lösemittel.

Instandhaltung

Grundsätzlich sollte das Reinigungskonzept an die Nutzung angepasst und Reinigungs- und Pflegeempfehlungen des Herstellers beachtet werden. Bei den Reinigungsmitteln ist die Ergiebigkeit zu berücksichtigen. Umweltzeichen können eine Orientierungshilfe über die Umweltverträglichkeit bieten. Zweckmäßig geplante Schmutzschleusen reduzieren den Reinigungsaufwand beträchtlich, und die regelmäßige Entfernung von losem Schmutz erhöht die Lebensdauer.

Eine Grundreinigung von Elastomer-Bodenbelägen ist in der Regel nicht erforderlich. Wird eine Grundreinigung durchgeführt, so sind mögliche Gesundheits- oder Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe wie Lösemittel zu vermeiden.

Haftende Verschmutzungen auf Elastomer-Bodenbelägen können durch Nasswischen oder Scheuersaugen entfernt werden. Dabei darf der pH-Wert der Reinigungsmittel maximal 11,5 betragen. Reiben oder Scheuern mit scharfen und harten Gegenständen kann die Belagsoberfläche beschädigen, daher sollte man keine stark abrasiven Pads oder Schwämme benützen.

Quellen

Zwiener/Mötzl (2006): Ökologisches Baustoff-Lexikon, 3. Auflage, C.F. Müller 2006

rationell reinigen, 4/2011

"ÖkoKauf Wien" Kriterienkatalog 10001 Reinigungsmittel, 17.10.2012

Elastomer-Bodenbeläge

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Rückbau heute hergestellter Elastomer-Bodenbeläge ist mit keinem besonderen Umwelt- oder Gesundheitsrisiko zu rechnen.

Wiederverwendung

Eine Weiterverwendung ist wegen Verklebung mit dem Untergrund nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Das Recycling wird durch spezialisierte Firmen durchgeführt; teilweise werden von den Herstellern aber auch Rücknahmesysteme angeboten.

Sortenreinheit für eine hochwertige stoffliche Verwertung ist wegen der teilweise enthaltenen Copolymere (Styrol-Isopren-Styrol {SIS} und Styrol-Butadien-Styrol {SBS}) eher schwierig zu erreichen. Daher finden ausgebaute Elastomerbeläge eher als Granulat für den Straßenbelag Verwendung. Die recyclierten Beläge werden zusammen mit Produktionsabfällen granuliert und können auch als Füllstoffe für andere Produkte wie z. B. Polyurethan gebundene Matten oder Sportplatzbeläge verwendet werden.

Das Downcycling ist umstritten. Man ersetzt dadurch lediglich gut verfügbare Füllstoffe, deren Herstellung wohl selten aufwändiger ist als das Recyclieren von Bodenbelägen.

Energetische Verwertung

Elastomer-Bodenbeläge haben wegen ihres hohen Füllstoffanteils einen niedrigen Heizwert. Sie sind wegen des Schwefelgehalts in dafür zugelassenen Anlagen zu verwerten. Dabei entstehen größere Mengen Rückstände aus den Füllstoffen, Additiven (Zink) und Schwefelverbindungen. Diese müssen deponiert werden und enthalten in der Regel relativ leicht lösliche Schwermetalle, die sehr sorgfältig aus dem Abgas entfernt werden müssen, sowie zum Teil Halogenverbindungen, die leicht flüchtig sind.

Zur thermischen Verwertung sind Informationen beim Wirtschaftsverband der Kautschukindustrie, Zeppelinallee 69, 60487 Frankfurt/M, und unter www.wdk.de zu erhalten.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Nach der aktuellen Gesetzgebung dürfen Abfälle aus Gummi nicht mehr abgelagert werden, sondern bedürfen vorher der thermischen Umwandlung organischer Bestandteile.

EAK-Abfallschlüssel

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von Verunreinigten Standorten)
17 02 03 Kunststoff