Krebserzeugend

Als krebserzeugend wird eine Eigenschaft von Stoffen und Zubereitungen beschreiben, die nach Einnehmen, Einatmen oder durch Hautresorption beim Menschen ein Krebsgeschwür (Karzinom) verursachen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Ein Stoff gilt dann als krebserzeugend, wenn eindeutige Befunde für Menschen vorliegen oder entsprechende Tierversuche auf die Krebserzeugung hinweisen.
Die TRGS 905 "Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortplanzungsgefährdende Stoffe" (Download) enthält ein Verzeichnis der Stoffe, bei denen davon auszugehen ist, daß sie nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen als krebserzeugend (K) zu bewerten sind.

Einstufung krebserregender Stoffe nach EG-Kategorien

K1 Stoffe die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken.
K2 Stoffe die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
K3 Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben, über die jedoch nicht genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen.

externe Links

  • Über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen heruntergeladen werden: www.baua.de

 

15.12.2021 / LK