Deklarationstypen

Gemäß ISO-Standards wird bei Umweltzeichen zwischen Kennzeichnungen nach Typ I, Typ II und Typ III unterschieden.

Typ I-Umweltzeichen (nach ISO 14024)

Sie basieren auf singulären Kriterien, die zu erfüllen sind. Die Umweltzeichen Typ I sind geeignet für Produkte mit singulärer Umweltrelevanz und deren Einhaltung wird durch Dritte geprüft. Beispiele hierfür sind der Blaue Engel, das EU-Umweltzeichen oder das Österreichische Umweltzeichen.

Typ II-Umweltzeichen (nach ISO 14021)

Hier sind die Kriterien frei wählbar und durch Unternehmen bzw. Verbände festgelegt. Umweltzeichen nach Typ II werden oft als "Selbstdeklaration" bezeichnet und werden nicht durch Dritte geprüft. Sie sind z. B. geeignet für den Einsatz im Marketing von Einzelprodukten.

Typ III-Umweltzeichen (nach ISO 14025)

Die Umweltproduktdeklarationen (EPD) beinhalten allgemeine Produkt-, Ökobilanz- und Zusatzinformationen. Sie werden auf Basis von Kriterien erstellt, die unter Einbeziehung unabhängiger Dritter entwickelt und zusätzlich unabhängig geprüft werden.
Unterschiedliche Produkte sind aufgrund der einheitlichen Informationsstruktur und -qualität vergleichbar und finden deshalb z. B. Anwendung in der Ökobilanzierung auf Gebäudeebene.

siehe auch UmweltproduktdeklarationenPCR

Quelle

  • IBU (Institut Bauen und Umwelt e.V.) zuletzt aufgerufen am 30.03.2021

23.11.2020 / LK