Linoleum-Bodenbeläge

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Linoleumbodenbeläge gehören zu den elastischen Bodenbelägen. Sie haben ihren Namen vom Leinöl (linum oleum) und bestehen in der Regel aus einem grobmaschigen Jutegewebe, auf das einseitig die Linoleumdeckmasse aufgewalzt wird. Produktvarianten sind Linoleumbeläge mit Schaumrücken, auf Korkment oder auf Faserplatten.

Als Korkment wird Korklinoleum bezeichnet, das keine Pigmente zur Farbgebung enthält. Es wird hauptsächlich als schall- und wärmedämmende Unterlage unter Linoleum- oder Kunststoff-Bodenbelägen verwendet.

Bodenbeläge aus Linoleum werden in Europa seit über 100 Jahren hergestellt. Bis in die 60er Jahre beherrschte Linoleum den Markt für elastische Bodenbeläge. Danach wurde Linoleum mehr und mehr durch PVC verdrängt.

 ⇒ Marktsituation Bodenbeläge Deutschland

Wesentliche Bestandteile

Die Linoleumdeckmasse besteht zu einem großen Teil aus nachwachsenden Rohstoffen (Leinöl, Kolophonium, Holzmehl, Korkmehl) sowie mineralischen Füllstoffen und Trocknungsstoffen. Bei hellen Linoleumsorten wird vor allem Holzmehl und nur wenig Korkmehl als Füllstoff verwendet, bei dunklen Sorten und Korklinoleum hauptsächlich gröberes Korkmehl. Die Oberfläche wird meist bereits im Werk mit einer strapazierbaren Beschichtung versehen.

Charakteristik

Die wichtigsten Eigenschaften von Bodenbelägen aus Linoleum sind die hohe mechanische und chemische Beständigkeit sowie der hohe Anteil nachwachsender Rohstoffe. Linoleum ist relativ gut glutbeständig (Zigarettenkippen). Es ist beständig gegen die gebräuchlichsten Fette, Öle, Säuren und die meisten Lösemittel, aber empfindlich gegen starke Alkalien und in geringerem Maß gegen Wasser.
Linoleumbodenbeläge verursachen keine unangenehmen elektrostatischen Personenaufladungen. Leitfähige Spezialausführungen (z. B. für EDV-Räume) sind mit Hilfe spezieller Additive möglich.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Linoleum besteht fast ausschließlich aus nachwachsenden und mineralischen Rohstoffen. Anfänglich kann stärkerer Geruch durch Oxidationsprodukte des Leinöls auftreten.

Eine werkseitige Beschichtung erhöht die Belastbarkeit des Linoleumbelags und reduziert den Reinigungsaufwand. Die wiederkehrende Grundreinigung und Einpflege sind damit nicht mehr bzw. nur mehr bei beschädigter Oberfläche erforderlich.
Über die Art der werkseitigen Beschichtung machen die Weltmarktführer der Linoleumherstellung keine genauen Angaben. Öffentlich bekanntgegeben wird, dass es sich um wasserbasierte bzw. lösemittelfreie UV-vernetzende Beschichtungen handelt. Von einem Hersteller wird mit „frei von PU/PUR Bestandteilen“ geworben. Für UV-härtende Beschichtungen kann damit von unterschiedlichsten Kunstharzen als Bindemittel ausgegangen werden (Acrylatharze, ungesättigte Polyester, Urethanacrylate, Acrylat- und Methacrylatharze, Epoxidoligomere, Polyamide und hyperverzweigte Polymere). Die Aufbringung von UV-härtenden Beschichtungen lässt sich im Werk allerdings gut kontrollieren und allfällige VOC-Emissionen aus der Beschichtung können direkt bei der Prüfkammeruntersuchung des auslieferfertigen Produkts bestimmt werden.

Kleinere Hersteller verzichten auf eine werkseitig synthetische Beschichtung. In diesem Fall erfolgt eine Erstpflege, üblicherweise mit polyurethanhaltiger Polymerdispersion oder Polyurethan­versiegelung. Bei der Auswahl sollte auf emissions- und schadstoffarme Produkte geachtet werden.

Für die Verklebung sollten lösemittelfreie bzw. emissionsarme Klebstoffe nach Emicode oder dem Blauen Engel verwendet werden.

Bauaufsichtliche Anforderungen

Linoleum-Bodenbeläge benötigten wie alle Elastischen Bodenbeläge bis 16.10.2016 bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (genaue Erläuterung siehe Lexikon  abZ). Sie umfasste eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Inhaltlich ist der Nachweis auch lt. aktueller Bauordnung (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8) nach wie vor erforderlich, nur nicht mehr über das Ü-Zeichen bzw. zwingend über eine abZ des DIBt (s.u. mögliche Nachweise). Produkte mit dem Blauen Engel DE-UZ 120 oder dem österreichischen Umweltzeichen erfüllen strengere materialökologische Anforderungen als die bauaufsichtlichen Mindestanforderungen.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
DIBt / Flyer Technische Nachweise

Lieferzustand

Linoleumbodenbeläge kommen als homogene oder heterogene, ein- oder mehrschichtige Bahnen oder Platten in typischen Dicken zwischen 2 und 4 mm in den Handel, Korklinoleum in Dicken von 3.2 bis 6 mm.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Linoleumböden werden im Wohn- und Objektbereich, z. B. in Kindergärten, Krankenhäusern, Amtsgebäuden etc., eingesetzt. Auch für Treppen ist Linoleum geeignet, jedoch nicht für Feuchträume.

Bodenbeläge aus Linoleum und Korklinoleum eignen sich für Fußbodenheizungen. Bodenbeläge aus Korklinoleum sind fußwarm.

Linoleum-Bodenbeläge
Linoleum-Bodenbeläge

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Elastische Bodenbeläge

Stand 02/2022

    Elastomer-Bodenbeläge Linoleum-Bodenbeläge Polyolefin-Bodenbeläge PVC-
Bodenbeläge

Kork-Bodenbeläge
(noch nicht in WECOBIS)
             
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Elastische Bodenbeläge
---
Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Elastischen Bodenbeläge hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
+ + + PVC-Bodenbeläge erfüllen das UBA-Kriterium 3.1 Halogene prinzpiell nicht, da PVC eine halogenorganische Verbindung ist. +
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Elastische Bodenbeläge finden sich dort Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Boden- und Wandbeläge.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Elastische Bodenbeläge werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Die meisten Bodenbeläge fallen in den Geltungsbereich der BauPVO.
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) + + + + +
Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen

Elastische Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
DIBt / Flyer Technische Nachweise

ehemals abZ der Gruppen Z-156.602 (Kautschuk) ehemals abZ der Gruppen Z-156.604 (Linoleum) ehemals abZ der Gruppen Z-156. ehemals abZ der Gruppen Z-156.603 (PVC) ehemals abZ der Gruppen Z-156.613 (Kork)
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Elastischen Bodenbelägen findet sich im Reiter "Zeichen & Deklarationen". Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Übersicht Lebenszyklusinformationen: Elastische Bodenbeläge

    Elastomer-Bodenbeläge Linoleum-Bodenbeläge Polyolefin-Bodenbeläge PVC-Bodenbeläge
           
  Rohstoffe Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe)
   
Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft
Anteil fossiler Rohstoffe 35 M-% < 1 M-% 40 M-% 35 M-%
Anteil mineralischer Rohstofffe 65 M-% 30 M-% 60 M-% 65 M-%
Anteil erneuerbarer Rohstoffe 0 M-% 70 M-% 0 M-% 0 M-%
Charakteristische Inhaltsstoffe
Bindemittel (Synthese-) Kautschuk Linolzement (Leinöl, Kolophonium) Polyolefin-Copolymere Polyvinylchlorid (PVC)
Problematische Inhaltsstoffe
reproduktionstoxische Phthalate Der Einsatz von Weichmachern und damit von Phthalaten ist nicht erforderlich. möglich, z.B. DEHP
Cadmium-, Blei- oder Zinn-stabilisatoren Der Einsatz von Hitzestabilisatoren ist nicht erforderlich. möglich
Sonstiges
Verwendung von Recyclingmaterialien ggf. Mahlgut als Füllstoffe geschrotetes Aluminium Mahlgut als Füllstoffe Mahlgut als Füllstoffe
  Herstellung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung)
  ÖKOBAUDAT-Datensätze 6.2.02 Kunststoffe / Bodenbeläge / Gummi/Kautschuk Bodenbeläge 6.2.04 Kunststoffe /
Bodenbeläge /
Linoleum-Bodenbeläge
6.2.03 Kunststoffe /
Bodenbeläge /
Synth. Thermoplaste / Polyolefin
6.2.01 Kunststoffe /
Bodenbeläge /
PVC-Bodenbeläge
  Verarbeitung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
  Arbeitshygienische Risiken Elastische Bodenbeläge werden in der Regel vollflächig verklebt. Arbeitshygienische Risiken können durch VOC-Emissionen aus dem Klebstoff verursacht werden.
  Nutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
   
Emissionen Elastische Bodenbeläge können flüchtige organische Verbindungen (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen emittieren. In Deutschland war bis 16.10.2016 die Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas Teil der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (genaue Erläuterung siehe Lexikon  abZ). Eine Reihe von elastischen Bodenbelägen (ausgenommen PVC-Bodenbeläge) ist mit Umweltzeichen, welche in der Regel die VOC- und Formaldehydemissionen aus elastischen Bodenbelägen überprüfen, ausgezeichnet.
  Nachnutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung)
   
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit Aufgrund der vollflächigen Verklebung Elastischer Bodenbeläge ist der Rückbauaufwand hoch, eine Weiterverwendung nicht (bzw. nur mit großem Aufwand) möglich.
Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit möglich; Recycling aus wirtschaftlicher Sicht zur Zeit noch nicht attraktiv möglich; zunehmendauf Grund des politischen Drucks. Umweltnoxen im Bestand
Typischer Entsorgungsweg Verbrennung Thermische bwz. mechanische Abfallbehandlung1
Energiegewinnung möglich? bedingt (niedriger Heizwert) ja (hoher Heizwert) bedingt (niedriger Heizwert) sehr bedingt (niedriger Heizwert, hoher Chloranteil)

1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt (http://www.pvcrecyclingfinder.com/pvc-recycling.html, Zugriff am 23.10.2014). Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Linoleum-Bodenbeläge

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Elastische Bodenbeläge

Stand 04/2022

    Elastomer-Bodenbeläge Linoleum-Bodenbeläge Polyolefin-Bodenbeläge PVC-Bodenbeläge Kork-Bodenbeläge
(noch nicht in WECOBIS)
             
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können.
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Blauer Engel DE-UZ 120 Elastische Fußbodenbeläge (Ausgabe 2011)
+
+ +
(auch andere Kunststoff-Bodenbeläge)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe)
+
Österreichisches Umweltzeichen /
Richtlinie UZ 42
Elastische Fußbodenbeläge (2019)
+ + (+)
(derzeit nur andere Kunststoff-Bodenbeläge zertifiziert)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe)
(+)

EU Ecolabel (Blume) -
- - - -
Nordic Swan Ecolabel / Floor coverings (Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe) x (+)
Produktverfügbarkeit nicht prüfbar
x x x
natureplus Umweltzeichen / Elastische Boden- und Wandbeläge RL1200 (nur für Produkte aus nachwachachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) (+) (+)

x
(Produkt aus Kunststoff)

x
(Produkt aus Kunststoff)
(+)
eco-INSTITUT-Label /
Bodenbeläge
- (+)  +  (+)
lt. Hersteller "Vinyl ohne PVC"
(+)
Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit) +2 +2 (+) - (+)
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
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GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Elastische Bodenbeläge sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung.

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 
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EPD1 + + + + +
Branchen-EPD1 + + - + -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen.
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ÖKOBAUDAT-Datensätze 6.2.02. Gummi/Kautschuk Bodenbeläge 6.2.04. Linoleum-Bodenbeläge 6.2.03. Synth. Thermoplast / Polyolefin 6.2.01. PVC-Bodenbeläge 3.3.03. Kork
Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden.
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baubook-Deklarationen

siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Elastische Bodenbeläge

+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Linoleum-Bodenbeläge

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Elastische Bodenbeläge

Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
2a Elastische Bodenbeläge → Erläuterungen s.u. QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Elastomer-, Linoleum- und Polyolefin-Bodenbeläge,
Kork-Bodenbeläge
ja ja ja ja ja
  PVC-Bodenbeläge ja ja ja nein nein
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Elastische Bodenbeläge Inhalt aufklappen
 

Ab QN2 sind nur noch PVC-Bodenbeläge zulässig, die ohne reproduktionstoxische Phthalate und ohne Cadmium- und Blei-Stabilisatoren auskommen. Ab QN4 ist die Verwendung von PVC-Bodenbelägen ausgeschlossen.

Ansonsten ist es möglich, bei Verwendung der entsprechenden Produkte, mit allen anderen elastischen Bodenbelägen die Anforderungen bis einschließlich QN5 (Blauer Engel DE-UZ 120 oder gleichwertig) zu erfüllen. Einige Elastomer-, Linoleum- und Polyolefin-Bodenbeläge sind mit dem Blauen Engel DE-UZ 120 ausgezeichnet (Stand Mai 2022). Das gilt auch für die in WECOBIS noch nicht enthaltenen Kork-Bodenbeläge, die ebenfalls zu den Elastischen Bodenbelägen gehören.

→ zu den Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Elastische Bodenbeläge
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen für Planung und Ausschreibung sind in den WECOBIS Planungs- & Ausschreibungshilfen (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Elastische Bodenbeläge

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bodenbeläge im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Bodenbeläge. Siehe dazu Bodenbeläge im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Elastische Bodenbeläge

Elastische Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise

Bei den elastischen Bodenbelägen gibt es viele emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 120), detaillierte Informationen siehe Reiter "Zeichen & Deklarationen".
Um das Risiko für Emissionen zu minimieren bzw. die Quelle für auftretende Emissionen zu finden, muss allerdings der gesamte Fußbodenaufbau betrachtet werden. Auch Verlegewerkstoffe können verschiedene Substanzen emittieren. Bevorzugt sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit Blauem Engel DE-UZ 113 oder  EMICODE EC1plus verwendet werden.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
Elastomer-Bodenbeläge1
möglich  keine
Linoleum-Bodenbeläge1 möglich  keine
Polyolefin-Bodenbeläge1 möglich  keine
PVC-Bodenbeläge möglich  keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Für Produkte dieser Produktgruppe gibt es Umweltzeichen für besonders emissionsarme Produkte, detaillierte Informationen dazu siehe Reiter "Zeichen & Deklarationen".

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung elastische, textile, mineralische, Laminat-, Holz-Bodenbeläge

Die Rückbaubarkeit von Bodenbelägen hängt stark von der Art der Verlegung ab.

Rückbaubarkeit

>> zunehmender Rückbauaufwand >>

Verlegeart

lose verlegt

verspannt

vernagelt

streifenweise verklebt

vermörtelt

vollflächig verklebt

Elastische Bodenbeläge 1,2

(x)
z.T. möglich als Fertigdielen

 

 

 

 

x

Textile Bodenbeläge 1,2

x

x

x

x

 

x

Mineralische
Bodenbeläge
2,3

 

 

 

 

x

x

Bodenbeläge aus Holz: Dielenboden

 

 

 x

 

 

 

Bodenbeläge aus Holz: Massivparkett

 

 

 x

x

 

x

Laminat-Bodenbeläge, Fertigparkett 2,4

x

 

 

x

 

x

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit

1 Da Elastische Bodenbeläge i. d. R. vollflächig verklebt werden, ist deren Rückbau mit hohem Aufwand verbunden. Aufgrund der daraus resultierenden Beschädigung des Bodenbelags ist eine Weiterverwendung nicht möglich. Definierte Trennvliese können hier ggf. zu besserer Trennbarkeit beitragen.
2 Zu beachten ist hier allerdings die Lebensdauer der Beläge, die z.B. bei textilen Bodenbelägen mit ca. 10 Jahren, Laminat-Bodenbelägen mit ca. 20 Jahren, bei einem (verklebten) Massivholzparkett oder mineralischen Belägen hingegen mit über 50 Jahren veranschlagt wird.
3 Die Demontage von mineralischen Bodenbelägen ist mit hohem Aufwand verbunden. Ein Ausnahme bilden Lehmböden, die normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden können.
4 Laminat-Bodenbeläge werden fast immer schwimmend verlegt. Bei verklebtem Laminat ist eine zerstörungsfreie Trennung und damit eine Wiederverwendung nicht möglich.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Elastische Bodenbeläge
Elastomer-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Linoleum-Bodenbeläge  Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Polyolefin-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
PVC-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung  Möglich, Rücknahmesysteme vorhanden, steigend1 wegen fehlender ökologischer Behandlungsalternativen Thermische bzw. mechanische Abfallbehandlung in mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen momentan der übliche Beseitigungsweg2 Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser Bedingt möglich3 Möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser Bedingt möglich3 Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Mineralische Bodenbeläge
Keramik-Fliesen und
-Platten
Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Kunststein Theoretisch möglich4 Bedingt möglich5 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg6
Lehmböden möglich7 möglich7 nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg
Naturstein Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Holz und Laminat-Bodenbeläge
Bodenbeläge aus Holz Möglich, wenn vom Untergrund trennbar3 Bedingt möglich3 Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Fertigpakett,
Laminat-Bodenbeläge
Möglich3 Bedingt möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt. Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.
2 Geringer Energiegewinn; hauptverantwortlich für Chloreintrag in Verbrennungsanlagen
3 Je nach Verlegungsart. Verunreinigungen durch Kleber oder Beschichtungen können auftreten.
4 Intakte Fliesen/Steine könnten gesäubert und wiederverwendet werden.
5 Zementgebundene Kunststeine können als Splittersatz stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.
6
Zementgebundene Werksteine können als Inertabfall, kunstharzgebundene Steine je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in Deponien der Klasse I bis III bzw. erst nach Vorbehandlung deponiert werden.

7 Lehmböden haben hier deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Estrichen:Lehmböden können normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden.Sie können durch Wasserzugabe wiederaufbereitet und neu geformt werden. Die Polsterhölzer und Holzfußböden können sortenrein von der Lehmmischung getrennt werden. Voraussetzung für die hervorragende Recyclingfähigkeit der Lehmbaustoffe ist, dass der Lehm nicht mit anderen Bindemitteln wie z.B. Zement vermengt wird. Die Zugabe anderer Bindemittel ist in der traditionellen Stampflehmbauweise in Mitteleuropa nicht üblich, ist aber immer wieder Forschungsgegenstand.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Mötzl, Pladerer et al.: Assessment of Buildings and Constructions (ABC) – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Berichte aus Energie- und Umweltforschung, 30.12.2009.

Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006

Linoleum-Bodenbeläge

Technisches

Technische Daten

  • Flächengewicht [kg/m²] 2.9

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

B1 bzw. B2

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

Cfl-s1 bzw. Efl

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

 
DIN EN ISO 24011
 
Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Linoleum mit und ohne Muster
 
DIN EN 687
 
 

Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Linoleum mit und ohne Muster mit Korkmentrücken

 
 
DIN EN 688
 
 

Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Korklinoleum

 
 
DIN EN ISO 10874
 
 

Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung; Deutsche Fassung EN ISO 10874:2012

 
 
DIN EN14041
 
 

Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften;
Deutsche Fassung EN 14041:2004+AC:2005+AC:2006

 
Linoleum-Bodenbeläge

Literaturtipps

Statistisches Bundesamt: Produktion im produzierendem Gewerbe 1996 - 1998, Bodenbeläge, Statistisches Bundesamt, 2000, Wiesbaden

H. Epple: Böden und Bodenbeläge, Schweizerischer Architekten- und Ingenieur-Verein, 1988, Zürich

Zwiener, G.: Ökologisches Baustoff-Lexikon. Daten, Sachzusammenhänge, Regelwerke, C. F. Müller, 1994, Heidelberg

Joseph A. Demkin: Environmental Resource Guide, John Wiley & Sons Inc., 1996, New York

Zellweger, C. et al: Schadstoffemissionsverhalten von Baustoffen. Methodik und Resultate, Bundesamt für Energiewirtschaft, 1995, Zürich 

Hegger, M.: Armstrong DLW Linoleum, Ökobilanz nach DIN EN ISO 14040-43, TU Darmstadt, 2005

König, H.: Wege zum Gesunden Bauen, Ökobuch-Verlag 1997;

Mötzl, H., Bauer, B., et al.: Planungsleitfaden: Ökologische Baustoffauswahl, Interreg III A - Projekt Ökologisches Bauen und Beschaffen für Kommunen in der Bodensee-Region, IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH, 2007

Ökobilanzierung von PVC und wichtigen Konkurrenzwerkstoffen, Im Auftrag der Europäischen Kommission, IKP, PE Europe GmbH, Instituttet for Produktudvikling (IPU), DTU und RANDA GROUP, April 2004

Stiftung Warentest 5/2003 „Bodenbeläge“ S. 70-74

Linoleum-Bodenbeläge

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Linoleum-Bodenbeläge 2.1.1

Zusammensetzung von Linoleumzement
75-80 % Leinöl
20-25 % Kolophonium
Trocknungsbeschleuniger

Oberflächenbeschichtung

in der Regel werkseitig aufgebrachte wasserbasierte bzw. lösemittelfreie UV-härtende Kunstharzbeschichtung.

Zusammensetzung eines Linoleumbodenbelags gemäß Richtrezeptur

Träger

 
ca. 250 g/m² Jute
 

Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft

 

 

33-35 % Linoleumzement

 

29-35 % Holz- oder Korkmehl

 

23-28 % mineralische Füllstoffe (Kreide)

 

3-8 % Pigmente

 

Oberflächenbeschichtung

 
Polyacrylbeschichtung, Polyurethanbeschichtung
 

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Linoleum-Bodenbeläge 2.1.2

Zusammensetzung eines Linoleum-Bodenbelags nach Rohstoffherkunft

Gewinnung der Primärrohstoffe

Leinöl wird aus der Flachspflanze (Linum usitatissimum) gewonnen. Das Öl wird aus den Leinsamen gepresst und anschließend mit Lösemitteln extrahiert. Die Leinölausbeute liegt bei ca. 36 % (ZWIENER, MÖTZL 2006).

Kolophonium wird traditionell aus Kiefernharzen gewonnen: Wird das Harz im Wasserdampf destilliert, bleibt als Rückstand Kolophonium zurück. Heute erhält man steigende Mengen von Kolophonium auch durch Extraktion von Wurzelholz (Wurzelharz) und als Nebenprodukt der Sulfatzellstoffkochung.

Kreide (Calciumcarbonat) ist ein weißer Kalkstein. Sie wird meist im Tagebau gewonnen und ist in ausreichenden Mengen verfügbar. Die Bildung erfolgte im Meer in der jüngeren Kreidezeit aus Kalkschalen abgestorbener Foraminiferen.

Holz und Kork sind nachwachsende Rohstoffe, die zu Holzmehl und Korkschrot verarbeitet werden. Korkmehl wird aus der Rinde der Korkeiche gewonnen. In der Linoleumproduktion werden Korkabfälle anderer korkverarbeitender Betriebe sowie wiederaufbereitetes Holzmehl verwendet.

Die Trocknungsstoffe basieren Calcium, Eisen oder Mangan.

Verfügbarkeit

Die Rohstoffe sind in ausreichendem Maße vorhanden.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Geschrotetes Altlinoleum ohne Verunreinigung – aus Produktionsabfällen oder Baustellenabschnitten – kann bis zu 25 % zur Neuproduktion von Linoleum zugesetzt werden (ABC-Disposal, 2009). Laut Branchen-EPD beträgt der durchschnittliche Anteil 9,6 %.

In der Linoleumproduktion werden Korkabfälle anderer korkverarbeitender Betriebe sowie wiederaufbereitetes Holzmehl verwendet.

Radioaktivität

Linoleum-Bodenbeläge enthalten keine relevanten Rohstoffe mit radioaktiven Eigenschaften.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Landinanspruchnahme für die Bereitstellung der biogenen und mineralischen Rohstoffe der Linoleumbeläge ist gering.

Quellen

MÖTZL, Hildegund (2009): ABC-Disposal – Assessment of Building and Construction – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Anhang A2 Entsorgungswege der Baustoffe.„Haus der Zukunft“ (BMVIT), FFG-Nr: 813974. Dezember 2009

ZWIENER Gerd, MÖTZL Hildegund (2006): Ökologisches Baustofflexikon. C.F. Müller Verlag, 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2006

Wikipedia / Limoleum

Linoleum-Bodenbeläge

Herstellung

Prozesskette

Prozess-Linoleum2

Herstellungsprozess

Zur Herstellung des Linoleumzementes wird Leinöl, nach Zugabe einer kleinen Menge Trocknungsstoff, bei ca. 80 °C mit Luft oxidiert und dann bei 130-150 °C mit geschmolzenem Kolophonium gemischt. Die Masse geht in einen festen Zustand über, wird zu einem Strang geformt, danach ausgekühlt und zur Nachreifung 1-2 Monate zwischengelagert. Anschließend wird der Linoleumzement sorgfältig mit den Füllstoffen und den Pigmenten gemischt, geknetet und auf den geheizten Presswalzen des Kalanders auf das Trägergewebe aus Jute aufgepresst. Anschließend werden die noch weichen Bahnen in großen Trocknungshallen bei 70-78°C für 3- 6 Wochen nachoxidiert und erhalten so die erforderliche Härte. Abschließend wird in der Regel eine Oberflächenbeschichtung aufgebracht.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Charakteristische Emissionen

Während der Reifung des Linoleumzements werden durch den oxidativen Abbau des Leinöls Oxidationsprodukte, vor allem aliphatische Aldehyde (v. a. Hexanal und höhere Aldehyde) und Carbonsäuren, freigesetzt. In die Atmosphäre werden vorwiegend flüchtige organische Verbindungen (VOC) emittiert.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Es sind keine außergewöhnlichen Maßnahmen zum Umweltschutz notwendig. Es gilt das Regelwerk der Berufsgenossenschaften.

Maßnahmen Umweltschutz

Es sind keine besonderen Maßnahmen zum Umweltschutz notwendig.

Linoleum-Bodenbeläge

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Linoleum-Bodenbeläge werden in der Regel vollflächig verklebt. Wann immer möglich, sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit EMICODE EC1 oder zumindest GISCODE D1 verwendet werden.

Weitere Informationen zu Verlegewerkstoffen siehe ⇒ Bodenbeläge, Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Arbeitshygienische Risiken können bei der Verklebung von Linoleum-Bodenbelägen auftreten ⇒ Datenblatt Klebstoffe sowie ⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen“.

Für werkseitig fertig beschichtete Linoleumböden ist in der Regel keine Oberflächenbeschichtung vor Ort mehr notwendig. Für unbeschichtete bzw. temporär beschichtete Linoleumbeläge muss eine Grundreinigung mit anschließender Einpflege durchgeführt werden. Dabei ist auf möglichst schadstoffarme verträgliche Mittel zu achten, z.B. mit Reinigungs- und Pflegemittel
Giscode: GE 10 (Emulsionen/Dispersionen)

AGW-Werte

Bei der Bearbeitung ist allenfalls der allgemeine Staubgrenzwert zu beachten (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte, §2.4):

  • 10 mg/m3 einatembare Fraktion (E-Staub)
  • 3 mg/m3 alveolengängige Fraktion (A-Staub)

wobei von einer geringen Staubexposition ausgegangen werden kann.

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft BAU (GISBAU) enthält keine GISCODE-Einstufung für Linoleum-Bodenbeläge.

GISBAU-Einstufung für Verlegewerkstoffe sind im Datenblatt „Bodenbeläge“ in der Rubrik  „Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU“  zu finden, nähere Informationen unter http://www.wingis-online.de/wingisonline/GISCodes.aspx?GGID=1.

Informationen zu Bodenbelagsarbeiten sind in www.wingis-online.de unter Bau-Bereich "Bodenbelagsarbeiten" zu finden. Das Kapitel enthält Informationen zu Verarbeitung von Estrichen, Klebstoffen, Reparatur- und Vergussmassen, Oberflächenbeschichtungen, Spachtelmassen, Verdünnern sowie Vorstrichen / Grundierungen.

Emissionen

Arbeitshygienisch relevante Emissionen (VOC, SVOC) können bei der Verklebung auftreten (siehe auch Technische Hinweise/Verarbeitungsempfehlungen).

Das thermische Verfugen mit Schweißschnüren (z.B. Ethylen-Vinylacetetat Copolymer, Linoleumzement) verursacht keine arbeitshygienisch relevanten Emissionen von flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffen (VOC).

Umweltrelevante Informationen

Der Energiebedarf für die Verarbeitung ist vernachlässigbar (geringe Mengen für das Erwärmen der Schweißschnüre).

Transport

Der Transport zum Endverbraucher erfolgt nahezu ausschließlich per LKW. In Europa werden nur an wenigen Produktionsorten Linoleum-Bodenbeläge hergestellt (in Deutschland, Italien, Schottland und den Niederlanden). Je nach Abnahmeort ist daher mit weiten Transportwegen zu rechnen.

Linoleum-Bodenbeläge

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Elastische Bodenbeläge nach DIN EN 14041, die für die Verwendung in Aufenthaltsräumen in Deutschland vorgesehen sind, mussten bis 16.10.2016 zusätzlich zum CE-Zeichen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Grundlage für die Erteilung dieser Zulassung war aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Durch eine vom DIBt anerkannte Prüfstelle wurde die Überwachung und Kontrolle der Produktspezifikation gewährleistet und mit dem Testat „Ü“ (steht für Übereinstimmung) bestätigt. 

Bodenbeläge aus Linoleum weisen im Neuzustand einen typischen Geruch auf, der auf Emissionen von VOC zurückzuführen ist. Es handelt sich beispielsweise um Carbonsäuren, Hexanal und höhere Aldehyde, die beim Trocknungsprozess von Leinölfettsäure entstehen. Der Belag sollte direkt nach der Anlieferung aus der Verpackung entfernt und ausgerollt werden, damit die geruchsintensiven Stoffe gut abgelüftet werden können. In den ersten Wochen nach der Verlegung sollte der entsprechende Raum gut beheizt und regelmäßig durchgelüftet werden.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Linoleumbeläge werden in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Das Emissionsverhalten von Linoleumböden hängt wesentlich vom Trocknungsprozess des Bodenbelags bei der Herstellung ab (Zwiener, Mötzl, 2006). Bei mangelhafter Qualität des Linoleum-Bodenbelags kann die Emission der geruchsintensiven Stoffe über längere Zeit andauern. Bei zertifizierten Bodenbelägen sind während der weiteren Nutzung keine gesundheitsbeeinträchtigenden Emissionen zu erwarten. Eine Reihe von Linoleum-Bodenbelägen sind mit dem "Blauen Engel", "natureplus-Qualitätszeichen" oder dem "Österreichischen Umweltzeichen" ausgezeichnet.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Linoleumbeläge werden in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Linoleumbeläge sind brennbar. Sie zeigen kein außergewöhnliches Umwelt- und Gesundheitsrisiko im Brandfall. Nach DIN 4102-1 fielen sie in Qualmbildungsklasse Q1 (niedrigste Qualmbildung).

Wassereinwirkung

Es bestehen keine Umwelt- oder Gesundheitsrisiken im Schadensfall durch Wassereinwirkung.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.

Datenbank als PDF

Linoleum-Bodenbeläge fallen unter die Bauproduktgruppe Deckenbeläge mit Code Nr. 352.711, für die eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angegeben wird.

Instandhaltung

Grundsätzlich sollte das Reinigungskonzept an die Nutzung angepasst und Reinigungs- und Pflegeempfehlungen des Herstellers beachtet werden. Bei den Reinigungsmitteln ist die Ergiebigkeit zu berücksichtigen. Umweltzeichen können eine Orientierungshilfe über die Umweltverträglichkeit bieten. Zweckmäßig geplante Schmutzschleusen reduzieren den Reinigungsaufwand beträchtlich, und die regelmäßige Entfernung von losem Schmutz erhöht die Lebensdauer.

Die Unterhaltsreinigung von beschichtetem und unbeschichtetem Linoleum ist verhältnismäßig einfach und wenig umweltbelastend (Feuchtwischen, Nasswischen). Linoleum besteht aus Rohstoffen, die bei zu stark alkalischen Grundreinigern und zu starker Mechanik (schwarze Pad-Scheibe) angegriffen werden. Alle Produkte, die in der Unterhaltsreinigung verwendet werden, dürfen den pH-Wert von 9,0 nicht überschreiten (keine Schmierseife oder andere stark alkalische Reinigungsmittel).

Anschließend können zur Versiegelung und Glanzerhöhung Emulsionen von Wachsen, vorzugsweise aus nachwachsenden Rohstoffen, aufgetragen und abgewischt werden.

Für werkseitig beschichtete Linoleumböden ist in der Regel keine Einpflege und damit auch keine Grundreinigung erforderlich. Wird eine Grundreinigung durchgeführt, so sind mögliche Gesundheits- oder Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe wie Lösemittel zu vermeiden.

Bei Linoleumbodenbelägen sind gewisse Reparaturarbeiten möglich. Löcher können mit einer dafür geeigneten Paste ausgefüllt werden. Kleinere Schäden reparieren sich durch Nachoxidation von selber.

Quellen

Wikipedia / Linoleum

Linoleum-Bodenbeläge

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Rückbau heute hergestellter Linoleum-Bodenbeläge ist mit keinem besonderen Umwelt- oder Gesundheitsrisiko zu rechnen.

Wiederverwendung

Eine Weiterverwendung ist wegen Verklebung mit dem Untergrund nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Saubere geschrotete Produktions- und Baustellenabfälle können der Neuproduktion von Linoleum (bis zu 25% Anteil an der Deckmasse) zugegeben werden. Von einer stofflichen Verwertung von Altlinoleum nach dem Gebrauch ist wegen der technischen und logistischen Aufwände auf Grund der Verunreinigungen und der wenigen Produktionsstätten nicht auszugehen.

Energetische Verwertung

Bodenbeläge aus Linoleum haben einen Heizwert von ca. 20 MJ/kg (Mötzl, 2009) und können in dafür vorgesehenen Anlagen energetisch verwertet werden. Dabei entstehen nur geringe Mengen Rückstände, weshalb die Verbrennung von Bodenbelägen aus Linoleum relativ unproblematisch ist.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Abfälle aus Linoleum dürfen nicht mehr abgelagert werden.

EAK-Abfallschlüssel

17

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von Verunreinigten Standorten)

17 09 04

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen,
die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

Quellen

MÖTZL, Hildegund (2009): ABC-Disposal – Assessment of Building and Construction – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Anhang A2 Entsorgungswege der Baustoffe.„Haus der Zukunft“ (BMVIT), FFG-Nr: 813974. Dezember 2009