Oberflächenbehandlungen im Bestand

Produktgruppeninformation

   
  Welche Inhalte findet man in den Datenblättern zum Bestand in WECOBIS? Was ist der Unterschied zu den Standard-Datenblättern? Inhalt aufklappen
 

In den Standard-Datenblättern in WECOBIS findet man Informationen zu aktuell am Markt befindlichen Bauprodukten. Da es sich bei diesen aktuellen Produkten für den Neubau in aller Regel nicht um dieselben handelt, die man im zur Renovierung anstehenden Bestand vorfindet und die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen, wurde die Trennung der Materialgruppen Neubau - Bestand in WECOBIS vorgenommen. Die Darstellung in WECOBIS folgt hier jedoch nicht der üblichen Darstellung mit Lebenszyklus, sondern beschränkt sich auf die für Renovierungsmaßnahmen relevanten Informationen.

Im Bestand können sich unterschiedliche ältere Baumaterialien befinden, die nicht mehr auf dem Markt sind, aber nach wie vor mit Schadstoffen belastet sind. Diese können bereits durch ihr Vorhandensein, aber insbesondere bei unsachgemäßer Bearbeitung, Rückbau (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) und bei der Beförderung bis zur Annahmestelle (Entsorgungsanlage) sowohl die Gesundheit als auch die Umwelt gefährden.
In WECOBIS beschränken sich die Informationen an dieser Stelle auf Hinweise zu solchen Schadstoffen, die in der jeweiligen Produktgruppe in der Bausubstanz auftreten können. Dies soll als Orientierungshilfe dienen, kann jedoch eine fachliche Abklärung vor Ort durch einen entsprechenden Sachverständigen nicht ersetzen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt auf seiner Website bereits eine sehr gute Arbeitshilfe für den kontrollierten Rückbau kontaminierter Bausubstanz, den Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, zur Verfügung. Das kostenlose Online-Informationssystem bietet zahlreiche Informationen zur Erkundung, Bewertung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Baustoffen. Auf die dort geführte umfangreiche Sammlung von Datenblättern wird an den jeweiligen Stellen verwiesen.

  Übersicht zur allgemeinen Vorgehensweise bei Verdachtsmomenten. Inhalt aufklappen
 

1. Gebäudebegehung durch sachkundige Personen
2. Repräsentative Probenahme und Analyse verdächtiger Materialien, des Hausstaubs
    und/oder der Raumluft
3. Erstellung eines Schadstoffkatasters und eines Sanierungskonzepts
4. Durchführung der Sanierung und Kontrolle des Sanierungserfolgs
5. Entsorgung des schadstoffbelasteten Materials

  Infos zur Schadstoffanalyse des Bestandes. Inhalt aufklappen
  Da eine Unterscheidung schadstoffhaltiger und schadstofffreier Baustoffe in der Regel schwierig sein wird, muss im Zweifel von einer Schadstoffbelastung ausgegangen werden und die (eventuell) kontaminierten Bauteile untersucht und beprobt werden.

Einen ersten Anhaltspunkt, ob schadstoffhaltige Baustoffe verwendet worden sind, liefert das Baujahr des Gebäudes und die Zeiträume, in denen Umbauten, Sanierungen und Einbauten vorgenommen worden sind, da die gesundheitsgefährdenden und inzwischen verbotenen Schadstoffe jeweils in bestimmten Zeiträumen verbaut wurden.

Eine Bestandsanalyse mit qualifizierten Beprobungen und Beurteilungen kontaminierter Gebäudeteile durch eine sachverständige Person gibt genauere Auskunft und sollte frühzeitig vor der Bearbeitung, dem Rückbau bzw. der Entsorgung alter Baumaterialien durchgeführt werden.
Broschüre "Schadstopp" des Gesamtverbands Schadstoffsanierung e.V. mit Basisinformationen zu den häufigsten Gebäudeschadstoffen
  Liste von Schadstoffen, deren Einsatz für Neubauten und bei der Sanierung des Bestandes bereits verboten ist oder in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland verboten sein wird. Inhalt aufklappen
   
Asbest 1877 Beginn der industriellen Verwendung
1969 (DDR) und 1979 (BRD) Verbot von Spritzasbest

1982 Herstellungs- und Verwendungsverbot von asbesthaltigen Bodenbelägen
1984 Verbot schwachgebundener Asbestprodukte im Baubereich und in Nachtspeichergeräten
1992 Verbot von Asbestzementplatten im Hochbau

1995 endgültiges Herstellungs-, Inverkehrbringens- und Verwendungsverbot in Deutschland
2005 Herstellungs- und Verwendungsverbot von asbesthaltigen Materialien in Europa
PCB 1955 Beginn der Anwendung im Bauwesen (nur BRD)
1978 Verwendungsverbot in offenen Systemen
1989 Verbot der Verwendung und des Inverkehrbringens PCB-haltiger Produkte
PCP 1930er Jahre Verwendung als Fungizid
1989 Herstellungs-, und Verwendungsverbot
Lindan 1940er Jahre Verwendung als Fungizid
1984 (BRD) und 1989 (DDR) Herstellungsstopp
2008 EU-weites Verbot
DDT 1939 Verwendung als Holzschutzmittel
1972 (BRD) und 1990 (DDR) Herstellungs- und Verwendungsverbot
PAK 1838 Erster Einsatz von Teerölen als Holzschutzmittel
1991 Verbot zur Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Teerölen (Teerölverordnung)
2009 Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung  von Teerölen in der EU
„Alte“ KMF 1930er Jahre erster Einsatz in Deutschland
2000 Herstellungs- und Verwendungsverbot
Blei

Verwendung seit der Antike
1973 Verwendungsverbot von Bleirohren (ab 1.12.2013 verschärfter Grenzwert für Trinkwasser: Trinkwasserverordnung 2013)
1989 Verbot von Bleiweiß
2012 Verbot Bleimennige als Rostschutz
2015 Verbot von Blei bei der PVC-Produktion

2023 Verbot von Inverkehrbringen bleihaltiger PVC-Produkte in der EU
FCKW

1930er Jahre Einsatz von FCKW als Kältemittel

2000 Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot für FCKW
2001 Verwendungsverbot für teilhalogenierte FCKW in allen Kälte- und Klimaanlagen, ab 2002 in allen fest eingebauten Klimaanlagen < 100 kW
bzw. ab 2004 in allen kombinierten Klimaanlagen- und Wärmepumpensystemen
2010 Verwendungsverbot für unverarbeitete teilhalogenierte FCKW zur Instandhaltung / Wartung bereits existierender Kälte- und Klimaanlagen
2015 Verbot aller teilhalogenierten FCKW
HBCD Ca. seit den 1970er Jahren Einsatz als Flammschutzmittel
2017 als Flammschutzmittel in EPS/XPS-Dämmstoffen
→ LFU Bayern, Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, Suchregister, Stoffdaten
  Übersicht zu den Risiken durch schadstoffbelastete Bauprodukte. Inhalt aufklappen
 

Risiken durch das Vorhandensein von schadstoffbelasteten Bauprodukten

Je nach Art der Schadstoffbelastung kann die Innenraumluft durch lungengängige Fasern oder gas- bzw. dampfförmige Chemikalien Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit haben.

Ob die Innenraumluft belastet ist, kann durch eine Innenraumluftmessung festgestellt werden. Die ermittelten Innenraumluftwerte können mit den vom Umweltbundesamt im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegten Werten verglichen werden und so eine gesundheitliche Beurteilung von Konzentrationen einer Chemikalie in der Innenraumluft ermöglichen.

Risiken bei der Bearbeitung und dem Rückbau von schadstoffbelasteten Bauprodukten

Bei Abbruch- und Rückbauarbeiten oder auch beim Bearbeiten von Bauteilen (schleifen, fräsen o.ä.) sind inhalative Gefahren von großer Bedeutung. Neben hoher gesundheitsgefährdender Staubentwicklung kommt es bei schadstoffbelasteten Bauprodukten noch zu einem zusätzlichen Gefährdungspotenzial durch stofflich oder biologische Kontaminationen. Bei Tätigkeiten mit solchen Kontaminationen kann sich für den Bearbeiter ohne Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ein hohes Gesundheitsrisiko ergeben.

Daher sollten Arbeiten an schadstoffbelasteten Bauprodukten nicht von Privatpersonen ohne die entsprechende Fachkenntnis zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt werden.

Risiken durch unsachgemäße Beförderung zur Abfallentsorgungsstelle

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist primär derjenige Abfallerzeuger, durch dessen Tätigkeit die Abfälle erzeugt werden. Das kann der Bauunternehmer sein, der den Baustoff ausbaut. Aber auch der Bauherr kann als privater Abfallerzeuger auftreten, wenn er den Baustoff selbst ausbaut zur Entsorgungsstelle bringt oder den Bauunternehmer nicht damit beauftragt hat.

Der Abfallerzeuger haftet für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Abfällen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass diese entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und dem dazu gehörigen Regelwerk richtig deklariert und seiner Schadstoffbelastung entsprechend eingestuft werden.

Für die korrekte Deklaration und Einstufung der Abfallarten stehen dem privaten Abfallerzeuger die Abfallberater der Städte und Kommunen zur Beratung zur Verfügung.

Vorkommen von Altstoffen in Oberflächenbehandlungen

Behandelte Oberflächen treten im Bestand offen und verdeckt auf. Als Schadstoffe können in Anstrichen Holzschutzmittel,  PCB (als Weichmacher oder Flammschutzmittel), Asbest und schwermetallhaltige Pigmente enthalten sein. Wichtig sind  alle behandelten Holzoberflächen im Außenraum und auch im Innenraum, sofern es sich nicht um unbehandelte Hölzer handelt. Ein Spezialfall ist Spritzasbest, der ebenfalls unter einen weit gefassten Begriff der "Oberflächenbehandlungen" fallen könnte und deshalb in den Tabellen dieses Datenblatts aufgeführt wird.

Siehe hierzu die Datenblätter 415 zu Farben und Anstrichen sowie 404 Brandschutzanstrichen des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz (LFU).

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche der in BK_1.1.6 genannten Schadstoffgruppen möglicherweise bei Oberflächenbehandlungen im Bestand auftreten können.

Schadstoffkategorie  Oberlächenbehandlungen

Pentachlorphenol PCP

Holzschutzmittel
Lindan Holzschutzmittel
Dichlordiphenyltrichlorethan Holzschutzmittel
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Steinkohleteerhaltige Holzschutzmittel
Asbest Spritzasbest, Brandschutzanstriche
Polychlorierte Biphenyle (PCB) Brandschutzanstriche
Schwermetalle Als Pigmente in verschiedensten Anstrichen

Schadstoffhaltige Oberflächenbehandlungen finden sich vor allem in folgenden Gebäudeteilen

Gebäudeteil Bauteile / Schadstoffe
Tragwerk, Fassaden- und Innenbekleidungen

Vor allem tragende Holzbauteile wie Balken, Decken, Sparren und Pfetten (PCP, Lindan, DDT, PAK)

Tragwerk

Stahlträger, Decken, Brandmauern (Spritzasbest)

Tragwerk, Deckenbekleidung

Brandschutzanstriche auf tragenden Bauteilen aus Beton, Stahl oder Holz, Deckenplatten vom Typ Wilhelmi (PCB)

Oberflächen

Farben und Lacke, insbesondere intensiv leuchtende Farben (Schwermetalle)

Pentachlorphenol PCP

Pentachlorphenol ist giftig beim Verschlucken und Hautkontakt zudem lebensgefährlich beim Einatmen. Zudem steht es im Verdacht, Krebs zu erzeugen und ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. PCP wurde als Holzschutzmittel 1989 verboten. Bis dahin war es das am häufigsten eingesetzte Holzschutzmittel, häufig in Kombination mit anderen. Es verhindert als Fungizid den Pilzbefall des Holzes.

Siehe hierzu auch das Datenblatt 513 PCB des LFU.

Lindan

Lindan ist die Handelsbezeichung für γ-Hexachlorcyclohexan (γ-HCH). Es ist giftig beim Verschlucken, gesundheitsschädlich sowohl beim Einatmen und im Hautkontakt. Zudem kann es Säuglinge über die Muttermilch schädigen und ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Lindan ist in der EU nicht als Biozid zugelassen. Es darf in aktuell verkauften Produkten nicht enthalten sein.

Dichlordiphenyltrichlorethan DDT

DDT ist giftig beim Verschlucken, es steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und ist sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. In der BRD wurde der Einsatz von DDT 1974 verboten. In der DDR wurden DDT-haltige Holzschutzmittel im Baubereich bis zur Wende 1990 eingesetzt.

Siehe hierzu auch das Datenblatt 506 DDT des LFU.

Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe PAK

Steinkohleteerhaltige Holzschutzmittel wie Teeröle, Carbolineen (niedrig-viskose Teeröl-Destillate) sowie Teeökpräparate sind wegen der hohen Gehalte krebserregender Polycyklischer aromatischer Kohlenwaserstoffe (PAK) im Rückbau kritisch. PAK sind ein Bestandteil des Steinkohleteers. PAK können Krebs erzeugen.

 Siehe hierzu auch das Datenblatt 502 PAK des LFU.

Spritzasbest / Asbest

Spritzasbest wurde besonders auf Stahlträger, Decken oder Brandmauern aufgespritzt. Er besteht aus Zement, der mit Asbest vermischt ist. Spritzasbest enthält viel schwach gebundenes Asbest. Die Anwendung von Spritzasbest wurde in der BRD 1979 und in der DDR 1969 verboten. Mit zunehmendem Alter vergrößert sich erfahrungsgemäß die Faserabgabe aus Spritzasbest. Falls Spritzasbest im Innenraum mit Kontakt zur Raumluft angetroffen wird, ist die Dringlichkeit einer Sanierung unverzüglich abzuklären. Wird Spritzasbest während einer Rückbaumaßnahme angetroffen, so sind die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich einzustellen und ein Fachbetrieb beizuziehen, der von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden ist

Siehe hierzu auch das Datenblatt 501 Asbest des LFU. 

Polychlorierte Biphenyle PCB

Polychlorierte Biphenlye sind besonders wegen Ihrer endokrinen Wirkung bekannt geworden. Sie können den Hormonhaushalt und damit die Fortpflanzungsfähigkeit stören. PCB stehen zudem im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Durch Ihre hohe Fett- und geringe Wasserlöslichkeit reichern sie sich im Fettgewebe von Lebewesen an und können über die Nahrungskette akkumulieren. Im Bestand kann PCB in Brandschutzanstrichen vorkommen. Diese finden sich auf unterschiedlichen Untergründen aus Beton, Metall, Holz, Papier, Stoff. PCB-haltige Brandschutzanstriche wurden in Deuchtschland bis ca. 1973 hergestellt. Die Art der Probenahme sowie die Entsorgungswege richten sich nach dem Untergrund sowie dem PCB-Gehalt.

Siehe hierzu folgende Datenblätter des LFU: 415 Farben und Anstriche, 434 Putze, 402 Bauplatten

Schwermetalle

In Pigmenten von Oberflächenbehandlungen finden sich folgende Schermetalle:

Blei (Rostschutzanstriche, weiss und gelbe Malerfarben), Cadmium (leuchtende Kunststofffarben), Chrom, Zink (helle Farben)

Siehe hierzu auch das Datenblatt 515 Schwermetalle des LFU.

Maßnahmen bei der Sanierung

Pentachlorphenol PCP

Vor einer Gebäudesanierung ist behandeltes Holz in jedem Fall zu beproben. Klarheit über das eingesetzte Holzschutzmittel kann nur eine Laboranalyse geben. In der Entsorgung gelten PCP-haltige Holzabfälle als gefährliche Abfälle im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Lindan

Vor einer Gebäudesanierung ist behandeltes Holz in jedem Fall zu beproben. Klarheit über das eingesetzte Holzschutzmittel kann nur eine Laboranalyse geben. In der Entsorgung gelten Lindan-haltige Holzabfälle als gefährliche Abfälle im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Dichlordiphenyltrichlorethan DDT

Vor einer Gebäudesanierung ist behandeltes Holz in jedem Fall zu beproben. Klarheit über das eingesetzte Holzschutzmittel kann nur eine Laboranalyse geben. In der Entsorgung gelten DDT-haltige Holzabfälle als gefährliche Abfälle im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe PAK

Vor einer Gebäudesanierung ist behandeltes Holz in jedem Fall zu beproben. Klarheit über das eingesetzte Holzschutzmittel kann nur eine Laboranalyse geben. In der Entsorgung gelten PAK-haltige Holzabfälle als gefährliche Abfälle im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Spritzasbest / Asbest

Spritzasbest ist bei einer Sanierung aus dem Baukörper zu entfernen. Für die Abklärung und Sanierung sind Fachbetrieben zu beauftragen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind. Die TRGS 519 regelt die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Durchführung von Sanierungsarbeiten mit Asbest.

Schwermetalle in Pigmenten

Je nach Untergrund erfolgt die Entsorgung in der Deponie oder in der Müllverbrennung.

Oberflächenbehandlungen im Bestand
Oberflächenbehandlungen im Bestand
Oberflächenbehandlungen im Bestand
Oberflächenbehandlungen im Bestand

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB + Materialien im Bestand in WECOBIS

Die Trennung der Materialgruppen Neubau - Bestand wurde vorgenommen, da es sich bei den am Markt befindlichen Produkten für den Neubau in aller Regel nicht um dieselben handelt, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.

Die Darstellung in WECOBIS beschränkt sich bei Bauproduktgruppen im Bestand im Reiter BNB-Kriterien auf die Einordnung hinsichtlich Kriteriensteckbrief BNB_BK_1.1.6. Dieser ist relevant für Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen können.

Die Einordnung von Materialien im Neubau mit Informationen zu weiteren Kriteriensteckbriefen (1.1.6, 3.1.3, 4.1.4) finden sich in den Standard-Datenblättern zur jeweiligen Produktgruppe (siehe auch rechter Navigationsbalken) im Reiter BNB-Kriterien.

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Einordnung Oberflächenbehandlungen im Bestand

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche der in BK_1.1.6 genannten Schadstoffgruppen möglicherweise bei Oberflächenbehandlungen im Bestand auftreten können.

Schadstoffgruppen gemäß BNB_BK_1.1.6 ggf. schadstoffbelastete Oberflächenbehandlungen im Bestand
1. Asbest

Spritzasbest, Brandschutzanstriche

2. Polychlorierte Biphenyle PCB

Brandschutzanstriche

3. Holzschutzmittel / Biozide:
Pentachlorphenol PCP, Lindan, DDT

Holzschutzmittel

4. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK

Holzschutzmittel

5. Alte Künstliche Mineralfasern KMF

-

6. Blei

Pigmente

7. Fluorchlorkohlenwasserstoffe FCKW -
8. Flammschutzmittel (zurückgestellt)1 -
9. Weichmacher DEHP (zurückgestellt)1 -
10. Formaldehyd

-

11. Schimmelpilze

-

12. Radon aus Baustoffen (zurückgestellt)1 -
13. Taubenkot (zurückgestellt)1 -
14. Feinstaub (zurückgestellt)1 -
- : nichts bekannt für Bauplatten

1Die Schadstoffgruppen 8. Flammschutzmittel, 12. Radon, 13. Taubenkot, 14. Feinstaub sind für die Bewertung nach BK_1.1.6 derzeit zurückgestellt.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Komplettmodernisierung, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BK_1.1.6_V 2017 (Online-Quelle)

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Komplettmodernisierung, Kriterium 5.1.6 Bestandsanalyse, abrufbar unter BNB_BK_5.1.6_V 2017 (Online-Quelle)

Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
Auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) findet man den Schadstoffratgeber Gebäuderückbau, ein kostenloses Online-Informationssystem mit zahlreichen Informationen zur Erkundung, Bewertung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Baustoffen. 

Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS), Schadstopp! Wissen Sie, was dahinter steckt?, 2018, Berlin, abgerufen 11/2023

Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden - Erfassen, bewerten, beseitigen, 2014, Berlin;
kostenloser Download von Kapitel 6 / Schadstoffe kompakt

Oberflächenbehandlungen im Bestand
Oberflächenbehandlungen im Bestand
Oberflächenbehandlungen im Bestand
Oberflächenbehandlungen im Bestand
Oberflächenbehandlungen im Bestand
Oberflächenbehandlungen im Bestand
Oberflächenbehandlungen im Bestand