Klarlacke

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Klarlacke haben im Gegensatz zu deckenden Lacken einen höheren Bindemittelanteil und keine farbgebenden Pigmente oder Füllstoffe. Die Produktvarianten umfassen lösemittel- sowie wasserbasierte Systeme. Als Bindemittel werden entweder Kunstharze oder Naturharze verwendet. 

In lösemittelbasierten Klarlacken liegt das Bindemittel gelöst in organischen Lösemitteln vor. Bei lösemittelbasierten Kunstharzklarlacken sind vor allem Kombinationen von Acrylaten mit Isocyanaten, aber auch mit Cellulosenitrat gebräuchlich. Klarlacke mit Cellulosenitrat als Bindemittel werden auch als Cellulose- oder NC-Lacke bezeichnet. Sie zeichnen sich durch sehr kurze Trocknungszeiten aus. Ihr Verbrauch ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Bei lösemittelbasierten Naturharzklarlacken sind vor allem Kombinationen von pflanzlichen Ölen mit Baumharzen gebräuchlich. Ein weiteres wichtiges und traditionelles Bindemittel ist Schellack. Naturharzklarlacke auf Schellackbasis zeichnen sich durch ihre kurzen Trocknungszeiten aus, sind aber sehr anspruchsvoll in der Verarbeitung und nur noch in der Antikschreinerei gebräuchlich. Sie werden wegen ihres Alkoholgehaltes auch Spirituslacke genannt.

In wasserbasierten (auch: wasserverdünnbaren) Klarlacken liegt das Bindemittel (i.d.R. Kunstharz) fein verteilt (dispergiert) in Wasser vor. Bei wasserbasierten Kunstharzklarlacken werden bei höherer Beanspruchung hauptsächlich 2K-Polyurethanharze oder polyurethanmodifizierte 1K-Acryldispersionen verwendet. Wasserbasierte Kunstharzklarlacke enthalten in der Regel einen geringen Anteil an organischen Lösemitteln zur Verbesserung der Filmbildung.

Wesentliche Bestandteile

Die wesentlichen Bestandteile von Klarlacken sind Bindemittel, Lösemittel, Wasser und Hilfsstoffe.

Charakteristik

Nitrocellulose-Lacke sind wahrscheinlich über 100 Jahre alt und haben Anfang des Jahrhunderts bereits vor den Alkydharzlacken industrielle Bedeutung erlangt. Mit der zunehmenden Sensibilisierung für den Umweltschutz sind die NC-Lacke, die Weichmacher erfordern und bis zu 80% Lösemittel enthalten, nicht mehr so gebräuchlich. Nitrocellulose-Lacke können in vielen Kombinationen mit anderen Bindemitteln, insbesondere mit Alkydharzen verwendet werden (Nitrokombilacke) und auch bei den Polyurethanlacken ist die Zahl der gebräuchlichen Bindemittel erheblich. Die einzelnen Kombinationen, die bei konkreten Produkten oft nicht zu identifizieren sind, können die spezifischen Gebrauchseigenschaften maßgebend bestimmen.

Ursprünglich waren Klarlacke mit Polyurethanharz als Bindemittel lösemittelbasierte Zweikomponentensysteme. Durch zahlreiche Modifikationen sind auch Einkomponentensysteme im Gebrauch. In wasserbasierten 1K-Systemen ist die Reaktion zwischen Harz und Härter, oft zwischen Acrylat und Isocyanat, bereits erfolgt. Das Polymer ist so modifiziert, dass es in Wasser dispergierbar ist. Die Filmbildung erfolgt durch physikalische Trocknung, d.h. durch das Verdunsten des Wassers. 1K-Dispersionen sind vom Filmbildungsmechanismus und von der Anwendung her eher den Dispersionslackfarben zuzuordnen.

Naturharzklarlacke werden auch als magere Lacke bezeichnet. Sie enthalten geringere Anteile an Ölen als Ölfarben (vgl. Ölfarben und Naturharzlacke) und trocknen wie diese chemisch-oxidativ. Mit Hilfe konventioneller Sikkative (Trocknungsstoffe) auf Metallbasis werden die Öle chemisch verändert und miteinander vernetzt. Naturharzklarlacke auf Schellackbasis trocken physikalisch durch Verdunstung der Lösemittel. Die meisten Produkte dürfen, was die Bindemittel anbelangt, als natürlich angesehen werden. Es ist jedoch auch möglich, die Öle und Harze chemisch so zu verändern (häufig wird das Wort Modifikation verwendet), dass man nicht mehr von natürlichen Bindemitteln sprechen kann. Beispielsweise lassen sich Öle mit Isocyanaten chemisch zu Urethanölen umsetzen (vgl. Polyurethanharzfarben). Wie wenig eindeutig die Abgrenzung zwischen künstlichen und natürlichen Bindemitteln ist, lässt sich anhand der Ölmodifikationen sehr gut illustrieren.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Wasserbasierte Systeme benötigen Konservierungsmittel, um den mikrobiellen Befall im Topf/Gebinde zu verhindern.
Klarlacke, die als "filmgeschützt" oder z.B. "mit Filmschutz gegen Algen und Pilze" bezeichnet werden, enthalten Biozide in größeren Mengen, als für die Topfkonservierung alleine erforderlich wäre. Der Einsatz von Bioziden sollte jedoch auf das absolut technisch notwendige Maß reduziert werden. In Produkten mit dem Blauen Engel DE-UZ 12a sind Biozide als Filmschutz ausgeschlossen, zugelassen sind nur bestimmte Biozide und Mengen zur Topfkonservierung.

In lösemittelbasierten Kunstharzklarlacken auf Alkydharzbasis werden als Hautverhinderungsmittel i.d.R. Oxime eingesetzt. 2-Butanonoxim und Acetonoxim sind als krebsverdächtig eingestuft und wurden von einzelnen Herstellern bereits durch andere Oxime ersetzt. Sie emittieren zwar funktionsbedingt im Wesentlichen während der Verarbeitung, abhängig vom Ort des Auftrags (Werkstatt oder Vor-Ort) sowie der Lüftungs- und Einbausituation ist eine Belastung der Innenraumluft jedoch auch nicht auszuschließen.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Oximen, deren Umwelt- und Gesundheitsrelevanz und in welchen Produktgruppen man damit rechnen muss:
→ WECOBIS-Lexikon / Sonderthemen / Oxime
weitere Informationen:
→ Reiter Planungsgrundlagen / Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Lieferzustand

Klarlacke werden in Metallgebinden geliefert.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

grundsätzliche Anwendungsbereiche von Klarlacken im Vergleich zu anderen Farben, Lacken, Lasuren siehe Anwendungsbereiche Farben, Lacke, Lasuren

  Innen Außen
Beanspruchung gering stark  
Putze - - -
Gips - -  
Gipskarton, Papier, Tapeten - -  
Beton - - -
Faserzement - - -
Massivholz + 2) + 0 3)
Holzwerkstoffe + 2) + 0 3)
Stahl x 1) 4) x 1) 4) 0 4)
Stahl verzinkt x 1) 4) x 1) 4) 0 4)
Aluminium x 1) 4) x 1) 4) 0 4)
+
geeignet
x
möglich, aber nicht gebräuchlich
-
nicht geeignet
0
bedingt geeignet
1)
2)
3)
4)
NC-Lacke nur mit entsprechender Grundierung
Gilt nur für Naturharzklarlacke, die Anwendung von anderen Klarlacken ist möglich, aber nicht gebräuchlich
Gilt nur für Kunsharzklarlacke, Naturharzklarlacke sind nicht geeignet
Gilt nur für lösemittelbasierte Kunstharzklarlacke, wasserbasierte Produkte sind nicht geeignet
 
 

Lösemittelhaltige Kunstharzklarlacke werden hauptsächlich zum Schutz von Holz- und Metalloberflächen gegen mechanische Beanspruchung im Innenraum eingesetzt. Für Anwendungen im Außenraum sind nur speziell modifizierte Polyurethanharze und NC-Lacke geeignet. Auf metallischen Untergründen ist eine Anwendung von NC-Lacken nur mit entsprechender Grundierung möglich.

ausführliche Erläuterungen zu  Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Planungsgrundlagen

Anstrichaufbau

Klarlacke 150 - 200 g/m² Zwei Anstriche Standardrezeptur, Zwischenschliff

Beim angegebenen Anstrichaufbau handelt es sich um einen Standardaufbau für Holz im Innenraum. Die produktbedingten Abweichungen sind gering. Für Hölzer in trockenen Innenräumen ist keine Behandlung mit Bioziden nötig.

Quellen

Eigene Datensammlung, Büro für Umweltchemie

Klarlacke
Klarlacke

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Lacke und Lasuren

Stand 02/2022

    Polyurethanharzfarben

Dispersionslackfarben

Klarlacke

Alkydharzlackfarben

Ölfarben und Naturharzlacke

Holzlasuren

Epoxidharzfarben
           
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung
---
Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung
---
Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung

  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Lacke und Lasuren hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Lacke und Lasuren finden sich dort Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Beschichtungen und Imprägnierungen.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Lacke und Lasuren werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC - -

-

-

Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen

Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden sowie für elastische Bodenbeläge benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nach wie vor* eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
abZ der Gruppen:
Z-157.10 (Beschichtungen f. Parkette & Holzfußböden)
Z-157.20 (Beschichtungen f. elastische Bodenbeläge)
Z-157.30 (Beschichtungen f. Korkbodenbeläge)
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden findet man beim DIBt (download Liste)

*Hinweis: Das EuGH-Urteil, das bestimmte abZ außer Kraft setzte, hat für Oberflächenbeschichtungen von Parkett keine Relevanz, da sie keiner hEN unterliegen (s. Lexikonbegriff abZ).

-

-

freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
 Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Lacken und Lasuren findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Gefahrstoffverordnung

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem

GISCODES für Lacke und Lasuren

Für Lacke gibt es unterschiedliche GISCODE-Einstufungskataloge, die in Frage kommen können.
Übersicht mit Einordnung der verschiedenen Lacksysteme u.a. in die jeweiligen GISCODES:
→ Reiter Zeichen & Deklarationen / Übersichtstabelle - GISBAU Klassifizierungssystem

Aus arbeitshygienischer Sichtweise ist immer zu prüfen, ob wasserbasierte bzw. wasserverdünnbare (z.B. GISCODE BSW ...; < 140 g/l Lösemittel) statt lösemittelbasierter Produkte (z.B. GISCODE BSL ...) und ob 1-komponentige statt 2-komponentiger (= Harz + Härter) Produkte eingesetzt werden können, was in vielen Fällen möglich ist. Muss ein lösemittelbasierter Lack eingesetzt werden, sollten Produkte mit einem möglichst geringen Lösemittelgehalt (z.B. BSL10, BSL20; < 400g/l Lösemittel / entspricht abh. von der Dichte ca. 30%) bevorzugt werden. Wenn möglich sollten immer aromatenfreie (z.B. BSL20), bei den Naturharzlacken terpentinfreie und bei den Ölfarben oximfreie Produkte (z.B. Ö40+) verwendet werden.
Produkte mit  krebsverdächtigen Inhaltsstoffen > 0,1% (z.B. GISCODE BSL60 / 2-Butanonoxim als Hautverhinderungsmittel) sollten möglichst vermieden, Produkte mit Bioziden als Filmschutz (z.B. GISCODE BSW50) auf das technisch notwendige Maß beschränkt werden.

Wasserbasierte Lacke:
Dispersionslackfarben sind grundsätzlich wasserbasiert. Wasserbasierte Varianten findet man aber auch bei den Holzlasuren, Klarlacken und Polyurethanharzfarben (1K-Produkte bevorzugen). Auch Epoxidharzdispersionen sind wasserbasiert, aber immer 2-komponentig (2K).
Lösemittelbasierte Lacke:
Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel) sind grundsätzlich, Ölfarben und Naturharzlacke (25-35% Lösemittel) meistens lösemittelbasiert. Lösemittelbasierte Varianten findet man bei den Holzlasuren (55-80% Lösemittel), Klarlacken (40-85% Lösemittel) und Polyurethanharzfarben (25-40% Lösemittel, 1K- + 2K). Epoxidharzfarben (25-35% Lösemittel) sind lösemittelbasiert und immer 2-komponentig (2K).

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Lacke und Lasuren

Lacke und Lasuren sollten nur auf nicht mineralischen Oberflächen (z.B. Holz, Metall) zum Einsatz kommen. Dabei sollten wasserbasierte, 1-komponentige Produkte ohne Biozide (außer zur Topfkonservierung) bevorzugt werden. Insbesondere in Innenräumen sollte zudem auf möglichst emissionsarme Produkte geachtet werden. Produkte mit Umweltzeichen, wie z.B. dem Blauen Engel DE-UZ 12a für schadstoffarme Lacke, erfüllen zahlreiche Anforderungen zu VOC und gefährlichen Stoffen, die auch über das AgBB-Bewertungsschema (s.u.) hinausgehen.

Bei den Lacken sind Dispersionslackfarben die am wenigsten umwelt- und gesundheitsbelastende Produktgruppe, ähnliches kann für wasserbasierte Produkte aus der Gruppe der Holzlasuren, Klarlacke und Polyurethanharzdispersionen (auch: PU-verstärkte Acrylfarben) gelten. Produkte aus diesen Produktgruppen können sich auch für den Blauen Engel qualifizieren.
→ Reiter Zeichen & Deklarationen

Auf gering beanspruchten Holzbauteilen im Innenraum sind wasserbasierte Naturharz (statt Kunstharz) -Lacke / -Lasuren oder auch eine Behandlung mit lösemittelfreien bzw. lösemittelarmen Ölen oder Wachsen wenig umweltbelastende Alternativen. Eine geölte Oberfläche lässt sich besser unterhalten als eine lackierte, deren Renovierung sehr aufwändig ist.
Wenn möglich sollte der Einsatz von lösemittelbasierten Lacken und Lasuren auf werkseitige bzw. Werkstatt-Beschichtungen beschränkt bleiben und auch hier Produkte mit möglichst geringem Lösemittelgehalt bevorzugt werden. Bei Lacken auf Alkydharzbasis oder Ölbasis sollte zudem darauf geachtet werden, dass kein 2-Butanonoxim oder Acetonoxim enthalten ist.
weitere Informationen zu Oximen:
WECOBIS Sonderthemen / Oxime in Bauprodukten

Epoxidharzfarben, auch Epoxidharzdispersionen, enthalten u.a. sensiblisierende, reizende und ätzende Einzelkomponenten, welche eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Sie sollten nur dort zum Einsatz kommen, wo besonders hohe Anforderungen an die mechanische oder chemische Beständigkeit gestellt werden. Für Metalle sind hier aber auch werkseitige Beschichtungen auf der Basis von Pulverlacken oder wasserverdünnbaren Nasslacken mit anschließender Thermolackierung mögliche ökologische und arbeitshygienische Alternativen.
Die Verarbeitung von mehrkomponentigen Reaktionsharzen (Epoxidharzfarben, Polyurethanharzfarben) ist zudem anspruchsvoll. Bei unsachgemäßer Verarbeitung können durch ungenügende oder chemisch unvollständige Aushärtung längerfristige, geruchsintensive Emissionen entstehen.

Hinweis zu Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden

Bei allen Lacken, die als Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden eingesetzt werden sollen, ist darauf zu achten, dass eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ der Gruppen Z-157.10) mit Aussagen zum Gesundheitsschutz vorliegt (baurechtliche Anforderung!). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des o.g. AgBB-Bewertungsschemas.
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden, die demnach das AgBB-Schema einhalten, findet man beim DIBt (download Liste).

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Klarlacke

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Lacke und Lasuren

Stand 04/2022

   

lösemittelbaiserte Lacke und Lasuren:

Alkydharzlackfarben

Ölfarben und Naturharzlacke

Klarlacke (lösemittelbasiert)

Holzlasuren (lösemittelbasiert)

Polyurethanharzfarben (lösemttelbasiert)

Epoxidharzfarben (lösemittelbasiert)

wasserbasierte Kunstharzlacke und -lasuren:

Dispersionslackfarben

Klarlacke (wasserbasiert)

Holzlasuren (wasserbasiert)

Polyurethanharzfarben (wasserverbasiert)

Epoxidharzfarben (wasserbasiert)

 

wasserbasierte Naturharzlacke und -lasuren findet man bei den:

Holzlasuren (wasserbasiert)

Ölfarben und Naturharzlacke (selten)

         
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel
weil emissionsarm /
DE-UZ 12a
Schadstoffarme Lacke (Ausgabe 2011 bis 12/2020 - abgelaufen3)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe: Lösemittelgehalt >10%)

(+)3

BE-Version nicht mehr gültig, keine Produkte mehr auf der Website gelistet, Erläuterungen s. Fußnote 3 / Epoxidharzfarben waren keine zertifiziert

(+)3

BE-Version nicht mehr gültig, Erläuterungen s. Fußnote 3 / Naturharzlacke und -lasuren waren für diese Version sowieso nicht zertifiziert

Blauer Engel DE-UZ 12a
Emissions- und schadstoffarme Lacke (Ausgabe 2019)3

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe: Lösemittelgehalt >10%)

+

+

Österreichisches Umweltzeichen /

Richtlinie UZ 01
Lacke, Lasuren und Holzversiegelungslacke, (ausgenommen sind Zweikomponentensysteme)

x

+

(geringe Produktverfügbarkeit)

+

(geringe Produktverfügbarkeit)

EU Ecolabel (Blume) /
Innen- und Außenfarben und -lacke
x +

+

Nordic Swan Ecolabel /
Indoor paints an varnishes
x

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

natureplus Umweltzeichen (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

x

x

(+)

Beschichtungen und Imprägnierungen

eco-INSTITUT-Label / Beschichtungsmittel und Lacke

(+)

(+)

(+)

EMICODE /
EC1plus (sehr emissionsarm) -
EC2 (emissionsarm)
/ Raumlufthygiene (nur lösemittelfrei möglich)

x

+

(nur als Oberflächenbehandlungsmittel für Fußböden)

+

(nur als Oberflächenbehandlungsmittel für Fußböden)

Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit)

x

+

+

  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   
 

Für Oberflächenbehandlungen gibt es für die Einordnung in GISCODES aufgrund ihrer hohen arbeitshygienischen Relevanz mehrere GISBAU-Einstufungskataloge. Für Lacke und Lasuren kommen hier neben dem Einstufungskatalog für Beschichtungsstoffe auch diejenigen für Epoxidharze, Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden, sowie Polyurethanharzprodukte zur Verwendung. Aufgrund der Vielzahl der Produktcodes, wird in dieser Tabelle zunächst nur ein erster allgemeiner Überblick zur Systematik gegeben. Die für die jeweilige Produktgruppe im Einzelnen relevanten Links können auch dem rechten Navigationsbalken entnommen werden.
Bei Interesse können auch die jeweiligen Einstufungskataloge bei der GISBAU heruntergeladen werden → Download Einstufungskataloge

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert (neu):
BSL10 bis BSL 50
BSL60, falls krebsverdächtige Inhaltsstoffe, z.B. Butanonoxim, > 0,1% enthalten

Polyurethanharzprodukte:
Polyurethanharze lösemittelhaltig:
PU20, PU30, PU50 (PU-Systeme)

Epoxidharzprodukte (neu):
Epoxidharzfarben lösemittelhaltig (LM-Gehalt4 > 5%):
RE60, RE70, RE75 (RM-Verdacht)

Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden / stark lösemittelhaltige Versiegelungen
LM-Gehalt4 > 15%:
G1-G3, KH1-KH2, DD1-DD2, SH1

Oberflächenbehandlungsmittel
für Parkett und andere Holzfußböden / Öle/Wachse:

LM-Gehalt4 5-15%:
Ö40-Ö70, Ö80-Ö100

Beschichtungsstoffe, wasserbasiert (neu):
BSW20 - BSW30
BSW50, falls Biozide (Filmschutz) enthalten

Polyurethanharzprodukte:
Polyurethanharze lösemittelfrei (LM-Gehalt4 max. 0,5%):
PU10, PU40 (PU-Systeme)

Epoxidharzprodukte (neu):
Epoxidharzfarben
lösemittelfrei (LM-Gehalt4 max. 0,5%):
RE05, RE20, RE30
lösemittelarm (LM-Gehalt4 < 5%):
RE40, RE50, RE55
RE80 (giftige Komp.), RE90 (RM-Eig.)

Oberflächenbehandlungsmittel
für Parkett und andere Holzfußböden / Wassersiegel:

lösemittelfrei (LM-Gehalt4 0%): W1, W1/DD
Lösemittelgehalt max. 5%:
W2, W2+, W2/DD+
Achtung! LM-Gehalt4 per Definition bis zu 15% erlaubt:
W3, W3+, W3/DD

Beschichtungsstoffe, wasserbasiert (neu):
BSW20 - BSW30
BSW50, falls Biozide (Filmschutz) enthalten

Oberflächenbehandlungsmittel
für Parkett und andere Holzfußböden / Öle/Wachse:

lösemittelfrei (LM-Gehalt4 0%):
Ö10, Ö10+, Ö10/DD+
LM-Gehalt4 max. 5%:
Ö20-Ö30, Ö20+, Ö80

wasserbasierte Naturharzlacke sind selten, aber i.d.R. lösemittelfrei, evtl. kommt deshalb noch der Produktcode für Wassersiegel zur Verwendung:
W1, W1/DD (Wassersiegel, lösemittelfrei)

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) immer erforderlich bei Epoxidharz- und Polyurethanharzprodukten (Einsatz must technisch begründet sein), nicht erforderlich bei anderen wasserverdünnbaren Lacken und Lasuren mit LM-Gehalt1 bis 5%. nicht erforderlich

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

Innerhalb der gleichen GISCODE-Gruppe i.d.R. die Produktgruppe mit der niedrigsten Ziffer. Jedoch sollte grundsätzlich der Einsatz wasserbasierter Produkte geprüft werden (s. rechts)

BSW20, W1 BSW20, W1, Ö10+
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1
- - -
Branchen-EPD1 - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

5.6. Lacke und Lasuren
5.6.01. Lacksysteme Holzfenster
5.6.02. Lacksysteme Holzfassade
5.6.03. Parkettlack
5.6.04. Lacksysteme Metall

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklarationen siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Beschichtungen und Imprägnierungen
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

 

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

3 Hinweise zur neuen Version Blauer Engel DE-UZ 12a / Ausgabe 2019 ersetzt Ausgabe 2011 (gültig bis 12/2020)
Die Vergabekriterien für einen Blauen Engel werden immer nur für eine befristete Zeit von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Diese beträgt i.d.R. 3-5 Jahre, kann aber auch verlängert werden. Anschließend gibt es eine Neuversionierung, für die die Hersteller auch wieder neue Anträge stellen und Nachweise erbringen müssen. Vor der endgültigen Einführung der Neuversion (und "Abschaltung" der Altversion) gibt es eine Übergangsfrist, in der dann eine alte und eine neue Version gleichzeitig existieren und auch noch beide gültig sind. Die Zahl der zur Verfügung stehenden neu zertifizierten Produkte ist abhängig von der Anzahl der gestellten Neuanträge, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem damit verbundenen jeweiligen Prüfungsfortschritt beim RAL. Auf der Seite des Blauen Engel findet man eine vollständige Liste der Vergabekriterien mit Angabe der jeweiligen Laufzeit.
Für die alte Ausgabe des DE-UZ 12a von 2011 ist die Übergangsfrist mit dem 31.12.2020 abgelaufen. Für die Neuversion (Ausgabe 2019) gab es relativ lange noch kaum Produkte, inzwischen ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeit einer Version dürfen Produkte, die bis zum Ablaufdatum produziert wurden (hier: 12/2020), noch mit dem Blauen Engel der Vorversion abverkauft werden.
4 LM = Lösemittel (lt. GISBAU-Definition flüchtige organische Verbindung (VOC) sowie deren Mischungen mit einem Anfangssiedepunkt von höchstens 250 °C)

Klarlacke

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Lacke und Lasuren

Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
3a Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen2 → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Dispersionslackfarben,
wasserbasierte: HolzlasurenKlarlacke, Polyurethanharzfarben
*mit Gleichwertigkeitsnachweis für den Blauen Engel (derzeit sehr geringe Produktverfügbarkeit, s.u. Erläuterungen)
ja ja ja ja ja*
  Epoxidharzdispersionen
*Gleichwertigkeitsnachweis zum Blauen Engel wahrscheinlich nicht vollständig möglich
ja ja ja ja nein*
  Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel),
lösemittelbasierte: Epoxidharzfarben (25-35% Lösemittel), Ölfarben und Naturharzlacke  (25-35% Lösemittel), Polyurethanharzfarben (25-40% Lösemittel)
ja ja nein nein nein
  lösemittelbasierte: Holzlasuren (55-80% Lösemittel), Klarlacke (40-85% Lösemittel)  ja nein nein nein nein
3b Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen2 → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Dispersionslackfarben,
wasserbasierte: HolzlasurenKlarlacke, Polyurethanharzfarben
ja ja ja ja ja
  Epoxidharzdispersionen
*Gleichwertigkeitsnachweis zum Blauen Engel wahrscheinlich nicht vollständig möglich
ja ja ja ja nein
  Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel),
lösemittelbasierte: Epoxidharzfarben (25-35% Lösemittel), Ölfarben und Naturharzlacke  (25-35% Lösemittel), Polyurethanharzfarben (25-40% Lösemittel), Holzlasuren (55-80% Lösemittel), Klarlacke (40-85% Lösemittel) 
ja nein nein nein nein
5 Innenwand- / Deckenfarben (Ausnahmefall) → Erläuterungen s.u. QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  alle Lacke und Lasuren (nie lösemittelfrei, höchstens wasserbasiert) ja nein nein nein nein
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Lacke und Lasuren Inhalt aufklappen
 

Wasserbasierte Farben:

Dispersionslackfarben (3-8% Lösemittel), Epoxidharzdispersionen (bis zu 5% Lösemittel),  wasserbasierte Holzlasuren (bis zu 8% Lösemittel), Klarlacke (2-8% Lösemittel) und Polyurethanharzfarben (4-8% Lösemittel) können alle Anforderungen bis QN4 erfüllen, sofern sie weder Schwermetalle noch reproduktionstoxische Phthalate enthalten.
Ölfarben können zwar Im Extremfall bei der Verwendung von sehr leichtflüssigen Ölen keine Lösemittel enthalten. Lösemittelfreie Produkte sind jedoch eher selten. Im Normalfall sind zwischen 25 - 35 % Lösemittel enthalten.
Ab QN5 müssen die Produkte weitere umfangreiche stoffliche Anforderungen gemäß Blauer Engel DE-UZ 12a erfüllen, was von Dispersionslackfarben und wasserbasierten Holzlasuren, Klarlacken und Polyurethanharzfarben leicht erfüllt werden kann.
Derzeit (05/2021) sind aufgrund einer Neuversionierung des Blauen Engels DE-UZ12a allerdings noch sehr wenige Produkte zertifiziert, weshalb häufig der Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich sein wird. Aktuelle Hinweise und Hintergrundinformationen u.a. zu diesem Thema findet man in den WECOBIS P&A / Lacke, Lasuren, Beizen / Reiter Erläuterung

Aus der Gruppe der Epoxidharzdispersionen ist derzeit kein Produkt für den Blauen Engel zertifiziert. Der Gleichwertigkeitsnachweis für alle Anforderungen dürfte allerdings auch schwierig werden, da Epoxidharzdispersionen aufgrund ihrer Inhaltsstoffe i.d.R. mindestens in H317 (kann allergische Hautreaktionen verursachen), häufig auch in H411 (giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung) eingestuft sind, was beim Blauen Engel ausgeschlossen ist.
Hinweis:
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Epoxidarzdispersionen enthalten reizende Einzelkomponenten, welche eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Es ist deshalb zu prüfen, ob ihr Einsatz technisch begründet ist, oder ob weniger gefährliche Produkte verwendet werden können.

Lösemittelbasierte Farben:

Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel) und lösemittelbasierte Epoxidharzfarben (25-35% Lösemittel), Ölfarben und Naturharzlacke  (25-35% Lösemittel), sowie Polyurethanharzfarben (25-40% Lösemittel) können höchstens noch die Anforderungen bis QN2 erfüllen, sofern sie keine Schwermetalle oder reproduktionstoxischen Phthalate2 enthalten und der VOC-Gehalt max. 300g/l beträgt. Die Anforderungen ab QN3 können von von ihnen bereits nicht mehr erfüllt werden, da wasserbasierte Farben verwendet werden müssen.
Lösemittelbasierte Holzlasuren (55-80% Lösemittel) und Klarlacke (40-85% Lösemittel) können höchstens die Anforderungen zur Dokumentation und Deklaration in QN1 erfüllen, wenn sie Vor-Ort verarbeitet werden. Der maximale VOC-Gehalt von 300g/l ab QN2 kann von ihnen bereits nicht mehr erfüllt werden.
Hinweis:
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Es ist deshalb zu prüfen, ob statt der stark lösemittelhaltigen Lackfarben nicht weniger belastende Produkte eingesetzt werden können (siehe Verarbeitung / Arbeitshygienische Risiken, Reiter Zeichen & Deklarationen). Praktisch in allen Anwendungsbereichen gibt es Dispersionslackfarben als gleichwertige Alternativen, die eine deutlich geringere Umweltbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen.

zu den Anforderungen und Textbausteinen

  Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen Inhalt aufklappen
 

Hinweis:
Der Nachweis des AgBB-Schemas ist zwar gemäß Pos. 3b derzeit erst ab QN2 erforderlich, allerdings benötigen sowieso alle Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen. Sie umfasst eine Emissionsprüfung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Eine Liste der zugelassenen Produkte findet man beim DIBt.

Wasserbasierte Farben:

Dispersionslackfarben (3-8% Lösemittel), Epoxidharzdispersionen (bis zu 5% Lösemittel),  wasserbasierte Holzlasuren (bis zu 8% Lösemittel), Klarlacke (2-8% Lösemittel) und Polyurethanharzfarben (4-8% Lösemittel) mit abZ (s.o.) können alle Anforderungen bis QN4 erfüllen, sofern sie weder Schwermetalle noch reproduktionstoxische Phthalate enthalten.
Ölfarben können zwar Im Extremfall bei der Verwendung von sehr leichtflüssigen Ölen keine Lösemittel enthalten. Lösemittelfreie Produkte sind jedoch eher selten. Im Normalfall sind zwischen 25 - 35 % Lösemittel enthalten.
Ab QN5 müssen die Produkte weitere umfangreiche stoffliche Anforderungen gemäß Blauer Engel DE-UZ 12a erfüllen, was von Dispersionslackfarben und wasserbasierten Holzlasuren, Klarlacken und Polyurethanharzfarben leicht erfüllt werden kann.
Derzeit (05/2021) sind aufgrund einer Neuversionierung des Blauen Engels DE-UZ12a allerdings noch sehr wenige Produkte zertifiziert, weshalb häufig der Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich sein wird. Aktuelle Hinweise und Hintergrundinformationen u.a. zu diesem Thema findet man in den WECOBIS P&A / Lacke, Lasuren, Beizen / Reiter Erläuterung

Aus der Gruppe der Epoxidharzdispersionen ist derzeit kein Produkt für den Blauen Engel zertifiziert. Der Gleichwertigkeitsnachweis für alle Anforderungen dürfte allerdings auch schwierig werden, da Epoxidharzdispersionen aufgrund ihrer Inhaltsstoffe i.d.R. mindestens in H317 (kann allergische Hautreaktionen verursachen), häufig auch in H411 (giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung) eingestuft sind, was beim Blauen Engel ausgeschlossen ist.
Hinweis:
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Epoxidarzdispersionen enthalten reizende Einzelkomponenten, welche eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Es ist deshalb zu prüfen, ob ihr Einsatz technisch begründet ist, oder ob weniger gefährliche Produkte verwendet werden können.

Lösemittelbasierte Farben:

Lösemittelbasierte Farben können höchstens die Anforderungen zur Dokumentation und Deklaration in QN1 erfüllen, wenn sie Vor-Ort verarbeitet werden. Für die Beschichtung von Holz-Bodenbelägen sind bereits ab QN2 wasserbasierte Farben erforderlich.
Hinweis:
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Es ist deshalb zu prüfen, ob statt der stark lösemittelhaltigen Lackfarben nicht weniger belastende Produkte eingesetzt werden können (siehe Verarbeitung / Arbeitshygienische Risiken, Reiter Zeichen & Deklarationen). Praktisch in allen Anwendungsbereichen gibt es Dispersionslackfarben als gleichwertige Alternativen, die eine deutlich geringere Umweltbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen.

zu den Anforderungen und Textbausteinen

  Innenwand- / Deckenfarben (Ausnahmefall) Inhalt aufklappen
 

Hinweis: kein typischer Anwendungsbereich für Lacke, kein Anwendungsbereich für Holzlasuren, für Wandlasuren siehe Dispersionsfarben

Bei stark beanspruchten Flächen können Lacke auch zur Beschichtung auf mineralischen Oberflächen in Frage kommen. Allerdings können sie in diesem Anwendungsbereich bereits die Anforderungen für QN2 nicht mehr erfüllen, da u.a. lösemittelfreie Farben verwendet werden müssen. Bereits Dispersionslackfarben enthalten mind. 3% Lösemittel. Alle anderen Lackfarben enthalten noch mehr Lösemittel.

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Lacke und Lasuren
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.
2 Die Anforderungen betreffen Vor-Ort-verarbeitete Oberflächenbeschichtungen. Für werkseitig verarbeitete Oberflächenbeschichtungen gelten dieselben Anforderungen wie für Vor-Ort-verarbeitete Oberflächenbeschichtungen, wenn Nachweise zur Einhaltung der 31.BIMSchV bzw. TA-Luft nicht in schriftl. Form vorgelegt werden können.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen für Planung und Ausschreibung sind in den WECOBIS Planungs- & Ausschreibungshilfen (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Lacke, Lasuren, Beizen inkl. Grundbeschichtungen
Beschichtungen von Holzbodenbelägen
werkseitige Oberflächenbeschichtungen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Lacke und Lasuren im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe. Für Lacke und Lasuren siehe dazu Oberflächenbehandlungen im Bestand.

Lacke oder Lasuren können schwermetallhaltige Pigmente enthalten, die bei einem späteren Rückbau entsorgungsrelevant sein können. Bei Produkten mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 12a) sind diese über den Anforderungskatalog ausgeschlossen. → Reiter Zeichen & Deklarationen 

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Lacke und Lasuren

Praktisch in allen Anwendungsbereichen gibt es wasserbasierte (wb), 1-komponentige (1K-) Lacke oder Lasuren als gleichwertige Alternativen, die eine deutlich geringere Umwelt- und Gesundheitsbelastung und geringere arbeitshygienische Risiken aufweisen als lösemittelbasierte (lb) oder 2-komponentige (2K-) Produkte.

Lacke und Lasuren, die als Beschichtungen für Bodenbeläge verwendet werden, benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Diese Regelung für Bodenbelagsklebstoffe ist nicht vom EuGH-Urteil betroffen und gilt weiterhin. 
Eine Liste von Lacken und Lasuren mit abZ kann auf der Seite des DIBt heruntergeladen werden.
DIBt - Verzeichnis zugelassener Bodenbelagsbeschichtungen

Produktgruppe
wb = wasserbasiert
lb = lösemittelbasiert
Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
wasserbasierte 1K-Produkte1:
Dispersionslackfarben (3-8% Lösemittel), Holzlasuren (wb bis zu 8% Lösemittel), Klarlacke (wb 2-8% Lösemittel), Polyurethanharzfarben (wb 4-8% Lösemittel)
möglich keine
wasserbasierte 2K-Produkte:
Epoxidharzdispersionen (wb, 2-K), Polyurethanharzfarben (wb + 2K)
möglich keine
lösemittelbasierte Produkte:
Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel), Epoxidharzfarben (2K, lb 25-35% Lösemittel), Holzlasuren (lb 55-80% Lösemittel), Klarlacke (lb 40-85% Lösemittel), Ölfarben und Naturharzlacke  (25-35% Lösemittel), Polyurethanharzfarben (2K, lb 25-40% Lösemittel)
hoch keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen".
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Im Bereich der Lacke und Lasuren gibt es emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 12a). Sie sind grundsätzlich wasserbasiert und 1-komponentig.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Farben, Lacke, Lasuren

Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.

Farben, Lacke und Lasuren können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.

Da Farben, Lacke und Lasuren immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.

  • Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden oder führen ggf. zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen. Dies gilt z.B. für Holzbaustoffe, wenn die Beschichtungen halogenorganische Verbindungen enthalten. Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffen, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden.
  • Die energetische Verwertung von Wandfarben, die nicht rein mineralisch sind (z.B. Kalkfarben), oder Lacken ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.

 

_____________

Rückbaubarkeit

Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben. Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil, eine möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund ist gewünscht. Sie können nicht getrennt und auch nicht sortenrein zurückgebaut werden.

Sortenreinheit

Farben, Lacke und Lasuren können nicht sortenrein zurückgebaut werden (s.o.). Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.

Verwertbarkeit

Da Farben, Lacke und Lasuren immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.

  • Eine stoffliche Verwertung ist nicht möglich. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden oder führen ggf. zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen. Dies gilt z.B. für Holzbaustoffe, wenn die Beschichtungen halogenorganische Verbindungen enthalten. Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffen, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden.
  • Die energetische Verwertung von Wandfarben, die nicht rein mineralisch sind (z.B. Kalkfarben), oder Lacken ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Klarlacke

Technisches

Technische Daten

Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ: sehr geringe Dampfdurchlässigkeit (je nach Bindemittel µ = 12.000 - 40.000 )

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

Der Begriff Klarlack ist in DIN 55945 (Beschichtungsstoffe) definiert.

Klarlacke

Literaturtipps

Umweltbundesamt: Schadstoffarme Lacke - Geltungsbereich und Anforderungen, Umweltbundesamt, 1997, Berlin

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, Büro für Umweltchemie, 1995, Zürich

Klarlacke

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Klarlacke lösemittelhaltig 2.1.1b neu

Abb. 1 / Zusammensetzung nach Funktionen - lösemittelbasierte Kunstharzklarlacke

Abb. 2 / Zusammensetzung nach Funktionen - wasserbasierte Kunstharzklarlacke

Abb. 3 / Zusammensetzung nach Funktionen - lösemittelbasierte Naturharzklarlacke

Der Bindemittelgehalt von lösemittelbasierten Kunstharzklarlacken (Abb. 1) variiert wegen der verschiedenen Bindemitteltypen in einem großen Bereich. Bei NC (Nitrocellulose-)-Lacken liegt er zwischen 15 und 20 %, bei polyurethanmodifizierten Kunstharzklarlacken deutlich höher. Pigmente sind in lösemittelbasierten Kunstharzklarlacken keine enthalten, in seltenen Fällen geringe Mengen an Füllstoffen. Als Lösemittel kommen neben Testbenzin und aromatischen Lösemittel wie Xylol oder Ethylbenzol eine Vielzahl spezieller Lösemittel (Ketone, höhere Alkohole, Ester) zum Einsatz. Bei NC-Lacken kann der Lösemittelgehalt bis zu 85 % betragen. Lösemittelverdünnbare Kunstharzklarlacke enthalten verschiedene Hilfsstoffe in wenigen Prozenten.

Bei wasserbasierten Kunstharzklarlacken (Abb. 2) werden als Bindemittel vor allem mit Isocyanaten modifizierte Acrylate (1K-Systeme) und klassische 2K-PUR-Systeme verwendet. Der Bindemittelgehalt beträgt durchschnittlich 1/3 des gebrauchsfertigen Klarlacks. Pigmente sind in Klarlacken keine enthalten, in gewissen Fällen geringe Mengen an Füllstoffen. Wasserbasierte Klarlacke enthalten 50 bis 70 % Wasser und durchschnittlich 5 % organische Lösemittel (z.B. Glykole, Glykolether, Alkohole). Sie enthalten zudem verschiedene Hilfsstoffe in wenigen Prozenten.

Der Bindemittelgehalt von lösemittelbasierten Naturharzklarlacken (Abb. 3) beträgt zwischen 30 und 45 %. Pigmente und Füllstoffe sind keine enthalten. Als Lösemittel kommen hauptsächlich natürliche Alkohole, Terpene (Citrusschalenöle) und aliphatische Kohlenwasserstoffe aus der Petrochemie zum Einsatz. Der Anteil Hilfsstoffe ist zum Teil relativ hoch und besteht hauptsächlich aus Kieselsäure als Mattierungsmittel. Die Trockner (Sikkative) in ölhaltigen Naturharzklarlacken machen 0,1 - 0,6 % aus.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Klarlacke lösemittelhaltig 2.1.2b neu

Abb. 4 / Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft - lösemittelbasierte Kunstharzklarlacke

Abb. 5 / Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft - wasserbasierte Kunstharzklarlacke

Abb. 6 / Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft - lösemittelbasierte Naturharzklarlacke

Gewinnung der Primärrohstoffe

In lösemittelbasierte Kunstharzklarlacke (Abb. 4) ist der Anteil nachwachsender Rohstoffe abhängig vom Bindemittel. In Cellulosenitrat (NC-Lacke) stammt ein Teil, in Alkydharzbindemitteln bis zu maximal 60 % der Inhaltsstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Je nach Bindemittelkombination beträgt so der Anteil nachwachsender Rohstoffe im fertig formulierten Kunstharzklarlack bis 25 %. Die restlichen Bindemittelbestandteile, die Lösemittel und die Hilfsstoffe bestehen größtenteils aus fossilen Rohstoffen. Mineralische Rohstoffe sind in der Regel keine enthalten.

In wasserbasierten Kunstharzklarlacken (Abb. 5) sind keine nachwachsenden Rohstoffe enthalten. Die Bindemittel, die Lösemittel und die Hilfsstoffe stammen aus Erdölfraktionen. In gewissen Fällen sind geringe Mengen an mineralischen Rohstoffen (Füllstoffe) enthalten.

Schellack-Naturharzklarlacke (Abb. 6) mit Gährungsalkohol Ethanol als Lösemittel besteht zu 95 % aus nachwachsenden Rohstoffen. Der Rest sind mineralische Bestandteile. Das Bindemittel Schellack stammt aus Asien und ist ein Ausscheidungsprodukt einer Baumlaus. Die pflanzlichen Öle von Naturharzklarlacken auf Öl- / Harzbasis können weltweit fast überall angebaut werden. Bei den Harzen sind Kolophonium-Modifikationen aus dem Fichtenharz am gebräuchlichsten. Je nachdem, ob petrochemische oder natürliche Lösemittel verwendet werden, beträgt der Anteil von Inhaltsstoffen aus fossilen Rohstoffen 55 bzw. 0 %. Von der Rohstoffherkunft her müsste man eigentlich von 2 Typen von Naturharzklarlacken sprechen. Beide Typen sind auf dem Markt gebräuchlich.

Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle ist mit Umweltrisiken verbunden. Die Gewinnung der nachwachsenden Rohstoffe ist mit geringen Umweltrisiken verbunden.

Verfügbarkeit

Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffe in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre. Nachwachsende Rohstoffe sind definitionsgemäß unerschöpflich. Die benötigte Produktionsfläche steht jedoch in Konkurrenz zu Naturräumen und den Anbauflächen für Lebensmittel oder anderen technischen Produkten und ist nur begrenzt verfügbar.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Die Verwendung von Sekundärrohstoffen in der Produktion von  Klarlacken ist evtl. denkbar, wird jedoch in der Praxis gegenwärtig nicht umgesetzt. Produktionsabfälle werden in modernen Industriebetrieben wo möglich genutzt. Detaillierte Informationen für die Farbenproduktion liegen jedoch nicht vor.

Radioaktivität

Radioaktivität ist für Lacke nicht relevant.

Quellen

Eigene Datensammlung, Büro für Umweltchemie

Klarlacke

Herstellung

Prozesskette

Prozess Klarlacke lösemittelhaltig

Herstellungsprozess

Die Herstellung der Polyurethan-, Acryl- und Alkydharze erfolgt ausschließlich in großen Chemieindustriebetrieben. Die Prozessketten von Harzen und Härtern umfassen verhältnismäßig viele Stufen, an denen verschiendene Gefahrstoffe, z. T. mit erheblichem arbeits- und umwelthygienischem Risikopotential (z. B. Benzol, Phosgen, Isocyanate, Blausäure, Ethylenoxid), beteiligt sind. Cellulosenitrat als Bindemittel für NC-Lacke wird aus Holz- oder Baumwolle-Cellulose (Baumwoll-Linters) durch Behandlung mit Nitriersäuren (Salpetersäure, Schwefelsäure) hergestellt. Gefahrstoffe mit erheblichem arbeits- und umwelthygienischem Risikopotential sind am Herstellungsprozess nicht beteiligt. Cellulosenitrat selbst ist hochexplosiv und darf nur wasser- oder alkoholfeucht (phlegmatisiert) vermarktet werden.

Der Herstellung von Naturharzklarlacken liegt grundsätzlich anderes Verständnis der Stoffe zugrunde. Die Herstellung erfolgt darum möglichst schonend unter weitestgehendem Verzicht auf die Verwendung von Gefahrstoffen. Wichtigste Produktionsprozesse sind die Destillation und die Extraktion. Kiefernharz (Balsamharz) beispielsweise wird durch Destillation in die Hauptbestandteile Kolophonium und Terpentinöl zerlegt und durch Verkochen mit pflanzlichen Ölen zu Bindemitteln mit besseren technischen Eigenschaften veredelt. Schellack wird gereinigt, entwachst und allenfalls gebleicht.

Die Verarbeitung zu Klarlacken beinhaltet das Einwägen und Mischen der Ausgangsstoffe gemäß Rezeptur. Anschließend werden die Lacke in Gebinde eingefüllt und zur Auslieferung auf Paletten verpackt.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Die wichtigsten Einflussgrößen für die Herstellungsenergie von Klarlacken sind die Bindemittel und die organischen Lösemittel. Die Hilfsstoffe haben nur eine geringe Bedeutung.

Graue Energie

  Naturharzklarlacke lösemittelhaltig Kunstharzklarlacke lösemittelhaltig Klarlacke wasserverdünnbar
[MJ/m²] 1.5 - 4.5 14 - 22 4.5 - 8

Die Bandbreite der Grauen Energie ergibt sich aus den produktbedingten Abweichungen in den Rezepturen und bezieht sich auf den Standardaufbau für einen Klarlack auf Holz. Die Unterschiede in der Herstellungsenergie zwischen lösemittelhaltigen und wasserverdünnbaren Kunstharzklarlacken sind auf den Gehalt an organischen Lösemitteln zurückzuführen. Die niedrigen Werte der Naturharzklarlacke sind durch die nachwachsenden und energiearmen Bindemittel (Naturharze und -öle) bedingt.

Charakteristische Emissionen

Emissionen in der Herstellung von Lacken sind von deren Zusammensetzung abhängig. Die Lösemittel in Klarlacken führen in der Produktion typischerweise zu Lösemittelemissionen, die kontrolliert werden müssen, z. B. durch Absaugung aus geschlossenen Systemen. Mineralische Füllstoffe können zu Staubemissionen führen. Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden.

Transport

Der Transport jener Ausgangsstoffe welche auf fossilen Rohstoffen basieren (Bindemittel, Pigmente, Lösemittel, Hilfsstoffe) ist generell mit längeren Transportwegen und größeren Umweltrisiken behaftet als der Transport der Ausgangsstoffe welche auf nachwachsenden Rohstoffen basieren (Bindemittel bei Naturharzklarlacken). In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert. Da jedoch Bindemittel, Lösemittel sowie Hilfsstoffe in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in Klarlacken) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von Klarlacken.

Quellen

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, Büro für Umweltchemie, 1995, Zürich

Klarlacke

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Klarlacke stellen keine besonderen Anforderungen an die Verarbeitung.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Lösemittelhaltige Klarlacke können durch Einatmen der Dämpfe zu Gesundheitsschäden führen. Die enthaltenen Lösemittel können die Augen und die Haut reizen sowie vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsstörungen und Übelkeit verursachen. Zudem entfetten sie die Haut. Personen mit Kolophonium- oder Terpentinöl-Allergien sollten keine Naturharzklarlacke verarbeiten. Einige Inhaltsstoffe von wasserverdünnbaren Klarlacken (z.B. Konservierungsmittel) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen und allergischen Reaktionen führen. Biozide werden als Konservierungsmittel zur Topfkonservierung beigesetzt, um das Wachstum von Mikroorganismen während der Lagerung der Farben zu verhindern. Beim Aufbringen der Farbe werden diese Biozide freigesetzt.

AGW-Werte

Für Lösemittel existieren Arbeitsplatzgrenzwerte. Diese sind je nach Lösemittel verschieden hoch. Informationen zu den Grenzwerten finden sich in den GISBAU Produktdatenblättern (hier: BSL40 und BSL50 für lösemittelbasierte Klarlacke und BSW20 und BSW30) jeweils unter "Grenzwerte und Einstufungen".

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >=  0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Klarlacke können gemäß folgenden Einstufungskatalogen der GISBAU in GISCODES eingeordnet werden:

Eine detaillierte Übersicht zur Einordnung von lösemittelbasierten wie wasserbasierten Lacken und Lasuren in die verschiedenen GISCODES findet man im Reiter Zeichen & Deklarationen / Übersichtstabelle / GISBAU Klassifizierungssystem.

Emissionen

  Naturharzklarlacke lösemittelhaltig Kunstharzklarlacke lösemittelhaltig Klarlacke wasserverdünnbar
[g/m²] 80 - 120 100 - 170 4 - 16

Die Lösemittelemissionen der lösemittelhaltigen Kunstharzklarlacke sind verglichen mit möglichen Alternativen auf Wasserbasis (Klarlacke wasserverdünnbar) deutlich höher, gegenüber lösemittelhaltigen Systemen auf Naturharzbasis (Naturharzklarlacke lösemittelhaltig) rund doppelt so hoch.

Umweltrelevante Informationen

Lösemittelhaltige Klarlacke sind schädlich für Wasserorganismen und können in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben (H412).

Wasserverdünnbare Klarlacke können Stoffe enthalten welche gemäß VwVwS (Einstufung aufgrund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe) als “schwach wassergefährdend“ oder als “wassergefährdend“ eingestuft werden.

Transport

Lösemittelhaltige Klarlacke sind als Gefahrgut gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher spezifischen Auflagen.

Wasserverdünnbare Klarlacke sind nicht als Gefahrgut gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher keine spezifischen Auflagen.

Quellen

Eigene Berechnungen und Daten, Büro für Umweltchemie

Umweltbundesamt (2017) Konservierungsmittel in wasserbasierten Wandfarben notwendig, Webseite des UBA

Datenbank für wassergefährdende Stoffe, Umweltbundesamt

Klarlacke

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Farben formuliert.

Hinweis zu Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden

Bei allen Lacken, die als Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden eingesetzt werden sollen, ist darauf zu achten, dass eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ der Gruppen Z-157.10) mit Aussagen zum Gesundheitsschutz vorliegt (baurechtliche Anforderung!). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des o.g. AgBB-Bewertungsschemas.
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden, die demnach das AgBB-Schema einhalten, findet man beim DIBt (download Liste).

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

TVOC: Aus punktuellen Messungen in der Prüfkammer muss man davon ausgehen, dass bei Polyurethan-Klarlacken das Risiko längerfristiger Schadstoffabgabe nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Vor allem bei unsachgemäßer Verarbeitung von Zweikomponentensystemen können Probleme entstehen, insbesondere wenn die Mischungsverhältnisse, Verarbeitungstemperaturen oder Luftfeuchtigkeiten zu wenig genau beachtet werden. Die Verarbeitung dieser Systeme erfordert erhöhte Sachkenntnis. Bei NC-Lacken können während der Nutzungsphase Weichmacher (Phtalate) herausdiffundieren. Wasserverdünnbare Klarlacke enthalten im Vergleich zu stark lösemittelhaltigen Produkten weniger flüchtige Bestandteile. Diese gasen dafür über einen längeren Zeitraum aus. Naturharzklarlacke auf Öl/Harz-Basis können geruchsintensive Abbau- oder Zersetzungsprodukte über längere Zeit freisetzen. Es handelt sich beispielsweise um Hexanal, eine dem Formaldehyd verwandte Verbindung, die beim Trocknungsprozess von Leinölfettsäure entsteht. Wird die Farbe sachgemäß verarbeitet (Filmdicke, Trocknungszeit), ist das Risiko gering. Bei sehr großen Flächen in Innenräumen mit geringem Luftwechsel sind wegen dieses Risikos wasserverdünnbare Klarlacke, bei geringer Beanspruchung Schellacke, den ölhaltigen Naturharzklarlacken vorzuziehen.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Umweltrelevante Bestandteile:

Die Art der umweltrelevanten Bestandteile ist vom Bindmitteltyp abhängig. Reine Alkydharzklarlacke enthalten immer Metallsikkative (Trockner). Kunstharzklarlacke auf Nitrocellulosebasis in der Regel Phthalate als Weichmacher. Auch polyurethanbasierende Klarlacke können Weichmacher enthalten.

Als chemisch-oxidativ trocknende Systeme enthalten ölhaltige Naturharzklarlacke immer Metallsikkative meistens auf der Basis von Calcium, Kobalt, Zirkonium oder Zink. Bleisikkative werden nur noch selten verwendet. Schellack-Klarlacke enthalten keine umweltrelevanten Bestandteile.

Umweltrelevante Bestandteile können durch Versprödung, Diffusion oder bei der Renovierung (z.B. durch Schleifen) in die Umwelt gelangen.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Im Brandfall sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.

Wassereinwirkung

Es sind keine besonderen Risiken für die Umwelt zu erwarten. Klarlacke enthalten keine gemäß Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtigen Bestandteile, welche wasserlöslich sind.

Beständigkeit Nutzungszustand

Mechanische Beständigkeit
Abriebfestigkeit Abwaschbar- und Scheuerbeständigkeit Härte und Kratzfestigkeit
sehr gut gut mäßig bis gut
Alterungsverhalten
Vergilbungsneigung Witterungsbeständigkeit
abhängig von der Bindemittelart Außenanwendungen sind nicht gebräuchlich

Außenanwendungen von Kunstharzklarlacken sind nicht gebräuchlich und für Naturharzklarlacke nicht möglich. Die meisten Systeme lassen sich aber so modifizieren, dass sie die Anforderungen für Vergilbungfestigkeit und Wetterbeständigkeit erfüllen. Diese enthalten sogenannte UV-Absorber, die jedoch in der Wirksamkeit umstritten sind.

Naturharzklarlacke erfüllen die DIN-Norm 53160 für Schweiß- und Speichelechtheit. Sie sind empfindlich auf ständige Nässebelastung, Schellack auch auf Alkohol.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Instandhaltung

Intakte Lackfilme können gereinigt, geschliffen und wieder überstrichen werden. Die Haftbarkeit auf bereits gehärteten und gealterten 2K-Klarlack-Polyurethansystemen ist eingeschränkt. Auch die Anwendung von Klarlacken auf alten Kunstharzen kann zu Problemen führen. Naturharzklarlacke lassen sich nicht mit Ammoniak verseifen, da die Öle immer mit Harz kombiniert sind. Der Aufwand für eine vollständige Entfernung des Lackfilms ist hoch.

Quellen

Daten und eigene Berechnungen, Büro für Umweltchemie. Zürich

Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, AgBB-Bewertungsschema 2012, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) (2010), Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, Stand Oktober 2010, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

Klarlacke

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil und werden normalerweise im Verbund rückgebaut. Sie selbst verursachen dann i.d.R. keine besonderen Umwelt- und Gesundheitsrisiken beim Rückbau. Beim Abschleifen vorhandener Farbschichten sind die üblichen Staubschutzmaßnahmen erforderlich, auch aufgrund evtl. enthaltener schwermetallhaltiger Pigmente.
→ siehe dazu auch Oberflächenbehandlungen im Bestand

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Farben, Lacken und Lasuren ist nicht möglich. Oberflächenbehandlungen von Bauteilen können die Wiederverwendung erschweren.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung von Farben, Lacken und Lasuren kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform (Anhaftung an anderen Baustoffen) grundsätzlich nicht in Frage.

Mit Farben behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden, was zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen führen kann. Dies gilt insbesondere für mineralische Baustoffe. Beschichtete Vollgipsplatten können beispielsweise nicht verwertet werden. Auch alle anderen mineralischen Baustoffe (z.B. Mauerwerk, Beton) können nur beschränkt als Recyclingbaustoffe verwertet werden, wenn sie in großem Maße insbesondere mit bunten Farben beschichtet sind.
Mit Beschichtungen behandelte Holzbaustoffe werden in der Regel in "A2 / verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, ohne  halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel" mit guter Verwertbarkeit eingestuft. Sind den Anstrichen halogenorganische Verbindungen beigemengt, sind die rückgebauten Holzbaustoffe in "A3 / Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel" einzustufen, welche in der Regel nicht stofflich verwertet werden.
Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffe, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden. Holzwerkstoffe werden i.d.R. energetisch verwertet, was durch die Beschichtung ebenfalls nicht beeinträchtigt wird.

Energetische Verwertung

Abgesehen von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) können Farben, Lacke und Lasuren in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und führen bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe (z.B. Holzwerkstoffe) werden demnach auch nicht in ihrer energetischen Verwertbarkeit beeinträchtigt.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Reine Farben, Lacke und Lasuren (z.B. Farbreste) dürfen nicht deponiert werden. Da die Anstrichstoffe auf anderen Materialien anhaften, die je nach Material deponiert werden, können sie dennoch in Deponien gelangen. Abbauprodukte können eine Belastung für die Deponieabwässer darstellen. Die geringste Belastung wäre von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) zu erwarten.

EAK-Abfallschlüssel

Unverarbeitete und unausgehärtete Farben, Lacke, Lasuren

08 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen (rein mineralische Farben, z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben)

Abfälle, die im EAK-Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind als gefährliche Abfälle gemäß §48 KrWG eingestuft.

Abgesehen von rein mineralischen Farben können in allen Produkten gesundheits-, luft- oder wassergefährdende Stoffe enthalten sein. Sie müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.

Ausgehärtete Produktreste
Ausgehärtete Produktreste gelten nicht mehr als Problemmüll und können mit dem Restmüll entsorgt werden.

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012