Produktgruppeninformation
Begriffsdefinition
Lösemittelfreie Dispersionsfarben, in der Normensprache auch Kunststoffdispersions- oder Kunststofflatexfarben bezeichnet, sind Farben, in denen das Bindemittel fein verteilt (dispergiert) in Wasser vorliegt. Durch Verdunsten des Wassers rücken die dispergierten Kunststoffpartikel zusammen und bilden mit Hilfe zusätzlicher chemischer Tricks den Bindemittelfilm. Lösemittelfreie Dispersionsfarben enthalten im Gegensatz zu normalen Dispersionsfarben keine Lösemittel, die die Filmbildung zusätzlich unterstützen. Als Bindemittel werden eine Vielzahl von Kunstharzen, die aus den verschiedensten Komponenten bestehen (z.B. Ethylen, Vinylchlorid, Butadien, Acrylate, Styrol, Vinylacetat), verwendet. Die häufigsten Bindemittel sind Harze auf Acrylatbasis. Der Vielfalt an Bindemitteltypen steht eine ebensolche Vielfalt an technischen Eigenschaften gegenüber.
Wesentliche Bestandteile
Die wesentlichen Bestandteile von lösemittelfreien Dispersionsfarben sind Kunstharze, Wasser, Füllstoffe/Pigmente und Hilfsstoffe.
Charakteristik
Lösemittelfreie Dispersionsfarben sind einfach verarbeitbar und lassen viele Gestaltungsmöglichkeiten offen (Farbgebung, Effekte). Als Innenwandfarben ohne besondere Beanspruchung sind sie die am häufigsten verwendete Produktgruppe im Hochbau. Die lösemittelfreien (0 %) Dispersionsfarben wurden erst in letzter Zeit, vor dem Hintergrund einer zunehmenden Sensibilisierung für Umwelt- und Innenraumluftproblemen entwickelt.
Lieferzustand
Dispersionsfarben werden in Kunststoffgebinden geliefert.
Anwendungsbereiche (Besonderheiten)
grundsätzliche Anwendungsbereiche von Dispersionsfarben lösemittelfrei im Vergleich zu anderen Farben, Lacken, Lasuren → Anwendungsbereiche Farben, Lacke, Lasuren.
Innen | Außen | ||
Beanspruchung | gering | stark | |
Putze | + | - | - |
Gips | + 1) | - | |
Gipskarton, Papier, Tapeten | + | - | |
Beton | + | - | - |
Faserzement | + | - | - |
Massivholz | + | - | - |
Holzwerkstoffe | + | - | - |
Stahl | 01) | - | - |
Stahl verzinkt | 01) | - | - |
Aluminium | 01) | - | - |
+ | geeignet | x | möglich, aber nicht gebräuchlich |
- | nicht geeignet | 0 | bedingt geeignet |
1) | nur mit entsprechender Grundierung |
Der Hauptanwendungsbereich von lösemittelfreien Dispersionsfarben sind mineralische Wand- und Deckenuntergründe sowie Tapeten ohne starke Beanspruchung. Für Gipsplatten und stark saugende oder ungenügend gefestigte mineralische Untergründe ist eine Grundierung erforderlich.
Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Aufgrund ihrer Lösemittelfreiheit gibt es in Bezug auf die Gesundheitsrelevanz keine besseren Alternativen für Innenanwendungen. Als weniger umweltbelastende Ersatzproduktgruppen im Innenbereich ohne starke Beanspruchung können Naturharzfarben, Naturharzfarben lösemittelfrei, Leimfarben oder Kalkfarben verwendet werden. Leimfarben und vor allem Kalkfarben haben allerdings ungünstigere Gebrauchseigenschaften.
Anstrichaufbau
Grundierung | 190 g/m² | Lösemittelfrei, keine Pigmente und Füllstoffe |
Dispersionsfarbe | 400 g/m² | Zwei Anstriche Standardrezeptur, erster Anstrich mit wenig Wasser verdünnt |
Quellen
Eigene Datensammlung, büro für umweltchemie
Planungs- und Ausschreibungshilfen
WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.
Informationen hier im Reiter Ausschreibung:
- Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
- Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
- Hinweise zu möglichen Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung und zu Alternativen
Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Wandfarben
Stand 10/2017
Dispersionsfarben, lösemittelfrei | Polymerisatharz-farben | Siliconharz- farben | 2K-Silikatfarben | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Material- ökologische Anforderungen | Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen | ||||||
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS | Innenwand- / Deckenfarben --- Außenwandfarben (nur Dispersionsfarben) | Innenwand- / Deckenfarben | Innenwand- / Deckenfarben | Innenwand- / Deckenfarben --- Außenwandfarben | Innenwand- / Deckenfarben --- Außenwandfarben | Innenwand- / Deckenfarben --- Außenwandfarben | |
Mögliche Quellen | Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen | ||||||
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMUB / Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt) | Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMUB steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. Einordung der jeweiligen Wandfarbe hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS | ||||||
Umweltbundesamt (UBA) | Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen und Hölzernen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden. | ||||||
baubook ökologisch ausschreiben | Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Wandfarben finden sich dort Kriterien in der Gruppe der "Wandfarben". | ||||||
natureplus Ausschreibungstexte / Innenwandfarben | + | + | + | - | - | + | |
Mögliche Nachweis- dokumente | weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen | ||||||
gesetzlich vorgeschrieben: | Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden? | ||||||
REACH / CLP: Sicherheitsdatenblatt (SDB) | Wandfarben werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%) | ||||||
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) | - | - | - | - | - | - | |
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen | Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Wandfarben findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. |
Gefahrstoffverordnung
Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. (s. Reiter Zeichen & Deklarationen).
Bei den Dispersionsfarben sind die lösemittelfreien Systeme jene mit den geringsten Belastungen (siehe Verarbeitung / Arbeitshygienische Risiken, Reiter Zeichen & Deklarationen, sowie GISBAU Produktdatenblätter M-DF01 / Ersatzstoffe).
Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Aufgrund ihrer Lösemittelfreiheit gibt es in Bezug auf die Gesundheitsrelevanz keine besseren Alternativen für Innenanwendungen. Als weniger umweltbelastende Ersatzproduktgruppen im Innenbereich ohne starke Beanspruchung können Naturharzfarben, Naturharzfarben lösemittelfrei, Leimfarben oder Kalkfarben verwendet werden. Leimfarben und vor allem Kalkfarben haben allerdings ungünstigere Gebrauchseigenschaften.
Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS
- Anwendungsbereiche Farben, Lacke und Lasuren
- Reiter Zeichen & Deklarationen / Erläuterung + Links der wichtigsten Deklarationen zur jeweiligen Produktgruppe
- Reiter BNB-Kriterien / Einordnung der jeweiligen Produktgruppe gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des BMUB
Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.
Umweltdeklarationen
Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Wandfarben. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Ausschreibung) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.
Übersicht Umweltdeklarationen: Wandfarben
Stand 08/2015
| Dispersionsfarben, lösemittelfrei | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Umweltzeichen | Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen | |||||
Blauer Engel weil emissionsarm / RAL-UZ 102 Emissionsarme Wandfarben (Ausgabe 2010) | x | + (nur von lösemittelfreien Farben erfüllbar, derzeit nur lösemittelfreie Dispersionsfarben zertifiziert) | + (derzeit nur 1K-Silikatfarben zertifiziert) | x (aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt) | x (kein Produkt zertifiziert, Erfüllbarkeit unsicher) | |
Blauer Engel weil emissionsarm / RAL-UZ 102 Emissionsarme Innenwandfarben (Ausgabe 2015) | x | + (derzeit noch kein Produkt für das Label zertifiziert) | + (derzeit noch kein Produkt für das Label zertifiziert) | x (aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt) | x (Erfüllbarkeit unsicher) | |
EU-Umweltzeichen (Blume) für Innenfarben und –lacke bzw. für Außenfarben und -lacke | + (Produktverfügbarkeit nicht prüfbar) | + (Produktverfügbarkeit nicht prüfbar) | + (Produktverfügbarkeit nicht prüfbar) | x (aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt) | x (Erfüllbarkeit unsicher, Produktverfügbarkeit nicht prüfbar) | |
Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 17 für Wandfarben, innen | x | + | + | x (aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt) | x (Erfüllbarkeit unsicher) | |
natureplus- Qualitätszeichen / RL0600ff Wandfarben (nur für Produkte aus nachwach. und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) | x | + (nur für Naturharzfarben, lösemittelfrei möglich, derzeit kein Produkt zertifiziert) | + Silikatfarben: RL0603 Außenwandfarben auf mineralischer Basis Kalkfarben + Silikatfarben: RL0602 Innenwandfarben auf mineralischer Basis Leimfarben: RL0602 Innenwandfarben auf pflanzlicher Basis | x (aufgrund der Inhaltsstoffe / nicht aus nachwachsenden oder mineralischen Rohstoffen) | x (aufgrund der Inhaltsstoffe / nicht aus nachwachsenden oder mineralischen Rohstoffen) | |
GISBAU Klassifizierungs-system | Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen | |||||
GISBAU Produkt-Code / GISCODE | M-DF02 Dispersionsfarben M-DF04 Naturharzfarben | M-DF01 Dispersionsfarben, lösemittelfrei M-DF03 Naturharzfarben, lösemittelfrei
| Kalk- / Leimfarben: - Silikatfarben: M-SK01 1K-Silikatfarben M-SK02 | M-PL01 Polymerisatharzfarben, entaromatisiert M-PL02 Polymerisatharzfarben, aromatenarm M-PL03 Polymerisatharzfarben, aromatenreich M-PL04 Polymerisatharzfarben, lösemittelverdünnbar | M-SF01 | |
GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot) | erforderlich | nicht erforderlich | nicht erforderlich | immer erforderlich (Einsatz i.d.R. technisch begründet) | nicht erforderlich | |
geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen) | M-DF01 Dispersionsfarben, lösemittelfrei oder M-DF03 Naturharzfarben, lösemittelfrei | M-DF01 Dispersionsfarben, lösemittelfrei oder M-DF03 Naturharzfarben, lösemittelfrei | Kalk- / Leimfarben: - Silikatfarben: | M-PL01 Polymerisatharzfarben, entaromatisiert | M-SF01 | |
Umweltprodukt-deklaration (EPD) | Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen | |||||
EPD1 | + | + | Kalk- / Leimfarben: - Silikatfarben: + | + | + | |
Branchen-EPD1 | - | - | - | - | - | |
Umweltindikatoren | Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMUB. Inhalt aufklappen | |||||
ÖKOBAUDAT-Datensätze | -> 5. Beschichtungen -> 5.4 Fassadenfarben
-> 5.5 Innen-beschichtungen
| -> 5. Beschichtungen -> 5.5 Innenbeschichtungen
| Kalk- / Leimfarben: - Silikatfarben: -> 5. Beschichtungen -> 5.4 Fassadenfarben
| - | -> 5. Beschichtungen -> 5.4 Fassadenfarben
| |
Sonstiges | Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Ein Modul zur Deklaration von BNB_BN_1.1.6-Kriterien ist in Vorbereitung. Inhalt aufklappen | |||||
baubook-Deklaration | siehe baubook / Wandfarben |
+ | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden |
- | Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden |
./. | Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant |
x | Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen |
Bewertungssystem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen | |
Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMUB steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung. | |
Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter Bewertungssysteme? Inhalt aufklappen | |
WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter Bewertungssysteme bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern. |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen. |
Einordnung der Dispersionsfarben (lösemittelfrei und bis zu 3% Lösemittel)
Stand 10/2017
Für die Bewertung nach Kriterium BNB_BN_1.1.6 werden sechs potenzielle Schadstoffgruppen betrachtet. Für die Einordnung der lösemittelfreien Dispersionsfarben gemäß 1.1.6 sind die hervorgehobenen Schadstoffgruppen relevant:
1 Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2 Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
3 Schwermetalle (evtl. Pigmente)
4 Flüchtige organische Verbindungen (VOC) einschließlich organische Lösemittel
5 Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6 Biozide
Dispersionsfarben werden in 1.1.6 über folgende Einsatzbereiche adressiert (s. BNB_BN_1.1.6 Anlage 1 / Allgemeine Anforderungsliste, Anlage 2 / Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften):
- Pos. 5 Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen / Innenwand-/ Deckenfarben / Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Innenbereich
- Pos. 6a Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen / Außenwandfarben incl. Grundierungen / Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Außenbereich (i.d.R. kein Anwendungsbereich für lösemittelfreie Dispersionsfarben)
Im folgenden werden die Anforderungen an die Verwendung von Dispersionsfarben (bis zu 3% Lösemittel) und Dispersionsfarben lösemittelfrei dargestellt. Die eigentlichen Anforderungen der genannten Position in Anlage 1 betreffen ggf. auch andere Oberflächenbehandlungen.
Qualitätsniveau (QN) | Anforderungen an | Anforderungen an |
---|---|---|
1 | Produktdokumentation1 incl. Deklaration von SVHC der Kandidatenliste > 0,1 Gew.-% | Produktdokumentation1 |
2 (zusätzlich zu QN1) | Die verwendeten Produkte müssen lösemittelfrei und weichmacherfrei sein gemäß Definition VdL-RL 01 Abschnitt 4.2.4 | Es dürfen nur Produkte mit einem VOC-Gehalt Kein Einsatz von Pigmenten und Sikkativen auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen |
3 | Die Anforderungen von RAL-UZ 1022 (Emissionsarme | Es dürfen nur Produkte mit einem VOC-Gehalt Kein Einsatz von Pigmenten und Sikkativen auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen |
4 (zusätzlich zu QN3) | Es dürfen nur Produkte mit einem VOC-Gehalt Kein Einsatz von Pigmenten und Sikkativen auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen Kein Einsatz von bioziden Wirkstoffen außer | |
5 (zusätzlich zu QN4) | Es dürfen nur Produkte mit einem VOC-Gehalt Kein Einsatz von Pigmenten und Sikkativen auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen Kein Einsatz von bioziden Wirkstoffen außer | |
KommentierungFür Anwendungen im Außenbereich (i.d.R. kein Anwendungsbereich für lösemittelfreie Dispersionsfarben) erfüllen die meisten Dispersionsfarben die Anforderungen bis einschließlich QN4, sofern sie keine schwermetallhaltigen Pigmente oder Biozide enthalten. Fassadenfarben, welche biozide Wirkstoffe (außer als Topfkonservierer) enthalten, können nur die Anforderungen bis QN3 erfüllen. Für Anwendungen im Innenbereich sind die Anforderungen strenger. Bereits ab QN2 müssen die Produkte lösemittelfrei sein und ab QN3 die Anforderungen des Blauen Engels RAL-UZ 1022 (u.a. nicht mehr als 700 ppm VOC) erfüllen. |
1 Die Produktdokumentation (z. B. über Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter) ist die Mindestanforderung, die mindestens für alle durch BNB 1.1.6 betroffenen Produktgruppen erfüllt sein muss. Zusätzlich ist für alle diese Produktgruppen immer auch die Deklaration von SVHC der Kandidatenliste nach REACH (z.B. über Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärung) erforderlich. Produktgruppenabhängig können auch noch andere Nachweise gefordert sein.
2 Sofern innerhalb der Qualitätsniveaus auf aggregierte Produktkennzeichnungen verwiesen wird (Emicode, Blauer Engel, etc.), ist es zulässig vergleichbare Nachweise (weitere Umweltzeichen, Angaben in Sicherheits- oder Produktdatenblätter etc.) heranzuziehen. Dabei bezieht sich die Vergleichbarkeit nur auf die Anforderungen hinsichtlich der jeweiligen zu betrachtenden Schadstoffgruppen.
Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen
Tabellarische Übersichten mit allen Einzelkriterien für Planung und Ausschreibung sind im neuen Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter "Oberflächenbeschichtungen" zu finden. Die Tabellen dort enthalten auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte. Außerdem finden sich dort auch die für die verschiedenen Qualitätsniveaus zugehörigen Textbausteine (auch als rtf-Download).
BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes. Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau). |
Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Oberflächenbehandlungen. Siehe dazu Oberflächenbehandlungen im Bestand.
Lösemittelfreie Dispersionsfarben können schwermetallhaltige Pigmente enthalten welche bei der Sanierung relevant sein können. Es handelt sich im Wesentlichen um Pigmente auf der Basis von Blei, Cadmium und Zink.
BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet. |
Lösemittelfreie Dispersionsfarben sind besonders emissionsarm. Es sind keine VOC- oder Formaldehyd-Emissionen zu erwarten.
Produktgruppe | Zu erwartende VOC-Emissionen | Zu erwartende Formaldehyd-Emissionen |
Dispersionsfarben | möglich | keine |
Dispersionsfarben lösemittelfrei | keine | keine |
Naturharzfarben | möglich | keine |
Naturharzfarben lösemittelfrei | möglich | keine |
Epoxidharzdispersionen | möglich | keine |
Epoxidharze lösemittelhaltig | hoch | keine |
Kalkfarben | keine | keine |
Leimfarben | keine | keine |
Polymerisatharzfarben | hoch | keine |
Siliconharzfarben | möglich | keine |
1K-Silikatfarben | möglich | keine |
2K-Silikatfarben | keine | keine |
keine | Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC. |
möglich | Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen. Bei der Produktwahl ist auf geeignete Zeichen und Deklarationen zu achten. Siehe dazu die Informationen im Reiter "Zeichen & Deklarationen". |
hoch | Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen. |
BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung
Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen | |
Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft. |
Rückbaubarkeit
Für die Bewertung wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Rückbaubarkeit von Oberflächenbehandlungen ist bedingt durch ihre Funktion prinzipiell nicht gegeben.
Farben haften funktionsbedingt auf dem unterliegenden Bauteil und können nicht getrennt rückgebaut werden.
Sortenreinheit
Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Farben können nicht sortenrein zurückgebaut werden. Sie treten im Rückbau als Anhaftungen an anderen Baustoffen in Erscheinung und können die Recyclingfähigkeit dieser Baustoffe vermindern.
Verwertbarkeit
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.
Da Farben immer mit anderen Baustoffen verbunden sind und ihre Funktion die möglichst starke und andauernde Haftung auf dem Untergrund bedingt, können sie nur als Anhaftung an anderen Baustoffen entsorgt werden.
- Eine stoffliche Verwertung ist bei lösemittelfreien Dispersionsfarben nicht möglich.
- Die energetische Verwertung von reinen Dispersionsfarben ist möglich und führt bei vorschriftsgemässer Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen.
- Lösemittelfreie Dispersionsfarben können als Anhaftungen auf Bauteilen in die Deponie gelangen. Abbauprodukte stellen eine Belastung für die Deponieabwässer dar.
Quellen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)
Technisches
Technische Daten
| Dispersionsfarben lösemittelfrei |
Rohdichte [kg/m³] | 1.500 - 1.600 |
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ | 100 - 2.000 |
Festkörpergehalt [%] | 55 – 65 |
Trocknungszeit [Std] | 2 – 3 |
Verbrauch [m2/kg] | 4 – 6 |
Technische Regeln (DIN, EN)
Der Begriff Dispersionsfarbe ist in DIN 55945 (Beschichtungsstoffe) definiert. Die DIN 13300 (Wasserhaltige Beschichtungsstoffe für Wände und Decken im Innenbereich) definiert qualitative Eigenschaften wie Glanzgrad, maximale Korngröße, Kontrastverhältnis (Deckvermögen) und Nassabriebbeständigkeit.
Literaturtipps
Umweltbundesamt: Schadstoffarme Lacke - Geltungsbereich und Anforderungen, Umweltbundesamt, 1997, Berlin
ökoscience AG: Vergleichende ökologische Bewertung von Anstrichstoffen im Baubereich Band 1: Methode, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1992, Bern
Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, Büro für Umweltchemie, 1995, Zürich
Rohstoffe / Ausgangsstoffe
Hauptbestandteile
Abb.1 / Zusammensetzung nach Funktionen
Als Bindemittel wird eine Vielzahl von Kunstharzen mit durchschnittlich etwa 4 % in der gebrauchsfertigen Farbe verwendet. Der Gehalt an Pigmenten und Füllstoffen liegt zwischen 50 und 60 %, wobei in weißen lösemittelfreien Dispersionsfarben 7 bis 15 % Titandioxid als Weißpigment enthalten sind. Der Wassergehalt liegt zwischen 35 und 45 %. Lösemittelfreie Dispersionsfarben enthalten Konservierungs- und Stabilisierungsmittel sowie weitere Hilfsstoffe in geringen Mengen.
Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
Abb.2 / Zusammensetzung nach Rohstoffherkunft
Gewinnung der Primärrohstoffe
Lösemittelfreie Dispersionsfarben enthalten keine nachwachsenden Rohstoffe. Die Bindemittel, die Lösemittel und die meisten Hilfsstoffe stammen aus Erdölfraktionen. Die Pigmente, v.a. die Weißpigmente, werden aus Metallerzen in verhältnismäßig energieintensiven Prozessen gewonnen. Als Füllstoffe werden Gesteinsmehle aus Kalk oder Feldspat eingesetzt.
Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden.
Verfügbarkeit
Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffen in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre. Die mineralischen Rohstoffe sind auch langfristig nicht erschöpft, eine Knappheit ist nicht zu erwarten.
Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen
Die Verwendung von Sekundärrohstoffen in der Produktion von Dispersionsfarben ist evtl. denkbar, wird jedoch in der Praxis gegenwärtig nicht umgesetzt. Produktionsabfälle werden in modernen Industriebetrieben wo möglich genutzt. Detaillierte Informationen für die Farbenproduktion liegen jedoch nicht vor.
Radioaktivität
Radioaktivität ist für Farben und Lacke nicht relevant.
Quellen
Eigene Datensammlung, büro für umweltchemie
Herstellung
Prozesskette
Herstellungsprozess
Die Herstellung der Bindemittel (Polymerisatharze) für lösemittelfreie Dispersionsfarben erfolgt vorwiegend in großen Chemieindustriebetrieben. Es handelt sich um eine Reihe von chemischen Syntheseprozessen, bei denen auch verschiedene Gefahrstoffe (z. B. Blausäure, Vinylchlorid, Ethylenoxid), z. T. mit eindeutig krebserzeugender Wirkung, Verwendung finden. Dabei werden Monomere respektive Moleküle wie zum Beispiel Acrylate zu Makromolekülen polymerisiert. So entstehen aus einer Vielzahl von Acrylmolekülen, welche miteinander verkettet werden, Polyacrylate. Die Herstellung der Pigmente und Füllstoffe ist nicht produktgruppenspezifisch.
Die Verarbeitung zu Farben beinhaltet das Einwägen und Mischen der Ausgangsstoffe gemäß Rezeptur. Anschließend werden die Farben in Gebinde eingefüllt und zur Auslieferung auf Paletten verpackt.
Umweltindikatoren / Herstellung
Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMUB liefern.
Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze.
Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren
Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.
Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.
Energieaufwand
Die wichtigsten Einflussgrößen für den nicht erneuerbaren Primärenergieaufwand von lösemittelfreien Dispersionsfarben sind die Mengen der Bindemittel und der Weißpigmente. Da die Bindemittel auf der Basis von fossilen Rohstoffen hergestellt werden, wird der Energieaufwand nicht nur durch die Herstellungsenergie aber auch durch den Energieinhalt des Bindemittels beeinflusst. Das Weißpigment besteht aus Titandioxid welches in einem energieintensiven Prozess gewonnen wird. Die Art der Bindemittel, die Füllstoffe und die Hilfsstoffe haben nur eine untergeordnete Bedeutung.
Graue Energie
Naturharzfarben lösemittelfrei | Dispersionsfarben lösemittelfrei | Dispersionsfarben | |
[MJ/m²] | 2.5 - 4.5 | 6.5 - 9 | 12 - 13 |
Die Bandbreite der Grauen Energie ergibt sich aus den produktbedingten Abweichungen in den Rezepturen und bezieht sich auf einen weißen Standardaufbau auf einem mineralischen Untergrund. Durch einen geringeren Bindemittel- und Pigmentgehalt im Vergleich zu konventionellen Dispersionsfarben ist die Graue Energie von lösemittelfreien Dispersionsfarben etwas geringer. Lösemittelfreie Naturharzfarben deren Bindemittel aus nachwachsenden Rohstoffen besteht, haben pro m2 nur etwa halb so viel Graue Energie.
Umweltbelastungszahl BZ gemäß BUWAL-Methode
Der BZ-Indikator ist das Ergebnis einer in der Schweiz entwickelten Bewertungsmethode der Umweltbelastung während der Herstellung und Verarbeitung von Anstrichstoffen und basiert auf der Stoff- und Energiebilanzierung.
Naturharzfarben lösemittelfrei | Dispersionsfarben lösemittelfrei | Dispersionsfarben | |
BZ [-/m²] | 4.5 - 9.5 | 7.5 - 13 | 14 - 17 |
Der Unterschied zum Energieaufwand und zur Belastungszahl BZ von Dispersionsfarben als vergleichbares Anstrichsystem für Innenwände ist signifikant und wird hauptsächlich durch den höheren Anteil Bindemittel und Pigmente verursacht. Naturharzfarben lösemittelfrei sind von der Zusammensetzung her vergleichbar mit den lösemittelfreien Dispersionsfarben, allerdings sind die Bindemittel deutlich weniger umweltbelastend.
Lösemittelfreie Dispersionsfarben gehören zu den mäßig rohstoff- und herstellungsintensiven Anstrichstoffen.
Charakteristische Emissionen
Emissionen in der Herstellung von Farben sind von deren Zusammensetzung abhängig. Mineralische Füllstoffe können zu Staubemissionen führen. Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden. Die Emissionen der Kunststoffherstellung (Bindemittel) sind in den Kunststoff-Kapiteln eingehend beschrieben.
Transport
Der Transport jener Ausgangsstoffe welche auf fossilen Rohstoffen basieren (Bindemittel, Pigmente, Hilfsstoffe) ist generell mit längeren Transportwegen und größeren Umweltrisiken behaftet als der Transport der Ausgangsstoffe welche auf mineralischen Rohstoffen basieren (Füllstoffe, Pigmente). In der Produktionskette werden auch Güter mit Gefahrstoffkennzeichnung transportiert. Da jedoch Bindemittel, Pigmente sowie Hilfsstoffe in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in Farben) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von Farben.
Quellen
Umweltbundesamt: Schadstoffarme Lacke - Geltungsbereich und Anforderungen, Umweltbundesamt, 1997, Berlin
ökoscience AG: Vergleichende ökologische Bewertung von Anstrichstoffen im Baubereich Band 1: Methode, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1992, Bern
Verarbeitung
Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen
Lösemittelfreie Dispersionsfarben stellen keine besonderen Anforderungen an die Verarbeitung.
Arbeitshygienische Risiken
Allgemeines
AGW-Werte
Messungen zeigen, dass bei der Verarbeitung mit der Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten nicht zu rechnen ist.
REACH / CLP
Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht. Sie müssen aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.
Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU
Lösemittelfreie Dispersionsfarben unterliegen keiner Einstufung nach Gefahrstoffkennzeichnung (R-Sätze oder H-Sätze). Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. Unter den Dispersionsfarben sind die lösemittelfreien Varianten jene mit den geringsten Belastungen.
Emissionen
Dispersionsfarben lösemittelfrei | |||
[g/m²] | 0 | 0 | 4 - 8 |
Lösemittelfreie Dispersionsfarben verursachen definitionsgemäß keine Lösemittelemissionen bei der Verarbeitung.
Umweltrelevante Informationen
Wassergefährdung
Lösemittelfreie Dispersionsfarben werden gemäß VwVwS (Einstufung aufgrund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe) meist als “schwach wassergefährdend“ eingestuft.
Entsorgung von Restmaterial
Reste müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.
Restentleerte Kunststoffgebinde können thermisch oder stofflich verwertet werden. Auf einer vorbildlichen Baustelle werden keine Gebinde in die Kanalisation ausgewaschen. Die umweltgerechten Entsorgungsleistungen beim Arbeiten mit Farben sind bereits in der Ausschreibung für alle Unternehmen festzulegen.
Transport
Lösemittelfreie Dispersionsfarben sind nicht als Gefahrgut gekennzeichnet. Für den Transport bestehen daher keine spezifischen Auflagen.
Quellen
Eigene Berechnungen und Daten, büro für umweltchemie
Datenbank für wassergefährdende Stoffe, Umweltbundesamt
Nutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Farben formuliert.
Da lösemittelfreie Dispersionsfarben keine Lösemittelemissionen verursachen, erfüllen sie die Anforderungen.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum
TVOC: Geruchsintensive Abbau- oder Zersetzungsprodukte aus lösemittelfreien Dispersionsfarben sind nicht bekannt.
Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum
Umweltrelevante Bestandteile:
- enthalten keine Metallsikkative
- enthalten in der Regel 0.1 - 0.3 % Konservierungsmittel
- enthalten keine Weichmacher
- enthalten in der Regel eine Reihe von gesundheitsgefährdenen Hilfsstoffen auf polymerer Basis im Bereich von 0.5 bis 2 %
Umweltrelevante Bestandteile können durch Versprödung, Diffusion oder bei der Renovierung (z.B. durch Schleifen) in die Umwelt gelangen. Zudem können alle buntpigmentierten lösemittelfreien Dispersionsfarben, insbesondere die kräftig leuchtenden Pigmente, umweltrelevante Schwermetalle wie Chrom, Kobalt, Nickel, Blei oder Cadmium enthalten.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall
Brandfall
Im Brandfall sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.
Wassereinwirkung
Es sind keine besonderen Risiken für die Umwelt zu erwarten. Lösemittelfreie Dispersionsfarben enthalten keine gemäß Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtigen Bestandteile, welche wasserlöslich sind.
Beständigkeit Nutzungszustand
Mechanische Beständigkeit | |||
Abriebfestigkeit | Abwaschbar- und Scheuerbeständigkeit | Härte und Kratzfestigkeit | |
gut | mäßig (abhängig vom Bindemittelanteil) | gering | |
Alterungsverhalten | |||
Vergilbungsneigung | Witterungsbeständigkeit | ||
vorhanden | keine Außenanwendungen |
Systeme mit geringem Bindemittelgehalt sind nicht scheuerbeständig gemäß DIN 53778.
Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF
Instandhaltung
Intakte Farbfilme können mit Laugenwasser gereinigt und überstrichen werden. Der Aufwand für eine vollständige Entfernung des Farbfilms ist hoch.
Quellen
Daten und eigene Berechnungen, büro für umweltchemie. Zürich
Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, AgBB-Bewertungsschema 2012, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012.
DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) (2010), Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, Stand Oktober 2010, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012.
Nachnutzung
Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau
Mit dem Rückbau sind keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit verbunden.
Wiederverwendung
Eine Wiederverwendung von Farben ist nicht möglich. Oberflächenbehandlungen von Bauteilen können die Wiederverwendung erschweren.
Stoffliche Verwertung
Eine stoffliche Verwertung von Farben kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform grundsätzlich nicht in Frage. Mit Farben behandelte Baustoffe werden in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt. Dies kann zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen führen. Dies gilt insbesondere für Gipsbaustoffe, Mauerwerk und Beton.
Energetische Verwertung
Lösemittelfreie Dispersionsfarben können in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und ergeben bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung keine relevanten Emissionen.
Beseitigung / Verhalten auf der Deponie
Reine lösemittelfreie Dispersionsfarben dürfen nicht deponiert werden. Da lösemittelfreie Dispersionsfarben auf anderen Materialen anhaften, die je nach Material deponiert werden, können sie dennoch in Deponien gelangen. Somit können die Abbauprodukte der Farben die Deponieabwässer belasten.
EAK-Abfallschlüssel
vgl. auch Farben, Lacke, Lasuren
Unverarbeitete und unausgehärtete lösemittelfreie Dispersionsfarben
08 01 | Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb, Anwendung und Entfernung von Farben und Lacken |
08 01 12 | Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen |
(Gemäß KrWG, BestbüAbfV besonders überwachungsbedürftige Abfälle)
Ausgehärtete Produktreste
Ausgehärtete Produktreste gelten nicht mehr als Problemmüll und können mit dem Restmüll entsorgt werden.
Quellen
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012.