Farben, Lacke, Lasuren

Produktgruppeninformation

Sie befinden sich in einem WECOBIS-Oberbegriff mit übergeordneten Informationen. Detailliertere Informationen, z.B. zum Lebenszyklus und zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz, findet man in den untergeordneten Produktgruppen.
→ Links siehe unten und/oder rechter Navigationsbalken

Hauptanwendungsbereiche

In jeder Produktgruppe werden die Hauptanwendungsbereiche gemäß der folgenden Tabelle angegeben. Sie unterscheidet zwischen Untergründen, Innen- und Außenanwendungen sowie im Innenraum zwischen starker und schwacher Beanspruchung. Generell als stark beansprucht gelten Türen, Türzargen und Fenster sowie alle Arten von Wänden in öffentlichen Gebäuden mit erhöhter Nutzung. In den Anwendungstabellen der Produktgruppen wird unterschieden zwischen:

  • geeignet
  • möglich, aber nicht gebräuchlich
  • nicht geeignet
  • bedingt geeignet

Die bedingte Eignung bezieht sich bei Außenanwendungen meistens auf die Voraussetzung eines hinreichenden Witterungsschutzes, oft auch auf die Verwendung einer speziellen Grundierung oder von UV-beständigeren Bindemitteln. In der folgenden Tabelle sind die Anwendungsbereiche produktgruppenübergreifend dargestellt. Es sind der Übersicht halber nur die Hauptanwendungsbereiche eingetragen.

In der folgenden Tabelle sind die Anwendungsbereiche produktgruppenübergreifend dargestellt. Es sind der Übersicht halber nur die Hauptanwendungsbereiche eingetragen. In der jeweiligen Produktgruppe finden sich detailliertere Angaben zur Eignung.

Hinweis:
Bei Farbsystemen, die lösemittelfrei und lösemittelhaltig auf dem Markt sind, wird immer die lösemittelfreie Variante angegeben, sofern diese für den Anwendungsfall geeignet. Auch der Einsatz der lösemittelhaltigen Produktvariante ist dort in der Regel möglich, sollte aber aus materialökologischen Gründen nur dann zum Einsatz kommen, wenn die lösemittelfreie Variante nicht möglich ist. Dasselbe gilt für wasserbasiert vor lösemittelbasiert.
Untergründe Innen  Außen
  geringe Beanspruchung starke Beanspruchung  
Putz Dispersionsfarben lösemittelfrei
Naturharzfarben lösemittelfrei
Kalkfarben
Leimfarben
Siliconharzfarben
1K-Silikatfarben

Dispersionsfarben
Polymerisatharzfarben
Siliconharzfarben
1K-Silikatfarben

Alkydharzlackfarben
Dispersionslackfarben
Epoxidharzdispersionen
Ölfarben und Naturharzlacke

Dispersionsfarben
Polymerisatharzfarben
Siliconharzfarben
1K-Silikatfarben
2K-Silikatfarben

Dispersionslackfarben

Gips Dispersionsfarben lösemittelfrei*
Naturharzfarben lösemittelfrei*
Leimfarben
Siliconharzfarben*

Dispersionsfarben*
Polymerisatharzfarben
Siliconharzfarben*

Alkydharzlackfarben
Dispersionslackfarben*
Epoxidharzdispersionen
Ölfarben und Naturharzlacke

 
 
Gipskarton, Papier, Tapeten
 
Dispersionsfarben lösemittelfrei
Naturharzfarben lösemittelfrei
Leimfarben

Dispersionsfarben
Polymerisatharzfarben  

Alkydharzlackfarben
Dispersionslackfarben
Epoxidharzdispersionen
Ölfarben und Naturharzlacke

 
Beton Dispersionsfarben lösemittelfrei
Naturharzfarben lösemittelfrei
Kalkfarben
Leimfarben
Siliconharzfarben
1K-Silikatfarben

Dispersionsfarben
Polymerisatharzfarben
Siliconharzfarben
1K-Silikatfarben

Dispersionslackfarben
Epoxidharzdispersionen
Polyurethanharzfarben wasserbasiert

Dispersionsfarben
Polymerisatharzfarben 

Dispersionslackfarben  
Polyurethanharzfarben wasserbasiert

Faserzement Dispersionsfarben lösemittelfrei
Naturharzfarben lösemittelfrei
Kalkfarben
Leimfarben
Siliconharzfarben
1K-Silikatfarben

Dispersionsfarben
Polymerisatharzfarben
Siliconharzfarben
1K-Silikatfarben  

Dispersionslackfarben
Epoxidharzdispersionen

Dispersionsfarben
Polymerisatharzfarben
Siliconharzfarben

Dispersionslackfarben

Massivholz

Dispersionsfarben lösemittelfrei
Naturharzfarben lösemittelfrei

Naturharzklarlacke lösemittelbasiert
Kunstharzlasuren wasserbasiert
Naturharzlasuren lösemittelbasiert

Dispersionsfarben

Alkydharzlackfarben
Dispersionslackfarben*
Epoxidharzdispersionen
Kunstharzklarlacke wasserbasiert
Naturharzklarlacke lösemittelbasiert
Ölfarben und Naturharzlacke
Polyurethanharzfarben wasserbasiert

Dispersionsfarben 

Alkydharzlackfarben
Dispersionslackfarben*
Kunstharzlasuren wasserbasiert
Naturharzlasuren lösemittelbasiert
Ölfarben und Naturharzlacke
Polyurethanharzfarben wasserbasiert

Holzwerk-
stoffe

Dispersionsfarben lösemittelfrei
Naturharzfarben lösemittelfrei

Naturharzklarlacke lösemittelbasiert
Kunstharzlasuren wasserbasiert
Naturharzlasuren lösemittelbasiert

Dispersionsfarben
Polymerisatharzfarben

Dispersionslackfarben*
Alkydharzlackfarben
Epoxidharzdispersionen
Kunstharzklarlacke wasserbasiert
Naturharzklarlacke lösemittelbasiert
Ölfarben und Naturharzlacke
Polyurethanharzfarben wasserbasiert

Dispersionsfarben

Alkydharzlackfarben
Dispersionslackfarben*
Epoxidharze lösemittelbasiert
Kunstharzlasuren wasserbasiert
Naturharzlasuren lösemittelbasiert
Ölfarben und Naturharzlacke
Polyurethanharzfarben wasserbasiert

Stahl Alkydharzlackfarben*
Dispersionslackfarben*
Epoxidharzdispersionen
Ölfarben und Naturharzlacke

Polymerisatharzfarben*

Alkydharzlackfarben*
Dispersionslackfarben*
Epoxidharzdispersionen
Ölfarben und Naturharzlacke
Polyurethanharzfarben wasserbasiert*

Polymerisatharzfarben

Alkydharzlackfarben*
Dispersionslackfarben*
Ölfarben und Naturharzlacke
Polyurethanharzfarben wasserbasiert*

Stahl verzinkt Alkydharzlackfarben*
Dispersionslackfarben*
Epoxidharzdispersionen

Polymerisatharzfarben  

Alkydharzlackfarben
Dispersionslackfarben*
Epoxidharzdispersionen
Polyurethanharzfarben wasserbasiert*

Polymerisatharzfarben

Dispersionslackfarben* 
Polyurethanharzfarben wasserbasiert*

Aluminium Alkydharzlackfarben*
Dispersionslackfarben*
Epoxidharzdispersionen
Ölfarben und Naturharzlacke*
Alkydharzlackfarben*
Dispersionslackfarben*
Epoxidharzdispersionen
Ölfarben und Naturharzlacke*  
Polyurethanharzfarben wasserbasiert*
Alkydharzlackfarben*
Dispersionslackfarben*
Polyurethanharzfarben wasserverbasiert*

* nur mit entsprechender Grundierung

Anstrichaufbau

Beim angegebenen Anstrichaufbau handelt es sich um einen Standardaufbau auf dem häufigsten Untergrund und Anwendungsbereich der beschriebenen Produktgruppe. Er wird für Grund-, Vor-, Zwischen- und Deckanstrich in Gramm pro Quadratmeter angegeben. Die unterschiedlichen Mengenanteile bei den verschiedenen Schichten werden sofern notwendig qualitativ erwähnt. Man geht von einem normal saugfähigen Untergrund aus.
Die Werte stammen in der Regel aus einem Standardleistungsverzeichnis für Malerarbeiten und sind anhand von Herstellerangaben für typische Produkte überprüft. Die produktbedingten Schwankungen im Anstrichaufbau sind z.T. erheblich, lassen sich jedoch in den meisten Fällen anhand der Zusammensetzung (v.a. Bindemittelgehalt) erklären.
In der folgenden Tabelle ist der Anwendungsbereich und der Anstrichaufbau für alle Produktgruppen angegeben. Die unter Herstellung angegebenen Werte für den Energieaufwand und den BZ-Indikator beziehen sich auf diesen Standardaufbau. Entsprechende Abweichungen vom Standardaufbau in konkreten Fällen sind vom Anwender und der Anwenderin zu berücksichtigen.

 
 Produktgruppe
 
Untergrund und Anwendung Aufwand [g/m2] Aufbau
Dispersionsfarben lösemittelfrei mineralisch innen 190 Grundierung lösemittelfrei, keine Pigmente und Füllstoffe
400 2 Anstriche Standardrezeptur
Dispersionsfarben Fassade mineralisch 190 Grundierung lösemittelfrei, keine Pigmente und Füllstoffe
400 2 Anstriche Standardrezeptur
Naturharzfarben lösemittelfrei mineralisch innen 120 Grundierung lösemittelfrei, keine Pigmente und Füllstoffe
400 2 Anstriche Standardrezeptur
Naturharzfarben mineralisch innen 120 Grundierung lösemittelfrei, keine Pigmente und Füllstoffe
400 2 Anstriche Standardrezeptur
Leimfarben Decke innen 350 2 Anstriche Standardrezeptur
Kalkfarben mineralisch innen 450 3 Anstriche Standardrezeptur
1K-Silikatfarben Fassade mineralisch 200 Grundierung mit erhöhtem Bindemittel-anteil, keine Pigmente und Füllstoffe
500 2 Anstriche Standardrezeptur
2K-Silikatfarben Fassade mineralisch 380 1 Voranstrich mit erhöhtem Wasserglasanteil
380 1 Anstrich Standardrezeptur
Siliconharzfarben Fassade mineralisch 175 Grundierung lösemittelfrei
500 2 Anstriche Standardrezeptur
Dispersionslackfarben Holz innen 100 Grundierung wasserverdünnbar
300 2 Anstriche Standardrezeptur
Alkydharzlackfarben Holz innen 150 Grundierung > 40 % Lösemittel
150 Voranstrich < 30 % Lösemittel
150 1 Anstrich Standardrezeptur
Ölfarben und Naturharzlacke Holz innen 150 Grundierung mit erhöhtem Lösemittel- und Bindemittelanteil
 250 2 Anstriche Standardrezeptur
Polymerisatharzfarben Fassade mineralisch 400 Anstriche Standardrezeptur
Epoxidharzdispersionen Metall innen 130 Grundierung
380 2 Anstriche Standardrezeptur
Epoxidharzfarben lösemittelbasiert Metall innen 130 Grundierung
380 2 Anstriche Standardrezeptur
Polyurethanharzfarben wasserbasiert Holz innen 130 Grundierung
 380 2 Anstriche Standardrezeptur
Polyurethanharzfarben lösemittelbasiert Holz innen 130 Grundierung
 380 2 Anstriche Standardrezeptur
Kunstharzklarlacke wasserbasiert Holz innen 200 2 Anstriche Standardrezeptur
Kunstharzklarlacke lösemittelbasiert Holz innen 200 2 Anstriche Standardrezeptur
Naturharzklarlacke lösemittelbasiert Holz innen 150 2 Anstriche Standardrezeptur
Kunstharzlasuren wasserbasiert Holz aussen 150 Grundierung wasserverdünnbar
360 3 Anstriche Standardrezeptur
Kunstharzlasuren lösemittelbasiert Holz aussen 150 Grundierung
300 3 Anstriche Standardrezeptur
Naturharzlasuren lösemittelhaltig Holz aussen 200 Grundierung 2 Anstriche
210 3 Anstriche Standardrezeptur

Quellen

Eigene Datensammlung, büro für umweltchemie

Farben, Lacke, Lasuren
Farben, Lacke, Lasuren

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Wand- und Deckenfarben, innen und außen

Stand 02/2022

   

Dispersionsfarben

Naturharzfarben

Kalkfarben

Leimfarben

Polymerisatharz-
farben
Siliconharz-
farben

Silikatfarben

             
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Innenwand- / Deckenfarben
---
nur Dispersionsfarben:
Außenwandfarben

Innenwand- / Deckenfarben
---
nur Kalkfarben (nicht geeignet für stark exponierte Stellen):
Außenwandfarben

Außenwandfarben
---
(lösemittelbasiert; Anwendung im Innenraum nicht üblich)

Außenwandfarben
---
Innenwand- / Deckenfarben (kein Hauptanwendungs-
bereich; Erfüllbarkeit der höchsten Anforderung unsicher)

Innenwand- / Deckenfarben
---
Außenwandfarben
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Wand- und Deckenfarbe hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Wand- und Deckenfarben finden sich dort Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Wandfarben.

natureplus Ausschreibungshilfen

Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Wand- und Deckenfarben werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) - - - - -
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Wand- und Deckenfarben findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Übersicht Planungsgrundlagen: Lacke und Lasuren

Stand 02/2022

    Polyurethanharzfarben

Dispersionslackfarben

Klarlacke

Alkydharzlackfarben

Ölfarben und Naturharzlacke

Holzlasuren

Epoxidharzfarben
           
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung
---
Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung
---
Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung

Lacke, Lasuren, Beizen, inkl. Grundbeschichtung

  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Lacke und Lasuren hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Lacke und Lasuren finden sich dort Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Beschichtungen und Imprägnierungen.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Lacke und Lasuren werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC - -

-

-

Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen

Beschichtungen für Parkette und Holzfußböden sowie für elastische Bodenbeläge benötigen bei der Verwendung in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nach wie vor* eine abZ aus Gesundheitsschutzgründen (siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
abZ der Gruppen:
Z-157.10 (Beschichtungen f. Parkette & Holzfußböden)
Z-157.20 (Beschichtungen f. elastische Bodenbeläge)
Z-157.30 (Beschichtungen f. Korkbodenbeläge)
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden findet man beim DIBt (download Liste)

*Hinweis: Das EuGH-Urteil, das bestimmte abZ außer Kraft setzte, hat für Oberflächenbeschichtungen von Parkett keine Relevanz, da sie keiner hEN unterliegen (s. Lexikonbegriff abZ).

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-

freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
 Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Lacken und Lasuren findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Gefahrstoffverordnung

Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der GefStoffV ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen für die damit Beschäftigten zu verwenden. Werden für eine Produktgruppe GISBAU Produkt-Codes oder GISCODES vergeben, lassen sich dadurch Unterschiede innerhalb der Produktgruppe feststellen. Auch einen Hinweis zur Ersatztstoffsuche findet man dann ggf. in den jeweiligen GISBAU-Informationen unter "Ersatzstoffe - Ersatzprodukte - Ersatzverfahren".
Übersicht nach Produktgruppen → WECOBIS / Reiter Zeichen & Deklarationen / GISBAU-Klassifizierungssystem

GISCODES für Wand- und Deckenfarben, innen + außen

Details zum neuen GISCODE siehe Lexikon → GISCODE für Beschichtungsstoffe (Maler und Lackierer)

Aus rein arbeitshygienischer Sichtweise sollten wasserbasierte, nicht alkalische oder ätzende Produkte mit einem Lösemittelgehalt von max. 40g/l (BSW10 / BSW20), im Idealfall außerdem konservierungsmittelarm (BSW10) und ohne zusätzlichen Filmschutz bevorzugt werden.
In Frage kommen für BSW10 Dispersionsfarben, Naturharzfarben und aufgrund einer Sonderregelung Silikatfarben (s.u., eig. BSW40), für BSW 20 auch Leimfarben oder Siliconharzfarben. Polymerisatharzfarben sind lösemittelbasiert (BSL20, BSL30).

Die am wenigsten umweltbelastenden und immer lösemittel- und konservierungsmittelfreien Kalkfarben tragen hier jedoch aufgrund ihrer Alkalität (Arbeitshygiene) den höchsten GISCODE der Beschichtungsstoffe (BSW60). Ähnliches gilt für reine Silikatfarben (BSW60; früher: M-SK02) bzw. Dispersionssilikatfarben als Fassadenfarben (BSW40; früher: M-SK01). Eine Ersatzstoffsuche wird allerdings auch in den zugehörigen GISBAU-Datenblättern nicht als zwingend, sondern als "Kann-Regelung" bezeichnet. Eine Sonderregelung gibt es lt. Auskunft GISBAU für Dispersionssilikatfarben im Innenraum. Sie dürfen trotz Alkalität in BSW10 eingestuft werden, wenn sie nicht in EUH208 (kann allergische Reaktionen hervorrufen) eingestuft sind, was für die meisten Innensilikatfarben wohl zutrifft, und wenn nachweislich keine Reizwirkung auf Augen oder Haut besteht. Auf dem Markt sind die Produkte allerdings nicht durchgängig entsprechend codiert.

GISCODES für Lacke und Lasuren

Für Lacke gibt es unterschiedliche GISCODE-Einstufungskataloge, die in Frage kommen können.
Übersicht mit Einordnung der verschiedenen Lacksysteme u.a. in die jeweiligen GISCODES:
→ Reiter Zeichen & Deklarationen / Übersichtstabelle - GISBAU Klassifizierungssystem

Aus arbeitshygienischer Sichtweise ist immer zu prüfen, ob wasserbasierte bzw. wasserverdünnbare (z.B. GISCODE BSW ...; < 140 g/l Lösemittel) statt lösemittelbasierter Produkte (z.B. GISCODE BSL ...) und ob 1-komponentige statt 2-komponentiger (= Harz + Härter) Produkte eingesetzt werden können, was in vielen Fällen möglich ist. Muss ein lösemittelbasierter Lack eingesetzt werden, sollten Produkte mit einem möglichst geringen Lösemittelgehalt (z.B. BSL10, BSL20; < 400g/l Lösemittel / entspricht abh. von der Dichte ca. 30%) bevorzugt werden. Wenn möglich sollten immer aromatenfreie (z.B. BSL20), bei den Naturharzlacken terpentinfreie und bei den Ölfarben oximfreie Produkte (z.B. Ö40+) verwendet werden.
Produkte mit  krebsverdächtigen Inhaltsstoffen > 0,1% (z.B. GISCODE BSL60 / 2-Butanonoxim als Hautverhinderungsmittel) sollten möglichst vermieden, Produkte mit Bioziden als Filmschutz (z.B. GISCODE BSW50) auf das technisch notwendige Maß beschränkt werden.

Wasserbasierte Lacke:
Dispersionslackfarben sind grundsätzlich wasserbasiert. Wasserbasierte Varianten findet man aber auch bei den Holzlasuren, Klarlacken und Polyurethanharzfarben (1K-Produkte bevorzugen). Auch Epoxidharzdispersionen sind wasserbasiert, aber immer 2-komponentig (2K).
Lösemittelbasierte Lacke:
Alkydharzlackfarben (25-30% Lösemittel) sind grundsätzlich, Ölfarben und Naturharzlacke (25-35% Lösemittel) meistens lösemittelbasiert. Lösemittelbasierte Varianten findet man bei den Holzlasuren (55-80% Lösemittel), Klarlacken (40-85% Lösemittel) und Polyurethanharzfarben (25-40% Lösemittel, 1K- + 2K). Epoxidharzfarben (25-35% Lösemittel) sind lösemittelbasiert und immer 2-komponentig (2K).

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Innenwand- und Deckenfarben

Bei den Innenwandfarben sollten möglichst emissionsarme, lösemittel- und konservierungsmittelfreie Produkte zur Anwendung kommen. Im Bereich der Innenwand- und Deckenfarben gibt es dafür zahlreiche emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 102, natureplus-Qualitätszeichen, eco-INSTITUT-Label) → Reiter Zeichen & Deklarationen

Die grundsätzlich lösemittelfreien Kalkfarben (auch Kalk-Kaseinfarben → Leimfarben), reine Silikatfarben (=2K-Silikatfarben) sind deutlich weniger umwelt- und gesundheitsbelastend als alle anderen Produktgruppen und gehören zu den aus ökologischer Sicht vorteilhaftesten Produkten. Aufgrund ihrer Alkalität (s.o. BSW60, arbeitshygienische Schutzmaßnahmen erforderlich) wirken sie zudem pilzhemmend und benötigen daher auch keine Konservierungsmittel, was für Allergiker relevant sein kann.
Dispersionsfarben
und Naturharzfarben gehören zu den wenig umwelt- und gesundheitsbelastenden Farbsystemen. Es sollten jedoch lösemittelfreie und konservierungsmittelfreie Produkte (= ohne Topfkonservierung) bevorzugt werden. Als gleichwertige Alternative können Dispersionssilikatfarben (=1K-Silikatfarben) betrachtet werden. Sie sind i.d.R. lösemittelfrei und aufgrund ihrer Alkalität i.d.R. auch konservierungsmittelfrei. Leimfarben sind etwas weniger umweltbelastend, enthalten jedoch normalerweise Konservierungsmittel (außer Kalk-Kaseinfarben s.o. oder Leimfarben in Pulverform) und sind weniger beanspruchbar.
weitere Informationen zu Konservierungsmitteln in Wandfarben:
WECOBIS Artikel zu besonderen Themen / Isothiazolinone in Bauprodukten

Siliconharzfarben enthalten meistens geringe Mengen Lösemittel, der Hauptanwendungsbereich ist allerdings auch die Fassade und nicht der Innenraum. Lösemittelfreie Siliconharzprodukte für Innenwände und -decken sind nur wenige auf dem Markt. Sie enthalten aber meist noch Konservierungsmittel.
Polymerisatharzfarben enthalten Lösemittel (30-40%) sowie Weichmacher (1-8%) und sollten daher in Innenräumen vermieden werden. Ihre Verwendung ist dort aber auch nicht üblich.

Fassadenfarben

Bei den Fassadenfarben sollten bevorzugt wasserbasierte, weichmacherfreie und biozidfreie Systeme verwendet werden. Biozide können bei fast allen Produktgruppen vorkommen (GISCODE BSW 50). Nur Kalkfarben, die leider nur noch selten als Fassadenfarbe verwendet werden, sind bereits aufgrund ihrer Alkalität bakterizid und daher i.d.R. biozidfrei.  Es gibt aber auch bei allen anderen Produkgruppen zumindest biozidfreie Varianten. Viele biozidfreie Produkte findet man bei den Silikat-, Dispersionssilikat- oder Dispersionsfarben. Bei den Siliconharzfarben enthalten die meisten Produkte Biozide. Ähnliches gilt für Polymerisatharzfarben, sie sind außerdem lösemittelbasiert (30-40% Lösemittel) und enthalten Weichmacher (1-8%), die durch Abwitterung in die Umwelt gelangen. Biozidhaltige Fassadenfarben kann man z.B. an dem Zusatz „filmgeschützt", „enthält Filmschutzmittel", „Schutz gegen Algen und Pilze" erkennen.
Biozide verhindern den Befall der Fassade mit Mikroorganismen nicht (sie werden über kurz oder lang ausgewaschen), sondern zögern ihn nur hinaus. Für die Umwelt bedeutet die Freisetzung der Biozide ein öko- und humantoxikologisches Risiko.
Scheint der Einsatz von Bioziden aufgrund der Umgebungsbedingungen unvermeidlich, sollten die Wirkstoffkombinationen bestmöglich auf die lokalen Bedingungen und auf die jeweiligen Beschichtungssysteme abgestimmt werden. Verkapselte Biozide werden vor allem im ersten Jahr deutlich weniger ausgewaschen. Eine Feldstudie an zwei baugleichen Einfamilienhäusern verglich die Abschwemmraten verkapselter und unverkapselter Biozide (Breuer et al., 2012b). Aus der Fassade mit dem verkapselten Biozid wurden nur 10 % der Wirkstoffmenge ausgewaschen, die aus der Fassade mit unverkapseltem Biozid ausgewaschen wurde.
weitere ausführliche Informationen:
→ WECOBIS / Biozide - Strategien zur Vermeidung an Gebäuden
→ Umweltbundesamt / Biozideinsatz an Fassaden - Merkblatt 1-5

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Lacke und Lasuren

Lacke und Lasuren sollten nur auf nicht mineralischen Oberflächen (z.B. Holz, Metall) zum Einsatz kommen. Dabei sollten wasserbasierte, 1-komponentige Produkte ohne Biozide (außer zur Topfkonservierung) bevorzugt werden. Insbesondere in Innenräumen sollte zudem auf möglichst emissionsarme Produkte geachtet werden. Produkte mit Umweltzeichen, wie z.B. dem Blauen Engel DE-UZ 12a für schadstoffarme Lacke, erfüllen zahlreiche Anforderungen zu VOC und gefährlichen Stoffen, die auch über das AgBB-Bewertungsschema (s.u.) hinausgehen.

Bei den Lacken sind Dispersionslackfarben die am wenigsten umwelt- und gesundheitsbelastende Produktgruppe, ähnliches kann für wasserbasierte Produkte aus der Gruppe der Holzlasuren, Klarlacke und Polyurethanharzdispersionen (auch: PU-verstärkte Acrylfarben) gelten. Produkte aus diesen Produktgruppen können sich auch für den Blauen Engel qualifizieren.
→ Reiter Zeichen & Deklarationen

Auf gering beanspruchten Holzbauteilen im Innenraum sind wasserbasierte Naturharz (statt Kunstharz) -Lacke / -Lasuren oder auch eine Behandlung mit lösemittelfreien bzw. lösemittelarmen Ölen oder Wachsen wenig umweltbelastende Alternativen. Eine geölte Oberfläche lässt sich besser unterhalten als eine lackierte, deren Renovierung sehr aufwändig ist.
Wenn möglich sollte der Einsatz von lösemittelbasierten Lacken und Lasuren auf werkseitige bzw. Werkstatt-Beschichtungen beschränkt bleiben und auch hier Produkte mit möglichst geringem Lösemittelgehalt bevorzugt werden. Bei Lacken auf Alkydharzbasis oder Ölbasis sollte zudem darauf geachtet werden, dass kein 2-Butanonoxim oder Acetonoxim enthalten ist.
weitere Informationen zu Oximen:
WECOBIS Sonderthemen / Oxime in Bauprodukten

Epoxidharzfarben, auch Epoxidharzdispersionen, enthalten u.a. sensiblisierende, reizende und ätzende Einzelkomponenten, welche eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Sie sollten nur dort zum Einsatz kommen, wo besonders hohe Anforderungen an die mechanische oder chemische Beständigkeit gestellt werden. Für Metalle sind hier aber auch werkseitige Beschichtungen auf der Basis von Pulverlacken oder wasserverdünnbaren Nasslacken mit anschließender Thermolackierung mögliche ökologische und arbeitshygienische Alternativen.
Die Verarbeitung von mehrkomponentigen Reaktionsharzen (Epoxidharzfarben, Polyurethanharzfarben) ist zudem anspruchsvoll. Bei unsachgemäßer Verarbeitung können durch ungenügende oder chemisch unvollständige Aushärtung längerfristige, geruchsintensive Emissionen entstehen.

Hinweis zu Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden

Bei allen Lacken, die als Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden eingesetzt werden sollen, ist darauf zu achten, dass eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ der Gruppen Z-157.10) mit Aussagen zum Gesundheitsschutz vorliegt (baurechtliche Anforderung!). Sie umfasst eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung von Formaldehyd, sowie flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des o.g. AgBB-Bewertungsschemas.
Eine Liste aller aktuell zugelassenen Oberflächenbeschichtungen für Parkette und Holzfußböden, die demnach das AgBB-Schema einhalten, findet man beim DIBt (download Liste).

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Farben, Lacke, Lasuren

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Wand- und Deckenfarben, innen und außen

Stand 04/2022

   

Dispersionsfarben

Silikatfarben

Kalkfarben

Naturharzfarben

Leimfarben
(= Kasein- + Lehmfarben)

Polymerisatharzfarben

Siliconharzfarben

             
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 102
Emissionsarme Wandfarben (Ausgabe 2019)3

+

+

(nur 1K-Silikatfarben / Dispersionssilikatfarben im Geltungsbereich, keine 2K)

x

(nicht im Geltungsbereich)

 

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt)

x

(Erfüllbarkeit unsicher)

Österreichisches Umweltzeichen /

Richtlinie UZ 17 für Wandfarben, innen

+ +

(+)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt)

x

(Erfüllbarkeit unsicher)
EU Ecolabel (Blume) /
Innen- und Außenfarben und -lacke
+ +

+

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe / z.B. Lösemittelgehalt)

 

x

(Erfüllbarkeit unsicher, Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

Nordic Swan Ecolabel /
Indoor paints an varnishes

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

x

x
natureplus Umweltzeichen / Wandfarben
(nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

-

(nicht im Geltungsbereich)

+

 

Kalkfarben, auch leimvergütet:
+

----
Naturharz-, Leimfarben:
(+)

x

 

x

 

eco-INSTITUT-Label / Farben

+

+

Kalkfarben, Lehmfarben:
+

----
Naturharz- bzw. Leimfarben:
(+)

x

x

EMICODE / Raumlufthygiene

-

-

-

-

-

Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (Verfügbarkeit nicht prüfbar, da unübersichtlich / keine Sortierung der zertifizierten Produkte mehr möglich)

(+)
Verfügbarkeit nicht prüfbar

(+)
Verfügbarkeit nicht prüfbar

Kalkfarbe:
(+)

----
Lehm-, Naturharz-, Leimfarbe:
(+)

x

x

  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   
GISBAU Produkt-Code / GISCODE

BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

BSW20 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert
---
mit Bioziden gegen Algen und Pilze:
BSW50 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, lösemittelhalltig, filmgeschützt

1K-Silikatfarben:
BSW40 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch

ggf. bei Innenwandfarben:
BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

2K-Silikatfarben:
BSW60 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch, ätzend
---
mit Bioziden gegen Algen und Pilze:
BSW50 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, lösemittelhalltig, filmgeschützt

Kalkfarben:
BSW60 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch, ätzend

Naturharzfarben:
BSW10
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

BSW20
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert

Leimfarben:
BSW20
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert
(Codierung noch nicht am Markt sichtbar, da Leimfarben im alten System noch keinem Code zugeordnet werden konnten)

BSL20
Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert, aromatenfrei, gekennzeichnet

BSL30
Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert, aromatenhaltig, gekennzeichnet

Hinweis:
Biozide können immer enthalten sein (nur über SDB, nicht über den GISCODE ablesbar)

BSW20
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert

---
mit Bioziden gegen Algen und Pilze:
BSW50 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, lösemittelhalltig, filmgeschützt

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

Hinweis:
Aus rein arbeitshygienischer Sichtweise sollten wasserbasierte, nicht alkalische oder ätzende Materialien ohne Filmschutz bevorzugt werden. Die neue Codierung des GISCODES für Beschichtungsstoffe lässt eine Einordnung als "ökologischer je niedriger die Nummerierung" nicht automatisch zu, da rein nach im Arbeitsschutz vergleichbaren Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln eingeordnet wird und nicht mehr nach bestimmten Materialgruppen wie früher.
Kalkfarben sind beispielsweise die am wenigsten umwelt- und gesundheitsbelastenden Farben, wenn man den gesamten Lebenszyklus betrachtet. Sie enthalten weder Lösemittel noch Konservierungsmittel, tragen hier aber aufgrund ihrer Alkalität den höchsten Giscode BSW60. Eine Ersatzstoffsuche wird allerdings auch in den Gisbau-Datenblättern nicht als zwingend, sondern als "Kann-Regelung" bezeichnet.

Detaillierte Informationen s. Reiter Planungsgrundlagen / Gefahrstoffverordnung

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm
BSW40 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch

ggf. bei Innenwandfarben:
BSW10 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

Kalkfarben:
BSW60 Beschichtungsstoffe, wasserbasiert,
alkalisch, ätzend

Naturharzfarben:
BSW10
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm

Leimfarben:
BSW20
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert

BSL10
Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert,
aromatenfrei

wenn möglich andere Produktgruppe wählen:
BSW10 oder BSW20

BSW10
Beschichtungsstoffe, wasserbasiert, konservierungs-
mittelarm
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1
+

+

Kalk- / Leimfarben: -

Silikatfarben: +
+ +
Branchen-EPD1 - - - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

5.4.01 Dispersion (Fassadenfarbe)
5.5.02 Innenfarben (Dispersionsfarbe, scheuerfest)

5.4.02 Silikat-Dispersion (Fassadenfarbe)

5.5.02 Innenfarben (Kalkfarbe) -

5.4.03 Silikonharz (Fassadenfarbe)

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklarationen siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Wandfarben
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist inzwischen etwas größer, aber nicht mehr mit vertretbarem Aufwand prüfbar, da keine Filtermöglichkeit mehr innerhalb der Bauprodukte besteht.

3 Hinweise zur aktuellen Version Blauer Engel DE-UZ 102 / Ausgabe 2019, gültig bis 2027 (ersetzte Ausgabe 2015, gültig bis 12/2020)
Die Vergabekriterien für einen Blauen Engel werden immer nur für eine befristete Zeit von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Diese beträgt i.d.R. 3-5 Jahre, kann aber auch verlängert werden. Anschließend gibt es eine Neuversionierung, für die die Hersteller auch wieder neue Anträge stellen und Nachweise erbringen müssen. Vor der endgültigen Einführung der Neuversion (und "Abschaltung" der Altversion) gibt es eine Übergangsfrist, in der dann eine alte und eine neue Version gleichzeitig existieren und auch noch beide gültig sind. Die Zahl der zur Verfügung stehenden neu zertifizierten Produkte ist abhängig von der Anzahl der gestellten Neuanträge, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem damit verbundenen jeweiligen Prüfungsfortschritt beim RAL. Auf der Seite des Blauen Engel findet man eine vollständige Liste der Vergabekriterien mit Angabe der jeweiligen Laufzeit.
Für die alte Ausgabe des DE-UZ 102 von 2015 ist die Übergangsfrist beispielsweise mit dem 31.12.2020 abgelaufen. Für die Neuversion (Ausgabe 2019) gab es relativ lange nur wenige Produkte, was ggf. auch an der neuen Anforderung "konservierungsmittelfrei" lag. Iinzwischen ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeit einer Version dürfen Produkte, die bis zum Ablaufdatum produziert wurden (hier: 12/2020), noch mit dem Blauen Engel der Vorversion abverkauft werden.

 

Übersicht Umweltdeklarationen: Lacke und Lasuren

Stand 04/2022

   

lösemittelbaiserte Lacke und Lasuren:

Alkydharzlackfarben

Ölfarben und Naturharzlacke

Klarlacke (lösemittelbasiert)

Holzlasuren (lösemittelbasiert)

Polyurethanharzfarben (lösemttelbasiert)

Epoxidharzfarben (lösemittelbasiert)

wasserbasierte Kunstharzlacke und -lasuren:

Dispersionslackfarben

Klarlacke (wasserbasiert)

Holzlasuren (wasserbasiert)

Polyurethanharzfarben (wasserverbasiert)

Epoxidharzfarben (wasserbasiert)

 

wasserbasierte Naturharzlacke und -lasuren findet man bei den:

Holzlasuren (wasserbasiert)

Ölfarben und Naturharzlacke (selten)

         
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel
weil emissionsarm /
DE-UZ 12a
Schadstoffarme Lacke (Ausgabe 2011 bis 12/2020 - abgelaufen3)

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe: Lösemittelgehalt >10%)

(+)3

BE-Version nicht mehr gültig, keine Produkte mehr auf der Website gelistet, Erläuterungen s. Fußnote 3 / Epoxidharzfarben waren keine zertifiziert

(+)3

BE-Version nicht mehr gültig, Erläuterungen s. Fußnote 3 / Naturharzlacke und -lasuren waren für diese Version sowieso nicht zertifiziert

Blauer Engel DE-UZ 12a
Emissions- und schadstoffarme Lacke (Ausgabe 2019)3

x

(aufgrund der Inhaltsstoffe: Lösemittelgehalt >10%)

+

+

Österreichisches Umweltzeichen /

Richtlinie UZ 01
Lacke, Lasuren und Holzversiegelungslacke, (ausgenommen sind Zweikomponentensysteme)

x

+

(geringe Produktverfügbarkeit)

+

(geringe Produktverfügbarkeit)

EU Ecolabel (Blume) /
Innen- und Außenfarben und -lacke
x +

+

Nordic Swan Ecolabel /
Indoor paints an varnishes
x

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

(+)

(Produktverfügbarkeit nicht prüfbar)

natureplus Umweltzeichen (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

x

x

(+)

Beschichtungen und Imprägnierungen

eco-INSTITUT-Label / Beschichtungsmittel und Lacke

(+)

(+)

(+)

EMICODE /
EC1plus (sehr emissionsarm) -
EC2 (emissionsarm)
/ Raumlufthygiene (nur lösemittelfrei möglich)

x

+

(nur als Oberflächenbehandlungsmittel für Fußböden)

+

(nur als Oberflächenbehandlungsmittel für Fußböden)

Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit)

x

+

+

  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   
 

Für Oberflächenbehandlungen gibt es für die Einordnung in GISCODES aufgrund ihrer hohen arbeitshygienischen Relevanz mehrere GISBAU-Einstufungskataloge. Für Lacke und Lasuren kommen hier neben dem Einstufungskatalog für Beschichtungsstoffe auch diejenigen für Epoxidharze, Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden, sowie Polyurethanharzprodukte zur Verwendung. Aufgrund der Vielzahl der Produktcodes, wird in dieser Tabelle zunächst nur ein erster allgemeiner Überblick zur Systematik gegeben. Die für die jeweilige Produktgruppe im Einzelnen relevanten Links können auch dem rechten Navigationsbalken entnommen werden.
Bei Interesse können auch die jeweiligen Einstufungskataloge bei der GISBAU heruntergeladen werden → Download Einstufungskataloge

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Beschichtungsstoffe, lösemittelbasiert (neu):
BSL10 bis BSL 50
BSL60, falls krebsverdächtige Inhaltsstoffe, z.B. Butanonoxim, > 0,1% enthalten

Polyurethanharzprodukte:
Polyurethanharze lösemittelhaltig:
PU20, PU30, PU50 (PU-Systeme)

Epoxidharzprodukte (neu):
Epoxidharzfarben lösemittelhaltig (LM-Gehalt4 > 5%):
RE60, RE70, RE75 (RM-Verdacht)

Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden / stark lösemittelhaltige Versiegelungen
LM-Gehalt4 > 15%:
G1-G3, KH1-KH2, DD1-DD2, SH1

Oberflächenbehandlungsmittel
für Parkett und andere Holzfußböden / Öle/Wachse:

LM-Gehalt4 5-15%:
Ö40-Ö70, Ö80-Ö100

Beschichtungsstoffe, wasserbasiert (neu):
BSW20 - BSW30
BSW50, falls Biozide (Filmschutz) enthalten

Polyurethanharzprodukte:
Polyurethanharze lösemittelfrei (LM-Gehalt4 max. 0,5%):
PU10, PU40 (PU-Systeme)

Epoxidharzprodukte (neu):
Epoxidharzfarben
lösemittelfrei (LM-Gehalt4 max. 0,5%):
RE05, RE20, RE30
lösemittelarm (LM-Gehalt4 < 5%):
RE40, RE50, RE55
RE80 (giftige Komp.), RE90 (RM-Eig.)

Oberflächenbehandlungsmittel
für Parkett und andere Holzfußböden / Wassersiegel:

lösemittelfrei (LM-Gehalt4 0%): W1, W1/DD
Lösemittelgehalt max. 5%:
W2, W2+, W2/DD+
Achtung! LM-Gehalt4 per Definition bis zu 15% erlaubt:
W3, W3+, W3/DD

Beschichtungsstoffe, wasserbasiert (neu):
BSW20 - BSW30
BSW50, falls Biozide (Filmschutz) enthalten

Oberflächenbehandlungsmittel
für Parkett und andere Holzfußböden / Öle/Wachse:

lösemittelfrei (LM-Gehalt4 0%):
Ö10, Ö10+, Ö10/DD+
LM-Gehalt4 max. 5%:
Ö20-Ö30, Ö20+, Ö80

wasserbasierte Naturharzlacke sind selten, aber i.d.R. lösemittelfrei, evtl. kommt deshalb noch der Produktcode für Wassersiegel zur Verwendung:
W1, W1/DD (Wassersiegel, lösemittelfrei)

GefStoffV: Prüfung von Alternativen erforderlich? (Minimierungsgebot)

immer erforderlich (Einsatz muss technisch begründet sein) immer erforderlich bei Epoxidharz- und Polyurethanharzprodukten (Einsatz must technisch begründet sein), nicht erforderlich bei anderen wasserverdünnbaren Lacken und Lasuren mit LM-Gehalt1 bis 5%. nicht erforderlich

geringstmögliche Belastung innerhalb der gleichen GISCODE-Produktgruppe (ggf. erst nach Prüfung von Alternativen)

Innerhalb der gleichen GISCODE-Gruppe i.d.R. die Produktgruppe mit der niedrigsten Ziffer. Jedoch sollte grundsätzlich der Einsatz wasserbasierter Produkte geprüft werden (s. rechts)

BSW20, W1 BSW20, W1, Ö10+
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1
- - -
Branchen-EPD1 - - -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

5.6. Lacke und Lasuren
5.6.01. Lacksysteme Holzfenster
5.6.02. Lacksysteme Holzfassade
5.6.03. Parkettlack
5.6.04. Lacksysteme Metall

Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.

  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklarationen siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Beschichtungen und Imprägnierungen
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

 

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

3 Hinweise zur neuen Version Blauer Engel DE-UZ 12a / Ausgabe 2019 ersetzt Ausgabe 2011 (gültig bis 12/2020)
Die Vergabekriterien für einen Blauen Engel werden immer nur für eine befristete Zeit von der Jury Umweltzeichen beschlossen. Diese beträgt i.d.R. 3-5 Jahre, kann aber auch verlängert werden. Anschließend gibt es eine Neuversionierung, für die die Hersteller auch wieder neue Anträge stellen und Nachweise erbringen müssen. Vor der endgültigen Einführung der Neuversion (und "Abschaltung" der Altversion) gibt es eine Übergangsfrist, in der dann eine alte und eine neue Version gleichzeitig existieren und auch noch beide gültig sind. Die Zahl der zur Verfügung stehenden neu zertifizierten Produkte ist abhängig von der Anzahl der gestellten Neuanträge, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem damit verbundenen jeweiligen Prüfungsfortschritt beim RAL. Auf der Seite des Blauen Engel findet man eine vollständige Liste der Vergabekriterien mit Angabe der jeweiligen Laufzeit.
Für die alte Ausgabe des DE-UZ 12a von 2011 ist die Übergangsfrist mit dem 31.12.2020 abgelaufen. Für die Neuversion (Ausgabe 2019) gab es relativ lange noch kaum Produkte, inzwischen ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeit einer Version dürfen Produkte, die bis zum Ablaufdatum produziert wurden (hier: 12/2020), noch mit dem Blauen Engel der Vorversion abverkauft werden.
4 LM = Lösemittel (lt. GISBAU-Definition flüchtige organische Verbindung (VOC) sowie deren Mischungen mit einem Anfangssiedepunkt von höchstens 250 °C)

Farben, Lacke, Lasuren
Farben, Lacke, Lasuren

Technisches

Technische Daten

Dampfdiffusionswiderstandszahl µ
Diese Zahl ist eine definierte Größe, für die es ein normiertes, sehr aufwändiges Prüfverfahren gibt (DIN 52615). Die Dampfdiffusionswiderstandszahl µ gibt an, um wieviel Mal grösser der Dampfwiderstand des Farb- oder Lackfilms ist als der einer gleich dicken ruhenden Luftschicht bei gleicher Temperatur.

Eine gute Dampfdurchlässigkeit ist je nach Anwendung und Absicht erwünscht oder nicht erwünscht. Ist ein Dampfdruck vom Untergrund her zu erwarten oder kann er nicht ausgeschlossen werden, so ist eher eine dampfdurchlässige Farbe erforderlich. Will man beispielsweise an der Fassade eine Karbonatisierung des Betons verhindern, so ist dies nur mit einem dampfundurchlässigen Farbfilm möglich.

Zu jeder Produktgruppe wird die Dampfdiffusionswiderstandszahl µ in Bereichen angegeben, wobei man sich auf die Fachliteratur stützt. Die meisten Werte stammen aus:

Brasholz A.: Handbuch der Anstrich- und Beschichtungstechnik, 2. durchgesehene Auflage, Bauverlag GmbH, 1989, Wiesbaden, Berlin.

Die Angaben werden durch eine verbale Umschreibung nach folgendem System ergänzt:

µ < 100 hohe Wasserdampfdurchlässigkeit
µ = 100 - 1000 mittlere Wasserdampfdurchlässigkeit
µ = 1000 - 10000 geringe Wasserdampfdurchlässigkeit
µ >10000 sehr geringe Wasserdampfdurchlässigkeit

Das ergibt für die Produktgruppen Farben, Lacke, Lasuren folgende Zahlen und Prädikate

 
Produktgruppen
 
 
Dampfdiffusion
 
 
 
 
 
µ
 
 
Wasserdampfdurchlässigkeit
 
 
Dispersionsfarben lösemittelfrei
 
 
100 - 2000
 
 
mittlere bis geringe
 
 
Dispersionsfarben
 
 
200 - 5000
 
 
mittlere bis geringe
 
 
Naturharzfarben lösemittelfrei
 
 
< 100
 
 
vermutlich hoch
 
 
Naturharzfarben
 
 
< 100
 
 
vermutlich hoch
 
 
Leimfarben
 
 
80 - 150
 
 
hohe bis mittlere
 
 
Kalkfarben
 
 
< 100
 
 
hoch
 
 
1K-Silikatfarben
 
 
60 - 800
 
 
hohe bis mittlere
 
 
2K-Silikatfarben
 
 
40 - 150
 
 
hohe bis mittlere
 
 
Siliconharzfarben
 
 
50 - 600
 
 
hohe bis mittlere
 
 
Dispersionslackfarben
 
 
1500 - 10000
 
 
gering
 
 
Alkydharzlackfarben
 
 
12000 - 25000
 
 
sehr gering
 
 
Ölfarben und Naturharzlacke
 
 
1000 - 5000
 
 
gering
 
 
Polymerisatharzfarben
 
 
100 - 1500
 
 
mittlere bis geringe
 
 
Epoxidharzdispersionen
 
 
10000 - 40000
 
 
sehr gering
 
 
Epoxidharze lösemittelhaltig
 
 
10000 - 40000
 
 
sehr gering
 
 
Polyurethanharze
 
wasserverdünnbar
 
 
25000 - 35000
 
 
sehr gering
 
 
Polyurethanharze lösemittelhaltig
 
 
25000 - 35000
 
 
sehr gering
 
 
Klarlacke wasserverdünnbar
 
 
25000 - 35000
 
 
sehr gering
 
 
Kunstharzklarlacke lösemittelhaltig
 
 
25000 - 35000
 
 
sehr gering
 
 
Naturharzklarlacke lösemittelhaltig
 
 
k.A.
 
 
vermutlich gering
 
 
Lasuren wasserverdünnbar
 
 
12000 - 23000
 
 
sehr gering
 
 
Kunstharzlasuren lösemittelhaltig
 
 
12000 - 23000
 
 
sehr gering
 
 
Naturharzlasuren lösemittelhaltig
 
 
 
 
 
vermutlich gering
 

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

Hier wird in den Produktgruppen auf die entsprechenden DIN-Normen hingewiesen. Die meisten Bindemittel sind in DIN 55958 (Harze) definiert. Für die Farbsysteme gibt es verschiedene Normen. Einige Farben und Lacke sind als Systeme in DIN 55945 definiert. Daneben gibt es selbstverständlich Dutzende von DIN-Normen über die Prüfung der Eigenschaft von Farben und Lacken. Diese werden nicht aufgeführt. Die meisten normierten Prüfungen mit großer Aussagekraft sind sehr aufwendig. Einzelne Produkte werden vergleichsweise selten den Normprüfungen unterzogen.

Quellen

Brasholz A.: Handbuch der Anstrich- und Beschichtungstechnik, 2. durchgesehene Auflage, Bauverlag GmbH, 1989, Wiesbaden, Berlin

Farben, Lacke, Lasuren

Literaturtipps

Umweltbundesamt: Schadstoffarme Lacke - Geltungsbereich und Anforderungen, Umweltbundesamt, 1997, Berlin

ökoscience AG: Vergleichende ökologische Bewertung von Anstrichstoffen im Baubereich Band 1: Methode, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1992, Bern

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, Büro für Umweltchemie, 1995, Zürich

Farben, Lacke, Lasuren

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Die Zusammensetzung sämtlicher Produktgruppen ist nach Gehalt an

grafisch dargestellt. Aufgrund von Marktanalysen und Standardrezepturen in der Fachliteratur sind sowohl Durchschnittswerte wie Extremwerte aufgezeichnet. Diese können sich je nach Produktgruppe über sehr große Bereiche erstrecken. Bei deckenden Anstrichsystemen ist immer ein weißer Anstrich angegeben. Buntpigmentierte Anstriche können von diesem Standard erheblich abweichen. Diese Durchschnittswerte bilden die Grundlage für die anderen ökologischen Beurteilungen, insbesondere unter der Herstellung.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Die gleichen Grundlagen über die Zusammensetzung sind ausgewertet und nach Rohstoffherkunft dargestellt, wobei zwischen den folgenden Gruppen unterschieden wird:

Die Prozentangaben beziehen sich nicht auf den effektiven Aufwand an den entsprechenden Rohstoffen. Solche Zahlen sind nicht verfügbar. Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Inhaltsstoffe mit ihrer entsprechenden Herkunft. In den Zahlen nicht enthalten sind alle

erforderlichen Produktionshilfsstoffe, die nicht im Endprodukt enthalten sind. Dazu gehören insbesondere die Energieträger. Die Angaben haben deshalb eine beschränkte ökologische Aussagekraft (vgl. auch Herstellung).

Die Gewinnung der fossilen Rohstoffe aus Erdöl, Erdgas und Kohle wie auch der mineralischen Rohstoffe ist mit Umweltrisiken verbunden.

Verfügbarkeit

Mit der allmählichen Erschöpfung der Erdölvorräte vermindert sich auch das Potential zur Gewinnung von fossilen Rohstoffen in wenigen Jahrzehnten. Allerdings könnten die Rohstoffe auch aus Kohle hergestellt werden, was jedoch mit einem größeren Energieaufwand verbunden wäre.

Die mineralischen Rohstoffe (Kalk, Gesteinsmehl) sind auch langfristig nicht erschöpft, eine Knappheit ist nicht zu erwarten.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Die Verwendung von Sekundärrohstoffen in der Produktion von Farben, Lacken und Lasuren ist evtl. denkbar, wird jedoch in der Praxis gegenwärtig nicht umgesetzt. Produktionsabfälle werden in modernen Industriebetrieben wo möglich genutzt. Detaillierte Informationen für die Farbenproduktion liegen jedoch nicht vor.

Radioaktivität

Radioaktivität ist für Farben, Lacke und Lasuren nicht relevant.

Quellen

Eigene Datensammlung, büro für umweltchemie

Farben, Lacke, Lasuren

Herstellung

Herstellungsprozess

Die Verarbeitung der Ausgangsstoffe zu Farben, Lacken oder Lasuren beinhaltet das Einwägen und Mischen der Ausgangsstoffe gemäß Rezeptur. Anschließend werden die Farben, Lacke oder Lasuren in Gebinde eingefüllt und zur Auslieferung auf Paletten verpackt.

In den meisten Fällen ist nur das Bindemittel produktgruppenspezifisch. Alle anderen funktionellen Inhaltsstoffe kommen in praktisch allen Produktgruppen vor.

Ohne auf chemische Details oder Prozessketten einzugehen, werden einige wenige Merkmale der Bindemittelherstellung erwähnt: Die Art der Betriebe, die Anzahl der Prozessstufen und eine evtl. Beteiligung von besonders umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Substanzen an der Synthese der Bindemittel. Als Kriterium für die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung wurde die Schwellenmenge eines Stoffes von 1000 kg gemäß Anlage zur Störfallverordnung verwendet.

Alle Pigmente können grundsätzlich in allen Produktgruppen vorkommen. Die mineralischen Pigmente werden ähnlich den Metallen aus Gesteinen in der Regel als Metallverbindungen gewonnen. Die Verwendung von starken Säuren, von Reduktionsmittel und von erheblichen Energiemengen ist das Charakteristikum von vielen Herstellungsprozessen mineralischer Pigmente. Es sind jedoch wenig Daten verfügbar. Bekannt sind die Umweltauswirkungen des Titandioxidprozesses, der in der Vergangenheit zu vielen Diskussionen und Protesten geführt hat. Damals wurde ein Abfallprodukt des Prozesses, das in außerordentlich großen Mengen anfällt (Dünnsäure), in der Nordsee verklappt. Aufgrund der Preise und der chemischen Struktur der meisten organischen Pigmente muss man davon ausgehen, dass die Herstellung außerordentlich energie- und rohstoffintensiv ist.

Die Füllstoffe sind in der Herstellung verhältnismäßig unproblematisch. Es handelt sich um Gesteinsmehle wie Kaolin, Kreide, Talkum und Feldspat. Die Herstellung der Gesteinsmehle umfasst im Wesentlichen Mahl-, Reinigungs-, Schlämm-, Trocknungs- und Transportprozesse. Synthetische Füllstoffe haben keine große Bedeutung.

Schliesslich bleiben die organischen Lösemittel. Die meisten stammen mehr oder weniger direkt aus den  Erdölfraktionen und sind Gemische von verschiedenen chemischen Verbindungen. Im Fall von wasserverdünnbaren Systemen handelt es sich um speziellere Lösemittel, die synthetisch in größeren chemischen Industriebetrieben hergestellt werden.

Über die Herstellung der Vielzahl von Hilfsstoffen ist keine allgemein gültige Aussage möglich. Die Vielzahl von möglichen Substanzen ist außerordentlich groß. Von sehr harmlosen bis zu sehr toxischen Verbindungen wie Bleisikkative oder Konservierungsmittel ist alles möglich. Was schließlich verwendet wird, ist in den meisten Fällen sehr produktspezifisch.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Der Energieaufwand zur Herstellung von Farben, Lacken und Lasuren ist in der Regel vor allem von den Bindemitteln und den Pigmenten abhängig.

Charakteristische Emissionen

Emissionen in der Herstellung von Farben sind von deren Zusammensetzung abhängig. Mineralische Füllstoffe können zu Staubemissionen führen. Prozesswasser muss, soweit vorhanden, gemäß den Vorgaben der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kontrolliert und behandelt werden. Die Emissionen der Bindemittelherstellung (Kunststoffe) sind in den Kapiteln zu Kunststoffen eingehend beschrieben.

Transport

Der Transport jener Ausgangsstoffe welche auf fossilen Rohstoffen basieren ist generell mit längeren Transportwegen und größeren Umweltrisiken behaftet als der Transport der Ausgangsstoffe welche auf mineralischen Rohstoffen basieren. Da jedoch Bindemittel, Pigmente sowie Hilfsstoffe in einer Vielzahl von verschiedenen Produkten verwendet werden (nicht nur in Farben, Lacken oder Lasuren) ist die Umweltrelevanz des Transports nicht spezifisch für die Herstellung von Anstrichstoffen.

Quellen

ökoscience AG: Vergleichende ökologische Bewertung von Anstrichstoffen im Baubereich Band 1: Methode, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1992, Bern

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, Büro für Umweltchemie, 1995, Zürich

Farben, Lacke, Lasuren

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Die arbeitshygienischen Risiken sind in den GISBAU-Informationen im Detail beschrieben und jederzeit abrufbar. Hier werden die Risiken lediglich zusammengefasst und es wird explizit auf alle GISBAU-Produktgruppen mit den entsprechenden GISCODES hingewiesen, die von der beschriebenen Produktgruppe betroffen sind.

Arbeitshygienische Risiken

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Flüssige, pastöse, pulvrige Bauprodukte oder deren Ausgangsstoffe (z.B. Dichtmassen, Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Mörtel + Estriche, Schüttungen, Frischbeton, Betonzusatzmittel, Bindemittel, Kunststoffe usw.) werden als Gemisch eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.
Wird ein Produkt als Stoff oder Gemisch eingestuft, ist für Informationen zu Gefahrstoffen und Einstufungen nach CLP ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich.
Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung (z.B. Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis besonders besorgniserregender Stoffe SVHC >=  0,1 Gew.-%) müssen hierfür in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Emissionen

Als Lösemittel gelten alle flüchtigen organischen Verbindungen (Volitile organic compounds VOC) mit einem Siedepunkt < 200°C und / oder einem Dampfdruck > 0.5 mbar. Die Lösemittel werden während der Verarbeitung vollständig in die Luft abgegeben.
Die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterscheidet drei Klassen von VOC:

Klasse 1: Chlorierte Lösemittel
Klasse 2: aromatische Verbindungen wie Xylol, Toluol und Gemische aus aromatenhaltigen Testbezinen
Klasse 3: Alkohole, entaromatisierte Testbenzine, Isoparaffine

Gebräuchlich sind in Lacken und Farben mit Ausnahme weniger Abbeizmittel Lösemittel der Klasse 2 und 3. Aus luft- und arbeitshygienischer Sicht sind die Produkte der Klasse 3 zu bevorzugen. Diese können anhand der GISBAU GISCODES identifiziert werden.

Die Angabe der Lösemittelemissionen erfolgt in Gramm pro m² und bezieht sich auf den unter "Allgemeine Informationen" definierten Standardaufbau. Der Wertebereich bezieht sich auf die Angaben der Zusammensetzung nach funktionellen Inhaltsstoffen (vgl. Rohstoffe). Auf eine Angabe der TA-Luft-Klasse wird verzichtet, da diese nicht produktgruppenspezifisch ist.

Umweltrelevante Informationen

Energiebedarf

Der Energiebedarf für Oberflächenbehandlungen ist nicht alleine ein Frage des Aufwands für die Anstrichmittel sondern auch der Anstrichprozesse. Hierauf wird im Einzelnen in den WECOBIS-Produktgruppen hingewiesen.

Wassergefährdung

Wassergefährdung ist nach wie vor insbesondere bei lösemittelhaltigen Anstrichmitteln gegeben. Hierauf wird im Einzelnen in den WECOBIS-Produktgruppen hingewiesen.

Entsorgung von Restmaterial

Reste müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.

Restentleerte Kunststoffgebinde oder Metallgebinde können thermisch oder stofflich verwertet werden. Auf einer vorbildlichen Baustelle werden keine Gebinde in die Kanalisation ausgewaschen. Die umweltgerechten Entsorgungsleistungen beim Arbeiten mit Farben sind bereits in der Ausschreibung für alle Unternehmen festzulegen.

Quellen

Eigene Berechnungen und Daten, büro für umweltchemie

Farben, Lacke, Lasuren

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema (AgBB-Bewertungsschema) zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten entwickelt. Darin sind auch Anforderungen für Farben, Lacke und Lasuren formuliert.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

TVOC: Zum Risiko der längerfristigen Schadstoffabgabe lassen sich noch wenig zuverlässige Aussagen machen, da repräsentative Untersuchungen fehlen. Gewisse Schlussfolgerungen aus einzelnen Messungen, die in der Fachliteratur beschrieben sind, lassen sich ableiten. So ist beispielsweise bekannt, dass ungenügend ausgetrocknete (d.h. z.B. zu dick aufgetragene) Ölfarben sehr geruchsintensive Stoffe über längere Zeit ausgasen. Auch Caseinbindemittel können Abbauprodukte abspalten. Bei allen Zweikomponentensystemen besteht  die Gefahr, dass sie durch unsachgemäße Verarbeitung (Mischungsverhältnisse, Feuchtigkeit, Temperatur) zu langsam oder unvollständig reagieren und damit über längere Zeit noch Reaktionsprodukte an die Innenraumluft abgeben. In wässrigen Lacken werden zwar weniger, jedoch höher siedende Lösemittel verwendet als in lösemittelhaltigen Systemen. Die Emissionen aus diesen Anstrichsystem sind niedriger, dauern jedoch entsprechend länger.

Welche der von Lacken und Farben abgegebenen Stoffe in welchen Konzentrationen zu Gesundheitschädigung führen können, ist noch weitgehend ungeklärt. Für die Höhe der Konzentration ist neben dem Anstrichsystem auch die Größe der in einem Innenraum bestrichenen Fläche sowie der Luftwechsel im Innenraum verantwortlich. Je größer die Fläche und je kleiner der Luftwechsel, desto höher liegen die Konzentrationen der von Lacken und Farben abgegebenen Stoffe. Praktisch kein Risiko einer Schadstoffabgabe ist bei mineralischen Farben vorhanden.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Umweltrelevante Bestandteile:
In der Nutzungsphase werden alle umweltgefährdenden Stoffe angegeben, die im Anstrichsystem enthalten sind und durch Abwitterung, Versprödung, Diffusion oder bei der Renovation (z.B. durch Schleifen) in die Umwelt gelangen können. Die Angaben lassen sich bei Produktgruppen nur für funktionelle Gruppen machen. Die Angaben können im Fall eines konkreten Produktes sehr unterschiedlich sein. Als umweltgefährdende Produkte gelten alle Stoffe, die nicht chemisch gebunden im ausgetrockneten Anstrichfilm vorliegen und als reine Stoffe (unabhängig von der im Anstrich vorliegenden Konzentration) nach EU-Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig sind. Es handelt sich in der Regel um folgende Stoffgruppen:

  • Metallsikkative sind in der Regel zu 0.1 - 0.5 % in allen chemisch-oxidativ trocknenden Systemen enthalten (Alkydharzfarben, Ölfarben). Es handelt sich heute in der Regel um ein Gemisch von Kobalt-, Zirkonium- und Calciumseifen, selten werden noch Bleiseifen verwendet. Diese Verbindungen sind z.T. sehr toxisch und ergeben unerwünschte Metallrückstände in der Umwelt.
  • Konservierungsmittel sind in praktisch allen wässrigen Farbsystemen enthalten. Nur wenige Farben auf Wasserbasis (z.B. 1K-Silikatfarben) sind selbstkonservierend. Es handelt sich um eine Topfkonservierung, die nichts mit der Neigung zur Schimmelbildung nach Verwendung der Farbe zu tun hat. Die Gehalte an Konservierungsmittel betragen 0.2 - 0.6 %. Es werden eine Vielzahl von fungiziden und bakteriziden Wirkstoffen, wie sie auch als Pestizide in der Landwirtschaft verwendet werden, eingesetzt. Sie sind funktionsgemäß mehr oder weniger giftig.
  • Weichmacher werden bei zu harten Bindemitteln eingesetzt und bewirken eine niedrigere Filmbildungstemperatur, einen besseren Verlauf und ein grössere Elastizität der Lackfilme. Es handelt sich in der Regel um Phthalatweichmacher, die zwar nicht alle als Gefahrenstoff gelten, die jedoch wegen ihrer weiten Verbreitung in der Umwelt auch in Produkten mit dem Blauen Engel "Schadstoffarme Lacke" ausgeschlossen sind. Die Verwendung von Weichmachern ist in einer bestimmten Produktgruppe nicht unbedingt zwingend, bei gewissen Bindemitteltypen sind sie nicht erforderlich.
  • Andere umweltgefährdende Hilfsstoffe sind grundsätzlich in allen Produktgruppen möglich und nicht produktgruppenspezifisch. Es handelt sich um Entschäumer, Hautverhinderungsmittel, Beschleuniger in chemisch reagierenden Zweikomponentensystemen, Verlaufmittel, Antiabsetzmittel und Mattierungsmittel. In gewissen Produktgruppen sind solche sehr häufig, andere enthalten praktisch keine oder sehr wenig umweltgefährdende Hilfsstoffe.

Über die Austretenswahrscheinlichkeit eines umweltgefährdenden Stoffes in einem Lack lassen sich keine genauen Angaben machen. Grundsätzlich sollte das Vermeidungsprinzip angewendet werden.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Im Brandfall sind in der Regel keine besonderen Risiken für Umwelt und Gesundheit zu erwarten.

Beständigkeit Nutzungszustand

Die Beständigkeit ist eine der wichtigsten ökologischen Merkmale von Lacken und Farben. Sie verlangt eine sehr differenzierte Farbwahl nach Anwendungsbereichen und Anforderungen. Mit Hilfe der Anwendungstabelle und den hier nach Produktgruppen aufgelisteten Beständigkeitsmerkmalen sollte eine optimale Wahl möglich sein. Es kann generell festgestellt werden, dass je höher die Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit und Beständigkeit eines Farbfilms, desto höher ist mit wenigen Ausnahmen auch die Umweltbelastung des Anstrichsystem. Bei der Farbwahl nach ökologischen Kriterien geht es vor allem darum, die Anforderungsprofile optimal auf die Produkteigenschaft abzustimmen. Es macht beispielsweise keinen Sinn, eine hochwertige Dispersion auf eine kaum beanspruchte Kellerwand zu streichen, wo normalerweise auch eine Leim- oder eine Kalkfarbe ausreichen. Umgekehrt ist es beipielsweise nicht sinnvoll, eine Naturharzlasur an die Aussenwand zu streichen, wenn diese aufgrund der reduzierten Beständigkeit nach fünf Jahren saniert werden muss.

Die nachfolgenden Tabellen sollen die Orientierung bei der Produktwahl unterstützen.

Mit der Abriebfestigkeit ist die trockene Abriebfestigkeit gemeint, die in der Praxis mit einem schwarzen Tuch geprüft werden kann. Sie hängt im Wesentlichen von der Art des Bindemittels ab. Eine verminderte Abriebfestigkeit kann allerdings auch durch einen zu geringen Bindemittelgehalt in der Farbe, durch Abwandern des Bindemittels in den Untergrund oder durch Abbau des Bindemittels (UV-Beständigkeit) auftreten. Kalkfarben sind nicht abriebfest und Leimfarben nur mäßig abriebfest. Alle anderen Produktegruppen sind gut bis sehr gut abriebfest.

Die Wasch- und Scheuerbeständigkeit eines Produktes kann in einem standardisierten Test (DIN 53778) gemessen werden. Häufig spricht man auch von der nassen Abriebfestigkeit, die mit Hilfe von Scheuergängen gemessen wird. Neben der Art des Bindemittels spielt dabei auch der Gehalt des Bindemittels und der Füllstoffe / Pigmente in der ausgehärteten Farbe eine Rolle. Die Scheuerbeständigkeit kann deshalb innerhalb einer Produktgruppe sehr unterschiedlich ausfallen. Sehr gut wasch- und scheuerbeständig sind die harten und kratzfesten Lackfarben, Leim- und Kalkfarben dagegen sind nicht scheuerbeständig und abwaschbar.

Die Härte und Kratzfestigkeit eines Farbfilms wird ebenfalls von verschiedenen produktspezifischen Faktoren bestimmt. Sie lässt sich ebenfalls in sehr aufwändigen und nicht sehr praxisnahen Standardversuchen testen. Generell gilt die Regel, dass chemisch reagierende Anstrichsysteme (2K-Systeme) sowie chemisch-oxidativ trocknende Systeme (Öle, Alkydharze) eine hohe Härte und Kratzfestigkeit aufweisen. Die physikalisch trocknenden Lackfarben weisen eine gute, die Wanddispersionen eine geringe Kratzfestigkeit auf. Alle nicht filmbildenden Systeme sind nicht kratzfest.

  Abriebfestigkeit Abwasch- und Scheuerbeständigkeit Härte und Kratzfestigkeit
Dispersionsfarben lösemittelfrei gut mäßig bis gut
(abhängig vom Bindemittelgehalt)
gering
Dispersionsfarben gut gut gering
Naturharzfarben lösemittelfrei gut mäßig
(abhängig vom Bindemittelgehalt)
gering
Naturharzfarben gut mäßig
(abhängig vom Bindemittelgehalt)
gering
Leimfarben mässig bedingt abwaschbar, nicht scheuerbeständig nicht filmbildend
Kalkfarben nicht abriebfest nicht abwaschbar, nicht scheuerbeständig nicht filmbildend
1K-Silikatfarben gut sehr gut nicht filmbildend
2K-Silikatfarben gut gut nicht filmbildend
Siliconharzfarben gut gut gering
Dispersionslackfarben sehr gut gut gut
Alkydharzlackfarben sehr gut gut gut
Ölfarben und Naturharzlacke sehr gut gut gut
Polymerisatharzfarben sehr gut gut gut
Epoxidharzdispersionen sehr gut sehr gut, teilweise auch chemikalienbeständig sehr gut
Epoxidharze lösemittelhaltig sehr gut sehr gut, teilweise auch chemikalienbeständig sehr gut
Polyurethanharze wasserverdünnbar sehr gut sehr gut, teilweise auch chemikalienbeständig sehr gut
Polyurethanharze lösemittelhaltig sehr gut sehr gut, teilweise auch chemikalienbeständig sehr gut
Klarlacke wasserverdünnbar sehr gut gut bis sehr gut gut bis sehr gut
Kunstharzklarlacke lösemittelhaltig sehr gut gut gut
Naturharzklarlacke lösemittelhaltig sehr gut gut mäßig bis gut
Lasuren wasserverdünnbar sehr gut gut gut
(Dünnschichtlasuren nicht filmbildend)
Kunstharzlasuren lösemittelhaltig sehr gut gut gut
(Dünnschichtlasuren nicht filmbildend)
Naturharzlasuren lösemittelhaltig sehr gut gut gut
(Dünnschichtlasuren nicht filmbildend)

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.

Datenbank als PDF

Instandhaltung

Auch die Renovierbarkeit sollte in die Produktgruppenwahl mit einbezogen werden. Grundsätzlich sind alle alten Farbfilme durch Anschleifen und neu Überstreichen renovierbar. Eine Ausnahme bilden die Reinacrylate von Dispersionslacken, die thermoplastisch sind und sich deshalb nur schlecht entfernen lassen. Die oberste Schicht von Ölfarben lässt sich durch eine Verseifungsreaktion mit Ammoniak entfernen. Leim- und Kalkfarben lassen sich mit Wasser abwaschen. Sehr aufwendig ist die Totalrenovation von stark zerstörten Lackfilmen auf Holz und Metall. Solche Anstriche lassen sich nur mit aggressiven, gesundheits- und umweltgefährdenden Chemikalien entfernen.

Quellen

Daten und eigene Berechnungen, büro für umweltchemie. Zürich

Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, AgBB-Bewertungsschema 2012, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) (2010), Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen, Stand Oktober 2010, Online-Quelle abgerufen am 10. Juli 2012

Farben, Lacke, Lasuren

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Farben, Lacke und Lasuren haften funktionsbedingt auf dem damit beschichteten Bauteil und werden normalerweise im Verbund rückgebaut. Sie selbst verursachen dann i.d.R. keine besonderen Umwelt- und Gesundheitsrisiken beim Rückbau. Beim Abschleifen vorhandener Farbschichten sind die üblichen Staubschutzmaßnahmen erforderlich, auch aufgrund evtl. enthaltener schwermetallhaltiger Pigmente.
→ siehe dazu auch Oberflächenbehandlungen im Bestand

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Farben, Lacken und Lasuren ist nicht möglich. Oberflächenbehandlungen von Bauteilen können die Wiederverwendung erschweren.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung von Farben, Lacken und Lasuren kommt aufgrund ihrer Verarbeitungsform (Anhaftung an anderen Baustoffen) grundsätzlich nicht in Frage.

Mit Farben behandelte Baustoffe können in ihrer Recyclierbarkeit beeinträchtigt werden, was zu Qualitätseinbußen von Sekundärbaustoffen führen kann. Dies gilt insbesondere für mineralische Baustoffe. Beschichtete Vollgipsplatten können beispielsweise nicht verwertet werden. Auch alle anderen mineralischen Baustoffe (z.B. Mauerwerk, Beton) können nur beschränkt als Recyclingbaustoffe verwertet werden, wenn sie in großem Maße insbesondere mit bunten Farben beschichtet sind.
Mit Beschichtungen behandelte Holzbaustoffe werden in der Regel in "A2 / verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, ohne  halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel" mit guter Verwertbarkeit eingestuft. Sind den Anstrichen halogenorganische Verbindungen beigemengt, sind die rückgebauten Holzbaustoffe in "A3 / Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel" einzustufen, welche in der Regel nicht stofflich verwertet werden.
Keine besonderen Verwertungsprobleme bestehen bei beschichteten Metallbaustoffe, deren Beschichtung beim Einschmelzen vernichtet bzw. eventuell vorhandene Metalle in die Metallmatrix eingebunden werden. Holzwerkstoffe werden i.d.R. energetisch verwertet, was durch die Beschichtung ebenfalls nicht beeinträchtigt wird.

Energetische Verwertung

Abgesehen von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) können Farben, Lacke und Lasuren in Verbrennungsanlagen energetisch verwertet werden und führen bei vorschriftsmäßiger Rauchgasreinigung zu keinen relevanten Emissionen. Mit Farben und Lacken behandelte Baustoffe (z.B. Holzwerkstoffe) werden demnach auch nicht in ihrer energetischen Verwertbarkeit beeinträchtigt.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Reine Farben, Lacke und Lasuren (z.B. Farbreste) dürfen nicht deponiert werden. Da die Anstrichstoffe auf anderen Materialien anhaften, die je nach Material deponiert werden, können sie dennoch in Deponien gelangen. Abbauprodukte können eine Belastung für die Deponieabwässer darstellen. Die geringste Belastung wäre von rein mineralischen Farben (z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben) zu erwarten.

EAK-Abfallschlüssel

Unverarbeitete und unausgehärtete Farben, Lacke, Lasuren

08 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen (rein mineralische Farben, z.B. Kalkfarben, 2K-Silikatfarben)

Abfälle, die im EAK-Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind als gefährliche Abfälle gemäß §48 KrWG eingestuft.

Abgesehen von rein mineralischen Farben können in allen Produkten gesundheits-, luft- oder wassergefährdende Stoffe enthalten sein. Sie müssen einer speziellen Behandlung unterzogen bzw. an den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden und dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden.

Ausgehärtete Produktreste
Ausgehärtete Produktreste gelten nicht mehr als Problemmüll und können mit dem Restmüll entsorgt werden.

Quellen

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, Online-Quelle abgerufen am 11.7.2012