Leichtputz

Produktgruppeninformation

Sie befinden sich in einem WECOBIS-Oberbegriff mit übergeordneten Informationen. Detailliertere Informationen, z.B. zum Lebenszyklus und zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz, findet man in den untergeordneten Produktgruppen.
→ Links siehe unten und/oder rechter Navigationsbalken

Begriffsdefinition

Leichtputze sind mineralisch gebundene Putze der Mörtelgruppe PI oder PII (Kalk-, bzw. Kalkzementputze) mit begrenzter Rohdichte (zwischen 600 und 1300 kg/m³) und mit Anteilen an mineralischen und/oder organischen Zuschlägen mit porigem Gefüge.

Als Wärmedämmputz werden solche Putze bezeichnet, bei denen die Wärmeleitzahl λ ≤ 0,2 W/mK beträgt (als Rechenwert). Dies ist der Fall, wenn die Trockenrohdichte des erhärteten Mörtels ρ ≤ 0,6 kg/dm³ ist.
Als Zuschlag werden vorwiegend expandiertes Polystyrol (siehe auch Wärmedämmputz mit EPS) oder mineralische Leichtzuschläge (siehe auch Wärmedämmputz mit mineralischen Leichtzuschlägen) verwendet. Es können auch organische und mineralische Zuschläge kombiniert werden.

Seit der Energiekrise 1973 und der damit verbundenen Erhöhung der Wärmeschutzanforderungen ging der Entwicklungstrend verstärkt in Richtung wärmedämmender Baumaterialien. Damit notwendig wurde die Entwicklung eines an die Eigenschaften des Leichtmauerwerks (Leichtbetonsteine) angepassten Leichtputzes. Dieser stimmt somit in seiner Festigkeit und in seiner Verformungsfähigkeit mit einem Mauerwerk mit hoher Wärmedämmung und geringer Festigkeit überein.
Die folgenden Wärmeschutzverordnungen mit den weiter gestiegenen bauphysikalischen und technischen Anforderungen bewirken, dass der Einsatz der Normalputze zugunsten der Leicht- und Wärmedämmputze abnahm. Mit den nun weiter steigenden Anforderungen scheiden die Wärmedämmputze wieder aus einigen Anwendungsbereichen aus, da andere Konstruktionslösungen (z. B. zweischaliges Mauerwerk, hinterlüftete Wärmedämmfassade) bessere Dämmwerte liefern.

Wesentliche Bestandteile

  • Bindemittel (Zement, Kalk, Gips)
  • Leichte Gesteinskörnung (z. B. Bims, Blähglas, Blähton, EPS)
  • Wasser
  • Ggf. Zusatzstoffe und Zusatzmittel

Charakteristik

Die mittlere Dicke von Putzsystemen, die allgemeinen Anforderungen genügen, muss außen 20mm (zulässige Mindestdicke 15mm) und innen 15mm (zulässige Mindestdicke 10mm) betragen. Dabei soll Leichtputz als Unterputz außen i. d. R. eine mittlere Dicke von 15mm aufweisen.

Ein Wärmedämmputzsystem besteht aus aufeinander abgestimmtem, wärmedämmendem Unterputz (i. d. R. d = 20 - 100 mm) und einem ein- oder zweischichtigen, wasserabweisenden Oberputz (d = 8 - 15 mm). Dieser dient der optischen Gestaltung und dem Schutz vor Feuchtigkeit und erhöht zugleich den Widerstand gegen mechanische Einwirkungen. Der Oberputz kann mineralischer Zuschlag beinhalten. Beide Putze sind aus Werktrockenmörtel nach DIN 18 557 hergestellt sind. Bei mehrlagigem Oberputz gehört ein Ausgleichsputz (d ≥ 5 mm) zum System.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Da Leichtputze ggf. Zement und Kalk als Bindemittel enthalten, sind sie nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig mit den GHS-Symbolen für „Gefahr“ GHS05 und GHS07.

Es gelten folgende H-Sätze zur Gesundheitsgefährdung:

  • H318 Verursacht schwere Augenschäden
  • H335 Kann die Atemwege reizen
  • H315 Verursacht Hautreizungen

Diese Angaben gelten für den trockenen pulverförmigen Putzmörtel und den frischen Putzmörtel. Im abgebundenen Zustand, das heißt ausgehärteten Zustand, gehen keine Gesundheitsgefahren von Putzmörteln aus.

Lieferzustand

  • Pulverförmig als Trockenputzmörtel
  • Plastische Konsistenz als Frischmörtel

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

  • Außen- und Innenputz auf Untergründen mit geringer Festigkeit und Steifigkeit
  • Verputzen von Leichtziegelmauerwerk, Porenbeton, Leichtbetonsteinen und XPS (extrudiertes Polystyrol)-Platten
  • Als Wärmedämmputz im Außenraum zur Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften einer einschaligen Außenmauer
  • Sonderzwecke: Sanierputz, Akustikputz, Bestandteile von Renovierputzsystemen

Quellen

Die Bindemittel Zement und Kalk in Putzmörteln führen zu Verätzungen der Haut und der Augen!!!

Hinweise für die ökologische Produktauswahl

Für Produkte mit Umweltproduktdeklaration (Environmental Product Declaration, EPD) liegen umfassende Informationen zu wichtigen Umweltwirkungen wie z.B. Ressourcenverbrauch, globaler Treibhauseffekt, Ozonabbau oder Versauerung von Böden und Gewässern vor (genaue Erläuterungen siehe Lexikon und Textteil „Umweltproduktdeklarationen“). Diese bilden die Datengrundlage für die ökologische Gebäudebewertung.

Produkte mit dem natureplus-Qualitätszeichen  unterliegen einer Prüfung von Kriterien hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz, die den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen. Für Wärmedämmputzmörtel sind Vergaberichtlinien in Vorbereitung (Stand 02/2010 / genaue Erläuterungen siehe Zeichen / Labels)

Die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) ist seit dem 17. Januar 2005 verboten. (weitere Informationen siehe Verarbeitung, Grundstoff Zement und zementhaltige Produktgruppen)

Leichtputz
Leichtputz

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • Hinweise zu möglichen Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung und zu Alternativen

Übersicht Planungs- und Ausschreibungshilfen: Putzmörtel
Stand 12/2017

    Putzmörtel (WECOBIS: Gipsputz, Kalkputz, Kunstharzputz, Leichtputz, Siliconharzputz, Silikatputz, Zementputz)
     
  Material-
ökologische Anforderungen
Im neuen Modul "Planungs- & Ausschreibungshilfen" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Fassadenputze

verwandt: Außenwandfarben, Dämmstoffe in Wärmedämmverbundsystemen

Für Putzmörtel im Innenraum gibt es derzeit keine materialökologischen Anforderungen in WECOBIS.
  Mögliche Quellen Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) des BMI /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumlufthygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Putzmörtel hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Die Seiten werden gerade überarbeitet, sodass sich dort derzeit aus dem Baubereich nur Ausschreibungsempfehlungen zu Elastischen und Hözernen Bodenbelägen, Tapeten und Raufaser finden.
baubook ökologisch ausschreiben Die Plattform baubook ökologisch ausschreiben bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Putzmörtel finden sich Kriterien in der Gruppe "Mauer- und Putzmörtel → Außenputze" und "Mauer- und Putzmörtel → Innenputze".

natureplus Ausschreibungstexte

→ Ausschreibungshilfen Putze
Hinweis: Kunstharzputze können die Kriterien definitionsgemäß nicht erfüllen (zu hoher Anteil an synthetischen Inhaltsstoffen).

  Mögliche Nachweis-
dokumente
weitere Nachweismöglichkeiten neben den folgend genannten sind Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen oder ggf. ein Anhang mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur bauaufsichtlichen Zulassung (abZ+). Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben: Welche Nachweisdokumente müssen vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden? Welcher Nachweis kann damit erbracht werden?
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Putzmörtel werden als Gemisch eingestuft. Für sie muss daher ein SDB gemäß den Anforderungen in Art.31 REACH-VO in Verbindung mit Anhang II erstellt werden. (Nachweis gefährliche Stoffe, Nachweis SVHC >= 0,1 Gew.-%)
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Putzmörteln findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen.

Gefahrstoffverordnung

Da Leichtputze ggf. Zement und Kalk als Bindemittel enthalten, sind sie nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig mit den GHS-Symbolen für „Gefahr“ GHS05 und GHS07.

Es gelten folgende H-Sätze zur Gesundheitsgefährdung:

  • H318 Verursacht schwere Augenschäden
  • H335 Kann die Atemwege reizen
  • H315 Verursacht Hautreizungen

Diese Angaben gelten für den trockenen pulverförmigen Putzmörtel und den frischen Putzmörtel. Im abgebundenen Zustand, das heißt ausgehärteten Zustand, gehen keine Gesundheitsgefahren von Putzmörteln aus.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Leichtputz

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen aus dem Bereich der Putzmörtel. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Putzmörtel
Stand 02/2018

    Gipsputz Kalkputz Kunstharzputz Leichtputz Siliconharzputz Silikatputz Zementputz
                 
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel
weil emissionsarm /
DE-UZ 198
Emissionsarme Putze für den Innenraum (Ausgabe 2015)
x
(Gipsputze sind im Geltungs-
bereich ausge-
schlossen)

+

+

+

+
(derzeit kein Produkt, innen auch nicht üblich)

+

+
(derzeit kein Produkt)

Blauer Engel
weil umweltgerechter Wärmeschutz /
DE-UZ 140 Wämedämm-
verbundsysteme
./.
(keine Anwendung
im WDVS)

+
(in WDVS i.d.R. Kalk-Zement-Putz)

+

./.
(keine
Anwendung
im WDVS)

+

+

+
(in WDVS i.d.R. Kalk-Zement-Putz)

EU-Umweltzeichen (Blume) - - - - - - -
Österreichisches Umweltzeichen
- - -

-

-

- -
natureplus-
Qualitätszeichen /
RL 0800ff
-
(RL0802 in Planung)

+
RL 0801 Putzmörtel für Innen

+
RL0805 Putzmörtel für Außen-
anwendung

 

x
(RL0805
schreibt
mineralische Bindemittel vor)

+
RL 0806 Wärme-
dämmputz-
mörtel

x
(RL 0805
schreibt mineralische Bindemittel vor)

+
RL 0801
Putzmörtel
für Innen

+
RL0805
Putzmörtel
für Außen-
anwendung
(derzeit kein
zertifiziertes
Produkt)

+
RL 0805
Putzmörtel für Außen-
anwendung (derzeit kein zertifiziertes Produkt)

-
RL 0801
Putzmörtel für Innen
(Zement als Bindemittel
nicht im Geltungs-
bereich)

  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   
GISBAU Produkt-Code / GISCODE

CP1 Spachtel-
massen auf Calciumsulfat-
basis
CP2... reizend
CP3 ... Calciumoxid-
gehalt < 3%

falls Zement enthalten:
ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm

falls Zement enthalten: ZP1 Zement-
haltige Produkte, chromatarm

M-DF01 Dispersions-
farben, lösemittelfrei

M-DF02 Dispersions-
farben

 

falls Zement enthalten:
ZP1 Zement-
haltige Produkte, chromatarm

M-SF01
Siliconharz-
farben,
wasserver-
dünnbar

M-SK01 1K-Silikatfarben

gelegentlich auch
zu finden: BSW (Beschichtungs-
stoffe wasserbasiert): BSW10 (konservierungs-
mittelarm), BSW20, BSW40 (alkalisch) oder BSW60 (alkalisch, ätzend)

ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 + + + + + + +
Branchen-EPD1 + + + + + - +
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI. Bei den Produkten sind auch Angaben zu technischen Eigenschaften, wie Anwendungsgebiete oder technische Kennwerte, zu finden, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden. Die produktspezfischen Werte entstammen Umweltproduktdeklarationen (EPD = Environmental Product Declaration). Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

-> 1. Mineralische Baustoffe -> 1.4 Mörtel und Betone -> 1.4.04 Putz und Putzmörtel:

+

+

+

+

-

-

-

  Sonstige Produkt-
Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Ein Modul zur Deklaration von BNB_BN_1.1.6-Kriterien ist in Vorbereitung. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklaration siehe baubook / "Mauer- und Putzmörtel → Außenputze" und "Mauer- und Putzmörtel → Innenputze"
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

Leichtputz

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) des BMI steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter Steckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumhygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung der Putzmörtel
Stand 12/2017

Für Putzmörtel im Innenraum gibt es derzeit in BNB_BN_1.1.6 keine materialökologischen Anforderungen, adressiert sind jedoch Fassadenputze.

Für die Bewertung nach Kriteriensteckbrief BNB_BN_1.1.6 werden sechs potenzielle Schadstoffgruppen betrachtet. Für Fassadenputze sind die hervorgehobenen Schadstoffgruppen relevant:
1  Gefährliche und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
2  Gefährliche Stoffe, die ausgelaugt werden können
3  Schwermetalle (bei Bodenbelägen als Stabilisatoren in Kunststoffen)
4  Flüchtige organische Verbindungen (VOC) 1 einschließlich organische Lösemittel
5  Halogenierte Kälte- und Treibmittel
6  Biozide

Putzmörtel werden in 1.1.6 über folgende Einsatzbereiche adressiert (s. BNB_BN_1.1.6 Anlage 1 / Allgemeine Anforderungsliste; Anlage 2 / Einzelstoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften)

  • Pos.36a Fassadenputze

Im Folgenden werden die Anforderungen an die Verwendung von Fassadenputzen dargestellt.

Qualitätsniveau (QN)

Anforderungen an Fassadenputze (Pos. 36a)

1 (= Mindestanforderung)

Produktdokumentation1 incl. Deklaration von SVHC der Kandidatenliste > 0,1 Gew.-%

Deklaration biozider Wirkstoffe

2 (zusätzlich zu QN1)

3 (zusätzlich zu QN1)

Ausschluss biozider Wirkstoffe außer Topfkonservierern

4 (zusätzlich zu QN1)

5 (zusätzlich zu QN1)

Kommentierung

Bis QN2 gibt es keine technischen Einschränkungen bei der Erfüllung der Anforderungen für Fassadenputze. Es bestehen lediglich Dokumentations- und Deklarationspflichten, die jeder erfüllen kann.
Die Anforderungen ab QN3 können dann allerdings nur noch biozidfreie Putzmörtel erfüllen, wodurch die Auswahl des Putzmaterials beschränkt wird.
Kunstharzputze enthalten i.d.R. Biozide als Filmschutzmittel gegen Algen- und Pilzbefall, auch bei Siliconharzputzen ist das meistens der Fall. Eine größere Auswahl an biozidfreien Produkten findet man jedoch bei den Silikatputzen, weshalb sie sich als Alternative anbieten. Aber auch bei den Silikatputzen sind einige Produkte biozidhaltig. Kalk- Zementputze sind in der Regel biozidfrei. Das gilt i.d.R. auch für Leichtputze, sofern es sich um Kalk-Zementputze mit Leichtzuschlägen handelt.

Biozidhaltige Fassadenputze kann man z.B. an dem Zusatz „filmgeschützt", „enthält Filmschutzmittel", „Schutz gegen Algen und Pilze" erkennen.
Bei Wärmedämmverbundsystemen mit dem Blauen Engel (DE-UZ 140) dürfen die Putzsysteme keine Biozide enthalten.

Tabelle: Anforderungen an die Verwendung von Putzmörtel

1 Die Produktdokumentation (z.B. über Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter) ist die Mindestanforderung, die für alle durch BNB 1.1.6 betroffenen Produktgruppen erfüllt sein muss. Zusätzlich ist für alle diese Produktgruppen immer auch die Deklaration von SVHC der Kandidatenliste nach REACH (z.B. über Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärung) erforderlich.

Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Eine tabellarische Übersicht mit allen Einzelkriterien für Planung und Ausschreibung ist im neuen Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen für Fassadenputze zu finden. Die Tabellen dort enthalten auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte. Außerdem finden sich dort auch die für die verschiedenen Qualitätsniveaus zugehörigen Textbausteine.

 

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Verwertung

Putzmörtel werden für die in BNB-Kriterium 4.1.4 genannten Bauelemente Keller-Außenwände, Außen- und Innenwände eingesetzt. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Massivbaustoffe Beton, Kalksandsteine, Lehmbaustoffe, Porenbeton und Ziegel. Ein weiterer Einsatzbereich sind Wärmedämmbverbundsysteme.

Rückbaubarkeit

Für die Bewertung gemäß BNB 4.1.4 wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreinen Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist.

Putze fallen mit Mauerwerk- oder Betonwänden oder Dämmstoffen als Verbundstoffe an. Eine Trennung von Putzschicht und Putzgrund ist aufwändig; diese zielt auf die Verwertung des Massivbaustoffes oder Dämmstoffes, nicht des Putzes, ab. In der Regel ist nicht von sortenreinem Rückbau auszugehen.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit

Sortenreinheit

Beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt. Eine hohe Sortenreinheit z. B. durch homogene Baustoffe und leicht trennbare Bauteilschichten führt tendenziell zur Aufwertung in der Bewertung nach Kriterium 4.1.4.

Putze werden als Bestandteil des mineralischen Bauschutts deponiert oder as Verunreinigungen auf den organischen Dämmstoffabfällen verbrannt, üblicherweise erfolgt keine sortenreine Trennung.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Rückbaubarkeit und Sortenreinheit

Verwertbarkeit

Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Bei Putzen ist von der Deponierung auszugehen.

Für eine Wieder- und Weiterverwendung von verputztem Mauerwerk nach erfolgtem Rückbau fehlt derzeit die praktische Erfahrung.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Gipsputz nicht möglich bedingt möglich1 nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg2
Kalkputz nicht möglich bedingt möglich4 nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg2
Kunstharzputz nicht möglich nicht möglich nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg2 3
Leichtputz nicht möglich bedingt möglich4 nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg2 3
Siliconharzputz nicht möglich nicht möglich nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg2 3
Silikatputz nicht möglich bedingt möglich4 nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg2
Zementputz nicht möglich bedingt möglich4 nicht möglich momentan der übliche Beseitigungsweg2
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Gips stellt bei der Aufbereitung von Mauerwerk als Betonzuschlag einen Störstoff dar.
2 als Bestandteil des Mauerwerks / mineralischen Dämmstoffs bzw. nach Trennung vom organischen Dämmstoff
3 ev. Vorbehandlung notwendig
4 Eine stoffliche Verwertung findet aus wirtschaftlichen Gründen nur in Form der Aufbereitung von gemischtem Mauerwerksabbruch/Bauschutt statt, wobei hier der Putz eine Verunreinigung darstellt und die Qualität vermindert.

Weitere Informationen siehe Reiter Nachnutzung / Stoffliche Verwertung, Energetische Verwertung

Quellen

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau

Leichtputz

Technisches

Technische Daten

Druckfestigkeit des Festmörtels bei Wärmedämmputz:

Unterputz:    ≥ 0,40 N/mm²
Oberputz:    ≥ 0,80 N/mm² (höchstens 3,0 N/ mm²)

Kennwerte für Außenputz nach E DIN 18550-1:2013-08, Tabelle 6:
Leichtputz Typ I / Leichtputz Typ II

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

→ auch Putzmörtel

DIN EN 13055

2012

Leichte Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel, Einpressmörtel, bitumengebundene Mischungen, Oberflächenbehandlungen und für ungebundene und gebundene Anwendungen

                        -1

2002

Teil 1: Leichte Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel und Einpressmörtel

                        -2

2004

Teil 2: Leichte Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen sowie für ungebundene und gebundene Verwendung

ZDB Leichtputze

2008

Fachinformation - Eignung von Leichtputzen als Ansetz- und Verlegefläche für Wandbeläge mit und ohne Verbundabdichtungen

Leichtputz

Literaturtipps

Institut Bauen und Umwelt e.V. / Service / Downloads von Broschüren / Produktgruppenregeln (PCR) / Umweltproduktdeklarationen (EPD)

Büro für Umweltchemie (Hrsg.): Graue Energie von Baustoffen, 1998, Zürich

Schubert P.; Heer B.; Institut für Bauforschung: Umweltverträgliche Verwertung von Mauerwerk-Baureststoffen, F 497, 1997, Aachen

Riechers H.-J.: Werkmörtel für den Mauerwerksbau, S. 513-529, Mauerwerk-Kalender, Ernst & Sohn Verlag, 1997

ifib TH Karlsruhe, HAB Weimar, ESU+ETH Zürich: Baustoffdaten-Ökoinventare, 1995, Karlsruhe/Weimar/Zürich

Landesinstitut für Bauwesen+angewandte Bauschadensforschung: Umweltbewußte Bauteil- und Baustoffauswahl, LBB NRW (Hrsg.), 1993, Aachen

Leichtputz

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Leichtputz 2.1.1

Es ist zu beachten, dass die Dichten für die Leichtzuschläge sehr stark variieren. Damit ist keine exakte Prozentangabe der Menge möglich.

Bindemittel
Kalk, Zement, Putz- und Mauerbinder bzw. bauaufsichtlich zugelassene mineralische Bindemittel

Gesteinskörnungen
mineralisch: Sand (z. B. Kalksteinsand, Kalksteinmehl), Blähperlit, Naturbims, Blähton, Blähglas, Blähglimmer 

organisch: Expandiertes Polystyrol, Sägemehl
Natürliche Gesteinskörnungen
Wärmedämmputz mit mineralischen Leichtzuschlägen

Wasser

Ggf. Zusätze
Leichtputz (z. B. Blähglasgranulat, Methylcellulose, Luftporenbildner, Hydrophobierungsmittel) Wärmedämmputz (rass, Flugasche, Hochofenschlacke, Luftporenbildner, Abbinderegler, Haftungsverbesserer, Hydrophobierung)

Der Anteil der organischen Zusätze darf 2% der Gesamtmasse nicht überschreiten.
→ BetonzusatzmittelBetonzusatzstoffe 

Mischungsverhältnis
z. B. 75% Sand, 10% Kalk, 10% Portlandzement, 3% Blähglasgranulat

Werkfrischmörtel
Werkfrischmörtel zur Herstellung von Leichtputz darf keine organischen Zuschläge mit porigem Gefüge enthalten.

Sanierputz
Mineralische Bindemittel, Leichtzuschläge, Sande, Zusatzmittel zur Erzielung der Wasserabweisung, Porenbildung und optimalen Verarbeitungseigenschaften.

Akustikputz
Mineralische Bindemittel, mineralische Leichtzuschläge, Zusatzmittel zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit und Haftfestigkeit.

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Zement / Kalk
Die Rohstoffe (Kalkstein, Ton, Dolomit und Kalkmergel) werden ausschließlich im Tagebau gefördert:

Leichte Gesteinskörnung
Die Rohstoffe für Blähglimmer, Blähperlit oder Bims werden im Tagebau gewonnen.

Genauere Informationen siehe Grundstoffe Kalk, Zement, Natürliche Gesteinskörnungen, Leichte Gesteinskörnungen

Verfügbarkeit

Zement
Die Rohstoffe sind (noch) in ausreichendem Maße vorhanden. Teilweise muss ein Teilrohstoff (Quarz, Kalk), der in den Abbaustätten nicht (mehr) vorhanden ist, aus der weiteren Umgebung angeliefert werden. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Umwelt (höherer Energieverbrauch, erhöhte Lärm- und Schadstoffemission, etc.). Teilweise werden auch Sekundärrohstoffe wie Kalkschlämme oder Gießerei-Altsande verwendet. Statt des reinen Portlandzementes (CEM I) werden inzwischen standardmäßig Portlandkomposit- bzw. -hüttenzemente (CEM II bzw. CEM III) angeboten und verwendet, um Primärrohstoffe zu schonen.

Kalk
Die Rohstoffe sind in Deutschland noch in ausreichendem Maße vorhanden (z. B. fränkischer und schwäbischer Jura, Eifel, Fichtelgebirge).

Gesteinskörnung
Rohstoffe für leichte Gesteinskörnungen (z. B. Bims, Blähglas (abhängig von Altglasmenge)) sind in Deutschland nur noch begrenzt verfügbar. Dadurch kann es z. T. zu langen Transportwegen kommen.

Genauere Informationen siehe Grundstoffe Kalk, Zement, Natürliche Gesteinskörnungen, Leichte Gesteinskörnungen

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Der Einsatz von Sekundärrohstoffen, wie Wärmedämmputz mit Altglasgranulat (Blähglasgranulat), ist möglich und eine umweltschonende Maßnahme. Ein späteres Recycling ist hiermit kaum möglich.

Der Ersatz von neuem EPS durch Alt-EPS (Sekundärrohstoff z. B. aus Verpackungsmaterial) in Wärmedämmputzen ist ressourcensparend. Das Abfallproblem wird hier jedoch nicht behoben, sondern nur verlagert bzw. erschwert.

Radioaktivität

In jedem Baumaterial aus mineralischen Rohstoffen ist ein natürlicher Anteil an Radionukliden enthalten. Dieser Anteil ist abhängig von der geologischen Herkunft und der Beschaffenheit des Materials.

Radionukleide können zu einer Strahlenexposition durch Gamma-Strahlung oder durch Inhalation von Radon-und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten erfolgen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastungen werden in Deutschland daher seit mehr als 40 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der natürlichen Radioaktivität in Baumaterialien durchgeführt. In einer Studie des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) wurden in Deutschland keine Baumaterialien festgestellt, die zu einer erhöhten Strahlenexposition durch radioaktive Strahlung oder Radon in Räumen führen könnten. Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind daher aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich, siehe ausführliche BfS-Informationen zu natürlichen Radionukleiden in Baustoffen. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils an Reststoffen aus industriellen Prozessen wie z. B. Schlacken, Schlämme oder Stäube zu beachten.

Produkte wie Putze, Mörtel oder Estriche tragen aufgrund ihrer geringen Dicke nur unwesentlich zur Strahlenexposition der Bewohner bei.

Leichtputz

Herstellung

Prozesskette

Prozesskette siehe Putzmörtel

Herstellungsprozess

Der Herstellungsprozess besteht bei Putzmörtel, und somit auch bei Leichtputzen, aus folgenden Verfahrensstufen:

  • Antransport der Ausgangsstoffe
  • Dosieren
  • Mischen
  • Fördern
  • ggf. Zwischenlagern in Silos
  • Verpacken als Sackware oder Abfüllen in einen Baustellensilo

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren in WECOBIS soll zukünftig ausschließlich die Datenbank Ökobau.dat des Informationsportals Nachhaltiges Bauen des BMI liefern.

Die Ökobau.dat stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Lebenszyklusanalyse eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es Herstellungs- und End-of-Live- Datensätze. Weiterführende Informationen zur Ökobau.dat im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Umweltdeklarationen → Ökobau.dat / Umweltindikatoren

Da in der Herstellung von Bauprodukten ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen ist, stellt die Graue Energie (kumulierter Primärenergieaufwand nicht erneuerbar) dafür einen guten Indikator dar.

Im Kapitel Energieaufwand finden sich ggf. allgemeine Informationen zum Thema, die die Produktgruppe prägen.

Energieaufwand

Bei der Verarbeitung von Leichtputzen wird Energie beim Mischen verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten. Die Mischenergie ist im Vergleich zur Energie für die Herstellung und Aufbereitung der Ausgangsstoffe (z. B. Brennen und Mahlen des Bindemittels Zement oder Kalk, Blähen von Ton, Glas etc) vergleichsweise gering.

Der Energieaufwand (Primärenergieinhalt PEI) bis zur Verarbeitung eines konventionellen Leichtputzes (Kalk-Zement-Außenputz leicht) beträgt beispielhaft 1,51 MJ/kg.

Charakteristische Emissionen

Bei der Herstellung eines Trockenmörtels im Werk fallen aufgrund von Einhausungen und Filteranlagen etc. keine Emissionen an. Bei der Herstellung des frischen Putzmörtels durch Mischen von Trockenmörtel und Wasser direkt auf der Baustelle fallen Lärm- und Staubemission für die Umgebung an.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Es sollte persönliche Schutzausrüstung (Augen-, Atem- und Gehörschutz) getragen werden.

Maßnahmen Umweltschutz

Es liegen keine Informationen vor, dass auf der Baustelle besondere Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Im Werk werden Emissionen durch Einhausung verringert.

Transport

Putzmörtel werden in Deutschland von diversen Unternehmen an verschiedenen Standorten hergestellt, so dass ein Transport auf nationaler Ebene mit relativ kurzen Transportwegen möglich ist.

Leichtputz

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Leichtputze sind i. a. gut und einfach bauseitig verarbeitbar. Sie werden meist maschinell als Spritzputz aufgetragen.

Hinsichtlich der Maschinenverarbeitbarkeit bieten gerade diese leichten Baustoffe den Vorteil, die Belastung der Verschleißteile an den Putzmaschinen im Vergleich zu den klassischen Materialien deutlich zu reduzieren. Desweitern wurden von den Herstellern der Putzmaschinen Zusatzgeräte entwickelt, um auch die besonders leichten Werkmörtel in den Maschinen verarbeitbar zu halten und optimal aufzuschließen. 

Da der Aufbau von Wärmedämmputzsystemen nicht der allgemeinen Grundregel entspricht, wonach das Festigkeitsgefälle nach außen abnehmen soll, muss die Festigkeit von Ober- und Unterputz aufeinander abgestimmt sein, um Schäden zu vermeiden.

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Wenn der Leichtputz die Bindemittel Kalk oder Zement enthält, gehen Gesundheitsgefahren nach heutigem Kenntnisstand überwiegend von der stark alkalischen Lösung aus, die sich beim Anmachen des Kalkes bzw. Zements mit Wasser bildet (pH-Wert 12,5 bis 13,5) und Reizungen verursacht.

Bei der Verarbeitung kalk- und zementhaltiger Produkte sind persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich (u. a. Augenschutz, Handschutz, Hautschutz, Körperschutz).

Allergische Hautreaktionen auf Chromat (sogenannte „Maurerkrätze“) sind heutzutage nicht mehr zu erwarten, da die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) seit dem 17. Januar 2005 verboten ist.

AGW-Werte

  • Alveolengängige Fraktion: A – Staub 3 mg/ m³ (Feinstaub)
  • Einatembare Fraktion: E – Staub 10 mg/ m³ (Gesamtstaub)
  • Portlandzement: Staub 5 mg/ m³ gemessen in der einatembaren Fraktion nach TRGS 900

REACH / CLP

Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.

Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden.

Leichtputze werden alsGemisch eingestuft. Produkt bezogene Informationen gemäß CLP-Verordnung müssen daher in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) der jeweiligen Produkte ausgewiesen sein.

Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen ausgewiesen werden. Produkt bezogene Informationen hierzu finden sich dann in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) des Herstellers.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

ZP1 Zementhaltige Produkte, chromatarm
ZP2 Zementhaltige Produkte, nicht chromatarm
Die Herstellung und Verwendung nicht chromatarmer zementhaltiger Produkte (GISCODE ZP2) ist seit dem 17. Januar 2005 verboten

Emissionen

Bei der Verarbeitung von trockenem Leichtputz kann es zu einer Staubentwicklung kommen.
Es liegen keine Informationen vor, nach denen es bei der Verarbeitung von bereits mit Wasser angemischten Leichtputzen zu Emissionen kommt.

Umweltrelevante Informationen

Energiebedarf

Bei der Verarbeitung von Leichtputz  wird Energie beim Mischen zu einem verarbeitbaren Mörtel, und zum Pumpen/Spritzen verbraucht. Die Energiemenge ist abhängig von den verwendeten Mischaggregaten und Pumpen.

Wassergefährdung

Eine Wassergefährdung wird durch das Eindringen von verdünnten Kalk- oder Zementsuspension (Waschwasser) in Boden, Gewässer und Kanalisation verursacht, da basische Bestandteile ausgelaugt oder ausgewaschen werden können. Deshalb ist eine Kontamination zu vermeiden (WGK 1: schwach wassergefährdend).

Leichtputz

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Umwelt- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen im Neuzustand und während der Nutzung sind nicht bekannt. Grundsätzlich besteht bei Mauerwerkbaustoffen - Mauersteine, Mauermörtel sowie Innen- und Außenputze auf Mauerwerk - die Möglichkeit, dass schädliche Salze und/oder Schwermetalle durch Einwirkung von Feuchtigkeit, wie z. B. Niederschlagswasser oder Grundwasser, ausgewaschen werden. Unter praxisrelevanten Bedingungen sind allerdings nur sehr geringe Auslaugraten zu erwarten, da die Inhaltsstoffe fest in die Bindermatrix eingebunden sind. Emissionen von Inhaltsstoffen sind nicht relevant.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Leichtputze bergen in der Regel keine brandrelevante Gefährdung. Bei Zugabe von z. B. Polystyrol als leichte Gesteinskörnung erfolgt die Einstufung in die Baustoffklasse A2. Abtropfen/Abfallen von brennendem Material ist aber nicht zu erwarten.

Wassereinwirkung

Es sind keine Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu erwarten.

Beständigkeit Nutzungszustand

Die Dauerhaftigkeit eines Putzes hängt i. w. von folgenden Faktoren ab:

  • Zusammensetzung
  • Festigkeit
  • Wassersaugvermögen
  • Verformungsmodul
  • Putzuntergrund und Vorbereitung
  • Auftrag
  • Kantenanschluss
  • Nachbehandlung
  • Wartung und Pflege
  • u. a. m.

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Instandhaltung

Abplatzungen oder Fehlstellen von Putzen können instandgesetzt werden, indem der geschädigte (eventuelle mit Salzen belastete) Putz entfernt und die Wand neu verputzt wird. Gegebenenfalls müssen Salzgehalte erst durch Aufbringen eines Opferputzes/Entsalzungskompressen aus dem Mauerwerk entfernt werden. Darüber hinaus können auch nachträglich Hydrophobierungsmittel aufgebracht werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit durch den Putz zu verhindern.

Leichtputz

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Ausbau ist auf ausreichenden Staubschutz zu achten (s. Verarbeitung). Die Möglichkeit des Absaugens sollte geprüft werden.

Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von Leichtputzen ist nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Eine stoffliche Verwertung im Rahmen der Aufbereitung von Bauschutt als rezyklierte Gesteinskörnung für Beton ist, mineralische Gesteinskörnungen vorausgesetzt, grundsätzlich möglich.

Bei der Verwendung von organischen Leichtzuschlägen ist eine stoffliche Verwertung problematisch.

Bei Rückbau und Verwertung von Mörteln, die Dispergiermittel, Tenside, Entschäumer oder Hydrophobierungsmittel enthalten, sind aufgrund der geringen bzw. schwer eluierbaren Anteile keine umweltschädigenden Auswirkungen zu erwarten.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Leichtmörtel müssen am Ende ihrer Lebensdauer auf einer Deponie abgelagert werden. Sie können als Bauschutt auf Deponieklasse I (hauptsächlich für mineralische Abfälle) abgelagert werden.

Seit Ablauf der Übergangsfristen der TA-Siedlungsabfall ist eine Deponierung von Leichtputzen mit EPS-Zuschlägen abh. vom organischen Anteil / Masse-% ohne vorherige thermische Behandlung nicht mehr möglich.

EAK-Abfallschlüssel

Bau- und Abbruchabfälle

170101  Beton (Bau- und Abbruchabfälle)
170701  gemischte Bau- und Abbruchabfälle (gemäß KrW-/AbfG, BestüVAbfV, überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung)