Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Textile Bodenbeläge sind definiert als "ein Erzeugnis mit einer Nutzschicht aus textilen Faserstoffen, das im Allgemeinen zum Belegen des Fußbodens benutzt wird“ (DIN ISO 2424).

Nach Art der Oberflächenkonstruktion werden textile Bodenbeläge in Polteppiche und Flachteppiche unterschieden. Polteppiche können gewebt, getuftet, gewirkt, geflockt, genadelt oder geknüpft werden. Die wichtigsten Vertreter der textilen Bodenbelägen aus Chemiefaser sind Tuftingteppiche (63 %), Nadelvliesbeläge (35 %) und Webware (ca. 2 %).

Einteilung textile Bodenbeläge

Quelle: Gesundheits- und Umweltkriterien bei der Umsetzung der EG-Bauprodukten-Richtlinie (BPR), UFOPLAN 200 62 311, DIBt, 2004

Wesentliche Bestandteile

Polteppiche

Polteppiche bestehen aus Nutzschicht, Trägerschicht und Rückenschicht:

  • Für die Nutzschicht (Flor oder Schlinge) werden hauptsächlich Polyamid und Polypropylen verwendet. Daneben spielen auch Polyacrylnitril, Polyester und Polyacryl eine Rolle.
    Chemiefaser aus Zellulose (Viskose) wird heute in Teppichböden kaum noch eingesetzt. Sie finden aber häufig noch Anwendung in abgepassten Teppichen (baunetzwissen.de).
    Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern können auch Beimengungen aus Naturfaser (v.a. Schafwolle) enthalten (Informationen zu Naturfasern: ⇒ Textile Bodenbeläge aus Naturfasern).
  • Als Trägermaterialien dienen Gewebe oder Vliese aus Polypropylen oder Polyester sowie Polypropylenbändchengewebe. Die Faserkonstruktion wird zumeist mit einer Klebermasse aus Latex im Trägergewebe fixiert.
  • Als Rückenschicht kommen Textilrücken aus Polypropylengewebe, selten aus Jute, zur Anwendung. Die früher übliche Schaumrücken aus Syntheselatex (SBR Styrol-Butadien-Kautschuk) oder Polyurethanschaum werden kaum mehr verwendet.
  • Meist verbinden Klebstoffschicht aus Syntheselatex die einzelnen Schichten (Vorstrich, Kaschierstrich).

Hinzu kommen diverse Ausrüstungen (Additive) zur Erzielung spezifischer technischer Eigenschaften wie Flammschutzmittel (Aluminiumhydroxid), Antistatika, Antisoilings (Verhindern von Anschmutzung) sowie antimikrobielle Zusatzausrüstungen.

Nadelvliesbeläge

  • Für die Nadelvliesherstellung werden vor allem synthetische Spinnfasern aus Polyamid (PA) und Polypropylen (PP) sowie Mischungen aus beiden verwendet - seltener Polyesterfasern (PES).
  • Für die Verfestigung kommt Syntheselatex (Styrol-Butadien oder Styrol/Acrylat-Copolymer) mit Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid zum Einsatz (GuT 2010).
  • Bei mehrschichtigen Nadelvliesbelägen wird eine Grundschicht aus Recyclingfasern mit Trägergewebe aus Polypropylen (PP) oder Polyester (PES) hergestellt.

Durch entsprechende Zusätze in der Imprägnierung kann der Belag antistatisch, schwer entflammbar oder schmutzabweisend ausgerüstet werden. Als Antistatika werden Fettsäureamide, als antimikrobielle Zusatzausrüstung quarternäre Ammoniumverbindungen eingesetzt (Zwiener/Mötzl,2006).

Spezielle textile Beläge

  • Leitfähige Beläge entstehen durch Beimischung von leitfähigen Fasern aus Metall, Kohle, Silber oder ionisiertem PA bei der mechanischen Verfestigung.
  • Textile Fliesen sind meist mit einer Schwerbeschichtungen (SB) versehen. Gebräuchliche Beschichtungsmaterialien sind Bitumen (SB-B), Alfapolyolefin (SB-APO) oder ataktisches Polypropylen (SB-aPP).
  • Selbsthaftende Fliesen werden werkseitig an der Unterseite mit einem Trockenkleber beschichtet.

Charakteristik

Textile Bodenbeläge zeichnen sich durch gute wärme- und schalltechnische Eigenschaften und eine vielfältige Produktpalette aus.
Textile Bodenbeläge haben oft eine relativ kurze Lebensdauer und sind nur mit erhöhtem Reinigungsaufwand hygienisch sauber zu halten.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Die Herstellung der Chemiefasern ist aufwendig und ökologisch bedenklich. Darüber hinaus gelten verschiedene Ausrüstungen als problematisch. 
Charakteristisch für textile Bodenbeläge aus Chemiefaser ist der oft auftretende Neugeruch, jedoch hat die Geruchsintensität von Teppichen in den letzten Jahren tendenziell abgenommen, da kaum noch Schaumrücken aus SBR-Kautschuk vorkommen.

Im Vergleich zu den anderen Kunststoffen gilt Polypropylen als relativ umweltverträglich.

Für die Rückenbeschichtung ist ein Textilrücken aus Jutenetzen oder Polypropylengewebe empfehlenswert. Schaumrücken sollten wegen möglicher gesundheitsrelevanter Ausgasungen nicht eingesetzt werden. Auf PVC-Rücken sollte wegen der vielfachen Risiken für Umwelt und Gesundheit, die von PVC ausgehen, ebenfalls verzichtet werden.

Da die Bodenbeläge großflächig in Innenräumen verlegt werden, ist es von großer Bedeutung, auf Emissionsarmut zu achten. Hierzu gehört die Auswahl emissionsarmer textiler Bodenbeläge (⇒Zeichen und Deklarationen) als auch die fachgerechte Verlegung und die Verwendung emissionsarmer Spachtelmassen, Bodenbelagsklebstoffe und Vorstriche (EMICODE EC1, Blauer Engel DE-UZ 113). Wann immer möglich sollte auf eine vollflächige Verklebung der Bodenbeläge verzichtet werden. Für Textile Bodenbeläge bieten sich eine Reihe von alternativen Verlegeverfahren an (⇒ Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen).

Lieferzustand

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern gelangen als Auslegeware (Bahnen) und Fliesen in Dicken von 5 -12 mm in den Handel.

Nadelvlies-Bodenbeläge werden überwiegend als 2 Meter breite Bahnenware zur vollflächigen Verklebung angeboten - vereinzelt auch in 4 Meter Breite.
Nadelvlies-Fliesen sind im Format 50 x 50 cm, seltener in den Formaten 40 x 40 cm oder 61 x 61 cm erhältlich.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Textile Bodenbeläge können in Beanspruchungsklassen unterteilt werden. Die Unterteilung erfolgt auf Basis der DIN EN ISO 10874 (Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung) zusammen mit der jeweiligen Bodenbelagsnorm - also z. B. DIN EN 1470 für Nadelvlies-Bodenbeläge. Für jede Beanspruchungsklasse sind Raumbeispiele angegeben.

EN 1470 für Nadelvlies- und EN 13297 für Polvlies-Bodenbeläge teilen die möglichen Beanspruchungen für einen Bodenbelag in vier Klassen auf:

  • Klasse 1: "leichte Beanspruchung" (z. B. häusliches Schlafzimmer)
  • Klasse 2: "normale Beanspruchung" (z. B. normaler Wohnbereich)
  • Klasse 3: "starke Beanspruchung" (z. B. intensiv genutzter Wohnbereich oder normal beanspruchter Geschäftsbereich)
  • Klasse 4: "extreme Beanspruchung" (z. B. stark beanspruchter Geschäftsbereich)
Wohnbereich Geschäftsbereich  
Klasse Beanspruchung Klasse Beanspruchung Beispiel
21 mäßig / gering     W: Schlafzimmer
22 normal / mittel     W: Wohnräume, Eingangsbereich
22+ normal 31 mäßig W: Wohnräume, Eingangsbereich
G: Einzelbüros
23 stark 32 normal W: Wohnräume, Eingangsbereich,
G: Arztpraxen
     33  stark G: Kaufhäuser, Großraumbüros

Die Einstufung richtet sich nach drei Kriterien: Verschleiß, Aussehensveränderung und "allgemeine Widerstandsfähigkeit".

Bei Nadelvlies-Bodenbelägen ist die Einstufung in Beanspruchungsbereiche von der Nutzschicht- bzw. Faservliesmasse abhängig (siehe technische Daten).

Nadelvlies-Beläge fallen in der Regel in deutlich höhere Beanspruchungsklassen als beispielsweise Tufting-Teppichböden. Nadelvlies-Bodenbeläge der Gebrauchsklasse 33 stellen den überwiegenden Marktanteil dar (Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.). Dem steht ein deutlich niedriger Komfortwert gegenüber. Für Nadelvlies-Bodenbeläge sieht die EN 1470 gar keine Komfortwerteinstufung vor. Für Polvlies-Beläge sind nach EN 13297 vier Komfortklassen von LC1 bis LC4 definiert. Die anspruchsvolle Komfortklasse LC5 ist nur für Polteppichböden vorgesehen.

Neben der grundsätzlichen Einstufung textiler Bodenbeläge in Beanspruchungs- und Komfortklassen werden auch Zusatzeigenschaften von Textilen Bodenbelägen wie die Eignung für Feuchträume, Fußbodenheizung, Stuhlrollen, Treppen, antistatische Eigenschaften und die Schnittkantenfestigkeit beschrieben. Diese Zusatzeigenschaften können durch Zusammensetzung, Materialwahl und Verarbeitung erreicht werden.

Die Floor Covering Standard Symbols (FCSS) stellen die in europäischen Normen für elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge definierten Gebrauchsklassen in graphischen Symbolen dar. Diese Symbole sind durch die CEN urheberrechtlich geschützt und dürfen nur verwendet werden, wenn das Produkt im Einklang mit der entsprechenden Norm geprüft oder klassifiziert wurde .

Informationen zu PRODIS

Marktentwicklung

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern werden in Deutschland seit Mitte der sechziger Jahre hergestellt. Davor spielten textile Bodenbeläge und im Speziellen solche aus Chemiefasern nur eine untergeordnete Rolle. Erst mit der Entwicklung der Tuftingtechnik haben sie eine weite Verbreitung gefunden. In den letzten Jahren ist eine rückläufige Tendenz bei der Produktion textiler Bodenbelägen in Deutschland zu verzeichnen. Nach den vorläufigen Ergebnissen der Erhebungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) für das Jahr 2012 ging die Produktion von Teppichen seit 2005 um 21,8 % zurück (bei gleichzeitig sehr hohem Produktionsniveau für Bodenbeläge generell).

 ⇒ Marktsituation Bodenbeläge Deutschland

Quellen

ZWIENER, Gerd / MÖTZL, Hildegund (2006): Ökologisches Baustofflexikon. C.F. Müller, 2006

Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GUT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt:

  • EPD-GUT-2010611-D, 30-04-2010: Nadelvlies, homogen, Nutzschicht aus PP mit Beimischung aus PA 6, Verfestigung mit Latexbinder
  • EPD-GUT-2010711-D, 30-04-2010: Nadelvlies, Nutzschicht aus PA 6 mit Beimischung aus PP, Grundschicht aus Recyclingfasern, Verfestigung mit Latexbinder
Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern
Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Textile Bodenbeläge

Stand 02/2022

    Textile-Bodenbeläge aus Chemiefaser Naturfaser-Teppichböden
       
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS Textile Bodenbeläge und damit in Zusammenhang Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen textilen Bodenbeläge hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für textile Bodenbeläge finden sich dort Produktdeklarationen und Kriterien in der Gruppe der Boden- und Wandbeläge.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Textile Bodenbeläge werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein SDB vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC. Für die Anfrage an den Hersteller steht auf dem Informationsportal des Umweltbundesamtes zu REACH ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Die meisten Bodenbeläge fallen in den Geltungsbereich der BauPVO (s. Listung in Bauregelliste B Teil 1 /  1.18).
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage) + +
Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen
Textile Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 9 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise
ehemals abZ der Gruppe Z-156.601 (textile Bodenbeläge)
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte

Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu textilen Bodenbelägen findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Übersicht Lebenszyklusinformationen: Textile Bodenbeläge

    Textile-Bodenbeläge aus Chemiefaser Naturfaser-Teppichböden
       
  Rohstoffe Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Rohstoffe)
   
Hauptbestandteile nach Rohstoffherkunft (gemäß Beispielrezeptur)
Anteil fossiler Rohstoffe 39 M-% 5 M-%
Anteil mineralischer Rohstofffe 61 M-% 40 M-%
Anteil erneuerbarer Rohstoffe 0 M-% 55 M-%
Charakteristische Inhaltsstoffe
Nutzschicht zum überwiegenden Anteil Polyamid, häufig auch Polypropylen, selten Polyacrylnitril, Polyester und Polyacryl Wolle (hauptsächlich Schafschurwolle) Kokos, Sisal oder Jute; in geringeren Mengen auch Seegras, Baumwolle, Seide oder Ziegenhaare
Trägergewebe meist Polypropylen (PP) oder Polyester (PES), selten Jute Baumwoll- oder Jutekette
Beschichtung/Bindemittel Synthese-Kautschuk Natur- oder Synthese-Kautschuk
Problematische Inhaltsstoffe
Potenziell gefährliche Inhaltsstoffe Bestimmte Farbstoffe, Weichmacher, Biozide, Flammschutzmittel, sonstige Ausrüstungen wie Antistatika oder Antisoilings Bestimmte Ausrüstungen (z. B. flüchtige Mottenschutzmittel) können problematisch sein.
Sonstige Textile Bodenbeläge mit Schaumrücken aus SBR-Kautschuk oder PVC-Schicht vermeiden. -
Sonstiges
Verwendung von erneuerbaren und Sekundär-Rohstoffen

Die Nutzschicht von Polteppichen kann aus bis zu 100 % PA6 Recyclingfaser bestehen. In der Träger- und Rückenschicht von Polteppichen kann PET aus recyclierten Flaschen eingesetzt werden.
Für die Grundschicht von mehrschichtigen Nadelvliesbelägen können Recyclingfasern eingesetzt werden.

Naturfaser-Teppichböden bestehen häufig ausschließlich aus erneuerbaren Rohstoffen. Der Einsatz von Recyclingfasern ist grundsätzlich möglich.
Anfallende Reste bei der Produktion werden eher zu weniger anspruchsvollen Textilien (Filzmatten) verarbeitet.
  Herstellung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Herstellung)
  ÖKOBAUDAT-Datensätze siehe 6.2.02 Kunststoffe / Bodenbeläge / Textile Bodenbeläge
Derzeit keine Ökobau.dat-Datensätze vorhanden. Nachwachsende Rohstoffe benötigen relativ wenig Energie zu ihrer Gewinnung, da die Rohstoffe weitestgehend solar generiert sind. Der Wasserverbrauch kann allerdings beträchtlich sein.
  Verarbeitung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Verarbeitung, zu ggf. vorhandenen verarbeitungsspezifischen Produktkennzeichnungen wie z.B. Giscode, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
  Arbeitshygienische Risiken

Arbeitshygienische Risiken können durch VOC-Emissionen aus dem Klebstoff verursacht werden. Textile Bodenbeläge können aber auch lose verlegt oder mittels Nagelleisten verspannt werden.

  Nutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nutzung, zur Innenraumhygiene nach BNB siehe siehe Reiter BNB-Kriterien, zu ggf. vorhandenen innenraumrelevanten Produktkennzeichnungen wie z.B. Blauer Engel, siehe Reiter Zeichen & Deklarationen)
   
Emissionen

Textile Bodenbeläge können flüchtige organische Verbindungen (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen emittieren. In Deutschland war bis 16.10.2016 die Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas Teil der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (genaue Erläuterung siehe Lexikon  abZ). Eine Reihe von textilen Bodenbelägen ist mit Umweltzeichen (z.B. GuT-Gütesiegel), welche in der Regel die VOC- und Formaldehydemissionen aus textilen Bodenbelägen überprüfen, ausgezeichnet.

Geruch

Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser haben oft einen charakteristischen Neugeruch, die Geruchsintensität hat jedoch in den letzten Jahren tendenziell abgenommen.

Manche Naturfasern weisen einen charakteristischen Geruch auf.

  Nachnutzung Inhalt aufklappen (detailliertere Informationen siehe Reiter Nachnutzung)
   
Rückbaubarkeit / Trennbarkeit Lose verlegte, verspannte oder fixierte textile Bodenbeläge können problemlos wiederverwendet werden. Bei Verklebung mit dem Untergrund ist die saubere Trennung aufwändig oder gar nicht möglich.
Verwertbarkeit / Recyclingfähigkeit

Es gibt recyclierbare textile Bodenbeläge, Recycling wird bereits von einzelnen Herstellern praktiziert. Ein niederländischer Hersteller bietet z.B. eine internationale Sammlung und Rücknahme aller Arten von Teppichabfällen mit Ausnahme von PVC-haltigen Teppichen an.

Recycling von Naturfaser-Bodenbelägen findet eher nicht statt, da Verunreinigungen und die geringe Zahl an Produktions-stätten hohen technischen und logistischen Aufwand verursachen.

Typischer Entsorgungsweg Verbrennung Verbrennung
Energiegewinnung möglich?  ja (in dafür zugelassenen Anlagen)  ja (in dafür zugelassenen Anlagen)

Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Die Herstellung der Chemiefasern ist aufwendig und ökologisch bedenklich. Darüber hinaus gelten verschiedene Ausrüstungen als problematisch. 

Charakteristisch für textile Bodenbeläge aus Chemiefaser ist der oft auftretende Neugeruch, jedoch hat die Geruchsintensität von Teppichen in den letzten Jahren tendenziell abgenommen, da kaum noch Schaumrücken aus SBR-Kautschuk vorkommen.

Im Vergleich zu den anderen Kunststoffen gilt Polypropylen als relativ umweltverträglich.

Für die Rückenbeschichtung ist ein Textilrücken aus Jutenetzen oder Polypropylengewebe empfehlenswert. Schaumrücken sollten wegen möglicher gesundheitsrelevanter Ausgasungen nicht eingesetzt werden. Auf PVC-Rücken sollte wegen der vielfachen Risiken für Umwelt und Gesundheit, die von PVC ausgehen, ebenfalls verzichtet werden.

Da die Bodenbeläge großflächig in Innenräumen verlegt werden, ist es von großer Bedeutung, auf Emissionsarmut zu achten. Hierzu gehört die Auswahl emissionsarmer textiler Bodenbeläge (⇒Zeichen und Deklarationen) als auch die fachgerechte Verlegung und die Verwendung emissionsarmer Spachtelmassen, Bodenbelagsklebstoffe und Vorstriche (EMICODE EC1, Blauer Engel DE-UZ 113). Wann immer möglich sollte auf eine vollflächige Verklebung der Bodenbeläge verzichtet werden. Für Textile Bodenbeläge bieten sich eine Reihe von alternativen Verlegeverfahren an (⇒ Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen).

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Textile Bodenbeläge

Stand 04/2022

    Textile-Bodenbeläge aus Chemiefaser
Naturfaser-Teppichböden
       
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können.
Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 128 Emissionsarme textile Bodenbeläge (Ausgabe 2016)
+
+
Österreichisches Umweltzeichen / Richtlinie UZ 35 Textile Fußbodenbeläge (+)
(+)
EU Ecolabel (Blume) -
-
Nordic Swan Ecolabel / Floor coverings (Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe) x

(Bodenbeläge: mind. 50% erneuerbare Rohstoffe)

(+)
Produktverfügbarkeit nicht prüfbar
natureplus Umweltzeichen / Textile Bodenbeläge RL1400  (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%) x (+)
eco-INSTITUT-Label

-

-
GUT-Label / PRODIS für Teppiche und Teppichböden + +
Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit) - -
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden.
Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Textile Bodenbeläge sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken siehe Reiter Verarbeitung.

  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 
Inhalt aufklappen

   
EPD1 + +
Branchen-EPD1 + -
  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen.
Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze 6.2.05. Textile Bodenbeläge -
Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden.
Inhalt aufklappen
   
baubook-Deklarationen siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Boden- und Wandbeläge
+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V..

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Textile Bodenbeläge

Stand 05/2022 (Steckbriefversion V 2015)

Übersicht 1.1.6-Positionen + WECOBIS-Produktgruppen Qualitätsniveau erreichbar?1
1 Textile Bodenbeläge → Erläuterungen s.u.
QN1 QN2 QN3 QN4 QN5
  Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern
(* nur ohne PVC-Rückenschicht)
ja ja ja ja ja*
 

Naturfaser-Teppichböden
(* nur ohne PVC-Rückenschicht)

ja ja ja ja ja*
  Mögliche Einschränkungen bei der Produktauswahl / Erläuterungen zu erreichbaren QNs
  Textile Bodenbeläge Inhalt aufklappen
 

Die Verwendung von textilen Bodenbelägen mit PVC-Rückenschicht ist ab QN5 ausgeschlossen. Ansonsten ist es möglich, bei Verwendung der entsprechenden Produkte, mit allen anderen textilen Bodenbelägen die Anforderungen bis einschließlich QN5 (Blauer Engel DE-UZ 128 oder GuT-Gütesiegel oder gleichwertig) zu erfüllen. Es gibt eine große Anzahl von emissionsarmen textilen Bodenbelägen, die mit dem Blauen Engel DE-UZ 128  ausgezeichnet sind (Stand Mai 2022) und damit alle Anforderungen automatisch erfüllen. Es finden sich auch zahlreiche Produkte mit dem GuT-Gütesiegel, das PVC-Rückenschichten aber nicht grundsätzlich ausschließt, sodass dieser Nachweis hier noch zusätzlich erbracht werden muss. Produkte ohne eines dieser Labels müssen die entsprechenden Anforderungen einzeln nachweisen.
→ zu den Anforderungen und Textbausteinen

Tabelle 1.5.3: Übersicht der erreichbaren Qualitätsniveaus / Textile Bodenbeläge
1 Entsprechende Produkte vorausgesetzt, die die jeweiligen Einzelanforderungen erfüllen. Sofern nichts anderes vermerkt (s. ggf. Erläuterungen), ist eine ausreichende Produktverfügbarkeit gegeben.

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
Textile Bodenbeläge

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
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Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bodenbeläge im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe der Bodenbeläge. Siehe dazu Bodenbeläge im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
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Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Textile Bodenbeläge

Textile Bodenbeläge benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 9 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.
Detaillierte Erläuterungen zum bauaufsichtlichen Rahmen und zu den möglichen Technischen Nachweisen:
→ DIBt / Bauprodukte und Bauarten / Elastische, textile und Laminatbodenbeläge
→ DIBt / Flyer Technische Nachweise

Bei den textilen Bodenbelägen gibt es viele emissions- und schadstoffgeprüfte Produkte mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel DE-UZ 128), detaillierte Informationen siehe Reiter "Zeichen & Deklarationen".

Um das Risiko für Emissionen zu minimieren bzw. die Quelle für auftretende Emissionen zu finden, muss allerdings der gesamte Fußbodenaufbau betrachtet werden. Auch Verlegewerkstoffe können verschiedene Substanzen emittieren. Sofern technisch möglich ist aus öko- und humantoxikologischen Gründen die lose Verlegung oder das Verspannen textiler Bodenbeläge dem Fixieren oder vollflächigen Verkleben vorzuziehen. Falls vollflächiges Verkleben technisch erforderlich ist, sollten emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit Blauem Engel DE-UZ 113 oder  EMICODE EC1plus verwendet werden.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser möglich möglich
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser2 möglich keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

2 Teppichbodenbeläge aus Naturfasern können Zusatzstoffe wie Mottenschutzmittel (z. B. Permethrin) oder andere Biozide enthalten, deren Umweltrelevanz geprüft werden muss und die während der Nutzungsdauer auch an die Umwelt emittiert werden können.

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
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Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung elastische, textile, mineralische, Laminat-, Holz-Bodenbeläge

Die Rückbaubarkeit von Bodenbelägen hängt stark von der Art der Verlegung ab.

Rückbaubarkeit

>> zunehmender Rückbauaufwand >>

Verlegeart

lose verlegt

verspannt

vernagelt

streifenweise verklebt

vermörtelt

vollflächig verklebt

Elastische Bodenbeläge 1,2

(x)
z.T. möglich als Fertigdielen

 

 

 

 

x

Textile Bodenbeläge 1,2

x

x

x

x

 

x

Mineralische
Bodenbeläge
2,3

 

 

 

 

x

x

Bodenbeläge aus Holz: Dielenboden

 

 

 x

 

 

 

Bodenbeläge aus Holz: Massivparkett

 

 

 x

x

 

x

Laminat-Bodenbeläge, Fertigparkett 2,4

x

 

 

x

 

x

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit

1 Da Elastische Bodenbeläge i. d. R. vollflächig verklebt werden, ist deren Rückbau mit hohem Aufwand verbunden. Aufgrund der daraus resultierenden Beschädigung des Bodenbelags ist eine Weiterverwendung nicht möglich. Definierte Trennvliese können hier ggf. zu besserer Trennbarkeit beitragen.
2 Zu beachten ist hier allerdings die Lebensdauer der Beläge, die z.B. bei textilen Bodenbelägen mit ca. 10 Jahren, Laminat-Bodenbelägen mit ca. 20 Jahren, bei einem (verklebten) Massivholzparkett oder mineralischen Belägen hingegen mit über 50 Jahren veranschlagt wird.
3 Die Demontage von mineralischen Bodenbelägen ist mit hohem Aufwand verbunden. Ein Ausnahme bilden Lehmböden, die normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden können.
4 Laminat-Bodenbeläge werden fast immer schwimmend verlegt. Bei verklebtem Laminat ist eine zerstörungsfreie Trennung und damit eine Wiederverwendung nicht möglich.

Verwertungs- / Beseitigungswege Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung
Elastische Bodenbeläge
Elastomer-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Linoleum-Bodenbeläge  Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Polyolefin-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
PVC-Bodenbeläge Nicht möglich wegen Verklebung  Möglich, Rücknahmesysteme vorhanden, steigend1 wegen fehlender ökologischer Behandlungsalternativen Thermische bzw. mechanische Abfallbehandlung in mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlagen momentan der übliche Beseitigungsweg2 Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser Bedingt möglich3 Möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Textile Bodenbeläge aus Naturfaser Bedingt möglich3 Möglich, wirtschaftlich nicht attraktiv Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Mineralische Bodenbeläge
Keramik-Fliesen und
-Platten
Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Kunststein Theoretisch möglich4 Bedingt möglich5 Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg6
Lehmböden möglich7 möglich7 nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg
Naturstein Theoretisch möglich4 Möglich Nicht möglich Momentan der übliche Beseitigungsweg (Inertabfall)
Holz und Laminat-Bodenbeläge
Bodenbeläge aus Holz Möglich, wenn vom Untergrund trennbar3 Bedingt möglich3 Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
Fertigpakett,
Laminat-Bodenbeläge
Möglich3 Bedingt möglich Momentan der übliche Verwertungsweg Nicht zulässig, Vorbehandlung nötig
 
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
 
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Der Anteil an Nachgebrauchsabfällen ("post-consumer") lag 2007 bei ca. 403.000. Davon wurden ca. 77.000 Tonnen werkstofflich und rohstofflich recycelt. Dies entspricht einer Recyclingquote von 19 % bei Gesamt-PVC. Aussagen zu PVC-Bodenbelägen liegen nicht vor.
2 Geringer Energiegewinn; hauptverantwortlich für Chloreintrag in Verbrennungsanlagen
3 Je nach Verlegungsart. Verunreinigungen durch Kleber oder Beschichtungen können auftreten.
4 Intakte Fliesen/Steine könnten gesäubert und wiederverwendet werden.
5 Zementgebundene Kunststeine können als Splittersatz stofflich verwertet werden. Die stoffliche Verwertbarkeit kunstharzgebundener Steine ist wegen der Kunstharzanteile begrenzt.
6
Zementgebundene Werksteine können als Inertabfall, kunstharzgebundene Steine je nach Erfüllung der Zuordnungskriterien in Deponien der Klasse I bis III bzw. erst nach Vorbehandlung deponiert werden.

7 Lehmböden haben hier deutliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Estrichen:Lehmböden können normalerweise sortenrein von den angrenzenden Schichten getrennt werden.Sie können durch Wasserzugabe wiederaufbereitet und neu geformt werden. Die Polsterhölzer und Holzfußböden können sortenrein von der Lehmmischung getrennt werden. Voraussetzung für die hervorragende Recyclingfähigkeit der Lehmbaustoffe ist, dass der Lehm nicht mit anderen Bindemitteln wie z.B. Zement vermengt wird. Die Zugabe anderer Bindemittel ist in der traditionellen Stampflehmbauweise in Mitteleuropa nicht üblich, ist aber immer wieder Forschungsgegenstand.

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Mötzl, Pladerer et al.: Assessment of Buildings and Constructions (ABC) – Disposal. Maßzahlen für die Entsorgungseigenschaften von Gebäuden und Konstruktionen für die Lebenszyklusbewertung. Berichte aus Energie- und Umweltforschung, 30.12.2009.

Zwiener/Mötzl: Ökologisches Baustofflexikon 3. Auflage 2006

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Technisches

Technische Daten

  • Flächengewicht [kg/m²] 0,4 bis 5,123, abhängig von der Art des Bodenbelags und der Komfortklasse

  • Anmerkung zu Euroklasse nach DIN EN 13501-1

    Wenn der Hersteller keine Angaben über die Brandklasse machen kann, muss er sein Produkt mit dem Piktogramm Ffl (darf in Deutschland nicht eingesetzt werden) kennzeichnen.

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

B1 - B2

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

Privater Bereich: Efl, Objektbereich: Bfl-s1, Cfl-s1

Die technischen Eigenschaften eines Nadelvliesbelags hängen neben dem Aufbau entscheidend von den eingesetzten Fasern ab. Jede Faserart verfügt über spezifische Eigenschaften, die sich in den Gebrauchseigenschaften des Belags niederschlagen:

Eigenschaft Polyamid-Faser Polypropylen-Faser Polyester-Faser
Verschleißverhalten hoch mäßig gut
Wiedererholvermögen hoch mäßig gut
Anschmutzverhalten gering sehr gering mäßig
Statische Aufladung gering Neigung zur statischen Aufladung Neigung zur statischen Aufladung
Feuchtigkeitsaufnahme hoch (neigt zu Di­mensionsänderung) gering (dimensionsstabil) mäßig (bedingt dimensionsstabil)
Preis   preiswert relativ teuer

Bei einschichtigen Nadelvliesbelägen sind Faserart, Farbe und Beschaffenheit über die gesamte Belagdicke identisch. Solche Beläge ohne Träger basieren häufig auf Fasermischungen, um die gewünschten technischen Eigenschaften bereitzustellen. Hintergrund: Ein gängiges Mischungsverhältnis ist 70 % PP zu 30 % PA.
Mehrschichtige Nadelvliesbeläge bestehen aus Schichten mit unterschiedlicher Faserart, Farbe und Beschaffenheit. Eine gängige Variante sind Nadelvlies-Bodenbeläge mit einer Nutzschicht aus 100 % PA in Kombination mit Polyamid-Grobfasern und einer Trägerschicht aus Polypropylen-, Polyester- oder Polyacryl-Fasern.

Quelle: raumausstattung.de

Technische Regeln (DIN, EN)

 
DIN ISO 2424:1999
 
 

Textile Bodenbeläge - Begriffe (ISO 2424:1992) Norm 1999-01

ISO 2424
 
 
DIN ISO 2424:2007
 
 
Textile Bodenbeläge – Begriffe, Ausgabe 2007-02
Originalsprache: Englisch, Französisch
 
DIN EN 1307:2012 1) Normentwurf: Textile Bodenbeläge - Einstufung; Deutsche Fassung prEN 1307:2012
 
DIN EN 1307 1)
 
 
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polteppichen; Deutsche Fassung EN 1307:2008
 
 
DIN EN 1470 1)
 
 
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Nadelvlies-Bodenbelägen, ausgenommen Polvlies-Bodenbeläge; Deutsche Fassung EN 1470:2008
 
 
DIN EN 132971)
 
 
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-Bodenbelägen; Deutsche Fassung EN 13297:2007
 
 
DIN EN 13297, Berichtigung 1)
 
 
Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-Bodenbelägen; Deutsche Fassung EN 13297:2007, Berichtigung zu DIN EN 13297:2007-12; Deutsche Fassung EN 13297:2007/AC:2008
 
 
DIN EN 15114 1)
 
 
Textile Bodenbeläge - Einstufung textiler Bodenbeläge ohne Pol; Deutsche Fassung EN 15114:2006+A1:2008
 
DIN EN 15114/A2 2) Normentwurf: DIN EN 15114/A2 Textile Bodenbeläge - Einstufung textiler Bodenbeläge ohne Pol; Deutsche Fassung EN 15114:2006+A1:2008/prA2:2011
DIN EN ISO 21868 Normentwurf: Textile Bodenbeläge - Richtlinien für die Pflege und Reinigung (ISO/DIS 21868:2009); Deutsche Fassung prEN ISO 21868:2009
DIN EN ISO 10874 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung (ISO 10874:2009); Deutsche Fassung EN ISO 10874:2012
DIN EN 14041 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 14041:2004+AC:2005+AC:2006

1) Die DIN EN 1307:2012 "Textile Bodenbeläge - Einstufung" liegt derzeit (Mai 2013) nur als Norm-Entwurf (prEN 1307, Ausgabe 2012-09) vor. Sie soll zukünftig folgende Normen ersetzen: DIN EN 1307:2008-08, DIN EN 1470:2009-02, DIN EN 13297:2007-12, DIN EN 13297 Berichtigung 1:2009-01 und DIN EN 15114:2008-11 (Quelle: http://www.fnk.din.de, 31.05.2013)

2) Die DIN EN 15114/prA2:2011 "Einstufung textiler Bodenbeläge ohne Pol" liegt derzeit (Mai 2013) nur als Norm-Entwurf vor. Sie ist vorgesehen als Änderung von DIN EN 15114:2008-11 (Quelle: http://www.fnk.din.de, 31.05.2013)

Bauregelliste

Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt in den Bauregellisten A, B und C die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten sowie bauaufsichtlich geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf.
Nach Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder wird die Bauregelliste bekannt gegeben. Erwerb und weiterführende Informationen zu Bauregelliste und ihren Regelungsbereichen siehe unter → www.dibt.de
Eine Darstellung und Erläuterungen zur Klassifizierung von Bauprodukten siehe im Lexikon → Klassifizierung von Bauprodukten

Bauregelliste 2014/1, 7. März 2014:

  • B Teil 1, 1.18.1 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge
  • C Teil 2 Bauprodukte für den Ausbau, 2.9 Bodenbeläge

Quellen

PECH, Anton; PÖHN, Christian: Bauphysik. Band 1 von Baukonstruktionen / Baukonstruktionen. Springer DE, 2004

Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt:

  • EPD-GUT-2009111-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2009211-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2009311-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6.6, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2009411-D, 07-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6.6, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2009511-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, textiler Geweberücken
  • EPD-GUT-2010611-D, 30-04-2010: Nadelvlies, homogen, Nutzschicht aus PP mit Beimischung aus PA 6, Verfestigung mit Latexbinder
  • EPD-GUT-2010711-D, 30-04-2010: Nadelvlies, Nutzschicht aus PA 6 mit Beimischung aus PP, Grundschicht aus Recyclingfasern, Verfestigung mit Latexbinder
  • EPD-GUT-2010811-D, 30-04-2010: Getuftete Nutzschicht 100% PP, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2010911-D, 30-04-2010: Getuftete Nutzschicht 100% PP, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Literaturtipps

Bodenbeläge im Bürobau: Vergleich über 50 Jahre. KBOB/IPB-Empfehlung 2000/1, KBOB/IPB (Hrsg.), 2000.  ⇒„Publikationen“ ⇒ „Empfehlungen Nachhaltiges Bauen“ ⇒ „Empfehlungen 1999 - 2003“ ⇒ Bodenbeläge im Bürobau - Vergleich über 50 Jahre, Nr. 2000/1

Gesundheits- und Umweltkriterien bei der Umsetzung der EG-Bauprodukten-Richtlinie (BPR), UFOPLAN 200 62 311, DIBt, 2004

Zellweger, C. et al: Schadstoffemissionsverhalten von Baustoffen. Methodik und Resultate, Bundesamt für Energiewirtschaft, 1995, Zürich

Öko-HAUS (Test: Teppichböden, Kunststoff) Heft 3/2000

ÖKO-TEST Ratgeber Bauen, Wohnen, Renovieren 7: 2005
Test: Fußbodenbeläge und -kleber, 11.04.2005

ÖKO-TEST Jahrbuch Bauen, Wohnen, Renovieren für 2004

Test: Gütezeichen/Prüfzeichen, Bodenbeläge, 12.01.2004

Stiftung Warentest 5/2003 „Bodenbeläge“ S. 70-74

Mötzl, H., Bauer, B., et al.: Planungsleitfaden: Ökologische Baustoffauswahl, Interreg III A - Projekt Ökologisches Bauen und Beschaffen für Kommunen in der Bodensee-Region, IBO - Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH, 2007

TEXTILE BODENBELÄGE –STOFFFLUSSANALYSE UND BEWERTUNG, Ergebnisse des Gemeinschaftsausschusses „Analyse und Bewertung von Stoffströmen der Chemie in der Industriegesellschaft“, DECHEMA und GDCh unter Mitarbeit von GUT und TFI, 2004 ► kann bei Frau Locherer (DECHEMA) locherer@dechema.de geordert werden

Ökologische Bilanzierung von Teppichböden - Teil 1: Von der Wiege bis zum Fabriktor, Auftraggeber: Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GUT) e.V., Aachen, August 2004 und Teil 2: Kritische Begutachtung, Laufzeit: 09/04 - 05/06

Deutsches Teppich-Forschungsinstitut e.V.

Winkler, J.-Chr. , Janetzki, U.: Ökoinventare sichern Marktzugang

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Bodenbeläge aus Chemiefasern 2.1.1

Beispielhafte Zusammensetzung eines Textilen Bodenbelags (Polyamid, Bitumen-SB)

Tuftingbeläge

Nutzschicht: zum überwiegenden Anteil Polyamid, häufig auch Polypropylen, selten Polyacrylnitril, Polyester und Polyacryl

Trägermaterialien: meist Polypropylen (PP) oder Polyester (PES)

Vorstrich und Kaschierstrich: Syntheselatex mit Kreide als Füllstoff, Vorstrich ggf. mit Aluminiumhydroxid (ATH) als Flammschutzmittel

Schwerbeschichtung (SB) bei selbstliegenden Fliesen: glasfaserbewehrte Bitumenmasse (ersetzt Kaschierstrich)

Rückenschicht: textiles Gewebe aus Polypropylen (PP) oder Polyester (PES), selten aus Jute

Nadelvliesbeläge

Nutzschicht bzw, Faservlies: Spinnfasern aus Polyamid (PA6 oder PA6.6) und Polypropylen (PP), meist Mischung der beiden; seltener Polyesterfasern (PES)

Grundschicht (bei mehrschichtigen Belägen): Recyclingfasern sowie Trägergewebe aus Polypropylen (PP) oder Polyester (PES)

Bindemittel: Syntheselatex mit Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid (ATH), Teilimprägnierung (Bindemittel erreicht nicht die obere Nutzschicht) oder Vollimprägnierung (Bindemittel durchdringt die gesamte Dicke)

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Bodenbeläge aus Chemiefasern 2.1.2

Beispielhafte Zusammensetzung eines textilen Bodenbelags aus Chemiefaser nach Rohstoffherkunft

Gewinnung der Primärrohstoffe

Polyamid 6 (PA 6)
Polyamide (PA) sind thermoplastische Kunststoffe, welche durch Polykondensation von einer Carboxylgruppe und einer Aminogruppe entstehen. Polyamid 6 (PA 6) leiten sich von Caprolactam, einem aliphatischen Kohlenwasserstoff, ab. Polyamid 6.6 (PA6.6) wird auf Basis von Adipinsäure und Hexamethylendiamin hergestellt.

Polypropylen (PP)Polypropylen bzw. Polypropen (PP) ist ein thermoplastischer Kunststoff, der durch Polymerisation von Proylen (Propen) hergestellt wird. Im Vergleich zu anderen Kunststoffen gilt Polypropylen als vergleichsweise umweltverträglich.

Polyester (PES)Polyester (PES) sind Esterbindungen, die biogenen wie synthetischen Ursprungs sein können. Zu den Polyestern gehört das technisch wichtige Polyethylenterephthalat (PET).

Latex
Der eingesetzte Binder basiert auf einer wässrigen Dispersion aus Styrol/Butadien- oder Styrol/Acrylat-Copolymeren.
Styrol-Butadien ist der bedeutendste Syntheselatexvertreter. Er wird durch Copolymerisation von Butadien und Styrol im Verhältnis von ca. 3:1 hergestellt.

Glasfasern
Glasfasern werden hergestellt, indem geschmolzenes Glas zu dünnen Fasern gezogen wird.

Bitumen
Bitumen fällt bei der Mineralölverarbeitung als Rückstand an. Die Zusammensetzung schwankt in Abhängigkeit vom eingesetzten Rohöl.

Kreide
Kreide ist eine weichere Form von weißem oder hellgrauem Kalkstein, der sich in der jüngeren Kreidezeit im Meer hauptsächlich aus Kalkschalen abgestorbener Foraminiferen gebildet hat.

Aluminiumhydroxid (ATH)
Aluminiumhydroxid (ATH) ist das mengenmäßig bedeutendste Flammschutzmittel. Es muss in hohen Mengen eingesetzt werden und hat damit auch Füllstoffcharakter. Es wird aus Bauxit durch Aufschluss mit Natronlauge hergestellt. Aluminiumhydroxid gilt als weitgehend unbedenkliches Flammschutzmittel.

Quellen:

  • Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.
  • ZWIENER, Gerd / MÖTZL, Hildegund (2006)

Verfügbarkeit

Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser bestehen zu einem großen Anteil aus fossilen, begrenzt verfügbaren Rohstoffen.

Die mineralischen Füllstoffe (Kreide, Aluminiumhydroxid) sind ausreichend verfügbar.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Eine Reihe von Herstellern bieten Polteppiche mit einer Nutzschicht aus 100 % PA6 Recyclingfaser an. Als Rohmaterial für die Recyclingfaser dienen interne und externe Produktionsabfälle, aber auch post-consumer Abfälle aus Teppichfasern und andere Materialien mit hohen PA6-Gehalt wie z.B. Fischernetze. Die PA6 Abfälle können chemisch wieder aufbereitet werden, indem das Polyamid zu Caprolactam depolymerisiert und anschließend wieder zu neuem PA6 Granulat polymerisiert wird (EPD-BAL-2011111-E).

In der Träger- und Rückenschicht von Polteppichen kann PET, das aus post-consumer Flaschen rückgewonnen wurde, eingesetzt werden. Die PET Flaschen werden sortiert, gewaschen, zerschnitzelt und getrocknet. Die Schnitzel werden geschmolzen und entweder zu Faser für die vernadelte Rückenschicht extrudiert oder für das PES Trägerschichtvlies verwendet (EPD-BAL-2011111-E).

Für die Grundschicht von mehrschichtigen Nadelvliesbelägen können Reißfasern aus post-consumer Textilabfällen oder Faserabfälle aus der Teppichbodenproduktion eingesetzt werden. Das Recyclingmaterial besteht aus Chemiefasern und geringem Anteil an Baumwolle/Viskose-Fasern (EPD-GUT-2010711).

Radioaktivität

Textile Bodenbeläge enthalten keine relevanten Rohstoffe mit radioaktiven Eigenschaften.

Landinanspruchnahme (Landuse)

Die Landinanspruchnahme für die Bereitstellung von fossilen Rohstoffen ist hoch.

Quellen

Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt:

  • EPD-GUT-2009111-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2009211-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2009311-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6.6, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2009411-D, 07-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6.6, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2009511-D, 08-01-2012: Getuftete Nutzschicht 100% PA6, textiler Geweberücken
  • EPD-GUT-2010611-D, 30-04-2010: Nadelvlies, homogen, Nutzschicht aus PP mit Beimischung aus PA 6, Verfestigung mit Latexbinder
  • EPD-GUT-2010711-D, 30-04-2010: Nadelvlies, Nutzschicht aus PA 6 mit Beimischung aus PP, Grundschicht aus Recyclingfasern, Verfestigung mit Latexbinder
  • EPD-GUT-2010811-D, 30-04-2010: Getuftete Nutzschicht 100% PP, Bitumenrücken mit Vliesabdeckung, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid
  • EPD-GUT-2010911-D, 30-04-2010: Getuftete Nutzschicht 100% PP, textiler Geweberücken, Flammschutz auf Basis von Aluminiumhydroxid

EPD-BAL-2011111-E: Re.Source - Tufted, loop-pile carpet tiles. Umwelt-Produktdeklaration. Hersteller: Balsan Surface textiles. Institut für Bauen und Umwelt. 12-10-2011

ZWIENER Gerd, MÖTZL Hildegund (2006): Ökologisches Baustofflexikon. C.F. Müller, 3. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Heidelberg 2006

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Herstellung

Prozesskette

Prozesskette Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Herstellungsprozess

Es kann zwischen der Herstellung von Polteppichen (Tufting, Webware) und Vliesteppichen (Nadelvlies) unterschieden werden.

Polteppiche

Bei der Tuftingtechnik wird das Polgarn der Nutzschicht von zahlreichen parallel angeordnete Nadeln in eine vorgefertigte Trägerschicht eingenadelt. Auf der Rückseite entstehen Schlingen, die durch einen Latexanstrich fixiert werden. Nach Bedarf wird eine Rückenbeschichtung aus Bitumen, Latex und/oder aus Textilgewebe aufgebracht.

Bei der Webtechnik, die bei ca. 2 % der textilen Bodenbeläge aus Chemiefasern angewandt wird, werden Nutzschicht und Grundgewebe in einem Arbeitsgang auf Webstühlen hergestellt. Es gibt Webteppichböden aus Kett- und Schussfäden ohne polbildendes Fadensystem und Webteppichböden aus Grundgewebe und Polschicht. Eine Rückenbeschichtung ist nicht unbedingt notwendig.

Nadelvliesbeläge

Bei der Vliestechnik wird das lose Fasermaterial mit Hilfe einer Krempelmaschine in Faservliese gelegt, welche anschließend kreuzweise übereinander gelegt und von einer Vielzahl von Nadeln miteinander verschlungen werden. Bei zweischichtigen Belägen wird die Nutzschicht zusätzlich mit einer vorgenadelten Grundschicht vernadelt. Beim Nadelvlies kommt zu dieser mechanischen Verfestigung – im Unterschied zum ausschließlich genadelten "Nadelfilz", der kaum noch als Bodenbelag zu finden ist – noch eine chemische (adhäsive) Verfestigung hinzu. Dafür stehen die Tauchbadimprägnierung, eine vollständige Imprägnierung mit Syntheselatex, und das so genannte "Pflatschen", eine Teilimprägnierung zur chemischen Verfestigung der unteren Belagsschicht, zur Verfügung.

Mit speziellen Nadelmaschinen lassen sich auch schlingen- oder veloursartig strukturierte Oberflächen herstellen. Solche Nadelvliesbeläge mit "polartiger Oberfläche" werden als "Polvliesbeläge" bezeichnet.

Quelle: raumausstattung.de

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Energieaufwand

Die Gewinnung und die Herstellung von Erdöl und seinen Produkten sind energieaufwendig und mit vielen Prozessschritten sowie schweren Eingriffen in die Umwelt verbunden. Dies zeigt sich auch in der Analyse des Primärenergieeinsatzes für die Herstellung von textilen Bodenbelägen aus Chemiefaser. Der Beitrag durch die Bereitstellung der Grundstoffe liegt bei Tuftigbelägen durchwegs deutlich über, bei Nadelvliesbelägen bei annähernd 80 % der Gesamtbelastungen. Die restlichen Belastungen werden durch diverse Herstellungsprozesse (Färben, mechanische Prozesse, Verfestigen, Rückenbeschichten, Verpacken) verursacht.

Der Energieaufwand zur Herstellung von textilen Bodenbelägen aus Chemiefasern ist hoch im Vergleich zu anderen Bodenbelägen. Relativ günstig schneiden Nadelvlies-Bodenbeläge und Tuftingbeläge aus Polypropylen ab. Die mehrschichtigen Nadelvlies-Bodenbeläge weisen den niedrigsten Primärenergieinhalt (PEI) auf, den höchsten PEI selbstliegende Teppichfliesen aus Polyamid mit Bitumenrücken und hoher Komfortklasse.

Der PEI erneuerbar liegt bei allen Textilen Bodenbelägen unter 2 % des PEI nicht erneuerbar.

Charakteristische Emissionen

Die Bereitstellung der Grundstoffe stellt den maßgeblichen Anteil an den Umwelteinwirkungen dar. Die textiltechnischen Prozesschritte verursachen daher anteilsmäßig nur einen geringen Prozentsatz der Emissionen der gesamten Produktionsphase. Charakteristische Emissionen aus der Belagsherstellung selbst sind flüchtige organische Verbindungen, z. B. bei der Rückenbeschichtung von getufteten Belägen oder der Verfestigung des Nadelvlies-Belags.

Maßnahmen Gesundheitsschutz

Es gilt das Regelwerk der Berufsgenossenschaften.

Transport

Die Rohstoffe werden zum Teil über weite Transportwege geliefert.

Quellen

Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt. Detaillierte Zitate siehe im Reiter Rohstoffe.

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Textile Bodenbeläge können auf verschiedene Arten verlegt werden.

Für die lose Verlegung eignen sich Teppichfliesen mit Schwerbeschichtung. Auslegeware (Bahnen) können in kleinen Räumen (bis ca. 20 m²) mit geringer Beanspruchung (Wohnbereich) lose aufgelegt und nur an den Rändern und Schnittkanten mit doppelseitigem Klebeband fixiert werden.

Das Verspannen erfolgt mittels Nagelleisten. Als Unterlage wird ein Filz oder eine Schaumstofffolie verwendet. Zum Verspannen eignen sich Teppiche mit flachem Rücken.

Beim Fixieren wird ein Klebstoff mit eingeschränkter Klebkraft (in der Regel wässrige Kunstoff-Dispersionen) eingesetzt, der einen haftenden Verbund erlaubt. Für die Fixierung kann von einem Fixierstoff-Verbrauch von 200 g pro m2 ausgegangen werden (GuT 2009).

Das vollflächige Verkleben bewirkt eine feste und dauerhafte Verbindung zwischen Bodenbelag und Untergrund. Üblich sind Dispersions-Klebstoffe auf Natur- oder Kunstharzbasis. An stark beanspruchten Stellen wie im Bereich von Rundungen oder auf Treppen sind manchmal Lösemittel-Klebstoffe (30 bis 85 % Lösemittel) notwendig. Wann immer möglich, sollten aber emissionsarme Dispersions-Klebstoffe mit EMICODE EC1 oder zumindest GISCODE D1 verwendet werden. Für das vollflächige Verkleben von textilen Bodenbelägen aus Chemiefaser kann von einem Klebstoffverbrauch von 400 g pro m2 ausgegangen werden (GuT 2010).

Weitere Informationen zu Verlegewerkstoffen siehe ⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen“

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Die Verarbeitung von Textilen Bodenbelägen ist nicht mit besonderen arbeitshygienischen Risiken verbunden. Solche bestehen allenfalls bei der Verwendung von Klebstoffen ⇒ Datenblatt Bodenbeläge, Rubrik „Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen“

AGW-Werte

Bei der Bearbeitung von textilen Bodenbelägen ist allenfalls der allgemeine Staubgrenzwert zu beachten (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, §2.4):

  • 10 mg/m3 einatembare Fraktion (E-Staub)
  • 3 mg/m3 alveolengängige Fraktion (A-Staub)

wobei von einer geringen Staubexposition ausgegangen werden kann.

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU

Für Textile Bodenbeläge gibt es keine GISBAU-Einstufung.

GISBAU-Einstufung für Verlegewerkstoffe sind im Datenblatt „Bodenbeläge“ in der Rubrik „Einstufungen und Gesundheitsgefahren nach GISBAU“  zu finden, nähere Informationen unter http://www.wingis-online.de/wingisonline/GISCodes.aspx?GGID=1.

Informationen zu Bodenbelagsarbeiten sind in www.wingis-online.de unter Bau-Bereich "Bodenbelagsarbeiten" zu finden. Das Kapitel enthält ua Informationen zu Verarbeitung von Estrichen, Klebstoffen, Reparatur- und Vergussmassen, Spachtelmassen sowie Vorstrichen / Grundierungen.

Emissionen

Arbeitshygienisch relevante Emissionen (VOC, SVOC) treten nur bei der Verklebung auf (siehe auch Technische Hinweise/Verarbeitungsempfehlungen).

Umweltrelevante Informationen

Der Energiebedarf für die Verarbeitung ist vernachlässigbar.

Transport

Textile Bodenbeläge aus Chemiefaser sind an wenigen Produktionsorten hergestellte Beläge, mit weiten Transportwegen ist daher zu rechnen.

Der Transport zum Endverbraucher erfolgt nahezu ausschließlich per LKW. In den Umwelt-Produktdeklarationen der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V. wurde ein durchschnittlicher Transportweg von 700 km vom Fabrikstor bis zur Installationsstelle und eine 85%ige Auslastung angenommen.

Quellen

Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt. Detaillierte Zitate siehe unter Rohstoffe.

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken Neuzustand

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Textile Bodenbeläge nach DIN EN 14041, die für die Verwendung in Aufenthaltsräumen in Deutschland vorgesehen sind, mussten bis 16.10.2016 zusätzlich zum CE-Zeichen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aufweisen (genaue Erläuterung siehe Lexikon abZ). Grundlage für die Erteilung dieser Zulassung war aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas. Durch eine vom DIBt anerkannte Prüfstelle wurde die Überwachung und Kontrolle der Produktspezifikation gewährleistet und mit dem Testat „Ü“ (steht für Übereinstimmung) bestätigt. 

Bei Teppichbodenbelägen mit dem GuT-Siegel oder Blauen Engel (DE-UZ 128) (s. Zeichen / Labels) sind die VOC-Emissionen noch stärker beschränkt. GuT-Produkte werden neben der chemisch-analytischen Prüfung durch neutrale Testpersonen auf Geruchsintensität überprüft. Formaldehyd darf für die Herstellung solcher Produkte nicht verwendet werden.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Textile Bodenbeläge werden in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Teppichbodenbeläge aus Chemiefasern enthalten in der Regel eine Reihe von Hilfsstoffen, deren Gesundheitsrelevanz geprüft werden muss und die während der Nutzungsdauer auch an die Umwelt emittiert werden können. Als umweltrelevante Bestandteile kommen in Frage:

  • ca. 0.5 % Motten- und Verrottungsschutzmittel (z. B. Permethrin, Isothiazolone), soweit Naturfasern enthalten
  • ca. 1 % Antisoilingmittel (z. B. Fluorkohlenwasserstoffe)
  • ev. weitere Additive in geringer Menge
  • ev. spez. Farbpigmente

Umweltrelevante Bestandteile können durch Diffusion, Auswaschen (Sprühextraktion) oder Abrasion (Abrieb, Abtrag) in die Umwelt gelangen.
Charakteristisch ist der oft auftretende Geruch, jedoch hat die Geruchsintensität von Teppichen in den letzten Jahren tendenziell abgenommen. Teppichbodenbeläge mit SBR-Rücken können über einen längeren Zeitraum einen typischen Gummigeruch verbreiten, der lange andauern kann.

Bei den Azofarbstoffen gibt es einige, die durch Darmbakterien in aromatische Amine gespalten werden. Diese Acrylamine sind zum Teil als krebserregend eingestuft bzw. stehen in Verdacht, krebserregend zu sein.
Laut Deutschem Allergie- und Asthmabund ist in Räumen mit Teppich weniger Feinstaub in der Luft als bei Hartböden. Als besonders geeignet werden Teppiche mit dem Siegel "Allergiker geeignet" des TÜV Nord empfohlen.
Nadelvlies-Bodenbeläge gelten als nur schwach emittierend bzgl. flüchtiger organischer Verbindungen (VOC).

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Textile Bodenbeläge werden in Innenräumen angewandt.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Die Brandschutzklasse des Produkts ist auf dem PRODIS-Label ausgewiesen.
Im Brandfall können je nach eingesetzten Chemiefasern unterschiedliche (z. T. auch giftige) Brandgase freigesetzt werden.

Wassereinwirkung

Das Einwirken großer Wassermengen auf den textilen Bodenbelag über einen längeren Zeitraum kann zu Beschädigungen führen (GuT 2009).
Es bestehen keine Umwelt- oder Gesundheitsrisiken im Schadensfall durch Wassereinwirkung.

Beständigkeit Nutzungszustand

Textile Bodenbeläge haben ein relativ schlechtes Langzeitverhalten. Sie sind schmutzempfindlicher und stärker den modischen Trends unterworfen als die meisten anderen Bodenbeläge. Die Lebenserwartung ist abhängig von Farbe, Muster, Beanspruchung, Faser und der richtigen und regelmäßigen Pflege.

In den Umwelt-Produktdeklarationen der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V. wird von einer Mindestlebensdauer von 10 Jahren ausgegangen, wobei auch modische und ästhetische Aspekte berücksichtigt sind. Die technische Verschleißgenze könne deutlich höher liegen. Zur Vermeidung von übermäßigem Verschleiß ist darauf zu achten, dass das Einsatzgebiet keine höheren Anforderungen als in der ausgewiesenen Gebrauchsklasse stellt (GuT 2009).

Einschichtige Nadelvliesbeläge weisen in der Regel eine hohe Materialdicke und dadurch auch eine hohe Lebensdauer auf, neigen jedoch zur Laufstraßenbildung. Die Lebensdauer und das Gebrauchsverhalten der mehrschichtigen Nadelvliesbeläge fallen günstiger aus (raumausstattung.de). Die Art der Imprägnierung hat ebenfalls Auswirkungen auf die Gebrauchseigenschaften des Belags. Mit einer Vollbadimprägnierung lässt sich durch die chemische Verfestigung der Nutzschicht das Verschleißverhalten verbessern. Bei teilimprägnierten Belägen bleibt dafür der textile Charakter der Oberfläche erhalten (raumausstattung.de).

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Textile Bodenbeläge fallen unter die Bauproduktgruppe Deckenbeläge (Code Nr. 352.611), für die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angegeben wird. 

Instandhaltung

Grundsätzlich sollte das Reinigungskonzept an die Nutzung angepasst und Reinigungs- und Pflegeempfehlungen des Herstellers beachtet werden. Bei den Reinigungsmitteln ist die Ergiebigkeit zu berücksichtigen. Umweltzeichen können eine Orientierungshilfe über die Umweltverträglichkeit bieten. Zweckmäßig geplante Schmutzschleusen und die sofortige Behandlung von Flecken reduzieren den Reinigungsaufwand beträchtlich.

Die Unterhaltsreinigung von textilen Bodenbelägen erfolgt mit dem Staubsauger, mit oder ohne Bürstenvorsatz. Der Energieaufwand durch die Reinigung kann bei einer Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren den Herstellungsenergieaufwand übersteigen.
Die periodische Zwischenreinigung und die Grundreinigung (Shampoonieren, Trockenshampoonieren, Trockenpulverreinigen, Sprühextraktion) erhöhen in der Regel die Wiederanschmutzbarkeit. Die Fleckenentfernung ist aufwendig und führt oft zu unbefriedigenden Ergebnissen.

Der Norm-Entwurf prEN ISO 21868:2009 legt die Verfahrensweisen, Arbeitstechniken, Verfahrensabläufe, Maschinen, Geräte und Chemikalien, die für Pflege und Reinigung von textilen Bodenbelägen angewendet werden, fest. Er enthält Informationen zu zwei wichtigen Bereichen:

  • erstens, das Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung von Reinigung und Pflege von textilen Fußbodenbelägen und guter Innenraumluftqualität zu stärken
  • zweitens, spezifische Empfehlungen zu geben, die bei der Entwicklung eines geplanten regelmäßigen Reinigungs- und Pflegeprogramms helfen werden.

Quellen

Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) e.V.: Umwelt-Produktdeklarationen für Textile Bodenbeläge. Institut für Bauen und Umwelt. Detaillierte Zitate siehe im Reiter Rohstoffe.

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Beim Rückbau heute hergestellter textiler Bodenbeläge ist mit keinem besonderen Umwelt- oder Gesundheitsrisiko zu rechnen.

Wiederverwendung

Lose verlegte, verspannte oder fixierte textile Bodenbeläge können problemlos wiederverwendet werden. Bei Verklebung mit dem Untergrund ist die Weiterverwendung praktisch nicht möglich.

Stoffliche Verwertung

Bei vielen Teppichen ist wegen der Vielzahl der Inhaltsstoffe und der Verbindung unterschiedlicher Materialien eine stoffliche Verwertung aus wirtschaftlicher Sicht nicht attraktiv. Technisch ist die Trennung der Nutzschicht von den Rückenschichten aber durchaus möglich und wurde von Herstellern auch schon umgesetzt. Ein niederländischer Hersteller bietet eine internationale Sammlung und Rücknahme aller Arten von Teppichabfällen mit Ausnahme von PVC-haltigen Teppichen an (EPD-DES-2011111-E).

Energetische Verwertung

Textile Bodenbeläge aus Chemiefasern sind in dafür zugelassenen Anlagen energetisch zu verwerten. Ein Großabnehmer für Teppichabfälle ist z.B. die Zementindustrie. Der Heizwert der reinen Kunststoffe in Chemiefaserteppichen liegt zwischen 30 und 40 MJ/kg. Da der Anteil an Füllstoffen (Kreide und Aluminiumhydroxid) aber um die 50 % beträgt, ist der Heizwert des gesamten Teppichs deutlich niedriger, laut ÖKOBAU.DAT ca. 20 MJ/kg. Bei der Verbrennung entstehen daher größere Mengen Rückstände aus den Füllstoffen und Additiven.

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Nach der aktuellen Gesetzgebung dürfen Abfälle aus Chemiefaserteppichen nicht mehr abgelagert werden.

EAK-Abfallschlüssel

20

Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

20 01

Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) *

20 01 11

Textilien

* 15 01 Verpackungen
bzw.

17

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

17 02 03

Kunststoffe

Quellen

oekobau.dat: Produktgruppe 6.2.05 Kunststoffe / Bodenbeläge / Textile Bodenbeläge

EPD-DES-2011111-E Carpet tiles 100% PA6. Umwelt-Produktdeklaration. Hersteller: Desso BV. Institut für Bauen und Umwelt. 03-11-2011