Faserzement-Tafeln

Produktgruppeninformation

Begriffsdefinition

Faserzement ist ein Verbundwerkstoff aus mit Fasern armiertem Zement, welcher im unerhärteten Zustand praktisch beliebig formbar, im erhärteten Zustand form- und witterungsbeständig ist.

Wesentliche Bestandteile

Norm-Zement, Füllstoffe wie z. B Kalksteinmehl, synthetische, organische Armierungsfasern aus Polyvinylalkohol, Zellulose-Prozessfasern, Wasser, Luftporen 

Charakteristik

Faserzement-Tafeln sind wasserdicht und durch ihren Luftporenanteil frostbeständig und feuchtigkeitsregulierend.

Besonders wichtige Eigenschaft hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Früher wurden für die Herstellung von Faserzement-Tafeln Asbestfasern eingesetzt (= Asbestzement). Asbestzementprodukte dürfen seit 1991 nicht mehr hergestellt, vertrieben und verwendet werden. Auf dem Markt findet man heute daher ausschließlich Faserzementprodukte, die mit Kunststofffasern armiert sind und ohne Asbest hergestellt wurden.

Lieferzustand

Kleinformatige Faserzement-Tafeln = Fassadenschindeln
Großformatige Faserzement-Tafeln = Fassaden-Tafeln 
Formate max. 3.100 mm x 1.500 mm, Dicke 6 - 20 mm

Faserzement-Tafeln können in ihrer natürlichen Farbe belassen oder individuell eingefärbt werden. Für den Außenraum sind sie i. d. R. werkseitig oberflächenbeschichtet.

Anwendungsbereiche (Besonderheiten)

Wand- und Deckenbekleidungen für Innenräume und für den Außenraum, insbesondere als Fassadenplatten

Weitere Anwendungsbereiche für Faserzement:
Rohre, Dachplatten, Wellplatten, Gefäße für Haus und Garten

Quellen

Jan R. Krause, Faserzement-Technologie und Entwurf, Birkhäuser 2007

Faserzement-Tafeln
Faserzement-Tafeln

Planungs- und Ausschreibungshilfen

WECOBIS informiert produktneutral. An verschiedenen Stellen bietet WECOBIS jedoch auch Unterstützung dazu, wie sich Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer ökologischen Eigenschaften unterscheiden lassen.

Informationen hier im Reiter Planungsgrundlagen:

  • Links zu materialökologischen Anforderungen und Textbausteinen für Planung und Ausschreibung im WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen,
  • Hinweise auf mögliche Quellen und Nachweisdokumente zu Planungs- und Ausschreibungskriterien,
  • ggf. weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen, z.B. Hinweise zu Verwendungseinschränkungen hinsichtlich Gefahrstoffverordnung (bei Stoffen / Gemischen), zu Alternativen oder zu besonderen Eigenschaften hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz.

Übersicht Planungsgrundlagen: Bauplatten

Stand 02/2022

    Gipsplatten und Gipsfaserplatten Gips-Wandbauplatten Hochdruck-Schichtpressstoff-
platten
Faserzement-Tafeln Silikat-Brandschutz-
platten
Bauplatten aus Holz → Holzwerkstoffe
               
  Material-
ökologische Anforderungen
Im Modul "Planung & Ausschreibung" bietet WECOBIS eine Übersicht zu möglichen materialökologischen Anforderungen und Textbausteine für Planung und Ausschreibung. Inhalt aufklappen
   
Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS

Textbausteine in WECOBIS basieren auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Dieser stellt derzeit keine Anforderungen an Bauplatten aus Gips, Zement oder Kunststoff.
Holzwerkstoffe in HPL-Mehrschicht-Verbundplatten → Holzwerkstoffe in Innenräumen

Holzwerkstoffe in Innenräumen
  Quellen für material-
ökologische Anforderungen
Die hier genannten Quellen, insbesondere BNB, bilden die Grundlage für Planungs- und Ausschreibungshilfen bzw. materialökologische Anforderungen und Textbausteine in WECOBIS. Inhalt aufklappen
   
Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen

(BNB) /
Kriterium 1.1.6 (Risiken für die lokale Umwelt)

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen. Die o.g. Textbausteine und materialökologischen Anforderungen in WECOBIS basieren derzeit auf Kriteriensteckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt. Dieser steht in engem Zusammehang mit Kriteriensteckbrief 3.1.3 Innenraumhygiene.

Auch wenn ein Gebäude nicht zertifiziert werden soll, bilden die einzelnen Kriteriensteckbriefe eine gute Grundlage, Orientierung und Hilfestellung für die Umsetzung ökologischer Aspekte in der Gebäudeplanung.

Einordung der jeweiligen Bauplatten hinsichtlich verschiedener Kriteriensteckbriefe siehe Reiter BNB-Kriterien in WECOBIS

Umweltbundesamt
(UBA)
Auf den Internet-Seiten des Umweltbundesamtes (UBA) befindet sich der „Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung“. Man findet dort auch Empfehlungen für die Ausschreibung u.a. für die Gebäudeinnenausstattung (z.B. Bodenbeläge, Bodenbelagsklebstoffe, Tapeten).
baubook ÖkoBauKriterien Die Plattform baubook ÖkoBauKriterien bietet eine Sammlung von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Für Bauplatten finden sich Produktdeklarationen in der Gruppe der Bauplatten.
natureplus Ausschreibungshilfen Auf den Internet-Seiten von natureplus finden sich derzeit Ausschreibungshilfen zu Oberflächenbeschichtungen, Holzwerkstoffen, Wandfarben, Dämmstoffen sowie zu Putzen.
  Mögliche Nachweis-
dokumente
Mithilfe von Nachweisdokumenten müssen die gestellten materialökologischen Anforderungen geprüft und dokumentiert werden. Zum Teil sind diese auch gesetzlich vorgeschrieben. Neben den folgend genannten gehören auch Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, sowie Herstellererklärungen zu möglichen Dokumentationsunterlagen. Inhalt aufklappen
   
gesetzlich vorgeschrieben:  
REACH / CLP:
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Bauplatten werden als Erzeugnis eingestuft. Für Erzeugnisse ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vorgeschrieben. Die pflichtgemäße Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO fallen, muss Angaben über SVHC > 0,1 Gew.-% enthalten oder mitliefern (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage). Für alle Bauprodukte (Erzeugnisse), also auch solche, die nicht im Geltungsbereich der BauPVO liegen, besteht ein Auskunftsrecht für SVHC.
Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten. Für die Anfrage an den Hersteller steht dort auch ein Musterbrief zum Download zur Verfügung.
Leistungserklärung gemäß BauPVO mit Angaben zu SVHC (kein harmonisiertes Format, erfordert ggf. Nachfrage)  + + + + + +

Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen aus Gesundheits-
schutzgründen

HPL sowie Spanplatten und OSB benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hins. gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.

-  -

HPL (Kompakt- + Mehrschicht-Verbundplatten) nach EN 438

 -  - Spanplatten und OSB nach DIN EN 13986
freiwillige Produktkenn-zeichnungen / -deklarationen;
Emissionsprüfberichte
Für einige Bauproduktgruppen existieren freiwillige Produktkennzeichnungen oder -deklarationen wie z.B. Umweltzeichen oder Umweltproduktdeklarationen, die als Nachweis für materialökologische Anforderungen dienen können. Eine Übersichtstabelle dazu mit detaillierten Informationen zu Bauplatten findet sich im Reiter Zeichen & Deklarationen. Emissionsprüfberichte (ohne Umweltzeichenzertifizierung) können zwar hilfreich sein, sind aber oft nicht leicht zu interpretieren. Insbesondere ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Prüfung zugrunde lagen und ob diese mit denen der Anforderung übereinstimmen.

Weitere planungs- und ausschreibungsrelevante Informationen in WECOBIS

Allgemeine Unterstützung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Ausschreibung sowie Hinweise auf Leitfäden, Arbeitshilfen und Veröffentlichungen zum Nachhaltigen Bauen bietet das neue WECOBIS-Modul Planungs- & Ausschreibungshilfen unter Allgemeine Infos.

Faserzement-Tafeln

Umweltdeklarationen

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht zu Zeichen & Deklarationen, die für die Produktgruppe relevant sind. Neben Herstellererklärungen, Informationen in Sicherheitsdatenblättern (SDB) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) können diese den Nachweis für umwelt- und gesundheitsrelevante Kriterien in Planung und Ausschreibung (s. Reiter Planungsgrundlagen) ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich außerdem in den einzelnen Produktgruppen.

Übersicht Umweltdeklarationen: Bauplatten

Stand 04/2022

   

Gipsplatten und Gipsfaserplatten

Gips-Wandbauplatten Hochdruck-Schichtpressstoff-
platten
Faserzement-Tafeln Silikat-Brandschutz-
platten
Bauplatten aus Holz → Holzwerkstoffe
               
  Umweltzeichen

Umweltzeichen gehören zu den freiwilligen Produktkennzeichnungen. Sie bieten die Möglichkeit, Unterschiede von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsrelevanz festzustellen, auch wenn sie keine allgemeinverbindlichen Gebote oder Verbote aufstellen können. Inhalt aufklappen

   
Blauer Engel DE-UZ 76 / Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Ausgabe 2016) -
-

+

- - +
Österreichisches Umweltzeichen - - - - - -
EU Ecolabel (Blume) -
- - - - -
Nordic Swan Ecolabel - - - - - -
natureplus Umweltzeichen / Trockenbauplatten RL1000 (nur für Produkte aus nachwachsenden und/oder umweltverträglich gewonnenen mineral. Rohstoffen / mind. 85 Masse%)

(+)

(+)

x - - +
eco-INSTITUT-Label:
Bauprodukte / Holzwerkstoffe und Ausbauplatten
+ (+) (+) +
(derzeit nur zement-
gebundene
Platte)
+ (+)
Cradle to Cradle2 / Building supply & Materials (derzeit noch geringe Produktverfügbarkeit) +2 (+) (+) (+) (+) +2
  GISBAU Klassifizierungs-system

Das GISBAU Klassifizierungssystem ermöglicht es durch den GISCODE oder GISBAU Produktcode, Produkte von denen die gleichen Gesundheitsgefahren ausgehen, in einer Gruppe zusammenzufassen. Die Klassifizierung ist auf den Arbeitsschutz ausgerichtet. Gemäß Minimierungs- und Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich das Produkt mit den geringstmöglichen Belastungen zu verwenden. (siehe unten: Ersatzproduktgruppe prüfen?) Inhalt aufklappen

   

GISBAU Produkt-Code / GISCODE

Bauplatten sind nicht im GISBAU-System klassifiziert. Informationen zu möglichen arbeitshygienischen Risiken (z.B. durch Staub beim Schneiden) siehe Reiter Verarbeitung.
  Umweltprodukt-deklaration (EPD)

Die Umweltproduktdeklaration (EPD = Environmental Product Declaration) eines Produktes macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.1 Inhalt aufklappen

   
EPD1 - - - + -

+

z.B. für zementgebundene Spanplatten

Branchen-EPD1

+

Branchen-EPDs der Forschungsvereinigung der Gipsindutrie e.V. zu allen Platten und diversen Wandkonstruktionen (Systemdeklarationen für Metallständerwände incl. Mineralwolle-Dämmstoff und Zubehör wie Anschlussprofilen, Schrauben, Nägeln und Anschlussdichtungen) (Download)

+

EPD Decorative High Pressure Laminates

- -

+

für MDF, HDF und diverse Spanplatten

  Umweltindikatoren

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren wie z.B Primärenergieaufwand, Abfall, Abiotischer Ressourcenverbrauch, Ozonabbaupotential, Treibhauspotential usw. liefert die Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Inhalt aufklappen

   
ÖKOBAUDAT-Datensätze

1.3.13. Gipsplatten
1.3.14. Trockenestrich

- 1.3.12. Faserzement - 3.2. Holzwerkstoffe
Hinweis:
Da sich die verfügbare Datensatzanzahl regelmäßig ändert, werden an dieser Stelle nur die vorgesehenen Gliederungspunkte in den Kategorien der Datenbank genannt und keine Aussagen zur Verfügbarkeit von Datensätzen gemacht. Der Link ÖKOBAUDAT-Datensätze führt zur Datenbank, im "Kategorienbrowser" kann dann über die Gliederungspunkte nach aktuellen Datensätzen gesucht werden.
  Sonstige freiwillige Produkt-Deklarationen

Die Plattform baubook beispielsweise bietet für Händler und Hersteller von Bauprodukten die Möglichkeit einer online-Deklaration anhand von Kriterien, die derzeit vor allem in Österreich für die ökologische Ausschreibung verwendet werden. Inhalt aufklappen

   
baubook-Deklarationen

siehe baubook ÖkoBauKriterien / Produkte / Bauplatten

+
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe vorhanden
(+)
derzeit kein Produkt aus dieser Produktgruppe zertifiziert
-
Zeichen / Label bzw. Produktkennzeichnungen für diese Produktgruppe nicht vorhanden bzw. Produktgruppe nicht im Geltungsbereich
./.
Zeichen / Label für diese Produktgruppe nicht relevant
x
Produkte aus dieser Produktgruppe können die Kriterien des Zeichens/Labels definitionsgemäß nicht erfüllen

1 Die hier als vorhanden markierten EPDs und Branchen-EPDs sind als Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen und finden sich z.B. auf den Seiten des IBU Institut Bauen und Umwelt e.V.

2 Bei Cradle to Cradle-Zertifizierungen gibt es insgesamt 4 Bewertungsstufen von Bronze bis Platin in 5 Kategorien. Zur Einordnung der Qualität gehört also immer auch das tatsächlich erreichte Bewertungsniveau, was z.B. bei Bronze (insbesondere in Material Health) noch relativ niedrig ist! Die Produktverfügbarkeit ist noch sehr gering!

Faserzement-Tafeln

Bewertungssystem

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

   
  Wofür steht das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)? Inhalt aufklappen
 

Mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) steht ein zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen ergänzendes, ganzheitliches, quantitatives Bewertungsverfahren zur Verfügung.
Das BNB zeichnet sich durch einen Kriterienkatalog aus, mit dem Gebäude nach ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Qualitäten, sowie den technischen und prozessualen Aspekten bewertet werden. Im Rahmen des Bewertungssystems gibt es auch einige Kriteriensteckbriefe, die sich direkt oder indirekt auf Baustoffe beziehen.
Ausführliche Informationen zum BNB-System siehe www.bnb-nachhaltigesbauen.de

  Welche Informationen liefert WECOBIS für BNB im Reiter BNB-Kriterien? Inhalt aufklappen
 

WECOBIS führt in den Datenblättern der Bauproduktgruppen umfangreiche Informationen zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Im Reiter BNB-Kriterien bietet WECOBIS gezielt Antworten auf Fragestellungen baustoffrelevanter BNB-Kriteriensteckbriefe. Durch die Bündelung von Aspekten z.B. bzgl. der Risiken für die lokale Umwelt, Fragen zur Innenraumlufthygiene und der Thematik Rückbau, Trennung, Verwertung gibt WECOBIS gezielte Hilfestellung bei der Einordnung einzelner Baustoffe. Tiefergehende Informationen finden sich über die Verknüpfungen in den jeweiligen Datenblättern.
Hinweis: Eine abschließende Beurteilung im Rahmen des Bewertungssystems und der genannten Kriterien erfolgt jedoch grundsätzlich in Abhängigkeit weiterer baulicher Gegebenheiten (z.B. eingebaute Menge).

BNB-Kriterium BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau)

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

BNB-Kriterium BN_1.1.6 zielt auf die Reduzierung bzw. Vermeidung von Stoffen und Produkten beim Neubau, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotenzial für Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft (auch Innenraumluft) enthalten. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 5 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes.

Für den Umgang mit Materialien im Bestand und deren Einordnung ist Kriteriensteckbrief BK_1.1.6. heranzuziehen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau) und BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)

Stand 05/2021 (Steckbriefversion V 2015)

Für Bauplatten aus Gips, Hochdruck-Schichtpressstoffplatten ohne Holzwerkstoff (reine Kunststoffplatten / HPL-Kompaktplatten), Faserzementplatten und Silikat-Brandschutzplatten gelten zur Zeit keine spezifischen Anforderungen hinsichtlich BNB-Kriterium 1.1.6. Es empfiehlt sich aber auch hier mindestens die gemäß Qualitätsniveau 1 geforderte Dokumentation der eingesetzten Produkte (s.u. Link zu Textbausteinen).
Die vollständige Dokumentation der verbauten Materialien ist ein wichtiger Baustein des kreislauffähigen Bauens. In BNB_5.2.2 "Qualitässicherung der Bauausführung" wird damit das höchste Anforderungsniveau erfüllt.

Für alle Holzwerkstoffe, einschließlich zementgebundener Spanplatten und einschließlich der Holzwerkstoffe in HPL-Mehrschicht-Verbundplatten gelten die Anforderungen für "Holzwerkstoffe in Innenräumen" (s.u.).

→ Planungs- und Ausschreibungshilfen mit Textbausteinen

Tabellarische Übersichten mit allen Einzelanforderungen sind im WECOBIS Modul Planung & Ausschreibung (P&A) zu finden. Man findet dort auch detaillierte Informationen zu den Nachweismöglichkeiten (z.B. über andere Produktkennzeichnungen) und damit zur Prüfung der angebotenen Produkte, außerdem ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen und die zugehörigen Textbausteine (auch als PDF-Download):
QN1 Produktdokumentation als übergeordnete Anforderung
Holzwerkstoffe in Innenräumen

BNB-Kriterium BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung)

 
   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BK_1.1.6 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im Falle einer Sanierungsmaßnahme wird BN_1.1.6 ergänzt durch das BNB-Kriterium BK_1.1.6. Dieses zielt auf die Adressierung und Ausschleusung von Materialien in der bestehenden Bausubstanz, die ein Risikopotenzial für Mensch und Umwelt darstellen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Einstufung der Baumaterialien in ein vorgegebenes Schadstoffkataster mit 14 Schadstoffgruppen aufgrund ihres Schädigungspotentials und der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen. Das Kriterium teilt die Anforderungen in 4 Qualitätsniveaus ein. Die Einordnung orientiert sich an Aufwand und Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung sowie an der ökologischen Bedeutung er Substitution eines Stoffes.

Weitere Informationen zu den Einzelkriterien im Bestand siehe BK_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Komplettmodernisierung). Für den Einbau von neuen Materialien gilt BN_1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt (Neubau).

Die in den WECOBIS-Baustoffinformationen beschriebenen Produktgruppen behandeln nur aktuell am Markt befindliche Baustoffe. Dabei handelt es sich in aller Regel nicht mehr um dieselben Produkte, die z.B. einem Schadstoffkataster gemäß BNB-Kriteriensteckbrief BK_1.1.6 zugeordnet werden müssen.
Eine Einordnung hinsichtlich BK_1.1.6 erfolgt daher in WECOBIS in eigenen Datenblättern zum Bestand. Dort findet man Informationen zu Materialien, die in der Regel nicht mehr auf dem Markt sind, jedoch bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen als Rückbaumaterial anfallen können.

Einordnung Bauplatten im Bestand

Die Einordnung von Materialien im Bestand erfolgt in WECOBIS jeweils gesammelt für die ganze Obergruppe. Für Bauplatten siehe dazu Bauplatten im Bestand.

BNB-Kriterium BN_3.1.3 - Innenraumhygiene

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_3.1.3 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Ziel des BNB-Kriteriums 3.1.3 ist die Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten, die zu keinen negativen Effekten hinsichtlich der Befindlichkeit der Raumnutzer führt, die hygienische Sicherheit garantiert und somit möglichst auch eine empfundene hohe olfaktorische Luftqualität gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt anhand der Berechnung der personenbezogenen Luftwechselrate sowie anhand von Raumluftmessungen auf den Formaldehyd- und TVOC-Gehalt.
Erfahrungsgemäß lassen sich die Referenz- und Zielwerte dann erreichen, wenn die Auswahl und Verwendung der eingesetzten Materialien auf einem ganzheitlichen Konzept zur Vermeidung von Emissionen aus Bauprodukten basiert und der Einsatz emissionsarmer Materialien die Bauphase begleitend dokumentiert wird. BNB-Kriterium 3.1.3 steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Erfüllung der Einzelkriterien für BNB-Kriterium 1.1.6.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_3.1.3 Innenraumhygiene (Neubau)

An dieser Stelle findet man eine grobe Übersicht zu den in BNB_BN_3.1.3 adressierten Emissionen. Sofern relevant, finden sich ausführlichere Informationen in anderen WECOBIS-Reitern:
→ Reiter Planungsgrundlagen / ggf. Infos zu Alternativen hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsrelevanz
→ Reiter Verarbeitung, Nutzung, Nachnutzung / lebenszyklusspezifische Informationen
Hinweis:
Neben der inhaltlichen Zusammensetzung kann für die Wirkung eines Baustoffes immer auch die Einbausituation vor Ort (eingebaute Menge, Raumgröße, Klima, Temperaturen etc.), sowie die Verarbeitung und Wechselwirkung mit anderen Materialien entscheidend sein.

Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)

Aus Bauplatten aus Gips oder Zement selbst ist produktionsbedingt keine relevante VOC- / Formaldehyd-Abgabe zu erwarten. Das gleiche gilt für mineralische Mörtel. Dies sind in der Regel Mörtel, Kleber, Spachtelmassen etc. die trocken, in Pulverform konfektioniert sind und mit Wasser angerührt werden. Es müssen aber auch die Hilfsstoffe, der gesamte Wandaufbau und alle unter diese Gruppe fallenden Produkte betrachtet werden. Insbesondere pasteuse Mörtel, Kleber, Spachtelmassen staubbindenden Anstrichen und Imprägnierungen enthalten in der Regel Kunstharzbindemittel. Hier kann die VOC- / Formaldehyd-Emission sehr unterschiedlich ausfallen.

Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) nach EN 438-7 benötigen lt. MVVTB / A 3.2.1 in Verbindung mit Anhang 8 aus Gesundheitsschutzgründen einen Nachweis hinsichtlich gefährlicher Stoffe und Emissionen (früher: abZ). Dieser enthält u.a. eine Emissionsprüfung zur quantitativen Bestimmung und Bewertung flüchtiger (VOC) und schwer flüchtiger (SVOC) Verbindungen auf Basis des AgBB-Bewertungsschemas.

Produktgruppe Zu erwartende VOC-Emissionen Zu erwartende Formaldehyd-­Emissionen
Gipsplatten und Gipsfaserplatten keine keine
Gipsplatten mit Vliesarmierung keine1 im Einzelfall möglich1
Gips-Wandbauplatten keine keine
Hochdruck-Schichtpressstoffplatten keine keine
Faserzement-Tafeln keine keine
Silikat-Brandschutzbauplatten2 vermutlich keine vermutlich keine
Tabelle 1.5.8: Übersicht möglicher VOC- und Formaldehyd-Emissionen
keine
Die Produktgruppe enthält kein Formaldehyd oder keine VOC.
möglich
Die Produkte der Produktgruppe unterscheiden sich bezüglich der zu erwartenden VOC- oder Formaldehyd-Emissionen.
hoch
Die Produktgruppe verursacht grundsätzlich hohe VOC-Emissionen oder Formaldehyd-Emissionen. Alternativen sind vorzugsweise in der Wahl funktional gleichwertiger Baustoffe anderer Produktgruppen oder anderer Konstruktionen zu suchen.

1 Nach dem Handbuch Gebäudeschadstoffe und Gesunde Innenraumluft, Herausgeber Zwiener / Lange, Berlin 2012, können Glasfaser-Vliesumantelungen, Vliesarmierungen  oder Vliesauflagen aufgrund ihrer Bindemittel Formaldehyd abgeben. Entsprechend der Gipsprodukte - Umwelt-Produktdeklaration, Juni 2009,  Bundesverband der Gipsindustrie e.V. / Forschungsvereinigung der Gipsindustrie e. V.,  können aber alle hier angeführten Bauplatten aus Gips als sehr schadstoffarm in Bezug auf VOC und Formaldehyd angesehen werden.
2 Die Einordnung der Silikat-Brandschutzbauplatten ist unsicher, da keine Deklaration oder Dokumentation zu VOC- /Formaldehyd-Emissionen des führenden Herstellers zu finden ist. Aufgrund der nach Herstellerangaben verwendeten Grundstoffe und deren Verhalten im Nutzungszustand ist nach heutigem Kenntnisstand keine relevante VOC-Abgabe und Formaldehyd-Abgabe zu erwarten. siehe auch Hinweise zu Hilfsstoffen1

BNB-Kriterium BN_4.1.4 - Rückbau, Trennung, Verwertung

   
  Welche Ziele werden mit BNB-Kriterium BN_4.1.4 verfolgt? Inhalt aufklappen
 

Im BNB Kriteriensteckbrief 4.1.4 werden Konstruktionen nach ihrer Rückbaubarkeit, Trennbarkeit und Verwertbarkeit eingestuft.
WECOBIS kann eine aktuelle Information über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungsaspekte im Zuge von Rückbau und Entsorgung auf Bauproduktgruppenebene geben. Eine Betrachtung von ganzen Konstruktionen kann derzeit in WECOBIS noch nicht erfolgen. Ein Bauteilmodul ist jedoch in planung. Ergänzend zu Leitfäden und Arbeitshilfen helfen die bauproduktgruppenspezifischen Aspekte dem Koordinator jedoch auch jetzt schon, die Komponenten Umwelt und Gesundheit für den Steckbrief 4.1.4 einzuordnen.
Weitere Informationen zu den Einzelkriterien siehe BN_4.1.4 – Rückbau, Trennung, Vewertung

Für die Bewertung der Rückbaubarkeit wirkt sich der Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die die Möglichkeit eines sortenreines Rückbaus erlauben, günstig aus. Die Rückbaubarkeit beschreibt den Aufwand, der für Demontage oder Abbruch eines Bauteils aus dem Gebäudeverband nötig ist. Die Sortenreinheit beschreibt den Aufwand, der für die sortenreine Trennung mehrschichtiger und / oder inhomogener Bauteile anfällt.
Für die Bewertung der Verwertbarkeit der Baustofffraktionen gelten die zur Zeit der Bewertung am Markt aktuell verfügbaren technischen Verfahren. Eine bessere Verwertbarkeit / höherwertige Verwertung führt tendenziell zu einer Aufwertung. Eine theoretische aber nicht realisierte Verwertbarkeit führt tendenziell zu einer Abwertung. Alternativ können bei Bauteilen mit langer zu erwartender Nutzungsdauer Forschungsvorhaben, die praktikable Lösungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen können, positiv bewertet werden.

Weitere Informationen z.B. zu den Verwertungsmöglichkeiten, Deponieverhalten, Abfallschlüssel → Reiter Nachnutzung

Einordnung Bauplatten (ohne Holzwerkstoffe)

Die Rückbaubarkeit  und die Sortenreinheit von Bauplatten hängt  von der Art der Gesamtkonstruktion des Bauteils ab. Trockenbau mit Bauplatten aus Gips oder verschraubte Konstruktionen, z.B. mit HPL oder Faserzementplatten, ermöglichen in der Regel einfache, wirtschaftliche Änderungen beim raumbildenden Ausbau und entsprechend einen einfachen Rückbau. Ständerwände und Deckenkonstruktionen lassen sich in der Regel weitgehend sortenrein trennen. Auch aufgeklebte Trockenputze lassen sich weitgehend von mineralischen Untergründen trennen, allerdings bleiben ggf. anhaftende Gips- oder Klebereste.

Vollflächig auf andere Trägerplatten aufgeklebte Hochdruck-Schichtpressstoffplatten werden sich von diesen nur aufwendig trennen lassen.

Rückbaubarkeit

Geringer Rückbauaufwand → hoher Rückbauaufwand

Konstruktion

ohne Unterkonst. homogenes Element

auf Unterkonst. 
verschraubt unver-
spachtelt

auf Unterkonst. verdeckt befestigt

auf Unterkonst.
verschraubt ver-
spachtelt

punktf.
verklebt + ver-
schraubt

im Dünnbett mineralisch 
verklebt + ver-
schraubt

vollflächig 
verklebt

Gipsplatten und Gipsfaserplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung

-

(x)1

 -

x

(x)2

Gips-Wandbau-
platten

x

- - - - - -

Hochdruck-Schichtpress-
stoff
platten

x
(Kompakt-
platten)

x

 x

-

 x

 -

x (Mehrschicht-Verbund)

Faserzement-
Tafeln

-

x

 x

x

 -

 -

(x)2

Silikat-Brandschutz-
platten

-

(x)1

 -

x

x

x

(x)2

Tabelle 1.5.10-1: Übersicht Rückbaubarkeit
1 Unübliche Konstruktion, beschränkt auf temporäre (Staub-) Schutzwände und ähnliches.
2 z. B. als Untergrund für aufgeklebte und auflaminierte dekorative Oberflächen. Der Rückbau des entstehenden Verbundwerkstoffes in seine einzelnen Bestandteile wird in der Regel wirtschaftlich kaum möglich sein.

Verwertungs- / Beseitigungswege und -möglichkeiten Hochwertige Verwertung Minderwertige Verwertung Energetische Verwertung Deponierung

Gipsfaserplatten, Gipsplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung, Gips-Wandbauplatten

möglich (Recyclingsystem im Aufbau) eingeschränkt möglich (z.B. Rekultivierungsmaßnahmen) nicht möglich momentan der übliche Entsorgungsweg

Hochdruck-Schichtpressstoffplatten

möglich (aufwändig)  - momentan der übliche Entsorgungsweg nicht zulässig

Faserzement-Tafeln

möglich möglich nicht möglich möglich

Silikat-Brandschutzplatten1

(möglich) (möglich) nicht möglich momentan der übliche Entsorgungsweg
Tabelle 1.5.10-2: Übersicht Verwertbarkeit
Hochwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung gleichwertiger Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Minderwertige Verwertung
Die Produktgruppe wird zur Herstellung untergeordneter Produkte als wesentlicher Bestandteil des Endprodukts eingesetzt.
Energetische Verwertung
Die Produktgruppe wird in einer Verbrennungsanlage energetisch verwertet.
Deponierung
Die Produktgruppe wird ggf. nach thermischer Vorbehandlung deponiert.

1 Aufgrund der stofflichen Zusammensetzung erscheint die Verwertung möglich,  Aussagen des marktführenden Herstellers zur Verwertung fehlen derzeit.

 

Quellen

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Kriterium 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, abrufbar unter BNB_BN_1.1.6 Version V 2015 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 3.1.3 Innenraumhygiene, abrufbar unter BNB_BN2011-1_313 (Online-Quelle)

Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), Büro- und Verwaltungsgebäude – Neubau, Version 2011_1, Kriterium 4.1.4 Rückbau, Trennung und Verwertung, abrufbar unter BNB_BN2011-1_414 (Online-Quelle)

Faserzement-Tafeln

Technisches

Baustoffklasse nach DIN 4102-1

A2 (nicht brennbar)

Euroklasse nach DIN EN 13501-1

A2-s1, d0

Technische Baubestimmung

Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten werden in den Landesbauordnungen geregelt. Bei Bedarf können diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht dient.
Weitere Informationen dazu bzw. produkt- und bauartspezifische Informationen siehe
DIBt / Informationsportal Bauprodukte und Bauarten
DIBt / Zulassungs- und Genehmigungsverzeichnisse

Technische Regeln (DIN, EN)

DIN EN 12467 Faserzement-Tafeln - Produktspezifikation und Prüfverfahren
VDI 3469 Blatt 2 Emissionsminderung - Herstellung und Verarbeitung von faserhaltigen Materialien – Faserzementprodukte
Faserzement-Tafeln

Literaturtipps

Jan R. Krause, Faserzement-Technologie und Entwurf, Birkhäuser 2007

IBU (Institut Bauen und Umwelt e.V.) -Umweltdeklaration; Fassadentafeln und ebene Tafeln; 09/2007

Zwiener, G.; Mötzl, H.; Ökologisches Baustoff-Lexikon; 2006; C.F. Müller Verlag; Heidelberg

Hegger, M.; Auch-Schwelk, V.; Fuchs, M.; Rosenkranz, T.; Edititon Detail / Baustoff Atlas; 2005; Institut für internationale Architektur-Dokumentation GmbH & Co. KG; München

Büro für Umweltchemie (Hrsg.); Graue Energie von Baustoffen; 1998; Zürich

Faserzement-Tafeln

Rohstoffe / Ausgangsstoffe

Hauptbestandteile

Trägermaterial: ca. 84 % Portlandzement (siehe Zement)
Füllmaterial: chlorarm (Chloreintrag) ca. 9 % Trass (vulkanisches Gestein) oder Kalksteinmehl (siehe Kalk), z. T. gemahlener Faserzement
Filterfasern: ca. 3 % Zellstoff 
ca. 2 % Polyethylenfibride
Armierungsfasern: ca. 2 % synthetische organische Fasern (Polyvinylalkohol oder Polyacrylnitril-Fasern)
Anmachwasser für den Zement: 0,60 m3/t Faserzement (davon werden 0,36m3/t im Verlauf des Herstellungsprozesses wieder abgeschieden)
ggf. werkseitige Oberflächenbeschichtung: chlorarm (Chloreintrag) Sichtseite: z. B. heißverfilmte Reinacrylatbeschichtung auf der Basis von anorganischen Farbpigmenten (Lösungsmittelanteil  4 %)
Rückseite (farblose Versiegelung): z. B. aus 36 % PVDC-Butylacrylat, 60 % Wasser und 4 % Paraffin-Wachs.
siehe Dispersionslackfarben, Dispersionsfarben

Das fertige Produkt besteht zu ca. 12% aus Wasser (Ausgleichsfeuchte) und zu ca 30% aus Luft (Mikroporen in feiner Verteilung). Die Luftporen bieten für gefrierendes Wasser Expansionsräume und verhindern Zerstörung durch Frost.

Füllmaterial

Verbesserung der Materialbindung

Filterfasern

verhindern bei der Herstellung, dass beim Ausscheiden von überflüssigem Wasser Zementpartikel ausgeschwemmt werden.

Armierungsfasern

sorgen für eine ausreichende Biegezugfestigkeit und chemische Beständigkeit der Platten sowohl gegenüber der alkalischen Umgebung des Zementes als auch gegenüber von Witterungseinflüssen.

Oberflächenbeschichtung Fassaden-Tafeln

Sichtseite: Schutz gegen Abwitterung und UV-Strahlung
Rückseitenversiegelung: zur Angleichung des Diffusionswiderstandes an den der Sichtflächen

Umwelt- und Gesundheitsrelevanz

Gewinnung der Primärrohstoffe

Polyacrylnitril-Fasern als Armierungsfasern

Bei der Produktion von Polyacrylnitril treten Acrylnitril-Emissionen auf. Acrylnitril ist ein Gefahrstoff (siehe WINGIS-Stoffinformation).
Nach Auskunft des marktführenden Herstellers setzt dieser keine Polyacrylnitril-Fasern mehr ein.

Verfügbarkeit

Faserzement besteht überwiegend aus mineralischen Grundstoffen, für die nach heutigem Kenntnisstand keine Ressourcenknappheit besteht.

Verwendung von Recyclingmaterialien / Produktionsabfällen

Das bei im Verlauf des Herstellungsprozesses abgeschiedene Anmachwasser wird i. d. R. nach mechanischer Klärung auf dem Werksgelände wieder in den Produktionsprozess zurückgeführt.

Bei Wellplatten aus Faserzement können aufgemahlene Faserzementprodukte (Recyclingmaterial), sog. Hartbruch als Füllmaterial zur Verwendung kommen.

Radioaktivität

Radionuklide in Baumaterialien

Natürliche Radionuklide in Baustoffen können vorkommen in Abhängigkeit von Material und Zuschlagstoffen. Zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelas­tungen werden in Deutschland seit mehr als 20 Jahren Untersuchungen und Bewertungen der radioaktiven Stoffe in Baumaterialien durchge­führt. Nach einer Studie des BfS wurden in Deutschland keine zu Bauzwecken verwendbaren Materialien festgestellt, die infol­ge erhöhter Uran- und Radiumkonzentrationen zu höhe­ren Konzentrationen des Radon-222 (Radon) in Räumen führen könnten.

Bei den derzeit handelsüblichen Bauproduktgruppen sind aus der Sicht des Strahlenschutzes keine Einschränkungen erforderlich. Allerdings ist auch weiterhin die vorgegebene Beschränkung des Anteils industrieller Rückstände als Zuschlag zu beachten, siehe ausführliche BfS-Informationen zu Baumaterialien.

Die  verschiedenen Faserzement-Tafeln tragen aufgrund ihrer möglichen Dosisbeiträge und ihrer geringen Gesamtschichtdicke  nur unwesentlich zur Strahlenexposition der Bewohner bei.1

Sonstiges

Filter- und Armierungsfasern

Die eingesetzten Filter- und Armierungsfasern sind aufgrund ihrer vergleichsweise großen Durchmesser nach heutigem Kenntnisstand nicht lungengängig und keine möglicherweise krebserregenden Fasern.

Faserdurchmesser  
Zellstoff-Fasern: 8 - 30 μm
Polyvinylalkohol-Fasern: 12 - 14 μm
Polyacrylnitril-Fasern: 14 - 18 μm
Polyethylen-Fibride: 6 μm

Quellen

4          Bundesamt für Strahlenschutz, Fachbereich Strahlenschutz und Umwelt

Faserzement-Tafeln

Herstellung

Prozesskette

Faserzement Prozesskette

Herstellungsprozess

Die Herstellung von Faserzementplatten erfolgt nach einem weitgehend automatisierten Wickelverfahren (Hatschek, patentiert 1900).
Die Rohstoffe werden mit Wasser zu einem homogenen Gemisch aufbereitet. In diesen Faserzementbrei tauchen rotierende Siebzylinder, die nach innen entwässern. Die Sieboberfläche belegt sich dabei mit einer Vliesschicht von ca. 1 mm, die auf ein Transportband übertragen wird. Auf dem Transportband (Filzband) wird die Schicht durch Saugdüsen entwässert.
Es entsteht eine endlose Matte, die auf Formatwalzen aufgewickelt wird, bis die geforderte Tafeldicke erreicht ist. Dabei verzahnen sich die Fasern mit den Nachbarschichten, sodass sich eine fest zusammenhängende Matte bildet.
Nach dem Aufschneiden der Mattenzylinder löst man sie von der Formatwalze und bearbeitet sie durch automatische Stanzen und Pressen zu kleinformatigen Platten, ebenen Tafeln und Wellplatten. Aus den noch weichen Rohplatten können z. B. auch Lüftungsrohre und -Formstücke geformt werden.
Nach wenigen Stunden besitzen die Teile eine ausreichende Festigkeit und können von der Schalung genommen werden. Es folgt die natürliche Nachhärtung im Lagerraum über 28 Tage oder eine Dampfhärtung.
Nach der Erhärtung erfolgt ggf. die Oberflächenbeschichtung der Platten.

Umweltindikatoren / Herstellung

Einheitliche Werte zu Umweltindikatoren (z.B. Primärenergieaufwand, Treibhauspotential) liefert die Online-Datenbank ÖKOBAUDAT des Informationsportals Nachhaltiges Bauen. Die Plattform ÖKOBAUDAT stellt Umweltprofile für Bauprodukte bereit, die als erforderliche Datengrundlage für die Ökobilanzierung (Lebenszyklusanalyse) von Gebäuden eingesetzt werden. Für Bauprodukte gibt es dort Herstellungs- und End-of-Live-Datensätze. → Datenbank der ÖKOBAUDAT
In der Herstellung von Bauprodukten ist ein großer Anteil der verursachten Umweltbelastungen auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern zurückzuführen. Der in den Datensätzen geführte "kumulierte Primärenergieaufwand nicht erneuerbar" (Graue Energie, PENRT) ist daher ein wichtiger Umweltindikator für den Ressourcenverbrauch und i.d.R. gleichgerichtet mit dem Treibhauspotential (GWP), einem wichtigen Indikator der Umwelt(aus)wirkungen.
Informationen zu ÖKOBAUDAT-Datensätzen im Zusammenhang mit dieser Produktgruppe finden sich in WECOBIS unter Fachinformationen / Reiter Zeichen & Deklarationen → Übersicht Umweltdeklarationen / Umweltindikatoren.

Graue Energie

Den größten Einfluss auf den Energieaufwand hat die Herstellung der Ausgangsstoffe (50 - 70 %). Der höhere Wert für großformatige Fassadentafeln ergibt sich aus dem aufwendigeren Produktionsprozess.

Fassadenschindeln klein ca. 6,3 MJ/kg
Fassadenplatte groß ca. 8,3 MJ/kg
Produktion Schweiz
Quelle:
Büro für Umweltchemie (Hrsg.); Graue Energie von Baustoffen; 1998; Zürich

Faserzement-Tafeln

Verarbeitung

Technische Hinweise / Verarbeitungsempfehlungen

Unbeschichtete Faserzement-Tafeln sind i. d. R. nicht für Fassadenbekleidungen vorgesehen, da sie sich durch Verwitterung und UV-Strahlung mit der Zeit sehr unterschiedlich verfärben können. Zur bauseitigen Beschichtung: siehe Farben, Lacke, Lasuren

Arbeitshygienische Risiken

Allgemeines

Beim Schneiden von Faserzement-Tafeln kann es zu Staubbelastungen kommen.
In der Regel können Faserzementprodukte verlegefertig geliefert werden, sodass auf der Baustelle nur noch einzelne Passschnitte vorzunehmen sind.
Zur Einhaltung der Staubgrenzwerte werden von den Herstellern spezielle, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte (z. B. langsam laufende hartmetallbestückte Trennsägen) empfohlen.

AGW-Werte

Arbeitsplatzgrenzwert AGW (früher: MAK-Wert):
Allgemeiner Staub-Grenzwert
A-Staub: 3 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub)
E-Staub: 10 mg/m³ (Einatembare Fraktion, früher: Gesamtstaub)

REACH / CLP - Informationspflicht zu SVHC

Bauprodukte wie z.B. Bauplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Mauersteine, Betonfertigteile oder Verglasungen werden als Erzeugnis eingestuft.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH unterscheidet Produkte in Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, dient die CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Wird ein Produkt nicht als Stoff oder Gemisch, sondern als Erzeugnis eingestuft, ist kein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich und Gefahrstoffbezeichnungen entfallen. Lediglich besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) > 0,1 Gew.-% müssen ausgewiesen werden. Für diese Informationen besteht eine Auskunftspflicht, die allerdings für alle Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) gilt, die unter den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Sie müssen für Erzeugnisse aber nicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes nach den Kriterien des Anhangs II der REACH-Verordnung gegeben werden.

Für Verbraucher muss die Informationsweitergabe auch nur auf Anfrage beim Hersteller erfolgen. Informationen und Unterstützung zu den Auskunftsrechten findet man beim Umweltbundesamt / REACH / Auskunftspflichten.

Faserzement-Tafeln

Nutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Innenraum

Emissionen in den Innenraum durch eingebaute Faserzement-Tafeln sind aufgrund der verwendeten Grundstoffe und deren Verhalten im Nutzungszustand nach heutigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Die für die Innenanwendung vorgesehenen Faserzement-Tafeln sind i. d. R. nicht beschichtet.

Schadstoffabgabe / Emissionen in den Außenraum

Gefährdungen für Wasser, Luft und Boden durch eingebaute Faserzement-Tafeln sind nach heutigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

Die Eluatanalyse von beschichteten Faserzement-Fassadentafeln eines Herstellers im Rahmen einer Umweltproduktdeklaration zeigte weder eine Überschreitung der in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenz- und Richtwerte noch eine Überschreitung der in der TA-Siedlungsabfall für die Deponieklasse 1 festgeschriebenen Zuordnungswerte.

Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Schadensfall

Brandfall

Faserzement-Tafeln sind hinsichtlich Brandverhalten nach DIN EN 13501 in der Regel A2 (= nicht brennbar)-s1 (= kein Rauch), d0 (= kein brennendes Abtropfen) klassifiziert.

Beständigkeit Nutzungszustand

Unter der Rubrik Baustoff- und Gebäudedaten / Nutzungsdauern von Bauteilen findet sich auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen eine Datenbank mit Nutzungsdauerangaben von ausgewählten Bauteilen des Hochbaus für den Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“.
Datenbank als PDF

Faserzement-Tafeln

Nachnutzung

Umwelt- und Gesundheitsrisiko Rückbau

Bei Rückbau und Abbruch, insbesondere im laufenden Gebäudebetrieb, können Belastungen durch Staub und eventuell daran haftenden Schimmelpilzen entstehen.

Ältere Faserzement-Tafeln können Asbestfasern enthalten. Die Produktion von Asbestzement wurde vor dem deutschen Asbestverbot im Jahr 1993 eingestellt.
siehe Übersicht über die Umstellung einzelner Produkte auf die asbestfreie Faserzementtechnologie  Diese Übersicht kann als Entscheidungshilfe bei der Frage herangezogen werden, ob Dächer oder Fassadenkonstruktionen bereits in asbestfreier Technologie hergestellt wurden.

Wiederverwendung

Faserzement-Tafeln können meist mit verhältnismäßig geringem Aufwand demontiert und theoretisch wiederverwendet werden.

Stoffliche Verwertung

Bei sortenreiner Trennung können beschichtete und unbeschichtete Faserzement-Tafeln wieder aufgemahlen und als Zusatzstoff bei der Herstellung von Faserzement-Wellplatten wiederverwertet werden.
In Form von Mischabbruchgranulat ist auch eine Wiederverwertung als Füll- und Schüttmaterial im Straßenbau möglich. Dabei geht man davon aus, dass nicht rein mineralische Bauproduktgruppen wie Faserzement i. d. R. nur in kleinen Mengen im Mischabbruch vorhanden sind und deshalb trotz ihrer organischen Bestandteile toleriert werden können.

Energetische Verwertung

nicht möglich

Beseitigung / Verhalten auf der Deponie

Ist eine stoffliche Verwertung nicht möglich, können Faserzement-Tafeln aufgrund ihres geringen organischen Anteils auf Deponien der Deponieklasse I abgelagert werde.
Nach derzeitigem Kenntnisstand führen organische Bestandteile, die in einer überwiegend mineralischen (gesteinsähnlichen) Matrix eingebunden sind, i. d. R. kaum zu relevanten Emissionen. Dies ergab auch die Eluatanalyse eines Herstellers im Rahmen einer Umweltproduktdeklaration.

EAK-Abfallschlüssel

17 Bau- und Abbruchabfälle
17 01 01 Beton

siehe auch Lexikon / Abfallschlüssel